14 Falschaussagen in einem einzigen Artikel
Zehn Tage nach Erscheinen des Artikels konfrontiert die Mutter Tamedia mit einer «Berichtigung der Faktenlage».
Sie schreibt einleitend:
«Der Artikel strotzt nur so von Falschaussagen und Verdrehungen der Tatsachen, die alle durch Gerichtsentscheide widerlegbar sind. Er bewirkt Polemik und setzt Unwahrheiten in die Welt.
Die Journalistin geht von der These Loyalitätskonflikt, Manipulation und Beeinflussung durch die obhutsberechtigte Mutter aus, und diese These wird stur verfolgt. Sie wählt Experten aus, die diese These stützen. Die Journalistin hat keine Fakten recherchiert oder nachgeprüft und die journalistische Distanz total verloren.»
Das ist der einzige wertende Ausbruch, den sich die Mutter gestattet. Anschliessend widerlegt sie Punkt für Punkt, jeweils mit Belegen, Dokumenten, Gerichtsurteilen, Gutachten untermauert, eine Falschaussage im Artikel nach der anderen, dazu kritisiert sie die schludrige Recherche von Blumer:
Einsatz von Recherche-Werkzeugen à la Blumer.
- Vater gab Blumer alle Unterlagen: falsch
- Vater zog aus: falsch
- Mutter hat Kinder am Besuchswochenende aus Haus des Vaters abgeholt: falsch
- Auf Antrag des Anwalts der Mutter sistierte die Kesb nach diesem Wochenende das Besuchsrecht: falsch
- Mutter, Kesb-Chefin und Präsidentin des Obergerichts sind alle in derselben Partei: falsch
- Über drei Jahre seien die Besuche beim Vater gut gegangen: falsch
- Plötzlich hätten sich die Kinder beim Vater unwohl gefühlt: falsch
- Die Beistände hätten nichts genützt: falsch
- Vater hat all seine rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft zur Wiedererlangung des Besuchsrechts: falsch
- Vater hat die Kesb-Chefin mehrfach angezeigt, wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses. Richtig, aber: alle Untersuchungen wurden rechtsgültig abgeschlossen durch die Staatsanwaltschaft am 20. März 2019. Verfahren gegen die Kesb-Chefin wurde eingestellt.
- Die Schilderung der letzten Begegnung des Vaters mit den Kindern: falsch. Es gibt dazu ein Protokoll der Kesb vom 1. November 2018. Der Vater ist im Besitz dieses Protokolls.
- Kinderpsychologin sagt, es handle sich in diesem Fall um ein Paradebeispiel einer forcierten Entfremdung: Inhalt dieses Satzes stimmt nicht. Amtsgeheimnisverletzung und Verleumdung.
- Fachleute geben im Artikel Tipps, wie man sich im Fall Schaffhausen hätte verhalten können: Entspricht genau dem, was die Schaffhauser Behörden gemacht haben. Diese Tatsache findet keine Erwähnung im Artikel.
- Keine der involvierten Behörden in Schaffhausen wurde von Blumer kontaktiert: Kesb, Obergericht, Kinderanwalt.
Nach Einsicht in diese Beschwerde mitsamt Belegen ist klar: Eine solch fehlerhafte und parteiische und keinen journalistischen Prinzipien entsprechende Berichterstattung hätte sofort richtiggestellt werden müssen, die Autorin mindestens abgemahnt.
Nichts davon ist bis heute passiert. «Keine Sternstunde», urteilte Stadler mild. Nein, eine Bankrotterklärung von journalistischem Anstand und Fairness. Ganz abgesehen davon, dass es der Redaktion unbenommen gewesen wäre, nach Abdruck einer Richtigstellung zu kommentieren, dass man an seiner Darstellung festhalte. Das wäre allerdings bei dieser Anzahl von Fehlern, bei der im Ansatz falschen Berichterstattung nicht möglich gewesen.
Schon in viel geringeren Fällen hat Tamedia sofort den Artikel gelöscht.