Schlagwortarchiv für: Jolanda Spiess-Hegglin

Anwältin abgewatscht

Die Begründung des Bundesgerichts ist vernichtend für JSH und Rena Zulauf.

Jetzt ist bekannt, wieso das oberste Schweizer Gericht auf den Weiterzug von Jolanda Spiess-Hegglin nicht einmal eingetreten ist. Das meldete ZACKBUM gestern zuerst und exklusiv.

Die Vorgeschichte im Zeitraffer: Dezember 2014, Landammannfeier in Zug, es kam zu sexuellen Kontakten zwischen JSH und einem SVP-Politiker.

JSH gründete darauf den Verein «Netzcourage» und machte aus dem Vorfall ein Geschäftsmodell. Im Mai 2020 reichte JSH ein Gesuch um den Erlass einer vorsorglichen Massnahme ein. Der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger sei vorsorglich zu verbieten, über einige zentrale Aspekte dieser Ereignisse zu berichten.

Dem entsprach ein Einzelrichter. Am 1. September 2021 hiess das Obergericht Zug die Berufung gegen diese präventive Zensur gut. Dagegen gelangte JSH ans Bundesgericht. Das gewährte dieser Beschwerde eine aufschiebende Wirkung; das bedeutete, dass die ursprüngliche Massnahme bis zum Urteil in Kraft blieb.

Nun ist das Bundesgericht, Höchststrafe für jeden Anwalt, auf die Beschwerde gar nicht eingetreten. Mit einer Begründung, die man nur als mehrfache Ohrfeige für RA Zulauf bezeichnen kann.

Denn das oberste Gericht belehrte sie, dass das Urteil der Vorinstanz nur anfechtbar sei, «wenn es einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken kann». Das müsse die beschwerdeführende Partei darlegen.

Jetzt kommt der Hammer:

«Jolanda Spiess-Hegglin äussert sich nicht dazu. Das hat zur Folge, dass auf ihre Beschwerde nicht eingetreten werden kann.»

Für den juristischen Laien: dass das oberste Schweizer Gericht einem Anwalt vorwirft, dass er einen zentralen Punkt in einer Beschwerde nicht beachtet hat – und deshalb auf alle weiteren Aspekte nicht einmal eingetreten werden kann –, das ist nun dermassen peinlich, dass es den Lobhudel-Artikel in der NZZaS nochmal in einem ganz schiefen Licht erstrahlen lässt.

Die Begründung des BG gleicht einer Hinrichtung. Zunächst geht aus ihr hervor, dass RA Zulauf zuerst am 4. Oktober 2021 ans Bundesgericht gelangte. Dann stocherte sie mit zusätzlichen Schriften am 12. November und am 21. Dezember nach, mit «weiteren Eingaben samt Beilagen».

Das BG war schnell sicher: das wird nix

Dann kommt eine weitere Watsche: Das Bundesgericht hat in der Sache «keinen Schriftwechsel angeordnet». Das bedeutet, dass der Anwalt der Journalistin gar nicht in die Tasten greifen musste, das BG hielt eine Stellungnahme dieser Seite gar nicht für nötig. Alleine das ist ein klares Zeichen, dass die Richter ziemlich schnell zur Überzeugung kamen, dass die Beschwerde abgewiesen wird – oder man gar nicht darauf eintritt.

Dann kommt in Punkt 3.2. eingehüllt in Juristischem das Todesurteil. Denn das BG belehrt die Anwältin, als sässe die im Erstsemesterexamen an der Uni: «Übersieht sie mithin diese Eintretensfrage schlechthin, so kann das Bundesgericht mangels hinreichender Begründung nicht auf die Beschwerde eintreten.»

Offenbar in der Meinung, dass man dieser Anwältin die Problemlage nochmals ausdeutschen müsse, erklärt es das BG nochmal ganz langsam. 3.3 verdient es, vollständig zitiert zu werden:

«Die Beschwerdeführerin äussert sich in ihrem Schriftsatz zu verschiedenen Voraussetzungen, von denen die Zulässigkeit ihrer Beschwerde an das Bundesgericht abhängt. Sie verliert jedoch kein Wort darüber, inwiefern der angefochtene Entscheid einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken könne. Bloss zu behaupten, das Bundesgericht sei zur Beurteilung dieser Beschwerde zuständig, und hierzu pauschal auf Art. 72 ff. und Art. 90 ff. BGG zu verweisen, genügt nicht. Dementsprechend kann das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde eintreten.»

In der Schule hiesse das: setzen, ungenügend, durchgefallen.

Da die Gegenpartei nicht mal Gegenwehr entfalten musste, kostet diese vorhersehbare Niederlage Fr. 4000.- Gerichtskosten. Plus natürlich die Anwaltskosten, die JSH zusätzlich berappen muss. Ausser, sie macht Mängel bei einem einfachen Auftrag geltend und weigert sich.

