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Alles Tartuffes

Links, wo heuchlerischer Opportunismus wohnt.

Wie forderte die schreibende Schmachtlocke so richtig: «Wir sollten dieser Heuchelei ein Ende setzen.» Wie plusterte er sich damals auf: «Die von der Republik angeprangerten Missstände bei Globegarden, dem grössten privaten Krippen­betreiber in der Schweiz, müssen von den Besitzern und der Unternehmens­leitung verantwortet werden.»

Nur: diese «angeprangerten Missstände» erwiesen sich als ausnahmslos nicht stichhaltig, sie basierten auf anonymen Denunziationen, kein «Reporter» der «Republik» hatte auch nur eine Sekunde in einer dieser Krippen verbracht. Es war ein typisches «Republik»-Soufflee, das in sich zusammenfiel, als sein Zweck, Geld erbetteln, erfüllt war.

Aber: »Entweder die bürgerlichen Parteien nehmen die Sache des Feminismus und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ernst.» Oder aber, die «Republik» zeigt ihnen, wie man sie wirklich nicht ernst nimmt. Denn die aktuell genauso wie damals anonym angeprangerten Missstände bei der «Republik» müssten auch von den Besitzern und der Unternehmensleitung verantwortet werden. Aber weder von den Verlegern, noch vom Chefredaktor hört man auch nur ein Sterbenswörtchen. Von diesen Tartuffes.

Die Abwesenheit von Mass und Mitte, von Restintelligenz in den Medien, führt zu absonderlichen Sumpflandschaften. Eine Kämpferin gegen Hass und Hetze im Internet hetzt hasserfüllt gegen eine Kritikerin. Regula Stämpfli, Daniel Binswanger, Andreas Tobler, Franziska Schutzbach, Patrizia Laeri, viele andere, deren Namen wir hier nicht nennen wollen, werfen sich mit kampffeministischen Parolen in die Brust und in die Schlacht.

Wenn dann in ihrem eigenen Laden üble Gerüchte von Sexismus, Diskriminierung, Übergriffigkeiten aufkommen, sind sie «betroffen», oder aber sie outen sich selbst als angebliches Opfer, bekommen einen leidenden Hundeblick – und hoffen, dass so schnell wie möglich im Saustall nebendran die Gülle in die Luft spritzt, das lenkt dann ab.

Was hat sich die «Republik», insbesondere der zurzeit im Feuer anonymer Anschuldigungen stehende Reporter, nicht aufgeführt, als es gegen die angebliche Macho-Medienmacht von Tamedia ging, mit der eine arme, aber tapfere Frau fertiggemacht werden solle.

Unvergessen auch seine absurde «Reportage», die keine war, über das angebliche Geflecht, Netzwerk rechter Journalisten («Die Infokrieger»). Da schaffte er es, mehrere Dutzend zu denunzieren – ohne auch nur ein Sterbenswörtchen mit denen geredet zu haben. Auch auf eine Anfrage von ZACKBUM reagierte er nicht. Denn eins ist klar: denunzieren, anschuldigen lässt es sich dann am besten, wenn das Opfer sich nicht wehren kann. Denunzieren lässt sich dann am besten, wenn man es aus der feigen Ecke der Anonymität oder unter Berufung auf anonyme Quellen tut.

Nun werden reihenweise linke Organe und Organisten als Heuchler entlarvt, wie sie Molière nicht besser hätte beschreiben können. Aber Tartuffe wird wenigstens am Schluss entlarvt, diese Heuchler werden alle nach kurzer, sehr kurzer Schweigephase ungeniert weitermachen.

Sei es Kevin Spacey, sei es Finn Canonica, sei es Harvey Weinstein: aus all diesen Fällen sollte die Medienmeute gelernt haben, dass nur eine rechtskräftige Verurteilung eine Basis für mediale Hinrichtungen sein kann. Alles andere bedeutet, sich in den Dienst von anonymen Denunziantinnen (mit wenigen Ausnahmen Frauen) zu stellen. Deren Anschuldigungen können belegfrei oder unterfüttert mit angeblichen Indizien sein. Der Fall Canoncia zeigt, wie selbst solche Behauptungen in sich zusammenfallen, bei näherer Betrachtung. Der Fall Spacey zeigt, dass jemand zuerst vernichtet wird, danach freigesprochen.

Das Widerliche ist: weder die Denunziantin, noch ihr Lautsprecher müssen auch nur die geringste Gefahr einer Bestrafung ihres unredlichen Tuns fürchten. Der eine hat nur kolportiert, die andere hat das nur so erinnert, aber leider ist’s verjährt, bedauerlicherweise hatte sie nie den Mut, das Vergehen anzuzeigen, sich an die dafür seit Jahren vorhandenen internen Stellen zu wenden.

