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Wumms: Sara Belgeri

Dem Senkblei zur Auslotung journalistischer Tiefen müssen ein paar Meter angesetzt werden.

Die Anschuldigung sexueller Belästigung ist immer heikel. Die öffentliche Anschuldigung ist noch heikler. Die öffentliche Anschuldigung, wenn es sich auch nur um C-Promis handelt, ist am heikelsten.

Denn sie beruht meistens auf einer Aussage ohne weitere Beweise, manchmal gar nur auf einem Gefühl, einem Eindruck. Die Beschuldigten (fast immer Männer, die Frau, die die #metoo-Bewegung lostrat, ist eine der wenigen Ausnahmen) sterben fast sofort den sozialen Tod.

Einzige kleine Verteidigungsmöglichkeit ist ein Fundament unserer Rechtsordnung: die Unschuldsvermutung. Ihre korrekte Anwendung kann über die Vernichtung oder Rettung einer Existenz entscheiden.

Es gibt zur Genüge Fälle, in denen sich herausstellte, dass die Anschuldigung zu recht erhoben wurde. Im aktuellen Fall handelt es sich, sollten die Vorwürfe zutreffen, um ein besonders abartiges und widerliches Verhalten.

Sollten sie nicht zutreffen – und wie in einigen Fällen zuvor, die ebenfalls vom «Spiegel» losgetreten wurden, mehren sich auch hier die Fragezeichen –, könnte nur eine konsequenten Einforderung und Anwendung der Unschuldsvermutung ansatzweise noch retten, was von der Karriere eines Schauspielers übrig geblieben ist.

So wie die rechtliche Überprüfung der Vorwürfe gegen den Sänger von Rammstein ergab, dass in keinem einzigen Fall genügend Anhaltspunkte für eine Anklage vorhanden waren.

Die Untersuchung in Deutschland in Sachen Fernandes/Ulmen wurde von der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, mangels Kooperation der Anzeigeerstatterin. Die Untersuchung in Spanien wurde sistiert, mangels Kooperation der Anzeigeerstatterin. Ihr Vorwurf, ihr Ex-Gatte habe sie in Spanien tätlich angegriffen und sei deswegen kurzzeitig festgenommen worden, scheint nicht ganz der Wahrheit zu entsprechen. Und schliesslich bleibt die Frage, wieso das angebliche Opfer erst mehr als ein Jahr später nach erfolgter Scheidung mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gegangen ist.

Und in dieser Gemengelage meldet sich die «Blick»-Redaktorin Sara Belgeri zu Wort. Sie habe Politikwissenschaften und internationale Beziehungen studiert und die Ringier Journalistenschule absolviert. Von dieser Ausbildung scheint aber nicht viel hängen geblieben zu sein.

In einem Kommentar fragt sie doch allen Ernstes: «Wie wäre es mit der Glaubwürdigkeitsvermutung?» Man fragt sich wieder fassungslos, wieso alle Kontrollinstanzen versagt haben und zuliessen, dass ein solch hanebüchener Unsinn publiziert wird.

Kurzer Auszug aus der Absurdlogik: «Das Prinzip der Unschuldsvermutung soll nicht infrage gestellt werden, sie ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Dennoch ist der Reflex irritierend. Zu oft wird er als Mittel genutzt, Opfer sexualisierter Gewalt zu diskreditieren.»

Und noch mehr Stuss: «Natürlich gilt: Vor Gericht entscheidet das Recht. Aber wer Anschuldigungen vorschnell mit der Unschuldsvermutung zurückweist, trägt dazu bei, dass Opfern weniger Vertrauen entgegengebracht wird als Beschuldigten.»

Himmels willen. Wo soll man in diesem gedanklichen Totalschaden anfangen? Zuerst behauptet sie, die Unschuldsvermutung solle nicht infrage gestellt werden. Dann tut sie genau das. Sie soll in Wirklichkeit keineswegs dazu dienen, Opfer zu «diskreditieren». Sie trägt auch in keiner Art und Weise dazu bei, dem Opfer weniger Vertrauen entgegenzubringen als dem Beschuldigten.

Sondern die Unschuldsvermutung, arg strapaziert und missbraucht, soll verhindern, dass der Mob, dass haltlose Journalisten um der Sensation willen die soziale Existenz eines Menschen vernichten. Verantwortungslos und haftungsfrei.

Das gilt auch bei anderen Fällen. Wer weiss denn noch, dass der gefallene Starbanker Pierin Vincenz bis heute so unschuldig ist wie jeder Leser dieses Artikels?

Das dümmliche «da wird schon was dran sein» verurteilt vorschnell und gnadenlos. Insbesondere beim Vorwurf von sogenannter «sexualisierter Gewalt» gilt fast automatisch nicht die Unschuldsvermutung, sondern die Schuldgewissheit. Der Mann, das Schwein, da muss ja was dran sein.

Wer das auch nur zu hinterfragen wagt, wer nicht lauthals in den Chor der Angewiderten einfällt, ist ein (natürlich männlicher) Komplize, typisch, will das weibliche Opfer nochmal zum Opfer machen, den männlichen Täter salvieren, seine schweinischen Taten relativieren.

Aber zu fordern, dass hier eine «Glaubwürdigkeitsvermutung» gelten solle, setzt dem Ganzen wirklich die Krone auf. Die gelte dann natürlich nur für das vermeintliche Opfer, für die Anklägerin. Die Glaubwürdigkeit des Beschuldigten? Ach was, Schwein ist Schwein, der missbraucht doch nur die Unschuldsvermutung.

Deren «Prinzip» solle zwar nicht infrage gestellt werden, sie gleichzeitig aber prinzipiell ausgehebelt werden.

Auch auf die Gefahr hin, dass das als sexistisch denunziert wird: wieso lässt man eine Frau einen solchen Stuss, so etwas aberwitzig Unlogisches und zudem Brandgefährliches publizieren? Haben da alle beim «Blick» gepennt oder Beisshemmung gehabt – aus Furcht, dass sonst die Unschuldsvermutung auch für sie nicht mal mehr im Prinzip gälte?