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Dichtung und Wahrheit, Teil 4

Wie stellt man Gerechtigkeit her, nach so vielen Jahren und so viel Unrecht?

Hier geht’s zu Teil eins, zu Teil zwei und drei.

Wer kann das viele, viele Jahre später noch unterscheiden? «Auch Leben ist eine Kunst», war der Sinnspruch von Max Emden.
Das Nachleben der von ihm erworbenen Kunstwerke ist dagegen ein Trauerspiel.

Es gibt die Nachkommen Emden. Denen Unrecht geschah, wie ihrem Vater, Grossvater, Urgrossvater Max Emden. Der eigentliche Skandal spielt sich bis heute in der Bundesrepublik Deutschland ab. Was die Nazis unter Anwendung von Judengesetzen Emden wegnahmen, könne leider nicht restituiert werden. Denn der damals als deutscher Jude Behandelte sei ja in Wirklichkeit ein katholischer Schweizer gewesen. Also leider keine Entschädigung.

 

Das soll natürlich keine Ablenkung oder Entschuldigung für allfälliges Fehlverhalten des Käufers dieses Bildes oder der seine Sammlung verwaltenden Stiftung sein. Fragwürdig ist auch das Verhalten von Publizisten und Historikern, die darauf ihre eigenen Süppchen kochen wollen.

Die beschämende Rolle von Daniel Binswanger in der «Republik» wurde hier schon gewürdigt. Aber noch elender ist die Rolle von Historikern, die aus der Eröffnung der Erweiterung des Kunsthauses Zürich sich nochmal ein Scheibchen Ruhm abschneiden wollten. Dabei gehen sie genau gleich wie Binswanger vor. Zunächst Lobeshymnen auf die Stiftung, dann wüstes Geschimpfe.

Wie Rico Bandle in der «Geschichte einer Schlammschlacht» (hinter Bezahlschranke) im Januar dieses Jahres aufzeigte, war der Historiker Erich Keller noch vor drei Jahren des Lobes voll über die «akribische Provenienzforschung der Stiftung Bührle». Dann aber meldete sich Keller mit einem Buch zu Wort: «Das kontaminierte Museum». 2021 wollte er im Rotpunktverlag aufzeigen, dass die Bührle-Forschung beschönige, gar Fakten unterschlage und daher auch nicht glaubwürdig sei.

Aus einer hässlichen Geschichte wird eine Heldensaga

Damit sorgte Keller international für Schlagzeilen, was seinem Ruf nicht schadete. Dahinter steckt allerdings zunächst eine hässliche Geschichte der Aufarbeitung der Vergangenheit der Bilder. Wie Keller beschönigend im Buch schreibt, sei er zwei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Forschungsprojekts der Uni Zürich gewesen, mit dem die «historische Kontextualisierung der Sammlung Bührle» wissenschaftlich vorgenommen werden sollte. Dort habe er sich

«erfolgreich gegen beschönigende Eingriffe der Bührle-Stiftung und der Stadt Zürich gewehrt».

Wunderbares Narrativ, der tapfere Wissenschaftler widersteht üblen Manipulationsversuchen. Die Wirklichkeit ist wie meistens prosaischer. Der von der Uni ausgewählte Historiker holte sich Keller als Hilfe. Es kam zu Konflikten, Keller «sah sich als federführender Autor und wollte sich von seinem Vorgesetzten nicht mehr hereinreden lassen. Im Dezember 2019 eskalierte die Lage so weit, dass die Leitung des Historischen Seminars der Uni vermitteln musste», schreibt Bandle.

Erstnennung im Bericht gegen kollegiales Verhalten, wurde als Schweizer Kompromiss vorgeschlagen. Dennoch verliess Keller kurz vor Fertigstellung abrupt das Projekt. Ihm wurden kollegial die Korrekturen und Anmerkungen des Aufsichtsgremiums («Steuerungsauschuss») weitergeleitet, das zuvor versucht hatte, zu vermitteln.

Daraus machte Keller dann in der WoZ: «Die Eingriffe durch Mitglieder des Steuerausschusses und die Projektleitung wollen historische Fakten zum Verschwinden bringen.» Verschreckt liess die Uni den Bericht durch gleich zwei Gutachter durchleuchten, einen davon durfte Keller bestimmen. Das für ihn vernichtende Fazit des eigenen Gutachters: «Der vorliegende Bericht ist inhaltlich substanziell und insgesamt gelungen.»

Narrativ ist stärker als Chronologie

Das konnte aber am Narrativ, dass Keller die Untersuchung verlassen habe, um gegen Eingriffe und Zensur zu protestieren, nicht mehr aufhalten. Obwohl das auch chronologisch nicht stimmte: Der Steuerungsausschuss brachte seine Änderungsvorschläge erst nach Kellers Abgang ein.

