Schlagwortarchiv für: Liliane Minor

Alles dicht?

Ein Schlag ins Gemächt, äh, Gesicht aller Frauen.

«Die Frauen haben es ja von Zeit zu Zeit auch nicht leicht. Wir Männer aber müssen uns rasieren.» Das wusste schon Kurt Tucholsky. Wer das war? Ach, so ein Macho aus Deutschland.

Aber zum Ernst des Lebens. Also in die Politik. Liliane Minor klagt im «Tages-Anzeiger» an, dass der Zürcher Kantonsrat sich «eine so bemühende wie peinliche Debatte» geleistet habe, «ob Schulen künftig Tampons und Binden zur Verfügung stellen sollten». Jeder aufgeklärte, moderne Mensch – ob Mann, Frau, hybrid, Trans, divers oder Kim – weiss, was die richtige Antwort wäre. Aber: «Am Ende sagte er Nein. Und man blieb ratlos zurück.»

Es ist halt kein Wunder, dass DER Kantonsrat nein sagte. Wieso aber «man» ratlos zurückbleibt? Nun, Minor wagt einige kühne Vergleiche. Schliesslich gebe es auch WC-Papier gratis. Schniefende Mitmenschen wären auch froh um «öffentliche Nastuch-Dispenser (und zur Not WC-Papier)». Logisch. WC-Papier ist (normalerweise) erhältlich, aber: «so braucht jede menstruierende Person mitunter dringend einen Tampon».

ZACKBUM gesteht, dass uns dieses Thema etwas wesensfremd ist; wir haben noch nie einen Tampon gebraucht. Und auf der Rangliste unsympathischer Wörter steht «Damenbinde» weit oben. Wir sind aber bedingungslose Befürworter der Gratis-Abgabe von WC-Papier. Obwohl das beispielsweise Japaner eher gruselig und unhygienisch finden.

Aber wir schweifen ab. Die Forderung nach Gratis-Abgabe von Tampons hat nämlich durchaus ernsthafte Gründe:

«Es geht dabei auch um Hygiene und Gesundheit. Untersuchungen zeigen, dass etwa jede zehnte Frau das Wechseln von Monatsprodukten hinauszögert, sei es aus Kostengründen oder weil sie keinen Ersatz dabeihat. Das erhöht das Risiko von Infektionen.»

Es gibt Frauen, die sich nicht mal das Menstruieren leisten können. Und das in der reichen Schweiz. Den Scherz mit dem Rasieren (und der Gratis-Abgabe von Rasierklingen) weist Minor auch entrüstet zurück: «Ein Bart ist kein Gesundheitsrisiko. Und er kommt auch einfach nicht in den dümmsten Momenten zum Vorschein.» Letzteres stimmt, was sich hingegen in einem ungepflegten Bart neben Essensresten so alles tummelt, das möchte man auch nicht genau wissen.

Aber wir schweifen ab. Gratis-Abgabe von Tampons wäre das Gebot der Stunde. Denn selbst bei den sparsamen Schotten «sind kostenlose Binden und Tampons übrigens seit anderthalb Jahren überall erhältlich». An der Gratis-Abgabe von Whiskey arbeitet man noch.

Nur der (männliche!) Kantonsrat Zürichs ist noch geiziger und spart auf Kosten der Gesundheit der Frauen. Deshalb tropft (Pardon) am Schluss diese Aufforderung aus dem empörten Kommentar: «Was gibt es also zu zweifeln, lieber Kantonsrat? Tut es doch einfach.»

Abgesehen von dem leidigen Stossseufzer nach Niveaukontrolle wirft dieser Tampontext noch weitere Fragen auf. Man will als Mann ja nicht über Dinge schreiben, von denen man keine Ahnung hat. Aber ist es für Frauen wirklich nicht möglich, in ihren meistens geräumigen Taschen einen oder zwei Tampons mit sich zu führen? Anscheinend heisst die Mens ja auch Regelblutung, weil sie normalerweise regelmässig und nicht überfallartig erfolgt. Wer schnieft, trägt Taschentücher bei sich oder kauft sich welche. Ist das bei Tampons nicht möglich?

Und schliesslich: wie steht es da mit der vielgerühmten weiblichen Solidarität? Wenn Not am Mann, Pardon, an der Frau ist, kann da nicht eine Geschlechtsgenossin aushelfen? Oder aber, sollte der Gentleman, der selbstverständlich immer ein Taschentuch dabeihat, zukünftig vielleicht auch einen Tampon für solche Notfälle griffbereit halten?