Völlig losgelöst von der Realität schweben zwei Frauen im Raum

Danach sieht es eher nicht aus, denn nach einer solchen Klatsche erstaunlich nassforsch und uneinsichtig zeigen sich die beiden Frauen in einer gemeinsamen Erklärung: «Die Begründung ist falsch», belehren sie die Bundesrichter, die schöben «formales Recht» vor, «um einen unbequemen Fall nicht behandeln zu müssen». Besonders gut gefallen wird dem obersten Gericht die Schlussfolgerung: das käme «einer Rechtsverweigerung gleich».

Das zeugt von seltener Arroganz und Realitätsverweigerung. Das sind keine «formalen» oder «formaljuristischen» Argumente gewesen, das ist vielmehr die Feststellung, dass die Rechtsschrift ans Bundesgericht die elementaren Rügeerfordernisse missachtet hat. Das ist der Beweis, dass Zulauf Grundregeln  des massgeblichen Rechts grob verkannt hat. Eine Anwältin begeht einen erschütternden Fehler, aber statt sich wenigstens zerknirscht zu zeigen, belehrt sie die obersten Richter des Landes und wirft ihnen Rechtsverweigerung vor. Da erhebt sich die Frage, ob es nicht therapeutischer Massnahmen bedürfte, um die beiden wieder an die Wirklichkeit heranzuführen.

Dass Anwältin und Mandantin gemeinsame den untauglichen Versuch der Anwältin unterschreiben, sich mit haarsträubenden Spitzfindigkeiten herausreden zu wollen, ist auch seltsam. Die Begriffe «eintreten» und «aufschiebende Wirkung» zu vermischen, das ist für einen Anwalt unverzeihlich. Nicht mal verständlich als vergeblicher Versuch, vom eigenen Versagen abzulenken.

Auch JSH alleine begibt sich mehr und mehr ins Reich der Fantasie:

Welche Kosten? Da der Anwalt von Tamedia gar nicht aktiv werden musste, hat das Gericht klar festgehalten, dass «keine Parteientschädigungen zugesprochen werden». Auf Deutsch: JSH muss keinen Rappen für Tamedia hinlegen. Könnte man das Spendeneinwerbung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen nennen? Nach möglichem Spesenbetrug nun möglicher Spendenbetrug? Kann «Fairmedia» verantworten, daran beteiligt zu sein? Wir haben angefragt und um Erklärung gebeten …

Es wäre vielleicht an der Zeit, Kassensturz zu machen, was RA Zulauf aus ihrer Mandantin bereits pekuniär herausgeholt hat. Und welche Performance sie dafür ablieferte. Ohne die Zahlen zu kennen: aschgrau. Peinlich aschgrau.

Nächste Klatsche für JSH

Sie hat nun auch vor Bundesgericht verloren.

Zwei voneinander unabhängige Quellen haben ZACKBUM informiert: Das oberste Schweizer Gericht hat das Urteil des Zuger Obergerichts bestätigt. Das von einer Tamedia-Journalistin geplante Buch über die Ereignisse an einer Zuger Politikerfeier anno 2014 kann veröffentlicht werden. Darin soll vor allem die Perspektive des zweiten Beteiligten an dieser Affäre geschildert werden.

Es wurde Geld gesammelt, unter anderem von «Fairmedia». Es wurde getönt, dass Jolanda Spiess-Hegglin das Urteil der zweiten Instanz unbedingt ans Bundesgericht weiterziehen wolle. Müsse.

Denn das Zuger Obergericht hatte die medienrechtlich problematische Massnahme, ein noch nicht geschriebenes Buch präventiv zu verbieten, gekippt. Mit einer glasklaren und logischen Begründung.

Das Bundesgericht ist in solchen Fällen nur dafür zuständig, nochmals zu überprüfen, ob alle Rechtsvorschriften eingehalten wurden. Es geht normalerweise nicht mehr materiell auf das Urteil der Vorinstanz ein.

Kann ein Buch präventiv verboten werden?

Bei dem ganzen Streit geht es darum, ob die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger ein lange geplantes Buch über die berüchtigte Landammann-Feier in Zug schreiben darf. Dort war es überparteilich zu Übergriffen gekommen. Spiess-Hegglin hatte anschliessend daraus ein Geschäftsmodell gemacht und unter anderem den Verein «Netzcourage» gegründet.

Damit erlangte sie nationale Bekanntheit, bekam auch staatliche Unterstützung. Die hat sie sich nun selbstverschuldet wieder abgeschraubt. In letzter Zeit musste die hasserfüllte Kämpferin gegen Hass im Internet diverse Nackenschläge einstecken.

Die Berufungsverhandlung gegen Ringier wurde haushoch und vollständig verloren. Der Prozess wegen Gewinnherausgabe dürfte auf ein neues Desaster hinauslaufen. Ihr Sprachrohr Pascal Hollenstein wurde zackbum bei CH Media entsorgt; man einigte sich auf eine sofortige «Auflösung» des Vertrags. Gründe? «Stillschweigen vereinbart

Nun offenbar auch noch das: mit allen Mitteln versuchte JSH zu verhindern, dass Binswanger ihre Recherchen über die Sichtweise des zweiten Beteiligten an dieser angeblichen Schändung publiziert. Sie unterstellte der Journalistin, dass damit unbezweifelbar eine Rufschädigung, eine Persönlichkeitsverletzung einherginge, die irreparablen Schaden verursachte und deshalb verboten werden müsse.

