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Regulatorischer Filter

Der Begriff steht für Staatsversagen. Für Medienversagen.

Das nur von Banausen gelobte Verscherbeln der Credit Suisse zum Schnäppchenpreis ist der jüngste – und grösste – Finanzskandal in der daran nicht armen jüngeren Geschichte der Schweiz.

Wie er – mit wenigen Ausnahmen wie dem Finanzblog «Inside Paradeplatz» – medial verarbeitet wird, ist ein weiterer Skandal. Hier paart sich wieder – wie schon mehrfach zuvor – Staatsgläubigkeit mit Inkompetenz.

Genau genommen sind es drei Skandale mit einem Schadenspotenzial in Multimilliardenhöhe. Überschattet wird das lediglich von der zukünftigen Möglichkeit, dass die Monsterbank UBS beim Umfallen einen Krater hinterlässt, der so gross ist wie die Schweiz. Denn wenn eines sicher ist im Bankenwesen: nach der Krise ist vor der Krise. Immer.

Aber der Reihe nach.

Der erste – von den meisten einheimischen Medien zunächst gar nicht beachtete – Skandal ist das Abschreiben von sogenannten AT1 Bonds im Nominalwert von 17 Milliarden Dollar auf null. Per Federstrich, per Notrecht von einem überforderten Bundesrat angeordnet, von einer überforderten Finma ausgeführt.

Diese Schuldverschreibungen gehören zum Gebastel, mit denen schwachbrüstige Banken ihr mageres Eigenkapital aufpumpen wollen. Sie sind ein perverser Zwitter zwischen Obligation und Aktie. Von Haus aus Obligation, soll das Papier im Krisenfall in Aktien gewandelt werden und somit das Eigenkapital stärken. Oder aber auf null abgeschrieben werden, wenn mit Staatshilfe ein Bail-out stattfindet. Genial, dass die Finanzministerin Karin Keller-Sutter vor laufenden Kameras sagte: «this is not a bail-out». Das dürfte den Steuerzahler ein paar Milliarden kosten, während sich die UBS über dieses Milliardengeschenk nicht einkriegt vor klammheimlicher Freude. Denn eigentlich hätte sie beim Kauf dafür geradestehen müssen.

Der zweite – von den meisten Medien bis heute nicht beachtete – Skandal steht hinter dem Begriff «regulatorischer Filter».  Wie vieles in der perversen Finanzwelt hört sich das harmlos an, ist aber in Wirklichkeit die Bankrotterklärung des Schweizer Staats, der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma, der gesamte Berner Bundesverwaltung und auch des Bundesrats.

Denn «regulatorischer Filter» bedeutet nichts anderes, als dass die Aufsichtsbehörde Finma ihre eigenen, schon sackschwachen Regeln nochmals verwässerte, umbog, ausser Kraft setzte. «Ohne Filter wäre die CS schon ab 2020 leicht und bis im Herbst 2022 klar unterkapitalisiert werden», schreibt Urs Birchler. Der ist nicht irgendwer, sondern emeritierter Bankenprofessor und war Mitglied der Direktion der Schweizerischen Nationalbank (SNB).

In einem dreissigseitigen Gutachten für die Parlamentarische Untersuchungskommission zerfetzt er dieses Behördenversagen. Ganz abgesehen davon, dass die PUK zwar viel Papier, aber kaum Brauchbares für die Zukunft produziert hat.

Man muss sich das vorzustellen versuchen. Da gibt es eine staatliche Bankenaufsicht, die schlappe regulatorische Vorschriften durchsetzen sollte. Die noch niemals bei einer Grossbank ihre beiden schärfsten Waffen eingesetzt hat: ein Enforcement-Verfahren zur Durchsetzung einer Anordnung oder der Entzug der Gewähr, was einen leitenden Banker arbeitslos machen würde und nicht nur beim Versagerrat Urs Rohner überfällig war.

Damit nicht genug, natürlich wusste die Finma die ganze Zeit, dass die ausgebrüteten «Too big to fail»-Regeln nach der Fast-Kernschmelze des Finanzsystems von 2008 völlig unzureichend, unpraktikabel, das Papier nicht wert waren, auf das sie gedruckt wurden. Typische Bürokratenhaltung: nicht unser Bier.

Aber der Gipfel des Gipfels ist, sogar die eigenen Regeln statt anzuwenden – zu verwässern. Denn «regulatorischer Filter» heisst auf Deutsch: die CS erfüllte nicht mal die vorhandenen windelweichen Eigenkapitalvorschriften, macht aber nix, da gewähren wir ihr doch eine grosszügige Ausnahme nach der Devise: was nicht passt, wird passend gemacht.

Gibt es da rote Köpfe, Riesengebrüll, wird dringlicher Handlungsbedarf angemahnt? Ach was, sanftes Gesäusel in den Medien, die NZZaS zitiert immerhin Birchler, stellt aber seine Erkenntnisse gleichzeitig wieder in Frage.

Dabei kommt hier der dritte und noch grössere Skandal zum Vorschein. Dazu muss man wissen, dass jeder Banker, vor allem, wenn er verantwortungslos und geldgierig ist, Eigenkapital als etwas Überflüssiges, Unnützes, Sinnloses empfindet. Liegt bloss blöd rum, produziert keinen Profit, ein echter Klotz am Bein, so wenig wie möglich davon.

Als Schreckgespenst haben die Banker dann den Popanz aufgebaut, dass eine Steigerung des Eigenkapitals die Bankgeschäfte verteuern würde, bspw. die Kreditvergabe. Dass das eine niemals bewiesene Behauptung ist – was soll’s. Solange es die Medien und die Öffentlichkeit schlucken …

Eigenkapital ist nicht nur dringend nötig als Risikopuffer, es verstärkt auch die Sicherheit einer Bank, was für sie die Kapitalaufnahme verbilligt. Die Behauptung, dass beim Untergang der CS die mangelhafte Eigenkapitaldecke gar keine Rolle gespielt habe, ist Unsinn. Ausreichendes Eigenkapital hätte zwar den Abzug von Milliardenbeträgen nicht ausgleichen können – aber allenfalls verhindern, weil das ja alles Vertrauensfragen sind. Und eine gutkapitalisierte Bank geniesst viel mehr Vertrauen als eine, die mit aller kreativen Buchhaltung und gnädiger Mithilfe der staatlichen Aufsicht ein Eigenkapital herbeischwindelt.

Das ist Vergangenheit, aber das Problem ragt in die Zukunft. Denn natürlich wehrt sich auch die Monsterbank UBS mit Händen und Füssen, viel Geschwurbel und Gedöns gegen eine dringend nötige Erhöhung des Eigenkapitals. Angesichts ihrer weltweit einmaligen Grösse (im Verhältnis zum BIP der Schweiz) müsste es mindestens 20 Prozent betragen. Besser noch 25 Prozent. Und zwar echtes, hartes, reales Eigenkapital, kein Gebastel.

