Das Elend der Elendsmedien
Maulkorb für einen Journalisten? Na und?
Die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern-Mittelland betrat juristisches Neuland. Sie gab dem Antrag auf Erlass einer Superprovisorischen statt, die der «Weltwoche» und René Zeyer untersagte, über die Klage des Mohrenkopf-Professor Bernhard Carlos Schär zu berichten.
Er witterte ihn vier Artikeln Persönlichkeitsverletzungen, Rufmord und Gefährdung seiner weiteren Karriere.
Absurde Begründung für die Superprovisorische: andernfalls würde die Rufschädigung gegen den Gaga-Professor fortgesetzt, der eine Studie zum Thema Mohr verfasste und dabei das Pfui-Wort konsequent als M*** verhunzte.
Also durften die beiden keinen Laut zu einer gegen sie gerichteten Klage geben. Ist eines Rechtsstaats unwürdig. Ein Skandal.
Das ist ein Anschlag auf die Medienfreiheit, ein Maulkorb-Erlass.
Wie bei einer Superprovisorischen üblich, erfolgte er ohne Anhörung der Betroffenen. Die sich sofort und umfangreich dagegen zur Wehr setzten.
Normalerweise wird in solchen Fällen eher rasch entschieden, ob eine Superprovisorische aufrecht erhalten oder kassiert wird. Aber doch nicht in Bern. Obwohl sogar das Anlass – Verhinderung von Berichterstattung – weggefallen war, machte die zuständige Richterin keinen Wank. Fast zwei Monate lang. Was man nur als rechtsmissbräuchlich bezeichnen kann.
Schliesslich verlangte sie als Feigenblatt die Streichung von drei Wörtern in den beklagten Artikeln (statt deren vollständige Löschung plus das Versprechen, nie mehr über den Professor zu berichten, wie dessen Anwältin verlangt hatte) und liess erkennen, dass die Superprovisorische hinfällig geworden sei.
Das alles ist ungeheuerlich.
Aber den Mainstream-Medien keine Zeile wert. Lediglich die Journalistengewerkschaft impressum runzelte die Stirn und wackelte etwas mit dem Zeigefinger.
Tamedia, CH Media, Ringier, NZZ? Zuständige Redaktoren, die Chefredaktionen und weitere Entscheidungsträger wurden von ZACKBUM angefragt, wieso sie ein Schweigegelübde in diesem Fall abgelegt hätten.
Reaktion? Keine Reaktion, keine Antwort, nichts.
Das gleiche Verhalten wie beim Professor, der niemals auf Angebote zur Stellungnahme reagiert oder sich inhaltlich gegen happige Vorwürfe und Zweifel an seiner Kompetenz wehren würde.
In welcher Parallelwelt er lebt, beweist er zudem mit einem Kommentar auf persoenlich.com zu seiner krachenden Niederlage, was ihm happige Kosten verursacht, weil er die Honorare seiner Anwältin, der Gegenanwälte und die Gerichtskosten übernehmen muss:
«Ich nehme den Gerichtsentscheid mit Genugtuung zur Kenntnis», behauptet Schär, „es bekräftigt den Grundsatz, dass haltlose Anschuldigungen und Ehrverletzungen im professionellen Journalismus keinen Platz haben sollen. Ich betrachte die Angelegenheit damit als erledigt.»
Haltlose Anschuldigungen? Genugtuung, dass statt vier Artikel drei Wörter gestrichen werden müssen, alles andere Bestand hat? Dass nun über diese Klage und auch weiterhin über diesen Professor auf ZACKBUM publiziert werden darf, obwohl das doch angeblich Rufmord sei und seine weitere Karriere gefährde?
Absonderlich.
Er mag sich die krachende Niederlage schönreden, wieso nicht.
Dass aber die grossen Medienhäuser angesichts dieser Bedrohung für alle Medienschaffenden stumm bleiben, es ihnen schnurzegal ist, dass ein solcher Maulkorb-Erlass auch mal einen ihrer Mitarbeiter treffen könnte – ist das peinlich. Erbärmlich.
Recht geschieht’s dem Zeyer, uns geht das nichts an? Dieses Schweigen ist ein öffentliches Bekenntnis zur Dummheit.



