• Home
  • QA
  • Links
  • Podcast
  • Video
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: Mohrenkopf-Professor

René Zeyer

Verzweiflungstaten

26. April 2026/3 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Was haben drei Ereignisse gemeinsam?

Auf den ersten Blick scheinen sie nicht viel miteinander zu tun zu haben.

Christian Brönnimann, ehemals «Recherchedesk» von Tamedia, ist als Mediensprecher zur Bundesanwaltschaft (BA) gewechselt.

Michèle Binswanger, langjährige Redaktorin bei Tamedia, wechselt zum «Nebelspalter».

Die IMG, Betreiber des Portals nau.ch, übernimmt Christoph Blochers Zeitungshaus AG, seine Sammlung von Gratisanzeigern.

Brönnimann wurde unrühmlich bekannt, als er unter Ausschlachtung von Hehlerware, auch bekannt als Leaks und Papers, einen unbescholtenen schweizerisch-angolanischen Geschäftsmann und dessen Firma ruinierte. Er versuchte sich auch mal an einem kleinen Rufmord gegen den ZACKBUM-Autor René Zeyer, der ihn für seinen Geschmack ungebührlich kritisiert hatte.

Binswanger wurde unter anderem dafür bekannt, dass sie ein Buch über die Merkwürdigkeiten einer Zuger Landammann-Feier schrieb und dafür von der betroffenen Kämpferin gegen Hass im Internet kräftig gehasst und mit Prozessen überzogen wurde.

Während Brönnimann jegliche Verantwortung für sein Tun ablehnte, scheint im Fall von Binswanger die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers an seine Grenzen gekommen zu sein: per Crowdfunding muss sie Geld einsammeln, um sich der juristischen Bekämpfung durch eine verfolgende Unschuld zu erwehren.

ZACKBUM kennt das Problem ein wenig; so versuchte ein Mohrenkopf-Professor, ihn mit einer Beleidigungsklage finanziell zu schädigen. Was allerdings in diesem Fall in einem völligen Desaster für ihn endete. Er musste nicht nur die Kosten seiner Anwältin, sondern auch die Gerichtskosten und die Honorarnoten der Anwälte von «Weltwoche» und ZACKBUM bezahlen.

Dann hätten wir den Zusammenschluss von 23 Printtiteln mit einer Gesamtauflage von über 700’000 Exemplaren und einem reinen Online-Portal mit über 4 Millionen monatlichen Nutzern. Dieses Zusammenkaufen durch Blocher, nachdem er sich schmählich von der «Basler Zeitung» getrennt hatte, hat eigentlich niemand verstanden. Ist vielleicht eine Altersfrage, noch in Gedrucktes zu investieren.

Zu einem nicht veröffentlichten Preis (ob es mehr als ein symbolischer Franken ist?) kauft nun die IMG das Blätterbündel, während Blochers Holdinggesellschaft Robinvest sich mit 15 Prozent an der IMG beteiligt. Womit klar ist, wer der Juniorpartner bei dieser Fusion ist.

Was haben nun diese drei Ereignisse gemeinsam?

Es sind Verzweiflungstaten.

Vom wohldotierten Recherchedesk, wo jeder Mitarbeiter ungeniert seine Steckenpferde reiten konnte, zur Schnarch- und Flopbehörde BA, deren Lieblingsvokabel in der Medienarbeit ist: Dazu können wir keine Stellung nehmen.

Von der im heutigen Journalismus Schoggiposition der Gesellschaft-Autorin zum abrebelnden «Nebelspalter», dessen vorletzter Vielschreiber Dominik Feusi gerade zur NZZ abgesprungen ist, nachdem schon vorher angeberische Büroräume und eine aufgeblasene Payroll abgestossen werden mussten.

Und schliesslich Blochers Experiment, wenigstens in Gratisgazetten eine Kolumne führen zu können, die allerdings nicht wirklich zur Kenntnis genommen wurde. Dafür hätte er es auch bei Blocher-TV bewenden lassen können; das wird schlank und rank produziert.