Daraus ist inzwischen ein Jekami geworden. Die Linke lobt Kellers vermeintliche Winkelried-Aktion, über die störenden Fehler in seinem Buch wird grosszügig hinweggesehen. Kellers Gutachter, der Historiker Jakob Tanner, ist aber stinksauer auf Daniel Binswanger und sägte den bei einer Podiumsveranstaltung frontal an: «Was er geschrieben habe, sei «wissenschaftsfeindlich» und ein «infamer Angriff» auf ihn. «Das hatten wir bisher von rechts, aus der ‹Weltwoche›, jetzt ist es mitten in der ‹Republik› angekommen»», zitiert ihn Brandle maliziös.

Nachtreten statt Einsicht

Herrscht wenigstens etwas Einsicht unter den Historikern? Keineswwegs; Historiker Keller beschwerte sich in einem Schreiben an den Tamedia-Oberchefredaktor Arthur Rutishauser über diesen Artikel von Bandle. Auf fast drei Seiten stapelt Keller «Bandle behauptet, richtig ist» übereinander. Dagegen antwortete Bandle mit einem trockenen Zweiseiter. Ein Beispiel:

«In Ihrer Stellungnahme steht, es sei falsch, dass Lea Haller Erich Keller als ihren Nachfolger in der Forschungsgruppe vorgeschlagen hat. Dabei sagte Lea Haller an der Buchvernissage im Theater Neumarkt wörtlich: «(Ich) habe Erich dann vorgeschlagen als meinen Nachfolger. Das hat geklappt, er hat übernommen.» Auf folgendem Video ist dies festgehalten: https://vimeo.com/625316267 (ab Minute 7:00)»

Peinlich, sehr peinlich für einen der historischen Wahrheit verpflichteten Forscher. Viele von ihm (und seinem durch ihn angefütterten Fürsprecher Binswanger) erhobenen Vorwürfe sind falsch. Sowohl gegen den vernichtenden Artikel von Bandle wie auch, was die Beschreibung des Abgangs von Keller aus dem Uni-Forschungsprojekt betrifft.

Näher an der historischen Wahrheit scheint zu liegen, dass es zu Eifersüchteleien und einem Nahkampf kam, wer denn nun die Lorbeeren für diese Untersuchung einstreichen dürfe. Trotz Vermittlungsversuchen der Uni endete das im Krach und dem Abgang Kellers. Daraus bastelte er das Narrativ, dass er sozusagen im heldenhaften Kampf gegen Eingriffe von Bord gegangen sei, obwohl die seitens der Uni definitiv nach seinem Abgang erfolgten – und laut seinem eigenen Gutachter keinesfalls grobe Probleme beinhaltet hatten.

Man sollte nicht zurückgeben, wenn’s in die Hose geht

Nun könnte man sagen: probieren kann man immer. Aber dann sollte man nicht den Fehler machen, einem kritischen Artikel an den Karren zu fahren. Das mag nämlich der Autor auch nicht – und die Replik Bandles auf die Vorwürfe von Keller ist vernichtend.

Aber so ist’s halt mit Narrativen: Die Kampfschrift «Das kontaminierte Museum» gilt in Bührle-kritischen Kreisen immer noch als aufrechte und wissenschaftliche Glanztat. Obwohl es parteiisch, unsorgfältig und mit starker ideologischer Schlagseite verfertigt wurde.

Aber dem Narrativ – jüdische Raubkunst, durch Waffengeschäfte mit dem Dritten Reich reich gewordener Käufer, also mit Blutgeld billig bezahlte Fluchtkunst – wer kann dem schon widerstehen.

Was das Kunstmuseum Bern mit dem Gurlitt-Fundus macht, schreibt nebenbei ein weiteres trübes Kapitel im Thema Raubkunst. Von über 1600 Werken aus dem Nachlass Gurlitts erwiesen sich 14 eindeutig als Raubkunst – und wurden zurückgegeben.

Bei weiteren 29 besteht ein Verdacht. Einige von denen sollen nun an die Erben der damaligen Besitzer oder Verkäufer zurückgegeben werden. Obwohl deren Anspruch juristisch gesehen mehr als wackelig ist. Aber der Reputationsschaden, das Geschrei von Keller und Konsorten?

Kollateralschaden? Na und?

Auf der anderen Seite: welcher Sammler von Werken, die in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts den Besitzer wechselten, will seine Kollektion noch einem öffentlichen Museum überlassen? Wo er doch befürchten muss, dass Raubkunst zu Recht, aber auch im Falle von umstrittenen Besitzverhältnissen Werke aus seiner Sammlung in private Hände gehen und meistens damit der Öffentlichkeit entzogen werden?

Auch hier gilt:

Holzgeschnitztes Schwarzweiss ist immer eingängiger als die bunte Darstellung komplexer historischer Ereignisse.

