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Willkommen in der Meinungsfreiheit

Mark Zuckerberg will weniger Kontrolle auf seinen Plattformen.

Es erhebt sich grosses Geschrei: denn der Alleinherrscher über das wichtigste Meinungsimperium der Welt (Facebook, Instagram, Threads), der Meta-CEO Zuckerberg, hat angekündigt, man habe «einen Punkt erreicht, wo wir zu viele Fehler hatten und zu viel Zensur».

Deshalb werde die Zusammenarbeit mit externen Fakencheckern Zug um Zug eingestellt und auf das Wirken von Algorithmen gesetzt, die üble Inhalte finden und löschen.

Öffnet das die Türen für Terrorpropaganda, Darstellungen von Kindsmissbrauch, für Drogenhandel, für wilde Verschwörungstheorien, für Fake News und allen Unrat, den kranke Gehirne unter dem Schutz der Anonymität ins Netz kübeln?

Zu welchem Wahnsinn der Mob fähig ist, wenn er feige versteckt ungehemmt randalieren kann, weiss jeder, der sich öffentlich äussert. Wird das vom Betreiber der Plattform eingeschränkt, schreit der Mobber Zensur und fühlt sich in seinem Grundrecht auf freie Meinungsäusserung eingeschränkt.

Umgekehrt behaupten nun viele Kommentatoren, das sei ein Bückling Zuckerbergs vor Donald Trump, ein Nachahmen dessen, was Elon Musk auf seiner Plattform X vorexerziere.

All das geht mal wieder am Kern des Problems vorbei. Der Kern trägt den unverfänglichen Namen «Section 230». Das ist ein Teil des US-Kommunikationsgesetzes aus dem Jahr 1996. Der Kernsatz lautet:

«Kein Anbieter oder Benutzer eines interaktiven Computerdienstes darf als Herausgeber oder Sprecher von Informationen behandelt werden, die von einem anderen Anbieter von Informationsinhalten bereitgestellt werden.»

Auf Deutsch übersetzt: digitale Plattformen – in erster Linie soziale Netzwerke – sind haftungsfrei, was Inhalte betrifft, die Dritte auf ihnen verbreiten. Das geht auf einen Rechtsstreit aus den Anfangszeiten des Internets zurück. Denn damals musste geklärt werden, wie weit die Meinungsfreiheit im Netz geht, ob sie grenzenlos sein kann und wer haftbar für die Verbreitung von anstössigen Inhalten ist.

Gleichzeitig musste geklärt werden, ob die Löschung von Inhalten durch die Plattformbetreiber im Rahmen der Meinungsäusserungsfreiheit statthaft ist. Das Gesamtresultat ist ein kräftiges Jein.

Die Veröffentlichung von Kinderpornografie ist eindeutig strafbar, ihre Löschung unabdingbar. Ebenso die Aufforderung zu kriminellen Handlungen, zu Kreuzzügen, zu Massenmord, etc. Aber oberhalb davon beginnt die grosse Grauzone.

Dabei muss man sich einen gravierenden Unterschied vor Augen halten. Jedes News-Medium, auch dieser Blog, ist für alle Inhalte mitverantwortlich. Was Autoren publizieren sowieso. Aber auch, was Kommentatoren absondern. Völlig egal, ob der Kommentator sich hinter einem Pseudonym versteckt oder nicht: die Plattform, die seine justiziablen Äusserungen publiziert, haftet. Immer.

Ausser, es handelt sich um einen «interaktiven Computerdienst», worunter alles läuft, was wir Social Media nennen. Dank eines US-Sondergesetzes ist das so. Selbstverständlich gibt es nationale Regelungen. Aber man versuche mal, einen US-Riesen wie Meta in den USA einzuklagen. Viel Spass dabei. Viele Nutzer wissen auch ein Liedchen davon zu singen, wie schwierig es ist, anstössige, beleidigende, geschäftsschädigende oder anderweitig strafrechtlich relevante Inhalte löschen zu lassen.

Das zweite Problem bei der Internetkontrolle (oder -zensur, je nach Betrachtungsweise) ist: diese Aufgabe, also die Einhaltung von Gesetzen, ist eigentlich eine staatliche Verpflichtung. Sie wird aber privaten Anbietern übertragen, da sich der Staat ausserstande sieht, die Multimilliarden Posts der über drei Milliarden Facebook-Nutzer zu kontrollieren.

