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«Brüllaffe» Schawinski?

Journalisten und ihre Marotten.

Die herausragendste und gleichzeitig unangenehmste Eigenschaft eines Journalisten ist: er nimmt übel. Er nimmt alles und sofort übel. Kritik an seinen Werken: ganz übel. Unbotmässige Reaktion auf ein Anliegen: übel. Widerspruch zu seiner Meinung: furchtbar übel. Die Wirklichkeit ist nicht so, wie er sie darstellt: so übel von der.

Ein Musterexemplar solcher Übelkeit wurde im kleinlichen «Klein Report» veröffentlicht. Da stellte ein namentlich bekannter Journalist, der eine ständig ergänzte Reihe von Abgängen in seinem Lebenslauf aufweist (auch bei ZACKBUM, nebenbei), Roger Schawinski ein paar Fragen zum Roshani-Skandal. Schawinski hatte die wohl umfangreichste und kompetenteste Analyse der Affäre mit dem Sachbuch «Anuschka und Finn, ein Medien-Skandal» vorgelegt.

Darin gab er Finn Canonica Gelegenheit zur Stellungnahme, der öffentlich völlig unter die Räder gekommen war. Zudem verarbeitete Schawinski die Erkenntnisse der internen und ausführlichen Untersuchungen, die fast alle Vorwürfe von Roshani als haltlos oder unbelegbar abgetischt hatten. Zudem wurde bekannt, dass in Wirklichkeit Roshani ihren Chef gemobbt hatte, indem sie sich – vergeblich – um seine Stelle bewarb.

Also genügend Indizien, um die These von einem Rachefeldzug einer enttäuschten Frau zu stützen, die öffentlich ihren Karriereknick – sie wurde von Tamedia gefeuert – erklären wollte.

Nun wird im nicht gezeichneten Bericht des «Klein Report» behauptet, seither seien «zum Nachteil Canonicas mehrere Ereignisse vorgefallen». Erwähnt wird eine Gerichtsentscheidung aus Deutschland, die eine Einsprache von Canonica abgeschmettert hat. Damit zeigt der Autor, dass er keine Ahnung von der deutschen Rechtssprechung hat. Wobei die dem Prozedere bei einer Schweizer Superprovisorischen nicht unähnlich ist. Aber Nichtwissen macht ja nichts.

Dann referiert der Autor den oberschwachen Artikel von Zoe Baches in der NZZaS. Er beweist, dass die Entscheidung des ehemaligen Chefredaktors Jonas Projer, ihn nicht zu bringen, völlig richtig war. Es wird behauptet, dass Roshani mit den «Gegenvorwürfen Canonicas nicht konfrontiert» worden sei. Dass sie – auf diverse Widersprüche in ihren Einlassungen und auf das Nichteinreichen angekündigter Unterlagen angesprochen – ihre Mitwirkung einstellte, das wird hingegen nicht erwähnt. Tatsachen vorenthalten, macht ja nix.

Nun kommt noch der abschliessende Höhepunkt. Der nicht namentlich genannte Autor fragte Schawinski um eine Stellungnahme an. Die gab der Profi ab. Aber da er Profi ist und weiss, was im Journalismus alles passieren kann, legte er fest, dass seine Antworten nur integral verwendet werden dürften. Die Antworten sind interessant und hier nachlesbar.

Aber der «Klein Report» quengelt: «Kein Medium druckt so eine Antwort ungekürzt ab.» Schon wieder falsch, aber falsche Tatsachenbehauptungen, na und?

Es fehlt noch der Aspekt «ich nehme übel». Hier ist er:

«Wer das (den integralen Abdruck, Red.) verlangt, ist natürlich kein Strauss. Vielleicht ein Brüllaffe

Wie bitte? Wieso soll Schawinski kein Strauss sein? Wieso ein Brüllaffe? Keine Manieren, kein Anstand, dafür sich öffentlich als beleidigte Leberwurst aufführen. Schamfrei und niveaulos. Peinlich für jedes Medium, das ihm noch Platz gibt. Was im Ernstfall auch teuer werden kann, weil der Autor nicht einmal Zahlen oder verbale Obsessionen im Griff hat. Das musste «Inside Paradeplatz» schon schmerzlich erfahren.

