Beiträge

Quellenschutz: Dödäda?

Darf der das? Eine Frage, die sich Journalisten selten stellen.

Ein verjährter Fall als Beispiel. Im Rahmen der unseligen Papers- und Leaks-Serie wurde dem verstorbenen Playboy, Multimillionär und Unternehmer Gunter Sachs unterstellt, er habe sein Vermögen geschickt in einer komplexen Trust- und Holdingstruktur versteckt, um Steuern zu optimieren, sprich zu hinterziehen. In den «Offshore-Leaks», einer Sammlung gestohlener Geschäftsunterlagen, war dargestellt worden, dass Sachs verschiedene Trusts auf den Cook-Inseln unterhalten habe.

Das trompetete die SoZ am 7. April 2013 heraus. Ein Totalflop.

Juristisch geschickt war darum herum eine Story gebastelt worden und mit grossen Trara rausgepustet. Nicht nur in diesem Fall zeigte sich das mehr als zweifelhafte Vorgehen der Journalisten. Ohne grosse Sachkompetenz rissen sie Dinge aus dem Zusammenhang und gebärdeten sich als Staatsanwalt, Richter und Vollstrecker in einer Person. Ohne natürlich die gestohlenen Daten zuvor mit den Strafverfolgungsbehörden geteilt zu haben.

Resultat: die Steuerverwaltung Bern (der Kanton war der letzte Steuersitz von Sachs) eröffnete eine Untersuchung – und kam zum Ergebnis: alles sauber, alles korrekt, kein Anlass für ein Verfahren. Der Nachlassverwalter von Sachs hatte sofort nach der Publikation dieser Verleumdung eines Toten Protest eingelegt. Er sah aber von rechtlichen Schritten ab, weil in der am Skandal beteiligten «SonntagsZeitung» nur insinuiert hatte, niemals direkt Steuerhinterziehung behauptet worden war.

So erging es Dutzenden von plötzlich an den öffentlichen Pranger gestellten Personen. Besonders übel auch das Beispiel eines schweizerisch-angolanischen Geschäftsmanns, der einen Staatsfonds verwaltete und dem widerliche Bereicherung und natürlich Steuerprobleme unterstellt wurden. Es seien in vielen Ländern der Welt aufgrund der Artikel in der SoZ Prozesse und Strafverfahren unterwegs, meldete das Blatt gross und stolz. Die Verwaltungsfirmen des Geschäftsmanns mussten Konkurs erklären, die Angestellten verloren ihren Job, er selbst verbrachte einige Zeit in einem Höllenknast in Angola, weil er vor Ort die Wogen glätten wollte.

Lobeshymne des Chefredaktors auf den Bastos-Totalflop.

Resultat, von der SoZ nur klitzeklein vermeldet: restlos alle, sämtliche Verfahren überall, auch in der Schweiz, wurden vom Geschäftsmann gewonnen oder eingestellt, mangels Tatverdacht. Hier wurden Existenzen grobfahrlässig vernichtet. Der verantwortliche Redaktor Christian Brönnimann meinte damals nur kühl, dass er ja nicht dafür verantwortlich sei, wenn staatliche Behörden Untersuchungen einleiteten.

Von damaligen Kritiken genervt, publizierte der rachsüchtige Brönnimann, unterstützt von seinem Chefredaktor Arthur Rutishauser, dann einen Schmierenartikel gegen den ZACKBUM-Redaktor René Zeyer, der nach Art des Hauses viel Behauptung und keine Tatsachen enthielt. Man foutierte sich auch darum, dass ich schon vor Publikation dieser Verleumdung alle Unterstellungen öffentlich widerlegt hatte. Nach der Devise: lass niemals die Wahrheit eine tolle Story kaputtmachen.

Angesichts der Untersuchungen eines Sonderermittlers wird zurzeit wieder viel gejammert und gelogen, was die Bedeutung der sogenannten Pressefreiheit betrifft. Die Ermittlungen seien Einschüchterungsversuche, man wolle die Vierte Gewalt an ihrer Arbeit hindern, ihr verwehren, Missstände aufzudecken, unter Verwendung von Quellen, die auch mal Geschäfts- oder Amtsgeheimnisse verletzten.