Man muss sich diesen Witz immer wieder auf der Zunge zergehen lassen: im Vorfeld des Protestbriefs von 78 erregten Tamedia-Frauen, die Dutzende von angeblichen Übergriffigkeiten behaupteten, im Vorfeld davon gab es bei der internen Meldestelle von Tamedia keinen, null, nicht einen einzigen Kontakt. Obwohl angeblich in den Redaktionen der Macho-Bär tanzte, Frauen sich nicht mal mehr alleine aufs Klo trauten, diskriminiert, sexistisch angemacht, belästigt wurden. Angeblich.

Da der Vorwurf einer sexuellen Belästigung immer potenziell existenzvernichtend ist, siehe Spacey, siehe Canonica, müsste sein Äussern unter Strafe gestellt werden, sollte er sich nicht erhärten lassen. Unter strenge Strafe. Unter eine Strafe, die der Existenzvernichtung des Beschuldigten adäquat wäre.

Vorwürfe sexueller Belästigung dürften – nach Ablauf der Verjährungsfrist – nicht mehr anonym erhoben werden. Das Opfer wird immer früher oder später geoutet oder von Anfang an mit Namen an den medialen Pranger genagelt. Das darf nicht im Schutz der straflosen Anonymität geschehen.

Und wie ist es dann mit den Opfern sexueller Übergriffe, die es ja tatsächlich gibt? Müssen die dann stumm erleiden, können sich gar nicht wehren? Mumpitz. Innerhalb der drei Jahre Verjährungsfrist sollte es wohl möglich sein, Anzeige zu erstatten. Wer danach denunziert, kann das tun. Aber nur mit Namen.

Und kommen dann sexuell Übergriffige nicht leichter davon? Wie auch sonst immer, es muss das Grundprinzip gelten, dass ein Beschuldigter das Recht hat, sich gegen eine Beschuldigung (und den Beschuldiger) zu verteidigen. Insbesondere, wenn sie dermassen gravierende Folgen haben kann.

Recht ist nie perfekt. Recht ist immer Abwägung. Aber die Anschuldigung «sexuelle Belästigung» ist offensichtlich zu einer Mehrzweckwaffe mit verheerenden Wirkungen geworden. Statt zwischen Schuld und Unschuld zu unterscheiden, wird mit dem widerlichen Prinzip operiert «etwas hängen bleibt immer». Auch im Fall völliger und erwiesener Unschuld. Repariert kann nichts mehr werden, die Betroffenen können nur darauf hoffen, dass viele, viele Jahre später Gras über die Sache gewachsen ist.

Die Problematik zeigt eine interessante Debatte, die in Deutschland entbrannt ist. Der bekannte Schriftsteller Ferdinand von Schirach fordert öffentlich, dass Medien Strafen zahlen sollen, wenn eine «#metoo»-Berichterstattung das Ansehen eines Betroffenen schädigt, sich aber als unzutreffend erweist. Der deutsche Journalistenverband heult auf, dass dann auch Berichte über einen Harvey Weinstein, die am Anfang auch nicht belegt waren, unmöglich würden. Dabei übersieht er aber geflissentlich, dass von Schirach die Einschränkung macht, dass solche Behauptungen eben falsch sein müssen, um kostenpflichtig zu werden.

Konkret im aktuellen Fall: es darf nicht sein, dass ein verantwortungsloser Radiomacher sich dafür hergibt, anonyme Anschuldigungen zu multiplizieren, die Denunziantinnen völlig zu anonymisierten, keine Sekunde zu problematisieren, dass die Anschuldigungen bis fast zehn Jahre zurückreichen und niemals zur Anzeige gebracht wurden. Und gleichzeitig zu behaupten, dass auch der Beschuldigte anonymisiert bleibe, der aber so beschrieben wird, dass eigentlich jeder sofort weiss, um wen es sich handelt.

Die gleiche miese Methode verwendet auch eine Regula Stämpfli, indem sie sich selbst zum Opfer stilisiert, «dieses Mannes», aber auch seiner damaligen Chefin, die ihre Karriere hätten vernichten wollen. Absurde, unbelegte Anschuldigungen, aber auch die Chefin ist so beschrieben, dass jeder weiss, um wen es sich handelt.

Da hätte Tartuffe noch einiges lernen können. Seine modernen Wiedergänger sind noch viel widerlicher als er, noch viel verschlagener, opportunistischer, heuchlerischer. Lässt man sie weiter gewähren, vergiften sie das Klima am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft.

Der «Republik»-Reinfall

Anonyme Verleumdungen versus seriöse Aufarbeitung. Globegarden liefert ein Musterbeispiel.

Ältere Leser erinnern sich: Im Rahmen seiner Notfall-Bettelaktion veröffentlichte die «Republik» kurz vor Weihnachten 2019 unter dem Titel eines Thrillers von Grisham – «Die Firma» – einen aufrüttelnden Skandalbericht über unerträgliche Zustände beim grössten Schweizer Kita-Betreiber. Betreuung, Essen, Einhaltung von Vorschriften, Aufsicht, Qualifikation der Mitarbeiter, Löhne, alles läge im Argen.

Allerdings: Wie bei der «Republik» üblich, stützte sie sich dabei mit einer einzigen Ausnahme auf anonyme Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern. Über deren Motivation erfuhr man nichts; auf einen Augenschein verzichtete die «Republik», ebenso auf das Einholen von Meinungen aktueller Mitarbeiter.