Ein Zuger Einzelrichter stimmte ihr zu und erliess eine superprovisorische Verfügung, die er später in eine Massnahme umwandelte, die Binswanger diverse Themenbereiche verbot. Das bedeutete, dass das Buch nicht erscheinen konnte.

Vergeblich ans Bundesgericht weitergezogen

Das Zuger Obergericht korrigierte dann diese Fehlentscheidung. Dagegen wandte sich Spiess-Hegglin ans Bundesgericht und war samt ihrem kleiner werdenden Fanclub euphorisch, als das oberste Schweizer Gericht verfügte, dass die vorsorgliche Massnahme bis zu seiner Urteilsverkündung aufrecht erhalten bleibe.

Das wurde als Indiz missinterpretiert, dass JSH hier obsiegen könnte. Dabei war es nur logisch; das Bundesgericht wollte verhindern, dass das Buch vor der Urteilsverkündung erscheinen könnte, was ein allfälliges negatives Verdikt sinnlos gemacht hätte.

Aber nun ist diese juristische Irrfahrt beendet. Das Urteil des Obergerichts bleibt gültig, das Buch kann endlich publiziert werden. Nach all diesem Tamtam dürfte es zu einem Bestseller werden. Ausser, die Öffentlichkeit hat von diesem Thema und ihrer Exponentin endgültig die Nase voll.

Es bleibt die Frage, wieso dafür Geld gesammelt werden musste. Und es bleibt die Frage, wieso die Anwältin von Spiess-Hegglin ihre Mandantin nicht vor all diesen Niederlagen schützt, indem sie ihr abrät, sich in solch aussichtslose Schlachten zu werfen.

Sollte nun auch noch der Kampf um eine Gewinnherausgabe wie das Hornberger Schiessen enden und eine minimale Summe herausschauen, dann muss eine neuerliche Spendensammlung lanciert werden. Damit JSH ihre Anwältin bezahlen kann.

JSH und die Kinder

Wenn die Eitelkeit siegt, wird’s aschgrau.

Auch Jolanda Spiess-Hegglin will sich ein Scheibchen vom Nachruhm Endo Anacondas abschneiden. Gemeinsames Foto, Erinnerungen an Konzerte. Alles erlaubt. Foto für den Twitter-Account ändern: warum nicht, Endo kann sich ja gegen nichts mehr wehren.

Aber dann wird’s ganz schummerig:

Dafür postet die Kämpferin gegen Hass und Hetze, die Beschützerin aller potenziellen Opfer im Internet, wozu sicherlich auch Kinder gehören, ein Foto von der familiären Fotosammlung. Wir geben es hier so beschnitten wieder, dass man die Kinder nicht erkennen kann (im Original schon).

Dabei wissen inzwischen selbst nicht engagierte Netzkämpfer, dass das Posten von Kinderfotos in jeder Form und in jedem Zusammenhang eine heikle Sache ist. Aber wenn die Eitelkeit siegt …

Angstbeisser Hansi Voigt

Der Minnesänger einer Milliardärin teilt nach einem Erweckungserlebnis wie ein wiedergeborener Feminist aus.

Es gibt in der Kynologie den Typus des Angstbeissers. Eine Situation wird als bedrohlich empfunden – knurr, schnapp. Kann man abtrainieren.

Hansi Voigt ist allerdings in einem Alter, in dem Erziehungsmassnahmen kaum mehr Sinn machen. Auch für Selbsterkenntnis ist’s zu spät. Er sieht sich als grosse Internet-Leuchte und erwähnt immer stolz seine Karriere bei «20 Minuten» und «watson». Weniger gerne fügt er hinzu, dass er beim ersten Organ einen Machtkampf verlor, beim zweiten Multimillionen verröstete und bei beiden gehen musste.

Fehlbesetzung Hansi Voigt.

Zurzeit geht er diesem Geschäft mit dem Elendsorgan «bajour» nach. Interessiert keinen, bietet nichts, behauptet, rund 3000 zahlende Unterstützer zu haben. Überlebt nur, weil eine spendable Pharma-Erbin Million um Million verlocht. Bald sind die ersten 3 Kisten verröstet, ohne dass «bajour» auf einen grünen Zweig gekommen wäre. Logisch: dann sind die nächsten 3 Millionen fällig.

Das hindert Heuchler Voigt aber nicht daran, gegen rechtsnationale Milliardäre zu wettern, die sich Zeitungen halten könnten. Gemeint ist Christoph Blocher, und dann ist’s pfui. Wenn es eine Oeri tut oder ein Brüderpaar bei der «Republik», dann ist’s was anderes, Gutes.