Auch einer, der hier keine Erwähnung mehr verdient.

 

PS (12. August 2023): Nachdem anfänglich das Foto eines Brüllaffen den Schmierenartikel zierte, hat das der «Klein Report» inzwischen mit einem Werbespot für Schawinskis Buch ausgetauscht. Sicherlich ganz freiwillig …

Serie Sommerloch: Kleinkrieg

Kleingehacktes vom «Klein Report».

«Zudem sei es im Rahmen einer Klage auf Gewinnherausgabe nicht notwendig, ein Feststellungsbegehren zu stellen – auch die Klärung dieser Rechtsfrage könnte für Betroffene wichtig sein, so Juristin Zulauf.»

Wir merken uns diese grandiose Schönschreibung einer Niederlage.

Denn der selbsternannte «Mediendienst der Schweizer Kommunikationsbranche» erweist seiner Reputation mal wieder einen Bärendienst. Genauer einen Bärinnendienst.

Journalismus sollte, daran muss immer wieder erinnert werden, einen gewissen Kontakt mit der Realität aufrechterhalten, will er nicht Märchendienst heissen. Zum besseren Verständnis des hier Geschilderten muss man wissen, dass die Betreiberin Ursula Klein vor Kurzem selbst eine krachende Niederlage gegen die Mediendatenbank SMD, vertreten durch den Ringier-Anwalt Matthias Schwaibold, erlitten hat. Zum journalistischen Anstand würde es auch gehören, dass Klein erwähnen könnte, dass sie ihrerseits von Ringier mit einigen Klagen eingedeckt wurde. Weil sie ziemlich nassforsch in die Privatsphäre des Ringier-CEO eindrang.

Klein forderte in ihrer Klage eine Millionensumme für die angeblich widerrechtliche Speicherung ihrer Artikel im SMD. Das prozessierte sie von Niederlage zu Niederlage bis zum Bundesgericht hoch, wo es dann die endgültige Klatsche absetzte. Erstaunlicherweise wurde sie dabei aber nur anfänglich von RA Rena Zulauf vertreten, die das gleiche Prinzip zuungunsten ihrer Mandantin Jolanda Spiess-Hegglin anwendet. Prozessieren von Niederlage zu Niederlage, Mandant zahlt.

Nun gibt es einen Entscheid des Zuger Kantonsgerichts in der epischen Fehde von JSH gegen Ringier, die eigentlich nichts lieber will, als endlich aus den Schlagzeilen zu verschwinden. Was sie damit betreibt, dass sie ständig und unablässig dafür sorgt, dass die Ereignisse bei einer Zuger Politikerfeier anno 2014 im Fokus der Öffentlichkeit bleiben.

Der Entscheid besagt, dass Ringier detaillierte Zahlen herauszugeben hat, mit denen dann eine Gewinnberechnung von vier von fünf eingeklagten Artikeln möglich sein sollte. Denn auf diese Gewinnherausgabe klagt JSH.

Dafür hat RA Zulauf beantragt, dass das Gericht feststellen möge, dass die Persönlichkeit ihrer Mandantin anhaltend verletzt sei. Darauf antwortet das Zuger Tribunal: nein, wir «treten auf diese Forderung nicht ein». Auf Deutsch: Klatsche, Antrag abgeschmettert, weitere Niederlage. Aber im realitätsfernen Orwellsprech von Zulauf wird das zu einer «Klärung einer Rechtsfrage». Mit Kostenfolge für ihre Mandantin.

Klein lässt schon ganz am Anfang ihrer freihändigen Interpretation des Entscheids ihrem Rochus freien Lauf: «Schwere Schlappe für die Ringier AG und ihren Anwalt Matthias Schwaibold», behauptet sie. Dabei geht es hier lediglich um etwas, was man als technicality bezeichnen muss, eine technische Einzelheit.

«Die nachträgliche hastige Löschung aller Beiträge über Jolanda Spiess-Hegglin durch Ringier AG hat dem Medienunternehmen bezüglich der Gewinnherausgabe keinen rechtlichen Vorteil verschafft», behauptet Zulauf, obwohl genau deswegen der rechtliche Vorteil entstand, dass ihr Antrag auf Feststellung abgeschmettert wurde.

