Schlagwortarchiv für: Kreinkriminelle

Rechtsexperten von Tamedia

Der Dilettantenstadl, wie er leibt und lebt.

Gleich drei Koryphäen vom sogenannten «Investigativdesk» haben gemeinsam zum Griffel gegriffen. Bei solch geballter Fachkompetenz muss ja Gewaltiges rauskommen.

In der Tat. Gewaltiges Geschwurbel. Denn Christian Brönnimann, Lukas Lippert und Catherine Boss (wo bleibt da Ladies first?) beantworten eine brandneue, brandheisse, noch nie gestellte Frage: «Sind vor Gericht wirklich alle gleich?»

Allerdings merkt man deutlich: können nicht gestohlene Datenberge durchgeackert und willkürliche Auszüge triumphierend der gelangweilten Öffentlichkeit präsentiert werden, ist das Ergebnis der Bemühungen recht dürftig.

Das Trio nimmt die Fälle Vincenz und Zölch zum Anlass, eine ergebnisoffene Frage zu stellen: «Behandelt unsere Justiz mutmassliche Wirtschaftskriminelle aus gehobenen Kreisen gleich konsequent wie Kleinkriminelle mit weniger Ressourcen?»

ZACKBUM will ja nicht die Pointe eines immerhin fast 9000 A langen Werks vorwegnehmen. Oder doch: die Antwort ist, blöde Frage, natürlich nein.

Das ist doch sonnenklar, liegt auf der Hand, ist mitsamt den Gründen längst bekannt, als Thema uralt, als Klage seit den alten Römern bekannt. So what, könnte man einfach sagen. Endlich mal ein Artikel, der aus einer kurzen Frage, einer noch kürzeren Antwort und dann tschüss besteht. Den restliche Platz könnte man doch mit launigen Meldungen aus München füllen. Bier, Katzen, Bürgermeister, Themen gäbe es doch genug.

Aber nein, wozu sind hier Recherchiergenies am Gerät? Die machen tapfer einen Ausflug ins Archiv, wo höchste Staubgefahr herrscht, der sie aber mutig trotzen. Also zerren sie drei Fälle ans Tageslicht, nicht ohne die Staubschicht abzupusten. Vielleicht hat Marc Brupbacher zuvor Masken verteilt.

Dann schneiden sie diesen Fundstücken von White-Collar-Kriminalität einen «Nordafrikaner» (hat das nicht ein Geschmäckle nach postkolonialistischem Rassismus, wir fragen ja nur) gegen, der in einem Restaurant aus einer Handtasche 100 Franken mopste. Und dafür ins Gefängnis kam.

Dann Aufschwung ins Allgemeine und Experte Martin Killias, der auch als emeritierter Strafrechtsprofessor leicht amokig bleibt und von einer «Art Klassen-Strafrecht» erzählt. Jaw drop factor 100, würde da eine krampfhafte Imitiatorin von Jugendsprache sagen.

Schlussgag: Die Anklageschrift im Fall Vincenz scheiterte nicht zuletzt, weil sie nicht übersetzt worden war. Aber, oh Graus: «Als sich ein Asylbewerber gegen einen auf Deutsch verfassten Strafbefehl wehrte, weil er ihn nicht lesen konnte, entschied das Bundesgericht 2019, die fehlende Übersetzung sei kein Grund, den Strafbefehl aufzuheben

Sein Recherchedesk polieren, unschuldige Leute fertigmachen, grosses Gedöns wegen «Leaks», «Papers» und «Secrets» machen, das ist halt nicht das Gleiche wie eine sorgfältige Darstellung rechtlicher Fragen. Dafür müsste man vielleicht mal etwas Einmaleins studieren, dann wüsste man, dass eine Anklageschrift und ein Strafbefehl nicht ganz das Gleiche sind, und sich mit der Behauptung gegen einen Strafbefehl zu wehren, man habe ihn nicht verstanden, ist zwar ein netter Versuch, hat aber nichts damit zu tun, wenn ein Angeklagter die Anklageschrift nicht versteht.

Dass es eine Klassenjustiz gibt, das wurde schon vor und nach Kurt Tucholsky (nur googeln, Recherchiercracks) umfangreich beschrieben. Dass man mit mehr Geld mehr recht bekommt, was soll daran neu sein? OJ Simpson konnte sich als Mörder sogar aus einem Mordprozess herauswinden (wurde dann aber im Zivilprozess verurteilt). Einem Bernie Madoff nützte aber sein ganzes Geld nicht, als sein Schneeballsystem aufflog. Er sitzt bis zum Lebensende im Knast.

Dass der Fall Vincenz & Co. wieder auf Feld eins gelandet ist, ist nicht unbedingt dem Geld der Angeklagten zu verdanken. Das ist zudem ohnehin sichergestellt, für sie nicht zugänglich. Die Anklageschrift ist in erster Linie an der Unfähigkeit des Staatsanwalts gescheitert, nicht am Geld der Angeklagten. Alles absurde Vergleiche.

Reiche Angeschuldigte können sich bessere Anwälte leisten. Eine erschütternde Erkenntnis. Wenn es um grössere Summen geht, sind Bankräuber schwer im Nachteil gegenüber geschickten Finanzbetrügern. Eine erschütternde Erkenntnis. Nachdem das Urteil gegen Vincenz aufgehoben wurde, ist noch kein einziger Schweizer Bankenlenker (und verdient hätten es ach so viele) im Knast gelandet. Dafür viele Kleinkriminelle. Das ist eine erschütternde, aber nicht neue Erkenntnis.

Ist das ungerecht? Aber ja. Ist das neu? Aber nein. Das ist so simpel wie die Feststellung, dass sich Reiche mehr leisten können als Arme. Das ist von einer brunzblöden Banalität. Wieso wird es dann veröffentlicht? Offensichtlich als Beschäftigungstherapie für das Recherchedesk, das gerade keine gestohlenen Datenberge auf den Schreibtisch geschüttet bekommt. Und selber was richtig recherchieren, zum Beispiel die Hintergründe des Falles Roshani im eigenen Haus, dafür ist das Trio entweder zu feige oder zu unbegabt.