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Medien Suisse

Ein repräsentativer Querschnitt durch die Niederungen.

Wir könnten nun die «Financial Times», das «Wall Street Journal» oder «The Economist» genauer anschauen, wie die über die CS-Pleite berichtet haben. Dabei würden wir aber blau und grün vor Neid, was im angelsächsischen Raum für Qualitätsjournalismus möglich ist.

Also lassen wir das und schauen, was am 11. April 2023 über die CS erschienen ist. Am späten Vormittag zählt die Mediendatenbank SMD insgesamt 96 Treffer für das Stichwort «Credit Suisse». Darin sind natürlich all die Doppeltreffer durch den Kopfblattsalat bei Tamedia und CH Media inbegriffen.

cash.ch macht etwas ganz Originelles; es erteilt dem «Chefdenker Andrew Garthwaite» von der CS das Wort: Wie er schreibe, sei «die Stimmung unter Aktienanlegern gar nicht mal so pessimistisch. Der Stratege wähnt die Aktienmärkte deshalb auch weiterhin in einem schleichenden Bärenmarkt».

Schleichender Bärenmarkt, eine Auskunft des «Chefdenkers» einer gescheiterten Bank? Schleich di, wie der Bayer da sagt.

Sowohl Tamedia wie die NZZ erfreuen den Leser mit einem Erklärstück zur Sondersession zur CS, die an diesem Tag begann. Da wird dieses und jenes erklärt, dabei wäre die Zusammenfassung ganz einfach: «Im Vorfeld zeichnet sich ab, dass die Parlamentarier die Kredite billigen dürften», schreibt die NZZ wie immer vornehm zurückhaltend.

Oder anders formuliert: nachdem die SP mit einer Kehrtwende den einzig sinnvollen Vorschlag der SVP abgeschossen hat, dass das Parlament den Bundesrat beauftragen soll, eine Gesetzgebung auszuarbeiten, mit der die sogenannten systemrelevanten Banken so gesundgeschrumpft werden, dass keine Staatsrettung mehr nötig ist und man sie im Fall der Fälle wie jedes andere Unternehmen auch abwickeln könnte, wird an dieser Sondersession genau nichts passieren.

Das mäandert sich dann durch den Medienkuchen. «zentralplus», «blick.ch», «finews.ch», «watson», «20 Minuten», «srf.ch», «nau.ch», «bluewin.ch», «Handelszeitung», SDA, man wähnt sich wieder einmal in Nordkorea, so uniform ist die Berichterstattung.

Tamedia wagt sich sogar zur Frage vor: «Was bei einem Nein des Parlaments zu den Milliardenkrediten passiert». Abgesehen davon, dass es das nicht geben wird: nichts.

Einzig «Inside Paradeplatz» bringt etwas Farbe ins Druckergrauschwarz: «In Einladung zu Aktionärsversammlung schrieb Grossbank von 24 Mrd. Jahresverlust. Offiziell sprach sie stets von 7,3 Mrd. Verlust.» Denn Lukas Hässig hat sich nochmal die Einladung zur letzten GV der CS genauer angeschaut. Und behauptet kühn: «Die Geschichte mit der CS, die noch am Freitag vor ihrem Verschwinden alle Kapital- und Liquiditätsvorgaben erfüllt habe, muss möglicherweise neu geschrieben werden.»

Das ist erfrischend. Aber es ist auch beelendend, weil daneben keinerlei Hintergrundberichte erscheinen. Die muss man dann wohl wieder in der FT, dem WSJ oder dem «Economist» lesen. Beziehungsweise die deutschen Versionen, wenn die hiesigen Medien dort abgekupfert haben …

Erschütternd

Messfühler Kommentare: unfähiges Personal …

«Gemäss Leuten, die die Anleihenbedingungen gelesen haben, wird ein Ausfall der Bonds ausgelöst, wenn der Staat zur Rettung der Bank einspringen muss. Somit alles in Butter.»

Das ist einer von vielen Kommentaren unter einem Artikel auf «Inside Paradeplatz». Thema ist die skandalöse Abschreibung von Zwangswandelanleihen im Buchwert von 16 Milliarden Franken auf null. Getan hat das die Bankenaufsicht FINMA, die sich wiederum auf das vom Bundesrat angewendete Notrecht abstützte.

Das Ganze ist finanztechnisch nicht ganz einfach zu verstehen, angefangen damit, was solche Bonds eigentlich sind, und vor allem, unter welchen Umständen sie ihren Wert verlieren. Der Artikel selbst, das sagt ZACKBUM in aller Objektivität, ist hervorragend geschrieben und durchdacht.

Interessant sind allerdings auch die Kommentare. Denn es ist bekannt, dass sich auf IP vor allem Schweizer Banker tummeln, die geschützt durch Anonymität unverblümt ihre Meinung sagen. Neben den üblichen frustrierten Kläffern («Du bisch eifach ganz en dumme Plauderi Zeyer») gibt es allerdings eine erschreckende Anzahl von Kommentatoren, die schwere Kenntnislücken vorführen.

Das fängt auch hier mit Gekeife an «Den Coco Gag bringt er gefühlt zum 10. Mal und er ist noch genauso falsch wie bei der ersten Erwähnung», geht aber mit ernsthaften Behauptungen weiter: «Es sind Pflichtwandelanleihen und die würden unter den gegebenen Umständen sowieso in Aktienkapital gewandelt und hätten im Fall CS (ohne Intervention) praktisch auf Null abgeschrieben werden müssen.» 

Ein anderer Banker behauptet: «Es wäre hilfreich, wenn der Autor wenigstens kurz einen Blick in den Prospekt der AT1 geworfen hätte, dann wüsste er nämlich, welchen Unsinn er hier zusammengeschrieben hat.»

Oder: «Wer diese Papiere erworben hat wusste oder hätte wissen sollen, dass es sich um scharfgestellte Handgranaten handelte, wieso sonst dieser Zins. Im Prospekt stehen seitenweise Trigger-Events.»

Und so weiter. Erschütternd ist: kein Einziger dieser Tiefflieger hat offensichtlich den Prospekt gelesen, geschweige denn verstanden. Sonst wüssten nämlich alle: höchstwahrscheinlich war keine der dort genannten Bedingungen erfüllt, um die Anleihen auf null abschreiben zu können. Zumindest gäbe es keine internationale Klagewelle, wenn alles so eindeutig wäre. Allerdings ist der Prospekt im üblichen internationalen Banglish abgefasst, bei dem die meisten Schweizer Bänker schon mal abschnallen.

Sie kapieren höchstens noch, dass das Kriterium des Unterschreitens einer gewissen Schwelle des Eigenkapitals nicht erfüllt wurde. Die übrigen wohl auch nicht, wenn man hier kurz einen Auszug zitieren darf:

«A “Viability Event” will occur if prior to a Statutory Loss Absorption Date (if any) either:
(a) the Regulator has notified CSG that it has determined that a write-down of the Notes, together with the conversion or write-down/off of holders’ claims in respect of any and all other Going Concern Capital
Instruments, Tier 1 Instruments and Tier 2 Instruments that, pursuant to their terms or by operation of law, are capable of being converted into equity or written down/off at that time is, because customary measures to improve CSG’s capital adequacy are at the time inadequate or unfeasible, an essential requirement to prevent CSG from becoming insolvent, bankrupt or unable to pay a material part of its debts as they fall due, or from ceasing to carry on its business; or …»

Alles klar, alles verstanden? Der Laienleser muss das nicht verstehen, ein Schweizer Bänker müsste es kapieren.