Bandle war es schon gelungen, den Sohn des damaligen Kunstberaters von Emden Junior aufzutreiben. Der widersprach der Darstellung, der Sohn habe seine Verkäufe an Bührle vor und nach seiner Auswanderung nach Chile bitterlich bereut und sei dabei vom Waffenproduzenten übers Ohr gehauen worden. Emden Junior habe sich im Gegenteil bis zu seinem Tod nur wohlwollend und dankbar gegenüber Bührle geäussert. Aber was nicht ins Narrativ passt …

 

Dichtung und Wahrheit, Teil 3

Wie stellt man Gerechtigkeit her, nach so vielen Jahren und so viel Unrecht?

Hier geht’s zu Teil eins und zu Teil zwei.

Wer kann das viele, viele Jahre später noch unterscheiden? «Auch Leben ist eine Kunst», war der Sinnspruch von Max Emden. Das Nachleben der von ihm erworbenen Kunstwerke ist dagegen ein Trauerspiel.

Soll es darum gehen, ein Unrecht wieder gutzumachen? Ist es statthaft, was damals Recht war, heute als Unrecht zu denunzieren? Das trifft sicherlich auf die Raubzüge der Nazis gegen jüdische Besitztümer in ihrem Einflussbereich zu. Trifft das auch auf die Schweiz zu?

Spielt es in diesem Fall eine Rolle, welche Politik die Schweiz gegenüber Juden im Allgemeinen verfolgte? Spielt es eine Rolle, wie der Käufer zu seinem Vermögen kam?

Gerechtigkeit, wenn es so etwas überhaupt gibt, wird nicht durch Rechthaberei hergestellt. Einem Dialog ist es sicher nicht zuträglich, wenn der älteste Sohn des Verkäufers öffentlich behauptet, man habe ihm damals von Seiten der Stiftung «ins Gesicht gelacht». Einem Dialog ist es auch nicht zuträglich, wenn der Präsident der Stiftung formaljuristisch wird und festhält, dass alle Ansprüche sowieso längst verjährt seien.

Handelt es sich hier um einen Streit, bei dem damaliges Unrecht ziemlich genau 80 Jahre später geheilt werden soll? Schaffen da Kampfbegriffe wie «unter Ausnützung einer Notlage von Juden abgepresste Kunstwerke, bezahlt durch Einkünfte aus Waffenlieferungen an die Nazis», Gerechtigkeit?

Wieso bricht dieser Konflikt erst jetzt wieder aus? Die Herkunft der Werke in der Bührle-Sammlung war schon längst vor der Eröffnung der Ausstellung im Kunsthaus Zürich bekannt. Untersucht, umstritten, wieder untersucht, immer noch umstritten. Wobei die Stiftung bestreitet, dass etwas umstritten sei. Seit 2010 ist öffentlich auf der Webseite der Stiftung ein Bericht über die Lebensumstände von Juan Enrique oder Hans Erich Emden sowie über den Bildverkauf einsehbar – und niemals bestritten.

Muss nun 20 Jahre nach seinem Tod, 80 Jahre nach dem Tod von Max Emden, Unrecht geheilt werden? Verblasst der Streit um diesen Monet vor dem Riesenunrecht, das Emdens in Deutschland angetan wurde, ohne nennenswerte Sühne bis heute?

Kann die Stiftung als Wahrheit verkünden, dass es keinen einzigen Fall von problematischer Provenienz eines Kunstwerks in ihrem Besitz gebe? Dass alle allfälligen Restitutionsforderungen zu Recht zurückgewiesen worden seien – oder in Form von Vergleichen erledigt wurden?

Will hier ein Erbe am gewaltigen Wertzuwachs eines Gemäldes profitieren, dessen heutiger Schätzpreis von über 25 Millionen Franken überhaupt nichts mit den damaligen Preisen zu tun hat?

Wie unterscheidet man zwischen Dichtung und Wahrheit?

Ist es Dichtung oder Wahrheit, dass diese Wertsteigerung nicht zuletzt durch öffentliches Ausstellen entstand? Weiss man, was mit dem Gemälde geschehen würde, sollte es tatsächlich in den Besitz der Erben übergehen?

Dichtung oder Wahrheit, einem solchen Gespinst, solchen Verwicklungen, die tief in dunkle Kapitel der europäischen Geschichte zurückreichen, denen kann man nur – wenn man an Wahrheit interessiert ist – mit feinem Besteck beikommen, mit dem archäologischen Pinsel viel eher als mit dem Zweihänder oder dem Vorschlaghammer.

Das perfekte Feindbild.

Wie absurd die Debatte geworden ist, beweist eine kleine Auslegeordnung. Status quo ist, dass diese Werke als Leihgabe im Kunsthaus Zürich hängen. Ihre Herkunft und die Biographie des Sammlers ist in einem eigenen Raum dokumentiert. Was für Alternativen dazu gibt es?

