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Schlagwortarchiv für: Mohr

René Zeyer

Widerworte gegen die Gefühlsdiktatur

12. Februar 2026/11 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Endlich eine brutal-gute Abrechnung mit dem woken Wahnsinn.

Wer jemanden beschuldigt, er habe ihm hundert Franken aus dem Portemonnaie geklaut, der sollte dafür Indizien, Belege, Beweise haben. Sonst muss er diese Verleumdung zurücknehmen, sich eventuell dafür entschuldigen und für den Reputationsschaden Genugtuung leisten.

So war das, als rechtsstaatliche Grundsätze noch den Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit erheben konnten. Vorbei. Die Diktatur des Spürens und Fühlens treibt immer wunderlichere, absonderlichere und bedenklichere Blüten. Da wird ein Konzert abgebrochen, weil Zuhörer sich angeblich unwohl fühlten. Weil es ein Bandmitglied gewagt hatte, Rastas zu tragen. Kulturelle Aneignung, heisst das im Jargon der neuen Weinerlichkeit und ist Anlass für Protest.

Wenn jemand sagt, er habe den Diebstahl aber so empfunden, dann hat er heute noch Schwierigkeiten, damit durchzukommen. Das subjektive Empfinden eines anzüglichen Blicks, einer übergriffigen Bemerkung, einer herabsetzenden Handbewegung – das hingegen reicht im Ernstfall bereits, um eine Karriere zu beenden.

Der Psychotherapeut Holger Richter rechnet in der NZZ in einem fulminanten Essay damit ab. Im Lead ist die Kernaussage knackig zusammengefasst:

«Wir leben in einer Gesellschaft, in der Gefühle zu Rechtsersatz und Regulativ werden. Die Beweislogik verschiebt sich weg von objektivierbaren Kriterien, subjektive Anerkennungsansprüche und Empfindlichkeiten rücken in den Vordergrund – der Rechtsstaat wird ausgehöhlt.»

Das manifestiert sich an vorderster Front im Versuch, eine Diktatur neuer Begrifflichkeit zu errichten: «Früher beschreibende Wörter wie «Indianer» sind nun moralisch aufgeladen. Wer die Wörter wechselt, verschiebt die Welt – samt Schuldvermutungen, Opferstatus und Erlaubnissen.» Noch haarsträubender ist das letzthin am Begriff Mohr durchexerziert worden. Ein übersensibler Professor konnte in seinem Machwerk dazu das Wort nicht einmal ausschreiben, sondern ersetzte es durch M***. Unerreichter Gipfel der Absurdität in einer angeblich wissenschaftlichen Untersuchung.

Was folgt: «In vielen gegenwärtigen Debatten werden so Gefühle – Kränkung, Bedrohung, Unsicherheit – zu Rechtsersatz und Regulativ. Sie begründen neue Ansprüche, verändern Verfahren und legitimieren Eingriffe in Sprache und in das Verhalten Dritter. Wir höhlen damit den Rechtsstaat aus und etablieren ein paralleles, zweites Recht mit Meldestellen (den neuen Staatsanwaltschaften) und exekutiven Bestrafungsformen (Shitstorms, Canceln, Kündigung von Arbeitsverträgen).»

Daraus ergibt sich ein gefährlicher Versuch der Korrektheitsdiktatur: Moralische Überlegenheitsgefühle und Worte sollen Wirklichkeit schaffen. So wird bestimmt, was als verletzend, gefährlich oder ermächtigend gilt – und wer deshalb welche Rechte beanspruchen kann.

Die Möglichkeit, heutzutage sein Geschlecht amtlich ändern zu lassen, ohne dass dafür weitere Untersuchungen nötig wären, ist eines von vielen Beispielen, wie subjektive Selbstzuschreibung («ich empfinde mich so») ausreichend für einen durchaus signifikanten Rechtsakt wird.

Auf der anderen Seite werden subjektiv empfundene Gefühlsverletzungen (durch Diskriminierung, Herabsetzung, Zynismus, Sexismus, Rassismus) zum objektiven und nicht hinterfragbaren Anlass für die Forderung nach Schutz und Sanktionen.

Oder in den Worten von Richter: «Strafrecht braucht objektive Tatbestandsmerkmale, sonst ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Im Gefühlsrecht jedoch genügt das Empfinden der Betroffenheit, um eine Erosion rechtsstaatlicher Sicherungen zu schaffen, wenn eine Exekutive mitgeht. Eine anonyme Gruppe kann canceln und strafen, ohne sich selbst der Kritik zu stellen. Wer widerspricht, wird zum Teil des Problems deklariert. Eigener Narzissmus und Machtphantasien werden verschleiert.»

Einen Aspekt führt Richter nicht mit der nötigen Schärfe aus. Eine solche Ideologie pulverisiert nicht nur alle anerkannten Grundsätze des Strafrechts. Sie will schon im Vorfeld von Auseinandersetzungen, um eben verletzte Gefühle zu vermeiden, eine Sprachreinigung durchsetzen, wie sie Deutschnationale und später Nationalsozialisten nicht radikaler wollten.

Dahinter steckt der absurde Trugschluss, dass das Canceln von «bösen» Begriffen die Gesellschaft weniger böse mache. Richter trägt so fulminant vor, dass man ihm auch das Schlusswort erteilen muss:

«Gefühle verdienen Respekt, nicht Herrschaft. Es braucht Mut, Infragestellungen und Widersprüche auszuhalten. Eine souveräne Gesellschaft kann Spottaussagen, Satire und Provokation ertragen; ihr Gegenteil ist das moralisch lächelnde Inquisitionstribunal, eine Borderline-Gesellschaft, die identitätsunsicher und zugehörigkeitsgestört andere beschuldigt. Im Gefühlsrecht geht es um Macht, die, selbst unangreifbar, canceln und bestrafen kann. Wenn wir dem nachgeben, hat die freie Gesellschaft verloren.»

 

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-10-um-13.21.36.png 297 692 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2026-02-12 05:00:492026-02-10 13:51:40Widerworte gegen die Gefühlsdiktatur
René Zeyer

Wie man die Leser nervt

1. Februar 2026/14 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Der Konkurrenzkampf ist hart. Aber vielleicht hat einer die Nase vorn.

