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Bimbo? Bimbo! Part II

Das Bundesverwaltungsgericht mag das Wort «Bimbo» nicht.

Die «Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus» lässt wenig Gelegenheiten aus, sich lächerlich zu machen. So stänkerte sie gegen die Verwendung der Wortmarke «Bimbo» in der Schweiz: «Das spaltet die Gesellschaft.»

Ob die Registrierung der Marke eines der grössten Brötchenherstellers der Welt, die seit 1945 existiert, zur weiteren Spaltung der Gesellschaft beiträgt?

Bimbo wurde in Mexiko gegründet, die Riesenfirma beschäftigt rund 140’000 Mitarbeiter und macht einen Jahresumsatz von rund 10 Milliarden Franken.

Dafür hat Bimbo 105 Fabrikationsstätten in 18 Ländern, wo Brot, Brötchen, Kekse, Pasteten und so weiter hergestellt werden. Wer schon mal in einen McDonald’s gebissen hat, dürfte dabei höchstwahrscheinlich ein Bimbo-Brötchen im Mund gehabt haben. Pfui.

Nun will Bimbo auch in die Schweiz kommen und wollte die Wortmarke Bimbo QSR (Quick Service Restaurant) registrieren lassen.

Wollte. Denn der Eintrag wurde verweigert, nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in St. Gallen bestätigt, dass die Marke nicht registriert werden könne. Dabei sollte es sich mal lieber um die Frage kümmern, ob der lokale Dialekt nicht verboten werden sollte.

Das Gericht turnte in Sprachexegese herum; der Begriff habe eine rassistische Konnotation, er sei «zutiefst abwertend und rassistisch» für dunkelhäutige Menschen.

SRF vermeldet: «Das Gericht hält fest, dass mehrere deutsche Wörterbücher das Wort «Bimbo» als «stark diskriminierende Beschimpfung von Menschen mit dunkler Hautfarbe» definieren. Eine Untersuchung im Auftrag der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus habe gezeigt, dass nach einer Verwendung des Begriffs als Beleidigung Strafverfahren eingeleitet wurden.»

Wie die allerdings ausgingen, dazu sagt das BVGer nichts. Wohlweislich. Nochmal für Richter zum Mitschreiben. Das Wort «Bimbo» ist eine Verkürzung des italienischen bambino, Kind, Baby. Auf Englisch kann es auch Tussi oder Blödmann bedeuten, auf Französisch ebenfalls.

Spanisch hat zudem den Vorteil, dass es bei der Bezeichnung von Schwarzen keine Sprachturnereien braucht. Das ist einfach ein «negro», das gleiche Wort wird auch für die Farbe verwendet. Aber die haben ja auch kein drittes oder viertes Geschlecht; man versuche einmal einem Spanier, Engländer, Franzosen oder Türken zu erklären, was Genderwahnsinnige auf Deutsch alles anstellen.

Natürlich gibt es noch den Ethnophaulismus Bimbo. Also die abwertende Bezeichnung für eine ethnische Gruppe, hier für Menschen mit dunkler Hautfarbe. Aber das ist wahrscheinlich für die Richter ein zu schwieriges Fremdwort. Also sind sie der Ansicht, dass eine Wortmarke einer alteingesessenen Weltfirma überall verwendet werden kann – nur nicht in der Schweiz. Das muss besonders Marco Bimbo hart treffen, der ist mit seinem Namen auch im HR eingetragen. Und die Emil Mohr AG muss eigentlich genauso gesäubert werden wie die «Apotheke zum Mohrenkönig».

Aber offensichtlich ist der Wokeismus sogar in St. Gallen angekommen. Und selbst höchstamtliche Richter sind nicht in der Lage, zwischen einem Wortkern und seiner internationalen Verwendung zu unterscheiden. Bimbo kann man als Wortmarke, als Kosewort, als farb- und geschlechtsneutraler Begriff – oder als Schimpfwort verwenden. Aber das ist die Verwendung, nicht der Wortkern. Kapiert eigentlich jeder, der Semantik buchstabieren kann. Ausser den Genderisten und neuerdings Richtern.

Wer sagt «was für ein wunderschöner Neger mit ebenholzfarbener Haut», verwendet das Wort garantiert nicht im diskriminierenden oder abwertenden Sinne. Noch schlimmer ist es beim Mohr, aber man versuche mal, mit fanatischen Sprachvergewaltigern zu diskutieren.