Parlamentarier und Stimmbürger, die das Referendum gegen das Medienpaket unterstützen, beschimpft er schon mal als «Freunde des Faschismus». Als das Gegenwind gab, ruderte er, typisch Angstbeisser, schnell zurück. «bajour», er selbst würden von diesem Medienpaket gewaltig profitieren, dem Steuerzahler sei Dank. Jedoch: wer Voigt auf seiner Seite hat, braucht für Spott nicht extra zu sorgen.

Den Höhepunkt seiner Rechenkünste erreicht Voigt im Dienste von Jolanda Spiess-Hegglin. Die fordert bekanntlich vom Ringier-Verlag Gewinnherausgabe. Wieviel? Voigt, der Gutachter, kam mal schnell auf eine Million Umsatz, also Gewinn (ist für das Finanzgenie das Gleiche), den Ringier mit seiner Berichterstattung kassiert hätte. Eiern als Rechenmethode: mal sind es 350’000 Franken Umsatz/Gewinn für 5 Artikel, mal 100’000 bis 200’000, je nach Tagesform von Voigt. Oder je nachdem, ob ihn Patrizia Laeri oder ein Redaktor von «10 vor 10» fragt.

Wenn Geldverdienen im Internet so einfach wäre, bräuchte es die Mediensubventionen gar nicht, und Voigt hätte vielleicht keine Spur der Zerstörung hinterlassen. Aber rechnen gehört nicht zu seinen Kernkompetenzen. Auf Anfragen antwortet er nicht, da verstummt der Angstbeisser.

Zu gerne hätten wir von ihm gewusst: «Sie kommen im Dienste von JSH auf einen Umsatz (oder Gewinn, das setzen Sie in der Dokumentation auf SRF gleich, ist auf Band) von einer Million Franken, bei den ersten eingeklagten Artikeln auf 350’000 Franken. Seriöse Internet-Koryphäen kommen auf höchstens 5000 Franken. Wie erklären Sie diesen Unterschied?»

Aber eben, die Freunde der Meinungsvielfalt und des demokratischen Diskurses fühlen sich nur in ihrer Gesinnungsblase wohl, wo jeder Zustimmung zum anderen blubbert und alle gemeinsam gegen den Rest der bösen Welt sind. Da das unter Luftabschluss stattfindet, entsteht ein übelriechender Fäulnisprozess.

Werbung. Gratis. In der NZZaS

Über Seite 21 müsste stehen: «Branded Content». Ist’s nämlich.

Anwälte, dem Gesetz sei’s geklagt, dürfen keine Werbung für sich machen. Das ist blöd, weil man schliesslich klappern muss, um an neue Mandanten zu kommen. Besonders, wenn bestehende zwar nette Abflüsse aus dem Portemonnaie zu verzeichnen haben, aber nicht unbedingt grosse juristische Triumphzüge miterleben dürfen.

Da kommt es sehr gelegen, wenn unter dem Mogeltitel «Hintergrund Justiz» ein jeder Kritik abholder Schmeichelartikel über «eine der geschicktesten Medienanwältinnen des Landes» erscheint. Unter dem etwas mysteriösen Titel: «Mehr als Recht». Ob damit gemeint ist, dass eine Anwältin ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt hat?

Alles, was recht ist: bezahlte Werbung könnte es nicht besser.

Riesenporträt im modischen Oberteil mit hingefönter Wallefrisur. Aber damit bewegen wir uns sicherlich schon an der Grenze zu Sexismus, Reduktion einer Frau auf das Äussere. Also zum Inhalt.

Duftmarken ungehemmter Lobhudelei

Der Artikel selbst versprüht allerdings den schalen Charme eines Duftbäumchens, beziehungsweise geradezu teenagerartige Schwärmerei der Autorin. Eine Geruchsprobe:

«Als Medienrechtsanwältin Rena Zulauf diese Woche in jenem des Kantonsgerichts Zug steht, wirkt es, als hätte jemand auf das Raumspray getippt und einen Duft versprüht, «Frühlingsfrische» könnte er heissen: der entschlossene Schritt, die perfekten Locken, ein Flair von «Boston Legal», der amerikanischen Anwaltsserie.»

Distanzloses verbales Einschnaufen durch Rafaela Roth, Schülerzeitungsniveau in der NZZaS, peinlich. «Boston Legal» war eine 2008 beendete, eher durchgeknallte Anwaltsserie mit dem «Star Treck»-Helden William Shatner in der Hauptrolle, der überzeugt war, vom Rinderwahnsinn infiziert zu sein. Am Schluss der Serie geht die Kanzlei übrigens pleite …

Ähnlich geht’s auch bei Roth weiter: «Beim Besuch in ihrer Kanzlei lässt Rena ­Zulauf erst einmal Licht ins Sitzungszimmer, reisst die Fenster auf, verschiebt Zimmerpflanzen. Sie hat diese seltene Eigenschaft, Räume sehr stark auszufüllen.»