Wo man auf die Kacke hauen kann, da ist Beat Metzler. «Kulturkampf» nennt er bildungsfrei das Gebrüll um das harmlose Wort Mohr. Denn das sei, jawoll, «rassistisch».

Er ist der Erfinder des Blick-o-Meter. Damit misst man die Lüsternheit eines Männerblicks. Realsatire, aber ihm ist es ernst damit. Und natürlich ist auch die Bührle-Sammlung immer wieder Zielscheibe seiner Erregung.

Nun hat die Bachelorette der Politik ihren Abschied aus der Öffentlichkeit verkündet. Die gequälte Öffentlichkeit würde es Sanija Ameti danken, wenn’s denn wahr ist.

Letzte Gelegenheit für Metzler, zu einer Würdigung anzusetzen. Übereinstimmungen mit der Wirklichkeit wären rein zufällig und keineswegs beabsichtigt.

Er hebt an:

«In kurzer Zeit erreichte Ameti nationale Bekanntheit und wurde zum Feindbild der Rechten. Das lag daran, dass sie sich für eine offene, EU-nahe Schweiz einsetzte. Daran, dass sie bürgerliche Politiker direkt angriff. Und daran, dass sie eine junge Frau ist, deren Familie aus Bosnien in die Schweiz flüchtete.»

Nun, es lag in erster Linie daran, dass sie Meisterin der populistischen Provokation war. Zwar erfolglos in der Sache, aber durchaus wirksam bei der Eigenvermarktung. «Politisch schöntrinken» und ähnlich dumme Sprüche verschafften ihr Applaus bei Überzeugungslinken und sorgten für rote Köpfe bei der SVP.

Aber jede Provokateurin hat das Problem, das der nächste Aufreger noch grösser sein muss. Also gab sie zu viel Gas und liess sich dabei ablichten, wie sie auf ein Gemälde von Maria und dem Jesuskind schoss. Ihre Erklärung dafür war dann an Peinlichkeit nicht zu überbieten: Jugendtrauma wegen erschossenem Bruder.

Oder in der verständnisvollen Version von Metzler: «Im Herbst 2024 beging sie in diesem Machtkampf einen Fehler, der ihre Karriere beenden sollte. Dass sie den Post bald löschte und um Vergebung bat, nützte nichts. Der Shitstorm nahm internationale Ausmasse an. Auch der russische Propagandasender RT hetzte gegen die «Muslimin», obwohl sich Ameti als Atheistin bezeichnet. Wegen Morddrohungen brauchte sie Polizeischutz.»

RT kritisierte Ameti, die sich gelegentlich auch als Muslima bezeichnete, je nach Tagesstimmung. Sie behauptete lediglich, wegen Morddrohungen Polizeischutz abgeklärt zu haben. Und weiter im Streubereich der Wahrheit: «Anfang 2023 veröffentlichte Ameti Auszüge aus Hassmails, von denen sie gemäss eigenen Aussagen bis zu 100 pro Tag erhielt.»

Im Gegensatz zu Metzler fragte ZACKBUM damals bei Ameti nach, ob sie so freundlich wäre, die Hassmails eines Tages, auch anonymisiert, vorzuweisen, und ob sie nun Atheistin oder Muslima sei. Antwort: keine Antwort.

Nun wollte sich Ameti noch einen starken Abgang verschaffen, indem sie ein kleines Happening vor dem Zürcher Kunsthaus veranstaltete und einen verschwurbelten Text mitsamt Bratwürsten hinterliess. Auch das kommentiert Metzler verständnisinnig: «An ihr sei ein «Exempel statuiert worden, um Menschen, die meine zugeschriebenen Attribute teilen, von Teilhabe abzuschrecken». Sie werde nicht zurückkehren in eine Öffentlichkeit, die je nach Geschlecht und Identität mit unterschiedlicher Strenge urteile. Darum bleibe nur der «Tod der öffentlichen Figur»».

Unverständliches Gestammel, aber Metzler bricht in hemmungslose Bewunderung aus: «Effektvoller ist kaum eine Schweizer Politikerin je abgetreten.» Mit einem Teller Bratwürste? Wer sollen die sein? Ihre politischen Gegner?

Wieso fällt einem, wenn man Ameti weniger bewundert als ihr Fan Metzler, in diesem Zusammenhang der sexistische Begriff Frauenfurz ein?

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-30-um-14.05.54.png 438 835 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2026-02-01 05:00:392026-01-30 14:45:53Wie man die Leser nervt
René Zeyer

Neue Stufe von Gaga

19. Januar 2026/2 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Tamedia kennt sich nicht mehr.

Achtung, der folgende Text kann für regelmässige Leser der Produkte von Tamedia belastend sein. Sie könnten sich verarscht, verhohnepiepelt, auf den Arm genommen, für blöd verkauft vorkommen.

Denn im normalen, althergebrachten Journalismus ist es so: wenn Schönes passiert auf der Welt, das von Bedeutung ist, wird darüber berichtet.

Wenn etwas zugedeckt, unterdrückt, verschwiegen wird, dann wird aufgedeckt, aufgeklärt, furchtlos berichtet.

Wenn etwas Schreckliches passiert auf der Welt, das berichtenswert ist, dann wird schonungslos beschrieben, worum es sich handelt.

Das ist eine Selbstverständlichkeit. Das war eine Selbstverständlichkeit.

Seit letzten Sonntag hat die «SonntagsZeitung» diese Selbstverständlichkeit in die Tonne getreten. Ein Text von Sylvain Besson, Christian Brönnimann und Arielle Peterhans wird mit einer «Triggerwarnung» eingeleitet:

«In diesem Text berichtet ein Überlebender des Brandes in der Bar Le Constellation über Details, die für Leserinnen und Leser belastend sein können. Sie sind aber wichtig, um den Ablauf des Unglücks zu verstehen und daraus Lehren ziehen zu können.»

Dazu gibt es einiges zu sagen.

Zunächst: ist der Chefredaktor, der Blattmacher, die ganze Redaktion mit dem Klammerbeutel gepudert? Nicht alle Latten am Zaun? Sprung in der Schüssel?

Dann: wenn über das unsägliche Elend der Menschheitsverbrechen im Sudan, in Äthiopien, in Somalia, in Eritrea berichtet wird, was selten genug vorkommt, fehlt eine solche «Triggerwarnung». Die Beschreibung des Elends von Negern in Afrika kann offensichtlich für den Leser nicht belastend sein.

