Immerhin
Ein kleiner Lichtschimmer: die NZZ über den Skandal Baud.
Gut, die alte Tante nennt es vornehmer «Affäre Jacques Baud». In trockenen Worten: «Vor einem Monat hat die EU den in Brüssel wohnhaften Schweizer Jacques Baud auf ihre Russland-Sanktionsliste gesetzt.»
Nach langer Bedenkzeit habe nun das EDA «von der EU «das Recht auf ein faires Verfahren verlangt und auf die Achtung der Meinungsäusserungsfreiheit hingewiesen»».
Wow.
Anschliessend zählen aber die Autoren Katharina Fontana und Antonio Fumagalli Stück für Stück auf, was hier alles nichts mit einem fairen Verfahren oder der Meinungsäusserungsfreiheit zu hat. Das ist zunächst: «Was genau dem ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und Buchautor zur Last gelegt wird, ist nebulös.»
Denn welche «Erkenntnisse» die EU in einem Dossier zusammengestellt haben will, ist geheim. Datenschutz.
Es wird noch schlimmer: Baud werden keine strafbaren Handlungen vorgeworfen, für ihn gilt die Unschuldsvermutung nicht, er hatte kein Recht auf Anhörung.
Ein Anwalt, der wohl aus Schiss nicht namentlich genannt werden will, geht noch ein paar Schritte weiter:
«Aus rechtsstaatlicher Sicht seien die Sanktionsregime mit ihren sehr weitgehenden Konsequenzen fragwürdig. Die Personen stünden aus politischen Erwägungen auf der Sanktionsliste, nicht weil ihnen strafbare Handlungen vorgeworfen würden. Durch die Sanktionen würden sie aber bestraft, nicht von einem Gericht, sondern von einer Exekutivbehörde.
Der Rechtsschutz, der Sanktionierten gewährt wird, ist sehr rudimentär. Er reicht deutlich weniger weit als in einem Strafverfahren, bei dem es um kriminelle Handlungen geht. Salopp gesagt ist jeder Kriminelle besser geschützt als ein Sanktionierter. Der Anwalt weist darauf hin, dass gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) keine Verurteilung für Handlungen erfolgen darf, die nicht strafbar sind. Das Verbreiten einer Verschwörungstheorie sei nicht strafbar. Zudem brauche es gemäss der EMRK ein faires Verfahren.»
Die Konsequenzen einer solchen Sanktionierung sind einschneidend. Alle Konten und Kreditkarten gesperrt. Keine Zahlungen oder Überweisungen bspw. aus Bargeldbeständen mehr möglich. Niemand darf in Geschäftsbeziehungen mit dem Sanktionierten treten, ihn gar in irgend einer Form unterstützen.
Seine Möglichkeiten, sich dagegen wehren und ein sogenanntes Delisting zu erreichen, also von er Sanktionsliste gestrichen zu werden, sind rudimentär. Abgesehen davon, dass er dafür einen Anwalt braucht und der auch nicht gratis ist.
Es wird noch absurder. In der Schweiz ist Baud nicht sanktioniert, also könnte er theoretisch hier Finanztransaktionen durchführen. Praktisch nicht, weil alle Schweizer Banken, ohne das zu müssen, aus reiner Feigheit jede Geschäftsbeziehung mit diesen sanktionierten Personen einstellen, für sie keinerlei Bankgeschäfte durchführen.
Bitteres Fazit der beiden Autoren: «Der Fall von Jacques Baud ist besonders für Journalisten und Publizisten relevant, denn er wirft die Frage auf, wo die Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit verlaufen und was auf Personen zukommt, die sich nicht an ein bestimmtes Narrativ halten. Was nach EU-Massstäben unter «Propaganda» fällt, lässt sich nicht eindeutig bestimmen, und das dürfte beabsichtigt sein.»
Es ist geradezu absurd, dass hier die NZZ das Organ der linksguten Denkungsart WoZ ganz klar links überholt. Denn dort haben zwei Orientierungslose diese Sanktion doch tatsächlich gerechtfertigt.
Nicht zuletzt mit dem an Zynismus schwer zu überbietenden Argument, dass Baud ja keinen Maulkorb bekommen habe. Essen und trinken darf er nicht, aber frei sprechen.
Früher hatte die WoZ eine Kolumne «Die Welt spinnt». Heute muss es heissen: die WoZ spinnt. Und die NZZ schreibt an ihrer Stelle das Nötige und Richtige. Wahrlich verkehrte Welt.