Aber immerhin, es gibt auch gute Nachrichten. Angeführt von Daniel Jositsch sagt die Rechtskommission des Ständerats mit breiter Mehrheit, dass die Schweiz das absurde Klima-Urteil aus Strassburg einfach ignorieren soll. Und die Stimmen mehren sich, die die Beantragung von Haftbefehlen gegen mehrere mögliche Kriegsverbrecher im Nahen Osten für völlig richtig halten.

Auch hier ist es verblüffend, wie viele Menschen immer wieder unsicher werden, wenn es um Absolutheiten geht. Denn entweder sind Kriegsverbrechen Kriegsverbrechen, entweder bindet das Völkerrecht alle – oder es sind Ausnahmen gestattet. Wenn das vermeintlich Gute gegen das unbezweifelbare Böse antritt, dann heilige der Zweck die Mittel. Diese Dummheit zieht sich durch die ganze Geschichte, seit es allgemeine Menschenrechte und Völkerrecht gibt.

Foltern ist verboten, ausser bei Terroristen. Unmenschliche Haftbedingungen sind verboten, ausser bei Julian Assange. Aussergesetzliche Tötungen in Friedenszeiten sind verboten, ausser auf der Kill List des US-Präsidenten. Hamas begeht ein Kriegsverbrechen nach dem anderen, die israelische Armee kein einziges. Usw.

Immer wieder muss man diesen Flachdenkern einhämmern:

Das Unrecht, das einem Einzelnen widerfährt, ist eine Bedrohung für alle.

Wenn einer Kriegsverbrechen begehen darf und nicht als Kriegsverbrecher angeklagt wird, woher nehmen wir dann das Recht, andere dessen anzuklagen? Weil sie islamistische Wahnsinnige sind und nicht die Regierung eines demokratischen Staates? Können also demokratische Staaten keine Kriegsverbrechen begehen? Haben die USA im Vietnamkrieg, im Irak und an vielen anderen Orten der Welt keine Kriegsverbrechen begangen? Ist es in Ordnung, dass sich der Kriegsverbrecher Henry Kissinger jedem Versuch, ihn für seine Taten zur Verantwortung zu ziehen, entzog?

Aber auch hier gilt: diskutier mal mit fanatisch Verblendeten.

Krimineller Neger

Nein, so geht das natürlich nicht.

Was die Hautfarbe betrifft, spielt sich das Hauptkampfeld in der korrekten Bezeichnung eines dunkel pigmentierten Mitmenschen ab. Neger geht da überhaupt nicht, Schwarzer ist auch schon out, das ist inzwischen ein Vertreter der Spezies PoC. Eine farbige Person. Ein schwarzer Mensch, das ginge auch noch so knapp. Mohrenkopf hingegen, wir wissen es, geht wieder gar nicht, auch Mohr ist pfui.

Alles Wahnsinnstaten von Verpeilten, die meinen, mit Sprachreinigung in schlechtester faschistischer Tradition könne man die Welt besser machen. Das ist natürlich viel einfacher als gegen realen Rassismus vorzugehen.

Ein Nebenschauplatz ist schon seit Jahren die Frage, ob in Polizeimeldungen die Nationalität von Tatverdächtigen genannt werden darf, soll, muss.

Das links-grüne Parlament der Stadt Zürich, das nichts Besseres oder Wichtigeres zu tun hat, meint klar «nein». Ein somalischer Kügelidealer an der Langstrasse, ein Kosovo-Indianer, der Probleme mit dem Messer regelt, Taschendiebe aus Afghanistan, ukrainische Betrüger, das alles sende ganz falsche Signale aus.

70 Prozent der Gefängnisinsassen der Schweiz sind Ausländer. Auch das ist eine Tatsache, die man besser nicht zu laut erwähnt – könnte Ressentiments schüren, Rassismus provozieren, unsere ausländischen Mitbürger, Pardon, unsere Mitmenschen mit Migrationshintergrund, stigmatisieren und diskriminieren; ihre Integration in die Gesellschaft gefährden.

Und was des Gutmenschenblablas mehr ist. Mit dem lustigen Argument, dass es keine rechtliche Grundlage für die Nennung der Herkunft gebe, sollte die Stadtzürcher Polizei auf die Nennung des Migrationshintergrunds (oder des Besitzes des Schweizerpasses) verzichten.