Ebenso fehlt eine solche Warnung bei jeglicher Berichterstattung über Präsident Trump.

Man vermisst sie ebenfalls, wenn einer der Tamedia– oder SZ-Mitarbeiter seinen Bauchnabel betrachtet, seinem Weltschmerz Ausdruck verleiht, sinnlose und ungehörte Ratschläge erteilt, Handlungsanweisungen gibt, das Setzen von Zeichen einfordert.

Ein blutiges Massaker ist ein blutiges Massaker. Wenn Berichterstattung auch nur einen Hauch von Sinn machen soll, dann muss sie für den Leser belastend sein. Was denn sonst.

Im Rahmen der ungeheuerlichen Sensibilität, Achtsamkeit, Inklusion, Diskriminierungsferne, der Rücksichtnahme auf empfindsame Schneeflocken, der schon der leise Verdacht einer kulturellen Aneignung Bauchgrimmen verursacht. Im Rahmen der Auslöschung von Unwörtern wie Mohr oder Zigeuner, in Zeiten postfaschistischer Sprachreinigung soll nun auch der Leser davor gewarnt werden, dass Lesen belastend sein kann.

Die einzige Alternative, naheliegend: nicht lesen.

Und was ist denn eigentlich so verstörend an diesem Text? Verstörend ist, dass die Redaktion den Augenzeugenbericht als zu verstörend für den Leser zensiert:

«Die Szenen, die Meldin von der Flucht aus der Bar beschreibt, sind verstörend. Nicht alles soll hier wiedergegeben werden.»

Verstörend ist, dass man hier dem Journalismus zuschauen darf, wie er sich selbst kastriert. Ohne Betäubung, bei vollem Bewusstsein.

Und seine völlige Unfähigkeit eingesteht, Verstörendes so zu beschreiben, dass die Aufklärung des Lesers allfällige Verstörung überstrahlt. Das würde voraussetzen, dass man schreiben kann. Aber das können im Journalismus immer weniger. Alle anderen sind problemlos durch eine KI ersetzbar.

ZACKBUMs Triggerwarnung: wer Produkte von Tamedia liest, ist selber schuld und verstört.

 

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-18-um-09.19.03.png 593 912 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2026-01-19 05:00:022026-01-18 09:35:46Neue Stufe von Gaga
René Zeyer

Matto regiert in Zürich

21. Dezember 2025/7 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Wahnsinn, in Stein gemeisselt. Das kann nur eine verpeilte Regierung.

Es ist vollbracht. Im Kampf gegen Rassismus, Exklusion, Diskriminierung  und Postkolonialismus wurde ein Sieg errungen.

Er ist hart erkämpft. Viele Stimmen der Vernunft mussten übertönt werden, ein willfähriger Professor musste für teures Geld bemüht werden. Der Zürcher Heimatschutz musste in die Schranken gewiesen werden. Gar vor Gericht.

Denn es kann ja nichts zu teuer sein, vor allem, wenn Wahnsinn aus Steuergeldern bezahlt wird, um ein klares Zeichen der Solidarität, der Achtsamkeit, der Sensibilität zu setzen.

Mit einem Wort: die Welt ist besser geworden.

Es ist zwar nur ein kleiner Steinschlag für einen Steinmetz, aber eine ganze Gerölllawine für die Menschheit.

Vor allem für den pigmentös herausgeforderten Teil. Seine Vertreter, Vertreterinnen, VertreterInnen*** und everybody beyond können aufatmen. Ihr Leiden ist zwar nicht ganz verschwunden, so wenig wie die Schuld vor allem von Cis-Männern, vor allem von alten, weissen Unbelehrbaren.

Aber dieses Signal wirkt über Zürich hinaus. Es wird zum Fanal, weltweit werden ähnliche Taten erfolgen, der Weg zum Paradies, wo der Mensch des Menschen Bruder ist, ist ein wenig kürzer geworden.

Welche Niedertracht steckt nur schon in der Frage, was das gekostet haben mag. Denn schliesslich amtete eine überbesetzte Arbeitsgruppe für Rassismus in der Öffentlichkeit. Schliesslich befassten sich Stadtrat und Parlament mit der Angelegenheit. Schliesslich musste ein Mietgutachten eingeholt werden.

Das gelangte in aller wissenschaftlichen Objektivität zum Schluss, dass das Wort M***, auch das Wort M*****kopf und erst recht das Wort M*****tanz rassistisch verseucht ist, jedem rechtschaffenen Betrachter einen Schmerz zufügt, der eigentlich nur durch psychotherapeutische Massnahmen, Sensibilisierungskurse, Urschreitherapie und die unablässige Teilnahme an multikulturellen Veranstaltungen gelindert werden kann.

Notfalls müsste auch medikamentös eingegriffen werden.

Aber um das zu vermeiden, können doch schätzungsweise verröstete 100’000 Franken nicht zu viel sein.

Worum geht es?

Ganz einfach, um diesen Schandfleck Zürichs (sensible ZACKBUM-Leser müssen nun ganz stark sein oder sofort scrollen):

Aber, Hosianna und gelobt sei der Irrsinn, er ist weg:

Wir können tief durchatmen und fühlen, wie ein Steinchen unserer Kollektivschuld, denn sind wir nicht alle Profiteure des Kolonialismus, von unseren gramgebeugten Schultern fällt.

Allerdings: wie erklären wir einem M*****, der durchaus stolz darauf ist, ein Mohr zu sein, dass uns sein Name so anekelt, dass nicht mal kontextualisieren ausreicht, er muss einfach weg?

Nachdem ihn viele Generationen klaglos ertragen haben und noch wussten, dass die Mohren Angehörige eines kultivierten und vielen Europäern intellektuell oder in der Wissenschaft über Jahrhunderte weit überlegenen Volksstammes sind.

Und wie erklärt der Zürcher Stadtrat seinen Bürgern, dass er sich damit in eine ganz fatale Tradition der Sprachreinigung begibt? In den Wahnsinn, dass durch das Verbot gewisser Wörter der Mensch und die Welt besser würde?

Im Gegenteil, sie wird sogar schlechter. Denn wer Wörter ausradiert, ist manchmal nicht zu stoppen und veranstaltet dann auch mal eine sogenannte Kristallnacht:

Hier wurden nicht nur jüdische Namen ausradiert, sondern die dazugehörigen Geschäfte auch noch gleich verwüstet.

