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Recht und Moral

Wenn Moral Recht fordert, gebiert sie Unrecht. Der Sonntag am Montag.

Strafrechtsprofessor Marcel Niggli sagt einen Gedanken für die Geschichtsbücher:

«Wir wissen bei Gesetzen genau, woran wir sind. Das Recht unterscheidet – anders als die Moral – klar zwischen weiss und schwarz: Das ist erlaubt, das ist nicht erlaubt. Es gibt keine Grauzonen.»

Eigentlich ist es unglaublich, dass nach rund 2000 Jahren des Versuchs der Verfestigung von Rechtsstaatlichkeit dessen Fundamente so nonchalant von so vielen über Bord geworfen werden. Dazu gehört eine ganze Latte von Journalisten, die gewissenlos, aber moralgedopt sich über fundamentale Prinzipien des Rechtsstaats hinwegsetzen wollen.

Dazu gehören Politiker, die als Opportunisten, als Windfähnchen oder gar aus Überzeugung fordern, dass sanktionierte Gelder von reichen Russen an die Ukraine ausgehändigt werden sollten. Dazu gehört sogar ein völlig verpeilter Strafrechtsprofessor, der unter gewaltsamem Umbiegen von eigentlich klaren Gesetzesartikeln behauptet, es gäbe sogar rechtliche Grundlagen für einen solchen Diebstahl und für eine solche Fehlverwendung vieler Millionen.

Alleine schon, dass Mark Pieth so etwas sagen kann (was natürlich sein Recht im Rahmen der Meinungsfreiheit ist), ohne dass ihm Titel und Würden abgesprochen werden, ist ein Skandal. Das ist so, wie wenn ein Herzchirurg sagen würde, dass er es für möglich hält, ein krankes Herz durch Gesundbeten zu heilen.

Hingegen muss jeder Staatsbürger die Ansicht von Niggli teilen: der Wunsch nach Einzug russischer Vermögen mittels Gesetzesänderung «würde die Abschaffung der Gesetze bedeuten. Wenn die Schweiz den Rechtsanspruch auf Eigentum aufhebt, würde ich auswandern.»

Schon das (existierende) Sanktionsgesetz ist ein rechtlicher Grenzfall. Es hebt nämlich ein paar fundamentale Prinzipien auf. Zum Beispiel die sonst zwingende Vorschrift, dass niemand seine Unschuld beweisen muss. Wenn aber Eigentum sanktionierter Personen beschlagnahmt wird, geschieht das ohne einen individuellen Schuldnachweis, sondern nur aufgrund der Zugehörigkeit zu einer unscharf definierten Gruppe.

Es muss leider gesagt sein: das letzte Mal wurde in dunklen Zeiten mit Juden so umgesprungen. Wobei wir alle uns einig sind, dass es sich damals um einen Unrechtsstaat handelte und um ein Verbrechen.

Genau gleich verhält es sich mit der Forderung nach Schweizer Waffenlieferungen an die Ukraine. Dass geistige Tiefflieger wie Sanija Ameti die sofortige Lieferung von Schweizer Panzern für die Verlängerung des Krieges dort fordern, ist nicht weiter bedenklich; sie weiss es nicht besser.

Dass diese Forderung aber auch von ansonsten ernst zu nehmenden Politikern bis ins bürgerliche Lager hinein erhoben wird, zeigt ebenfalls ein bedenkliches Verhältnis zum Schweizer Rechtsstaat, dessen Gesetze das eindeutig, glasklar und nicht wegschwurbelbar verbieten.

Das vor allem von Publizisten angemerkt wird, dass doch das Ausland den Kopf über die Schweiz schüttle und deren «Abseitsstehen» verurteile, ist an Dummheit und Arroganz nicht zu überbieten. Das Ausland schüttelt den Kopf darüber, dass sich die Schweiz an ihre Gesetze hält? Deutschland schüttelt den Kopf, das sich selbst nicht an seine Kriegsmaterialexportgesetze hält?