Betteln, mit Entleibung drohen, seinen Existenzzweck durch das Verbellen unglaublicher Zustände beim Kita-Betreiber Globegarden beweisen. Tolles Timing, das sorgt immer für Aufmerksamkeit, Schlagzeilen. Behörden kündigen verschreckt Untersuchungen an, Politiker fordern dies und das, sind entrüstet. Schliesslich geht es hier um unsere Kleinsten, die – wohl aus reiner Geldgier – verantwortungslos Gefahren ausgesetzt, mies gefüttert und von viel zu wenig und überfordertem Personal mehr schlecht als recht betreut werden.

Dichtung, Erfindung, unbeweisbare Behauptungen

Ziemlich genau ein Jahr danach haben wir bereits in einer vierteiligen Recherche zwischen Dichtung, Erfindung, unbeweisbarer Behauptung und realen Fakten unterschieden. Resultat: Auch hier und nicht zum ersten Mal hat die «Republik» auf anonymen Behauptungen ehemaliger Mitarbeiter («anonymisierter», wie sie zu sagen beliebt) basierende, gravierende Anschuldigungen erhoben. Müsste man denen Glauben schenken, wären alle Eltern gut beraten, ihre Kleinkinder sofort aus den Klauen des grössten Kita-Betreibers der Schweiz zu retten.

Nur: muss man nicht. Es ist nichts gegen die Verwendung von Whistleblowern oder von Zeugenaussagen einzuwenden, bei denen der Absender – aus welchen Gründen auch immer – nicht mit seinem Namen dahinterstehen will. Da aber sowohl dem Journalisten wie dem Leser weder dessen Motive – noch der Wahrheitsgehalt der Behauptungen – erschliessbar sind, ist dabei höchste Vorsicht geboten.

Insbesondere, wenn möglicherweise nicht freiwillig gegangene Ex-Mitarbeiter Szenen und Ereignisse schildern, bei denen nur sie angeblich Zeuge waren und die nicht verifizierbar sind, weil jegliche weiteren Angaben fehlen. Eine Behauptung wie «ein Kind fiel vom Wickeltisch, die Eltern wurden nicht informiert, das lag an der Überforderung des Betreuers durch viel zu wenig Fachkräfte» – wie kann die untersucht werden, auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft?

Externes Audit, staatliche Kontrollen, Gerichtsurteil

Nichtsdestotrotz hat Globegarden ein externes Audit durch die Kanzlei Niederer Kraft Frey (NKF) durchführen lassen. Resultat: kein einziger der Vorwürfe konnte erhärtet werden. Wer nun sagt: kein Wunder, wer zahlt, befiehlt, täuscht sich. Eine Kanzlei wie NKF hat durchaus einen Ruf zu verlieren, was beim Nachweis eines Gefälligkeitsgutachtens passieren würde.

Zudem wurde durch die Aufsichtsbehörde der Stadt Zürich von Februar bis Juni 2020 eine Schwerpunktprüfung aller 26 Globegarden-Kitas in der Stadt durchgeführt. Resultat: null Belege für die Vorwürfe. Auch für ihre kühne Behauptung «Neue Recherchen deuten darauf hin, dass die grösste Kita-Kette der Schweiz die Aufsicht mit manipulierten Dokumenten täuscht», bleibt die «Republik» bis heute jeden Beweis schuldig. Auf unsere Nachfrage, ob das Magazin – wie auch schon beim damaligen Interview mit dem Sozialvorstand angekündigt, entsprechende Belege vorgelegt habe, gab es ein knappes: «Laufende Recherchen, Redaktionsgeheimnis.» Es darf gelacht werden.

Keinesfalls als Kampagne darf gesehen werden, dass die «Republik» dann nochmal zwei Scheite nachlegte: «Die grösste Schweizer Kita-Betreiberin setzt prekäre Arbeits­bedingungen durch und täuscht die Aufsicht.» Belege, Beweise, Indizien, dadurch ausgelöste Verfahren? Null, nichts, nada. Man darf doch wohl noch behaupten, dass irgendwas auf irgendwas «hindeutet». Muss ja nicht so sein. Es darf nochmal gelacht werden.

Ein in jedes Detail gehender Faktencheck durch Globegarden

Im Februar 2021 hat Globegarden nun nochmals die wesentlichen, insgesamt 20 Vorwürfe, die die «Republik» erhoben hatte, einem Faktencheck unterzogen. Er ist auf der Webseite von Globegarden einsehbar.

Mit akribischer Genauigkeit widerlegt Globegarden von «Arbeitsbedingungen», «Unfälle beim Wickeln», «Ernährung», «Täuschung der Behörden» bis zu «Mangelndes Fachpersonal» die Vorwürfe, die die «Republik» erhoben hatte.