Die Dame muss eine unglaubliche Wirkung versprühen: «Hier kommen Leute hin, die sich medial ungerecht behandelt fühlen, Unternehmer, Journalistinnen, Banker, Verwaltungsrätinnen, Politiker. … Gestandene CEO brechen in Zulaufs Büros in Tränen aus, keine zwei Blöcke vom Medienhaus Ringier entfernt, von jenem der NZZ-Gruppe auch.» Ob das dann geschieht, wenn sie die Honorarrechnung betrachten?

Wir hingegen wischen uns die Lachtränen aus den Augen, sind als Fremdschämer von so viel Lobhudelei gerührt und geschüttelt, wenden uns mal dem Leistungsausweis und öffentlichen Auftritten von Zulauf zu.

Der Leistungsausweis ist weniger raumfüllend …

Zunächst einmal hat sie keine Berührungsängste. Sie ist sich nicht zu schade, an der Seite von Hansi Voigt in Sachen Jolanda Spiess-Hegglin zu kämpfen. Wie schrieb René Hildbrand über einen peinlichen Doppelauftritt der beiden im «Medienclub» des Schweizer Farbfernsehens: «Voigt sass direkt neben Zulauf und nickte deren Aussagen ab, als wäre er der Assistent der Anwältin.»

Die fiel durch genauso bissige wie inhaltsleere Einwürfe auf. Aber es war geschickte Eigen-PR, wann darf schon mal ein Anwalt anstelle seines Mandaten Gratis-Werbung für sich selbst am TV machen. Was Zulauf dabei verwedeln will: im Dienste von JSH hat sie bittere Niederlagen eingefahren. Nachdem der «Blick» wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt wurde, zog sie das Urteil ans Zuger Obergericht weiter.

Statt zu triumphieren, verlor sie auf ganzer Linie. Alle ihre Anträge wurden abgeklatscht. Ringier hingegen scheiterte lediglich mit seinem Versuch, die Persönlichkeitsverletzung wegzukriegen.

Aber frei von juristischen Kenntnissen trällerte ein Jubelchor um den Vorsänger Pascal Hollenstein von CH Media, dass hier ein grandioser Sieg eingefahren worden sei.

Auch im Fall des bigotten CVP-Politikers Christophe Darbellay, der christlich-katholische Werte in der Ehe hochhielt, sich aber einen Seitensprung mit Folgen leistete, sagte sie zu diesem befremdlich-skandalösen Verhalten, es gebe «kein öffentliches Interesse an Moralisierung eines Seitensprungs einer exponierten Person».

Damit zeigte Zulauf bedenkliche Unkenntnis der Grundlagen des Medienrechts, was ihren Fanclub aber nicht weiter stört. Mit dem missbrauchten Begriff des Persönlichkeitsschutzes versucht sie, Heuchelei, selbst an die Öffentlichkeit gebrachtes Fehlverhalten zuzudecken.

Ein Porträt sollte vielleicht Gegenstimmen enthalten

Auch Patrizia Laeri hat sich der Unterstützung von Zulauf versichert. Das brachte ihr bereits zwei Klatschen vor zwei verschiedenen Gerichten ein. Der Versuch, mittels superprovisorischer Verfügung einen Laeri-kritischen Beitrag auf «Inside Paradeplatz» zu löschen, scheiterte zweimal. Indem gleichzeitig ein Bezirks- und ein Handelsgericht angerufen wurde, verdoppelte sich zwar die Honorarnote der Anwältin. Da man aber nicht vor zwei Gerichten das Gleiche einklagen kann, schuf sie hier ohne Not einen Konflikt, weswegen sich das Gericht vorsichtig mal für «nicht offenkundig unzuständig» erklärte.

Nun sollte ein Porträt auf NZZaS-Niveau vielleicht auch Gegenschnitte, kritische Stimmen, Hinweise auf nicht Raumduft versprühende Eigenschaften der Porträtierten enthalten. Einen inzwischen pensionierten Tamedia-Anwalt zu zitieren, der neben leiser Kritik versöhnlich anmerkt, dass man sich – schlägt sich, verträgt sich – «später wieder zum Mittagessen traf» und man durchaus «mit ihr verhandeln» könne, das ist ja keine kritische Stimme, sondern ein winziges Feigenblatt auf einer Lobhudelei.

«Flair von Boston Legal»?

Erwähnungen weniger strahlender Seiten der Anwältin haben in einem Abknutsch-Artikel keinen Platz. Sonst könnte der sich am Schluss nicht in geradezu lyrische Höhen erheben: «Zulauf selber sieht sich als Verteidigerin der Qualitätsmedien. Wie sie sorge sie für Meinungsbildung innerhalb des Rechtsstaats. Nur ist ihre Waffe das Gesetz, der Minimalkonsens über gut und schlecht – immer gewürzt mit der richtigen Geschichte. Das ist das Material, aus dem Rena Zulauf Prozesse macht.»

Das ist das Material, aus dem journalistische Schmiere gemacht ist.

 

Braunes Drecksblatt: neu im Trend

Im Güllenloch der Gesinnungsblase angekommen.