In welcher Welt leben wir eigentlich? Selbst Franz Josef Strauss, sonst nicht gerade bekannt als unerbittlich gesetzestreuer Bürger, zitierte immer gerne den Satz: pacta sunt servanda. Vereinbarungen sind einzuhalten. Gilt diese Richtschnur unseres Handelns nicht mehr, fallen wir zurück in Barbarei, Faustrecht und Willkür.

Gerade Russland ist ein abschreckendes Beispiel dafür. Abgesehen davon, dass auch innerhalb der Landesgrenzen kein Rechtsstaat herrscht: der Überfall auf die Ukraine war nur möglich, weil sich Russland nicht an eigene Vereinbarungen gehalten hat, nämlich die verbindliche Zusicherung der Respektierung der territorialen Integrität der Ukraine. Abgesehen vom Bruch des Völkerrechts.

Aus solchen Rechtsbrüchen erwächst immer Unheil, Ungutes, Chaos, Leid, Zerstörung, Krieg.

Natürlich werden solche Verbrechen begründet. Russland sagt ja nicht: jawohl, wir sind wortbrüchig geworden und entgegen allen Gesetzen in der Ukraine eingefallen. Russland bemäntelt dieses Verbrechen mit vielen Begründungen. Inklusive dem moralischen Recht, sich gegen ein angeblich faschistisches Regime mit Expansionsgelüsten wehren zu müssen.

Die Parallelen sind noch deutlicher. Die NZZ berichtet: «Wjatscheslaw Wolodin, Sprecher der Staatsduma, schlägt vor, das Eigentum von «Schurken» zu beschlagnahmen, die ins Ausland gegangen sind und den Krieg kritisieren.»

Fällt den moralinübersäuerten Schweizer Brandstiftern nicht auf, dass sie genau das Gleiche tun? Sie behaupten, aus angeblich übergeordneten moralischen Gründen gebe es sozusagen einen übergesetzlichen Notstand. Der Laie holzt sich einfach eine Begründung zu recht; «wer nicht die Ukraine unterstützt, unterstützt Putin», behauptet ein abgehalfterter Dummschwätzer.

Krude, krumme und fatale Gedanken wälzt auch der Parteichef der «Mitte». Nachdem Gerhard Pfister lange geschwiegen hat, ist er sich inzwischen sicher, woher der Wind weht und rhabarbert vor sich hin:

«Die Schweiz kennt die bewaffnete Neutralität. Sie muss sich angemessen verteidigen können. Die Schweiz und ihre Werte werden jetzt in der Ukraine mitverteidigt. Es liegt darum im Landesinteresse der Schweiz, die Verteidigung der Ukraine zu unterstützen. Darum ist das für mich ein Verteidigungsfall.»

Schweizer Werte werden in der Ukraine verteidigt? Also unter anderem Korruption, gekaufte Wahlen, Zensur, Aushebelung parlamentarischer Demokratie, Unterdrückung jeglicher Opposition? Der Letzte, der einen solchen Unsinn verzapfte, war der damalige deutsche Verteidigungsminister Struck: «Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird heute auch am Hindukusch verteidigt.» Nachdem Afghanistan für den Westen verloren ist, müsste nach dieser Logik Deutschlands Sicherheit flöten gegangen sein.

Noch fataler wird es, wenn sogar Rechtsgelehrte sich auf diesen Pfad ins Verderben begeben. Immerhin gab Tamedia Prof. Niggli Gelegenheit (wohl unseren Spuren folgend, denn wir haben ihn zuerst zu diesem Thema befragt), den absurden Behauptungen von Pieth entgegenzutreten.

Aber wir wissen aus Erfahrung, wie eine solche Umbiegung klarer Gesetzes funktioniert. Zunächst steht das Gesetz klar, eindeutig und unbeschädigt da. Dann kommen die ersten Rechtsverdreher und fummeln dran rum. Begleitet von Politikern, die mal dies oder das sagen. Dann wacht die Meute von journalistischen Lemmingen auf, die sich mit Moralin bis unter die Nase aufgepumpt und verantwortungslos fatale Forderungen aufstellen.