Es wird so viel über die Unfähigkeit in den Chefetagen der Banken geschimpft. Dagegen werden immer die hart arbeitenden einfachen Mitarbeiter im Maschinenraum gestellt, die aufrecht, kompetent und tapfer ihren Dienst verrichten.

Was sich hier aber zeigt (man kann diese Kommentare durchaus als repräsentativ bezeichnen): ein bedeutender Prozentsatz dieser kleinen Bänker hat eine starke Meinung, aber nicht einmal eine schwache Ahnung, worüber er schreibt. Auch das ist ein Grund dafür, dass der Finanzplatz Schweiz in einem so desolaten Zustand ist.

Man stelle sich nur vor, dass Schweizer Käse oder Schokolade auch von solchen Pfeifen hergestellt würde. Dann wäre es schnell mit deren Image und Reputation vorbei.

 

Klag dir eins

Die juristische Keule gegen den Journalismus.

Gerade haben wir den eigentlich witzigen Fall, dass eine Bank sich durch Artikel und Kommentare auf «Inside Paradeplatz» in ihrer Persönlichkeit verletzt sieht. Das sei in 29 Artikeln und in 287 Kommentaren erfolgt, behauptet die Zivilklage. Ihr ging eine Strafanzeige in der gleichen Sache voraus.

Alleine die Zivilklage umfasst 265 Seiten. Da in einem Zivilprozess jeder einzelne Klagepunkt kommentiert und widerlegt werden muss, sonst gilt er als eingestanden, bedeutet das entsprechenden Aufwand für IP. Und genau das dürfte die Absicht der Bank gewesen sein. Schutz der Mitarbeiter oder die Forderung nach Gerechtigkeit wirken hingegen lächerlich und als vorgeschobene Gründe, um einen unliebsamen Kritiker finanziell fertig zu machen.

Witzig an diesem Fall ist, dass die kritisierte Bank inzwischen faktisch aufgehört hat zu existieren, denn es handelt sich um die Credit Suisse. Damit stellt sich die Frage, ob auch die UBS nichts Besseres zu tun hat, als diese Klage weiterzuverfolgen. Vielleicht wäre es mit der CS nicht so weit gekommen, wenn sie sich statt um solchen Pipifax um wirklich wichtige Dinge gekümmert hätte.

Auf jeden Fall ist hier Licht am Ende des Tunnels für Lukas Hässig, der zugegebenermassen einen scharfen Reifen in seinen Artikeln fährt. Und in den Kommentaren vielen gefrusteten Bankern Gelegenheit gibt, unter Pseudonym abzulästern – statt was Sinnvolles für ihre Bank zu tun.

Aber während diese Klage möglicherweise mitsamt der CS beerdigt wird, ist die Drohung mit der juristischen Keule inzwischen ein probates Mittel geworden, um kritische Berichterstattung zu erschweren – oder gar zu verunmöglichen. Dazu trägt auch bei, dass die Schwelle für das Erlangen einer superprovisorischen Verfügung dank geschickter Lobbyarbeit im Parlament gegen den erbitterten Widerstand vieler Juristen gesenkt wurde.

Superprovisorisch – als Fremdkörper in der Rechtssprechung – bedeutet, dass auf Antrag ein Gericht eine Massnahme beschliessen kann, ohne dass die betroffene Seite vorab Gelegenheit bekäme, sich dagegen zu wehren. Natürlich kann das dann in einem ordentlichen Verfahren nachgeholt werden. Aber in der journalistischen Praxis hat das ganz üble Auswirkungen.

Denn im seriösen Journalismus, also ausserhalb der «Republik», ist es normal und üblich, dass nach der Recherche der oder die Betroffenen Gelegenheit bekommen, sich dazu zu äussern. Man konfrontiert sie also mit den wichtigsten Vorwürfen. Das kann zu verschiedenen Reaktionen führen. Zu einem trockenen «kein Kommentar, und das ist kein Zitat» über längliche Gegenreden bis zum Gang ans Gericht mit der Forderung, die Publikation des geplanten Artikels zu verbieten, weil seine Veröffentlichung nicht wiedergutzumachenden Schaden anrichten würde.

Natürlich ist es widerlich, wenn wie im Fall eines Schweizer-angolanischen Geschäftsmanns ein im roten Bereich drehender Tamedia-Journalist aus gestohlenen Geschäftsunterlagen wilde Anschuldigungen herausmelkt, darauf die Mühlen der Justiz in Gang kommen – und am Schluss der Geschäftsmann von allen Vorwürfen auf ganzer Linie und überall entlastet, freigesprochen wird. Aber er selbst und seine Firmen sind danach kaputt.

Solcher Borderline-Journalismus schadet natürlich dem Metier und bringt es zusätzlich in Verruf. Glücklicherweise sind Christian Brönnimanns nicht allzu häufig unterwegs. Aber auch nach der Publikation eines Artikels wirkt das Erheben der juristischen Keule manchmal Wunder.

Auch dem Autor dieser Zeilen ist es schon mehrfach passiert, dass Artikel – ohne sein Einverständnis oder seine Kenntnis – urplötzlich online verschwanden. Auf Nachfrage wurde jeweils erklärt, dass der im Artikel Kritisierte seinen Rechtsanwalt den üblichen Textbaustein absondern liess. Man zeige die Vertretung von an, müsse diese und jene Textstelle bemängeln, verlange Löschung oder Korrektur plus Entschuldigung, sonst kracht’s.

Das letzte Mal scheint das in Deutschland funktioniert zu haben, als dort ein kritisches Buch über die hasserfüllte Kämpferin gegen Hass im Internet erscheinen sollte. Die Intervention eines teuren und entsprechend beleumdeten Anwalts genügte, dass der Verlag einknickte und das Buch nicht auslieferte. Als die Autorin das dann im Eigenverlag in der Schweiz tat, passierte – nichts. Ein Beispiel, wie man mit leeren Drohungen Wirkung erzielen kann.

Auch grosse Verlage wie CH Media oder Tamedia scheuen rechtliche Verwicklungen wie der Teufel das Weihwasser. Eine Superprovisorische verschiebt zumindest die Veröffentlichung eines Artikels, ihre Bekämpfung kostet. Selbst wenn sie weggeräumt wurde, kann es sein, dass der Artikel inzwischen seine Aktualität eingebüsst hat. Viel Geld für nix.

Auch bei nachträglichen Beanstandungen gibt es immer das Prozessrisiko, dass der beklagte Verlag verlieren könnte. Und selbst wenn er gewönne, die Gegenseite zahlt nie den tatsächlich angefallenen Aufwand des eigenen Anwalts.

Früher, in den besseren Zeiten, war es noch eher eine Prinzipiensache, dass sich Medien nicht so einfach einschüchtern liessen. Heutzutage ist die Abklärung des möglichen Prozessrisikos ein fester Bestandteil der Prozeduren bei der Veröffentlichung eines Artikels.

Damit kann die sogenannte Vierte Gewalt immer weniger ihren Kontrollaufgaben nachgehen. Denn es ist schon so, wie es in einem George Orwell zugeschriebenen Zitat heisst: «Journalismus bedeutet, etwas zu drucken, von dem irgend einer will, dass es nicht veröffentlicht wird. Alles andere ist PR.»

Wumms: Beni Frenkel

Mit Zahlen, mit Frauen und mit Fakten hat er’s nicht so.

«elleXX Gender Equality Basket» verbindet gnadenlos schlechte Performance mit üppigen Gebühren. Die in ihm enthaltenen Unternehmen sollen frauenfreundlich sein. Sind sie aber nicht besonders.

