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Der Bührle-Skandal

Es ist wie bei den Mohren: nicht sein kann, was nicht sein darf. Dann lieber Raubkunst.

Skrupelloser Waffenhändler liefert auch an das Dritte Reich und kauft vom Gewinn flüchtenden Juden ihre Kunstwerke ab. Ihre Notlage ausnützend, für ein Butterbrot.

Dieses Narrativ ist für jeden woken Schwulstschwätzer unwiderstehlich. Vorne dabei war natürlich die schreibende Schmachtlocke der «Republik». Zuvor hatte Daniel Binswanger die Bührle-Sammlung im Kunsthaus noch für eine Bereicherung für Zürich gehalten. Aber dann das: «Bührle-Beben in Zürich»; so schlecht wie der Titel ein Wasserfall von 136’053 A.

Und dann fiel Binswanger noch auf den verarmten Enkel des ehemaligen deutschen Kaufhauskönigs und Besitzer der Brissago-Inseln Juan Carlos Emden rein. Der auch dieses Narrativ bedient.

Der Tagi-Redaktor Christoph Heim entblödete sich nicht zu schreiben:

«Sammlung Bührle: Was bleibt, was muss weg?»

In dem Umzug durfte natürlich auch nicht Andreas Tobler fehlen.

Es gibt wohl kaum eine Kunstsammlung, die dermassen oft und gründlich untersucht wurde, deren Provenienz-Forschung so akkurat betrieben wurde wie bei der Bührle-Sammlung.

Und die Zusammenfassung der umfangreichsten Arbeit dazu ist nach wie vor gültig:

«Von den 203 Werken der Bührle-Sammlung haben 37 im weitesten Sinne einen Zusammenhang mit NS-Verfolgung, hatten also deutsch-jüdische Vorbesitzer. 26 davon erwarb Bührle erst nach Kriegsende. Laut aktuellem Forschungsstand stammen alle Bilder aus unproblematischer Herkunft, oder man hat sich längst mit den früheren Eigentümern verständigt. Bisher konnte niemand etwas anderes nachweisen.»

ZACKBUM hat bereits 2022 in einer ebenfalls erschöpfenden Artikelserie (keine Angst, nicht im Ansatz so lang wie bei der «Republik») die Problematik, Dichtung und Wahrheit bei der Bührle-Sammlung dargestellt.

Wir wollen uns hier nicht unnötig wiederholen.

Aber wie bei der absurden Debatte über den angeblich rassistischen und diskriminierenden Hintergrund des Begriffs Mohr gilt auch bei der Bührle-Sammlung: was nicht passt, wird passend gemacht.

Es passt nicht, dass bislang bei keinem einzigen Kunstwerk nachgewiesen werden konnte, dass es sich um Raubkunst oder moderner «verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut» handelt. Oberhalb von parteilichen Mutmassungen.

Was macht man in einem solchen Fall? Man nimmt die Forderungen eines der vielen Untersucher beim Wort: Die Stadt Zürich und das Kunsthaus Zürich haben im August 2025 angekündigt, die von Gross empfohlenen Massnahmen zur Provenienz- und Kontextualisierungsforschung umzusetzen – mit einem geplanten fünfjährigen Arbeitsprogramm und einer beantragten Finanzierung von rund 3 Mio. Franken.

Dabei ist der Bericht von Raphael Gross selbst Zielscheibe umfangreicher Kritiken. Er verwende fragwürdige Kriterien und habe den Begriff «NS-verfolgungsbedingt» hemdsärmlig ausgeweitet. Wissenschaftliche Arbeit und politische oder ethische Forderungen wurden vermischt. Die Methodik, die Transparenz und die verwendete Quellenlage boten ebenfalls Anlass für viele Fragezeichen.

Aber macht ja nichts. Reicht auch das Werk von Gross nicht für drastische Massnahmen («was muss weg»), dann macht man doch einfach nochmal einen Bericht. Und beschwert sich doch tatsächlich, dass sich die Bührle-Stiftung nicht an den Kosten beteiligen will – weil es ihrer Meinung nach nichts mehr zu untersuchen gibt.

Inzwischen hat die Stiftung ganz offensichtlich die Schnauze voll, ständig angemeckert zu werden. Sie hat aus ihren Statuten gestrichen, dass die Sammlung in Zürich öffentlich zugänglich gemacht werden soll. Der Leihvertrag mit der Zürcher Kunstgesellschaft läuft noch bis 2034. Anschliessend könnte die einmalige Sammlung an einem Ort ausgestellt werden, wo die Bereicherung durch diese Kunstwerke höher geschätzt wird als in Zürich.