Nun hat der Kanton Zürich, bzw. die Oberstaatsanwaltschaft, das Problem, das ja keines ist, elegant gelöst. Mit einer Weisung, die nicht nur für Staatsanwaltschaft, sondern auch für die Polizei verbindlich ist, wird die Nennung der Nationalität vorgeschrieben. Ende Gelände, Problem, das keines ist,  gelöst. So sieht das sogar der Zürcher Stadtrat.

Ist nun wenigstens Ruhe im Karton? Aber nein. «Kämpferischer gibt sich Benjamin Gautschi. Der GLP-Politiker hat das Thema mit einer Beschwerde vor Bundesgericht gebracht», weiss der Tagi. Nun habe er auf X (wie kann er nur auf dieser Plattform bleiben, ts, ts) angekündigt, «notfalls mit der Oberstaatsanwaltschaft nach Lausanne zu gehen». Der «Fachmann Gesundheit im Kispi Zürich, angehender Jurist» sitzt im Vorstand der GLP des Kantons Zürich und hat offensichtlich nichts Besseres zu tun, als diesen Unsinn weiterhin am Köcheln zu halten.

Es ist zu vermuten, dass es sich bei diesem Täter, der das Bundesgericht weiterhin mit einer läppischen Petitesse belästigen will, um einen Schweizer handelt.

Nz, nz, nz: das N-Wort

Der Sprachwahnsinn kennt keine Grenzen mehr.

Es war einmal der Oberbürgermeister von Tübingen. Ein Grüner, erfolgreich, populär, beliebt, wiedergewählt, obwohl die Partei zunehmend Mühe mit ihm hatte und ihn sogar mit einem Parteiausschlussverfahren belästigte.

Nun hat dieser Boris Palmer per sofort seinen Parteiaustritt erklärt und angekündigt, er wolle eine Auszeit nehmen und sich zudem professionelle Hilfe suchen. Warum denn das? Nun, im Wesentlichen hatte Palmer doch tatsächlich – in entsprechenden Zusammenhängen – ein Wort verwendet, dass das grosse deutsche Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» niemals nicht mehr in den Mund nehmen würde, geschweige denn drucken.

Denn, auch ZACKBUM-Leser müssen da durch, was Palmer unverfroren in den Mund nahm und sogar aussprach, ist ein Wort, mit dem «eine früher in Deutschland gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben» wird, flötet der «Spiegel».

Das Wort ist so schlimm, dass auch Tamedia ins Stammeln gerät: «Wie auf einem im Internet veröffentlichten Video zu sehen ist, stellte eine Gruppe von Demonstranten Palmer am Freitag vor der Universität und warf ihm vor, das N-Wort zu verwenden. Ein Schwarzer fragt in der Aufnahme den Politiker, ob er ihm das ins Gesicht sagen wolle. Palmer wiederholt daraufhin das N-Wort, indem er einen bereits angefangenen Satz wiederholt.»

So, nun wiederholt wiederholt wiederholt ZACKBUM dieses «N-Wort», das kein Anhänger von faschistischer Sprachreinigung jemals mehr in den Mund nehmen kann:

Neger. Neger. Neger. Neger.

Die überlebenden ZACKBUM-Leser sollen zur Erbauung damit unterhalten werden, dass es mit dem Wort «Neger» sogar eines der längsten Palindrome der deutschen Sprache gibt:

«Ein Neger mit Gazelle zagt im Regen nie.»

Für Sprachidioten: ein Palindrom ist ein Satz, der vorwärts und rückwärts gelesen werden kann und den gleichen Inhalt hat …

In diesem Zusammenhang hat Palmer das Wort vielleicht nicht verwendet, er wurde dennoch mit «Nazi raus»-Rufen traktiert. Was allerdings das Wort Neger mit Nazi zu tun hat (ausser, dass beide mit N anfangen), das erschliesst sich nur völlig verwirrten Geistern, die nicht einmal merken, dass ihr Bedürfnis nach Sprachreinigung zutiefst faschistisch ist.

Was Palmer auch noch passierte: der grosse grüne Heuchler Rezzo Schlauch gab öffentlich bekannt: «Ich habe ihm meine persönliche und meine politische Loyalität und Unterstützung sowie meine juristische Vertretung aufgekündigt.» Denn Palmer hatte genervt nachgelegt: «Das ist nichts anderes als der Judenstern. Wenn man ein falsches Wort sagt, ist man für euch ein Nazi. Denkt darüber nach.»

