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14 Falschaussagen in einem einzigen Artikel

Zehn Tage nach Erscheinen des Artikels konfrontiert die Mutter Tamedia mit einer «Berichtigung der Faktenlage».

Sie schreibt einleitend:

«Der Artikel strotzt nur so von Falschaussagen und Verdrehungen der Tatsachen, die alle durch Gerichtsentscheide widerlegbar sind. Er bewirkt Polemik und setzt Unwahrheiten in die Welt.

Die Journalistin geht von der These Loyalitätskonflikt, Manipulation und Beeinflussung durch die obhutsberechtigte Mutter aus, und diese These wird stur verfolgt. Sie wählt Experten aus, die diese These stützen. Die Journalistin hat keine Fakten recherchiert oder nachgeprüft und die journalistische Distanz total verloren.»

Das ist der einzige wertende Ausbruch, den sich die Mutter gestattet. Anschliessend widerlegt sie Punkt für Punkt, jeweils mit Belegen, Dokumenten, Gerichtsurteilen, Gutachten untermauert, eine Falschaussage im Artikel nach der anderen, dazu kritisiert sie die schludrige Recherche von Blumer:

Einsatz von Recherche-Werkzeugen à la Blumer.

  1. Vater gab Blumer alle Unterlagen: falsch
  2. Vater zog aus: falsch
  3. Mutter hat Kinder am Besuchswochenende aus Haus des Vaters abgeholt: falsch
  4. Auf Antrag des Anwalts der Mutter sistierte die Kesb nach diesem Wochenende das Besuchsrecht: falsch
  5. Mutter, Kesb-Chefin und Präsidentin des Obergerichts sind alle in derselben Partei: falsch
  6. Über drei Jahre seien die Besuche beim Vater gut gegangen: falsch
  7. Plötzlich hätten sich die Kinder beim Vater unwohl gefühlt: falsch
  8. Die Beistände hätten nichts genützt: falsch
  9. Vater hat all seine rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft zur Wiedererlangung des Besuchsrechts: falsch
  10. Vater hat die Kesb-Chefin mehrfach angezeigt, wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses. Richtig, aber: alle Untersuchungen wurden rechtsgültig abgeschlossen durch die Staatsanwaltschaft am 20. März 2019. Verfahren gegen die Kesb-Chefin wurde eingestellt.
  11. Die Schilderung der letzten Begegnung des Vaters mit den Kindern: falsch. Es gibt dazu ein Protokoll der Kesb vom 1. November 2018. Der Vater ist im Besitz dieses Protokolls.
  12. Kinderpsychologin sagt, es handle sich in diesem Fall um ein Paradebeispiel einer forcierten Entfremdung: Inhalt dieses Satzes stimmt nicht. Amtsgeheimnisverletzung und Verleumdung.
  13. Fachleute geben im Artikel Tipps, wie man sich im Fall Schaffhausen hätte verhalten können: Entspricht genau dem, was die Schaffhauser Behörden gemacht haben. Diese Tatsache findet keine Erwähnung im Artikel.
  14. Keine der involvierten Behörden in Schaffhausen wurde von Blumer kontaktiert: Kesb, Obergericht, Kinderanwalt.

Nach Einsicht in diese Beschwerde mitsamt Belegen ist klar: Eine solch fehlerhafte und parteiische und keinen journalistischen Prinzipien entsprechende Berichterstattung hätte sofort richtiggestellt werden müssen, die Autorin mindestens abgemahnt.

Nichts davon ist bis heute passiert. «Keine Sternstunde», urteilte Stadler mild. Nein, eine Bankrotterklärung von journalistischem Anstand und Fairness. Ganz abgesehen davon, dass es der Redaktion unbenommen gewesen wäre, nach Abdruck einer Richtigstellung zu kommentieren, dass man an seiner Darstellung festhalte. Das wäre allerdings bei dieser Anzahl von Fehlern, bei der im Ansatz falschen Berichterstattung nicht möglich gewesen.

Schon in viel geringeren Fällen hat Tamedia sofort den Artikel gelöscht.

SoZ: Tief gesunken

Erst ein Tag alt, schon erste Gegendarstellung nötig

 

Der Niedergang des einstigen Qualitätstitels «SonntagsZeitung» ist unaufhaltsam. Immer weniger Inhalt, immer weniger Qualität, immer mehr verludernde Sitten. Bis hin zum Austragen von Privatfehden.