Dieses Fazit zog Beni Frenkel auf «Inside Paradeplatz». Allerdings konnte er es nicht lassen, den Artikel mit sexistischen Sprüchen aus der unteren Schublade zu garnieren. Gelegenheit für Patrizia Laeri, sich darauf zu stürzen und Anwältin Rena Zulauf mal wieder Gelegenheit zu geben, sich eine Doppelklatsche abzuholen. Aber Laeri konnte damit von ihrem Geschäftsgebaren ablenken, zudem war peinlicherweise auch noch eine Zahl falsch.

Also schrieb IP zerknirscht: «Entschuldigung, Patrizia Laeri». Plus eine milde Spende von 2500 Franken an die Frauenhäuser Schweiz. Peino.

Schon zuvor hatte Frenkel auf «Blick TV» eingedroschen, kaum Zuschauer, Megaflop. Nur: «Der Artikel basierte auf einer falschen Basis, er wurde gelöscht.» Peino.  Ähnlich erging es ihm bei seiner Hinrichtung des Ringier-Blatts «Fritz + Fränzi». Das fanden die Herausgeber überhaupt nicht komisch: «Herr Frenkel hat der Stiftung Elternsein in der vergangenen Woche über verschiedene Kanäle drei Fragen schriftlich zukommen lassen. Wir haben diese Fragen ausführlich beantwortet und uns darüber hinaus Zeit genommen, auch Rückfragen zu beantworten. Wir sind ausserordentlich erstaunt, feststellen zu müssen, dass ganz offensichtlich vorsätzlich unsere Antworten in keiner Weise in den Text eingeflossen sind, sondern gezielt Falschinformationen gestreut werden.» Peino.

Man kann «never let the truth spoil a good story» auch zu wörtlich nehmen. Sein jüngster Streich geht allerdings in die andere Richtung, aber ebenfalls in die Hose. «Walder vs. Blog: Sieg für Klein-Journalistin», jubilierte Frenkel einmal auf der Seite der Frau. Allerdings schon wieder Fake News. Denn die Absicht des Ringier-Verlags, dass drei Textstellen in einem Beitrag gelöscht werden sollten, wurde erreicht. Nur passt das Frenkel nicht in seinen Feldzug gegen Ringier, also lässt er dieses entscheidende Detail aus. Leider vermochte IP nicht, einen richtigstellenden Kurzkommentar zu veröffentlichen.

Auch Roger Schawinski rempelte er mal an, dafür jubelte er einen Journalisten als den «wohl talentiertesten Jungredaktor im Grossraum Zürich» hoch. Der hatte allerdings eher talentfrei ein dermassen vor Klischees strotzendes Porträt über eine jüdische Kandidatin für den Zürcher Stadtrat geschrieben, dass er deswegen entlassen wurde, nachdem sich der Tagi-Chefredaktor für diese Entgleisung entschuldigt hatte.

Lustigerweise handelte es sich um ein Porträt über Sonja Rueff-Frenkel. Richtig geraten, die Schwester von Beni Frenkel. Er selbst hat es wohl wie kein Zweiter im Grossraum Zürich geschafft, immer wieder einen unheimlich schwachen Abgang hinzulegen, wo immer auch er journalistisch tätig war. Das war bedauerlicherweise auch bei ZACKBUM so.

Von der Korrektur- und Kostenseite her kann ZACKBUM diesen Verlust verschmerzen.

Wo die Pressefreiheit wirklich gefährdet ist

Credit Suisse contra «Inside Paradeplatz»: Das Schweigen der Lämmer.

Tamedia faselt ständig von irgendwelchen Lecks, «Blick» will von niemandem beeinflusst sein, was normalerweise nur ausgesprochen verbohrte, arrogante und selbstgenügsame Medien von sich behaupten. Dann haben wir noch das WEF (wie sagte mal ein nicht unbekannter und sehr intelligenter Banker: «sollte ich einmal dorthin eingeladen werden, weiss ich, dass ich etwas falsch gemacht habe»), natürlich und selbstverständlich die Ukraine.

Also sind die beiden Zentralredaktionen, die mit ihren Erzeugnissen flächendeckend die Deutschschweiz beschallen, restlos ausgelastet.

Immerhin gibt es noch die NZZ, die innerhalb all dieses Wiederkäuens an eine Front erinnert, wo zurzeit die wirkliche Schlacht um die Pressefreiheit in der Schweiz stattfindet. Nämlich im Kampf der Credit Suisse gegen den Finanzblog «Inside Paradeplatz».

«Der Credit Suisse droht ein Pyrrhussieg», titelt sie gelehrt einen Riesenriemen von über 12’000 Anschlägen. Anfang Dezember machte der Finanzblog bekannt, dass ihm eine 264-Seiten umfassende Klageschrift der CS ins Haus geschneit sei. In der Zeit zwischen Ende Juli und Ende Oktober, also seit dem Amtsantritt des neusten Dreamteams bei der CS, werden rund 50 Artikel und über 200 Leserkommentare eingeklagt. Sie seien persönlichkeitsverletzend und/oder geschäftsschädigend, verstiessen also gegen das UWG.

Damit hat die CS sozusagen den juristischen Flammenwerfer, die Stalinorgel, das Maschinengewehr auf Dauerfeuer gegen IP gerichtet. Zur Sicherheit hat die CS auf die Zivilklage noch eine Strafanzeige draufgelegt, damit da kein Gras mehr wachse.

Da in einem Zivilverfahren nicht nur jeder Vorwurf akkurat aufgelistet und begründet werden muss, sondern genauso akkurat vom Angegriffenen widerlegt, kommen selbst im besten Fall happige Kosten auf IP zu. Obwohl die CS behauptet, sie klage hier «zum Schutz unserer Mitarbeitenden», ist wohl der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass es ihr in erster Linie darum geht, den Finanzblog finanziell fertigzumachen.

In aller gebotenen Objektivität zählt die NZZ die Meriten auf, die sich der Betreiber Lukas Hässig zuschreiben kann, wofür er auch zum Journalisten des Jahres gewählt wurde, als dieser Titel noch etwas bedeutete. Die Aufdeckung eines Mulimillionen-Abgangsbonus für den damaligen Novartis-Chef Daniel Vasella, die Aufdeckung des Geschäftsgebarens des gefallenen Raiffeisen-Stars Pierin Vincenz im Alleingang – nur zwei Beispiele von Hässigs Wirken.

Als One-Man-Show hat er bereits dermassen häufig die verbliebenen Wirtschaftsredaktionen abgetrocknet, dass ihm deren tiefempfundener Neid gewiss ist. Daher wird in den Schweizer Medien nur zurückhaltend berichtet, während es Hässig dank der CS immerhin bis in den «Spiegel» und auf die Frontseite der «Financial Times» kam.

Dieser Bekanntheitszuwachs ist ein Punkt, wieso die NZZ einen möglichen Pyrrhussieg der CS vermutet. Dazu kommt natürlich die klassische David und Goliath Geschichte und schliesslich die Frage, ob die krisengeplagte und schlingernde Bank wirklich nichts Besseres zu tun habe, als einen unliebsamen Kritiker mit einer teuren Monsteranklage zu überziehen.

Auf der anderen Seite ist es so, dass Hässig tatsächlich gelegentlich eine Art Borderline-Journalismus betreibt. Er haut mal einen raus, wenn dann die Rechtsabteilung der betroffenen Bank anruft und aufheult, lässt er sich zu partiellen Löschungen überreden.