Da behauptet die UBS nun, das sei gar nicht möglich, so viel zusätzliches Eigenkapital aufzunehmen. Wenn wir ihr das glauben wollen, gibt es nur eine Alternative dazu: die UBS muss gewaltig auf ein zuträgliches Bilanzvolumen geschrumpft werden. Damit würden natürlich auch die weltweiten Ambitionen von VR-Präsident und CEO verzwergen, und wenn ein führender Banker etwas hasst, dann ist es Bedeutungsverlust. Einkommen, Yacht, Privatjet, Personal Assistents à gogo, alles gut und schön. Aber Bedeutung, Macht, Wichtigkeit, wenn ich anrufe, nehmen alle den Hörer ab, ich tue das nicht bei allen, selbst wenn es ein Bundesrat ist, das ist das Elixier für Bankbosse, ihr Zaubertrank, der sie jeden Morgen grösser macht, als sie eigentlich sind.

Also müsste das Eigenkapital gewaltig hochgesetzt werden, wenn der Staat stärker als die UBS wäre. Zudem müsste die UBS endlich ein akzeptables Entgelt dafür zahlen, dass sie sich wie keine andere Bank in der Schweiz einer impliziten Staatsgarantie erfreut. Nicht nur ein Wettbewerbsvorteil, sondern auch bares Geld wert.

Zwei einfache Massnahmen als Konsequenz aus diesem Riesenskandalberg.

Wetten, dass keine davon umgesetzt wird?

Hoch die Flaschen

Colm Kelleher, UBS-Boss, macht die Bankenaufsicht FINMA zur Schnecke.

Der Ire ist ein mutiger Mann. Denn schliesslich könnte ihm die FINMA die Gewähr entziehen, die Lizenz zum Banking. Täte sie das, wäre er seine Stelle los. Aber das tut sie natürlich nicht, denn die Bankenaufsicht ist wohl die erbärmlichste staatliche Behörde, die die Schweiz hat. Unfähig, devot, zahnlos, gelähmt, ein Master of Desaster.

Dass die FINMA als Aufsichtsorgan über den Schweizer Finanzplatz versagt, ist längst erstellt. Dass sie ein Reihenversager ist, auch. Aber dass der mächtigste Banker der Schweiz in einem Interview im «SonntagsBlick» so über die herzieht, das hat historischen Wert.

Kelleher nimmt – auf Englisch – kein Blatt vor den Mund, was für einen Spitzenbanker erfrischend originell ist. Das war schon bei einem off-the-record-Treffen im kleinen Kreis so, wo er Sachen sagte, die man liebend gerne zitiert hätte.

Aber nun sagt er’s auch offiziell. Zunächst sieht er den Ankauf der Credit Suisse zum Schnäppchenpreis ganz anders: «Im Grunde genommen wickeln wir die CS für die Schweizer Regierung ab.»

Worauf er sich da eingelassen hat, das beschreibt der Boss mit offenen Worten: «In Teilen der Investmentbank der Credit Suisse gab es Cowboys, die nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht waren. Wir sahen, dass einige der Geschäfte, die sie tätigten, für die Bank keinen Sinn ergaben.»

Aber das war noch nichts gegen das völlige Versagen der CS-Führung, die Kelleher schonungslos geisselt:

«Am 12. Juni 2023, als UBS erstmals die volle Kontrolle über die CS hatte, habe ich mir die Briefe der Finma an den CS-Verwaltungsrat angesehen. Ich war – diplomatisch gesagt – sehr erstaunt. … Die Tatsache, dass die Credit Suisse diese Briefe erhielt und nichts oder zu wenig unternommen hat, ist unfassbar.»

Und die FINMA tat nichts dagegen – ausser Briefe schreiben.

Und wann fing das Elend der CS an? «Seit 2015 war es für mich offensichtlich, dass die Credit Suisse als eigenständiges Unternehmen nicht mehr überlebensfähig sein wird. Ihre Zukunft lag damals in meinen Augen in der Fusion mit einer anderen Bank. Ab Oktober 2022 bestand ihre Zukunft aus meiner Sicht nur noch in einer Notrettung. Ich verstehe also nicht, warum man acht Jahre gewartet hat, wenn ab 2015 die Warnzeichen da waren

Er sagt’s noch klarer: «Ich kam im März 2022 zu UBS. Wir waren wirklich besorgt, dass etwas passieren könnte. Wenn also wir uns Sorgen gemacht haben, warum dann nicht auch andere

Schon nach einer persönlichen Begegnung sagte ZACKBUM-Autor René Zeyer zu Kelleher, dass er sich nun viel beruhigter fühle. Das war nicht nur ironisch gemeint. Natürlich outet sich Kelleher auch in diesem Interview als strikter Gegner von starken Kapitalerhöhungen, was für einen Banker normal ist. Echtes Eigenkapital liegt bloss rum und kriegt keine Junge, eine Horrorvorstellung für jeden Finanzmenschen.

Aber seine Kritik an den haltlosen Zuständen innerhalb der CS, die offensichtlich die ganze Amtszeit des Oberversagerrats Urs Rohner andauerten, ist von entlarvender Brutalität. Und sogar mit der Bankenaufsicht, die eigentlich Herrin über ihn ist, legt sich Kelleher mit offenen Worten an.

Natürlich besteht er darauf, dass die Fehlentscheidungen im VR und in der GL der CS gefällt wurden, wo hochbezahlte Nieten gebannt auf ihren Bonus starrten – und eine Fehlentscheidung nach der anderen trafen.

Sie frisierten die Bücher dermassen, dass die US-Aufsichtsbehörden die Verschiebung eines Quartalsberichts erzwangen. Sie kassierten Milliarden-Boni für Milliardenverluste. Unter ihrer Verantwortung wurde das korrupte Entwicklungsland Mozambique in den Staatsbankrott getrieben. Die CS wusch Drogengeld der bulgarischen Mafia. Einem vorbestraften Finanzjongleur warfen sie Milliarden hinterher, ebenso einem flott schwätzenden Errichter eines Schneeballsystems namens Greensill. Dabei ruinierte die CS noch ihren Ruf bei vermögenden Anlegern, denen sie dieses windige Konstrukt schmackhaft machte.

Wenn laut Kelleher seit 2015 alle Alarmzeichen sichtbar waren, wieso taten dann Bankenaufsicht und Politik nichts? Wenn er sich schwere Sorgen machte und als erste Amtshandlung bei der UBS eine Arbeitsgruppe ins Leben rief, die sich mit dem möglichen Grounding der CS befasste, wieso tat das sonst niemand? Wieso tat das die FINMA nicht?