Wir halten uns die Nase zu und steigen nochmal ganz tief nach unten. In die Schlammbereiche des verpeilten Gutmenschentums. In menschenverachtende Hetze. Ins Gekeife von anonymen Rasenden, die alles Böse für erlaubt halten, wenn es nur einem angeblich guten Zweck dient.

Es braucht eigentlich nicht viel Kommentar, so viel Widerliches spricht für sich:

«Radio Luzern» machte etwas, was ZACKBUM schon längst aufgegeben hat: Man versuchte, Spiess-Hegglin die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Überraschung: keine Reaktion.

Es passiert auch verpeilten Vertretern von rechtskonservativem Gedankengut gelegentlich, dass sie sich in den Worten vergreifen; grob und unanständig werden. Daraufhin erhebt sich aber immer ein vielstimmiger Chor von Kritikern, die mal wieder den Untergang der politischen Sitten, gar des Abendlandes oder zumindest der öffentlichen Debattenkultur beklagen.

Die sich häufenden Fehltritte von Gesinnungsgenossen, erwähnt seien da nur die beiden urkomischen Komiker Patti BaslerPenissimo») oder der einzige Mann, der Dick und Doof als Solist spielen kann («Frage an ein umgeimpftes Arschloch»), saukomische Trends wie «#haltdiefressetamedia» oder nun #braunesdrecksblatt mit Mordfantasien garniert, das hingegen wird im besten Fall wohlwollend ignoriert. Im schlechtesten applaudiert.

Fairmedia zum Letzten

Das Schicksal einer einfachen Frage in Zeiten der Gesinnungsblasen.

Es gehört normalerweise zu den Grundlagen von Höflichkeit und Anstand, auf eine Anfrage zu antworten. Besonders, wenn man sich «Fairmedia» nennt.

Aber was einfach erscheint, ist’s häufig nicht, wenn Blasenbewohner Kontakt mit der feindlichen Wirklichkeit aufnehmen sollten.

ZACKBUM wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die extra eingerichtete und auf der Homepage oben angepriesene Unterseite «Team Jolanda» spurlos verschwunden sei. Nachforschungen ergaben, dass sie sich auf Seite 3 unter «Aktuell» verkrümelt hat und dort der Link nicht mehr funktioniert.

Das führte zu der höflichen Anfrage an den Geschäftsführer von «Fairmedia»: warum?

Nun könnte man meinen, dass ein Verein, der sich der Transparenz und der Fairness im Journalismus verschrieben hat, auf eine einfache Frage nach reichlich Zeit zum Nachdenken antworten würde.

Ist aber nicht so. Nachdem auch die Wiederholung der schriftlichen Anfrage nix gebracht hatte, versuchte es ZACKBUM mit der angegebenen Telefonnummer. Da versah aber der Anrufbeantworter seinen Dienst, behauptete, es werde so schnell wie möglich zurückgerufen. Ist aber nicht so.

ZACKBUM zeichnet sich durch eine gewisse Hartnäckigkeit aus, also hinterliessen wir zum zweiten Mal Nachricht und baten – langsam besorgt – um ein Lebenszeichen.

Und heureka, wir wurden erhört. Der Geschäftsführer rief tatsächlich zurück. Knapp eine Woche nach der ersten Anfrage. Daraus ergab sich ein munteres Gespräch, das wir zur Erheiterung des Publikums gerne hier wiedergeben würden; Lachsalven garantiert.

Allein, kurz danach schoss «Fairmedia» noch dieses Mail hinterher:

«Aus dem soeben geführten Telefonat dürfen Sie folgenden Satz zitieren: «Den Link haben wir von der Hauptseite entfernt, da das Crowdfunding für Jolanda Spiess-Hegglin beendet ist.
Die restlichen Aussagen sind nicht zu zitieren.
Freundliche Grüsse
Jeremias Schulthess
Geschäftsführer Fairmedia»

Wir bleiben fair und halten uns daran. Allerdings gestatten wir uns, von jetzt an den Verein nicht weiter mit Fragen zu belästigen und ihn tunlichst zu ignorieren. Denn seine Existenzberechtigung hat er eh verloren.

Pfuimedia

«Fairmedia» heissen, für «fairen Journalismus» sein wollen. Theoretisch.

Es gab Zeiten, da raffte sich der Verein «Fairmedia» sogar noch zu Antworten auf Anfragen auf. Das zeugte immerhin von einem minimalen Verständnis von Fairness und Anstand.

«Fairmedia», die sich eigentlich für die kleinen und hilflosen Opfer der Medien einsetzen wollen, machten eine ganze Unterseite frei, um sich in den Dienst von Jolanda Spiess-Hegglin zu stellen. Als «Team Jolanda» sollten auf einer extra gebastelten und auf der Homepage prominent angekündigten Seite Spendengelder gesammelt werden.