Ein ungehöriger Vergleich? Nein. Denn wenn Matto regiert, dann ist’s Wahnsinn. Hat aber dennoch Methode.

 

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2021/10/Mohrenkopf1.jpeg 328 503 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-12-21 05:00:192025-12-20 21:34:12Matto regiert in Zürich
René Zeyer

Der Bührle-Skandal

9. November 2025/8 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Es ist wie bei den Mohren: nicht sein kann, was nicht sein darf. Dann lieber Raubkunst.

Skrupelloser Waffenhändler liefert auch an das Dritte Reich und kauft vom Gewinn flüchtenden Juden ihre Kunstwerke ab. Ihre Notlage ausnützend, für ein Butterbrot.

Dieses Narrativ ist für jeden woken Schwulstschwätzer unwiderstehlich. Vorne dabei war natürlich die schreibende Schmachtlocke der «Republik». Zuvor hatte Daniel Binswanger die Bührle-Sammlung im Kunsthaus noch für eine Bereicherung für Zürich gehalten. Aber dann das: «Bührle-Beben in Zürich»; so schlecht wie der Titel ein Wasserfall von 136’053 A.

Und dann fiel Binswanger noch auf den verarmten Enkel des ehemaligen deutschen Kaufhauskönigs und Besitzer der Brissago-Inseln Juan Carlos Emden rein. Der auch dieses Narrativ bedient.

Der Tagi-Redaktor Christoph Heim entblödete sich nicht zu schreiben:

«Sammlung Bührle: Was bleibt, was muss weg?»

In dem Umzug durfte natürlich auch nicht Andreas Tobler fehlen.

Es gibt wohl kaum eine Kunstsammlung, die dermassen oft und gründlich untersucht wurde, deren Provenienz-Forschung so akkurat betrieben wurde wie bei der Bührle-Sammlung.

Und die Zusammenfassung der umfangreichsten Arbeit dazu ist nach wie vor gültig:

«Von den 203 Werken der Bührle-Sammlung haben 37 im weitesten Sinne einen Zusammenhang mit NS-Verfolgung, hatten also deutsch-jüdische Vorbesitzer. 26 davon erwarb Bührle erst nach Kriegsende. Laut aktuellem Forschungsstand stammen alle Bilder aus unproblematischer Herkunft, oder man hat sich längst mit den früheren Eigentümern verständigt. Bisher konnte niemand etwas anderes nachweisen.»

ZACKBUM hat bereits 2022 in einer ebenfalls erschöpfenden Artikelserie (keine Angst, nicht im Ansatz so lang wie bei der «Republik») die Problematik, Dichtung und Wahrheit bei der Bührle-Sammlung dargestellt.

Wir wollen uns hier nicht unnötig wiederholen.

Aber wie bei der absurden Debatte über den angeblich rassistischen und diskriminierenden Hintergrund des Begriffs Mohr gilt auch bei der Bührle-Sammlung: was nicht passt, wird passend gemacht.

Es passt nicht, dass bislang bei keinem einzigen Kunstwerk nachgewiesen werden konnte, dass es sich um Raubkunst oder moderner «verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut» handelt. Oberhalb von parteilichen Mutmassungen.

Was macht man in einem solchen Fall? Man nimmt die Forderungen eines der vielen Untersucher beim Wort: Die Stadt Zürich und das Kunsthaus Zürich haben im August 2025 angekündigt, die von Gross empfohlenen Massnahmen zur Provenienz- und Kontextualisierungsforschung umzusetzen – mit einem geplanten fünfjährigen Arbeitsprogramm und einer beantragten Finanzierung von rund 3 Mio. Franken.

Dabei ist der Bericht von Raphael Gross selbst Zielscheibe umfangreicher Kritiken. Er verwende fragwürdige Kriterien und habe den Begriff «NS-verfolgungsbedingt» hemdsärmlig ausgeweitet. Wissenschaftliche Arbeit und politische oder ethische Forderungen wurden vermischt. Die Methodik, die Transparenz und die verwendete Quellenlage boten ebenfalls Anlass für viele Fragezeichen.

Aber macht ja nichts. Reicht auch das Werk von Gross nicht für drastische Massnahmen («was muss weg»), dann macht man doch einfach nochmal einen Bericht. Und beschwert sich doch tatsächlich, dass sich die Bührle-Stiftung nicht an den Kosten beteiligen will – weil es ihrer Meinung nach nichts mehr zu untersuchen gibt.

Inzwischen hat die Stiftung ganz offensichtlich die Schnauze voll, ständig angemeckert zu werden. Sie hat aus ihren Statuten gestrichen, dass die Sammlung in Zürich öffentlich zugänglich gemacht werden soll. Der Leihvertrag mit der Zürcher Kunstgesellschaft läuft noch bis 2034. Anschliessend könnte die einmalige Sammlung an einem Ort ausgestellt werden, wo die Bereicherung durch diese Kunstwerke höher geschätzt wird als in Zürich.

Diese Anpassung ist von allen zuständigen staatlichen Behörden genehmigt worden. Kein Grund für die Stadt Zürich, nicht einen Gang vor das Verwaltungsgericht dagegen zu prüfen.

Ungeheuerlich. Dazu passt, die Sammlung, die seit Oktober 2021 im Neubau des Kunsthauses ausgestellt wurde, zurzeit gar nicht besichtigt werden kann.

Für die Zeit bis zur neuen Präsentation ist eine Übergangs-Präsentation geplant, später (voraussichtlich 2027) eine umfassend neu kuratierte Ausstellung der Bührle-Sammlung.

Zwischenergebnis dieser Zwängerei: der Kunstliebhaber kann die Werke bis mindestens 2027 nicht anschauen. Schlimmer noch: mit dem angedrohten Gang vor die Gerichte bietet die Stadt Zürich Anlass zur Vermutung, dass sie die Kunstwerke – integral oder in Form einer willkürlichen Auswahl – auch nach Ablauf der Leihfrist gar nicht mehr an die Stiftung zurückgeben will.

Dadurch entsteht eine neue Definition des Begriffs Raubkunst …

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2021/11/Buehrle1.jpeg 192 731 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-11-09 05:00:012025-11-09 12:53:38Der Bührle-Skandal
René Zeyer

Da hilft nur Entlassung

2. Oktober 2025/6 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Gaga, mehr Gaga, maximal Gaga: die Fachstelle für Diversität, Integration und Antirassismus (DIA).