Worauf in den Interview gar nicht eingegangen wird: nach dieser Kette von Versagen setzte die FINMA noch ein letztes Glanzlicht, indem sie auf Geheiss des Bundesrats 17 Milliarden Dollar Wandelanleihen, sogenannte Tier 1 Bonds, auf null abschrieb. Damit lädierte die FINMA den Ruf des Finanzplatzes Schweiz zusätzlich und löste eine Prozesslawine aus, unter der der Schweizer Steuerzahler dereinst begraben wird.

Die Flaschen bei der CS sind wenigstens aussortiert und können ihre unverdienten Millionen geniessen. Aber bei der Bankenaufsicht FINMA sind immer noch die gleichen Personen an der Spitze. Es wäre fahrlässig, sie dort zu belassen.

Unpaid Nonsens in der NZZ

Normalerweise steht über so was wie Ermottis Märchenstunde «paid content».

In der NZZ gibt es viel Licht. Aber auch viel Schatten. Dunkelschwarz ist es, wenn Sergio Ermotti auf einer ganzen Seite schwurbeln darf. Er hat sich nicht mal die Mühe gemacht, dass seine Corporate Communication extra für die alte Tante in die Tasten griff. Sondern die NZZ fasst einfach ein Referat des Bankenlenkers zusammen.

Es ist für alle Kenner der Sachlage fast unerträglich, wie Ermotti die Ereignisse zusammenfasst, die am 19. März kumulierten. Hier fand ein einmaliger Kniefall der Schweizer Regierung vor der UBS statt. Ihr wurde die letzte Konkurrentin Credit Suisse zum Schnäppchenpreis von 3 Milliarden Franken weggegeben. Mit Notrecht wurden mal wieder alle demokratischen Prozesse ausgehebelt.

Für Leichen im Keller der CS wurde eine Staatsgarantie ausgesprochen. Insgesamt gab es Staatsgarantien von 255 Milliarden Franken. Damit sich die UBS noch bequemer ins gemachte Bettchen legen konnte, wurden ausstehende Kredite (AT 1 Bonds) im Nominalwert von 16 Milliarden Franken per amtlichen Federstrich auf null gesetzt. Inzwischen gibt es weltweit Hunderte von Klagen durch geprellte Anleger. Möglicherweise greift hier die Staatshaftung, also wird der Steuerzahler zur Kasse gebeten.

Die zuständige Bundesrätin Keller-Sutter zeigte sich völlig überfordert («this is not a bail-out»). Die schwierigste Aufgabe für den VR-Präsidenten der UBS war, zu all dem ein staatstragendes Gesicht zu machen und nicht laut herauszuprusten vor Lachen.

Durch diesen Notverkauf unter Wert ist eine Monsterbank entstanden, die zudem wettbewerbsrechtlich zu grössten Bedenken Anlass gibt. Aber wenn schon, denn schon. Auch mit Notrecht übersteuerte gerade die Bankenaufsicht FINMA die berechtigten Einwände der Wettbewerbskommission. Ein staatspolitisches Trauerspiel erster Güte, ein Abgrund von staatlicher Verantwortungslosigkeit.

Oder in den Worten von Ermotti: «Am Wochenende des 19. März 2023 zeigte die Schweiz Stärke und Mut. Die Regierung, die Aufsichtsbehörden und die UBS trugen durch ihr entschlossenes Handeln dazu bei, gravierende Folgen für die Finanzwelt und die Wirtschaft zu verhindern und den Ruf der Schweiz zu erhalten.»

Man fragt sich, in welcher Parallelwelt seine Redenschreiber leben. Allerdings haben sie gelegentlich Sternstunden einer diabolischen Umkehrlogik: «Aus dem Untergang der Credit Suisse sollte man nicht ableiten, dass die einzige verbleibende Grossbank den Preis für das Versagen anderer bezahlen und für ihre globale Bedeutung bestraft werden sollte.» Wer will denn die UBS bestrafen, welchen Preis für das Versagen anderer sollte sie bezahlen? Sie hat einen Sondergewinn von 25 Milliarden durch ein staatliches Geschenk gemacht; die Shareholder der CS haben bezahlt und wurden bestraft, der Schweizer Steuerzahler ging ins Risiko.

Und weiter im wilden Geholper: «Allein die UBS, die Credit Suisse und ihre Mitarbeitenden in der Schweiz zahlten in den vergangenen zehn Jahren rund 25 Milliarden Franken an Steuern. Im Jahr 2023 waren es 2,6 Milliarden.» Oder mit anderen Worten: ein Klacks ein einstelliger Prozentanteil an den gesamten Steuereinnahmen. Ausserdem zahlten sie erst wieder Steuern, nachdem sie die Verlustvorträge durch die Finanzkrise eins ausgeschöpft hatten.

Die ewige Leier, jetzt ist alles anders, besser, darf natürlich auch nicht fehlen: «Die UBS hat heute ein viel sichereres Risiko- und Geschäftsprofil als in der Vergangenheit.» In Wirklichkeit hat die UBS – im Vergleich zu ihrer potenziellen Gefahr für die Schweizer Volkswirtschaft und Stabilität – ein viel zu kleines Eigenkapital und wehrt sich mit Händen und Füssen gegen eine Erhöhung. Schlimmer aber: mangelndes Eigenkapital ist nie das Problem einer Bank in ernster Gefahr. Selbst Lehman Brothers hatte ein höheres Eigenkapitalpolster als die UBS vor dem damaligen Zusammenbruch, dem Startschuss zur Fast-Kernschmelze des internationalen Finanzsystems.

Das Problem einer Bank ist die Liquidität bei einem Bank Run, wenn sie kurzfristig langfristig angelegtes Geld anstürmenden Kunden auszahlen sollte. Wäre das bei der UBS der Fall, müsste die SNB als lender of the last ressort Gelder herbeiklicken, dass der Schweizerfranken seinen Ruf als sicherer Hafen auf Jahre verspielt hätte.

Schliesslich betritt Ermotti mit sicherem Schritt eine Wunderwelt wie Alice: «Wir sollten Bankbilanzen auch nicht mit denen von Industrieunternehmen vergleichenDas ist der feuchte Traum jedes Bankenlenkers. Ja nicht die grundsolide Eigenfinanzierung eines Industrieunternehmens, wo reale Werte geschaffen werden, mit dem Gebastel einer Bankbilanz vergleichen, wo alleine für die Definition des Eigenkapitals mehrere Seiten verwendet werden, bei denen nur Träger eines Black Belts in Accounting überhaupt noch durchsteigen. Vom Anteil von Bilanzposten, die mangels Markt gar nicht bewertet, sondern nur mit dem feuchten Finger in der Luft geschätzt werden können, ganz zu schweigen.

Schliesslich noch Schalmeientöne, was denn im natürlich furchtbar unwahrscheinlichen Fall einer Krise geschehen würde: «Am Montag würde die Bank mit einer gesunden Bilanz und ausreichendem Kapital wieder öffnen, Kunden und Gegenparteien wären beruhigt. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass der Steuerzahler einen Franken verlieren würde, ebenso wenig wie Einleger und vorrangige Gläubiger der Bank.»