  1. Der Leihgeber zieht die Sammlung wieder zurück.
  2. Einzelne Werke werden der Öffentlichkeit entzogen, bis ihre Provenienz nochmals abgeklärt wurde.
  3. Die Sammlung wird verstaatlicht.
  4. Einzelne Werke werden an die Erben der Verkäufer zurückgegeben
  • nur an die, die das fordern
  • aus Gleichbehandlungsgründen an alle
  1. Es wird auch für diese Sammlung der Begriff «NS-bedingter Kulturverlust» angewendet oder das Prinzip der «freiwilligen» Rückgabe, das vom Kunstmuseum Bern in Bezug auf die Gurlitt-Sammlung angewendet wird.
  2. Es werden weitere Kommissionen einberufen, die mit Steuergeldern finanziert nochmals versuchen, die Provenienz aller Kunstwerke zu überprüfen.

Es gäbe noch weitere Spielarten, aber allen ist gemeinsam: die gesamte Sammlung, oder zumindest Teile davon, würden der Öffentlichkeit entzogen werden.

Alle verlieren, auch die Wahrheit

So kann es nur Verlierer geben. Die Wahrheit gehört dazu. Einzig profitieren tun alle, die sich hier ihr eigenes Süppchen kochen wollen, ihre politischen Urteile und Vorurteile ausleben, mit billigen Propagandabegriffen die Lufthoheit über dem Stammtisch der öffentlichen Meinung erobern wollen.

Also letztlich nicht nach Wahrheit oder gar Gerechtigkeit suchen, sondern nur nach öffentlicher Aufmerksamkeit. Durch einseitige Skandalisierung oder gar durch absurde Forderungen nach Rückkauf eigener Werke, weil die nicht in der Nähe dieser Sammlung hängen dürften.

In der Woke-Gesellschaft das übliche Vorgehen. Mangels eigenem Leiden vergreift man sich an fremdem, längst vergangenem. Um dann bühnenreif und mit geradezu schillerschem Überschwang («nimm das, Schurke») eine jämmerliche Performance abzuliefern.

Das gilt bedauerlicherweise für eigentlich alle Beteiligten an diesem künstlichen Trauerspiel. Die Stiftung als Rechtsnachfolgerin des Käufers hätte genügend Zeit gehabt, sich auf die absehbare Welle an Kritik vorzubereiten. Das hat sie unterlassen, blieb zunächst sprachlos, um dann mit einer dilettantischen Pressekonferenz mehr Öl ins Feuer zu giessen.

Das Kunsthaus als Gastgeber für die Ausstellung verwickelte sich ebenfalls unnötigerweise in Widersprüche und Fragwürdigkeiten, liess es an aller Sensibilität gegenüber einem solch aufgeladenen Thema missen.

Die Zürcher Regierung bedient jedes Vorurteil, dass man gegenüber opportunistischen Politikern nur haben kann. Die Stadtpräsidentin jubelte noch bei der Eröffnung des extra für diese Sammlung errichteten Erweiterungsbaus und badete in der hellen Sonne dieses neuen kulturellen Highlights, das Zürich als Museumsplatz in die Oberliga weltweit befördert.

Als erste Kritiken laut wurden, reagierte sie abwiegelnd, dann mit dem üblichen Rückzug, dass hier nochmals untersucht und abgeklärt werden müsse. Inzwischen, nachdem der Wind etwas stärker bläst, sieht sie auch plötzlich Probleme und Schwierigkeiten bezüglich einer weiteren Ausstellung der Werke.

Nach der missglückten Pressekonferenz sägt sie nun kräftig am Stuhl des eigentlich erst per Ende 2022 abtretenden Kunsthaus-Direktors und würde es begrüssen, wenn dieses «Dossier» so schnell wie möglich an seine Nachfolgerin übergehen würde.

Wieso nicht gleich wieder rauben?

Die Süppchenkocher auf längst Vergangenem, aber noch nicht Erledigtem, fordern mehr oder minder unverblümt Einblick in vertrauliche Vertragswerke und entweder die Rückgabe diverser Gemälde oder gleich die Verstaatlichung, getarnt als «Schenkung» an das Kunsthaus. Nachdem diese Verträge veröffentlicht wurden, brach grosse Enttäuschung aus: es gab nichts zu skandalisieren.

Eine Schenkung einfordern, das ist nassforsch. Würden sich solche Vergleiche nicht verbieten, kämen Analogien zum Vorgehen in dunklen Zeiten des letzten Jahrhunderts in den Sinn.

Sozusagen als materiell gewordener Ausdruck einer zunehmenden Hysterie fordert ein nicht mehr kandidierender Stadtrat sogar, dass man Kunsthaus eine Bührle-Kanone auf den Marmorboden mitten in Ausstellung stellen solle. Damit würde «die Finanzierung der Sammlung aus Kriegsgewinnen» gleich sichtbar.