Hier können, sollten und müssen problemlos 1070 Stellenprozente gestrichen werden. Ein «Fachstellenleiter» der Stadt Zürich verdient im Schnitt 120’000 Franken aufwärts im Jahr, ein normaler Sesselfurzer gegen 100’000.

Die F*** der S*** Z*** ist gaga. Hä? Diese Fachstelle der Stadt Zürich ist g***. Hä?

Wie soll man brüllenden Wahnsinn beschreiben? Denn es trug sich zu, dass die Stadt Zürich die Autorin des Buchs «Zigeuner», organisiert von eben dieser Fachstelle, zu einem internen Vortrag eingeladen hatte.

Isabella Huser, selbst Zigeunerin, ist zudem Mitglied der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. Wie der «Tages-Anzeiger» vermeldet, erhob sie schweren schriftlichen Protest, als sie feststellen musste, dass in der Einladung zu diesem Vortrag – ohne dass das mit ihr abgestimmt worden wäre – plötzlich das Wort «Zigeuner» fehlte.

Der Tagi: «Wenig später schaltete sich der DIA-Leiter ein. Er wolle nicht, dass in der Arbeit der Fachstelle «Wörter und Bezeichnungen verwendet werden, die von Teilen der Bevölkerung als abwertend oder (rassistisch) diskriminierend wahrgenommen werden (können)», schrieb er in seiner Replik.»

Dem Tagi- Autor René Laglstorfer fällt es nicht ein, den Namen dieses Sprachreinigers im faschistoiden Sinne zu nennen. Er heisst  Christof Meier. Und ist einschlägig bekannt als derjenige, der den Gaga-Bericht «Möglichkeiten zum Umgang mit kolonialen Spuren Stadtraum» zu verantworten hat, dem schon diverse Mohrenköpfe zum Opfer fielen.

Aber damit nicht genug. Der Buchverlag spricht von einem «grotesken Zensurentscheid». Und der Tagi doppelt nach:

«Auch die Schriftstellerin spricht von einer «Groteske». Schliesslich habe die Stadt sie eingeladen, weil sie zum Thema recherchiert und ein Buch dazu veröffentlicht habe. «Wenn eine Fachstelle für Diversität, Integration und Antirassismus einen Buchtitel tilgt, widerspricht das allen Normen. Für den Kampf gegen Rassismus ist ein solches Vorgehen kontraproduktiv», sagt Huser dieser Redaktion.»

Und was sagt Meier zu dieser Idiotie? Natürlich nichts, er versteckt sich hinter dem Sprecher der Präsidialabteilung der Stadt Zürich, zu der diese absolut überflüssige «Fachstelle» gehört.

Den Titel eines Werks einer Autorin zu streichen, nur weil im roten Bereich drehende Sprachreiniger der irrigen und absurden Meinung sind, Wörter wie N***, M*** oder gar Z*** könnten als diskriminierend wahrgenommen werden, ist eine Handlung, die berechtigten Zweifel an der Eignung dieser Führungsfigur auslöst.

Jemand, der offensichtlich dermassen verpeilt ist, kann doch nicht ernsthaft weiter auf seinem Posten belassen werden. Abgesehen davon, dass er zu feige ist, sich öffentlich zu rechtfertigen und zu seiner Gaga-Entscheidung zu stehen.

Sicher, angesichts der mehr als 3 Milliarden Franken Personalkosten jedes Jahr wäre seine Entlassung, plus die Schliessung dieser F*** für D***, I*** und A***, nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Aber immerhin, rund 1000 Stellenprozente, das sind eine runde Million oder mehr. Der Beifang wäre: weder Autoren, noch Mohren, noch Zigeuner müssten sich darüber ärgern, dass man sie wegzensiert.

Das wäre ein sinnvoller Beitrag zur Diversität, Integration und auch Antirassismus. Den maximal gaga ist: wer den Zigeuner sich nicht Zigeuner nennen lässt, ist ein Rassist, dabei gegen Integration oder Diversität. Also maximal ungeeignet für seine Tätigkeit.

 

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2021/08/Zigeuner5-e1759337682739.jpeg 197 599 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-10-02 05:00:142025-10-01 19:01:32Da hilft nur Entlassung
René Zeyer

Schär, der Schweiger

18. September 2025/6 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Ein Verfasser von Gaga-Gutachten und Meinungsträger. Aber nicht diskursfähig.

Professor Dr. Bernhard C. Schär ist eine Schande für die Historikerzunft. Er verbrät Steuergelder auf einer «Eccellenza»-Professur in Lausanne. Ist aber überhaupt nicht exzellent.

Er sei «der Professor, der überall Rassismus sieht», urteilt die NZZ über ihn. Da ist er immer zur Stelle, wenn es die Meinung eines angeblichen Fachmanns braucht.

Denn statt so wissenschaftlich wie möglich historischen Untersuchungen nachzugehen, meint der Ideologe:

«Schule und Erziehung im 21. Jahrhundert brauchen (…) mehr Postkolonialismus, Intersektionalität und Feminismus.»

Ob’s das wirklich braucht, sei dahingestellt. Was Schär bräuchte, wäre ein wenig Nachhilfeunterricht im minimalen Ansprüchen genügender Abfassung von «Gutachten».

In seiner «bau- und begriffsgeschichtlichen Auslegeordnung» zuhanden der Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch, schafft er es (zusammen mit seiner Co-Autorin, der Gymnasiallehrerin Ashkira Darman), das Wort, das im Zentrum der «Studie» steht, haargenau einmal auszuschreiben:

Auf den übrigen 123 Seiten dieses Machwerks heisst es konsequent «M***». Werden Inschriften an Häusern «untersucht», heissen die «Zum M*****kopf» und «Zum M*****tanz». Das ist schon mal gaga.

Das ist etwa so, wie wenn man bei einer Untersuchung über den F******** dieses Wort nur so schreiben würde, ebenso H*****, während eine gewisse Partei N***** hiesse.

Peinlich ist, dass den beiden Autoren handwerkliche Schnitzer der gröberen Art unterlaufen sind.