Falls es jemand immer noch nicht kapiert haben sollte, wird Ermotti am Schluss nochmal ganz deutlich: «Deshalb brauchen wir eine Regulierung mit Mass und ein Bankensystem, dessen Akteure höchste Integrität beweisen und nachhaltig wirtschaften.»

Ds ist die abgesoftete Version seines Vordenkers im VR Marcel Ospel selig, der vor dem Fast-Zusammenbruch der UBS noch getönt hatte: «Unsere Investmentbank soll die Nummer eins werden.» Auch er empfahl der Politik, sie solle sich aus Angelegenheiten raushalten, von denen sie keine Ahnung habe: «Die Wirtschaft muss dem Staat helfen, sich zu benehmen.» Hochmut kam dann vor dem Fall.

Und wie steht es um die «höchste Integrität?» Ist ein Gehalt von sagenhaften 14,4 Millionen Franken für 9 Monate Arbeit Ausdruck vermittelbarer Integrität? Gehört sich das für einen Bankenlenker, der respektiert und anerkannt werden will? Kann Ermotti wirklich jeden Arbeitstag so viel wert sein wie ein Jahres-Medianlohn in der Schweiz, nämlich rund 80’000 Franken?

Man kann diesen Kotau der NZZ vielleicht auch so sehen: Sie dokumentiert, was sich im Hirn eines Dinosauriers abspielt, dessen Fall die ganze Schweiz erbeben lassen würde. Das Denken von Führungspersonal wie Ermotti zerstört keinesfalls die Bedenken, dass das nicht passieren könnte.

Kompetenzzentrum Tagi

Staatliche Behörden entscheiden bezüglich UBS Ungeheuerliches.

«Die UBS muss nach der Übernahme der Credit Suisse keine wettbewerbs­rechtlichen Auflagen erfüllen.» Mit dieser furztrockenen Aussage beginnt das Qualitätsmedium «Tages-Anzeiger» einen Bericht. Nicht, dass man mit eigenen Kräften dazu in der Lage gewesen wäre. Dafür hat es zu wenig Genderproblematik. Also übernimmt das der Tagi von der SDA. Wozu zahlt man schliesslich das Abo beim Newsticker.

Hinter dieser Meldung verbirgt sich aber ein veritabler Skandal. Um den zu verstehen, bräuchte es aber ein Minimum an finanztechnischen Wissen. Worum geht es, in einfachen Worten?

Eigentlich gibt es in der Schweiz eine Wettbewerbskommission (Weko), die dafür zuständig ist, abzuklären, ob eine Elefantenhochzeit dazu führen kann, dass der Wettbewerb nicht mehr gewährleistet ist, sondern ein Markteilnehmer durch seine monopolartige Stellung die Preise diktieren kann. Wie das die UBS bereits tut.

Nun steht in diesem Artikel weiter unten:

«Aus Sicht der Weko haben sich die Anhaltspunkte bestätigt, dass in gewissen Märkten eine marktbeherrschende Stellung der kombinierten Bank begründet oder verstärkt wurde. Die Weko nennt dabei folgende Bereiche: passives Asset Management und Fondsbereich, Global Custody und Anlageklasse Schweizer Immobilien sowie das Corporate Banking für grosse Unternehmen und Unternehmen mit spezifischen Bedürfnissen.»

Zum Beispiel die Fusion Sunrise/Orange: verboten. Ticketcorner/Starticket: verboten. Es leuchtet nun selbst dem Laien ein, dass durch die Tatsache, dass eine der beiden verbliebenen international tätigen Grossbanken die andere schluckt, gravierende Wettbewerbsprobleme entstehen. Denn  auf vielen Gebieten ist die UBS nun der einzige Schweizer Anbieter; die Möglichkeit, bei der CS eine Gegenofferte einzuholen, fällt weg.

Völlig entspannt sieht das hingegen die Finanzmarktaufsicht Finma. Sie «kommt nach einem kartellrechtlichen Kontrollverfahren zum Schluss, dass der Zusammenschluss der beiden Grossbanken den wirksamen Wettbewerb «in keinem Marktsegment» beseitigt».

Die Behörde räumt zwar ein: «Zwar habe die UBS in gewissen Teilsegmenten ihre Marktposition verstärken können.» Gibt aber gleich Entwarnung:  «Die gesetzlichen Voraussetzungen der Fusionskontrolle für einen Eingriff seien aber nicht erfüllt, teilte die Finma am Mittwoch mit. Das Kontrollverfahren sei damit «ohne Bedingungen, Auflagen und weitere Prüfungen» abgeschlossen worden.»

Wobei auch dieses «Kontrollverfahren» ein besserer Witz ist: «Die Finma hatte die Notübernahme der CS durch die UBS nach Kartellgesetz bereits vorzeitig am 19. März 2023 bewilligt. Diese Massnahme sei im Interesse des Gläubigerschutzes erfolgt, betont sie.»

Die ewig gleiche Leier: also eigentlich geht das so nicht, es gibt klare Regeln und Vorschriften und Abläufe. Aber hallo, wir haben hier einen Notfall, die ganze Too-Big-To-Fail-Gesetzgebung haben wir auch in die Tonne getreten, also wieso dann so Pipifax wire die Zustimmung der «Weko» einholen.

Denn: «Bei der Notübernahme der einst zweitgrössten Schweizer Bank durch die UBS wurde ein Mitspracherecht der Schweizer Wettbewerbsbehörden ausgeschlossen. In Fällen, wo es um die Finanzstabilität geht, darf die Finma eine Fusion genehmigen ohne eine Prüfung durch die Weko.»

Frei nach Radio Erwin: im Prinzip nein, aber.

Und was meint die UBS: «Wir werden uns weiterhin für ein dynamisches, wettbewerbsfähiges und faires Umfeld einsetzen.» Selten so gelacht.

Bundesrat und staatliche Behörden tun alles, um das Bettchen für die UBS möglichst bequem aufzuschütteln. Mögliche Leichen im Keller der CS? Ach, für die ersten Milliarden steht der Staat gerade. Mögliche Liquiditätsprobleme? Reichen 250 Milliarden fürs Erste oder soll es noch mehr sein? AT1 Bonds, also Schulden in der Höhe von nominal 16 Milliarden Franken? Ach, die schreiben wir doch per Federstrich auf null ab, im schlimmsten Fall gilt dann Staatshaftung. Können wir noch etwas tun? Oh, die Weko, ja, die kann manchmal recht bissig sein, da ziehen wir ihr doch einfach den Stecker raus.

Ach, und wir gratulieren zum Milliardensondergewinn, weil die UBS die CS zum Schnäppchenpreis von 3 Milliarden fast geschenkt kriegte.