Nun ist es leider so, dass die «Republik» ihre damalige Bettelaktion mit Erfolg abschliessen konnte; nicht zuletzt wegen des Aufsehens, das dieser angebliche Skandal erregte. Es ist leider auch so, dass Globegarden auf straf- und zivilrechtliche Schritte verzichtete. Es ist letztlich so, dass sich kaum mehr jemand an die damalige Verleumdung erinnert, also nimmt auch kaum jemand die detaillierte Widerlegung aller anonymen Denunziationen zur Kenntnis.

Aber es gäbe ja noch so etwas wie Anstand, Medienethik und andere hochwohllöbliche Prinzipien, denen sich die «Republik» verschrieben hat. Aber das ist reines Maulheldentum. Jedes Mal, wenn ein mit anonymen Behauptungen aufgepumpter Skandal zu dem Nichts zusammenschrumpft, der er von vornherein war, wehrt sich die «Republik» mit Händen und Füssen gegen eine Richtigstellung und muss sogar gerichtlich dazu gezwungen werden.

Banaler Anstand wäre es, sich wenigstens für offensichtliche Fehler zu entschuldigen.

Stattdessen gibt es höchstens ein Herumeiern, Haarspaltereien, Rechthabereien. Statt das überfällige Eingeständnis: auch der Globegarden-Skandal ist in Wirklichkeit ein «Republik»-Reinfall. Lausig recherchiert, zurechtgebogen, basierend auf mehr als dubiosen Behauptungen sich feige hinter Anonymität versteckender Denunzianten.

Was sagt die «Republik» im Licht des Faktenchecks?

Natürlich hatte die «Republik» hier Gelegenheit zur Stellungnahme. Überraschungsfrei fällt sie völlig verstockt aus. Wird es nun endlich eine Richtigstellung geben? «Nein.» Warum nicht?

«Es liegen keine Fehler vor, die wir nicht bereits am Ende des Textes richtiggestellt haben.

Sie erinnern sich: Wir hatten in einer früheren Version geschrieben, dass der Vater von Christina Mair und Caroline Staehelin bei der Credit Suisse gearbeitet habe. Diese Information hat sich im Nachhinein als falsch heraus­gestellt. Er ist nicht Banker, sondern Arzt.» Das ist alles? Es darf zum dritten Mal, aber lassen wir das.

Zweifelt die «Republik» wenigstens etwas an dieser Methode, auf anonymen Anschuldigungen aufbauend eine Kampagne zu fahren? «Wir haben weder einen Skandal aufgeblasen, noch fahren wir Kampagnen. Wir haben in drei Artikeln wiedergegeben, was uns knapp drei Dutzend frühere und aktuelle Angestellte erzählt haben.» Interessante Zahl, dass auch «aktuelle Angestellte» dabei waren, wäre neu.

Haare spalten statt Realität zur Kenntnis nehmen

Wie haarspalterisch sich die «Republik» gegen Tatsachen wehrt, zeigte sie auch fast genau ein Jahr nach ihrer Kampagne. Andere Medien hatten darüber berichtet, dass das Zürcher Verwaltungsgericht ein Urteil zugunsten Globegarden fällte. In der ursprünglichen Darstellung der «Republik» hörte sich das so an:

«Nicht immer hatte Globegarden im Rechtsstreit mit Gemeinden Erfolg. Vor allem dann nicht, wenn die Sozialbehörde feststellt, dass die Firma den Betreuungs­schlüssel nicht einhält und Personal beschäftigt, das nicht die nötige Ausbildung hat. So wie im Fall Thalwil. Dort marschiert Globegarden mit mehreren Anwälten auf und zieht Verfügungen der Gemeinde vor das Horgener Bezirksgericht.

Die Globegarden-Krippe ist gleich bei mehreren Kontrollen der Krippen­aufsicht hängen geblieben.»

Klarer Eindruck beim Leser: Aha, Anzahl Betreuer nicht eingehalten, unqualifiziertes Personal beschäftigt, aber dann in gleich mehreren Kontrollen ertappt worden. Statt Einsicht zu zeigen, «marschiert» die Kita mit «mehreren Anwälten auf». Typisch.

Darstellung und Wirklichkeit – getrennt durch Abgründe

Aber leider war das nur ein polemisch aufgepumpter Zwischenstand: Die meisten Verfügungen der Gemeinde wurden vom Verwaltungsgericht im November letzten Jahres aufgehoben. Nicht zuletzt, weil das Sozialamt sich auf eine unqualifizierte und tatsachenwidrige Behauptungen enthaltende «Kontrolle» gestützt hatte. Zudem wurden der Gemeindekasse die Gerichtskosten und eine Entschädigung von 8000 Franken an Globegarden aufgebrummt.

Blöd gelaufen, aber was macht die «Republik» draus? «Foulspiel im journalistischen Wettbewerb». Und zieht den «Wettbewerbern» eins über:

«Die Recherche der Republik war weder «falsch», noch widerlegte das Verwaltungs­gericht die Ergebnisse unserer Arbeit.

Der Streit zwischen Thalwil und Globegarden war ein Detail in der Recherche.»