EU-Deutschland hat, so monströs wie der Name ist der Inhalt, mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz versucht, bussgeldbewehrte Compliance-Regeln für soziale Netzwerke zu schaffen. Auch hier begibt sich der Gesetzgeber ins Minenfeld von Verantwortlichkeiten, Datenschutz, Meinungsfreiheit und des Versuchs, Hasskriminalität zu unterbinden.

Auch hier besteht eines der vielen Probleme darin, dass den Netzwerkbetreibern, bspw. Facebook, eigentlich nur staatlich wahrzunehmende Aufgaben übertragen werden. Nämlich die Beurteilung, ob ein Post legal oder illegal ist.

In diesem Sinn ist Zuckerbergs Ankündigung kein Kniefall vor Trump, den er zu dessen grossen Zorn nach dem Sturm aufs Capitol im Januar 2021 auf Facebook sperrte. Sondern es ist mehr die Weigerung, diese eigentlich staatliche Aufgabe länger wahrzunehmen und ständig im Kreuzfeuer von Kritikern zu stehen, die entweder eine zu lasche, eine einseitige oder eine zu rigide Kontrolle (oder Zensur) von Inhalten monieren.

Meinungsfreiheit ist nie grenzenlos. Sie braucht Limiten, Kontrollen und Schutz. Sonst degeneriert sie völlig und wird unbrauchbar. Völlige Freiheit endet immer in Anarchie, Faustrecht und Chaos. Aber wo und wie Grenzen ziehen? Die sind eigentlich vorhanden, es mangelt nur an ihrer Durchsetzung.

Das ist so, wie wenn der Staat die Aufsicht über die Einhaltung von Verkehrsregeln einer privaten Firma übergeben würde und sagte: du sorgst jetzt für die Einhaltung und entscheidest selbst, was ein Verstoss ist und was nicht. Aber wehe, du machst dabei einen Fehler. Dann bis du dran.

Was tun? Höchstwahrscheinlich wäre schlichtweg eine Aufhebung der Sonderreglung mit Section 230 ein Schritt in die richtige Richtung. Aber den kann nur fordern, wer dieses Gesetz kennt. Was schon mal bei den meisten Kommentatoren und Kritikern dieser Entscheidung Zuckerbergs nicht der Fall ist.

So ist’s halt im Elendsjournalismus, und dieses Nichtwissen ist selbstverständlich Bestandteil der Meinungsfreiheit. Denn Dummheit ist (meistens) nicht strafbar. Leider.

Gar nicht komisch

Hazel Brugger hat fertig. So als Promi mit vielen Followern.

Die Komödiantin baut sich mit den Erträgen ihres Wirkens ein Haus. Das ist schön für sie, wer möchte das nicht. Allerdings, so spielt das Leben, ist der Spalt zwischen Satire als Broterwerb und Realsatire aus dem eigenen Leben nicht gross.

Denn wie bei vielen Bauten scheint es auch hier Mängel zu geben und Anlass, sich öffentlich darüber aufzuregen. Das ist dem Adlerauge von Andreas Tobler nicht entgangen, der sich hier mal wieder kulturell einbringt. Denn Brugger benützt ihre Prominenz und die Tatsache, dass sie 800’000 Follower hat, dafür, ihrem Frust über Baumängel öffentlich Ausdruck zu verleihen. Allerdings lässt sie es dabei an ihrer sonstigen kühl-satirischen Art doch deutlich ermangeln.

Laut Brugger muss es zwischen der Bauherrschaft – ihr Mann und sie – und dem Architekten sowie den Bauarbeitern inzwischen hoch zu und her gehen: «Weil wir auf unserer Baustelle von Bauarbeitern bedroht wurden, brauchten wir zuletzt Personenschutz.»

Nach der einfühlsamen Schilderung des Bauleidens wagt Tobler dann doch eine Spur Ironie: «Wahrscheinlich gibt es in Deutschland und der Schweiz Tausende Hausbesitzer, die mit ihren Architekten wegen Baumängeln streiten.» Aber wenn einem auf Instagram so viele Leute folgen, dann sei alles halt etwas gröber: «Also auf einer Plattform, auf der viele leidenschaftlich gerne aus ihrem Leben berichten, nichts zu unwichtig ist – und sich selbst Alltägliches als «Content» verwerten lässt», schreibt Tobler.

