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Zahnlose Medien

Die neuen Möglichkeiten, Medien mundtot zu machen, sind ein Skandal. Die Medien selbst sind mitschuldig.

Lange vor den Abstimmungen im Stände- und nun auch im Nationalrat war klar, dass die Streichung des scheinbar unwichtigen Wörtchens «besonders» aus den Bestimmungen, wann eine Superprovisorische möglich ist, fatale Auswirkungen haben wird.

Für den Laien gibt es keinen gewaltigen Unterschied zwischen «besonders schwerer Nachteil» oder «schwerer Nachteil». Für den Juristen liegen Welten dazwischen. Für den Richter auch, der ohne Anhörung der Gegenpartei entscheiden muss, ob er dem Antrag stattgeben will, dass ein geplanter Artikel nicht erscheinen darf.

Zwar haben sich spät, sehr spät die meisten Medienhäuser der Schweiz, mit ausnahme der staatstragenden SRG, dazu aufgerafft, in einer gemeinsamen Erklärung vor dieser Streichung zu warnen. Zwar hat selbst die zuständige Bundesrätin davon abgeraten. Zwar haben namhafte Juristen sich in seltener Schärfe gegen die Streichung ausgesprochen.

Andererseits gab es auch Juristen wie den Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch, die sich für diese Streichung aussprachen. Wir wollen hier keine Motivforschung betreiben, sondern Manöverkritik.

Dass nun Tamedia mit einem scharfen Kommentar nachklappert «Das Parlament hilft Oligarchen gegen Schweizer Journalisten», ist an Heuchelei schwer zu überbieten. Denn zum einen hetzt Tamedia ungeniert gegen diese Oligarchen, denen man unbesehen vom Einzelfall doch mal gleich ihre Vermögenswerte beschlagnahmen sollte.

Zum anderern hat Tamedia schön leise gegen diese Aufweichung der Voraussetzungen für eine Superprovisorische opponiert. Man wollte ja die Parlamentarier nicht sauer machen, die gerade dabei waren, eine runde Steuermilliarde auf die grossen Medienhäuser herunterregnen zu lassen. Nachdem das in trockenen Tüchern war, verschärfte sich ein wenig der Protest. Als dann aber absehbar war, dass das Referendum nicht nur zustande gekommen war, sondern gute Chancen zur Annahme hatte, konzentrierte man sich auf seine Bekämpfung und verlor den Anschlag auf die Pressefreiheit wieder aus den Augen.

Statt seit der Zustimmung des Ständerats eine gewaltige Kampagne zu fahren, hob man gelegentlich den kleinen Warnfinger und wackelte damit. Nachdem der Schaden nun angerichtet ist, herrscht weitgehend Schweigen im Blätterwald.

Ukraine, Ukraine, Ukraine. Lautes Geschimpfe über Pressezensur in Russland. Leises Geschimpfe über Pressezensur in der Ukraine. Natürlich brechen nun in der Schweiz keine nordkoreanischen Verhältnisse aus. Aber alle Beschwichtigungen, dass das ja nun nicht so eine grosse Sache sei, wollen die Dimension des Anschlags vernebeln.

Es ist bekannt, dass es in der Schweiz obligatorisch ist, vor Erscheinen eines Artikels der kritisierten Person (oder Firma) die Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Wird diese Chance nicht genutzt oder heisst es lapidar «kein Kommentar»: selber schuld. Auch ein routiniertes «weisen sämtliche Vorwürfe entschieden zurück» hilft nicht wirklich. Reputationsschaden, der durch die Publikation eines kritischen Artikels entsteht, kann tödlich sein. Bitter ist es, wenn eine unschuldige Person (oder Firma) buchstäblich in den Dreck gezogen werden.

Aber nehmen wir mal an, Oligarch Iwan erfährt in seiner netten Villa in Lausanne, dass eine Zeitung einen kritischen Artikel über die Herkunft seines Vermögens plant. Er erfährt es deswegen, weil er offiziell angefragt wird, was er denn zu den Vorwürfen sage. Er habe sein Geld durch Korruption, Diebstahl und rücksichtsloses Vorgehen während des Zerfalls der UdSSR gewonnen.

Durch die Anfrage erfährt er zudem, über welchen Informationsstand das Medium verfügt. Nehmen wir an, die ist für ihn durchaus brenzlig. Also hält er eine abwiegelnde Stellungnahme für unzureichend. Also antwortet er nicht auf das Angebot einer Stellungnahme, sondern ruft sofort einen seiner Anwälte an. Der solle umgehend eine Superprovisorische beantragen.

Warum? Na, weil durch die Publikation dieser Recherche ihm ein schwerer Nachteil entstehen würde. Welche Art? Imageschaden, Persönlichkeitsverletzung, Geschäftsschädigung. Einem guten und teuren Anwalt fällt da einiges ein.