Ist das ein Gemurkse, ein Skandal, ein Sich-Unterwerfen des Staates gegenüber der Monsterbank UBS, deren Umfallen die Schweiz in ihren Grundfesten erschüttern würde.

Schon, aber na und, sagt der Tagi. Gibt es eigentlich nichts Neues von Nemo? Und welches leckere Rezept bietet Elif, als Ergänzung zum Eiersalat à la Mama? Ach, und Komiker «buckeln vor dem Papst», statt knackige Witze zu reissen? Wollten wir das dem alten Mann wirklich antun, dass Hazel Brugger, Mike «Arschloch»-Müller, Patti Basler oder Victor Giacobbo einen ihrer unterirdischen Blödscherze zum Besten geben? Oder wie wär’s mit Sauglattismus: «So erwärmen Sie Ihre Gäste für Eiswürfel. Ein Franken für einen Eiswürfel – wie es gewisse Bars halten: Das muss nicht sein. Hier sind fünf praktische Tipps für die Hingucker im Cocktailglas.»

Von «Inside Paradeplatz» geklaut, lahm weitergedreht. Ein Desaster, der Tagi.

Arbeitsbiene Rutishauser

Der Chefredaktor der SoZ leistet alleine so viel wie 50 Nasen der «Republik» zusammen.

Verdient aber entschieden weniger als die. Legt man den angeblichen Einheitslohn von 8500 Franken brutto zugrunde, kommen die Republikaner auf locker über 400’000 Franken im Monat. Das kassiert Arthur Rutishauser im Jahr nicht.

Dennoch hat er gerade mal wieder ein Editorial und drei Artikel in der neusten SoZ rausgehauen. «Der Rohrkrepierer von Economiesuisse», in seinem Kommentar spiesst er die völlig missglückte Intervention von vier ehemaligen Bundesräten gegen die 13. AHV-Rente auf. Sein Verdikt:

«Dass so ein Aufruf beim Volk schlecht ankommt, wäre eigentlich voraussehbar gewesen. Um glaubwürdig zu wirken, hätten die Ex-Magistraten schon während ihrer Amtszeit überlegen müssen, ob es wirklich noch zeitgemäss ist, wenn ein Regierungsmitglied eine Rente bekommen soll – selbst wenn sie oder er mit unter 50 Jahren abtritt oder abgewählt wird.»

Dann vermeldet er, dass die UBS eine teilweise Schwärzung des WEKO-Berichts verlangt. Zum Hintergrund: Die UBS hat bekanntlich 2023 nur deswegen einen Riesengewinn gemacht, weil sie die CS zum Schnäppchenpreis nachgeworfen bekam. Sonst läuft das Geschäft schlecht.

Nun prüfte die zahnlose Bankenaufsicht Finma diesen Notverkauf. Und prüft und prüft und prüft. Dabei hat die Wettbewerbskommission WEKO ihren Bericht bereits im Oktober letzten Jahres eingereicht, Aber der darf erst dann veröffentlicht werden, wenn die Finma zu Potte gekommen ist. Das lässt aber auf sich warten; Rutishausers Bilanz: «im Resultat führt das dazu, dass die UBS bald ein Jahr nach der Fusion ihre Marktmacht ausspielen und Fakten schaffen kann».

Dann hat Rutishauser offensichtlich ein Hörrohr in der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), die sich ebenfalls mit dieser Affäre CS – UBS befasst. Seine bittere Zusammenfassung, was bislang geschah: «Jahrelanges Versagen und übertriebener Formalismus der Aufsicht, aber keiner ist schuld. Das ist das Zwischenfazit der parlamentarischen Untersuchungskommission.» Insbesondere habe die Finma einen geplanten Verkauf des US-Geschäfts der schlingernden Bank durch übergrossen Formalismus verhindert. Und damit einen Beitrag zum Untergang geleistet.

Und schliesslich nimmt sich Rutishauser nochmals den Präsidenten der Bank Bär zur Brust. Der hat bekanntlich seinen CEO geopfert und hält sich selbst krampfhaft an seinem Sessel fest. Obwohl Romeo Lacher unter anderem im Risikoausschuss sass, der alle inzwischen geplatzten Kredite an den österreichischen Hasardeur René Benko durchwinkte.

Noch schlimmer sei aber das Wirken von Lacher als VR-Präsident der Schweizer Börse Six. Dort habe er sogar einen doppelt so grossen Verlust als die über 600 Millionen bei der Bank Bär zu verantworten. Einmal ein lausiger Verkauf des Kreditkartengeschäfts an die französische Worldline. Dafür erhielt Six deren Aktien «und diese verloren im letzten Jahr 70 Prozent ihres Werts». Und dann noch der versemmelte und viel zu teure Einstieg bei der spanischen Börse, der zu einem gewaltigen Goodwill-Abschreiber führte, aus dem letztes Jahr ein Verlust von 340 Millionen resultierte. Also alles in allem weit mehr als das Doppelte im Vergleich zu Bär.

Rutishauser resümiert: «Ausbaden muss die gescheiterte Strategie nun sein Nachfolger Thomas WellauerDer ehemalige McKinsey-Mann «versuchte um die Jahrtausendwende, die Winterthur-Versicherung mit der Vermögensverwaltung der CS zusammenzubringen. Damals scheiterte er.»

Was wieder die Frage aufwirft, wie gigantisch man eigentlich in der Finanzwelt versagen muss, um vom Präsidentenstuhl abmontiert zu werden.

Aber im Journalismus leben ja diverse Leichen auch immer noch, und durchaus komfortabel, von links bis rechts. Von der «Republik» über «bajour» bis zum «Nebelspalter».

Die UBS soll ihre Risiken selber tragen können

Bei einer Rettung oder Sanierung dieser Mega-Bank müsste der Staat Hunderte von Milliarden bereitstellen.

Von Urs Schnell*

Für die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS leistete der Bund eine Ausfallgarantie von 100 Milliarden. Auch bei einer Zwangssanierung hätte der Bund Milliarden garantieren müssen. Dafür war alles vorbereitet. Die Finma legte die Too-big-too-fail-Notfallpläne am Sonntagmorgen, 19. März 2023, dem Bundesrat verfügungsbereit vor. Es kam anders.

Im Hinblick auf die neue grosse UBS soll das eidgenössische Regelwerk nun verschärft werden. Denn eine Sanierung würde wesentlich mehr kosten als bei der CS. Dabei werden mächtige ausländische Behörden immer mitreden. Zuvorderst die USA, die in ihrem Finanzmarkt, dem grössten der Welt, nichts anbrennen lassen wollen.

Im Fall der Credit Suisse wäre ein Flächenbrand ausgebrochen. Er hätte die USA massiv betroffen. Global systemrelevante Banken haben eine Vielzahl von Tochtergesellschaften, die in einer Vielzahl von Ländern tätig sind. Über ausländische Tochtergesellschaften war die CS in den USA und in Grossbritannien äusserst aktiv, darunter mit dem hochrisikobehafteten Investmentbanking.