Dann widmet sich Klein, aus eigener leidvoller Erfahrung, der SMD. Denn der Schweizer Presserat hatte anlässlich der Löschung von «Blick»-Artikeln über JSH faktenfrei behauptet: «Dieser willkürliche Eingriff in die Archivfreiheit verfälscht das Bild dessen, was Schweizer Medien zum Fall Spiess-Hegglin/Hürlimann publizierten.»

Damit verwechselte der Presserat allerdings ein privat betriebenes Medienarchiv mit einem sozusagen offiziellen Aufbewahrungsort wie eine Staatsbibliothek, wo alle Dokumente anhaltend archiviert werden müssen. Während in der SMD ständig und aus den verschiedensten Gründen Einträge gelöscht werden.

Dann lässt Klein auch noch jeglichen Kontakt mit zeitlichen Abläufen fahren: «Bekannt war damals auch ein Fall aus dem Jahr 2013, als ein Porträt des «Tages-Anzeigers» über Somedia-Verleger Hanspeter Lebrument, das diesem nicht behagte, gelöscht worden war.» Diese Löschung fand allerdings in Wirklichkeit 2018 statt. Und die Löschung der Hegglin-Artikel passierte nicht 2014, wie von Klein behauptet, sondern ebenfalls 2018.

Seit im Umfeld von Donald Trump das Wort von «alternativen Wahrheiten» in die Welt gesetzt wurde, ein anderer Ausdruck für Fake News, gibt es wohl wenig geeignetere Beispiele als diesen Fantasie-Artikel, was passiert, wenn persönliche Rachsucht, Voreingenommenheit und schludriger Umgang mit einfachen Zeitangaben eine unbekömmliche Mischung ergeben, die Autorin und Organ disqualifizieren.

Dass sich JSH fleissig an dieser Geschichtsumschreibung beteiligt, mag nicht verwundern. Dass Anwältin Zulauf unbeeindruckt mit Eigenmarketing glänzt, hingegen schon.

 

 

 

 

Walder will Kleinholz machen

Ein Artikel, drei Klagen. Da ist einer ziemlich sauer.

«Goliath gegen David: Gleich mit einer dreifachen Klage gehen der Ringier-CEO und die Medienkonzerne Ringier sowie Ringier Axel Springer Schweiz gegen die Branchenplattform vor. Sie monieren eine Persönlichkeitsverletzung und unlauteren Wettbewerb.» Philipp Gut berichtete als Erster von einem frisch entbrannten Rechtsstreit.

Marc Walder, CEO Ringier, die Ringier AG in Zofingen und Ringier Axel Springer Schweiz klagen gegen Ursula Klein und gegen die Press Media AG, die den «Klein Report» herausgibt. Der «Mediendienst der Schweizer Kommunikationsbranche» publiziert normalerweise eher unauffällig vor sich hin.

Nun hat er aber mit dem Artikel «Ringier streicht Bootsausflug und verärgert einmal mehr die Pensionierten» höchsten Zorn beim Medienkonzern ausgelöst. Nicht etwa durch diesen Titel und die Meldung, mit der Streichung hatte CEO Walder eigentlich nichts zu tun. Aber Klein nahm das Thema zum Anlass, einige spitze Bemerkungen über Walders Privatleben zu machen. Daher wird wegen Persönlichkeitsverletzung und unlauterem Wettbewerb geklagt, die Löschung der Passagen über sein Intimleben und eine Genugtuung in der Höhe von 5000 Franken verlangt.

Gut referiert in seinem Artikel (hinter Bezahlschranke) ausführlich die Behauptungen Kleins. Das wollen wir wohlweislich unterlassen, denn auch eine Wiederholung oder ein Zitat schützt nicht davor, auch noch gleich eingeklagt zu werden, wenn der Zorn des Khans noch nicht verraucht ist. Im Original lässt sich der Artikel vom 27. Mai immer noch nachlesen. Das sei ihr in ihrer 35-jährigen Karriere noch nie passiert, lässt sich Klein zitieren: «Brennt bei denen die Hütte

Die Antwort darauf liegt wohl eher in einem anderen Kriegsschauplatz begraben. Denn Klein hatte mit Anlauf gegen das Medienarchiv SMD und Swissdox geklagt, an denen Ringier beteiligt ist – zusammen mit der TX Group und der SRG. Dabei behauptete Klein, dass dort ihre Artikel unter Verletzung ihres Copyrights gespeichert seien. Und da sie tatsächlich eine 35-jährige Karriere hinter sich hat, läpperte sich das gewaltig, sie wollte mal kurz so eine Million erstreiten.