Zu welchem Zweck? Nun, damit JSH einer ihrer Lieblingsbeschäftigungen – aussichtslose, aber teure Prozesse zu führen – weiter nachgehen kann. Aber oh Schreck, plötzlich ist der Link verschwunden:

Zwischen «Aktuell» und «Beratung» war da mal was …

Nur geübten Recherchierjournalisten gelingt es, den Hinweis aufzuspüren. Er befindet sich jetzt auf Seite 3 unter «Aktuell»:

Geschrumpftes und verstecktes Crowdfunding.

Immerhin, mag man denken, aber der Rechercheur forscht natürlich weiter und klickt auf «Details». Eine neue Seite öffnet sich:

Man wähnt sich fast am Ziel und klickt auf den Link zur «Kampagne #TeamJolanda». Aber was ist das:

Man ist noch nicht bang, denn nicht nur hier verspricht «Fairmedia»:

«Gerne schaffen wir Transparenz.»

Genau dazu hat ZACKBUM Gelegenheit gegeben und die einfache Frage eingereicht, warum diese Seite denn verschoben und verschwunden sei. Üppige Antwortfrist, sauber identifiziert mit Absender und Ansprechpartner.

Gerichtet an den einzigen Mitarbeiter von «Fairmedia», der per E-Mail erreichbar ist, der «Geschäftsführer» Jeremias Schulthess. Er sei «die erste Ansprechperson … für alle Fragen rund ums Thema Medienethik und Medienrecht». Das täuscht aber, denn er schweigt verkniffen. Nicht zum ersten Mal straft er eine Anfrage von ZACKBUM mit Nichtbeachtung.

Ein Verhalten, das in den angebotenen «Medientrainings» sicherlich aufs schärfste verurteilt und angeprangert wird. Gerne hätte man die zahlreichen Mitglieder des Vorstands oder des «Patronatskomitee» gefragt, was die von diesem merkwürdigen Verhalten halten. Aber so transparent ist der Verein denn auch nicht, dass er sachdienliche E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen würde.

Ist nun JSH auch hier in Ungnade gefallen? Wird es noch einsamer um sie? Will «Fairmedia» nicht mehr länger Geld für sie einsammeln? Oder sind die Geldtöpfe so prall gefüllt, dass eine Pause not tut? Das wüsste man gerne, erfährt aber bei den Sittenwächtern des fairen Umgangs in den Medien nichts.

Kommentar überflüssig. Geschäftsführer überflüssig. Verein überflüssig.

Sternstunden der Weiterbildung

Frauen im Gegenwind der hässlichen Art. Kostet bloss 2300 Franken.

Von Adrian Venetz
Im Ozean der Angebote und Initiativen rund ums Thema Frau schimmert da unverhofft eine ganz besondere Perle in Winterthur: die feministische Fakultät, kurz fem. Es handelt sich dabei um einen Verein, der nicht nur Geld sammelt, sondern auch «Lehrgänge» anbietet. Kommende Veranstaltungen: Frauen zwischen Allmacht und Ohnmacht, Care-Arbeit räumlich denken, anti-feministischer Backlash in Osteuropa. Nicht fehlen darf natürlich auch die Dozentin Jolanda Spiess-Hegglin. Dazu schreibt die feministische Fakultät: «Wir beschäftigen uns damit, wie Frau* mit Gegenwind der hässlichen Art umgehen kann und welche Bedeutung ein Unterstützerinnen-Netzwerk hat.» Punkto «hässliche Art» wird Frau Spiess-Hegglin gewiss auch erläutern, wie man in einer gepflegten Diskussionsrunde einen Mord beklatscht.
Feminismus kostet. Und wie
Der feierliche Abschluss des Lehrgangs mit Diplomübergabe und Apéro findet im November 2022 statt. Musikalisch umrahmt vom «einzigartigen fem!-Chor». Gratis gibt es dieses Diplom, das sich in jedem Lebenslauf gut macht, leider nicht. 1800 Franken kostet der Lehrgang. Plus Reisespesen um die 500 Franken. Trotz «Makroskandal», dass Frauen in der Schweiz pro Jahr «100 Milliarden weniger Einkommen als Männer» haben, werden sich gewiss einige Frauen finden, die sich den Lehrgang leisten können. Schliesslich herrscht gerade hier ein akuter Fachkräftinnenmangel von Frauen*, die sich gegen anti-feministische Backlashes zur Wehr zu setzen wissen.
Keine Frage: Diese Ausbildung darf man sich auch als Mann nicht entgehen lassen. Schliesslich sind es ja gerade die Männer, die noch so viel dazulernen müssen. Also frisch und fröhlich auf zur Anmeldung. Doch rasch füllen sich die Augen mit Tränen: Männer sind für diesen Lehrgang nicht zugelassen. (Geld spenden aber dürfen sie – immerhin.) Man kann dafür ankreuzen, ob man non-binär, queer oder trans ist. Und man kann wählen, mit welchem Pronomen man angesprochen werden möchte, beispielsweise mit dem englischen Pronomen «they» für multiple Persönlichkeiten. Das geschlechtsneutrale finnische Pronomen «hän» ist leider nicht als Option aufgeführt. Hier besteht Nachholbedarf. Zudem: Ist die Bezeichnung «feministische Fakultät» nicht ein Schlag ins Gesicht all jener, die gerade nicht im toxischen Dipol «feminin» und «maskulin» denken? Müsste es nicht besser «transfeministische Fakultät» heissen? Oder «non-cis-maskuline Fakultät»? Wir sind etwas ratlos.
Der Genderstern flackert vor sich hin
Die Vorstandsmitglieder des Vereins heissen Vorständinnen*. Es gilt noch zu erörtern, in welchen Fällen der Genderstern am Wortende aufflackern darf. Dies vielleicht als Anregung für einen kommenden Lehrgang. Ein Ehrenmitglied auf Lebenszeit ist übrigens eine Frau namens Erika Bachmann. Die Auszeichnung ist wohlverdient, denn sie nennt sich heute Bachfrau. Und sie hat für ihr Wirken eine spezielle fem!-Brosche erhalten. Ehre, wem Ehre gebührt.
Und schliesslich ist es ein hehres Ziel des Vereins, eine «faire Diskussionskultur in vielfältiger Gesellschaft zu gewährleisten», wie auf der entzückend pinkfarbenen Website zu lesen ist. Dass der Verein mit einem männerexkludierenden Diplom-Lehrgang und mit Dozentin Jolanda Spiess-Hegglin genau auf dem richtigen Weg ist, dieses Ziel zu erreichen, wird kaum jemand ernsthaft bestreiten. Oder*?

