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Die Allzweckwaffe aus dem Aargau

Frauen können Multitasking. Eva Berger von CH Media ist der Beweis.

Heizpilze. Gemeinden, die Altersguthaben bei Sozialhilfeempfängern abgreifen. Stimmrechtsalter schon ab 16. Frauen von SP und Grünen haben die besten Wahlchancen.

Es gibt kaum einen Aspekt des politischen oder gesellschaftlichen Lebens im Aargau und darüber hinaus, den Eva Berger nicht abdeckt. So alle zwei bis fünf Tage liefert sie ein Stück ab. Nicht gerade rekordverdächtiges Tempo, aber bei dieser Bandbreite verständlich.

Von dieser doch eher drögen Berichterstattung ist Berger noch nicht ganz ausgelastet. Sie möchte ab und an auch das tun, was Journalisten eigentlich am liebsten tun: sagen, wo’s langgeht. Was nicht geht. Was getan werden müsste. Was bedauerlicherweise unterlassen wird. Obwohl es höchste Zeit wäre. Also in einem Kommentar die Welt wenigstens ein bisschen zurechtrücken.

Der idealtypische Kommentar

Besonders geeignet sind dafür Themen, die zwei Kriterien erfüllen. Die Leser sind schon einverstanden, bevor sie den Kommentar überhaupt gelesen haben. Es ist ein weltumspannendes Problem, das daher eigentlich nur weltumspannend gelöst werden kann.

Aber da CH Media ja (fast) die Welt ist, kann man hier einen Anfang machen. Ein Zeichen setzen. Position beziehen. Solidarisch sein. Aufmerksam machen auf. Nicht vergessen gehen lassen, dass. Hier und heute. Auch in der Schweiz. Furchtbar.

Welcher Befehl wird der Welt von Berger vor den Latz geknallt? «Menschenhandel muss um jeden Preis verhindert werden». Das ist natürlich eine starke Ansage, die nur leicht dadurch geschwächt wird, dass Berger kein Preisschild hochhält. Aber «um jeden Preis» heisst dann wohl: ist egal, was das kostet.

Richterin Berger bezeichnet das Urteil als richtig

Anlass für die Philippika ist die Verurteilung eines Rumänen, der anno 2006, 2007 einen Saunaclub in der Schweiz führte und Rumäninnen gegen Provision für Prostitution vermittelte. Kurz vor der Verjährung ereilte ihn nun die gerechte Strafe.

Richterin Berger urteilt: «Das Urteil des Bezirksgerichts Baden gegen den Zuhälter ist richtig.» Da sind wir froh, man will sich ja nicht vorstellen, was passieren würde, wenn Berger es als unrichtig zurückgewiesen hätte.

Nun ist Prostitution in der Schweiz nicht strafbar. Bei Zuhälterei ist es ein wenig komplizierter. Das läuft hierzulande unter «Förderung der Prostitution». Ausnützung von Abhängigkeiten, Profitgier, Einschränkung der Handlungsfreiheit einer Prostituierten, das sind die Voraussetzungen, damit es ein Straftatbestand wird.

Menschenhandel ist ein weites Feld

Eher selten wird im Aargau dazu noch Menschenhandel angeklagt. Darunter versteht man den Handel mit Menschen zwecks sexueller Ausbeutung oder der Arbeitskraft. Oder gar zur Entnahme von Körperorganen.

Nun ist beim strengen Kommentar von Berger nicht ganz klar, ob auch diese Formen von Menschenhandel «um jeden Preis» verhindert werden müssen. Also die viel zahlreichere Ausbeutung von vermittelten Billigstarbeitskräften; auf dem Bau, im Servicebereich, wo auch immer. Während Berger eine Lanze für die selbstbestimmte Prostituierte bricht, beschleicht einen der leise Verdacht, dass sie die anderen Formen von Menschenhandel gar nicht kennt.

Man muss ja auch nicht um jeden Preis die Materie beherrschen, wenn man einen wohlfeilen Kommentar schreibt.