Ohne sich der Ironie bewusst zu sein, dass auch er diesen Pipifax als Content verwendet. Da benützt eine Prominente ihren Status, um ihrem Ärger Luft zu machen. Wie berechtigt das wirklich ist, hätte Tobler herausfinden können. Mit einem Ortsbesuch oder mit dem Versuch, dem Architekten oder Bauleiter eine Stellungnahme zu entlocken.

Aber he, das wäre doch Journalismus gewesen, dafür hätte er etwas recherchieren müssen oder gar – schreckliche Vorstellung – sich von seinem Schreibtisch wegbewegen. Aber das sind Dinge, die im heutigen Spar- und Elendsjournalismus nur im äussersten Notfall erlaubt sind.

Aber es gibt auch einige gute Nachrichten, die hinter diesem Baustellentext stecken. Tobler geht einigermassen sanft mit Brugger um, was man bei seinem unflätigen Rüpeln gegen Marco Rima nicht behaupten kann. Über den holzte Tobler: «Er arbeitet also an der Vergrösserung seines Selbst, wie viele, die in die Öffentlichkeit drängen.» Dabei meckerte Rima nicht etwa über seinen Ärger mit dem Personal, sondern hatte ein Anliegen. Nur eins, das nicht in Toblers Gesinnungsblase passt.

Des Weiteren beschäftigt sich Tobler hier nicht mit der Misshandlung der deutschen Sprache mit Gendersternen und ähnlichem Schwachsinn. Er macht auch keine Schmähkritik wie in seinem Schmierenstück über den damaligen NZZaS-Chefredaktor Jonas Projer. Er fordert auch nicht wie bei Rammstein, dass die nächsten Auftritte von Brugger abgesagt werden sollten.

Bei Journalisten wie Tobler muss man immer froh sein, wenn sie vieles nicht machen. Allerdings bleibt dann nicht viel übrig, was sie machen könnten. Denn das kommt von Können, und eigentlich, theoretisch, wäre Tobler ja Kulturjournalist. Arbeitet also in einem Team, das ersatzlos, schmerzlos und folgenlos gecancelt werden könnte. Berichterstattung über Kultur, über Literatur, Filme, Bilder, Theater, Oper, über anspruchsvoll Geistiges, da ist nix. Ausser vielleicht über ein Pottwal-Happening, das halt unübersehbar ist. Denn Tagi und Kultur, das ist wie Erde und Mond, und dazwischen Vakuum. Viel Vakuum. Schwarze, kalte Leere.

Fake-Inserate

Immer wieder ganze Wellen auch in den seriösen Qualitätsmedien.

Der Trick ist immer der gleiche. Ein Online-Inserat lockt mit einer Hammer-Schlagzeile. «Der Skandal um Alain Berset», Roger Federer habe unglaubliche Gewinne erzielt (nein, nicht mit On), usw.

Früher oder später werden die Neugierigen, die darauf reinfallen, auf eine Seite gelotst, wo man ihnen Angebote macht, die eines gemeinsam haben: wird Geld gezahlt, ist es weg.

Hier ist eine neue Ausgabe:

Sieht aus wie eine Meldung vom «Blick», könnte sogar online im «Blick» aufpumpen. Oder bei Tamedia. Oder bei CH Media. Oder wo auch immer. Eine Runde widerwärtiger ist dann diese Variante:

Die zirkuliert auf Facebook und Instagram, natürlich ohne den Aufkleber «Fälschung».

Was soll das, wie ist das möglich? Ganz einfach, die meisten Qualitätsmedien sind bis heute nicht in der Lage, ihre Inserateplätze online selbst zu verwalten. Also stellen sie sie Google zur Verfügung, und das Datenmonster bespielt die dann mit Inseraten, die bei Google in Auftrag gegeben werden. Weniger Arbeit für die Medien, aber viel weniger Geld. Denn den Löwenanteil der Einnahmen kassiert natürlich Google, nicht etwa das Medium, bei dem die Inserate erscheinen.

Nun ist die überwiegende Mehrheit harmlos, der übliche Werbeschrott halt. Der Werbetreibende hat dabei einen gigantischen Vorteil gegenüber Werbung in der realen Welt. Während ein Printinserat oder -plakat im Schrotschussverfahren alle potenziellen Leser anspricht (oder eben nicht, Streuverlust gigantisch), kann der Inserent bei Google selbst bestimmen, wie sein Zielpublikum aussehen sollte. Er kann auch bestimmen, was ihm ein Klick auf sein Inserat wert ist, oder er wählt «pay per view», also jedes Mal, wenn die Webseite aufgerufen wird und auf ihr sein Inserat aufpoppt, zahlt er etwas.