Diese Anpassung ist von allen zuständigen staatlichen Behörden genehmigt worden. Kein Grund für die Stadt Zürich, nicht einen Gang vor das Verwaltungsgericht dagegen zu prüfen.

Ungeheuerlich. Dazu passt, die Sammlung, die seit Oktober 2021 im Neubau des Kunsthauses ausgestellt wurde, zurzeit gar nicht besichtigt werden kann.

Für die Zeit bis zur neuen Präsentation ist eine Übergangs-Präsentation geplant, später (voraussichtlich 2027) eine umfassend neu kuratierte Ausstellung der Bührle-Sammlung.

Zwischenergebnis dieser Zwängerei: der Kunstliebhaber kann die Werke bis mindestens 2027 nicht anschauen. Schlimmer noch: mit dem angedrohten Gang vor die Gerichte bietet die Stadt Zürich Anlass zur Vermutung, dass sie die Kunstwerke – integral oder in Form einer willkürlichen Auswahl – auch nach Ablauf der Leihfrist gar nicht mehr an die Stiftung zurückgeben will.

Dadurch entsteht eine neue Definition des Begriffs Raubkunst …

Wie tief kann die «Republik» noch sinken?

Waffenhändler. Juden. Raubkunst. Emotionen pur, Einordnung null.

Hier ein Schweizer Waffenfabrikant, der sich im Zweiten Weltkrieg ein Vermögen verdiente. Indem er seine Produkte an die Alliierten und an Nazi-Deutschland verkaufte.

Emil Georg Bührle vor seinen Produkten.

Dort eine Kunstsammlung erlesener und erstklassiger Werke, die sich zum Teil vorher im Besitz von Juden befanden. Klare Schlussfolgerung: widerlicher geht’s kaum. Waffenfabrikanten sind sowieso der Abschaum der Menschheit. Machten sie auch noch Geschäfte mit den Faschisten …

Kauften sie mit diesem Geld flüchtenden Juden für ein Butterbrot deren Kunstwerke ab, nutzten also eiskalt deren Notlage aus, wird’s schwierig, ein moralisch verachtenswerteres Subjekt zu finden.

Claude Monet: Mohnblumenfeld, Sammlung Bührle.

Doch, es gibt allenfalls noch eine Steigerung. Wenn ein Erbe eines so Geprellten Gerechtigkeit und Wiedergutmachung verlangt, ihm «ins Gesicht lachen». Genau das sei Juan Carlos Emden passiert. Sein Grossvater hatte einen der grössten Warenhäuserkonzerne Europas aufgebaut. Der von den Nazis enteignet wurde. Der Grossvater hatte sich schon früh in der Schweiz eingebürgert und besass die beiden Brissago-Inseln im Lago Maggiore, wo auch der Vater von Juan Carlos aufwuchs.

 

Heute ein beliebtes Ausflugsziel: Die Brissago Inseln.

Den vertrieb es dann bis nach Chile, wo Juan Carlos heute lebt. Die «Republik» gab ihm Gelegenheit, sich über die angeblich ungerechte Behandlung durch die Bührle Stiftung und Schweizer Behörden, inklusive die Zürcher Stadtpräsidenten Corine Mauch, zu beschweren.

Einseitig, einäugig, unprofessionell. «Republik» halt.

Der Fall Emden und Monet

Wieder ein ellenlanger Text, 17’335 Anschläge, das wären zwei Zeitungsseiten Umfang. Nach einer länglichen Einleitung geht es um ein Werk der Bührle Sammlung, das heute im Kunsthaus Zürich ausgestellt ist. Das Bild Claude Monets sei «1941 unter umstrittenen Umständen in die Bührle-Sammlung gelangt». Behauptet die «Republik». Erbe Emden darf unwidersprochen hinzufügen: Beim Treffen 2012 in Zürich sei Folgendes passiert:

«Sie haben uns ins Gesicht gelacht. Sie haben gesagt: Was wollen Sie, Herr Emden, Ihr Vater war ein schwer­vermögender Mann, weshalb soll er unter Zwang verkauft haben?»

Er darf unwidersprochen hinzufügen: «Die Bührle-Stiftung scheint sich auf den Standpunkt zu stellen: Es ist völlig in Ordnung, einem reichen Juden seine Vermögens­werte abzupressen, solange ihm noch etwas bleibt zum Überleben. Es ist mir schleierhaft, woher die Nachlass­vertreter des Waffen­fabrikanten sich dazu das moralische Recht nehmen.»