Dann kommen besonnene Worte, man müsse vielleicht zuerst das Gesetz ändern, dann ginge schon, was vorher eindeutig verboten war. Und am Schluss steht ein zuvor gut bekleideter Rechtsstaat in Lumpenfetzen gehüllt da. Und keiner dieser Idioten denkt über seine Nasenspitze hinaus, oder hört auf das, was Professor Niggli völlig richtig sagt:

«Heute geht es um ein paar Russen, aber morgen geht es vielleicht um Sie und mich. Denn die Politik sagt damit: Was Ihnen gehört, gehört Ihnen nur, solange es uns passt. Und sonst nehmen wir es Ihnen weg. Das ist eine beunruhigende Perspektive.»

Auch er zieht einen Vergleich, der in diesem Zusammenhang leider auf der Hand liegt:

«Die Enteignungsforderungen gegenüber den Russen bringen eine grosse Skepsis gegenüber dem Recht zum Ausdruck. Das erinnert mich an die Weimarer Republik in den 1930er-Jahren: Man schiebt die Paragrafen nonchalant zur Seite zugunsten von dem, was man für das politisch oder moralisch Richtige hält. Genau so wurde damals in Deutschland die Demokratie zerrieben und letztlich ausgehöhlt.»

Wer sich so an den Fundamenten des Rechtsstaats zu schaffen macht, unterhöhlt tatsächlich nicht einfach ein paar Paragraphen. Sondern die Demokratie, die Gesellschaft, das zivilisierte Zusammenleben.

Hier gibt es nur – wie damals – zwei Möglichkeiten: auswanden oder mit aller Kraft Widerstand leisten.

Wundertüte NZZaS

Hat gutes Zureden genützt? Oder ist’s Zufall?

Nun hat aber die «NZZamSonntag» ein Niveau vorgelegt, das sie in Zukunft nur ungern verlassen sollte. ZACKBUM hat die Ausgabe vom 6. November gelesen. Und war amüsiert. Bereichert. Wähnte sich sogar teilweise in die alten Zeiten zurückversetzt, als Journalismus noch etwas mit der anregenden Vermittlung von Inhalten zu tun hatte.

Dann haben wir den Flohkamm hervorgekommen, um doch noch etwas zum Meckern zu finden. Aber zunächst, in unserer Serie «loben, warum nicht?» ein weiterer Beitrag.

Wobei Lob mit Meckerei eigentlich die beste Mischung zu sein scheint. Damit wollen wir bei der Front beginnen:

Stellen wir die Lehrerfrage: Was sehen wir hier? Genau, einen überwältigenden Bildanteil in einem Buchstabenorgan. Wobei die Gegenüberstellung eines Blindgängers in einem Getreidefeld und einer Ziegenhirtin mit verhungerndem Kind Geschmacksache ist. Um es höflich zu formulieren.

Aber immerhin, die beiden Textanrisse darunter machen Lust auf mehr.

Die Analyse von Trumps Zukunftsaussichten auf der renovierten und entschlackten Seite 2/3 ist vielleicht eine Spur zu alarmistisch, aber doch so informativ, dass auch hier der übergrosse Bildanteil verschmerzt werden kann.

Ein erster, kleiner Tiefpunkt ist die Seite über die «Folgen der russischen Aggression». Eine Weltkarte als Platzverschwendung, darunter die Aufzählung von längst bekannten Banalitäten. Ts, ts.

Die «Endstation Stacheldraht» ist hingegen eine klassische Reportage. Jemand geht wohin, schaut sich um und schreibt das auf. Hier ist eine Reporterin an die Grenze zwischen Serbien und Ungarn gereist, wo sich verlorene Flüchtlinge aus aller Herren Länder ballen, die verzweifelt den illegalen Eintritt in die EU suchen. Der Bericht ist deskriptiv, kommt weitgehend ohne Urteile aus, will nicht weltpolitische Zusammenhänge erklären, sondern einfach beschreiben, was dort ist. Das macht ihn zu einem beeindruckenden Dokument.

Dafür, dass die NZZaS nun doch FDP-nahe ist, ist die Analyse über die Kandidatenfrage bei der SP recht objektiv ausgefallen.