Aber Minor hat noch ein weiteres Argument auf Lager, wieso in «allen öffentlichen WCs» Tampons gratis zur Verfügung stehen sollten: «Was daran diskriminierend sein soll, ist ein Rätsel. Geburtshilfe ist ja auch nicht diskriminierend, obwohl gemeinhin nur Frauen gebären.» Das ist wahr und gilt auch für Prostata-Operationen.

Allerdings wäre die Liste von Produkten, die gratis abgegeben werden müssten, noch viel länger, aber Frauen denken halt nur an sich. Typisch. Wie steht es eigentlich mit Reinigungstüchern für Brillenträger? Untersuchungen zeigen, dass jeder Zehnte schon mal in einen Baum hineingelaufen ist, weil er durch die verschmierte Brille nichts sah. Gratis-Deos gegen plötzliche Schweissausbrüche? Zahnreinigungs-Kits nach dem Mittagessen? Viagra ab 65? Präservative ohne Altersbeschränkung? Gratis-Tickets für den ÖV? Regenschirme auch bei Sonnenschein? Lieber Kantonsrat, tut endlich was!

Man könnte diesen Unfug unter «selten so gelacht» abbuchen. Allerdings: Minor «unterrichtet am Medienausbildungszentrum Luzern». Abgesehen vom Problem, dass dort keine Gratis-Tampons abgegeben werden: soll man eine dermassen verpeilte Journalistin wirklich auf hoffnungsfrohe Anfänger (Pardon, Anfänger:Innen*) am MAZ loslassen? Mit oder ohne Menstruation, die kriegen doch ein ganz falsches Bild von den Aufgaben des Journalismus …

Tagi gegen Rechtsstaat: 2 zu 0

Es bröckelt überall bei Tamedia. «Vergewaltigung, schaut Zürich weg?» Nein, die Autorin schielt am Rechtsstaat vorbei.

Lisa Aeschlimann ist einer dieser Kindersoldaten, die mutig auf komplexe Themen losgelassen werden. Im besten Fall stimmt’s auch, im schlechtesten gibt’s etwas Ärger, aber die Schreibkraft ist dafür billig.

Nun nahm sich am Samstag Aeschlimman der Frage an, die sie so formuliert: «Wer im Kanton einer Vergewaltigung beschuldigt wird, bleibt in 12 von 13 Fällen straffrei.»

Das hat sie in der Journalistenschule gelernt: Szenischer Einstieg mit einem Beispiel, dann der Aufschwung ins Allgemeine. Das hat sie auch soweit sauber hingekriegt, sogar mit einem Fall, der zeige, «wie schwierig es ist, strafrechtlich aufzuarbeiten, was zwischen zwei Menschen bei einer mutmasslichen Vergewaltigung geschehen ist».

Der Aufmacher auf Seite eins …

Das ist soweit wahr, ausser, dass die «mutmassliche Vergewaltigung» die Sichtweise des Opfers ist. Oder des mutmasslichen Opfers. Nun baut Aeschlimann eine ganz wacklige Brücke ins Allgemeine. Es gebe eine Untersuchung, nach der im Kanton Waadt 61 Prozent der Beschuldigten verurteilt wurden, in Zürich nur deren 7,4 Prozent.

Ebenfalls aus der Journalistenschule stammt noch der Einschub: «Die Daten sind mit Vorsicht zu geniessen.» Aber leider hält sie sich selbst nicht an diesen guten Ratschlag. Um es nicht selber sagen zu müssen, kommen nun völlig unparteiische Fachleute zu Wort, zum Beispiel eine Vertreterin der «Frauenberatung sexuelle Gewalt»: «Die Zürcher Quote ist stossend tief. Sie zeigt, dass sexuelle Gewalt nach wie vor ein fast straffreies Delikt ist.»

Immerhin: von 26 Vergewaltigungsverfahren vor Zürcher Bezirksgerichten im Jahre 2020 endete ein Drittel mit einer Verurteilung, räumt Aeschlimann ein.

Aber wieso dann dieser frappierende Unterschied bei dem Prozentsatz von Verurteilungen? Da macht Aeschlimann zwei Ursachen dingfest. Frauen würden nach einer Vergewaltigungsanzeige in der Einvernahme immer noch unter Schock stehen, seien traumatisiert, und müssten «in dieser Verfassung viele, zum Teil sehr intime Fragen beantworten.»

Daher sei ein spezielles Zentrum für solche Fälle unbedingt nötig. Den zweiten Schuldigen sieht die Journalistin in der Zürcher Staatsanwaltschaft, die überproportional viele Fälle gar nicht zur Anklage bringe. Dann dürfen Zürcher Behörden dazu nichts sagen oder diese Behauptungen «kategorisch» zurückweisen.