Wie wäre es mit Brunnen mit rotgefärbtem Wasser in den Empfangshallen der Schweizer Banken, als Erinnerung an die Blutgelder, die hier aufbewahrt wurden oder werden? Fotos von Tieren in Schlachthöfen in Metzgereien. Darstellungen von Sweatshops der Dritten Welt in Kleiderläden. Nachbauten von engen Tunneln, in denen kleine Kinder nach seltenen Erden graben, in Handyläden.

Der schärfste Kritiker der Ausstellung der Sammlung, der in der «Republik» eine ganze Artikelserie darauf verbriet und dem Enkel des Kaufhauskönigs eine Plattform gab, seine Vorwürfe zu wiederholen, sprach sich zehn Jahre zuvor noch lebhaft für den Neubau und die grossartige Ausstellung aus. Daniel Binswanger ist ein Opportunist, Wendehals und Schwulstschwätzer erster Güte.

Soll die Sammlung der Öffentlichkeit entzogen werden?

Allen Beteiligten ist nicht klar, dass sie daran arbeiten, dass eine der bedeutendsten Sammlungen impressionistischer Kunst der Öffentlichkeit entzogen werden könnte. Allen Beteiligten ist nicht klar, dass sich – je nach weiterer Entwicklung – andere Privatsammler dreimal überlegen, ob sie ihre Kollektionen als Leihgaben an öffentliche Museen weiterreichen.

Ist es so, dass man sich beim Betrachten des blutroten Mohnfeldes von Monet an blutgebadete Schlachtfelder erinnern muss? Ist es so, dass man sich beim Betrachten des mit Wolken hingetupften Himmels an Kamine eines KZs erinnern muss? Haben die drei Frauen im Mohnfeld beim Blumenpflücken ihre Unschuld verloren, weil sie in den Besitz eines Waffenfabrikanten gerieten?

Muss man bei ihrem Anblick an das Lied «Sag mir, wo die Blumen sind?» denken? Muss man sich fragen, wie es sein kann, dass ein solches Gemälde einen Schätzwert von über 25 Millionen Franken hat?

Oder kann man das Gemälde so betrachten, wie es vom Maler wohl beabsichtigt wurde: als erhebender und erbaulicher Anblick einer künstlerisch hochstehenden Verarbeitung der Realität? Als Bereicherung, nicht für den Besitzer, sondern für den Betrachter.

Wäre das naiv, unstatthaft? Oder wäre das die Rückführung eines Kunstwerks auf seinen eigentlichen Sinn und Zweck? Erbauung, Erhöhung, Erweiterung, Einblick, Bewunderung der Kunstfertigkeit eines Malers?

Sollte der Betrachter Scham und Schuld empfinden müssen? Gar die Augen schliessen, den Anblick boykottieren? Oder sollten sich all die öffentlichen Kritiker schämen, die sich in Unkenntnis der Vergangenheit mit geraubtem Leiden schmücken, sich ohne jede Legitimation zu moralischen Scharfrichtern aufspielen?

Wer weiss die Antwort? Wer wohlfeile Antworten hat, sollte besser schweigen. Damit wäre allen und der Kunst gedient.

Dichtung und Wahrheit, Teil 2

Die Geschichte hinter der Geschichte von Raubkunst.

Hier geht’s zum ersten Teil.

Wer kann das viele, viele Jahre später noch unterscheiden? «Auch Leben ist eine Kunst», war der Sinnspruch von Max Emden. Das Nachleben der von ihm erworbenen Kunstwerke ist dagegen ein Trauerspiel.

Die Brissago-Inseln wurden 1949 von Emden an den Kanton Tessin für 600’000 Franken verkauft. Die Gemälde verblieben in der Obhut Schweizer Kunsthändler, darunter Werke von van Gogh, Renoir, Monet und anderen. So wurde beispielsweise der Monet vom Kunsthändler Fritz Nathan für 35’000 Franken an einen reichen Schweizer Waffenfabrikanten verkauft, im Jahre 1941.

Dieser Monet war Teil eines Raubes aus der Sammlung des Waffenhändlers; das Gemälde wurde aber 8 Tage nach dem Diebstahl im Jahre 2008 unversehrt wieder aufgefunden. Damals forderte ein Nachkomme des längst Verstorbenen Verkäufers die Rückgabe des Werks.

Die Verhandlungen dauerten bis 2012, wobei die Stiftung, als Rechtsnachfolgerin des Käufers, diese Forderung zurückwies und Vergleichsverhandlungen abgebrochen wurden. Die Stiftung sagt, dass auf ihre Bitte um Stellungnahme zu ihrer Position niemals eine Antwort erfolgte.

Der Sohn des damaligen Kunstberaters des Verkäufers erinnert sich, dass der Verkäufer immer mit Respekt vom Käufer sprach und niemals die Ansicht äusserte, dass er möglicherweise unter Ausnützung seiner damaligen Lage über den Tisch gezogen worden sei.