Aber Print-Dinosaurier werden als Stand-alone-Geschäftsmodell den doppelten Einschlag von Internet und KI nicht überleben. Worin soll ihre Existenzberechtigung bestehen, wenn sie am Morgen druckwelk das servieren, was sich bis am späteren Vorabend zugetragen hat? Garniert mit Bauchnabelbetrachtungen der Journalisten und ihren unermüdlichen und ungehörten Ratschlägen an die Welt.

Dafür auch noch Geld zu verlangen, das ist langsam eine Frechheit. Wobei wir die NZZ und die «Weltwoche» von diesem Urteil ausnehmen wollen. Die beide natürlich auch einen durchmarschierenden Online-Auftritt haben.

Dass Blochers Blattsalat eine Ergänzung im Internet brauchte, ist sonnenklar. Wozu nau.ch mittelfristig Print braucht, ist unklar. Dass Brönnimann bis zur Frühpensionierung eine ruhige Kugel schieben will, ist klar. Dass es Binswanger im ungebremst woken Gutmenschenblatt Tamedia nicht mehr ausgehalten hat, ist ebenfalls klar.

Da sich Brönnimann von jeglichem journalistischen Anspruch verabschiedet hat, allerdings weniger erfolgreich als die ehemalige publizistische Leiter nach unten Pascal Hollenstein, erübrigt sich jegliche Qualifikation.

Ob Binswanger allerdings im Nischenprodukt «Nebelspalter», der es wie Blochers Organe nie zu Relevanz und Bedeutung gebracht hat, nochmal durchstarten kann, ist ebenfalls unklar. ZACKBUMs gute Wünsche begleiten sie auf jeden Fall.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2026/04/Bildschirmfoto-2026-04-22-um-11.54.07.png 473 1277 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2026-04-26 05:00:492026-04-22 11:57:49Verzweiflungstaten
René Zeyer

Totalversagen

7. Februar 2026/11 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Wenn die Journalisten-Schneeflocken schweigen.

Bei kleinster Kritik durch ZACKBUM reagieren sie mit verkniffenem Schweigen – oder gar mit rechtlichen Schritten. Sie sind beleidigt, verleumdet, in ihrer Persönlichkeit verletzt.

Dazu demnächst mehr.

Wird ihnen der Zugang zu Informationen verweigert oder wird ihnen mit Klagen gedroht, krähen sie schnell Zensur, Angriff auf die Medienfreiheit.

Aber trifft es den ihrer Meinung nach Richtigen, dann verstummen sie, als hätten sie kollektiv ein Schweigegelöbnis abgelegt.

Da gibt es den Fall des Mohrenkopf-Professors Carlos Schär. Der fühlte sich von ZACKBUM-Redaktor René Zeyer hier und in der «Weltwoche» furchtbar beleidigt. Und strengte Klagen an. Die endeten mit krachenden Niederlagen.

Allerdings war das mit Anwaltskosten für die «Weltwoche» und für ZACKBUM verbunden. Auch dazu hier bald mehr.

Der wahre Skandal besteht aber darin, dass der beleidigte Professor, statt über seine wissenschaftliche Inkompetenz nachzudenken, per Anwältin fordern liess, dass nicht nur alle Artikel gesamthaft gelöscht werden sollten, sondern dass es dem hier Schreibenden zu verbieten sei, über diese Klage gegen ihn zu berichten.

In Form einer Superprovisorischen gekleidet, wurde damit eine Reaktion der Berner Richterin verlangt, ohne dass die Betroffenen Gelegenheit gehabt hätten, dazu Stellung zu nehmen. Und das Unglaubliche passierte: Dem Maulkorb der Extraklasse, unter Androhung einer Busse von 10’000 Franken sollte darüber etwas an die Öffentlichkeit dringen, wurde stattgegeben.

Mittels Verfügung vom 30. September letzten Jahres wurde Zeyer und der «Weltwoche» verboten, über diese Klage auch nur ein Wörtchen zu verlieren. Darüber berichtete alleine auf weiter Flur «Inside Paradeplatz».