Das ist blühender Unsinn. Wie nicht nur die Ausschlachtung gestohlener Unterlagen, also die Verwendung von Hehlerware, beweist: die Medien meinen manchmal, sie würden sich in einem rechtsfreien Raum bewegen. Erfüllt von missionarischen Eifer meinen einzelne Exponenten, sie stünden über dem Gesetz, der Zweck heilige die Mittel, wenn es gälte, einen Skandal aufzudecken. Dabei besteht der Skandal häufig in der Art der Aufdeckung.

Denn die Medien haben durchaus Macht. Sie können Menschen an den Pranger stellen, Firmen und Existenzen vernichten, hoch- und niederschreiben. Der Umgang mit dieser Macht bräuchte ethische und moralische Verantwortung. Daran mangelt es nicht nur den heutigen Kindersoldaten in ihren Verrichtungsboxen in den Newsrooms.

Da der Journalismus zu Tode gespart wird, Redaktionen bis aufs Skelett abgemagert sind, ein Tag Recherche schon die Luxusvariante ist, überforderte Redaktoren am Laufmeter Texte ins Netz knallen müssen, bei denen gnadenlos die Performance, also die Klickrate, gemessen wird, ist jeder «Primeur», jeder vermeintliche «Aufreger», jeder hochgezwirbelte «Skandal» Gold wert.

Dabei ist es doch ganz einfach: natürlich dürfen Medien Personen und Unternehmen kritisieren, anrempeln, skandalisieren, beschuldigen. Nur: je nachdem, wie dafür Belege gesammelt wurden, müssen sie sich auch verantworten. Wer in die Privatsphäre eines Menschen eindringt, wer Geschäftsgeheimnisse ausplaudert, muss sich dafür verantworten. Wer Behauptungen aufstellt, muss dafür den Wahrheitsbeweis antreten.

Wenn der offenbar angetüterte Chefredaktor der «Republik» in persoenlich.com sagt, «wir heben die Gläser auf den Quellenschutz», dann gibt er nicht nur einen Einblick in die Zustände im Rothaus. Sondern er bringt auch den unreflektierten und falschen Umgang mit dem Quellenschutz auf den Punkt. Denn natürlich kann man einen Journalisten im Allgemeinen nicht zwingen, die Quelle einer von ihm verwendeten Information preiszugeben.

Aber er kann sich nicht hinter dem Quellenschutz verstecken, wenn er den Wahrheitsbeweis für seine Behauptung antreten muss. Würde ZACKBUM mit Verweis auf drei unabhängige Quellen behaupten, Oliver Fuchs sei Alkoholiker und ständig in der Entzugsklinik, dann könnten wir uns nicht hinter dem Quellenschutz verstecken, wenn wir diese Schmähung beweisen sollten. So einfach ist das, nüchtern betrachtet.

haftungsfrei

Das Trümmerfeld der Kollateralschäden ist gigantisch. Millionenschäden, ein ramponierter Ruf, ein fast halbjähriger Gefängnisaufenthalt in einem Höllenknast. Gerichtsverhandlungen in der Schweiz, in Grossbritannien und auf Mauritius. Untersuchungen durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), die Bundesanwaltschaft (BA), den Londoner High Court, die Staatsanwaltschaften von Mauritius und von Angola. Angestellte, die entlassen werden mussten oder ihren Lohn erst mit grosser Verzögerung erhielten, mit dem Rausschmiss aus der Wohnung mangels Mietzahlung bedroht wurden. Rund 140’000 Franken in verlorenen Prozessen verschwendete Steuergelder alleine in der Schweiz. Von den unzähligen Mannstunden der Untersuchungsbehörden ganz zu schweigen.

Ankläger, Richter und Henker

Ein gutbeleumundeter Geschäftsmann wurde in Verbindung gebracht mit Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Korruption. Zudem soll er sich auf Kosten der Ärmsten der Armen unziemlich bereichert haben, für seine Tätigkeit exorbitante Gebühren verlangt, von ihm verwaltete Gelder mit eigenen Interessen verquickt haben. Er soll kalt lächelnd in Kauf genommen haben, dass Geld, das er für Luxusimmobilien in der Schweiz und in Dubai ausgibt sowie für einen Privatjet, armen Kindern in den Slums der Hauptstadt Luanda fehlt. Und schliesslich soll er zu diesem Mandat durch Vetternwirtschaft gekommen sein, da er den Sohn des mächtigsten Clans von Angola kennt.