Peinlicher ist, dass aufgrund dieses fehlerhaften Werks nun diese Inschriften mit den unaussprechlichen Wörtern abgedeckt werden.

Am peinlichsten ist, dass die beiden Autoren sich jeder Debatte über ihr Werk verweigern. Darman ist angeblich anderweitig ausgelastet, Schär sagt einfach nein.

Stumm wie ein Fisch bleibt er auch, wenn man ihn fragt, wie viel Steuergelder denn für dieses Beispiel mangelnder Kompetenz ausgegeben wurden.

Denn eigentlich müsste der Auftraggeber sein Geld zurückverlangen, mittels Mängelrüge.

Um welchen Betrag handelt es sich hier? Schär geruht, eine journalistische Anfrage nicht mal zu beantworten. Aber immerhin, die Präsidialabteilung der Stadt Zürich ist auskunftsfreudiger:

«Der Auftrag für die Studie «Zürcher ‚Mohren’fantasien. Eine bau- und begriffsgeschichtliche Auslegeordnung, ca. 1400–2022» ging an die Professur «Geschichte der modernen Welt» der ETH Zürich. Auftragnehmer war Prof. Harald Fischer-Tiné. Die Kosten für die Studie betrugen 33 000 Franken.»

Es bleibt die Frage, wieso Fischer-Tiné den Auftrag weitergegeben hat und wie viel er sich von den 33’000 Franken abgriff.

Aber wie auch immer, da scheint eine gewisse Ordnung zu herrschen. Prof. Joseph Jung kassierte für sein 319 Seiten umfassendes Werk über ein paar Holzköpfe in der Aula des Schulhauses Hirschengraben 113’000 Franken. Das Machwerk von Schär ist rund zweidrittel kleiner, also entsprechend weniger Kohle.

Allerdings konnte man Jung keine handwerklichen Schnitzer bei der Untersuchung dieses Schnitzwerks auf allfällig rassistischen Gehalt nachweisen.

Ist hingegen jemand wie Schär wirklich dafür qualifiziert, sich auf Kosten des Steuerzahlers mit Professorengehalt auf eine ordentliche Professur vorzubereiten – und dann anschliessend auch noch Professor zu werden?

Wenn jemand sein Handwerk nicht beherrscht, wie soll er es dann unterrichten? Wenn jemand nicht weiss, wie man korrekt historisch forscht, wie soll der dann Forschung betreiben? Wenn jemand alles durch eine ideologische Brille sieht, wie erkenntnisfördernd ist dann sein Arbeit?

Vor allem aber: wenn sich jemand kritischem Dialog verweigert und berechtigte Fragen nicht beantwortet, ist er nicht alleine dadurch schon disqualifiziert?

 

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2025/09/Bildschirmfoto-2025-09-16-um-16.38.42.png 385 817 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-09-18 05:00:152025-09-16 17:12:22Schär, der Schweiger
René Zeyer

Mehr Mohr

26. Juli 2025/4 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Damit sich der Leser schwarz ärgert, tritt nun auch noch Fabian Renz nach.

Er hebt im Pluralis Majestatis an: «Auf diese Inschriften können wir verzichten». Wer ist «wir»? Er und zwei, drei verpeilte Kommentarschreiber, während alle anderen sich zum zweiten Mal aufregen, wie der Tagi das Thema behandelt.

Gelernt hat Tamedia-Renz («leitet seit 2023 das Ressort Analyse und Meinungen») nichts. Er fängt gleich mit der Wiederholung des ersten Fehlers seines Kollegen an: «Die Stadt Zürich darf gemäss Bundesgericht die «Mohren»-Wörter auf zwei Häusern abdecken. Gut so.»

Analyse und Meinung falsch, muss man mal hinkriegen.

In Wirklichkeit schlecht so, das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Heimatschutzes einfach nicht eingetreten, aus formaljuristischen Gründen. Das fällt ihm dann weiter unten auch auf, aber er will ja den anderen Mohrenkopf Metzler in der Redaktion nicht im Regen stehen lassen. Das Bundesgericht habe «zugunsten der Stadt entschieden, genauer gesagt: Es spricht dem Heimatschutz die Beschwerdeberechtigung ab».

Das ist etwa so bescheuert wie: zwei plus zwei macht fünf. Genauer gesagt vier.

Dann kriegen die Heimatschützer eins über die Rübe: «Sie führten um die beiden Inschriften einen Popanz auf, der spätestens seit 2023 einer kunsthistorischen Grundlage entbehrte.» Popanz? Ob der Mann wohl weiss, was das Wort bedeutet? Da kann ZACKBUM helfen: sich wichtig machen, prahlen, oft mit dem Ziel, Eindruck zu schinden oder Angst einzujagen. Allerdings entbehrt dieser Popanz «einer kunsthistorischen Grundlage». Und ist daher vielleicht nur ein Popotänzchen. Oder so.

Meiner Treu, kann denn niemand mehr beim Tagi richtiges Deutsch?

Renz wohl nicht; auch inhaltlich setzt er nun zu einer wilden Slalomfahrt an: das Entfernen oder Überdecken von zwei Mohren «mag man für übertrieben halten, für den Ausfluss eines hyperempfindlichen Zeitgeists».

Nein, nicht nur  ZACKBUM hält das für reinen Blödsinn, für perverse Rassenhygiene von Leuten, die einen Fensterplatz hatten, als in der Geschichte die Bedeutung des Wortes Mohr erklärt wurde. Nächste Kurve von Renz: «Übertrieben ist es freilich auch, deswegen von einem «Canceln der Geschichte» zu raunen, wie es Bürgerliche im Zürcher Gemeinderat taten», raunt er.

Dann hat es ihn aus der Kurve getragen, im Gebüsch erhebt er den Blick zum Grossenganzen:

«Stadtbilder verändern sich, passen sich den Bedürfnissen und Sensibilitäten der jeweiligen Bewohnenden an – das ist der Lauf der Dinge seit Jahrhunderten.»

Ach ja? Bevor woker Ungeist sein Unwesen zu treiben begann, wer wäre in vergangenen Jahrhunderten auf die Idee gekommen, dass das Wort oder die Darstellung eines Mohren «Sensibilitäten» auslösen würde? Und selbst wenn: darauf wäre mit einem «bescheuert oder was, mangelnde Kenntnisse sind doch kein Grund für so einen Quatsch» reagiert worden.

