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Das Schweigen der NZZ

Etwas unerwartet, aber bezeichnend für den Zustand der Medien.

Journalisten erwarten, dass Medienstellen ihre Anfragen beantworten. Journalisten erwarten, dass das innerhalb der gesetzten Frist erfolgt. Wird nicht geantwortet, sind Journalisten sauer.

Einfach nicht antworten, das greift immer mehr um sich. Patrizia Laeri, Hansi Voigt, Jolanda Spiess-Hegglin, Aline Trede, (fast) alle Stiftungsräte von «Netzcourage», Swissaid: öffentlich ausgeteilt und behauptet wird gerne. Eingesteckt und beantwortet weniger gerne.

Nun reiht sich auch die NZZ ein. Im Zusammenhang mit dem bedenklich schlechten Stück ihres Mitarbeiters Ueli Bernays, einem völlig missglückten Denunziationsartikel, der auf die Unschuldsvermutung und die meisten journalistischen Regeln pfeift, bekam die Medienstelle diese Anfrage von ZACKBUM:

Der Titel über dem Artikel von Ueli Bernays lautete ursprünglich:
«Till Lindemann und Rammstein: Aus dem Künstler ist ein Täter geworden».
Der wurde nachträglich geändert in:
«Till Lindemann und Rammstein: Was ist Tat, was ist Fiktion?».
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Wie ist es möglich, dass der erste Titel mit einer ungeheuerlichen Unterstellung durch alle Kontrollinstanzen der NZZ rutschte?
2. Unbelegte Vorverurteilung, Missachtung der Unschuldsvermutung, Übernahme von Behauptungen anderer Medien ohne die geringste Eigenrecherche; ist das das Niveau, dass die NZZ einhalten möchte?
3. Normalerweise werden solche nachträglichen Eingriffe (deren gab es auch im Lauftext) transparent kenntlich gemacht, weil der spätere Leser die Veränderung nicht bemerkt. Wieso macht das die NZZ nicht?
4. Hat dieser Vorfall für den verursachenden Redaktor arbeitsrechtliche Konsequenzen? Schliesslich ist er Wiederholungstäter (Stichwort Roger Waters).
5. Im Text von Ueli Bernays heisst es:
«Ob es sich dabei um einvernehmlichen Sex gehandelt hat, ist kaum zu eruieren. Jedenfalls gab es kaum ein klares Ja.»
Das ist nun ein wörtliches Zitat aus dem entsprechenden Artikel der «Süddeutschen Zeitung», das aber nicht als Zitat gekennzeichnet ist. Handelt es sich hier nicht auch um einen journalistischen Faux-pas, der öffentlich korrigiert werden müsste?
Berechtigte Fragen, deren Bote ZACKBUM lediglich ist. Denn die Peinlichkeit hatte ja die NZZ publiziert; keine der Fragen ist ehrenrührig, unziemlich oder unanständig.
Unanständig ist hingegen, sie einfach mit Missachtung zu strafen. Antwortfrist verstreichen lassen, nicht einmal auf eine Nachfrage reagieren. Die üblen Verhaltensweisen von anderen kopieren. Wenn schon niveaulos, dann richtig, sagt sich wohl die alte Tante.