Aus langjähriger Erfahrung weiss er aber meistens, wo die Grenzen liegen, hinter denen die juristische Todeszone im Journalismus beginnt. Das gilt aber nicht für seine Leserkommentare. Hier toben sich unter Pseudonym eine ganze Latte von grösstenteils frustrierten Bankern und Ex-Bankern aus, für die eigentlich alle führenden Bankenlenker auf dem Platz Schweiz ausgemachte Pfeifen und Versager sind. Diese Auffassungen vertreten sie im Schutz der Anonymität recht ungeniert.

Es ist leider eine bekannte Tatsache, dass bei einem Kommentar nicht nur der Kommentator, sondern auch derjenige haftet, der ihm seine Plattform zur Verfügung stellt. Ausser auf sozialen Plattformen wie Facebook, aber das ist eine Schlaumeierei für sich.

Anonym macht mutig, das weiss jeder. Das ZACKBUM-Redaktor René Zeyer auch gelegentlich auf IP publiziert, kennt er die Kläffer und Belferer zur Genüge, die sich unter durchaus interessante Kommentatoren mischen. Wir sind immer der Auffassung, dass der, der kräftig austeilt, kein Glaskinn haben darf. Ausserdem geht uns das Gewäffel frustrierter Versager, auf die noch nie im Leben jemand gehört hat, schwer am Allerwertesten vorbei.

Wenn man aber übelnehmen will, und das will die CS, findet man dafür genügend Anlass. Wieso Hässig schon seit Jahren diese Flanke offenlässt, in geradezu fahrlässiger Weise Kommentare freischaltet, die auch für den Laien erkennbare Beleidigungen enthalten, bleibt sein süsses Geheimnis.

Prozessökonomisch wäre es klar die bessere Strategie für die CS gewesen, sich auf zwei drei Textstellen in Artikeln und fünf, maximal zehn Kommentare zu beschränken, wo es in jedem einzelnen Fall glasklar gewesen wäre, dass hier Recht verletzt wurde.

Es mag sein, dass der federführende Anwalt Daniel Glasl einfach möglichst viele Stunden aufschreiben wollte. Es ist aber wahrscheinlicher, dass sich dieser Wunsch mit der Absicht der CS traf, durch eine Monsterklage dem Finanzblog einfach das Wasser abzugraben. Völlig egal, welche Zahl an eingeklagten Textstellen die CS gewinnen wird – für IP bedeutet die Verteidigung horrende Ausgaben.

Dass es mehr um fertigmachen als um Gerechtigkeit geht, beweist auch der Antrag der CS auf Gewinnherausgabe. Das ist im ZGB so vorgesehen und keinesfalls Neuland. Auch die hasserfüllte Kämpferin gegen Hass im Internet versucht das gegenüber Ringier. Aber alleine ihr Fall beweist, wie verdammt schwierig es ist, den Gewinn aus einzelnen Artikeln zu berechnen. Eine solche Berechnung ist aber die Voraussetzung, dass überhaupt die Forderung nach Herausgabe gestellt werden kann.

Seitdem JSH verkündete, dass sie Ringier zur Herausgabe von Zahlen und Unterlagen gezwungen habe, ist es eigenartig ruhig geworden. Im Vorfeld hatte ein völlig verpeilter Hansi Voigt noch behauptet, Ringier habe mit Artikeln über JSH über eine Million Gewinn gemacht, wobei das Finanzgenie Umsatz und Gewinn einfach gleichsetzte. Aber seitdem JSH über die geforderten Zahlen verfügt, gibt es Sendepause.

Auch die CS spekuliert nicht ernsthaft darauf, durch eine Gewinnherausgabe bei IP endlich ihre finanzielle Schieflache begradigen zu können. Es geht ihr einzig und alleine darum, eine weitere Kampffront zu eröffnen, um Hässig weitere Unkosten zu verursachen.

Hier fällt also ein ganz Grosser über einen ganz Kleinen her. Der daran zwar nicht ganz unschuldige ist. Aber dennoch von allen Medienorganen unterstützt werden müsste, die auch morgen noch wagen wollen, gelegentlich aufmüpfige Dinge über potente Finanzhäuser mit Geld zum Verstreuen zu sagen.

Aber offenbar ist Nabelschau, Neid und konstante Ablenkung auf Nebensächliches so verbreitet, dass ausser der nochmals ausdrücklich gelobten NZZ nach anfänglicher, dezenter Berichterstattung weder CH Media noch Tamedia es für nötig halten, diesem Anschlag auf die Pressefreiheit solidarisch entgegenzutreten.

Sich mit der weidwunden und daher brandgefährlichen CS anzulegen, das bräuchte Mut. Blau-gelbe Fahnen als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine flattern zu lassen, das braucht überhaupt keinen Mut. So schaut’s aus.

Ach, der Tagi

Spät kommt er, dafür schlecht.

Zunächst war Tamedia der grösste Medienskandal des Jahres nur eine Tickermeldung wert. Schliesslich beschloss man, ihn doch nicht gänzlich zu ignorieren: «Will die zweitgrösste Schweizer Bank dem Blog «Inside Paradeplatz» und dem Journalisten Lukas Hässig maximalen Schaden zufügen, oder geht es um ein berechtigtes Anliegen?», fragt schön ausgewogen Jorgos Brouzos.

Und lässt Hässig Absicht vom «Basler Medienanwalt Jascha Schneider-Marfels» unterstellen: «Er hat die CS gereizt, bis sie die Nerven verloren hat. Damit erzielt er seine Klicks. Das ist sein Geschäftsmodell.»

Damit der Bösartigkeit nicht genug. Den letzten Drittel seines Artikels verwendet Brouzos dazu, der «Fintech-Unternehmerin Patrizia Laeri» eine Plattform zu geben. Die war wegen ihrer fragwürdigen Geschäftspolitik und einer mageren Performance von «Inside Paradeplatz» kritisiert worden. Der Autor des Beitrags hatte sich dabei auch einige spitze Bemerkungen über Laeri als Person erlaubt.

Daraufhin klagte sie mehrfach – und verlor mehrfach, aber nicht vollständig. Die Klagen führte die einschlägig bekannte Anwältin Rena Zulauf. Sie versuchte es am Handelsgericht Zürich, wo sie krachend verlor. Zugleich vor dem Bezirksgericht Meilen: «Demnach müssen Laeri respektive die ElleXX von den 6’000 Franken Gerichtskosten definitiv 4’000 Franken übernehmen. Zudem muss die ElleXX IP eine Parteieinschädigung von 800 Franken zahlen», fasste IP unter dem Titel «Laeri vs IP: 1:2» zusammen.

Es war offenkundig, dass Laeri die berechtigte Kritik an ihren Angeboten angeblich «feministischer Investitionen» auf eine Debatte über Sexismus umbiegen wollte. Nicht einmal das gelang ihr besonders beeindruckend.

Ausser beim Tagi, der höchstens im Streubereich der Wahrheit behauptet: Laeri habe «selbst jüngst einen Rechtsstreit gegen das Medium wegen beleidigender und sexistischer Passagen in einem Artikel teilweise gewonnen». Näher an der Wahrheit wäre: grösstenteils verloren.

Dabei entblödet sich Laeri nicht, sich mit der Aussage zitieren zu lassen, sie begrüsse die Klage der CS gegen «Inside Paradeplatz».

