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Im Namen des Guten: Geld her!

Wird der Staat zum gemeinen Dieb?

Es gibt nur eine dünne rote Linie zwischen einigermassen zivilisiertem Zusammenleben und Willkür in der Barbarei. Die wird markiert durch die beiden Begriffe Rechtsstaat und Eigentumsgarantie.

Das ist so trivial und fundamental, dass es einem den Atem verschlägt, wenn man erleben muss, mit welcher Nonchalance darüber laut nachgedacht wird, diese rote Linie forsch zu überschreiten.

Flachdenker, Antidemokraten, fahrlässige Brandstifter und ungefestigte Schlawiner toben sich zurzeit auf zwei Gebieten aus. Zum einen befürworten sie lauthals Waffenlieferungen an die Ukraine. Von Schutzhelmen ist Deutschland bereits bei der Lieferung von Kampfpanzern angelangt. Dass seine Waffenexportgesetze das genauso klar untersagen – auch via Drittländer – wie die entsprechenden Bestimmungen in der Schweiz – scheiss drauf. Das sagen grüne Kriegsgurgeln und auch immer mehr Sozialdemokraten. Wie in der Schweiz.

Das Russland völkerrechtswidrig und unter Bruch internationaler Verträge über die Unantastbarkeit des ukrainischen Territoriums dort einmarschiert ist, Kriegsverbrechen begeht und Leid und Schäden ungeheuerlichen Ausmasses anrichtet, ist unbestritten.

Dass Russland – so wenig wie die Ukraine – kein Rechtsstaat ist, ist ebenfalls unbestritten. Darf das nun ein Grund für die EU, für Deutschland, für die Schweiz sein, ihre eigene Rechtsstaatlichkeit in die Tonne zu treten? Fraglos nein.

Darf man einen barbarischen Mörder ohne ordentlichen Prozess, bei dem er nicht seine Unschuld zu beweisen hat, barbarisch hinrichten? Fraglos nein. Darf man ihn ohne Beweise verurteilen, nur weil er angeblich zu einer Mörderbande gehört? Fraglos nein.

Darf man im Rahmen der Sanktionsgesetzgebung die Eigentumsgarantie aufheben? Da das gesetzlich vorgesehen ist, fraglos ja. Darf das ohne Nachweis in jedem individuellen Fall, dass diese Vermögen unrechtmässig erworben wurden, geschehen? Leider ja.

Bereits das ist die Wiedereinführung der Sippenhaft durch die Hintertür. Du gehörst der Ethnie der Juden oder Araber an. Man kann dich unter dem Begriff reicher russischer Oligarch subsumieren. Damit verlierst du deine rechtsstaatliche Garantie, dass man dir zuerst individuell schuldhaftes Tun über jeden vernünftigen Zweifel erhaben und rechtsgültig nachweisen muss.

Alleine das ist stossend. Nun geht es im Rahmen der Sanktionsgesetzgebung bislang nur soweit, dass solche Vermögenswerte in der Schweiz beschlagnahmt werden können, also der Verfügungsgewalt des Besitzers entzogen werden. Das ist nach allgemeinen Berechnungen bei rund 7,5 Milliarden Franken und 15 Liegenschaften zurzeit der Fall.

Damit ist die Eigentumsgarantie nur geritzt, nicht schwer beschädigt. Denn der betroffene russische Reiche ist zwar ohne individuellen Schuldnachweis in Sippenhaft genommen worden, er kann sich dagegen auch nicht auf dem Rechtsweg zur Wehr setzen. Aber man hat ihm sein Eigentum (noch) nicht gestohlen.

Nun gibt es aber in der EU, in Deutschland und in der Schweiz Bestrebungen, genau das zu tun. «Wer Schäden anrichtet, sollte auch dafür aufkommen», erklärte Aussenminister Ignazio Cassis am Mittwoch am Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos. Derzeit fehle in der Schweiz zwar der rechtliche Rahmen, um die eingefrorenen Gelder zu beschlagnahmen. Aber dieser sei veränderbar, so Cassis.

Das berichten übereinstimmend Schweizer Medien. Es wird zwar allgemein darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Hürden für das Einziehen dieser Vermögenswerte hoch seien. Aber nur die NZZ wagt es, ganz klar Stellung zu beziehen: «Russische Gelder für die Ukraine: Unrecht nicht mit Unrecht vergelten.»

Brandgefährlich ist hingegen der politische Eiertanz, der aufgeführt wird. Von einem klaren Nein wird bereits zu einer «Prüfung der Frage» geschritten, werden die «rechtlichen Voraussetzungen» ventiliert, juristische Haarspaltereien bemüht. Und sollte das alles nicht ausreichen, die Moralkeule geschwungen. Wie formulierte das Dumpfbacke Frank A. Meyer: «Wer der Ukraine militärisch nicht zu Hilfe eilt, obwohl er es könnte, der eilt Putin zu Hilfe: Wer die Ukraine schwächt, stärkt Russland.»

Neutralität, Gesetze, Rechtsstaat, überprüfbares Handeln, wogegen jederzeit Rechtsmittel ergriffen werden können? Der berüchtigte übergesetzliche Notstand als Rechtfertigung für rechtswidriges, aber angeblich gutes Tun? Scheiss drauf, sagt Meyer. Scheiss drauf sagen alle Befürworter des Diebstahls von russischem Vermögen in der Schweiz. Der Zweck heiligt die Mittel, die Mittel sind heilig.

Aber damit des Irrsinns noch nicht genug. Wenn der Staat konfisziert, was nachweisbar illegal erworben wurde – wie im Fall von Diktatorengeldern –, beginnt anschliessend der schwierige Prozess der Rückgabe an den rechtmässigen Besitzer. Was im Fall von Unrechts- und Elendsstaaten in der Dritten Welt nicht einfach ist. Aber niemand käme hier auf die Idee, diese Gelder zur Heilung durch das besitzberechtigte Land begangener Gräueltaten in anderen Ländern zu verwenden.

Nehmen wir an, theoretisch, das Geld eines nigerianischen Diktators wird beschlagnahmt. Um es Nigeria zurückzugeben. Aber wohl nicht, um durch Nigeria begangene Kriegsverbrechen in Biafra zu kompensieren.

Aber genau das soll mit den beschlagnahmten Russengeldern geschehen. Sie sollen nicht nur weggenommen werden, sondern der Ukraine zur Verfügung gestellt. Nebenbei dem korruptesten Land Europas.

Wer einen Dieb bestiehlt, ist selbst ein Dieb. Moralisch lautere Motive mögen strafmildernd wirken, aber am Diebstahl ändert das nichts. Wer mit der vermeintlich guten Absicht, ein schreiendes Unrecht zu heilen, die Grundpfeiler unseres zivilisieren Zusammenlebens ansägen, zertrümmern will, ist schlimmer als ein Dieb. Schlimmer als ein Verbrecher. Er will ohne Not das allerwichtigste Gut unserer Gesellschaft beschädigen. Wer in der Schweiz rechtsstaatliche Grundsätze so misshandeln will wie Putin das tut, tut nichts Gutes, auch wenn er das behauptet. Wer das tun will, stellt eine Bedrohung für den Schweizer Rechtsstaat dar.

Genau wie Putin.