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Korrekt, korrekter, Polizei

Was darf man denn heute noch ungestraft sagen?

Marc Besson ist der Mediensprecher der Zürcher Kantonspolizei. Die ist sich Kummer gewöhnt; wird ein Chügelidealer an der Langstrasse angehalten, muss der nur «Rassisten» schreien, schon werden die Polizisten ausgepfiffen und angerempelt.

Daher versucht Besson, Medienmitteilungen so zu schreiben, als ginge er dabei auf rohen Eiern. Dabei kommt dann ein solcher Titel heraus:

«Drei mutmassliche Taschendiebe in flagranti verhaftet».

Das hat nun das Zeug zu höherem Slapstick. Denn offenbar, aber wir referieren hier Mutmassungen, wurden drei jugendliche Algerier mutmasslich dabei beobachtet, wie sie sich verdächtig verhielten und dann am Bahnhof einer Frau das Portemonnaie aus dem Rucksack klauten. Mutmasslich.

Dabei scheint es sich aber nicht um eine Mutmassung zu handeln, denn die drei wurden geschnappt, das Portemonnaie der Besitzerin zurückgegeben. Wobei ZACKBUM das nur mutmasst, aufgrund der Mitteilung.

Das nennt man in Fachkreisen «in flagranti». Für Nicht-Lateiner: «in (crimine) flagranti», beim brennenden Verbrechen, also während der Tat.

Es ist nun richtig, dass auch hier im Prinzip die Unschuldsvermutung gilt. So wie bei Pierin Vincenz und allen anderen, die noch nicht rechtskräftig verurteilt wurden.

Auf der anderen Seite dürfte wohl selbst der Korrekteste aller Korrekten nichts dagegen haben, wenn man die Worte «mutmasslich» und «in flagranti» nicht nebeneinander verwendet.