Nun muss ein Richter ohne Anhörung der Gegenpartei entscheiden, ob er eine solche Verfügung erlässt und die Publikation präventiv verbietet, was immer sehr heikel ist. Denn das Publikationsorgan hat keine Chance, seine Sicht der Dinge vorzutragen. Das kann dann erst in einem ordentlichen Verfahren geschehen.

Aber zumindest ist mal dem Momentum eines frisch entdeckten Skandals die Spitze genommen. In den zu Tode gesparten Redaktionen wird nun mit juristischem Beistand durchgerechnet, was ein Prozess zur Beseitigung des Publikationsverbots kosten würde. Im Fall, dass das Medium gewinnt – und auch im Fall, dass es verliert.

Meistens ist das Resultat dermassen ernüchternd, dass die Redaktion zähneknirschen auf eine Publikation verzichtet. Und genau das wollte der Oligarch doch erreichen.

Was Stände- und Nationalrat hier geboten haben, ist unterirdisch. Dass es sich Rechtsgelehrte wie Jositsch nicht nehmen lassen, ein solches Engerschnallen des Maulkorbs zu begrüssen, ist beelendend. Die weiterhin ausbleibende massive Gegenwehr der Medienhäuser (nachdem die Abstimmung über die Medienmilliarde den Bach runter ging) bedeutet, dass man sich zähneknirschend mit seinem Schicksal abgefunden hat.

Ein paar wenige motzen noch, aber auch die werden ihre Aufmerksamkeit schnell wieder der Ukraine zuwenden. Den richtigen Zeitpunkt für so eine Schweinerei zu finden, das ist die wahre Kunst von allen, die den Medien einen engeren Maulkorb verpassen wollten.

Es gilt die Unschuldsvermutung – nicht

Neben Trump und Corona setzen die Medien zu einem skandalösen Tiefflug an.

Es gibt in der Juristerei ein paar eherne Grundsätze, von denen eigentlich schon jeder gehört hat. In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten ist der erste. Staatsanwaltschaft und Gericht entscheiden, bis zu welchem Grad ein öffentliches Interesse an einem Fall vorhanden ist. Und informieren dementsprechend – oder auch nicht. Drittens: Es gilt die Unschuldsvermutung.

Das bedeutet, dass ein Verdächtiger, ein Angeschuldigter, ein Angeklagter solange als absolut unschuldig gilt, bis er rechtskräftig verurteilt wurde. Damit soll verhindert werden, dass der Ruf, die Ehre, die Reputation eines Menschen medial vernichtet wurde, bevor er am Schluss von allen Anklagepunkte freigesprochen wird.

Zum Schutz des Angeklagten soll auch dienen, dass alle Ermittlungsakten, alle Untersuchungsergebnisse – auch die Anklageschrift – strikt vertraulich behandelt werden. Sie unterliegen sowieso einer Geheimhaltungspflicht, die kann sogar noch ausgeweitet werden, wenn schützenswerte Interessen dafürsprechen.

Bezirksgericht: weltfremd, absurd, lachhaft

So gab das Bezirksgericht in seiner ersten Medienmitteilung zur Causa Vincenz bekannt, dass in den Medien gewünscht worden sei, die Anklageschrift schon weit vor dem Gerichtstermin zu erhalten: «Dies wäre vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung, die vorbehaltlos für alle Beschuldigten gilt, nicht vertretbar.»

Damit der Weltfremdheit nicht genug: «In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft den Parteien eine Geheimhaltungspflicht auferlegt hat, die nach wie vor Bestand hat. Demgemäss müssen die Parteien und weitere betroffene Personen über Informationen aus den Untersuchungsakten Stillschweigen bewahren.» Da Hinweise auf Verstösse vorlägen, habe das Gericht Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.

Absurder und lächerlicher geht es nicht mehr. Schon kurz nach Einreichung der Anklageschrift begannen die ersten Medien, daraus zu zitieren. Wohl noch bevor die Angeschuldigten sie zu sehen bekamen. Da Journalisten nicht an irgendwelche Geheimhaltungspflichten gebunden sind und ihre Quellen schützen dürfen, wird diese Anzeige gegen Unbekannt still und leise verröcheln.

Eine Headline bei «Inside Paradeplatz». Damit schaffte er die höchste Klickrate aller Zeiten.

Die Unschuldsvermutung gilt weiterhin vorbehaltlos? Wer sich da nicht die Lachtränen aus den Augen wischt, hat die letzten drei Jahre alle Berichterstattungen über den Fall des früheren Raiffeisenbosses ignoriert.

Statt Geschäftsverkehr Geschlechtsverkehr?

