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Nachschlag

In eigener Sache ist immer schlecht. Aber …

Man hat mich gewarnt und aufgeklärt. Weil ich mich darüber aufregte, dass eine Geschwindigkeitsübertretung eine akzeptable Busse von Fr. 410.- nach sich zog. Und eine exorbitante Gebühr von Fr. 430.- dafür eingezogen wurde.

Ich hätte mich auch schon wieder abgeregt, wenn nicht noch ein Nachschlag hereingeflattert wäre. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Abteilung Strassenverkehrsamt, Unterabteilung Administrativmassnahmen, hat nämlich auch noch etwas mitzuteilen.

Sie spricht «wegen einer leichten Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften» eine «Verwarnung» aus.

Zudem macht sie mich darauf aufmerksam, dass bei einer weiteren «leichten Widerhandlung» das Billett dann für «mindestens einen Monat» weg wäre.

So weit, so gut. Nun kostet aber auch diese Verwarnung, also das Zusammenstöpseln einiger Textbausteine, exorbitante Fr. 250.-. Allerdings nur dann, wenn diese Verfügung nicht durch die Polizei zugestellt werden müsste und auch keine «Aufenthaltsnachforschung» nötig wird. Dann kämen nochmal Fr. 230.- obendrauf. Was hier, Glück muss der Mensch haben, nicht der Fall ist.

Somit wird die Busse von lediglich Fr. 680.- «Gebühren» begleitet. Widerstand ist möglich, aber zwecklos. Die Belehrung, dass damit nicht einmal der staatliche Aufwand gedeckt sei, wurde zur Kenntnis genommen, auch der Einwand, dass die Leser doch bitte nicht mit Privatscheiss belästigt werden sollten.

ZACKBUM bittet dann halt um Nachsicht, dass dieses Stück hier zur Vermeidung von Bluthochdruck, Adrenalinschüben und Bluträuschen therapeutisch nötig ist.

 

Es ist eine Sauerei

Übertretungen müssen bestraft werden. Aber so?

Als unverbrüchlicher Anhänger des Rechtsstaats ist ZACKBUM selbstverständlich der sicheren Auffassungen, dass sich alle an alle gültigen Regeln und Gesetze zu halten haben.

Nun ist es dem Redaktor widerfahren, dass er eine 30er-Zone für eine 50er-Zone hielt. Dass das daraus entstandene Vergehen bestraft werden muss: keine Widerrede. Auch die Höhe der Busse von Fr. 410.- ist zwar beeindruckend, aber akzeptabel.

Was eine verdammte Schweinerei darstellt: Die Ausfertigung dieses Strafbefehls hat wohlwollend geschätzt 20 Sekunden gedauert, vorausgesetzt, das Stadtrichteramt der Stadt Zürich ist IT-mässig einigermassen à jour.

Dann werden nämlich die erhobenen Daten automatisch übertragen, des Ganze kriegt eine Nummer, wird ausgedruckt und per Gerichtsurkunde auf den Postweg gebracht. Der kostet Fr. 10.60. Nehmen wir an, dass an Stromkosten weitere 10 Rappen anfallen. 10.70. Nehmen wir weiter an, dass ein Beamter gelegentlich neben der Maschine steht, die diesen Strafbefehl eintütet. Kostet, inklusive Couvert, weitere 10 Rappen pro Strafbefehl. 10.80.

Nehmen wir schliesslich an, dass irgend ein Sesselfurzer stichprobenartig checkt, ob auch alles seinen ordentlichen Gang geht. Der Strafbefehl ist mit «Fachbearbeitung Recht» unterzeichnet, wo eine Unterschriftenmaschine ein Gekrakel und einen Namen draufgespuckt hat. Nehmen wir an, dass diese gesamte Mühewaltung mit Pensionsanspruch, 13. Monatslohn, Gefahrenzulage und überhaupt weitere Fr. 10.80 pro Strafbefehl kostet. Dann wären wir also bei Kosten und Gebühren von Fr. 21.60.

Falls das Stadtrichteramt keine komplizierten Zahlen mag, könnte man diese Summe grosszügig auf Fr. 30.- aufrunden.