Happige Vorwürfe. Wenn davon auch nur ein Bruchteil stimmt, wäre der Geschäftsmann moralisch, sozial und wirtschaftlich ruiniert. Als die «Sonntagszeitung» im November 2017 mit dem Titel «Wie ein Schweizer von Angolas Milliarden profitiert» das Feuer eröffnete, gingen in Windeseile Schweizer Geschäftspartner auf Distanz, so die Alt-Bundesrätin Ruth Metzler. Denn wer will sich schon im Umfeld eines solchen Profiteurs blicken lassen. Weitere Blattschüsse aus dem Hause Tamedia folgten.

Aufgrund der Verdachtsberichterstattung begannen die ESTV und die BA mit Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung oder gar Geldwäsche. Da die BA dringend mal ein Erfolgserlebnis braucht, steckte sie ihre Untersuchung gegen unbekannt dem Tamedia-Recherchierjournalisten Christian Brönnimann, der sie dann als Beleg für die Richtigkeit seiner Verleumdungskampagne verwenden konnte. Aber woher hatte Brönnimann denn seine Indizien gegen den schweizerisch-angolanischen Geschäftsmann? Aus dem jüngsten Datenraub, den sogenannten «Paradise Papers».

Der Blattschuss Marke Brönnimann.

Wieder einmal waren von unbekannter Täterschaft einer Firma, die unter anderem Holdings aufsetzt, Millionen von Geschäftsunterlagen gestohlen und Journalisten übergeben worden. Die machten sich dann, wie zuvor auch schon, an die Ausschlachtung der Daten. Das ist aufwendig und teuer. Da war das Haus Tamedia natürlich sehr froh, dass in den «Papers» auch der Name eines Schweizer Geschäftsmanns auftauchte: Jean-Claude Bastos. Der war bislang unter dem Radar der Öffentlichkeit geflogen.

Aber er unterhielt auf Mauritius diverse Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Von denen aus verfolgten die sogenannten Recherchierjournalisten von Tamedia die Spuren zu seinen Firmen in der Schweiz und zu seinen Engagements in Angola. Und klopften sich auf die Schenkel vor Vergnügen. Dubioser Geschäftsmann, Firmen auf einer kleinen Insel, Hauptsitz in Zug, Riesen-Geldfonds eines der ärmsten Länder der Welt, eigene Geschäfte dort, korrupte Oligarchie in Angola, unvorstellbarer Reichtum und bittere Armut: Besser geht es nicht. Da kann man aufgrund von Hehlerware mal wieder Ankläger, Richter und Henker in einer Person spielen.

Die Kampagne Brönnimanns hatte anfangs durchschlagenden Erfolg. ESTV und BA sperrten die Konten der Firmen von Bastos und dessen eigene Konten in der Schweiz. Die Behörden von Mauritius taten desgleichen. Und der angolanische Staatsfonds kündigte alle Verwaltungsaufträge und erreichte mit einer superprovisorischen Verfügung in London das weltweite Einfrieren aller Guthaben des Fonds. Noch schlimmer: Als Bastos nach Angola reiste, um eine möglichst schnelle Lösung in diesem Schlamassel zu suchen, wurden dem Doppelbürger zuerst seine Pässe abgenommen, und im September 2018 wurde er in einen Höllenknast in der Nähe der Hauptstadt Luanda gesteckt.

Das sollte ja dann wohl das Ende seiner Geschäftstätigkeit gewesen sein; als Nächstes würde man wohl nur noch von einer ganzen Reihe von Verurteilungen im Zusammenhang mit ihm hören. Ein grossartiger Triumph des investigativen Journalismus. Einem ganz üblen Gesellen, der sich skrupellos unmässig bereichert, Mein und Dein nicht unterscheiden kann, auf Kosten von Kindern mit Hungerbäuchen in Saus und Braus lebt, wurde das Handwerk gelegt. Da ist es doch unerheblich, dass diese «Recherche» lediglich auf ein paar gestohlenen Geschäftsunterlagen fusste.

Alles legal, eine Klatsche nach der anderen

So wäre der märchenhafte Schluss gewesen. Aber die Wirklichkeit ist kein Märchen. Zunächst schmetterte der Londoner High Court die superprovisorische Verfügung ab. Und hielt in seinem Urteil ausdrücklich fest, dass alles legal war und ist, dass es normal ist, dass Firmenkonstrukte benützt werden, wie sie in internationalen Geschäften üblich sind, dass alle Verträge transparent und unabhängig überprüft wurden. Und dass die verlangten Gebühren durchaus «marktüblich» seien. Klatsche eins.