«Bewohnende» sind in Wirklichkeit Bewohner. Aber eben, Deutsch …

Dann verliert Renz sich völlig: «Der Heimatschutz hat die kulturkämpferische Stimmung unnötig angeheizt.» Und wir dachten, der Haufen Sensibelchen von «Vo Do» habe, unter williger Mithilfe der Stadtpräsidentin Corine Mauch, auf Kosten der Steuerzahler diese Hetzstimmung gegen Mohren angeheizt.

Dann noch ein letzter Biss in den Mohrenkopf: «Nicht alle mögen sich an diesen Inschriften stören. Aber nachtrauern muss ihnen definitiv niemand.» Muss definitiv niemand? Das ist genau diese inquisitorische Haltung eines Rechthabers, der alleine die einzig richtige Wahrheit mit Löffeln gefressen hat.

Ob sich «Vo do», Mauch, Metzler oder Renz mal überlegt haben, was sie einem stolzen Abkömmling der Mauren sagen, wenn der fragt, wieso eigentlich in Zürich ihn ehrende Inschriften oder Darstellungen verhüllt werden? Darf der dann nicht sensibel verletzt sein?

Jetzt müssen alle Begriffshysteriker – Pardon, -hygieniker – ganz stark sein:

Und niemals nicht Sardinien besuchen:

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2025/07/Bildschirmfoto-2025-07-25-um-17.01.18.png 319 642 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-07-26 05:00:522025-07-26 01:24:31Mehr Mohr
René Zeyer

Wumms: Beat Metzler

25. November 2024/11 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Der Mann wurde schon mehrfach verhaltensauffällig. Jetzt verstolpert er sich mit «Kulturkampf».

«Mohr», pfuibäh, schimpft Metzler. Das Wort sei – ja was wohl – «rassistisch». Die Zeiten, wo man einem Journalisten noch gewisse Grundkenntnisse der deutschen Sprache und der Bedeutung von Wörtern abfordern konnte – vorbei.

Mit grossem Bedauern musste Metzler zur Kenntnis nehmen, dass auch «rassistische Häusernamen», eben zum Beispiel mit Mohr, «bleiben dürfen». «Vorerst», wie er schon im Titel drohend anmerkte. Also ein richtiger Sprachpolizist und Sprachreiniger. Dem es noch nicht mal auffällt, dass die letzten Sprachreiniger im Deutschen die Nationalsozialisten waren. Die Forderung nach dem Verbot von unreinen Wörtern hat immer etwas genuin Faschistisches. Aber die Zeiten, wo man Journalisten noch gewisse Grundkenntnisse der Geschichte abfordern konnte – vorbei.

Metzler ist übrigens auch der Erfinder des «Blick-o-Meter». Damit kann man problemlos die Lüsternheit eines Männerblicks messen (kein Witz). Metzler ist auch ein grosser Anhänger der Freiheit der Kunst. Nur bei Auftritten von Roger Waters sieht er das entschieden anders; die zu verbieten findet seinen Applaus.

Nun hatte es die SVP gewagt – tollkühn im rot-grün-woken Zürich – mittels Initiative die Abschaffung der unsäglichen Vergewaltigung der deutschen Sprache mit Gendersternchen und ähnlichem Unsinn in amtlichen Verlautbarungen zu fordern. Das hatte schon im Vorfeld den Tagi dazu getrieben, solche angeblichen «Sprachverbote» scharf zu kritisieren – während willkürliche und blödsinnige Sprachgebote natürlich super seien.

Die Abstimmung ist gelaufen, Metzler kann im Tagi triumphieren. «Die links-progressive Bastion hält auch im Streit um inklusive Sprache». Das ist eine lustige Formulierung. Was soll an Sprachvergewaltigungen links oder progressiv sein? Und wieso soll das dann eine «inklusive Sprache» sein, was ja bedeuten würde, dass jahrhundertelang grosse Teile der deutsch sprechenden Menschheit sich ausgeschlossen fühlten? Und was für eine Bastion soll das sein? Eine Festung der Sprachnotzüchtler?

Diesen Versuch, sprachliche Vernunft einkehren zu lassen, poltert Metzler gleich zu einem «Kulturkampf» hoch. Der sei nun «abgesagt», was immer das bedeuten soll. Ob Metzler wohl weiss, woher der Begriff «Kulturkampf» kommt? ZACKBUM ist sich sicher: nein.

Die SVP und ihre Bundesgenossen hätten versucht, ein gewisses «Woke-Unbehagen» anzusprechen und zu bewirtschaften. Aber nicht hier: «Doch die links-progressive Hochburg Zürich hat sich nicht auf einen Kulturkampf eingelassen.» Dieses Wort verwendet der Ahnungslose mehrfach in seinem Text.

Was ist eigentlich noch schlimmer, als die Verhunzung der schönen deutschen Sprache durch Hirntotgeburten zu befürworten? Was ist noch schlimmer, als in übler Tradition Sprachreinigung betreiben zu wollen? Keine Ahnung von der Herkunft von Begriffen zu haben. Die Bildungsferne und historische Unkenntnisse erreichen auf der Redaktion vom Tagi neue Tiefpunkte. Entweder traut sich niemand, einem triumphierenden Woken wie Metzler schonend beizubringen, dass er vielleicht ein anderes Wort wählen sollte. Oder aber, auch alle anderen sind von historischen Kenntnissen völlig unbeleckt.

Ist das mal wieder peinlich. Aber das ist ja inzwischen der Normalzustand beim Tagi.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2022/01/Wumms.jpeg 438 882 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2024-11-25 06:00:132024-11-24 23:23:29Wumms: Beat Metzler
René Zeyer

Bimbo? Bimbo! Part II

23. Mai 2024/6 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Das Bundesverwaltungsgericht mag das Wort «Bimbo» nicht.

Die «Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus» lässt wenig Gelegenheiten aus, sich lächerlich zu machen. So stänkerte sie gegen die Verwendung der Wortmarke «Bimbo» in der Schweiz: «Das spaltet die Gesellschaft.»

Ob die Registrierung der Marke eines der grössten Brötchenherstellers der Welt, die seit 1945 existiert, zur weiteren Spaltung der Gesellschaft beiträgt?

Bimbo wurde in Mexiko gegründet, die Riesenfirma beschäftigt rund 140’000 Mitarbeiter und macht einen Jahresumsatz von rund 10 Milliarden Franken.