Dennoch melden sich nun seine Erben erneut und fordern die Rückgabe des Gemäldes. Die Wahrheit ist, dass solche Forderungen längst verjährt sind. Die Wahrheit ist auch, dass es angesichts der Raubzüge, die von den Nazis auf den Kunstbesitz von Juden geführt wurden, angesichts der Tatsache, dass Juden auf der Flucht sich von Kunstwerken trennen mussten, um die Flucht selbst und den Lebensunterhalt bestreiten zu können, angesichts der Tatsache, dass diese Notlage auch skrupellos ausgenützt wurde, hier eine Schwebung zwischen Dichtung und Wahrheit entstanden ist.

Bei all diesen Forderungen nach Restitution sollte abgeklärt werden, ob damals ein angemessener Preis bezahlt wurde, ob der Verkäufer über den Betrag frei verfügen und ihn auch ins Ausland transferieren konnte und ob der Verkauf unter Zwang oder in einer Notlage erfolgte.

Naturgemäss gehen hier die Auffassungen der Erben der damaligen Käufer und der Nachkommen der damaligen Verkäufer häufig auseinander.

Wie viele Wahrheiten gibt es?

Allfällige Wahrheiten müssen aus einem Gespinst aus Dichtung, Verlorengegangenheit und bis heute aufgeladenen Begrifflichkeiten herausgeschält werden. Schon alleine die Frage, ob ein «angemessener» Preis bezahlt wurde, führt in unendliche Verwicklungen.

Im Kapitalismus bestimmt sich der Preis eines Wertgegenstands, und das ist auch ein Kunstwerk, nach Angebot und Nachfrage. Der sollte im besten Fall um einen sogenannten inneren Wert oszillieren. Der ist bei einem Gebrauchsgegenstand, einer Immobilie, einer Fabrik einigermassen festzulegen. Auch bei Schmuck oder Edelmetallen gibt es Anhaltspunkte. Bei einem Kunstwerk ist es entschieden schwieriger.

Befand sich in diesem konkreten Fall der damalige Besitzer in einer Notlage, musste er unter Zwang verkaufen, wo er doch nachweislich Millionär war? Brauchte er schnell Liquidität, um seine Reise nach Chile zu finanzieren, wo er doch über bedeutende Bargeldreserven in Dollar auf US-Banken verfügte?

Wie soll man heute das Verhalten der Stiftung bewerten, wo doch beispielsweise die Bundesrepublik Deutschland lange Jahre die Rückgabe von in Hitlers Sammlung gelangter Gemälde verweigerte, mit der putzigen Begründung, dass die beiden Bellotto-Bilder doch als legale Erwerbungen der Nazis gälten.

Verschwindet die Wahrheit über dieses eine Gemälde hinter dem gewaltigen Unrecht, das dem Stammvater der Familie angetan wurde, der zwar einen Teil seines Vermögens in die Schweiz rettete, aber gewaltigen Besitz in Deutschland und in von den Nazis okkupierten Ländern zurücklassen musste – der ihm schlichtweg gestohlen wurde?

Zwei seiner Urenkel leben in Deutschland und reiben sich bis heute an der Unwilligkeit deutscher Behörden, diesen Fall aufzuarbeiten. Schliesslich sei ihr Urgrossvater Max Emden doch trotz diesen Raubzügen der Nazis ein vermögender Mann geblieben, der sich ein luxuriöses Leben mit Frauen, Bediensteten und vielen Gästen in einer Villa auf einer eigenen Insel leisten konnte, behaupten deutsche Beamte eiskalt.

Auch der Nachkomme war finanziell gut gestellt

Schliesslich habe doch auch ihr Grossvater Hans Erich Emden noch über genügend Vermögen verfügt, um sich in Chile niederlassen zu können, ohne in materielle Bedrängnis zu geraten. Und schliesslich sei es doch bei allen Verkäufen in der Schweiz mit rechten Dingen zu und hergegangen. Von Ausnützen einer Notlage, von Fluchtkunst, von Mundraub könne nicht die Rede sein.

Schliesslich hätten sich doch auch in Deutschland fast alle Profiteure des arisierten Eigentums irgendwie herausgeschwätzt.

Der «Spiegel» schrieb 2017: «Mitte der Neunzigerjahre reiste Hans Erich Emden ein letztes Mal ins ungeliebte Deutschland, er besichtigte damals sein altes Elternhaus in Klein Flottbek, dieses weitläufige Anwesen, das schon lange niemand mehr Sechslinden nennt, und in dem seit Jahrzehnten eine private Schule untergebracht ist. Er konnte sich noch gut daran erinnern, wo einst sein Kinderzimmer war, wie er auf dem Poloplatz nebenan gespielt hatte. Davon, dass in den 1930er-Jahren die Luftwaffe das Gebäude übernommen hatte, hatte er gehört.»

In seinem grossen Bericht über diese Familie schreibt das Hamburger Nachrichtenmagazin auch:

«In den Achtzigerjahren überwies das Ausgleichsamt in Bremen Hans Erich Emden in Chile für zwei verlorene Warenhausgrundstücke in Danzig und Stettin 40.000 Mark.»