Je mehr er aufwirft, desto häufiger und prominenter erscheint sein Inserat, desto höher die Einschaltquote, desto grösser die Chance, dass jemand draufklickt.

Nun ist die attention span, die Aufmerksamkeitsspanne im Internet, bekanntlich knackkurz, ein paar Sekunden höchstens. Also muss ein Inserat sofort einen Klick-Reflex auslösen, sonst ist es verpulvertes Geld. Und natürlich kann der Inserent, auch im Gegensatz zur realen Welt, auf den Klick genau nachvollziehen, welche Resonanz sein Inserat hatte.

Nun gibt es aber, wie die beiden obigen Beispiele zeigen, auch – wie überall im Kapitalismus – Beschiss und Missbrauch. Im ersten Beispiel sollen User einfach auf betrügerische Abzockseiten gelenkt werden. Im zweiten Beispiel geht’s ums Gleiche, zudem soll noch einer bestimmten Nationalität eine reingewürgt werden.

Oliver Zihlmann beschwert sich auf Tamedia wortreich darüber, dass «internationale Techkonzerne wie das Instagram-Mutterhaus Meta viel zu wenig gegen solche Inserate» vorgingen. Und: «Der zweite Grund ist die Untätigkeit unserer Behörden.» Den dritten Grund lässt Zihlmann aber wohlweislich beiseite: auch sein Medienhaus tut und investiert viel zu wenig, um solche Inserate zu verhindern.

So absurd und einfach ist es nämlich: würden die grossen Medienkonzerne die Inserate ihrer Online-Auftritte selbst bespielen, würden solche Fake-Werbungen bei ihnen gar nicht auftauchen. Aber selbst versagen und dann vorwurfsvoll Richtung Techkonzerne und Behörden mopsen – typisch Journalist.

Erregungsmaschinen

These: die Menschen waren schon immer so dumm. Man hat’s nur weniger gemerkt.

Schon der grosse Egoshooter Immanuel Kant wusste:

Damit meinte er, dass auch Zwang, Erziehung, Beratung, gutes Zureden nicht wirklich nützen. Aber er konnte wenigstens eine Richtschnur definieren, die das menschliche Handeln bestimmen soll.

Davon gibt es verschiedene Versionen, die wohl universellste lautet:

«Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.»

Das ist unter dem etwas pathetischen Begriff «kategorischer Imperativ» in die Geschichte eingegangen. Mehr ist nicht, da Kant nicht zu Unrecht lange Jahre auf dem Index der für Katholiken verbotenen Bücher stand. Weil er Setzungen der Bibel oder angeblich geoffenbarte göttliche Worte dahin verwies, wo sie hingehören: ins Reich des Glaubens, des nicht rational Begründbaren.

Fällt das als Handlungsanleitungen weg, fehlt die unbezweifelbare Letztbegründung, muss akzeptiert werden, dass alles, was wir unter Moral, Ethik, Anstand, Sitte verstehen, höchstens einsichtige Konventionen sind.

Ethik als Sammlung von Aussagen über das gute und gerechte Handeln des Menschen; Moral als Summe der geltenden Normen und Regeln, Tugend als Fähigkeit der richtigen Abwägung zwischen gut und böse, richtig und falsch. Alles schöne Begriffsturnereien, aber letztlich ohne viel praktische Brauchbarkeit.

Ich kann, weil ich will, was ich muss

Knackiger ist die Formulierung: «Ich kann, weil ich will, was ich muss.» Die wird Kant zugeschrieben, nur: hat er so nie gesagt. Aber das hier wäre der wahre Steinbruch der Erkenntniserweiterung, das wären eigentlich Fragen, mit denen sich der Mensch, der nicht mehr alle Energie darauf verwenden muss, sich am Leben zu erhalten, beschäftigen könnte.

In den (wenigen) zivilisierten Gegenden der Welt ist der Aufwand zur Selbsterhaltung, vulgo Arbeit oder Wertschöpfung genannt, überschaubar geworden. Schon mit einer Halbtagsstelle kann man sich über Wasser halten; mit genügend Konsumverzicht. Das vor Betreibung geschützte Existenzminimum beträgt in der reichen Schweiz bescheidene Fr. 1200. Plus Krankenkasse und Wohnung.