Der Leser bekommt den klaren Eindruck: Bührle selbst war ein moralisch zutiefst verworfener Mensch, die Betreuer seiner Stiftung eifern ihm darin nach. Das ist ein Eindruck, der demagogisch, inkompetent und mehr als einseitig hergestellt wird. Entweder aus Unfähigkeit – oder aus Absicht. Beide Varianten sind gleich schlimm.

Wer die Notlage flüchtender Juden damals ausgenützt hat, ist ein zutiefst unanständiger Mensch. Davon gab es genügend. Hunderttausende, Millionen von Deutschen (und weitere Staatsbürger in Ländern, wo Juden verfolgt wurden) stahlen im Kleinen oder im Grossen jüdischen Besitz. Manches wurde nach 1945 wieder zurückgegeben, vieles nicht.

Viele wohlhabende Juden hatten Kunstwerke in ihrem Besitz. Vor allem Gemälde waren relativ leicht transportierbar und auch auf der Flucht zu verstecken. Daher entwickelte sich ein widerwärtiger Handel, in dem häufig damalige Marktpreise keine Rolle, die Not der Besitzer eine entscheidende spielte.

Auch Bührle machte damals mit

Auch im Fall Bührle gab es Kunstwerke, die er nach 1945 den Besitzern zurückgeben musste – und sie nochmals zu fairen Preisen zurückkaufte. Dieser Monet gehört nicht dazu. Eine unverdächtige Quelle ist der jüdische Kunsthändler Walter Feilchenfeldt. Denn sein Vater, ebenfalls Kunsthändler, beriet damals Emden Senior beim Verkauf: «Mein Vater hatte auch nach dem Krieg ein sehr gutes Verhältnis zu Hans Erich Emden», erinnert sich Feilchenfeldt in der SoZ,

«kein einziges Mal ist ein schlechtes Wort gefallen, zum Beispiel, dass man den Verkauf bereue oder dass er sich über den Tisch gezogen gefühlt habe.»

Auch konnte nachgewiesen werden, dass Emden zum Zeitpunkt des Verkaufs über ein beträchtliches Vermögen verfügte, er das Bild also nicht aus einer Notlage heraus abtreten musste.»

Zu dem Versuch des Erben, 2012 nochmals Geld zu fordern, hat Feilchenfeldt eine klare Meinung: «ein falsches Spiel, «dominiert von den Anwälten»».

Nun kann man natürlich bezweifeln, dass Feilchenfeldt die damaligen Ereignisse richtig darstelle.

Bezweifeln kann man alles, aber …

Zumindest bislang, trotz allem Geschrei, ist folgende Aussage unbestritten:

«Von den 203 Werken der Bührle-Sammlung haben 37 im weitesten Sinne einen Zusammenhang mit NS-Verfolgung, hatten also deutsch-jüdische Vorbesitzer. 26 davon erwarb Bührle erst nach Kriegsende. Laut aktuellem Forschungsstand stammen alle Bilder aus unproblematischer Herkunft, oder man hat sich längst mit den früheren Eigentümern verständigt. Bisher konnte niemand etwas anderes nachweisen.»

Die Familiengeschichte von Juan Carlos Emden verbietet jegliche leichtfertige Kritik an seinen Aussagen. Aber: es wäre die Aufgabe eines anständigen Journalismus gewesen, sie mit widersprechenden Aussagen zu konfrontieren. Es wäre anständiger Journalismus gewesen, Emden Junior vor sich selbst zu schützen. Es wäre anständiger Journalismus gewesen, dem Leser der «Republik» das komplette Bild in all seiner Widersprüchlichkeit zu präsentieren.

Platz genug hätte es dafür gegeben, die gesamte Berichterstattung der schreibenden Schmachtlocke könnte ein Buch füllen. Allerdings hat es darin dermassen viele Leerstellen, viele Unsauberkeiten, so viel Weggelassenes, weil es nicht in die Kampfthese passt, dass diese Bührle-Polemik als Prachtexemplar und abschreckendes Beispiel in jeder Journalistenschule verwendet werden könnte

Ach so, viel zu viel Buchstaben, und was wird denn noch Journalisten heutzutage beigebracht? Einen Ratschlag kann man ihnen allerdings in aller Kürze auf den Weg geben: werdet ja nicht so wie Andreas Tobler oder Daniel Binswanger. Dann könnt ihr euch am Morgen auch noch im Spiegel anschauen.