Die wieder in Deutschland lebenden Urenkel berichten, dass all dieses Unrecht vor allem an ihrem Vater, dem ältesten Sohn von Hans Erich, dem damaligen Alleinerben, zehre.

War Remarques Bemerkung, als die Nazis sich die verbliebenen Besitztümer unter den Nagel rissen, zynisch oder zutreffend? «Er leidet unter der Millionärskrankheit: Er hat Angst, arm zu werden», schrieb der Schriftsteller, der häufig Gast auf der Insel war. Als der Tycoon 1940 mit erst 65 Jahren starb, fügte er kalt hinzu:

«Das hat er nun von seiner Angst gehabt!»

Was ist mit all den Besitztümern geschehen, wieso wurde kaum etwas entschädigt? War der reiche Begründer der Familie nicht jüdisch genug, weil er schon in seiner Jugend zum christlichen Glauben übergetreten war? Lebte er zu mondän als reicher Aussteiger mit 17-jähriger Geliebten im Tessin?

Zynische Rechtfertigungsversuche von Deutschland

Deutsche Rechtfertigungsversuche des damaligen Unrechts sind an Zynismus kaum zu überbieten. Während er damals als Jude behandelt wurde, seine Vermögenswerte aufgrund gegen Juden gerichteter Gesetze gestohlen wurde, stellte sich die Bundesrepublik später auf den Standpunkt, dass er als Nicht-Jude keinerlei Anrecht auf Wiedergutmachung habe. Zudem sei er ja gar nicht mehr deutscher, sondern Schweizer Staatsbürger gewesen.

Die «taz» verläuft sich in ihrer Beschreibung einer Dokumentation rettungslos in Dichtung und Wahrheit: «Vor der Abreise vertraute Hans Erich Emden eines der teuersten Bilder der Sammlung seines Vaters, das „Mohnfeld bei Vétheuil“ von Claude Monet, einem Vertrauten der Familie an. Der verkaufte es für den Spottpreis von 30.000 Schweizer Franken an den in der Schweiz lebenden deutschen Waffenhändler Emil Bührle – und steckte den größten Teil des Erlöses auch noch in die eigene Tasche.»

Verschwindet die Wahrheit hinter Absicht und Begierde?

Das scheint nun eindeutig mehr Dichtung als Wahrheit zu sein. Aber wie steht es mit den wiederbelebten Ansprüchen dieses ältesten Sohnes, der via ein Schweizer Online-Magazin schwerste Beschuldigungen über die damalige Behandlung durch die Stiftung erhebt und von seinem Anwalt ausrichten lässt: «Ich kann Ihnen versichern, dass die Ansprüche der Emden-Erben auf das ‹Mohnblumenfeld› keineswegs zurückgezogen werden. Faire und gerechte Lösungen sind das Ziel, die, wo immer möglich, mit einer Rückgabe einhergehen sollen

Ist das das Ziel oder hat der Sohn des damaligen Beraters von Hans Erich Emden recht, der abschätzig urteilt, dass es den beteiligten Anwälten doch nur ums Geld ginge und dass die Forderung nach einer Rückgabe in diesem Fall «absurd» und sogar unanständig sei?

Im Pulverdampf des Gefechts über längst vergangene Taten – oder Untaten? – verschwindet die Wahrheit hinter Dichtung, Absicht und Begierde.

Fortsetzung folgt: Auf der Suche nach Gerechtigkeit

 

Dichtung und Wahrheit, Teil 1

Bührle und kein Ende. Eine Suche nach der Wahrheit hinter dem Geschrei.

Wer kann das viele, viele Jahre später noch unterscheiden? «Auch Leben ist eine Kunst», war der Sinnspruch von Max Emden. Das Nachleben der von ihm erworbenen Kunstwerke ist dagegen ein Trauerspiel.

Es begab sich und trug sich zu: Es war einmal ein deutscher Millionär. In seinen besten Zeiten war er der Kaufhauskönig Europas mit über 6000 Angestellten und Geschäften an bester Lage in vielen Grossstädten. Er lebte hoch im Norden und wurde dem Dreck einer Hafenstadt, auch der Engstirnigkeit der Menschen Hamburgs überdrüssig.

Also verkaufte er den Grossteil seiner Beteiligungen, die ihn reich gemacht hatten, und wanderte gegen Süden aus. Er suchte Ruhe und Beschaulichkeit; die fand er im Tessin. Genauer auf zwei Inseln im Lago Maggiore. Die waren idyllisch und einsam genug, also kaufte er sie 1927 für 600’000 Franken, was damals eine hübsche Stange Geld war.

Um die Beschaulichkeit mit Behaglichkeit zu verbinden, liess er auf einer der Inseln eine schöne, klassizistische Villa mit 30 Zimmern errichten. Das war dann genug Platz für seine Familie und seine Kunstsammlung, die er an den zahlreich vorhandenen Wänden aufhängte.