Was ihr vergeblicher Ablenkungsversuch von mageren Resultaten mit dem Versuch der Grossbank zu tun haben soll, eine kritische Stimme plattzumachen, erschliesst sich nicht. Dass Brouzos diesen Schlenker macht, um IP zu diskreditieren, disqualifiziert ihn als ernstzunehmenden Journalisten.

IP: Das Schweigen der Belämmerten

Die Credit Suisse will ein unliebsames Medium killen.

Noch nie wurde so grobes Geschütz gegen einen Finanzblog, gegen ein Publikationsorgan in der Schweiz aufgefahren. Die Credit Suisse haut Lukas Hässig eine 265 Seiten dicke Klageschrift um die Ohren, plus unzählige Beilagen. Insgesamt 52 Beiträge und rund 200 Leserkommentare hätten ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, Ruf- und Geschäftsschädigung verursacht.

Dafür will die CS Rache. In Form der Ansetzung des Streitwerts auf mindestens 300’000 Franken. Davon berechnen sich die Gerichts- und letztlich auch Anwaltskosten. Plus Gewinnherausgabe, was bislang nur eine hasserfüllte Kämpferin gegen Hass im Internet probiert hat. Eingehüllt ist das in Blabla, wie wichtig die Pressefreiheit sei, aber … Der Blog habe das Geldhaus «schlichtweg totgeschrieben», entblödet sich die Krisenbank nicht zu behaupten.

Hässig bemängelt zu Recht, dass sich die CS aber nicht traut, gegen die grosse «Financial Times» vorzugehen, die immer wieder auf Insiderinformationen beruhende Berichte veröffentlicht hat.

Es ist tatsächlich die Frage, was von einer Führungscrew zu halten ist, die mit existenzbedrohenden Problemen konfrontiert ist, Assetabflüssen in Milliardenhöhe, mit Baustellen in Milliardengrösse, mit Skandalen, Bussen und happigen Verlusten. Der nach langem Grübeln präsentierte «Rettungsplan» wurde weder von der Börse, noch von kompetenten Beobachtern goutiert. Die Aktie notierte teilweise unter 3 Franken, eine Schande. Das einzige, was üppig sprudelt bei der Bank, das sind die Boni. Eine zweite Schande.

Anstatt sich also um diese Unzahl von Baustellen zu kümmern, hält es die Bank für wichtig und nötig, eine teure externe Anwaltskanzlei zu beauftragen, einen Rundumschlag gegen «Inside Paradeplatz» zu führen. 265 Seiten plus Beilagen plus interne Zulieferdienste, für das Reiten dieses Steckenpferds hat die CS sicherlich um die 500’000 Franken ausgegeben. Bis jetzt.

Die Absicht ist dabei sonnenklar: persönlich betroffene Versager in der Chefetage wollen ihr Mütchen kühlen. Aber nicht bei einem einigermassen finanzstarken Gegner wie der FT, sondern bei der One-man-Show IP. Es geht ihnen auch überhaupt nicht um Persönlichkeitsverletzung, Geschäftsschädigung oder gar «totschreiben». Es geht um beleidigte Leberwurst, Nuggi rausgehauen, Exempel statuieren, hässig auf Hässig sein.

Das ist ein Frontalangriff auf die Medien in der Schweiz. Mit bislang ungekannter Energie, Wucht und Finanzstärke vorgetragen. Unabhängig davon, wie die übrigen Medien zu Hässig stehen: das sollte ein breites Echo, einen Aufschrei auslösen. Nicht, um die Inhalte von Hässig zu verteidigen. Sondern um die Absicht dieses Angriffs zu denunzieren.

Sollte. Aber natürlich kennen wir unsere Elendsmedien besser.

Tamedia: tiefes Schweigen bislang, abgesehen von einer Tickermeldung. NZZ: eine Kurzmeldung der Feuilleton-Redaktion (!). Offenbar hält man den Vorfall hier für ein Unterhaltungsprogramm. Das Demokratierettungsblatt «Republik»? Tiefes Schweigen. watson.ch: Immerhin «Monsterklage: Credit Suisse will 52 «Inside Paradeplatz»-Artikel gelöscht haben». Allerdings auch die spitze Anmerkung: «Das forsche Vorgehen der Bank lässt sich wohl auch mit Frust erklären. Hässig sei in den vergangenen Jahren regelmässig an seine Verantwortlichkeit ermahnt worden, heisst es aus dem CS-Umfeld. Und zwar auch in Bezug auf die inhaltliche Überwachung der Leserkommentare. «Allerdings ohne Erfolg.»» Das bedeutet: watson. ch liess sich von der Corporate Communication der Bank diese Sätze einflüstern.

Besser gesagt: watson.ch übernahm wortwörtlich, was Florence Vuichard, die Wirtschaftschefin von CH Media, dort publizierte. Kein Wunder, gehört beides dem Wannerclan. Auch der «Walliser Bote» schreibt von einer «Monsterklage». Er hat immerhin ein wenig recherchiert, zitiert einen Artikel des Medienanwalts Matthias Schwaibold und hat die Bank um Stellungnahme gebeten: «Auf Anfrage begründet die Grossbank ihr Vorgehen folgendermassen: «Credit Suisse hat sich entschieden, die Rechtmässigkeit von Leserkommentaren und Texten rechtlich überprüfen zu lassen. Dies geschieht zum Schutz unserer Mitarbeitenden, die auf dem Blog regelmässig beschimpft und verunglimpft werden.» Mehr will die CS nicht sagen, auch zur Frage nicht, wieso sie gerade jetzt aktiv wird. Und ob das forsche Vorgehen etwas mit Markus Diethelm, dem ehemaligen UBS-Rechtschef, zu tun hat, der nun seit 2022 für die CS in gleicher Funktion tätig ist.»

Aber sonst? Wo bleiben die Gutmenschen von Ringier? Interessiert das weder den «Blick» noch die versammelte Wirtschaftspresse von Axel Springer Ringier Mobiliar? Und die Staatsfunker von SRF? Sendepause, wichtiger scheint zu sein: «Reicht einmal Duschen pro Woche?»

Wieder einmal zeigen die Medien, dass sie weder zu Solidarität, noch zur Verteidigung ihrer ureigensten Interessen fähig sind. Denn ein solcher Angriff auf einen Blog ist eine Bedrohung für alle Newsmedien. Für alle, die kritische Berichte, auch über immer noch mächtige Banken, veröffentlichen.

Wenn Hässig diesen Prozess auch nur teilweise verliert, ist er pleite. Wenn ihn nicht schon vorher die Kosten seiner Verteidigung totgemacht haben. Selbst wenn er – oder frustrierte Banker, die bei ihm anonym in Kommentaren vom Leder ziehen – nicht nur die Grenzen des Anstands, sondern auch des gesetzlich Erlaubten überschritten haben sollten: es kann doch nicht sein, ihn dann einfach finanziell plattzumachen.

Gäbe es einen allgemeinen Aufschrei gegen dieses Vorgehen der CS, die Bank würde es sich nochmal überlegen, denn noch mehr Reputationsschaden kann sie wirklich nicht gebrauchen. Aber den wird es nicht geben …

Volles Rohr gegen «Inside Paradeplatz»

Die Credit Suisse hat nichts Besseres zu tun.

Eines der grossen Probleme im aktuellen Elendsjournalismus ist die Verrechtlichung medialer Arbeit. Schon immer versuchten Opfer oder Objekte medialer Aufmerksamkeit, mit dem Gang zum Kadi unliebsame Berichterstattung zu verhindern, zu unterdrücken, zu bestrafen.