Entsprechend teuer wurde der Prozess vor dem Handels- und dann auch noch vor dem Bundesgericht. Allerdings endete das zweimal mit einer empfindlichen Niederlage für Klein, die keine Million kassieren konnte und stattdessen auf happigen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen blieb. Das mag ihren Furor gegen das Haus Ringier erklären. In einem Artikel, der eigentlich mit dem Privatleben von Walder nicht das geringste zu tun hat, ein paar saftige Anekdoten aus seiner Ehe zu erzählen, das war wohl auch nicht sehr geschickt.

Man sieht sich vor dem Friedensrichter, und dann wird wohl auch dieser Prozess seinen Gang durch die Instanzen antreten. Allerdings sieht es auch hier nicht wirklich gut aus für Klein.

 

Wumms: Regula Stämpfli

Klag es ein! Kampffeminismus scheitert meistens vor Gericht.

Regula Stämpfli hat sich einen Namen als Brachial-Polemikerin gemacht. Das ist ihre Nummer, um sich ein Scheibchen von der öffentlichen Aufmerksamkeit abzuschneiden. Sie wusste schon früh: besser als ein Auftritt in der inzwischen verblichenen Talkshow «Schawinski» ist eine demonstrative Absage.

Das ersparte ihr, von ihm gegrillt zu werden – und sorgte für reichlich Hallo. Genauso schlägt sie auch in ihren unzähligen Kolumnen und Kommentaren kräftig drauf. Allerdings ist diese Nummer in den grossen Plattformen so ausgeleiert, dass sie auf ein Kleinstorgan ausweichen muss. Schon seit einiger Zeit gehört sie zum Inventar des «Klein Reports».

Dort nimmt sie sich den Tamedia-Autor Jean-Martin Büttner zur Brust. Denn der hatte es gewagt, eine Polemik über Patti Basler zu verfassen. «Die Frau nervt», konstatierte er. Das ist noch milde formuliert; eine Humoristin, die es lustig findet, «Benissimo» in «Penissimo» zu vergewaltigen und bei Kritik völlig humorlos reagiert («Wer dies missversteht, handelt entweder ignorant oder bewusst hetzerisch.»), hat sich selbst disqualifiziert.

Nun hat sich Büttner mit Basler zum Gespräch getroffen, Auftritte angeschaut und schreibt ein hochstehendes, natürlich kritisches Porträt, keine Ferndiagnose und auch keine Hinrichtung. Vorsichtshalber ist das Ganze noch mit «Polemik» etikettiert.

Dabei reflektiert Büttner über Basler und über sich selbst, stellt also auch seine eigenen Motive auf den Prüfstand, wieso die Komikerin nerve. Das kann man mögen oder nicht. Man kann damit einverstanden sein oder nicht. Oder man nimmt die Sexismuskeule hervor und fuchtelt damit herum. Man macht also die Stämpfli.

Eingeleitet wird ihre Polemik mit einem Rückblick auf den angeblichen ««#metoo»-Skandal im «Hause Tages-Anzeiger»». Da hätten sich 78 Journalistinnen über «strukturelle Diskriminierung, Sexismus und Lohnungleichheit» beschwert. Richtig daran ist, dass auch ein Jahr später kein einziger der damaligen Vorwürfe erhärtet oder belegt ist.

Dann legt die «Politologin, Bestsellerautorin & Podcasterin» Stämpfli los. Sie versucht sich an einer Hinrichtung: «Ihn nervt Patti Basler derart, dass er einen Text mit dem Ziel, maximalen Schaden anzurichten, verfasst – Begleitbild inklusive.» Was werfe Büttner Basler denn vor? Müsterchen: «Sie sei «dauerpräsent», sie sei «selbstgerecht», sie sei eine «systematische Dutzerin» – als ob sich irgendwer in der Schweizer Promiszene NICHT duzen würde und – wait for it – «sie hat zu allem eine Meinung». Wo kommen wir denn hin, wenn Frauen eine Meinung haben, nicht wahr?»