Ein Highlight ist das Interview mit dem chinesischen Botschafter in der Schweiz. Erstaunlich, dass jede Menge harte Fragen gestellt werden durften; über die Rolle Chinas im Ukrainekrieg, die Lage der Uiguren, die Verbindung zwischen Menschenrechtsfragen und wirtschaftlichen Interessen. Der Botschafter antwortet und gibt einen entlarvenden Einblick ins chinesische Selbstverständnis.

Dann geht’s eine Spalte lang bachab; Aline Wanner versucht, sich Gedanken zur Frage zu machen, wie lange es noch Printzeitungen geben wird. Neben der Frage, ob Aliens schon auf der Erde gelandet sind, gehört dieses Thema zum Notvorrat jedes Kolumnisten, wenn ihm mal wieder überhaupt nix einfällt. Hübsch ist allerdings der Schlenker, dass im Print Texte entstünden, «die niemand schreiben würde, müsste der Platz nicht gefüllt werden». Das ist immerhin eine – wenn auch unfreiwillige – Selbsterkenntnis.

Dass Auslandchefin Gordana Mijuk die Zwischenwahlen in den USA als «Weckruf für die Europäer» sieht und daraus die Schlussfolgerung ableitet, dass die EU und «vor allem Länder wie Deutschland ihr Engagement für die Ukraine verstärken» sollten, ist zwar durch die Meinungsfreiheit, aber nicht durch Logik oder angeregte Hirntätigkeit gedeckt.

Eine echte Bereicherung dagegen ist die Doppelseite über das wechselvolle Schicksal der Schweizer Firma Meyer Burger. Ein Wunder der Wirtschaft, dass es sie überhaupt noch gibt. Dabei ist Meyer Burger innovativ, clever, ein Pionier auf vielen Gebieten. Gleichzeitig Opfer vieler Umstände, von Unvorhersehbarem, von Marktmächten, von nicht überblickten Entscheidungen. Und natürlich von Management-Fehlern. Das deskriptiv und ohne Häme im Nachhinein abzuhandeln und dem Leser näherzubringen, das ist guter Journalismus.

Auch das Interview mit Strafrechtsprofessor Marcel Niggli ist Gewinn und Genuss. Das liegt natürlich an den intelligenten Antworten, aber dafür muss man auch die richtigen Fragen stellen. Dazu passt dann irgendwie die Lebensgeschichte vom Ex-Knacki Hugo Portmann, der erzählt, wie ihm nach insgesamt 35 Jahren Gefängnis die Integrierung in die Gesellschaft gelang.

Eine wenig müde kommt die Wirtschaft daher, kein wirklicher Knaller in den Storys. Ein grosses Interview mit dem Unternehmer Thomas Straumann unterscheidet sich vom Interview auf der Folgeseite mit Marco Meier von Raiffeisen Schweiz nur dadurch, dass beim zweiten Gespräch «Sponsored Content für Raiffeisen» drübersteht, während man bei Straumann «Sponsored Content for Medartis und «Les Trois Rois»» vermisst.

Dafür ist der «Wissen»-Bund mal wieder in Hochform. Eine kritische Betrachtung von zwei Schweizer Wissenschaftsverlagen, eine Doppelseite über den unseligen Abstecher des letzten österreichischen Königs Karl I. in die Schweiz und «Private Surfstunden», gelungene Mischung.

Bei der «Kultur» sind wir inzwischen Schlimmes gewohnt. Aber nein, ein anrührendes Porträt des «One Hit Wonder» Eddie Chacon und ein witziger Bericht darüber, welche Kunstwerke ausser dem Mondrian auch auf dem Kopf stehen könnten. Mit Leserquiz; ZACKBUM wusste gar nicht, dass Anna Kardos und Gerhard Mack auch lustig können.

Etwas flau hingegen die Abhandlung des durchaus interessanten Themas, wohin die Vermischung von Fakten und Fiction à la die Serie «The Crown» führen kann. Das Thema hätte mehr als eine ungeordnete Gedankensammlung mit abrupten Wendungen und einem angeflanschten Schluss über den «Spiegel» und Relotius verdient. Hier verspürt man keine Absicht und ist entsprechend verstimmt. Vergeigt, schade, das hätte jemand abhandeln müssen, der über einen etwas grösseren Kopf als Denise Bucher verfügt.