Dafür hat Bimbo 105 Fabrikationsstätten in 18 Ländern, wo Brot, Brötchen, Kekse, Pasteten und so weiter hergestellt werden. Wer schon mal in einen McDonald’s gebissen hat, dürfte dabei höchstwahrscheinlich ein Bimbo-Brötchen im Mund gehabt haben. Pfui.

Nun will Bimbo auch in die Schweiz kommen und wollte die Wortmarke Bimbo QSR (Quick Service Restaurant) registrieren lassen.

Wollte. Denn der Eintrag wurde verweigert, nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in St. Gallen bestätigt, dass die Marke nicht registriert werden könne. Dabei sollte es sich mal lieber um die Frage kümmern, ob der lokale Dialekt nicht verboten werden sollte.

Das Gericht turnte in Sprachexegese herum; der Begriff habe eine rassistische Konnotation, er sei «zutiefst abwertend und rassistisch» für dunkelhäutige Menschen.

SRF vermeldet: «Das Gericht hält fest, dass mehrere deutsche Wörterbücher das Wort «Bimbo» als «stark diskriminierende Beschimpfung von Menschen mit dunkler Hautfarbe» definieren. Eine Untersuchung im Auftrag der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus habe gezeigt, dass nach einer Verwendung des Begriffs als Beleidigung Strafverfahren eingeleitet wurden.»

Wie die allerdings ausgingen, dazu sagt das BVGer nichts. Wohlweislich. Nochmal für Richter zum Mitschreiben. Das Wort «Bimbo» ist eine Verkürzung des italienischen bambino, Kind, Baby. Auf Englisch kann es auch Tussi oder Blödmann bedeuten, auf Französisch ebenfalls.

Spanisch hat zudem den Vorteil, dass es bei der Bezeichnung von Schwarzen keine Sprachturnereien braucht. Das ist einfach ein «negro», das gleiche Wort wird auch für die Farbe verwendet. Aber die haben ja auch kein drittes oder viertes Geschlecht; man versuche einmal einem Spanier, Engländer, Franzosen oder Türken zu erklären, was Genderwahnsinnige auf Deutsch alles anstellen.

Natürlich gibt es noch den Ethnophaulismus Bimbo. Also die abwertende Bezeichnung für eine ethnische Gruppe, hier für Menschen mit dunkler Hautfarbe. Aber das ist wahrscheinlich für die Richter ein zu schwieriges Fremdwort. Also sind sie der Ansicht, dass eine Wortmarke einer alteingesessenen Weltfirma überall verwendet werden kann – nur nicht in der Schweiz. Das muss besonders Marco Bimbo hart treffen, der ist mit seinem Namen auch im HR eingetragen. Und die Emil Mohr AG muss eigentlich genauso gesäubert werden wie die «Apotheke zum Mohrenkönig».

Aber offensichtlich ist der Wokeismus sogar in St. Gallen angekommen. Und selbst höchstamtliche Richter sind nicht in der Lage, zwischen einem Wortkern und seiner internationalen Verwendung zu unterscheiden. Bimbo kann man als Wortmarke, als Kosewort, als farb- und geschlechtsneutraler Begriff – oder als Schimpfwort verwenden. Aber das ist die Verwendung, nicht der Wortkern. Kapiert eigentlich jeder, der Semantik buchstabieren kann. Ausser den Genderisten und neuerdings Richtern.

Wer sagt «was für ein wunderschöner Neger mit ebenholzfarbener Haut», verwendet das Wort garantiert nicht im diskriminierenden oder abwertenden Sinne. Noch schlimmer ist es beim Mohr, aber man versuche mal, mit fanatischen Sprachvergewaltigern zu diskutieren.

Aber immerhin, es gibt auch gute Nachrichten. Angeführt von Daniel Jositsch sagt die Rechtskommission des Ständerats mit breiter Mehrheit, dass die Schweiz das absurde Klima-Urteil aus Strassburg einfach ignorieren soll. Und die Stimmen mehren sich, die die Beantragung von Haftbefehlen gegen mehrere mögliche Kriegsverbrecher im Nahen Osten für völlig richtig halten.

Auch hier ist es verblüffend, wie viele Menschen immer wieder unsicher werden, wenn es um Absolutheiten geht. Denn entweder sind Kriegsverbrechen Kriegsverbrechen, entweder bindet das Völkerrecht alle – oder es sind Ausnahmen gestattet. Wenn das vermeintlich Gute gegen das unbezweifelbare Böse antritt, dann heilige der Zweck die Mittel. Diese Dummheit zieht sich durch die ganze Geschichte, seit es allgemeine Menschenrechte und Völkerrecht gibt.

Foltern ist verboten, ausser bei Terroristen. Unmenschliche Haftbedingungen sind verboten, ausser bei Julian Assange. Aussergesetzliche Tötungen in Friedenszeiten sind verboten, ausser auf der Kill List des US-Präsidenten. Hamas begeht ein Kriegsverbrechen nach dem anderen, die israelische Armee kein einziges. Usw.

Immer wieder muss man diesen Flachdenkern einhämmern:

Das Unrecht, das einem Einzelnen widerfährt, ist eine Bedrohung für alle.

Wenn einer Kriegsverbrechen begehen darf und nicht als Kriegsverbrecher angeklagt wird, woher nehmen wir dann das Recht, andere dessen anzuklagen? Weil sie islamistische Wahnsinnige sind und nicht die Regierung eines demokratischen Staates? Können also demokratische Staaten keine Kriegsverbrechen begehen? Haben die USA im Vietnamkrieg, im Irak und an vielen anderen Orten der Welt keine Kriegsverbrechen begangen? Ist es in Ordnung, dass sich der Kriegsverbrecher Henry Kissinger jedem Versuch, ihn für seine Taten zur Verantwortung zu ziehen, entzog?

Aber auch hier gilt: diskutier mal mit fanatisch Verblendeten.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2024/05/Bildschirmfoto-2024-05-22-um-07.57.39.png 193 398 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2024-05-23 05:00:242024-05-22 13:46:40Bimbo? Bimbo! Part II
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  • Kleines Vademecum für Kommentarschreiber27. August 2020 - 16:08
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  • ZACKBUM.ch startet: Die Rückkehr der Medienkritik25. Juli 2020 - 6:05
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