Also Zeit wäre genug vorhanden, sich mit bewusstseinserweiternden Fragen zu beschäftigen. Nur: dafür ist das krumme Holz offenbar nicht gemacht. Freizeit löst bei vielen Menschen Panik aus, wenn sie nicht irgendwie gefüllt werden kann. Womit auch immer. Ablenkungen jeder Art, sozial Depravierte verlieren sich in Videospielen, andere versuchen es mit Hobbys oder übermässigem TV-Konsum.

Neu entwickelte Zeitvernichtungsmaschinen

Seit rund 15 Jahren gibt es aber vorher unbekannte Zeitvernichtungsmaschinen, die mit grossem manipulativen Geschick durch Dauererregung die Menschen in ihrem Räderwerk behalten. Sie heissen soziale Plattformen.

Sie arbeiten mit der Illusion, dass der Vereinzelte in Kontakt mit vielen Menschen stünde, eigentlich Zugang zu Milliarden von Nutzern hätte. Auf diese Weise nicht nur soziale Kontakte knüpfen und pflegen könne, sondern auch Gedanken und Ansichten austauschen, sich damit bereichern solle.

Trotz allen Beteuerungen war das natürlich niemals die Absicht der Erfinder von Facebook, Twitter, Instagram usw. Sie haben sich damit Profitgeneratoren geschaffen, die unvorstellbare Prozentsätze von Reingewinn ermöglichen. Beliebig skalierbar, das funktioniert bei 10 Millionen Nutzern genauso wie bei 100 Millionen, genauso wie bei einer Milliarde.

Gleichzeitig richten diese transnationalen Monster, die sowohl fiskalisch wie juristisch kaum zu fassen sind, unvorstellbare Schäden auf dem Gebiet der öffentlichen Auseinandersetzung an. Sie können manipulativ verwendet werden (Cambridge Analytica), sie werden zum Tummelfeld von Trollen, bösartigen Kampagnen, computergenerierten Bewegungen.

Verdumpfung der Debatte

Aber sie sorgen vor allem für eine Verrohung, Versimplung, Verdummung der Debatte. Wer sich daran gewöhnt hat, auf maximal 280 Zeichen eine Meinung zu formulieren, ist geistig auf das Niveau eines Dreijährigen zurückgefallen, womit keine aufgeweckten Dreijährigen beleidigt werden sollen.

Differenzierung, Diskursfähigkeit, das Erfassen komplexer Zusammenhänge, das Durchdringen komplexer Situationen, das Suchen nach adäquaten Erklärungen für interagierende Kraftfelder, in denen sich Gesellschaften normalerweise bewegen – all das übersteigt den geistigen Horizont der Teilnehmer.

Wer nicht spielsüchtig ist, wundert sich, wie Menschen stundenlang vor Slotmachines sitzen können und die unablässig mit Münzen füttern. Das liegt auch daran, dass diese Maschinen mit grosser Ingenieurskunst und psychologischen Beeinflussungsmechanismen so gebaut sind und funktionieren, dass alle Suchtmechanismen im Hirn getriggert werden.

Genau gleich sitzen Hunderte von Millionen von Menschen vor den Slotmachines der sozialen Plattformen. Und füttern sie unablässig mit ihren Daten, in der irrigen Annahme, dass die Benutzung gratis sei. Das funktioniert dann am besten, wenn sie in einen Erregungszustand versetzt und in ihm gehalten werden.

Soziale Plattform, aus der Sicht des Betreibers.

Dann greift die fundamentale Erkenntnis von Gustave Le Bon, die er in seiner Untersuchung über die «Psychologie der Massen» festgehalten hat. Bei Massenveranstaltungen sinkt der durchschnittliche IQ der Teilnehmer auf den der dümmsten.

Genau das geschieht hier, im 21. Jahrhundert. Das Ausmass der menschlichen Dummheit ist nicht grösser geworden. Allerdings auch nicht kleiner. Zudem viel hör- und sichtbarer.

Trump gefährdet die öffentliche Ordnung

Das mag vielleicht sein. Aber dürfen nun Privatkonzerne Recht sprechen und Urteile fällen?