Das tat Schlauch allerdings nicht. Wer ist das? Der damalige Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag Schlauch benutzte 2002 dienstlich erworbene Flugmeilen für private Zwecke. Zuvor hatte er seinen Kollegen Cem Özdemir für das gleiche Vergehen kritisiert. Nach einem Vertuschungsversuch in eigener Sache wechselte Schlauch in die Wirtschaft. Als Beirat eines der grössten AKW-Betreiber Deutschlands, als windiger Geschäftemacher oder als Honorarkonsul für Albanien.

Verständlich, dass Palmer das nicht mehr im Kopf aushält, dass ein solcher Heuchler und Opportunist wie Schlauch ihn öffentlich kritisiert, der «Spiegel» das dann auch noch genüsslich zitiert (ohne auf die üble Vergangenheit von Schlauch einzugehen), und ihm niemand seiner Parteigenossen öffentlich zur Unterstützung eilt.

Was ist schlimmer? Neger sagen, oder als grüner Fraktionsvorsitzender Flugmeilen sammeln, sie privat verwenden, einen Parteikollegen wegen des gleichen Vergehens öffentlich zusammenstauchen und dann versuchen, das eigene Fehlverhalten zu vertuschen?

Offenbar für viele Grüne und andere Verpeilte ist die Verwendung des Worts Neger viel schlimmer.

 

Unhappy Day

Skandal in Spreitenbach. Röbi Koller beleidigt farblich Herausgeforderte.

Hätte man das gedacht? Der charmante Weichspüler, Grinsbacke Röbi Koller, der seit Jahren mit «Happy Day» für so viel Glück sorgt, hat einen Eklat verursacht. Zu einem ganz, ganz heiklen Thema. «Blick» ist ausser sich:

Er benutzte das N-Wort? ZACKBUM ist entsetzt, aber was für ein N-Wort denn? Koller soll öffentlich gesagt haben: «Du kannst in einer Livesendung nicht zu jemandem sagen, du bist ja gar kein N***

Kein N***? Ist das eine neue Form des Genderns? ZACKBUM bittet nun sensible Leser, hier die Lektüre einzustellen oder zumindest tief Luft zu holen und ganz tapfer zu sein. Aus rein aufklärerischen Gründen müssen wir nun einen Versuch wagen, das Pfui-Wort, das Unaussprechliche, hier zu dokumentieren.

Also, wir halten uns die Nase zu, schütteln uns vor Abscheu und wagen es: Neger.

Wir distanzieren uns sofort davon, haben die Tastatur desinfiziert und den Bildschirm gereinigt.

Wie, im Namen aller People of Color, wie konnte Koller nur? Nun, er gab die Anekdote zum Besten, wie er mal vom deutschen Brachial-Komiker Guido Cantz provoziert wurde. Der hatte sich mit schwarz angemaltem Gesicht in Kollers Sendung geschlichen. In dieser Erzählung kam es «zu Kollers verbaler Entgleisung», kennt «Blick» kein Pardon.

Schlimm auch: «Moderator Klapproth äusserte sich in diesem Moment nicht» zu dieser schrecklichen Beleidigung unserer pigmentös anders ausgestatteten Mitmenschen.

Dafür aber «Jasmina Ritz, Geschäftsführerin der Standortförderungsorganisation Limmatstadt AG». Offenbar möchte sie auch noch Diversity-Beauftragte werden, denn sie empört sich wunschgemäss im «Blick»: «Ich traute meinen Ohren nicht!» Sie könne sich nicht erklären, wie eine Person des öffentlichen Lebens zu so einer verletzenden und inakzeptablen Aussage käme.»

Und was sagt Koller, kriecht er zu Kreuze, schwört er beim Grab seiner Mutter, nie mehr N*** zu sagen? Keineswegs, er ist verstockt und schreibe in einer Stellungnahme:

««Ich sprach über einen weissen Mann, der sich in meiner Livesendung schwarz geschminkt und damit eine konfuse Situation geschaffen hatte.» Koller habe das «N-Wort» in diesem Moment explizit als Zitat verwendet, «was man selbst in einem solchen Stressmoment nicht sagen darf.»»

Koller wiederholt also, dass er sagte, dass man selbst in einer solchen Stresssituation nicht Neger sagen dürfe.

Nun haben wir aber ein hübsches Problem: Wie sage ich, was ich nicht sagen darf? Wenn man nicht sagen darf, dass diese Kritiker I***, Vollpf*** und besch*** sind, wie sagt man es dann?

Sprachreiniger, helft, klärt auf, legt Euer Unwohlsein auf den Tisch, schreibt uns, wir wissen nicht mehr aus, noch ein.