Das sieht aber das Stadtrichteramt entschieden anders. Es rundet auch auf, stellt aber vor diese 30 Franken noch eine 4. Dadurch entsteht eine «Kosten- und Gebührenpauschale», die sogar noch höher als die Busse selbst ist. Nämlich exorbitante 430 Franken.

Lassen wir mal den Hinweis beiseite, dass bei einer «schuldhaften» Nichtbezahlung «eine unbedingte Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen» droht. Mit dieser kann man zwar die Busse absitzen, aber nicht die Kosten. Hingegen ist es möglich, sowohl Busse wie Kosten abzuarbeiten.

Nun könnte der Beschuldigte Einsprache erheben. Präventiv wird ihm aber mitgeteilt: «Das Einspracheverfahren ist kostenpflichtig

Wer also gegen diese überrissene, willkürliche, exorbitante, durch nichts zu rechtfertigende Pauschale vorgehen möchte, hat gleich zwei weitere Probleme. Das kostet noch mehr, und die Erfolgsaussichten sind mehr als unsicher.

Denn kann man hoffen, dass ein Gericht in der Stadt Zürich die hochwohllöbliche Entscheidung eines Zürcher Stadtrichteramts in Frage stellen würde? Kann man nicht.

Ist das Gequengel in eigener Sache, verursacht durch eine selbstverschuldete Übertretung? Nein. Denn die Ausfällung einer Busse – auch in dieser Höhe – wird nicht kritisiert oder gar bestritten.

Die horrende Geldmacherei durch eine völlig überrissene «Kosten- und Gebührenpauschale» hingegen schon. Insbesondere, weil hier jede Gegenwehr sinnlos ist. Obwohl es sonnenklar ist, dass das Ausfertigen, Ausdrucken und Auf-den-Weg-Bringen eines A4-Blatts mit angehängtem Einzahlungsschein selbst bei wohlwollender Betrachtung keine Kosten und Gebühren von mehr als 30 Franken verursacht.

Nun steckt sich das Stadtrichteramt diesen Betrag natürlich nicht in die eigene Tasche. Wenn man aber bedenkt, wie viele solcher Strafbefehle jährlich ausgestellt werden, läppert sich hier eine Summe zusammen, mit der man das Beamtenklo vergolden könnte. Da man diese Gebührenschneiderei nur kritisieren, aber nicht ernsthaft bestreiten kann, handelt es sich zudem um reine Willkür. Eines Rechtsstaats unwürdig.

Immerhin gibt das Stadtrichteramt rasant und ausführlich Antwort auf die Frage, wie dieser Betrag gerechtfertigt werden könnte: «Für den Kanton Zürich hat der Regierungsrat die Verfahrenskosten in der Verordnung über die Gebühren, Auslagen und Entschädigungen der Strafverfolgungsbehörden (GebV StrV) verbindlich festgesetzt.»

Dazu habe die Justizdirektion «separate Richtlinien und Pauschalgebühren erlassen. Hiernach werden der beschuldigten Person, die mit einer Busse zwischen 400 und 600 Franken bestraft wird, die Verfahrenskosten in der Höhe von pauschal 430 Franken auferlegt. Das Stadtrichteramt Zürich ist an die in der Verordnung und in den Richtlinien vorgesehenen Gebühren gebunden.»

Also mit anderen Worten: wir können nix dafür, wenden Sie sich doch ans Justizdepartement oder besser gleich an den Regierungsrat des Kantons Zürich.

Das lassen wir bleiben, aber auch diese Auskunft ist nicht ohne: «Im Jahr 2021 hat das Stadtrichteramt Zürich in rund 62’000 geführten Verfahren Gebühren von insgesamt 8.3 Mio Franken in Rechnung gestellt.» Das wären dann vergleichsweise schlappe 134 Franken im Schnitt. Offenbar ist also nicht der Aufwand, sondern die Höhe der Busse entscheidend. Macht Sinn. Oder?

Wenn der Staat Recherchen killen will

Recht haben ist gut. Aber teuer. Musste die WoZ erfahren.

Die Wochenzeitung (WoZ) musste dem Bund 5458 Franken zahlen, obwohl ihr die Unterlagen gemäss Öffentlichkeitsgesetz zustanden. Damit bremst die Verwaltung ungeliebte Nachforschungen.