Nun, es war wenigstens ein «Detail», das nachgeprüft werden konnte. Und immerhin vom Obergericht als unhaltbare, falsche und parteiische Vorwürfe gegen Globegarden disqualifiziert wurde.

Fehler passieren immer und überall. Bei Globegarden genauso wie bei einer seriösen Recherche. Dann gibt es auch noch Interpretationsspielräume. Aber die akribische Widerlegung aller Vorwürfe, das ist schon eine Klatsche, die sogar beim Zuschauen weh tut. In der Gesinnungsblase von verantwortungslosen Journalisten und ausschliesslich ihre Vorurteile bestätigt sehen wollenden «Verlegern» hat jedoch Realität und Wirklichkeit nichts verloren.

Ebenso wenig wie eine freiwillige Richtigstellung aus Anstand.

 

 

Das «Republik»-Desaster, Akt 3

124’000 Buchstaben, aber kein einziges nettes Wort über Globegarden.

 

3. Akt: Die «Republik» bleibt beratungsresistent

( Sie finden hier den 1. Akt und hier den 2. Akt)

Letzte Frage an die Autoren der Schmierenkampagne: In Ihren Antworten vor einem Jahr legten Sie Wert auf die Feststellung, dass Sie sich bei Ihren Recherchen «und Konfrontationen mit schweren Vorwürfen an die berufsethischen Standards halten» würden. Wie vereinbaren Sie mit diesen Standards, dass sie bislang von diesem Gerichtsurteil Ihre Leser nicht informierten? «Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.»

«Über etwas nicht zu berichten, bedeutet nicht, berufsethische Standards zu vernachlässigen.»

Leider will sich auch die Geschäftsleitung von Globegarden nicht äussern, aber einfach das Urteil wirken lassen.

Da erhebt sich die Frage, ob es auch auf die «Republik» wirkt. Die alle Unterstellungen der «Republik» widerlegende Untersuchung der Anwaltskanzlei hat die Plattform wenigstens noch versuchsweise kritisiert und somit auch ihren Lesern zur Kenntnis gebracht. Bei diesem vernichtenden Urteil wird’s schon schwieriger. Einem Verwaltungsgericht zu sagen, dass es ein Fehlurteil gefällt hat und völlig daneben liegt, das trauen sich wohl nicht mal die arroganten Schreiber dort.

Eine Anschuldigung nach der anderen verschwindet im Nichts

Das Urteil wird laut Aussage der Gemeinde nicht weitergezogen, ist also rechtsgültig. Machen wir hier Kassensturz. Die «Republik» hat sagenhafte 124’000 Anschläge auf dieses Thema verschwendet. Und es dabei geschafft, kein einziges positives Wort über Globegarden zu schreiben. Die «Republik» hat mit ihrer Kampagne, wie es sich für Schmierenjournalismus gehört, ungebrochen weitergemacht, obwohl eine Anschuldigung nach der anderen im anonymen Nichts verschwand, wo sie auch hergekommen war.

Alles, was die «Republik» – mit Floskeln so eingehüllt, dass es juristisch nicht so leicht anzugreifen ist – an Anschuldigungen erhoben hat, die belegbar sein müssten, also Fälschung von Arbeitsplänen, Anzahl Betreuer oder betreute Kinder, usw., dafür hat die Zeitschrift keinerlei Belege, Beweise, Dokumente. Nur die ewigen «Aussagen von voneinander unabhängigen» Irgendwas.

Es ist also ein weitgehend bis vollständig auf Aussagen anonymer Quellen basierender Skandalbericht, bei dem die (wenigen) Tatsachenbehauptungen keiner Überprüfung standhalten, behauptete Belege zuerst aus Recherchegründen, dann wegen des «Redaktionsgeheimnisses» nicht vorgelegt werden können. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die «Republik», wie im Fall des völlig zusammengebrochenen Riesenskandals an der ETH, null Einsicht zeigt. Ausser, sie wird mit rechtlichen Massnahmen dazu gezwungen.

Dann klagt doch, wenn’s euch nicht passt

Geradezu widerlich wird’s, wenn ein Pfarrer, der in dem ersten grossen Reportagestück der «Republik» in die Pfanne gehauen wurde – nach der Devise: der sieht das sowieso nicht –, darum bittet, dass wenigstens das Foto seines inzwischen verstorbenen Kindes aus der Reportage entfernt wird. Weil es dort als angeblicher Anhänger von Verschwörungstheorien lächerlich gemacht wurde, aber darauf reagiert die «Republik» – einfach überhaupt nicht.

Auch nicht auf Anfragen von ZACKBUM.ch, nach der Devise: Die haben doch nicht das Geld, um uns mit Hilfe eines Anwalts in die Knie zu zwingen, also ignorieren wir solche Sachen gar nicht erst. Was das allerdings mit dem allerorten beschworenen Respekt vor Menschen, Humanismus, Eintreten für Blabla zu tun haben soll, das können sich wohl nur die «Republik»-Macher schönreden und zusammenlügen.