Basler zeigt den Stinkefinger. Ist das Foto sexistisch?

Vielleicht ein Müsterchen (neben «Penissimo») von Basler; ihre Meinung zu Putin: «Ich fürchte, das Nervengift hat deine Hirnrinde und deinen frontalen Stirnlappen inzwischen irreversibel angegriffen.» Kann man machen, muss man nicht machen. Kann man wohl nur mit sehr viel Feminismus vor Augen lustig finden.

Aber Stämpfli ist auch «Politologin», also will sie gleich noch die grösseren Zusammenhänge ins Spiel bringen:

«Sexismus ist nicht einfach unschön und diskriminiert theoretisch, sondern ist so angelegt, dass die angegriffenen Frauen enteignet werden sollen und/oder in ihrer Fähigkeit, Kapital zu bilden, gebremst und/oder blockiert werden.»

Hier nimmt sie als untaugliches Beispiel Patrizia Laeri. Die klagte gegen «Inside Paradeplatz» unter anderem wegen «unlauterem Wettbewerb». Dort war ihr – zu Recht – vorgeworfen worden, dass eine von ihr angepriesene Geldanlage unterdurchschnittlich performe und überdurchschnittlich koste. Das war nun faktisch richtig, also wurde ihr Begehren, den Artikel superprovisorisch zu löschen, gleich zweimal abgeschmettert. Lediglich ein paar persönlichkeitsverletzende – und völlig überflüssige – Passagen mussten gestrichen werden.

Denn die Absicht von IP war im Gegenteil, solche Bremsen bei der Fähigkeit, Kapital zu bilden, zu lockern. Aber das ist wohl eine Nummer zu hoch für Stämpfli, um eine schwer nach Sexismus riechende Bemerkung zu machen.

Damit ist sie noch nicht am Ende angelangt: «Und Patti Basler sei doch eine juristische Intervention empfohlen – es würde allen prominenten und künftigen Frauen helfen.» Verstehen wir das richtig? Trotz der bitteren Erfahrung von Laeri, die versuchte, eine Kritik an ihrem Geschäftsgebaren als sexistischen Angriff umzudeuten, soll Basler gegen Büttner vor Gericht ziehen? Wegen dessen Polemik? Weil er Basler logischerweise mit einer ganzen Seite zusätzlich Aufmerksamkeit verschafft hatte?

Da begibt sich ZACKBUM in die Todeszone des diskriminierenden Sexismus und urteilt: Wer solche Kampfgenossinnen hat, braucht eigentlich keine Feinde mehr. Was Büttner über Basler geschrieben hat, ist zehnmal empathischer, analytischer und verständiger als das, was Stämpfli ungefragt und überhaupt nicht komisch der Komikerin rät.

 

 

 

 

 

Warum der Kleinreport Texte anonym veröffentlicht

Fast alle Print- und Online-Medien machen die Autoren ihrer Artikel sichtbar, nur der Kleinreport nicht.

Man kann durchaus von einer Verluderung sprechen. Es geht um die fehlende Autoren-Kennzeichnung von Artikeln. Kürzlich thematisierte ZACKBUM.ch das Thema anhand der Weltwoche. Bei jenem Wochenblatt sei das eine Tradition, sagte Verleger und Chefredaktor Roger Köppel. «Die Weltwoche hatte immer Rubriken, die nicht gezeichnet waren oder mit Künstlernamen versehen waren.» Und weiter: «Als Eigentümer verantworte ich persönlich alles, was in der Weltwoche steht, gezeichnet oder ungezeichnet, kommentiert oder unkommentiert. Klarer gehts nicht.» Damit steht die Weltwoche ziemlich alleine da. Hin und wieder verfasst die Sportredaktion des Blick eine so heisse Story, dass sie von der «Redaktion» gekennzeichnet ist. Es geht wohl darum, Frontalangriffe von erbosten Fans abzuwehren.

Wer ist denn Frau sda oder Herr pd?