Neben der Qualifikation eines Professors, der das Objekt seiner wissenschaftlichen Untersuchung nur als M*** bezeichnen mag, kam hier ein in der jüngeren Schweizer Mediengeschichte einmaliger Skandal zum Vorschein.

Nach energischer Intervention der Betroffenen kam das Regionalgericht Bern Mittelland erst am 25. November 2025 zur Einsicht, dass dieses Gesuch, nachdem die Superprovisorische zwei Monate zuvor angenommen worden war, abzuweisen sei.

Alle weiteren Behauptungen und Forderungen Schärs, dass hier eine Rufmordkampagne gegen ihn geführt werde, die auch sein berufliches Weiterkommen gefährde, weswegen auch nicht über seine Klage berichtet werden dürfe, sowie alle diese Artikel samt Kommentaren integral zu löschen seien, wurden aus dem Recht gewiesen.

Ebenfalls seine Forderung, dass WeWo und Zeyer zu verpflichten seien, «keine neuen Artikel über den Gesuchsteller (Schär, Red.) zu publizieren». Also sozusagen ein präventiver, in die Zukunft gerichteter Maulkorb.

Damit hat dieses trübe Kapitel der Mohrenforschung hoffentlich sein Ende gefunden.

Was bleibt: das Schweigen der Belämmerten. Das Schweigen der übrigen Journaille. Ein Maulkorb, dass ein Journalist nicht über einen Prozess gegen ihn selbst berichten darf? Ein unglaublicher Skandal. Der keiner wurde. Weil die versammelten Sensibelchen unisono fanden: ist vielleicht nicht gut, aber recht geschieht’s der Schweinebacke Zeyer.

Weil ZACKBUM das nicht glauben konnte, wandten wir uns schriftlich an die Chefredaktoren der wichtigsten Schweizer Massenmedien. Fragten CH Media, Tamedia, Ringier und NZZ, was sie von diesem Maulkorb hielten. Reaktion: keine Reaktion. Nichts, null, nada.

Die NZZ, die mit einem kritischen Artikel von Rico Bandle vorgelegt hatte, zog sogar den Schwanz ein und veröffentlichte eine absurde Gegendarstellung des Professors, sogar ohne Redaktionsschwanz, dass sie an ihrer Darstellung festhalte. Offenbar aus Angst vor juristischen Kosten. Während das kleine ZACKBUM mutig in die Schlacht zog.

Wir wandten uns auch an die (wenigen) verbliebenen Sympathisanten in der Medienszene. Die berichteten zerknirscht, dass sie das thematisieren wollten, weil es natürlich ein Anschlag auf die Medienfreiheit und eine Bedrohung für alle Journalisten sei. Sie wurden aber in den Themenkonferenzen abgeklatscht, das sei nun wirklich kein Thema.

Damit schlägt die Journaille einen weiteren Sargnagel für ihr bevorstehendes Begräbnis ein. Geheimjustiz gegen einen Journalisten, das müsste unabhängig von seinen Sympathiewerten zu einem Aufschrei führen. Neben einer kurzen Erwähnung im «Schweizer Journalist» gab’s nicht mal ein Winseln.

Das ist erbärmlich. Oder sagten wir das schon.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-04-um-08.51.02.png 566 935 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2026-02-07 05:00:422026-02-04 16:13:46Totalversagen
René Zeyer

Das Elend der Elendsmedien

1. Dezember 2025/7 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Maulkorb für einen Journalisten? Na und?

Die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern-Mittelland betrat juristisches Neuland. Sie gab dem Antrag auf Erlass einer Superprovisorischen statt, die der «Weltwoche» und René Zeyer untersagte, über die Klage des Mohrenkopf-Professor Bernhard Carlos Schär zu berichten.

Er witterte ihn vier Artikeln Persönlichkeitsverletzungen, Rufmord und Gefährdung seiner weiteren Karriere.

Absurde Begründung für die Superprovisorische: andernfalls würde die Rufschädigung gegen den Gaga-Professor fortgesetzt, der eine Studie zum Thema Mohr verfasste und dabei das Pfui-Wort konsequent als M*** verhunzte.