Was ist schon bei der «Republik» üblich

Es erhebt sich allerdings eine weitere Frage, die leider auch nicht beantwortet wird. Gleich zwei in diese haltlose Schmiere verwickelte «Republik»-Kräfte stehen auf der Liste der preiswürdigen Journalisten, die vom «Schweizer Journalist» ausgezeichnet wurden. Da hätten wir Olivia Kühni, Wirtschaftsjournalistin des Jahres. Und Ronja Beck, Newcomerin des Jahres.

Eigentlich ist es in solchen Fällen üblich, dass Journalisten ihre Auszeichnung zurückgeben oder ablehnen, wenn mit ihrer Beteiligung ein solcher Vollflop, ein Desaster, eine unbelegte Rufschädigung aufgrund anonymer Aussagen ehemaliger Mitarbeiter, entstanden ist.

Aber was ist schon üblich bei der «Republik». Vielleicht mal bei Globegarden anklopfen, vertraulich oder sogar öffentlich um Entschuldigung bitten? Nicht nur kleine Korrigenda einrücken, sondern mit einem Zehntel der Anschläge dies und das richtigstellen? Das wäre anständig. Deshalb ist es nicht passiert. Und wird auch nicht passieren.

 

Schluss (aber Fortsetzung wird leider folgen).

Das «Republik»-Desaster, Akt 2

Dem Skandalballon, aufgepumpt vom Magazin, wird die Luft abgelassen.

 

2. Akt: Dichtung und Wahrheit

(Den ersten Teil finden Sie hier.)

Man erinnert sich an den «Fall Thalwil» im ersten Schmierstück; da sei Globegarden mit einer Anwaltsriege aufgetreten, weil:

«Die Globegarden-Krippe ist gleich bei mehreren Kontrollen der Krippen­aufsicht hängen geblieben.»

Aha, sicher schwerwiegende Verstösse, die von unerbittlichen Kontrolleuren aufgedeckt wurden, die nun juristisch niedergekämpft werden sollen. Kennt man ja.

Kennt man, aber nicht hier. Denn das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat am 4. November ein vernichtendes Urteil in dieser Sache gefällt. Der «Fall Thalwil» hat sich ganz anders abgespielt, als von der «Republik» behauptet.

Eine offensichtlich parteiische Kontrolleurin, die von der Sozialkommission der Gemeinde Thalwil beauftragt war, die Kita zu überprüfen, masste sich Kompetenzen an, die ihr gar nicht zustanden. Daraufhin sanktionierte die Gemeinde Globegarden und schränkte die Betriebsbewilligung ein. Die Kontrolleurin hatte zum Beispiel bei ihren Kontrollen nicht anwesende Kinder mitgezählt, um der Kita vorwerfen zu können, dass zu wenig Betreuer anwesend seien. Absurd, aber nicht nur bei der «Republik» gibt’s Probleme mit der Realitätswahrnehmung.

Die Gemeinde muss teuer bezahlen

Also wehrte sich Globegarden ab April 2019 gegen diese willkürlichen Schikanen. Der Gemeinde wird neben einigem anderen vom Gericht ins Stammbuch geschrieben:  «Dispositiv-Ziff. 9 des Beschlusses der Beschwerdegegnerin vom 1. April 2019 hält fest, dass der Stellenplan wahrheitsgetreu ausgefüllt werden muss. Mit dem ersten Satz dieser Auflage wird suggeriert, die Beschwerdeführerin fülle den Stellenplan nicht wahrheitsgetreu aus; dies wird jedoch von ihr bestritten, und eine entsprechende Formulierung ist nicht erforderlich.»

Das hätte sich auch die «Republik» hinter die Ohren schreiben können. Auf jeden Fall ist das Urteil vernichtend. Die meisten Verfügungen der Gemeinde wurden vom Gericht aufgehoben. Zudem wurden der Gemeindekasse die Gerichtskosten und eine Entschädigung von 8000 Franken an Globegarden aufgebrummt. Alles im Gegensatz zur Darstellung in der «Republik».

Das bleibt also von Unterstellungen, Andeutungen, Behauptungen übrig, wenn ein Gericht der Sache auf den Grund geht.

Keine Richtigstellung, keine Entschuldigung nötig

Einer der «Republik»-Autoren antwortet immerhin auf einen kleinen Fragenkatalog. Leider nicht sehr ergiebig. «Es ist weder eine Entschuldigung noch eine Richtigstellung nötig. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen den Vorwürfen der (ehemaligen) Globegarden-Angestellten und dem Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Thalwil und Globegarden.»

Das ist im Prinzip richtig. Nur wurde dieser Rechtsstreit von der «Republik» so dargestellt, als versuche Globegarden, festgestellte Mängel mit juristischer Schützenhilfe wegzuprozessieren. Die Gemeinde Thalwil hält sich auch sehr bedeckt, was die durch das rechtswidrige Verhalten des Sozialamts und dem verlorenen Prozess dem Steuerzahler entstandenen Kosten betrifft:

«Die gesamten Kosten sind nicht genau bezifferbar.»