Komplexität als Gefahr und Treiber für Boni

Das Firmengeflecht der CS war nicht nur für Laien, sondern auch für Fachleute aus Wissenschaft und Medien kaum übersehbar. Als die Bank ins Trudeln geriet, verschärfte sich der Druck auf das Kapital- und Liquiditätsmanagement in der global verschachtelten Gruppenstruktur auch «aufgrund steigender lokaler regulatorische Anforderungen im Ausland», wie die Finma in ihren «Lessons Learned» in der Woche vor Weihnachten schrieb.

Die Komplexität des Konzerns nützte zum Beispiel der langjährige Finanzchef David Mathers aus. Der Brite verliess das sinkende Schiff letztes Jahr, nachdem er Boni in der Höhe von insgesamt über 50 Millionen Franken eingestrichen hatte, wie die «Bilanz» schätzt. Andere Medien schilderten, er habe ein kreatives Buchhaltungssystem mit über tausend Untergesellschaften geschaffen. Dieses System hätten in der Credit Suisse nur wenige verstanden. Seinen Zweck aber habe es jahrelang erfüllt, nämlich die internationalen Rechnungslegungsstandards einzuhalten. Ab 2016 war Mathers auch Chef eines der wichtigsten CS-Konglomerate in London, der Credit Suisse International CSi. Die CSi hatte per Ende 2022 ein sagenhaftes Nominalkapital von über 11 Milliarden Franken.

Operationen zum Schutz des Systems

Damit das internationale Finanzsystem möglichst nicht abstürzt, hat das Financial Stability Board FSB im Nachgang zum Kollaps von 2008 für Grossbanken globale Leitlinien aufgestellt (Infosperber vom 22.12.23). Sie zeigen auf, wie ins Wanken geratene Banken saniert oder abgewickelt werden können, ohne dass das Gesamtsystem, also das Netz der global verbundenen Finanzinstitute, zu Schaden kommt. Man könnte sagen: Sanierungs- und Abwicklungpläne der «Too big to fail» (TBTF)-Regulierung, auf Englisch unter dem Begriff Resolution zusammengefasst, zielen auf die gleiche Wirkung wie eine Krebsoperation: Der Tumor soll entfernt werden, damit er das übrige Gewebe nicht infiziert.

Wegen der geschilderten Vernetzung der Credit Suisse war die Finma nicht der alleinige Akteur beim Vorbereiten der Notfallpläne. Der Financial Stability Board (FSB) sieht für eine Bank in der Krise eine sogenannte Crisis Management Gruppe vor. Ab Oktober 2022 setzte die Finma eine solche Krisengruppe für Credit Suisse in Gang und zog hochrangige Vertreter der weltweit mächtigsten Finanzbehörden mit ein. In den USA die Zentralbank Fed und die Einlagensicherungsbehörde FDIC (Federal Deposit Insurance Corporation), in Grossbritannien die Zentralbank Bank of England.

Die Rolle des SEC

Im November 2022 stiessen Vertreter des New York State Department of Financial Services NYDFS und der Securities Exchange Commission SEC dazu. Das NYDFS hatte die Rechtshoheit über die in New York angesiedelte Credit Suisse Holdings (USA) Inc. und hätte hier Liquidität via Fed einschiessen können. Falls in die vorgesehene Sanierung oder Abwicklung ein US-Broker-Dealer involviert gewesen wäre, hätte die SEC «unterstützend» gewirkt, wie das FSB in einem eigenen Bericht vom 10. Oktober 2023 schreibt. Diese Unterstützung hätte die SEC auch für Wertpapiere leisten müssen, die auf dem US-Markt ausgegeben wurden und – im Falle einer Krise – für die Umwandlung in neues Kapital vorgesehen waren. Diese Wertpapiere tragen den Namen Bail-in Bonds und spielen in jedem Sanierungsplan für systemrelevante Banken eine wesentliche Rolle.

Bei der Credit Suisse hatten diese Bail-in Bonds eine Höhe von 57 Milliarden Franken. Sie wären anlässlich einer Sanierung zusammen mit den AT1 Bonds in neues CS-Kapital gewandelt worden. Wie hoch die Summe der Bonds unter US-Jurisdiktion waren, wollte die UBS als neue Eigentümerin der CS nicht sagen. Aus UBS-internen Kreisen verlautet aber, dass vier Bonds dem New York Recht und zwei Bonds englischem Recht unterstehen. Sie seien von renommierten US- und UK-Kanzleien bestätigt und von der Finma als Wandlungskapital genehmigt worden.

Zwischen den Zeilen lesen

Die Haltung der US-Behörden ist damit nicht geklärt. Dem FSB-Bericht ist zu entnehmen, dass der internationale Austausch in der Crisis Management Group CMG gut funktionierte. Doch wer vertrat in dieser CMG welche Positionen? Was sagten die US-Amerikaner, was die Engländer? Davon steht im internationalen Bericht des FSB nichts. Es wird nur auf die sogenannten Key Attributes verwiesen, die das FSB für den Fall einer Resolution vorgibt:

«Authorities are expected, when choosing the resolution strategy for a particular firm, to have assessed its systemic impact considering a scenario with potential adverse market conditions, in line with Annex I-3, section 5 of the Key Attributes, which refers to the assessment of systemic impact.»

Weiter nimmt der FSB-Bericht Bezug auf den Finanzstabilitätsbericht der Schweizerischen Nationalbank vom Juni 2023:

«At the time of the failure of Credit Suisse, the Swiss authorities had concerns that the application of the bail-in tool in the volatile market conditions following the failures of several US banks in mid-March 2023 could give rise to financial stability issues and could be accompanied by several knock-on effects in Switzerland and globally

Das FSB zeigte sich trotzdem überzeugt, dass die Sanierungs- und Abwicklungspläne der Finma einen glaubwürden Weg gewiesen hätten («a credible alternative path»). Um aber sofort zu relativieren:

«(…) it may be useful for authorities to gain greater visibility into the potential impact of bail-in on financial markets, in line with the systemic assessment described in Annex I-3 section 5 of the Key Attributes.»

US-Wertschriftengesetz als Hindernis

Die Bemerkung «it may be useful…» kommt sehr nebensächlich daher. Doch gerade diese Relativierung ist mitentscheidend dafür, dass der Finma-Abwicklungsplan nicht in Kraft gesetzt wurde.

Das FSB stellt nämlich fest:

«According to the SEC staff, there would have been legal challenges relating to US securities laws in executing a bail-in; they noted that banks need to prepare sufficiently to comply with US securities laws after an open bank bail-in. US investors held bail-in bonds issued by Credit Suisse representing a significant portion of the firm’s TLAC. US securities laws apply to any TLAC instruments held by US investors, irrespective of the currency or governing law of that TLAC instrument.»