Aber in den letzten Jahren ist das endemisch geworden. Einzelne Betroffene versuchen es mit einer Zangenbewegung, einer zivilrechtlichen Klage und einer Strafanzeige. Auch ZACKBUM ist Opfer dieser Unsitte. Die Absicht dahinter ist klar erkennbar. Es geht häufig nicht um die Wiederherstellung von Gerechtigkeit, auch nicht um die Ahndung eines Unrechts. Es geht schlichtweg darum, ein Organ durch die entstehenden Kosten fertigzumachen.

Auch grosse Medienhäuser ducken sich immer häufiger feige weg, wenn mit juristischen Schritten gedroht wird. Der Tamedia-Konzern machte dem Autor dieser Zeilen schon mal anheischig, einen ohne dessen Kenntnis aus dem Netz genommenen Artikel wieder online zu stellen – wenn der kleine Journalist für den grossen Konzern das Prozessrisiko übernehmen würde. Auch das «Tagblatt» aus St. Gallen löschte einen unangreifbar recherchierten Artikel aus dem Netz – ohne dass der Autor vorab darüber informiert worden wäre. Ein reicher in St. Gallen beheimateter Clan hatte einen Büttel auf die Redaktion geschickt, der zum Ausdruck brachte, dass die Sherkatis nicht amüsiert seien. Das reichte.

Wie gross das Prozessrisiko war, bewies dann «Die Ostschweiz». Sie publizierte den unveränderten Artikel aufs Neue – ohne Reaktion der Betroffenen.

Drohungen mit finanziellen Forderungen nehmen heutzutage Überhand. So versucht eine hasserfüllte Kämpferin gegen Hass im Internet schon seit Längerem, den Ringier-Verlag zu einer Gewinnherausgabe zu zwingen, den er angeblich mit Artikeln über sie erzielt habe.

Genau diese Nummer probiert nun auch die grosse Credit Suisse gegen den kleinen Finanzblog «Inside Paradeplatz». Es geht um einen Streitwert von mindestens Fr. 300’000.- und die Herausgabe des Gewinns, den Lukas Hässig mit seiner unermüdlichen Berichterstattung über die Abwärtsspirale dieser Bank erzielt haben könnte.

Laut seiner Darstellung umfasst die Klageschrift satte 265 Seiten, plus Beilagen. Wie er konservativ ausrechnet, dürfte alleine das Erstellen externe Anwaltskosten von einer Viertelmillion verursacht haben.

Diese «Monster-Klage» richte sich gegen 52 Beiträge auf IP, also alle, die zwischen Ende Juli und Ende Oktober erschienen seien und das Wort CS enthielten. Die Persönlichkeitsrechte der Kläger, also der CS Group, der CS AG und der CS Schweiz AG, seien durch den Autor, durch Gastautoren oder durch Leserkommentare verletzt worden.

Natürlich wird auch Geschäftsschädigung ins Feld geführt, in der Schweiz umständlich als Verstoss gegen das Gesetz über unlauteren Wettbewerb (UWG) abgehandelt. Um die Gewinnherausgabe beziffern zu können, verlangt die CS zudem die Gesamtumsätze und die «Umsatzrendite», also einen vollständigen Einblick in die finanziellen Verhältnisse von IP.

Präventiv singt die CS zunächst das hohe Lied der Pressefreiheit, wie IP zitiert: «Die Klägerinnen sind dezidiert für die freie Presse und anerkennen die Medien als vierte Gewalt im Staat.» Dann kommt das dicke Aber: «Die Führungsequipe und damit die Klägerinnen werden der Lächerlichkeit preisgegeben, mit Beleidigungen überzogen und blossgestellt, und die Bankengruppe wird verächtlich gemacht, ja schlichtweg totgeschrieben, Kunden und Mitarbeiter werden gar aktiv zum Verlassen der Bank animiert.»

Damit will die Bankengruppe den aufmüpfigen Finanzblog totklagen. Als ob IP für den Niedergang der CS ursächlich verantwortlich wäre. Seit über 10 Jahren betreibt Hässig seine Plattform und hat in dieser Zeit eine beeindruckende Menge von Primeurs gesammelt. Unvergessen die Aufdeckung der Millionenabfindung für Vasella, einzig und allein dafür, dass der nicht bei einer anderen Pharma-Bude anheure. Dann der Skandal um den Starbanker Pierin Vincenz, den Hässig sozusagen im Alleingang zu Fall brachte, während die anderen Wirtschaftsmedien lange Zeit mit offenem Mund zuschauten. Dafür wurde Hässig zu recht als «Journalist des Jahres» ausgezeichnet, als dieser Preis noch etwas bedeutete.

Es ist richtig, dass Hässig in vielen seiner Artikel an die Grenzen des Erlaubten schreibt, das Wort Borderline-Journalismus fällt einem ein. Es ist auch richtig, dass sich frustrierte Banker unter Pseudonym in den Kommentaren austoben, dass es eine Unart hat. Leider ist der Betreiber einer Plattform – wenn es kein Social Media wie Facebook ist – auch für den Inhalt der Kommentare haftbar.

Einerseits ist es verständlich, dass es der CS mal den Nuggi herausgehauen hat, der von der UBS eingewechselte juristische Mastermind Markus Diethelm ist der wohl beste Legal Council, über den der Finanzplatz Schweiz verfügt. Auf der anderen Seite müsste man meinen, dass eine Bank, die in der gleichen Zeit, die ihre Klage bestreicht, nochmals 45 Prozent ihres Aktienwerts verlor und sich zeitweise auf dem Weg zum Billigpapier von unter drei Franken befand (von einmal über 90 Franken!), eine Bank, die von einem Skandal zur nächsten Bussenzahlung und zum nächsten Milliardenverlust wankt, eine Bank, die mit Asset-Abflüssen im Multimilliardenbereich zu kämpfen hat, eine Bank, deren Führungscrew nicht zu erkennen gibt, wie sie aus dieser Abwärtsspirale herausfinden will, eine Bank, bei der eigentlich nur noch die Boni üppig fliessen, dass eine solche Bank Wichtigeres zu tun hätte als ihren Frust an einem Finanzblog auszulassen.

Aber vielleicht ist das genau das Problem. Wenn’s im Grossen harzt und knarzt, wenn die Bank ständig mediale Prügel von grossen Finanzblättern wie der «Financial Times» oder dem «Wall Street Journal» einstecken muss, dann kommt sie auf die Idee, ihr Mütchen an einem kleinen Player zu kühlen.

Das hilft der CS in keiner Art und Weise aus der Krise. Viel Hirnschmalz, interne Ressourcen und die Dienste einer Grosskanzlei zu bemühen, um akkurat Dutzende von angeblichen Regelverstössen aufzuführen, das ist schlichtweg schäbig. Ärmlich. Und noch einiges mehr, was hier nicht formuliert werden kann, weil ZACKBUM nicht das Schicksal von IP teilen möchte.

Nicht nur, weil René Zeyer immer mal wieder (auch über die CS) auf IP schreibt, seien auch ZACKBUM-Leser dazu aufgefordert, kräftig auf das Konto zu spenden, das Hässig sicherlich demnächst veröffentlichen wird. Hier machen Spenden, im Gegensatz zu linken Furzprojekten, wirklich Sinn. Dass zumindest einzelne Kommentatoren mindestens die Grenzen des guten Geschmacks weit hinter sich gelassen haben – und dass Hässig ihnen eine Plattform bietet –, ist leider unbestreitbar.

Sollte es aber der CS gelingen, diese Perle der Wirtschaftsberichterstattung mundtot zu machen, wäre die Medienlandschaft der Schweiz deutlich ärmer und die Wirtschaftsberichterstattung noch lausiger, als sie es ohnehin schon ist.