«Sie beinhalten die zeitlichen Ressourcen sowohl der Verwaltung als auch der Sozialkommission und der Firma, die mit den Aufsichtsbesuchen betraut war. Hinzu kommen die auferlegten Verfahrens- und Entschädigungskosten sowie die Kosten für die Durchführung der Aufsichtsbesuche und die Berichterstattung.»

Wer zahlt die Zeche?

Die Aufstellung ist soweit richtig, aber die Frage bleibt offen, wieso man das nicht einfach beziffern und zusammenzählen kann. Auch von personellen Konsequenzen oder Regress will die Gemeinde nichts wissen: «Die Sozialkommission hat nach bestem Wissen und Gewissen ihre Aufsichtsfunktion wahrgenommen.» Indem sie die Kontrolle an eine private Firma übergab, die das Verwaltungsgericht als parteiisch und voreingenommen abkanzelt? Nun, es ist ja nur das Geld des Steuerzahlers, das hier in den Abfluss gurgelt.

Globegarden selbst will die durch die «Republik» entstandenen Schäden auch nicht beziffern. Man kann sich aber vorstellen, was für ein Schlag ins Kontor die spitzen Alarmschreie der «Republik», gefolgt von Corona und Lockdown, für Globegarden bedeuteten.

Wurden inzwischen wenigstens dem Zürcher Sozialamt wie angekündigt Belege für Betrugsvermutungen eingereicht; so nach einem Jahr? «Es gilt das Redaktionsgeheimnis.» Wenn ich das für einmal lüften darf: die Antwort ist nein.

 

Fortsetzung und Abschluss folgt.

Das «Republik»-Desaster, Akt 1

Es war die wohl übelste Verleumdungskampagne gegen einen Kita-Betreiber. Groteske in drei Akten.

 

1. Akt: Die Kampagne

Es war die Zeit, als die «Republik» mit Entleibung drohte, wenn man ihr nicht wieder ein paar Millionen zusätzlich rüberschieben würde. Es war vor Weihnachten 2019, also die ideale Zeit, um Skandal bei einem Thema zu krähen, das alle Eltern in der Schweiz interessiert: die Kita-Betreuung.

Unter dem Titel eines Thrillers von Grisham, «Die Firma», prangerte die «Republik» mit mehr als 35’000 Anschlägen unerträgliche Zustände beim grössten Schweizer Kita-Betreiber an. Betreuung, Essen, Einhaltung von Vorschriften, Aufsicht, alles läge im Argen. Ein Skandal.

Allerdings: Wie bei der «Republik» üblich, stützte sie sich dabei mit einer einzigen Ausnahme auf anonyme Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern. Über deren Motivation erfuhr man nichts; auf einen Augenschein verzichtete die «Republik», ebenso auf das Einholen von Meinungen aktueller Mitarbeiter.

Man bastelt sich eine hübsche Verleumdungskampagne

Aber nicht auf hämische Darstellungen auf allen Ebenen: «Nicht immer hatte Globegarden im Rechtsstreit mit Gemeinden Erfolg. Vor allem dann nicht, wenn die Sozialbehörde feststellt, dass die Firma den Betreuungs­schlüssel nicht einhält und Personal beschäftigt, das nicht die nötige Ausbildung hat. So wie im Fall Thalwil. Dort marschiert Globegarden mit mehreren Anwälten auf und zieht Verfügungen der Gemeinde vor das Horgener Bezirksgericht.

Die Globegarden-Krippe ist gleich bei mehreren Kontrollen der Krippen­aufsicht hängen geblieben.»

Hört sich furchtbar an, ist aber gerichtlich festgestellter Quatsch. Wir kommen darauf zurück.

Schon aus der Erfahrung von vorher zum Riesenballon aufgepumpten angeblichen Skandalen, die dann aber alle zerplatzten, machte die «Republik» eine hübsche Verleumdungskampagne daraus. Am nächsten Tag, dem 19. Dezember, erschien ein Interview mit dem Zürcher Vorsteher des Sozialamts. Dummerweise schäumte der nicht gegen Globegarden, sondern verlangte einfach Belege für die wilden Behauptungen der «Republik». Da wurde sie dann ganz kleinlaut, und auf die Frage, ob sie inzwischen solche Belege geliefert habe, murmelte sie damals etwas von «laufenden Recherchen», da könne man leider nix sagen.

Die Konkurrenz darf sich entrüsten, der Kommentator darf kommentieren

Nach dem kleinen Flop mit dem Sozialamt legte die «Republik» dann mit Estelle Thomet vom Kita-Branchenverband am 20. Dezember nach. Die echauffierte sich wunschgemäss, mit der vorsichtigen Einschränkung: «Wenn das stimmt.» Dass Globegarden nicht Mitglied von diesem Verband ist, sondern dessen schärfster Konkurrent, das muss man ja dem Leser nicht unbedingt sagen.

Als Zwischenschritt, um die Kampagne am Rollen zu halten, durfte sich dann der Kommentator austoben. Zuerst Olivia Kühni mit «Die Kita-Heuchelei», am 21. Dezember Daniel Binswanger, der immer zur Stelle ist, wenn man haltlos Skandal krähen kann, und vorverurteilen natürlich: «Globegarden steht für das Versagen eines Unternehmens.» Nein, Binswanger steht für das multiple Versagen eines Feuilletonisten.

