Wie man es nicht machen sollte
Die «Republik» ist abschreckend vorbildlich in allem.
ZACKBUM unterbricht seine Pfingstruhe für eine Breaking News.
Es fängt wie immer beim Blatt der guten Denkungsart unverbindlich an: «Guten Tag, das haben wir heute für Sie». Dann kommt die übliche Aufzählung schnarchlangweiliger Beiträge. Aber dann kommt unvermittelt ein Knaller, der es verdient, hier vollständig wiedergegeben zu werden:
- «In eigener Sache: Der Verwaltungsrat hat einer Klage des ehemaligen Mitarbeiters, den wir aufgrund von Vorwürfen der sexuellen Belästigung im letzten Oktober fristlos entlassen hatten, ohne Anerkennung der tatsächlichen Vorbringungen des Klägers stattgegeben. Die Klage betraf im Wesentlichen den Zeitpunkt der Kündigung, die Geschwindigkeit der vorgenommenen Untersuchungshandlungen sowie einzelne Formulierungen im Arbeitszeugnis. Für uns stehen der Schutz der meldenden Personen sowie die Integrität sämtlicher Mitarbeitenden der Republik an oberster Stelle. Wir haben uns deshalb gegen eine gerichtliche Auseinandersetzung entschieden.»
Das ist «Republik»-Geschwurbel für: wir zahlen dem gefeuerten Mitarbeiter bis zu 30’000 Franken aus, damit endlich Ruhe im Karton ist. Das heisst auch: die «Republik» verzichtet auf eine Auseinandersetzung vor Gericht. Als Vorwand führt sie aus, dass sie das täte, um die Personen zu schützen, die damals den Starreporter denunziert hatten.
In Wirklichkeit heisst das: da diese Beschuldigungen teilweise anonym erfolgten, keinerlei strafbares Verhalten behauptet wurde – und auch niemals Anzeige erstattet –, war sich das Blatt bewusst, dass es höchstwahrscheinlich vor Gericht eine peinliche Niederlage erleiden würde, weil es letztlich grundlos den Mitarbeiter zuerst freigestellt und dann fristlos gefeuert hatte. Notabene ohne ihm die grossartig angekündigte Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Vorwürfen zu bieten.
Würde sich eine andere Firma dermassen ruppig verhalten, wären die Gutmenschen der «Republik» die Ersten, die auf den Zehenspitzen ständen und «Skandal» kreischen würden.
Aber wer dank ständigen Bettelaktionen noch etwas Geld in der Kasse hat, verröstet einen happigen Betrag dafür, dass das skandalöse Verhalten von Chefredaktion und Verwaltungsrat nicht nochmal öffentlich thematisiert wird. «Der Verwaltungsrat hat einer Klage des ehemaligen Mitarbeiters … stattgegeben.» Das ist der Kern einer peinlichen und kostspieligen Niederlage.
Inklusive eigene Anwaltskosten haut hier die «Republik» locker vier bis fünf Monatsgehälter raus. Das nennt man einen verantwortungsvollen Umgang mit Spenden und Abos.
«Ohne Anerkennung … Schutz der meldenden Personen … Integrität sämtlicher Mitarbeitenden», das ist blödes Gedöns. Das ist besonders lächerlich, weil die «Republik» gleichzeitig eingesteht, dass ihr die Integrität zumindest eines Mitarbeiters schnurzegal war. Sie gesteht auch ein, dass sie hysterisch, unprofessionell, vorschnell, ohne Rücksicht auf die Unschuldsvermutung, aufgrund teilweise Jahre zurückliegender, behaupteter Verhaltensauffälligkeiten oder vielleicht unanständiger, aber sicherlich nicht strafbarer Handlungen überreagiert hat.
Wie in solchen Fällen üblich waren diese Anschuldigungen erst viel Zeit nach den angeblichen Vorfällen erhoben worden; eine Anschuldigung eines nicht nur verbalen sexuellen Übergriffs wurde nicht zur Anzeige gebracht.
Schon bei der anschliessend hektisch durchgeführten «Untersuchung» stellte sich heraus, dass das Organ der politisch-korrekten Lebensart in einem jämmerlichen Zustand ist, was die Strukturen betrifft, die die Mitarbeiter vor tatsächlichen oder eingebildeten Übergriffen schützen könnten. Es stellte sich sogar heraus, dass der dann gefeuerte Mitarbeiter anscheinend auch an seinem vorherigen Arbeitsplatz durch erratisches Verhalten aufgefallen war. Diese Informationen wurden aber ignoriert, weil man den Mann unbedingt an Bord haben wollte.
Jämmerliche Zustände, jämmerliches Versagen, jämmerliches Ende auf Kosten der Dummen, die noch Geld für diesen Saftladen ausgeben.