Absurde Vergleiche, monströses Verständnis vom Rechtsstaat

Damit kann man handwerklich wenig gegen diesen Artikel einwenden, obwohl er rechtssaatlich bedenklich und desaströs ist. Schon alleine der Vergleich der Verurteilungsrate ist absurd. Noch schlimmer wird es mit der Behauptung, dass also im Kanton Zürich überproportional viele «mutmassliche» Vergewaltiger frei herumlaufen.

Dafür gibt es nur ein englisches Wort: Bullshit. Denn mit dem «mutmasslichen Vergewaltiger» verhält es sich so: Sie laufen nie völlig frei herum. Entweder sitzen sie in U-Haft, oder sie können bis zum Abschluss der Untersuchung unter strengen Auflagen ihrem normalen Leben nachgehen. Dann gibt es entweder eine Einstellung des Verfahrens, oder eine Gerichtsverhandlung. Bis zum rechtsgültigen Entscheid der letzten damit befassten Gerichtskammer gilt, selten so gelacht, auch für diese «mutmasslichen» Täter die Unschuldsvermutung.

Wird das Verfahren eingestellt, laufen sie anschliessend genau so unschuldig herum wie alle anderen Zürcher auch, die niemals in Verdacht gerieten, ein Vergewaltiger zu sein. Oder aber, es kommt zu einem Prozess. Wenn der mit Freispruch endet, gilt das gleiche. Endet er mit einem Schuldspruch, gegen den nicht Einsprache erhoben wird, verwandelt sich der «mutmassliche» Vergewaltiger in einen verurteilten. Der nach Verbüssung seiner Strafe wieder ein unbescholtener Bürger wird.

Nicht beschämend wenig, beschämend wenig Sachverstand

Aeschlimann zur Seite springt in einem Kommentar Liliane Minor. Dass in Zürich nur «sieben von hundert Strafanzeigen» mit einer Verurteilung endeten, sei «beschämend wenig». Hier werkle die Staatsanwaltschaft «als Blackbox» vor sich hin. Und das müsse dringlich geändert werden.

Ob sich die beiden Damen bewusst sind, was sie hier dummbeuteln? Die Verurteilungsrate von «mutmasslichen» Vergewaltigern an Prozentzahlen ausrichten? Der Kanton Waadt ist die Benchmark, 60 Prozent Verurteilungen sollten doch auch in Zürich zu schaffen sein.

Das erinnert stark an die dunklen Zeiten der Inquisition, wo auch Regionen oder Städte zur Ordnung gerufen wurden, wenn sie nicht eine genügende Anzahl von Ketzern und Hexen auf den Scheiterhaufen verbracht hatten.

Aber, offensichtlich, im schwer verunsicherten Tagi traut sich keiner, vor allem kein Mann, zwei Journalistinnen auf die Absurdität ihrer These aufmerksam zu machen, die zudem, wie beide einräumen, auf einer Studie beruht, «die viele Fragen offen» lasse und «teils auf sehr kleinen Zahlen» Schlussfolgerungen ziehe. Also auf Deutsch: nahezu unbrauchbar ist, ausser, man will Thesenjournalismus betreiben.

Gefährliche Demonstranten vor dem Bezirksgericht Zürich

Dass eine absurde Verzerrung der Wirklichkeit nicht nur mit Buchstaben möglich ist, beweist gleich die nächste Seite. Da geht es um den Prozess gegen Schweizer Teilnehmer an den G-20-Protesten in Hamburg. Im Gerichtssaal ging es turbulent zu und her, aber da ist natürlich fotografieren nicht erlaubt.

Also knipst der Fotograf in seiner Not «Demonstranten», die sich «vor dem Zürcher Bezirksgericht mit den drei Angeklagten solidarisieren». Auf dem Foto sieht man ein rundes Dutzend Polizisten, die den Eingang bewachen. Die sind allerdings den «Demonstranten» im Verhältnis von 6 zu 1 überlegen. Denn es gibt nur zwei; das Minimum, um ein Transparent ausrollen zu können.

In der Psychiatrie würde man das galoppierenden Realitätsverlust nennen. Wie man das an der Werdstrasse nennt, ist geheim. Aber unser Mitgefühl begleitet all die Journalisten dort, ob männlich, weiblich oder divers, die bei so einem Schrott die Augen nach oben rollen und ihn durchwinken. In der Hoffnung, dass morgen alles vergessen ist.