In einer jüngeren Ausgabe der Wochenzeitung (WoZ) wird der Abwehrreflex des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) kritisiert. Das Seco, das zum Departement von Bundesrat Guy Parmelin (SVP) gehört, rückte die verlangten Unterlagen nur nach langem Gerichtsverfahren und unter Verrechnung von 5458 Franken Gebühren heraus. Lang bedeutet fünf Jahre und den ultimativen Entscheid im Sinne der WoZ durch das Bundesgericht. Für die WoZ war die Gebühr zahlbar, für freie Journalisten und kleine Verlage sind solche Beträge aber ein Grund, auf die Recherche zu verzichten. Genau das, was Ämter offensichtlich damit bezwecken wollen.

«Wohltuende Deutlichkeit»

Konkret ging es bei der umfangreichen Recherche der WoZ um Dokumente verschiedener Schweizer Waffenexporteure. Die WoZ klopfte dafür beim Seco an und verlangte die Namen sämtlicher Rüstungsexporteure. Die WoZ berief sich auf das Öffentlichkeitsgesetz. Dank dieses Gesetzes sollen alle Informationen und Dokumente der Bundesverwaltung öffentlich zugänglich sein. So zumindest die Theorie. Doch laut Regula Bähler, der Hausanwältin der WoZ, weigerte sich das Seco, die Daten herauszugeben. Doch erst nach dem Bundesgerichtsentscheid von 2019 «musste das Seco nachholen, was es von allem Anfang hätte tun sollen». Abklären, ob die betroffenen Firmen an den herausverlangten Dokumenten überhaupt ein Geheimhaltungsinteresse geltend machen. Dazu komme eine Güterabwägung. «Die involvierten Gerichte haben je in wohltuender Deutlichkeit entschieden, dass dabei das Interesse an einer Veröffentlichung schwerer zu gewichten ist», so Regula Bähler in der WoZ. Wie willkürlich, ja sauer das Seco auf das Bundesgerichtsurteil reagiert hat, zeigt die «Verrechnung von 28 Arbeitsstunden für die Auswertung von Fragebogen», wie Bähler im von Susan Boos geführten WoZ-Interview sagt.

Tipps für freie Journalisten

Journalistin Boos erkundigt sich, was freie Journalistinnen und Journalisten machen sollen, die sich weder Gebühren noch Anwaltskosten leisten können. Ein Gesuch um Gebührenerlass sei möglich, erklärte Bähler, Hausanwältin der WoZ. Wenn das nicht klappe, bleibe nur die Möglichkeit, eine Redaktion zu suchen, welche die Kosten übernimmt, Geldgeber suchen also – oder auf diesen Teil der Recherche zu verzichten.

Geschäft kommt erst 2021 in den Nationalrat

Regula Bähler fordert im Artikel, dass das Öffentlichkeitsgesetz nachgebessert werden solle: «Auf jeden Fall wäre verbindlich festzulegen, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten grundsätzlich keine Kosten erhoben werden.» Eine parlamentarische Initiative von Edith Graf-Litscher (SP), eingereicht 2016, verlangt dies. Die Staatspolitische Kommission des National- und Ständerats ist mit der Idee einverstanden. Das Geschäft muss aber erst bis in der Frühjahrssession 2021 im Nationalrat behandelt werden. Berns Politmühlen mahlen langsam.

Verwaltung soll umdenken

Für Regula Bähler ist dieser langwierige Polit-Prozess aber nicht das Hauptproblem. «Die Mitarbeitenden der Verwaltung oder von öffentlichen Institutionen sollen mit einer anderen Grundhaltung auf Zugangsgesuche reagieren. Gesuchsteller haben nicht einfach Böses im Sinn. Es braucht das Bewusstsein, dass Transparenz in einem Rechtsstaat etwas Selbstverständliches ist», so Bähler.

Ach ja, und wer sind nun diese Rüstungsfirmen, über die das Seco nicht Auskunft geben wollte? Neben den üblichen Verdächtigen wie Rheinmetall Air Defence AG in Zürich Oerlikon und der SIG Sauer AG in Schaffhausen auch Firmen wie Nammo MTH AG im Wallis und die Sauter Bachmann AG in Netstal, Glarus. Alles nachzulesen (ohne Bezahlschranke) im Rüstungsreport der Wochenzeitung.