Ex-Präsident Donald Trump wird bis Januar 2023 keinen Zugang zu Facebook oder Instagram haben. Von Twitter ist er bereits lebenslänglich verbannt. Auch YouTube hat sich diesem Bann angeschlossen. Als diese Massnahmen zuerst im Zusammenhang mit der schändlichen Erstürmung des US-Kapitols bekannt gegeben wurden, passierten zwei Dinge.

Vom linken Mainstream wurden diese Zensurmasnahmen freudig begrüsst. Nur wenige Kommentatoren wagten es, sie als bedenklich und fragwürdig zu kritisieren. Nicht aus Sympathie für den notorischen Lügner Trump. Sondern weil es gefährlich ist, wenn solche Entscheide privater Gerichtsbarkeit überlassen werden.

Mit dem zunehmenden Bedeutungsverlusts Trumps, der wie der Politik-Irrwisch Steve Bannon wohl kaum ein Comeback feiern wird, liess zweitens das Interesse an der Debatte über solch eine Zensur aus privater Hand nach.

Zensur, also das Verbot bestimmter Inhalte, Publikationen, Meinungsäusserungen, diese Entscheidung war in modernen, zivilisierten Staaten ausschliesslich Staatsbehörden überlassen. Gegen die sich der Betroffene auf dem Rechtsweg wehren kann.

Wer entscheidet über Zensurmassnahmen?

Facebook, Twitter und Instagram sind dermassen weitverbreitet, dass es gerade für auf den Kontakt mit den Massen angewiesene Politiker einer schweren Strafe gleichkommt, diese Plattformen nicht mehr benützen zu können.

Das habe sich Trump selbst eingebrockt, mit seiner unverhohlenen anfänglichen Sympathie für den Abschaum, der den Sitz der US-Demokratie stürmte? Es geht doch nicht darum, dass diese Mann einen Sympathiewettbewerb gewinnen müsste.

Es geht darum, dass diese Verlängerung des Entscheids von Facebook (und damit Instagram), plus die Entscheide von Google oder Twitter aufgrund der Einschätzungen von Dunkelkammern gefällt werden. Bei Facebook heisst das «Oversight Board». Die hier versammelten Entscheidungsträger urteilen intransparent und nach Gusto, selbst Mark Zuckerberg muss sich diesen Entscheiden beugen.

Nur noch Berichterstatterpflicht in Schweizer Medien

Die Verlängerung wurde in den Schweizer Medienkonzernen als Meldung abgehandelt. Entweder, indem die SDA-Meldung übernommen wurde, oder – bei CH Media und der NZZ – eigene Korrespondeten so neutral wie möglich darüber berichteten. Ohne jede kritische Distanz, ohne wenigstens kurz darauf hinzuweisen, dass wohl die Mehrheit der Öffentlichkeit mit dieser zensur durchaus einverstanden ist, weil es sich um Trump handelt.

Wir müssten uns die Ohren zuhalten, würde das Barack Obama, Bill Clinton oder Jimmy Carter passieren. Die sind auch keine Gefahr für die öffentliche Ordnung? Mag sein, aber wer entscheidet das? Das ist die entscheidende, zentrale Frage. Um die sich offensichtlich «Blick», Tamedia, CH Media und auch die NZZ drücken wollen.

Einfach berichten, ja nicht werten. Überhaupt nicht die Debatte weiterführen, ob es wirklich eine gute Idee ist, US-Multimilliardären – oder von denen eingesetzten Gerichtshöfen – Entscheidungen von solcher Tragweite zu überlassen. Was Trump vor und während des Angriffs einer Meute aufs Kapitol alles gesagt oder verbreitet hat, ist übel und eines US-Präsidenten unwürdig.

Aber nochmal, ein offensichtlich verhaltensgestörte Mark Zuckerberg, ein mindestens so merkwürdiger Boss von Twitter, von den Google-Chefs ganz zu schweigen, nun soll es in deren Macht liegen, jemanden einen sozialen Tod sterben zu lassen?

Jetzt herrscht in der Schweiz offenbar die stillschweigende Übereinkunft: kein Büro aufmachen deswegen. Es trifft doch den Richtigen. Was mal wieder (fast) alle übersehen: Es trifft zuerst immer die Richtigen. Bis es dann nicht mehr die Richtigen trifft.

Aber dann ist Protest normalerweise vergeblich und zu spät.