 

Lügen-Kosmos

Es ist offenbar alles noch viel schlimmer. Wer übernimmt Verantwortung?

Wie meist, wenn ein Potjemkinsches Gebäude zusammenkracht, kommt in der Ruinenlandschaft Hässliches zum Vorschein. So wie hinter der glitzernden Fassade des «Kosmos», wo sich Schickeria, reiche Erben und viele Dummschwätzer darin sonnten, hier ganz furchtbar alternativ eine Insel der guten Kultur, des Engagements für Unterdrückte und Beleidigte zu bewirtschaften, und überhaupt einen Beitrag zur Verbesserung der Welt zu leisten.

Allerdings spielte weniger eine Rolle, dass Gutsein auch kostet. Die Miete, der Unterhalt, die Events, eine Payroll, auf der sich bis zu 120 Mitarbeiter tummelten, was soll’s, irgend einer wird schon zahlen. Wir leben lieber unsere Flips aus, sagten sich die verantwortungslosen Verantwortlichen.

Matthias Ackeret von persoenlich.com steuert die Anekdote bei, dass er dort Veranstaltungen durchführte. Mit einer Ausnahme. Im Rahmen von «Zürich liest» wollte Ackeret über das Buch «Das Blocher-Prinzip» mit dem Namensgeber ein Gespräch führen. Feste Vereinbarung, gedruckte Plakate. Bis dann plötzlich Samir fand, «aus ideologischen Gründen» gehe das nicht.

Ort der Begegnung, Austausch, Inklusion, keine Ausgrenzung, selten demaskierte sich solches Gedöns klarer als hier.

Letztlich geht es auch den Linken, und vor allem denen, ums Geld. Denn wer räumt nun das Schlamassel auf, gibt es Haftbarkeiten? Wie «Inside Paradeplatz» berichtet, ist durch den Konkurs ein Gesamtschaden von rund 20 Millionen Franken entstanden. Da erhebt sich natürlich die Frage, ob jemand wenigstens für offene Handwerkerrechnungen oder das Schicksal der 71 Angestellten gerade steht.

Dass von der SBB 8 Millionen, von der ZKB 1,5 Millionen, ein noch offener Covid-Kredit von 1,5 Millionen und rund 8 Millionen von Aktionären durchs Kamin rauschen, ist das so? Muss da (Staatsknete!) der Steuerzahler die Rechnung zum Teil übernehmen?

Die wirtschaftlich nicht ganz unbeleckte Monica Glisenti, die vorletzte VR-Präsidentin, unter deren Herrschaft das «Kosmos» offenbar ungebremst in den Abgrund rauschte, versucht sich bereits in Schadensbegrenzung:

«Wenn nun Roberto Feusi und Valentin Diem (die letzten VR-Mitglieder, die die Bücher deponierten, Red.) beklagen, sie seien nicht ausreichend informiert gewesen, liegt es vermutlich eher daran, dass sie sich nicht informiert haben.»

Allerdings behauptet das auch François Chappuis: «Die fünf Frauen im alten VR stellten immer alles glänzend dar, doch der gezeichnete Zustand entsprach überhaupt nicht den Tatsachen.»

Hier wird die Story nun schräg, anrüchig und unappetitlich. Denn der Psychotherapeut Chappuis hatte still und leise die Aktienmehrheit am Kosmos übernommen und den neuen VR installiert, der dann Kassensturz machte und sofort Konkurs anmeldete.

Wer hatte verkauft? Laut IP in erster Linie Steff Fischer, Vorzeigelinker, Immobilienmillionär und Geburtshelfer des «Kosmos», aber auch Komiker Patrick Frey, sowie Ruedi Gerber, Sohn von Roche-Gerber und typischer Erblinker. Offenbar schwant hier einigen, dass es Zeit sei, das sinkende Schiff zu verlassen.

Auch der letzte VR Robert Feusi beschwert sich: «Uns wurde nie reiner Wein eingeschenkt, erst die externe Analyse brachte das gigantische Loch zum Vorschein. Die Zeche zahlen nun 71 Angestellte und viele Gewerbler.»

Vorher zugedecktes gigantisches Loch, fliehende und verkaufende Renommier-Linke, alles sei offen und transparent gewesen, sagt die vormalige VR-Präsidentin, einem blauäugigen Investor werden Schrottaktien angedreht, was stimmt nun? Vielleicht sollte man hier darauf hinweisen, dass Konkursverschleppung ein Straftatbestand ist …

Gleichzeitig beginnt bereits das grosse Zusossen, Rundquatschen, Nebelpetardenwerfen. Exemplarisch der Reserve-Co-Chefredaktor des Tagi. «Zu wenig Geld», konstatiert Mario Stäuble, «der Spirit des Anfangs» sei dann mal verpufft, und natürlich, «hinzu kam dann die Pandemie». Als sei «Kosmos» nicht dagegen versichert gewesen. Und «zu wenig Geld»? Im Gegenteil, zu viel Geld wurde ausgegeben. Aber eben nicht das eigene, sondern es wurde gebettelt und gemurkst, deswegen sitzen alleine die SBB auf 8 Millionen unbezahlter Miete.

Eine wichtige Frage muss hier beantwortet werden: wer übernimmt Verantwortung für dieses Desaster? Freiwillig oder gezwungenermassen?

Und: kümmert sich jemand um die offenen Handwerkerrechnungen und das Schicksal der Angestellten? Oder zeigen diese Linke mal wieder, dass wohlfeile Sprüche ihre Sache sind, die Konsequenzen des eigenen Versagens zu tragen, hingegen weniger?

Wird es eine Kollekte geben, wird Solidarität gelebt, werden Verwaltungsräte endlich einmal haftbar gemacht? Spannende Fragen.

So nebenbei: ob es den alten und dem frischgebackenen VR der «Republik» noch ganz wohl in der Haut ist? Denn auch hier könnten sich interessante Verantwortlichkeit- und Haftungsfragen stellen. Man denke an den ständigen Warnhinweis der Revisionsstelle über die Gefährdung der Weiterexistenz der «Republik». Die Lektüre würde sich vor allem für Roger de Weck lohnen  …

Die «Republik» korrigiert sich ins Elend

Eine Bitte, die besser nicht ausgesprochen worden wäre.

Auf «Inside Paradeplatz» erschien der Artikel «Die Steuerhinterzieher-«Republik». Nach längerem verkniffenen Schweigen haute es nun der stellvertretenden Geschäftsführerin des Rechthaber-Organs aus dem Rothaus in Zürich den Nuggi raus. Sie bat René Zeyer um eine Korrektur einiger Passagen seines Artikels.

Abgesehen davon, dass sie vieles nicht korrigiert haben wollte, schrieb sie sich damit zusätzlich ins Elend. Da diese Bitte an René Zeyer persönlich gerichtet ist, veröffentlichen wir hier die gewünschten Korrekturen. Samt ihren Korrekturen.

Zum besseren Verständnis: Originalzitate aus dem Artikel sind in Normalschrift. Korrekturwünsche der «Republik» kursiv, deren Korrekturen zur Richtigstellung sind rot ausgezeichnet.

Lieber Herr Zeyer

Liebe Frau Hemmer 

Im gestrigen Artikel in „Inside Paradeplatz“ zu den von uns vorgenommenen Steuerrückstellungen sind Ihnen einige Fehler unterlaufen. Wir bitten um Korrektur: 

In diesem Korrekturwunsch sind der «Republik» einige Fehler unterlaufen. Wir korrigieren am gegebenen Ort.