Nach zähem Kampf beschieden dann Gerichte in Zug und Zürich der Schweizer Steuerbehörde, dass ihre Sperrungen der Firmenkonten auf «vagen und unsubstantiierten» Behauptungen von möglicher Steuerhinterziehung beruhten, ja gar «rechtsmissbräuchlich» seien und daher aufzuheben. Klatsche zwei.

Die Bundesanwaltschaft hatte lange Zeit gehofft, von ihren Kollegen in Angola ein Rechtshilfeersuchen zu bekommen, was ihre Blockierungen der Konten wegen des Verdachts auf Geldwäsche endlich legitimiert hätte. Als das ausblieb, zog auch die BA ihre Sperrungsverfügungen zurück. Klatsche drei.

Und schliesslich liess die angolanische Staatsanwaltschaft alle Anschuldigungen fallen. Bei der Verhaftung von Bastos hatte sie behauptet, er sei in die Unterschlagung von 500 Millionen Dollar bei der angolanischen Nationalbank verwickelt, obwohl das nachweislich nicht stimmte. Aber in diesem wackeligen Rechtsstaat musste ja ein Vorwand gefunden werden. Klatsche vier.

Aufgrund dieser Entwicklungen lenkten auch die Untersuchungsbehörden von Mauritius ein, entsperrten sämtliche Konten und erteilten den Unternehmen von Bastos wieder die Geschäftslizenz. Klatsche fünf.

Es ist unbestreitbar, dass all diese Ereignisse durch die Medienkampagne von Tamedia, genauer von Christian Brönnimann, ausgelöst wurden. Millionenschäden im Fonds durch das Einfrieren seiner Guthaben, zum Fenster hinausgeworfene Steuergelder allerorten für Untersuchungen und Prozesse, die Beschädigung der wirtschaftlichen Existenz vieler unbescholtener Mitarbeiter. Und nicht zuletzt der Gefängnisaufenthalt von Bastos, der im Gegensatz zu Brönnimann Verantwortung übernommen hatte.

Denn Brönnimann weist sämtliche Schuld, Verantwortung weit von sich. Dafür, dass Behörden Untersuchungen durchgeführt haben, könne er nichts, das sei deren Verantwortung. Als ich ihm nach der Freilassung von Bastos ein weiteres Mal Gelegenheit gebe, sich zur Frage seiner Verantwortlichkeit zu äussern, verwendet er eine Schutzbehauptung und erwidert: «Nachdem ich Ihre letzte Anfrage in aller Ausführlichkeit beantwortet habe, Sie diese Antworten aber nicht mal ansatzweise berücksichtigt haben, verzichte ich auf eine weitere Stellungnahme.»

Natürlich hatte ich seine ausführliche Stellungnahme ausführlich berücksichtigt. Aber so ist das halt mit der Verantwortung im Journalismus. Ich erwiderte ihm:

«Sackschwach. Feige, verantwortungslos und sackschwach. Aber stimmig.»

Pandora: die zerbeulte Büchse

Man wusste es: es braucht mal wieder ein Datenleak. Damit Tamedia toben kann – bis alles wieder vergessen geht.

Eigentlich könnte man die Textbausteine rezyklieren. Datenleak, Gigabyte, kriminell, weltweit, verstecken, Schwarzgeld, illegal.

Dazu noch: Potentaten, Diktatoren, Superreiche, Helfershelfer, Schweizer Schweinebacken in Treuhandgesellschaften und anderswo. Einmal gut umrühren, dann schütteln, und schon ist der nächste Riesenskandal ausgeschüttet: wir stellen vor, die Pandora-Papers.

Ihr freiwilliger Beitrag für ZACKBUM

Auch die Pandora-Papers, dieser Blick in die Zukunft sei gewagt, werden genauso verröcheln wie alle ihre Vorgänger. Aus den gleichen Gründen. Unbekannte Täter mit unbekannten Motiven entwenden ganze Datenbanken. Bei den «Panama-Papers» traf es in erster Linie die Firma Fonseca in Panama City. Die hatte jahrzehntelang sogenannte Sitzgesellschaften errichtet und verkauft.