Sobald der Anfangsverdacht des Staatsanwalts auf ungetreue Geschäftsbesorgung zusammengebrochen war, verlegte er sich auf das viel leichter zu beweisende Delikt Spesenbetrug. Zufällig tauchten damals schon in den Medien Berichte über unverschämte Spesenrechnungen, über auf Firmenkreditkarte abgerechnete Besuche von Striplokalen, über ein ständig auf Kosten von Raiffeisen gemietetes Zimmer im Zürcher Hotel Hyatt, wo der Ex-Banker nicht seinem Geschäftsverkehr, sondern seinem Geschlechtsverkehr nachgegangen sei. Wobei er auch noch Geschäftskosten mit Geschlechtskosten vermischte.

Das waren alles zwar Schläge ins Gesicht der Unschuldsvermutung. Aber geradezu sanfte Knüffe im Vergleich zu dem, was über Vincenz hereinbrach, seitdem die Anklageschrift mit all ihren saftigen Details an die Medien verfüttert wurde.

Detaillierte Berichte über einzelne Spesenabrechnungen im Rotlichtbezirk, skandalöse 250‘000 Franken soll Raiffeisen dafür in Rechnung gestellt worden sein. Das sei dann zudem auch gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung, Veruntreuung und Bestechung, zieht der Staatsanwalt vom Leder.

Was kann man noch in Fetzen hauen vom Ruf?

Kann man den Ruf von Vincenz noch mehr vernichten? Aber sicher; wie es sich für ein Boulevardblatt gehört, will der «Blick» die erste «Tänzerin» aufgetrieben haben, mit der Vincenz seinen Trieben nachging. Der soll er dann mithilfe von Anwälten eine Schweigevereinbarung abgetrotzt haben, gegen Zahlung. Die übernahm er offenbar aus dem eigenen Sack, aber auch die Anwaltskosten landeten bei Raiffeisen.

Exklusive Story im «Blick» – wie brachte er die «Geliebte» zum Reden?

War das alles so? Wir wissen es nicht, denn es steht nur so in der Anklageschrift. Wieso kennen wir die Anklageschrift? Weil sie sofort an Medien weitergereicht wurde. Geschah das auf legalen Wegen? Natürlich nicht. Wird das sanktioniert werden? Natürlich nicht.

Geht’s noch absurder? Sicher. Während allenthalben saftige Brocken aus der Anklageschrift an die Öffentlichkeit gezerrt werden, dürfen sich die eigentlich Betroffenen nicht äussern, nicht wehren: Der Staatsanwalt hat ihnen eine Geheimhaltungspflicht auferlegt, gleich mal bis Ende Jahr. Die wird auch vom Bezirksgericht, das nun die Verfahrenshoheit hat, aufrechterhalten.

Das bringt die seriöse NZZ zu einer merkwürdigen Forderung:

Das veröffentlichte Interesse soll alles möglich machen?

Geht’s noch absurder? Natürlich. Denn diese Verfügung ist nichtig, soweit es die Parteien, also die Angeschuldigten, betrifft. So steht es in der Strafprozessordnung, so bestätigt es der Verfasser des Basler Kommentars dazu, die Autorität auf diesem Gebiet, Prof. Urs Saxer: Im entsprechenden Artikel  sind «die Parteien, die Angeschuldigten hier nicht gemeint».

Gilt noch in irgend einer Form die Unschuldsvermutung?

Gilt noch in irgend einer schattenhaften, theoretischen Form die Unschuldsvermutung, gar «vorbehaltlos»? Das wäre der Gipfel der Lächerlichkeit, wenn es nicht so tragisch für die Betroffenen wäre. Sie halten sich an einen Maulkorb, der gar keine Rechtsgrundlage hat. Sie müssen zusehen, wie sie nicht nur vorverurteilt, sondern diskeditiert werden, ihr vorher tadelloser Ruf durch alle denkbaren Schlammbäder gezerrt wird.

Nebenbei: Wenn, es gilt die Unschuldsvermutung, wenn Vincenz diese Spesen verursacht hat und kein geschäftlicher Zusammenhang zu erkennen war: Wie lausig waren dann eigentlich die Kontrollen bei Raiffeisen? Die Spesen wurden auch vom VR-Präsidenten der Bank visiert, wieso läuft dann gegen ihn keine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung?

Vorverurteilung aufgrund von Anschuldigungen aus der Anklageschrift

Aber hat Vincenz, gab es dieses skandalöse Verhalten? Wir wissen es nicht. Wir kennen nur Auszüge aus der Anklageschrift, die wir eigentlich nicht kennen dürften. Und wir glauben natürlich vorbehaltlos an die Unschuldsvermutung. Vorsicht, denken Sie an Rippen und Nachbarn, bevor sie laut schallend herausprusten. Für Vincenz ist das allerdings überhaupt nicht komisch.

Im angelsächsischen Raum, der eine andere Art von Fairplay kennt, wäre das schon längst zu einem mistrial erklärt worden, weil keine unbefangene Rechtsprechung mehr möglich wäre.