Zumindest mit Kürzel gekennzeichnet sind in Zeitungen alle Artikel und in den Onlinemedien fast alle Artikel. Oft zum Beispiel so: sda/pm. Sprich: der Ursprungstext stammt von der Schweizerischen Depeschenagentur und der Redaktor Peter Muster hat noch eine Ergänzung hinzugefügt. Je nach Augenmass des Redaktors verschwindet das Kürzel sda auch mal, obwohl der Grundstock an Informationen von der SDA stammt. Ähnliches ist zu beobachten, wenn eine Grossfirma oder ein Departement des Staates eine Meldung verschickt – oft in reproduzierbarer Qualität. Redaktor X schreibt ein bisschen um und schon kann er als Autor erscheinen. Passiert immer mal wieder. Die Tendenz ist aber eher sinkend, seitdem Otto Normalverbraucher via Internet oft Zugriff auf die Originalmeldungen hat. Auch schon gehört: Die Frage, wer denn der Autor «pd» sei? Ganz einfach, das ist die Abkürzung für «Pressedokumentation», der Text ist also 1:1 einer Pressemappe oder von einer Website übernommen.

SDA-Meldungen auf bluewin.ch

Hier noch ein Tipp in diesem Zusammenhang: Das Online-Portal bluewin.ch veröffentlicht in der Rubrik 24-h-Ticker alle regionalen SDA-Mitteilungen. Das ist als «Qualitätskontrolle» durchaus spannend zu beobachten. Sprich: Hier kann man schauen, welches Medium was wie aufnimmt.

 

Kommentare und Wertungen ohne Kennzeichnung. Das kommt im Kleinreport öfters vor.

«Impressum sorgt für Transparenz»

Neuere Onlineportale wie watson.ch oder nau.ch halten sich ebenfalls an die Autorenregeln, ebenso die Branchenportale persönlich.ch und die Medienwoche. Nicht aber der seit 20 Jahren erscheinende Kleinreport. Auch wenn nicht wenige Texte Wertungen enthalten und man als Leser wissen möchte, wer hinter den Zeilen steht.  Ursula Klein, Chefredaktorin und Verlegerin des Klein Reports, sieht darin aber kein Problem.

«In den meisten Medienprodukten werden kurze News-Texte nicht gezeichnet – oder dann nur mit SDA, einem Kürzel oder mit Redaktion», sagt Ursula Klein.

Der Klein Report sei ein Online-Portal, das sich dem Informationswert und nicht dem Ego der Schreibenden verpflichtet fühlt. «Das Impressum ist transparent», so Ursula Klein. «Dort sind die zeichnungsberechtigten Journalisten und Journalistinnen aufgeführt.» Aber warum stehen die Namen dann nicht bei den jeweiligen Texten? «Vielleicht ist es bei einigen Journalisten eine gewisse Bescheidenheit… zudem schreibt der Klein Report oft …. «findet der Klein Report»». Ursula Klein ist überzeugt, richtig zu handeln. «Es ist ja nicht jeder Text kommentarwürdig und dementsprechend mit einer riesigen Autoren-Byline zu kennzeichnen». Zudem seien externe Gastbeiträge oder Kommentare selbstverständlich namentlich gekennzeichnet.

Mehrere Personen beteiligt, darum keine Kennzeichnung

Jonathan Progin, seit drei Jahren Redaktor beim Klein Report, ergänzt in einem separaten Mail, man stelle sich bei Erkundigungen und Recherchen per Telefon oder per Mail «selbstverständlich immer mit dem Namen vor». Man sage, aus welchen  Gründen man sich melde. Das gelte auch für kurze Nachfragen, wenn in einer Medienmitteilung etwas  unklar sei. «Ausserdem arbeitet das Team in unterschiedlichen Pensen», schreibt Progin weiter. Man gebe darum intern Geschichten nicht selten weiter, die dann von einer anderen Person fertiggeschrieben würden. «Zum Teil verschicken wir sogar Anfrage-Mails, in denen wir in den ersten Zeilen schreiben, dass mehrere Personen an dieser Geschichte arbeiten und geben die entsprechenden  Namen an. Auch darum verzichten wir grossmehrheitlich auf eine Kennzeichnung der Artikel», so Progin. Eine Haltung, die quer steht etwa zu grösseren Recherchegeschichten des «Tagi»: Dort stehen manchmal bis zu fünf Autoren in den Autorenzeilen.