Ein völlig legales Geschäft, deshalb hatte Fonseca auch niemals Scherereien mit dem Gesetz. Aber es waren natürlich alle Reizwörter versammelt. Panama, Briefkastenfirmen, superreiche Schweinebacken, Kriminelle und anderer Abschaum: schön, dass man in diese Dunkelkammer hineinleuchtet.

Kleines Problem: aus dem damals Hunderttausenden von Datensätzen ergaben sich am Schluss eine Handvoll Strafverfahren, die zu einem Händchen voll Verurteilungen führten. Denn die eigentliche Wahrheit hinter diesem Leak, hinter allen Leaks ist: sie beweisen, dass solche Sitzgesellschaften wohl die sauberste Art sind, international angelegtes Geld zu verwalten.

Die Rate der kriminellen Verwendung liegt im Promillebereich.

Zweites Problem: das internationale Journalistenteam, das jeweils die Beute ausschlachtet, ernennt sich selbst zum Staatsanwalt, Untersuchungs- und Scharfrichter. An den medialen Pranger werden ausgewählte Opfer genagelt. Auswahlkriterium: «öffentliches Interesse». Das ist lachhaft. Da die Journalisten zu ihrem Bedauern keine strafrechtlichen Untersuchungen führen können, unterscheiden sie feinsinnig zwischen legal (was normalerweise sowieso der Fall ist) und nicht etwa illegal, sondern «illegitim».

Das ist ein tolles Wort, das Kriminelles insinuiert, in Wirklichkeit aber nur bedeutet: nach der persönlichen Meinung des Journalisten tut man das nicht.

Regelmässig köpfen diese Scharfrichter die Falschen

Regelmässigf hauen diese selbstherrlichen Scharfrichter auch daneben. Stellvertretend für viele andere Opfer seien hier nur Gunter Sachs und Jean-Claude Bastos erwähnt. Beiden, Sachs sogar posthum, wurde die «illegitime» Verwendung von Firmenkonstrukten vorgeworfen. Mindestens zum Zweck der Steuerhinterziehung, wenn nicht gleich für kriminelle Aktivitäten.

Ist doch klar; der eine Playboy und Multimillionär, der andere Verwalter eines angolanischen Staatsfonds: plus Bahamas, Mauritius, Cook Island, Offshore: sonst noch Fragen? Allerdings. In beiden Fällen wurde nachgewiesen, dass sämtliche Anschuldigungen völlig aus der Luft gegriffen waren. Sachs hatte sich keinerlei steuerliche Vergehen zuschulden kommen lassen. Bei Bastos endete der Fall tragisch. Der schweizerisch-angolanische Geschäftsmann verbrachte einige Monate in einem angolanischen Höllenknast, seine Verwaltungsfirmen musste Bankrott erklären, weil beispielsweise die Schweizer Steuerverwaltung aufgrund der üblen Andeutungen von Tamedia deren Konten vorsorglich sperrte.

Zudem, wie Tamedia gross und triumphierend vermeldete, wurden an verschiedenen Orten der Welt Anklagen gegen Bastos eingereicht, zum Beispiel in London. Klare Sache, endlich kümmert sich die Justiz darum, der auch damals beteiligte Christian Brönnimann klopfte sich auf die Schulter, bis er fast vor Wichtigkeit einknickte.

Nur sehr, sehr klein – oder gar nicht – vermeldete dann Tamedia, dass restlos alle Strafuntersuchungen, alle Prozess ergebnislos eingestellt oder von Bastos gewonnen wurden. Nur: Firmen kaputt, Bastos ein gebrochener Mann, grobfahrlässig Schaden angerichtet. Wenigstens ein schlechtes Gewissen nachher?

I wo, man könne doch nichts dafür, wenn aufgrund der eigenen Artikel Strafuntersuchungsbehörden aktiv würden, meinte Brönnimann kaltschnäuzig. Bevor wie die aktuelle Sauce kurz in ein Sieb schütten, wiederholen wir heute den Artikel, den René Zeyer am 28. März 2019 über die damalige Sauce schrieb.

Über einen Medienskandal erster Güte, der leider für die Verantwortlichen völlig haftungsfrei ausging. So wie es auch diesmal der Fall sein wird. Normalerweise werden Wiederholungstäter schärfer angefasst als Ersttäter. Ausser bei den ewigen Leaks.

Laut der Sage enthält die Büchse der Pandora ja nicht nur alle Übel der Welt. Sondern auch Hoffnung. Aber hier ist die Sache hoffnungslos.