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Schwafel gegen Newsjournalismus

Die NZZaS brauchte anderthalb Seiten. Danach war alles unklar.

Wir erinnern uns: Die angeblich beste Krimiautorin der Schweiz verwirrte mit blutrotem Geschreibe den Leser am Sonntag. Daraus entstand ein holpriger Kriminaltango mit fast 15’000 Buchstaben.

Wie es konzis, verständlich und klar geht, beweist das vielgeschmähte Gratis-Blatt «20 Minuten». 1685 Anschläge, vom Titel bis zum Schluss ein Paradebeispiel für «Short and Sweet»:

«Wurde sie erstickt, vergiftet, oder war es ein Herztod?» Es bitzeli besser als «Der Tod der alten Dame» oder gar der die Unschuldsvermutung verhöhnende Titel auf der Front: «Tod auf Bestellung».

Der Lauftext erklärt dann alles knapp und gut:

«Der Staatsanwalt wirft einer Frau und ihrem damaligen Freund vor, eine wohlhabende Ärztin aus Küsnacht getötet zu haben. Die 48-Jährige soll 2016 ihren Freund gefragt haben, ob er bereit wäre, für 300000 Franken ihre Mutter zu töten. Dies, weil die Tochter mit einem Millionenerbe rechnete. Am gestrigen Prozess verweigerte der 39-jährige Hauptbeschuldigte jegliche Aussage. Er hat dem Obergericht einen Brief geschickt, in dem er schrieb, dass er die Tat nicht begangen habe. Die Tochter wollte sich an nichts mehr erinnern und gab sich unschuldig.

Der Anwalt des Ex-Freundes verlangte für seinen Mandanten einen Freispruch. Er stützte sich dabei auf das Gutachten des renommierten Gerichtsmediziners Klaus Püschel aus Hamburg. Die Todesursache sei ungeklärt, es gebe keine Anhaltspunkte für ein Ersticken, ein plötzlicher Herztod sei die wahrscheinlichste Todesursache. Die Zürcher Rechtsmediziner hätten es versäumt, die Tote sofort zu obduzieren. «Es kann nicht sein, dass durch die Versäumnisse des IRM eine Person zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird», sagt der Anwalt.

Der Staatsanwalt klagt den 39-Jährigen des Raubmordes an und verlangt eine Freiheitsstrafe von 19,5 Jahren. Seine DNA-Spuren seien am Körper der Toten und an der Klarsichtfolie gefunden worden, mit welcher die 73-Jährige erstickt wurde. Auf seinem Handy waren Fotos des Deliktsguts und er hat mit den Kreditkarten der Toten 30 000 Franken bezogen. Die Tochter habe ihn dazu angestiftet und ihm den Schlüssel des Hauses ausgehändigt. Dem widersprach ihr Anwalt und verlangte die Bestätigung des Freispruchs des Bezirksgerichts Meilen. Der Prozess am Obergericht Zürich wird morgen weitergeführt.»

So macht man das, liebe NZZaS.