Diese TLAC ist die Total Loss Absorbing Capacity. Sie bezeichnet alle Werte, die die federführende Aufsichtsbehörde bei einer Sanierung in neues Bankenkapital umwandeln kann. Die oben erwähnten Bail-in Bonds in der Höhe der 57 Milliarden gehören dazu. Nur eben, die Finma hatte nicht den vollen Zugriff.

Wie und in welchem Zeitrahmen die SEC im Fall einer Abwicklung entschieden hätte, bleibt offen. Ebenso, ob US-Investoren sich gegen eine Ausnahmebewilligung hätten wehren können.

Das sind Faktoren, die im Falle einer Sanierungsverfügung bei Börseneröffnung am 20. März das Vertrauen in eine abzuwickelnde Credit Suisse nicht beflügelt hätten. Sie bestätigen vielmehr die Kritiker, welche die Sanierung oder Abwicklung einer global systemrelevanten Bank im TBTF-Regime nicht für möglich hielten.

Auch nicht, wenn dieses Abwicklungs-Regime verschärft wird. Für die neue noch grössere UBS heisst das: Sie muss sich selber helfen, ihr Risiko selber tragen.

Extremfall Staatsbankrott

Professor Aymo Brunetti von der Universität Bern, einer der Väter der Schweizer Grossbankenregulierung, sagte anfangs September:

«Vor der CS-Rettung im März ging man davon aus, dass eine Grossbank in einer Krise regulär abgewickelt würde. An den Plänen hatte man jahrelang gearbeitet. Nun hat aber der Staat in einer Rettungsaktion eingegriffen (NZZ a.S., 3.9.23)

Es ist schwer vorzustellen, dass das TBTF-Regelwerk bei der noch viel grösseren UBS greifen wird. Als letzter Garant bliebe nur der Staat.

Das hingegen widerspreche den Fundamentalien einer funktionierenden liberalen Marktwirtschaft, meinte Brunetti weiter:

 «Bei einer Übernahme würde der Staat mit Hunderten von Milliarden Franken im Risiko stehen. (…) Dieses Risiko ist völlig inakzeptabel. Die UBS-Rettung könnte die Solidität des staatlichen Haushaltes ernsthaft gefährden und den Bund im Extremfall in die Nähe eines Staatsbankrotts bringen.»

Sein Fazit:  Entweder, man zeigt, wie global systemrelevante Banken wirklich abgewickelt werden können – oder man macht sie kleiner. Vielleicht wird sich das Parlament nächstes Jahr dazu durchringen können. Dass die USA hingegen ihre Wall-Street-Riesen ebenfalls auf ein global systemverträglicheres Mass reduzieren, ist kaum anzunehmen.

*Mit freundlicher Genehmigung des Autors. Dieser Artikel erschien zuerst auf der Plattform «Infosperber». Der erste teil geht ihm voraus.

Wirtschaftsschwache NZZ

Schluderei auch bei der alten Tanten. Gerade in ihrer Kernkompetenz …

Es gibt vier Gründe, die NZZ zu lesen. Die Ausland- und Wirtschaftsberichterstattung. Das Feuilleton und ihre Fähigkeit, immer wieder abseitige, aber interessante Themen intellektuell anspruchsvoll aufzugreifen.

Spätestens seit dem Ukrainekrieg schwächelt die NZZ allerdings bei der Auslandberichterstattung. Sie lässt ihrem Auslandchef zu viel Spielraum, seine Sandkastengeneral-Fantasien auszuleben und mit barschen Worten einseitig Partei zu ergreifen. Bedauerlich.

Dass die NZZ sich bemüht, die Interessen des Finanzplatzes Schweiz zu vertreten und zu verteidigen, wohlan. Peinlich wird’s allerdings, wenn sie dabei fachliche Lücken offenbart. Konkret geht es um die Nachbereitung des skandalösen Abschreibers von Kreditinstrumenten im Nennwert von 16 Milliarden Franken, als die Credit Suisse mit Notecht an die UBS verscherbelt wurde.

Das war begleitet von einem Schnäppchenpreis von 3 Milliarden, Staatsgarantien in der Höhe von 259 Milliarden Franken und als Sahnehäubchen der durch die Bankenaufsicht FINMA angeordneten Ausradierung von begebenen Schuldpapieren in der Höhe von 16 Milliarden Franken.

Kurz zur Erklärung: das sind sogenannte AT 1 Bonds, ein von europäischen Regulatoren erfundenes Gebasteltes, das das Eigenkapital von Banken steigern soll. Konkret sind das hochverzinste Obligationen, die unter bestimmten Bedingungen zwangsweise in Eigenkapital, also Aktien, umgewandelt werden – oder abgeschrieben.

Ob in diesem Fall die Voraussetzungen dafür erfüllt waren oder nicht, darüber ist ein weltweiter Streit ausgebrochen, da die Käufer dieser Schuldpapiere selbstverständlich nicht einfach zuschauen, wie ihnen Milliarden abgeknipst werden. Es deutet vieles darauf hin, dass die in den Ausgabeprospekten genannten Bedingungen (Trigger) nicht erfüllt waren, die einen solchen Totalschaden auslösen könnten. Das wird in teuren und langjährigen Gerichtsverfahren in der Schweiz, in den USA, in England, Japan und vielen anderen Ländern der Welt geklärt.

Nun meldet sich die alte Tante mit etwas zu Wort, das sie gerne als «ordnungspolitischen Zwischenruf» etikettiert. Oder auf Deutsch: wir sagen mal, was Sache ist. Dazu meldet sich Flamm Mordrelle zu Wort, «seit Herbst 2022 befasst er sich im Wirtschaftsressort mit der Finanzindustrie und Anlagethemen».

Das tut nun weder der Finanzindustrie, noch Anlagethemen wirklich gut. Er fängt noch ganz vernünftig mit einer Beschreibung der Affäre an:

«Die Besitzer von sogenannten AT1-Anleihen der CS haben durch die Rettungsaktion alles verloren: Die CS musste die Anleihen auf Geheiss der Finanzmarktaufsicht (Finma) vollständig abschreiben. «Wertpapiere» im Umfang von 16 Milliarden Franken wurden dadurch wertlos. Diese Gläubiger, darunter Pensionskassen, Family-Offices und Privatanleger, wurden im Zuge der CS-Rettung finanziell somit am härtesten getroffen

Damit wurde die übliche Reihenfolge beim Bluten auf den Kopf gestellt. Denn die Aktionäre kassierten immerhin noch 3 Milliarden, während Obligationäre in die Röhre schauen mussten. Das habe weltweit grosses Gebrüll ausgelöst, schreibt Mordrelle noch richtig. Die Begründungen für diese Massnahme durch die Bankenaufsicht FINMA seien eher schwach, stellt er dann fest. Um sich in der Definition dieser AT1 Bonds dann zu vergaloppieren:

«Fällt das Kapital einer Bank unter eine bestimmte Marke, werden sie abgeschrieben und stärken so das Eigenkapital.»