«Rund einen doppelten Jahresumsatz hat das Organ der guten Denkungsart offensichtlich nicht korrekt versteuert.“

«Seit Gründung bis zum Jahr 2020 wurden viele Millionen vereinnahmt, ohne dass darauf ein Rappen an den Staat abgeführt wurde.“

Die Summe an erhaltenen Beiträgen, die mit der Gewinn- anstatt der Schenkungssteuer erfasst wurden, beläuft sich über alle Jahre auf rund CHF 2 Mio. Dabei handelt es sich um Zahlungen von Dritten. Die Zahlungen von Genossenschafterinnen und Genossenschafter wurden alle korrekt erfasst. Es handelt sich nicht um viele Millionen. Und die Zahlungen wurden, wie auch im Newsletter geschrieben, durchaus versteuert, fälschlicherweise bei den Gewinn- anstatt bei den Schenkungssteuern.

Für CHF 2 Millionen falsch deklarierte Einnahmen CHF 830’000 als Steuernachzahlung zurückstellen? Das wäre eine zusätzliche Steuer von 41,5 Prozent nach schon bezahlten Gewinnsteuern von 8 Prozent im Kanton Zürich. Absurd. Zumal die Schenkungssteuer 16 Prozent beträgt …

Wir rechnen vor: Laut ihrer Behauptung müsste die «Republik» auf «rund CHF 2 Mio.» noch maximal 8 Prozent nachzahlen (Differenz zwischen 8 Prozent bezahlter Gewinnsteuer und 16 Prozent Schenkungssteuer). Das macht nach Adam Riese CHF 160’000. Wofür ist dann die Differenz von CHF 670’000 zurückgestellt, wenn keine Strafsteuern fällig werden?

«Allerdings war es dann doch etwas tollkühn, auf im Maximum 13,4 Millionen Franken keine Steuern zu zahlen.“

Siehe oben. Die von Ihnen genannte Maximalsumme existiert nicht. 

Siehe oben. Die von Ihnen genannte Zahl kann nicht stimmen.

«Im Juni 2022 traten der ehemalige Chefredaktor Christof Moser sowie Tobias Asch aus dem Verwaltungsrat der Republik AG zurück.

Unter anderen Katharina Hemmer als stellvertretende Geschäftsführerin und Oliver Fuchs, der Chefredaktor a.i., traten dafür ein.

Wohl nach der Devise: Einen nächsten Dummen findest du immer. Die Deutsche Hemmer ist auch im Vorstand der „Project R Genossenschaft“, ein weiterer Bestandteil des Konzerns.“

Wie Sie ebenfalls unseren Newslettern entnehmen können: Christof Moser trat im Juni 2019 aus dem Verwaltungsrat aus. Tobias Asch ist im November 2021 nicht mehr zur Wahl angetreten. Und ich selbst bin nicht im Vorstand. 

Laut SHAB Publikation vom 9.6.2022 ist zu diesem Datum «Asch, Tobias Hans, von Basel, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Moser, Christof, von Arni (BE), in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien», zurückgetreten.

Laut derselben Publikation ist neu «Hemmer, Katharina, deutsche Staatsangehörige, in Zürich, stellvertretende Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Fuchs, Oliver, von Hägendorf, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien» eingetreten.

«Denn die neckische Formulierung „wir haben im letzten Jahr festgestellt“ soll darüber hinwegtäuschen, dass hier im schlimmsten Fall Steuerhinterziehung vom Gröbsten veranstaltet wurde.

Dafür dürften die Rückstellungen von 930’000 Franken höchstens dann ausreichen, wenn das Steueramt beide Augen zudrückt und die Ohren verschliesst.

Offensichtlich wurden mehrere Jahre lang – um es sanft zu formulieren – unvollständige Steuererklärungen abgegeben.“

Bei der zurückgestellten Summe handelt es sich, wie auch im Newsletter erwähnt, um einen Maximalbetrag. Unsere Steuererklärungen waren nicht unvollständig, vielmehr haben wir einige gespendete Beträge vermutlich steuerlich falsch (als steuerbaren Ertrag statt Schenkung) qualifiziert.“ 

Das ist reine Rabulistik und keine Korrektur.

«Hier ist nun die Frage, ob Genossenschaft und AG eine Selbstanzeige eingereicht haben und der Tatbestand den Steuerbehörden vorher nicht bekannt war.

In diesem Fall ist es möglich, dass keine Strafe ausgesprochen wird. Andernfalls sind neben der Steuernachzahlung noch Strafsteuern fällig.“

Wie wir auch im Newsletter schrieben: Den Fehler haben wir selber festgestellt, die entsprechenden Nachdeklarationen haben wir mittels Selbstanzeigen in den entsprechenden Kantonen proaktiv bei den Steuerverwaltungen eingereicht. Es fallen keine Strafzahlungen an, was bereits von den Kantonen bestätigt wurde, die die Eingaben behandelt haben.

Weil das die «Republik» bisher nicht kommuniziert hat, wurde es als Frage formuliert. Dass die doppelte stv. Geschäftsführerin davon schreibt, dass «wir Selbstanzeigen in den entsprechenden Kantonen proaktiv bei den Steuerverwaltungen eingereicht» hätten, macht aber hellhörig. Alles Plural, also kein Verschreiber. Aber wieso versteuert die Genossenschaft und die AG, beide mit Sitz in Zürich, in mehreren Kantonen? Gibt es da noch zusätzliche Steuersitze, vielleicht in Freienbach SZ oder einer anderen Steueroase?

«exorbitanten Salärs von im Schnitt 150’000 Franken im Jahr (auf eine Vollzeitstelle berechnet)“

Diese Berechnung ist falsch. Sie finden die genauen Zahlen im Geschäftsbericht. Die Republik zahlt zwar einen guten Einheitslohn, doch er liegt deutlich unter 150’000 Franken im Jahr. 

Laut Geschäftsbericht beträgt die Lohnsumme fürs «Personal» und ohne Freelancer CHF 4’927’680. Ebenfalls laut GB hat die «Republik» durchschnittlich 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter respektive 34,5 Vollzeitäquivalente. Macht nach Adam Riese CHF 142’831 pro Vollzeitstelle. Dazu kommen noch Fringe Benefits usw., was locker CHF 150’000 ergibt und keineswegs einen Einheitslohn, der «deutlich» darunter liege.

«der aktuell 11-köpfige Verwaltungsrat der AG und der 9-köpfige Vorstand der Genossenschaft“

Wie Sie sowohl dem Newsletter auch unserer Website entnehmen können, bestehen Verwaltungsrat und Vorstand nach Abschluss der laufenden Urabstimmung voraussichtlich aus drei Personen: Sylvie Reinhard, Alfonso von Wunschheim und Roger de Weck. Vor der Urabstimmung waren es fünf (Peter Schmid, Sylvie Reinhard, Constantin Seibt, Regina Meier Güntert und Alfonso von Wunschheim.

Wie Sie dem Zefix entnehmen können, besteht der VR aus sechs Personen, nicht aus fünf.  Kollektivunterschrift zu zweien bei der Genossenschaft Project R haben 9 Personen, darunter Hemmer. Sie ist sowohl in der AG wie in der Genossenschaft «stellvertretende Geschäftsführerin».

Besten Dank und freundliche Grüsse,

Katharina Hemmer

Bitte um Kenntnisnahme und ebenfalls freundliche Grüsse

René Zeyer