Also durften die beiden keinen Laut zu einer gegen sie gerichteten Klage geben. Ist eines Rechtsstaats unwürdig. Ein Skandal.

Das ist ein Anschlag auf die Medienfreiheit, ein Maulkorb-Erlass.

Wie bei einer Superprovisorischen üblich, erfolgte er ohne Anhörung der Betroffenen. Die sich sofort und umfangreich dagegen zur Wehr setzten.

Normalerweise wird in solchen Fällen eher rasch entschieden, ob eine Superprovisorische aufrecht erhalten oder kassiert wird. Aber doch nicht in Bern. Obwohl sogar das Anlass – Verhinderung von Berichterstattung – weggefallen war, machte die zuständige Richterin keinen Wank. Fast zwei Monate lang. Was man nur als rechtsmissbräuchlich bezeichnen kann.

Schliesslich verlangte sie als Feigenblatt die Streichung von drei Wörtern in den beklagten Artikeln (statt deren vollständige Löschung plus das Versprechen, nie mehr über den Professor zu berichten, wie dessen Anwältin verlangt hatte) und liess erkennen, dass die Superprovisorische hinfällig geworden sei.

Das alles ist ungeheuerlich.

Aber den Mainstream-Medien keine Zeile wert. Lediglich die Journalistengewerkschaft impressum runzelte die Stirn und wackelte etwas mit dem Zeigefinger.

Tamedia, CH Media, Ringier, NZZ? Zuständige Redaktoren, die Chefredaktionen und weitere Entscheidungsträger wurden von ZACKBUM angefragt, wieso sie ein Schweigegelübde in diesem Fall abgelegt hätten.

Reaktion? Keine Reaktion, keine Antwort, nichts.

Das gleiche Verhalten wie beim Professor, der niemals auf Angebote zur Stellungnahme reagiert oder sich inhaltlich gegen happige Vorwürfe und Zweifel an seiner Kompetenz wehren würde.

In welcher Parallelwelt er lebt, beweist er zudem mit einem Kommentar auf persoenlich.com zu seiner krachenden Niederlage, was ihm happige Kosten verursacht, weil er die Honorare seiner Anwältin, der Gegenanwälte und die Gerichtskosten übernehmen muss:

«Ich nehme den Gerichtsentscheid mit Genugtuung zur Kenntnis», behauptet Schär, „es bekräftigt den Grundsatz, dass haltlose Anschuldigungen und Ehrverletzungen im professionellen Journalismus keinen Platz haben sollen. Ich betrachte die Angelegenheit damit als erledigt.»

Haltlose Anschuldigungen? Genugtuung, dass statt vier Artikel drei Wörter gestrichen werden müssen, alles andere Bestand hat? Dass nun über diese Klage und auch weiterhin über diesen Professor auf ZACKBUM publiziert werden darf, obwohl das doch angeblich Rufmord sei und seine weitere Karriere gefährde?

Absonderlich.

Er mag sich die krachende Niederlage schönreden, wieso nicht.

Dass aber die grossen Medienhäuser angesichts dieser Bedrohung für alle Medienschaffenden stumm bleiben, es ihnen schnurzegal ist, dass ein solcher Maulkorb-Erlass auch mal einen ihrer Mitarbeiter treffen könnte – ist das peinlich. Erbärmlich.

Recht geschieht’s dem Zeyer, uns geht das nichts an? Dieses Schweigen ist ein öffentliches Bekenntnis zur Dummheit.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2025/11/Bildschirmfoto-2025-11-29-um-13.06.23.png 1024 1862 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-12-01 05:00:422025-11-29 13:11:01Das Elend der Elendsmedien

  • Kleines Vademecum für Kommentarschreiber27. August 2020 - 16:08
  • Wer wir sind und was wir wollen25. August 2020 - 15:07
  • ZACKBUM.ch startet: Die Rückkehr der Medienkritik25. Juli 2020 - 6:05
© Copyright - Zackbum | Webdesign: 60francs.ch |  info@zackbum.ch | Datenschutz |  Impressum
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Unsere Website verwendet Cookies zur besseren Bedienbarkeit. Durch Ihre Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.