Womit sich ZACKBUM für den entsprechenden Shitstorm wappnet. Aber wir wagen es dennoch, einer Frau mangelnde intellektuelle Kapazitäten vorzuwerfen.

Vielleicht, aber nur vielleicht mag diese gelungene Mischung auch daran liegen, dass gewisse Schreibtätige diesen Sonntag absent sind. wir denken dabei an Peer Teuwsen, aber nicht nur an ihn.

Da wir in flauschiger und lobender Stimmung sind, wollen wir das «NZZamSonntag Magazin» wohlwollend übersehen. Wieso eine Schauspielerin in der Lage sein soll, interessant über «die letzten Fragen nachzusinnieren», wir wissen es nicht. Aber wir haben auch nicht verstanden, wieso sich James Bond in die von ihr gespielte Figur verlieben und sogar mit ihr fortpflanzen konnte. Dafür ereilte ihn aber die Rache des Schicksals.

Ach, und dann wäre da noch «Z, die Substanz des Stils». Wir dachten eigentlich, die Saumode, Accessoires möglichst unscharf und wie nebenbei zu fotografieren, sei schon längst vorbei. Aber auf Seite 36/37 im Riesenformat bekommt man einen unscharfen Ohrring, eine halbverschattete Männerhalskette, zwei Sonnenbrillen, ein unscharfes Tanktop und einen unsichtbaren Pullover serviert. Unfassbar.

Erschwerend kommt ja noch hinzu, dass dieses Magazin das gleiche Problem wie der Russenzopf hat. «Z», ist das eine versteckte Hommage an Putin? Steht das nicht auf jedem zweiten Russenpanzer? Wann ändert das Magazin seinen Namen? Distanziert sich mindestens vom Z? Vielleicht mit einer Modestrecke mit der ukrainischen Präsidentengattin?

 

Ach, und die Konkurrenz?

Mal im Ernst, soll man da wirklich weiterlesen wollen? Dafür ist der Sonntag zu schade. Das gilt natürlich verschärft für das hier:

Zwei Beiträge zum Wettbewerb: how low can you go …

 

Vincenz: eine Stimme der Vernunft

Strafrechtsprofessor Marcel Niggli kritisiert das Urteil scharf.

Ordinarius für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Uni Freiburg: Niggli ist ein Schwergewicht, sozusagen die Instanz bei allen Fragen rund ums Strafrecht. Dabei hält er mit seiner Meinung nie hinter dem Berg – im Gegensatz zu vielen Kollegen, die sich lieber nicht in den Nahkampf mit den Mühlen der Justiz begeben.

Niggli rechnet in einem Interview im «Tages-Anzeiger» (hinter Bezahlschranke) mit dem erstinstanzlichen Urteil gegen den gefallenen Banker-Star Pierin Vincenz ab. Und lässt keinen guten Faden daran. Schon zuvor hatte er die 368 Seiten umfassende Anklage als «dünn» abqualifiziert. Aus der Tatsache, dass die beiden Hauptangeklagten länger in Untersuchungshaft sassen, folgerte er, «dass das Gericht keinen Freispruch fällen würde. Denn sonst müsste der Staat Ersatz leisten». So kam es dann auch.

Aber Niggli geht noch weiter und zerpflückt die Begründung des Gerichts für sein drakonisches Urteil (45 Monate für Vincenz, 48 für seinen Kompagnon). Dazu nimmt er ein handliches Beispiel:

«Wenn Sie mir 100 Franken schulden, und Sie geben mir die nicht, dann klage ich. Dann bin ich noch nicht geschädigt im strafrechtlichen Sinn. Die Vorstellung, dass jemand, der seine Verpflichtungen nicht erfüllt, per se schon eine Vermögensschädigung bewirkt, ist falsch. Denn dafür ist das Zivilrecht zuständig.»

Also das Problem, dass Vincenz und Beat Stocker ihren Arbeitgebern gegenüber eine Herausgabepflicht von Gewinnen haben, könne man nicht als strafrechtliches Problem sehen. Sondern als zivil- oder arbeitsrechtliches.