Fertigmacherjournalismus aufgrund gestohlener Geschäftsunterlagen im Fall Bastos. Veröffentlichung von angefütterten Dokumenten im Fall Vincenz. Beides wurde von mir 2019 öffentlich scharf kritisiert.

Daraufhin feuerte der «Tages-Anzeiger» eine Breitseite gegen mich ab: «Das doppelte Spiel eines Wirtschaftsjournalisten». Eine ganze Seite Rachefeldzug.

Im Vorfeld wurden mir zum Teil unverschämte Fragen gemailt, die ich öffentlich beantwortete. In der vergeblichen Hoffnung, damit ein weiteres solches Stück zu vermeiden.

Dreamteam Brönnimann Rutishauser

Als Autorenteam zeichneten Christian Brönnimann und Arthur Rutishauser. Brönnimann war verantwortlich für die Kampagne gegen Bastos. Rutishauser war von mir mehrfach kritisiert worden, wieso er sich von der Staatsanwaltschaft im Fall Vincenz mit Interna abfüttern liess, die er dann als «exklusiv» und sich auch auf die ewigen anonymen Quellen berufend, publizierte.

Obwohl ich selbst und die immerhin angefragten Firmen strikt verneinten, dass ich mich mit finanziellen Forderungen oder mit Beratungsangeboten an sie gewandt hatte, behauptete Tamedia dennoch – «bestätigen drei voneinander unabhängige Personen», die natürlich anonym bleiben mussten – das Gegenteil. Um diesem üblen Stück nicht noch mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, verzichtete ich auf Schritte gegen diese Unterstellungen. Vielleicht ein Fehler.

Aber offensichtlich ist man weiterhin nachtragend im Hause Tamedia. Während früher nur Banken alle meine öffentlichen Äusserungen unter die Lupe nahmen, ob sich da etwas finden liesse, was man gegen mich verwenden könnte, macht das nun die ehemalige Qualitätszeitung SoZ. Lange Monate vergeblich, aber nun meinte man, etwas gefunden zu haben.

Stümper am Werk

In der Spalte «Bürohr», wo anonym Gerüchte verbreitet und Behauptungen aufgestellt werden, glaubt man, mir eine reinbrennen zu können. Nur: Zum allgemeinen Niedergang der SoZ gehört auch, dass nur noch schlampig recherchiert wird, wenn überhaupt.

Der Anlass ist eigentlich nichtig, wenn es nicht so komisch wäre. Denn hier behauptet die SoZ, ich hätte zur Genese des Namens unserer Medien-Show auf einen Geniestreich verwiesen, der Beni Frenkel berührt habe; damit sei der Name gesetzt gewesen. In Wirklichkeit sei das ein alter Hut, behauptet die SoZ, «denn Frenkel liess den Domain-Namen zackbum.ch schon im Mai 2009 auf sich eintragen».

Liebe Anfänger und Stümper im Hause Tamedia: Ich gebe zu, das Internet gibt es noch nicht so lange, da muss man sich ja erst dran gewöhnen. Dem Recherschör war dann nichts zu schwör, er schaffte es in einer journalistischen Meisterleistung, Beni Frenkel als Besitzer des Domain-Namens aufzuspüren. Bravo.

Nur: Bei jedem Domain-Namen steht normalerweise, wann er zuerst registriert wurde. In diesem Fall tatsächlich im Jahr 2009. Tatä? Leider nein, denn er wurde damals nicht von Frenkel registriert. Der ihn sich deswegen, nach seinem Geniestreich in diesem Jahr, vom bisherigen Besitzer besorgen musste.

Was lernt man daraus? Die Kollegen von der SoZ lernen nichts. Deswegen kriegen sie nun eine Gegendarstellung reingepfeffert, denn nur aus Schaden wird man klüger. Wie könnte sich das äussern? Nun, indem man seinen journalistischen Muskel nochmal angespannt hätte und sich bei Frenkel erkundigt, ob er nicht schon seit 2009 Besitzer dieses Namens sei. Aber auch da gilt offenbar: lass dir eine gute Anekdote ja nicht durch die Wahrheit totrecherchieren.

Wie es die SoZ oder Tamedia begründen kann, für solchen Stuss auch noch Geld zu verlangen, das wird immer mehr zu deren wohlgehüteten Geheimnis.