Dann bekommt der Politiker das Wort

Dann unterbrach Weihnachten das üble Tun, aber am 16. Januar 2020 setzte die «Republik» das Theater fort. Weiter als Kampagne aus dem Bilderbuch. Anonyme Anschuldigungen, Erregung darüber, unterfüttert mit Kommentaren, dann muss kommen: «Fall Globegarden: Die Politik reagiert auf die Zustände beim Kita-Unternehmen». Denn man kann sich sicher sein, dass man in solchen Fällen immer Politiker findet, die sich ins Sonnenlicht der medialen Beachtung schieben wollen, indem sie sich schockiert zeigen, Untersuchungen, drastische Massnahmen fordern, sich über die Bedeutung der richtigen Betreuung unserer Kleinsten auslassen. Und wenn die Scheinwerfer wieder aus sind, kümmern sie sich um das nächste Thema.

Damit all diesen Publizitätsgierigen der Stoff nicht ausgeht, legte die «Republik» am 6. Februar nochmals nach. Zunächst das obligatorische Selbstlob: «Das Entsetzen war gross, als die Republik vor einigen Wochen die Zustände hinter der Hochglanzfassade der grössten Kita-Kette der Schweiz aufdeckte.» Diese Mischung aus anonymen Denunziationen zwirbelte die «Republik» zu «Aussagen von Ex-Angestellten» hoch.

Der Abgrund wird immer abgründiger – angeblich

Man muss ja immer wieder ein Scheit nachlegen:

«So täuscht Globegarden die Behörden.»

«Neue Recherchen deuten darauf hin, dass die grösste Kita-Kette der Schweiz die Aufsicht mit manipulierten Dokumenten täuscht. Darunter sind mutmasslich illegale Methoden: Demnach soll Globegarden Dokumente fälschen und die Kontrolleure von der Krippen­aufsicht gezielt an der Nase herumführen, um den Vorschriften der Behörden zu genügen.» Das sei der «Republik» von angeblich fünf unabhängigen Quellen bestätigt worden. Aber leider, leider, auch wieder anonym. Daher beachte man auch das Getänzel «deuten darauf hin, mutmasslich, soll fälschen».

Keine Kampagne ohne ewigen Nachzug; am 7. Februar trat die «Republik» nochmals nach: «Das System Globegarden. Die grösste Schweizer Kita-Betreiberin setzt prekäre Arbeits­bedingungen durch und täuscht die Aufsicht. Wie kommt Globegarden seit Jahren damit durch?» Das fragt man sich natürlich, aber noch mehr, wie die «Republik» mit dieser Methode der anonymen Denunziationen so lange durchkommt.

Andere sind «zweifelhaft», nur die «Republik» hat die Wahrheit gepachtet

Dann war wieder Pause, aber dummerweise hatten die Betreiber von Globegarden eine unabhängige Organisation um ein externes Gutachten gebeten, was denn an den ganzen Vorwürfen dran sei. Die kam nach längerer Untersuchung zum Schluss, dass alle nachprüfbaren Behauptungen im Artikel der «Republik» falsch sind oder nicht belegbar. «Das Resultat ist zweifelhaft», quengelt die «Republik» am 19. Juni. Und merkt nicht mal, dass sie mit der Beschreibung der detaillierten Tätigkeit der Anwaltskanzlei Niederer Kraft & Frey den Unterschied zur Verleumdungs-Masche des Online-Portals deutlich macht.

Am 17. August 2020 versuchte die «Republik», mit dem «Aufstand der Eltern» ein letztes Mal nachzulegen; Post-Lockdown, und diesmal zur Abwechslung gegen den zweitgrössten Kita-Betreiber Pop e Poppa. Das verpuffte weitgehend, obwohl die «Republik» hier glasklar zu erkennen gab, worum es ihr eigentlich geht:

«Die grüne National­rätin und VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber fordert, dass Kinder­krippen ans Bildungs­system angegliedert werden – also ähnlich wie Kinder­gärten und Schulen zum staatlichen Service public gehören.»

Seither ist Ruhe im Karton

Allerdings musste das Recherchierteam zähneknirschend ein weiteres Korrigendum einrücken: «In einer ersten Version schrieben wir, dass Globegarden seine Teilnahme an Gesprächen über einen Gesamt­arbeitsvertrag abgesagt habe. Das ist falsch. Richtig ist, dass Globegarden nicht auf eine Einladung reagiert hat, einer Interessen­gemeinschaft beizutreten.»

Seither ist Ruhe. Wohl aus zwei Gründen. Die damalige Bettelaktion wurde erfolgreich abgeschlossen. Und das Thema war ausgelutscht. Erledigt. Die Politiker hatten längst andere Themen gefunden, niemand interessierte sich mehr für eine Verleumdungskampagne. Ausser dem Verwaltungsgericht Zürich.

 

Fortsetzung folgt.