Das Gericht begibt sich auf einen gefährlichen Weg

Betrug und Arglist kann Niggli alleine durch die Verwendung eines Konstrukts nicht erkennen: «Das würde ja heissen, dass, immer wenn ich eine Beteiligungsgesellschaft nutze, ich schon im betrügerischen Bereich unterwegs bin.»

Auch die Rolle der Medien sieht der Professor sehr kritisch: «Ohne die Berichterstattung wäre möglicherweise das Urteil viel neutraler ausgefallen.» Im Fall des Spesenbetrugs hätte Niggli eine Strafe von einem Jahr bedingt für angemessen gehalten.

Über den Einzelfall hinaus sieht er aber ein grundsätzliches Problem:

«Wenn man sagt, dass Vertragsverletzungen automatisch strafbar sind, dann begeben wir uns auf einen sehr gefährlichen Weg.»

Es tut gut, eine Stimme der juristischen Vernunft zu hören. Denn gerade in diesem Fall wurden in der Öffentlichkeit (und durch die Öffentlichkeit) Begrifflichkeiten vermischt, die nichts miteinander zu tun haben sollten.

Moral und Strafrecht sind zwei verschiedene Dinge

Die Entrüstung über das moralisch fragwürdige Verhalten von Vincenz versperrte den Blick auf die strafrechtliche Würdigung. Wenn jemand Spesen in Striplokalen oder für Reisen seinem Arbeitgeber in Rechnung stellt, mag das anrüchig sein. Ob es aber strafrechtlich relevant ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Hier kommt noch ein weiterer Punkt hinzu, auf den Banken-Professor Kunz aufmerksam machte: diese Spesen wurden allesamt vom Vorgesetzten des Bankers, vom damaligen VR-Präsidenten, abgesegnet.

Wenn sie dennoch im Nachhinein als betrügerisch gewertet werden, muss eigentlich jeder, der Spesen verursacht, zusammenzucken. Denn selbst die Tatsache, dass sie akzeptiert wurden, schützt ihn nicht davor, allenfalls im Nachhinein strafrechtlich belangt zu werden.

Der ganze Themenkomplex Rotlichtspesen – und die unablässige Veröffentlichung saftiger Details unter Bruch des Amts- und Geschäftsgeheimnisses – kann nur so interpretiert werden, dass damit Ruf und Reputation des Angeklagten irreversibel geschädigt werden sollten.

Damit wurde das andere Thema, arglistiger Betrug durch verschleierte Beteiligungen ohne Gewinnherausgabe, sozusagen vorbereitet. Jemand, der einen solchen Lebenswandel hat, ist doch sicher auch im Geschäftsleben nicht sauber. Um dann noch ungetreue Geschäftsbesorgung auf ein anderes Niveau zu heben, nämlich als Betrug zu werten, setzt Arglist voraus. Die Beweisführung dafür ist tatsächlich mehr als «dünn» und beruht auf der Strapazierung eines Bundesgerichtsurteils im Fall von nicht herausgegebenen Retrozessionen.

Dass das Gericht hier der Argumentation des Staatsanwalts vollumfänglich folgte, macht es wahrscheinlich, dass das Obergericht korrigierend eingreifen wird.

Der Schaden ist angerichtet, unabhängig vom Ende der Justizodyssee

An der Tatsache, dass die gesellschaftliche Stellung der Angeklagten unwiderruflich zerstört ist, ihre finanziellen Verhältnisse zerrüttet, nicht zuletzt durch die schon Jahre andauernde Beschlagnahmung ihrer Vermögenswerte, stellt einen nicht wiedergutzumachenden Schaden dar.

Es geht hier keinesfalls um eine Verteidigung des Verhaltens von Vincenz. Aber es muss zwischen der strafrechtlichen und der moralischen Beurteilung strikt unterschieden werden. Hat doch Dreck am Stecken und konnte den Kanal nicht voll genug kriegen, das ist Volkes Stimme, aber keine rechtlich relevante Position.

Relevant ist hingegen, dass theoretisch bis zu einem rechtsgültigen Urteil für Vincenz und seinen Kompagnon die Unschuldsvermutung zu gelten hätte. Das ist in diesem Fall purer Hohn.