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Gesetzesbrecher

Journalisten kennen nix, wenn es um Waffenlieferungen geht.

Das Kriegsmaterialgesetz der Schweiz lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Jeder Laie versteht den Artikel 22a, «Bewilligungskriterien für Auslandgeschäfte».

Die werden nicht bewilligt, «wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen Bewaffnete Konflikt verwickelt ist».

Um das scheunentorgrosse Schlupfloch von erlaubten Lieferungen an Staaten zu schliessen, die das Kriegsmaterial dann flugs weiterverkaufen, gibt es zudem die Pflicht der «Nichtwiederausfuhr-Erklärung». Auch das versteht jeder Laie.

Das verstehen aber viele Politiker und auch Journalisten nicht. In geradezu nordkoreanischem Dreiklang meinen die grossen meinungsbildenden Konzerne Tamedia, CH Media und NZZ, dass der Export von 25 Leopard 2 nach Deutschland schon voll in Ordnung sei. Maja Briner ist seit fast 5 Jahren Bundeshausredaktorin in Teilzeit bei CH Media. Sie ist Militärexpertin und Rechtsspezialistin. Oder nein, sie hat einen BA in Medien- und Kommunikationswissenschaft. Also kommuniziert sie: «Die Schweiz aber steht abseits. … Nun kommt endlich etwas Bewegung in die verhockte Debatte … dass sie auf eingemotteten deutschen Panzern hockt, die sie nicht braucht, während andere sie dringend benötigen: Das ist in dieser Situation kaum zu rechtfertigen.» Dieser Verkauf sei «ein erstes Zeichen von gutem Willen».

Dass Mario Stäuble von vielem wenig versteht, ist bekannt. Nun outet er sich auch noch als Nicht-Gesetzesversteher bei Tamedia: «Der Bundesrat will alte Kampfpanzer nach Deutschland zurückgeben, um die Ukraine zu unterstützen. Das ist pragmatisch und richtig … er verletzt weder das Neutralitätsrecht noch verursacht er grosse Kosten … das Narrativ eines Staates, der Mühe damit hat, sich auf die neue europäische Sicherheitslage einzustellen, wird abgeschwächt».

Georg Häsler ist Philologe und Oberst der Schweizer Armee. Mit dieser Autorität ausgestattet, verkündet er in der NZZ, dass gegen diesen Entscheid nichts einzuwenden sei «– im Gegenteil. Die Schweiz als westliches Land hat ein Interesse daran, dass die ukrainische Armee die Besatzungstruppen zurückschlagen und im besten Fall vertreiben kann. Auch aus militärischer Sicht ist die Rückgabe von 25 von 96 stillgelegten Leopard 2A4 knapp vertretbar».

Aber immerhin, es ist dann doch die NZZ, fügt er hinzu: «Zuerst reagiert Bern mit grossen Worten, dann wahlweise taub oder gekränkt – und knickt dann schliesslich ein.»

Die Beschreibung ist nicht schlecht. Sie beinhaltet aber unausgesprochen, dass in der Schweiz Gesetze, die aus irgend einem Grund nicht genehm sind, nicht mehr auf dem vorgeschriebenen Weg geändert – sondern schlichtweg umgangen werden. Wie das Deutschland und diverse andere europäische Staaten auch tun.

Blasen wir die Nebel des Krieges von diesem Thema. Und kehren wir zu den einfachen Worten des Gesetzes zurück. Waffenlieferungen an die Ukraine sind verboten. Verboten heisst hier verboten, wie in verboten. Waffenlieferungen an nicht kriegführende Staaten sind erlaubt, wenn sie nicht in Kriegsgebiete weiterexportiert werden. Das ist verboten. Verboten wie in verboten.

Nun kommt eine Schlaumeierei. Wie ist es denn dann, wenn die Schweiz an Deutschland Panzer liefert, damit Deutschland Panzer an die Ukraine liefern kann? Machen wir einen kleinen Multiple Choice Test: Das ist

a) erlaubt
b) verboten
c) eine Schlaumeierei
d) eine verdammte Schlaumeierei

Natürlich ist die Antwort b) richtig. Erlaubt ist es auf keinen Fall, und Schlaumeiereien sind in Gesetzen eigentlich nicht vorgesehen. Die betreiben normalerweise Winkeladvokaten, die nach Auslegungen, Auswegen und Umwegen suchen, um trotz klarem Wortlaut eines Gesetzes einen Verstoss wegzuschummeln. So à la Bill Clinton: «Ich hatte keinen Sex mit dieser Frau.» Nein, das war nicht gelogen, in den Südstaaten gilt Oralverkehr nicht als Sex, ätsch.

Zu den vielen Gebieten, auf denen die Medien versagen, gesellt sich nun noch ein ziemlich wichtiges. Sie behaupten unverzichtbar zu sein, weil sie die Vierte Gewalt seien, eine Kontrollfunktion wahrnähmen, vor allem staatliches Handeln kritisch unter die Lupe nähmen. Wie schon während der Pandemie …

Das obrigkeitshörige, manchmal geradezu kriecherische Verhalten der Mainstreammedien gegenüber der Regierungspolitik bei Corona war bereits hochbedenklich. Nun wiederholen aber die Medien beim Ukrainekrieg ungehemmt den gleichen Fehler. Statt kritisch zu begleiten, Fragen nach Gesetzestreue zu stellen, sich Gedanken zu machen, was die Aufgabe der Neutralität bewirken könnte – lobhudeln sie fragwürdige Regierungsentscheidungen, rufen sogar nach mehr und direkteren Waffenlieferungen an die Ukraine.

Mit dem absurden Argument, dass das den «Druck des Auslands» auf die Schweiz nehme, sie damit zu den «guten» Staaten gehöre, nicht länger «abseits stehe», «berechtigten Forderungen» nachgebe. Welch ein Niedergang.

Politiker sind flexibel, das ist bekannt. Der gleiche Bundesrat Berset, der in Berlin noch tapfer verkündete, dass sich die Schweiz an ihre Gesetze halte, sich zuvor sogar gegen einen «Kriegsrausch» aussprach, gehört nun plötzlich zu den Befürwortern dieses Gesetzesbruchs.

Wenn aber der vermeintliche Wächter des Staates, die Vierte Gewalt, klarem Rechtsbruch applaudiert, sogar noch mehr fordert, dann kann er die Behauptung dieser Funktion auch gleich selbst beerdigen. Denn das Publikum glaubt auch hier kein Wort mehr.