Vermisst!

Wo ist Pascal Hollenstein, die redaktionelle Leiter nach unten?

Gerne machte er den Lautsprecher und Boten für Jolanda Spiess-Hegglin. Dabei hielt er sich nicht mal an gerichtliche Sperrfristen, um der Erste zu sein. Kein Anlass zu niedrig, um seiner Vorbildfunktion bei CH Media nachzuleben: schaut, Mitarbeiter, so sollte man das nicht machen.

ZACKBUM musste sich schon mehrfach mit dieser Schande des Journalismus befassen. Der auch sonst gerne auf allen Gebieten dilettiert. Als staatstragender Kommentator, als aufrechter Genderspezialist.

Aber als es seiner Schutzbefohlenen Spiess-Hegglin dreckig ging, ihr wegen unangemessenem Verhalten und Nichterfüllen von Auflagen Staatssubventionen gestrichen wurden: wo war Pascal Hollenstein? Man hörte kein Wort von ihm. Kein Wort des Bedauerns, der Verteidigung. Wegducken, tiefes Schweigen.

Noch Anfang Oktober hatte sich Hollenstein zum gewichtigen Thema «Gendergerechte Sprache: so macht es CH Media» geäussert. Und eine Lanze für korrekten Umgang mit Leserinnen gebrochen:

«Der generische Maskulin ist zwar praktisch, denn er ist kurz. Aber er taugt nicht mehr zur Beschreibung einer Welt, in der Frauen einen gleichberechtigten Platz einnehmen sollten. Er ist oft unpräzise. Und vor allem: Er stösst viele Leserinnen unnötig vor den Kopf.»

Einleitend definierte Hollenstein, wie die journalistische Sprache zu sein habe: «Präzise, verständlich und elegant sollten die Formulierungen sein.» Das wäre das Ziel, die Verwendung der richtigen Formulierung «das generische Maskulinum» wäre ein Schritt in diese Richtung.

Was macht Hollenstein den lieben, langen Tag?

Dann fiel Hollenstein noch bei einer Podiumsdiuskussion zum Mediengesetz, also zur umstrittenen Ausschüttung von einer Milliarde Steuerfranken an Medienclans, mit solchen Plattitüden auf: «Medien wird es immer geben, auch Journalisten und unabhängigen Journalismus.»

Aber sonst? Wo ist die «Leiter Publizistik» bei CH Media? Der zweitwichtigste Mann nach Clan-Chef Peter Wanner? Unter dessen Leitung Oberchefredaktor Patrik Müller arbeitet? Der Mann verdient doch ein Heidengeld, in dieser Position. Was tut er eigentlich in den letzten Monaten dafür?

Nicht, dass der Qualitätsjournalismus ohne ihn ärmer geworden wäre. Es mag sogar Leser geben, die es als Erleichterung empfinden, dass er verstummt ist. Die Sendepause gibt. Uns mit neuen Erkenntnissen von und über die hässige Chefin einer Organisation gegen Hass und Hetze verschont.

Oder leidet er unter Schreibstau? Ein Mann ohne Mission? Burn-out gar? Spielt Corona eine Rolle? Müssen wir uns Sorgen machen?

In den USA werden Milchtüten dafür verwendet, Fotos von vermissten Personen unter die Leute zu bringen. Vielleicht wäre es an der Zeit, diesen Brauch auch in der Schweiz einzuführen.

Schliesslich hatte sich Hollenstein mit viel Mühe und Schweiss einen festen Platz im Personal von ZACKBUM erobert. Und wir kümmern uns um unsere Leute.