Die Inseln boten auch genug Privatsphäre, dass er dort ein Leben als Aussteiger, Freigeist, Polospieler, Golfer und Liebhaber des Schönen und der Schönen führen konnte. Als Frühhippie, im Geiste des nahegelegenen Monte Verità.

Allerdings berichten viele Zeitzeugen, dass immer eine Aura von Melancholie und zurückhaltender Trauer um ihn war.

Bald kamen die braunen Zeiten in Deutschland

1931 liess er auf einer grossen Auktion aus seiner Sammlung Gemälde deutscher und französischer Meister des 19. Jahrhunderts, Möbel, Teppiche, Bronzen, deutsches Silber, Fayencen versteigern.

Die dunkelbraunen Zeiten, die in Deutschland anbrachen, machten die Inseln zu seinem Hauptwohnsitz; 1934 erwarb er das Bürgerrecht der Gemeinde Ronco. Illustre Gäste beherbergte er in seiner Villa, darunter Aga Khan, den König von Siam oder den berühmten Schriftsteller Erich Maria Remarque.

Als die braune Pest damit begann, seine in deren Einflussbereich verbliebenen Besitztümer zu arisieren oder schlichtweg zu stehlen, setzte er die Verkäufe seiner in die Schweiz verbrachten Kunstwerke fort, um seinen Finanzhaushalt zu stabilisieren. Denn Villa, Bedienstete, Boote, Polo, Frauen, das Leben, das war alles nicht ganz billig.

Zwei dieser damals verkauften Gemälde gelangten in die Sammlung Adolf Hitlers. Da die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsnachfolge des Dritten Reichs angetreten hatte und sich ungern von jeglichem Besitz trennte, dauerte es bis 2019, dass die beiden Gemälde an die Nachkommen des Sammlers restituiert wurden.

Die in Deutschland enteigneten Besitztümer sind bis heute ein ungelöster Skandal

Bis heute ist aber die Enteignung seiner Besitztümer in Deutschland und im Einflussbereich der braunen Pest ein Verbrechen, das ungesühnt bleibt. Er war nicht nur der Kaufhauskönig der damaligen Zeit, sondern der bedeutendste Grundbesitzer in Hamburg, höchstwahrscheinlich sogar im ganzen Deutschen Reich.

Glücklicherweise hatte er seine Kaufhäuser, darunter das KaDeWe in Berlin oder Oberpollinger in München, noch rechtzeitig verkauft. Er blieb aber im Besitz der Grundstücke, bis ihm die abgepresst oder schlichtweg gestohlen wurden.

Als der Lebemann 1940 plötzlich starb, wurde sein einziger Sohn Alleinerbe. Der war nicht mit ins Schweizer Bürgerrecht aufgenommen worden und wurde daher staatenlos, als ihm der deutsche Schurkenstaat seine Staatsbürgerschaft entzog.

Aber der Sohn besorgte sich einen haitianischen Pass und beschloss, nach Chile auszuwandern; von dort stammte seine Mutter. Dabei liess er die beiden Inseln und einige Kunstwerke in der Schweiz zurück, die verkauft werden sollten.

Der Sohn und Erbe war finanziell gut gepolstert

Dringlichen Finanzbedarf schien er nicht zu haben, denn er verfügte insgesamt über ein Vermögen von rund 1,8 Millionen Franken. In Dollar umgerechnet wurden seine Kunstwerke auf 75’000 $ geschätzt, hinzu kam auf diversen New Yorker Bankkonten ein Guthaben von über 130’000 Dollar, jederzeit liquide.

In Chile gründete der Sohn mit diesem Vermögen eine eigene Firma. Da ihm als möglicherweise «feindlichem Ausländer» zweimal Visa-Anträge in die USA verweigert wurden, überwachten die US-Behörden seinen Geldverkehr genau. Da entsprechende Archive vorhanden sind, lässt sich belegen, dass er seine in Chile gegründete Firma Pre-Unic mit einer Kapitalbasis von 133’000 US-Dollar ausstattete und daraufhin weitere 135’000 Dollar für Investitionen und seinen Lebensunterhalt aus seinem Vermögen in den USA und anderswo bezog.

Das war rund eine Million CHF zum damaligen Umrechnungskurs. Zudem geht aus einem Schriftwechsel mit seiner damaligen Verwalterin in der Schweiz hervor, dass Olga Ammann eine Offerte der SBG (heutige UBS) für den Ankauf von drei Kunstwerken zurückwies; der Preis erschien ihr zu niedrig, und es herrschte offenbar Einverständnis zwischen ihr und Emden, dass diese Verkäufe langsam und bedächtig abzuwickeln seien, keine Eile oder Not bestünde.

Fortsetzung folgt: Der Enkel will Genugtuung