Das ist höchstens halb richtig, denn normalerweise werden sie in Eigenkapital zwangsgewandelt. Auslöser für einen Abschreiber kann nur eine staatliche Nothilfe oder ein unter eine genau definierte Schwelle gefallenes Eigenkapital sein. Dazu schreibt der NZZ-Journalist wieder richtig: «Im Fall der CS war das Kapital aber bis am Schluss stets ausreichend

Er drückt sich aber um die auf der Hand liegende Schlussfolgerung: war das so (und es gab auch keine Notrettung durch den Staat; wie sagte die Finanzministerin Karin Keller-Sutter so unsterblich ungeschickt: «this is not a bail-out»), dann sind die beiden möglichen Voraussetzungen nicht erfüllt gewesen.

Damit kommen nun Milliardenforderungen auf die Schweiz zu. Auf die Schweiz? Auf den Schweizer Steuerzahler, der mittels Staatshaftung dafür geradestehen muss. Wieder richtig lamentiert Mordrelle: Die Berner Beteiligten «nahmen in Kauf, dass der AT1-Markt – ganze 275 Milliarden Dollar gross – in die Krise gestürzt wird und der Ruf des Schweizer Finanzplatzes als sicherer Hafen weiter leidet».

Ob es der UBS weiterhin gelingen wird, sich aus diesem Schlamassel herauszuhalten (sie machte nicht zuletzt wegen diesem Abschreiber einen ungeheuerlichen Sondergewinn von 29 Milliarden Dollar in einem Quartal), ist auch eine interessante Frage.

Dann setzt Mordrelle aber zur Verteidigungsrede an: «Mitleid mit den professionellen Investoren ist indes fehl am Platz. Sie haben vielmehr schmerzlich erfahren, was für ein Risiko mit einem Coupon von bis zu 9,75 Prozent im Jahr für bestimmte AT1-Bonds der CS einherging. Solche Renditen erhält man nur, wenn man substanzielles Risiko übernimmt. Von einem professionellen Investor darf man erwarten, dass er den Emissionsprospekt genau liest

Hier macht er gleich zwei Denkfehler. Natürlich haben die professionellen Investoren die Emissionsprospekte genau gelesen. Sie konnten aber nicht damit rechnen, dass der Bundesrat per Notrecht versucht, dort enthaltene Definitionen im Nachhinein umzubiegen, bzw. zu erweitern. Ihnen mangelhafte Sorgfalt vorzuwerfen, ist etwa so absurd, wie wenn ein sich an die Geschwindigkeitslimite 50 haltender Automobilist eine Busse bekommt: die Höchstgeschwindigkeit sei halt im Nachhinein auf 30 runtergesetzt worden, ätsch. Von einem professionellen NZZ-Journalisten darf man erwarten, dass er das Verbot rückwirkender Änderungen von Ausgabeprospekten kennt.

Zum zweiten wurden diese AT1 Bonds, nicht zuletzt von Schweizer Banken, auch Kleinanlegern mit einer Stückelung von lediglich 5000 Franken ins Portefeuille gelegt.

Und am Schluss verschreibt sich Mordrelle dann ganz dem Prinzip Hoffnung: «Eine gerichtliche Klärung der Gläubigeransprüche ist auch aus diesem Grund angezeigt. Investoren wissen dann, woran sie sind. Die Schweiz wiederum könnte sich vom Image der Bananenrepublik, das ihr die geschädigten Gläubiger verpasst hatten, befreien – falls die Klagen auch wirklich abgelehnt werden

Hoppla. Damit räumt er indirekt ein, dass die Schweiz eine Bananenrepublik sei, sollten die Klagen erfolgreich sein. Die Schweiz als mögliche Bananenrepublik, sagt die NZZ. Unglaublich, aber wahr. Leider ist’s auch dort mit der Qualitätskontrolle vor Publikation nicht immer zum Besten bestellt.

Der 16-Milliarden-Schwindel

CS, Bundesrat und Finma wussten, was sie am 19. März taten, als sie die AT-1-Wandler ausradierten. Doch gesagt haben sie’s nicht.

Doppelleser von ZACKBUM und «Inside Paradeplatz» mögen sich fragen: warum hier nochmal? Ganz einfach. Weil zu diesem Thema ansonsten in den Medien das Schweigen der Lämmer herrscht. Weil es von Anfang an ignoriert wurde. Weil die «Financial Times» vorführte, dass sie besser informiert ist und besser einen Skandal entdecken kann als die versammelte, vergammelte Wirtschaftspresse der Schweiz. Weil es also ein Medienskandal ist.

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Wir brauchten … ähm … also das AT-1 … ähm … das gesamte Paket … ähm … muss die Absicht haben … ähm … das Finanzsystem zu stabilisieren und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten …“.

Das stammelte die Finma-Präsidentin Marlene Amstad an der ominösen Pressekonferenz vom 19. März 2023.

Damals wurde bekanntgegeben, dass der Bundesrat per Notverordnung die Credit Suisse zum Schnäppchenpreis von 3 Milliarden Franken an die UBS verscherbelt hatte.

Als hübschen Bonus legte die Landesregierung noch 16 Milliarden Franken obendrauf. Dabei handelte es sich um sogenannte AT-1-Bonds, Zwangs-Wandelanleihen.

Das ist ein von den Regulatoren erfundenes Gebastel. Obligationen, die unter bestimmten Bedingungen in Aktien gewandelt werden und so das Eigenkapital einer Bank stützen.

Oder aber, unter genau definierten Umständen, von der Bankenaufsicht auf null abgeschrieben werden können.

Genau diese Tatsache wollten weder Bundesrat noch Bankenaufsicht Finma allzu deutlich bekanntgeben. Das hat seine schmutzige Vorgeschichte.

Schon vor diesem 19. März war klar, dass sich die CS in gröberen Schwierigkeiten befand.

Allerdings hatte der damalige CEO Ulrich Körner noch am 14. März bekannt gegeben, dass die CS einen erfreulichen Zuwachs an Kundengeldern verzeichnen konnte und dass sich die Liquidität der Bank seit Ende 2022 verbessert habe.

Am gleichen Tag stellte die CS eine Präsentation für Investoren über festverzinsliche Wertpapiere vor.

Auf Seite 11 dieser Präsentation stellte die Bank in einem “Verlustabsorptionswasserfall” dar, in welcher Reihenfolge in einem Notfall (Bail-in) das Kapital herangezogen würde.

Zunächst das Eigenkapital, erst dann die AT-1-Bonds. Erst im fast unleserlichen Kleingedruckten wies die CS darauf hin, “sofern nicht umgewandelt/abgeschrieben, vor der vertragsgemässen Umstrukturierung“.

Allerdings: Wenige Tage nach der Pressekonferenz vom 19. März verschwand diese Präsentation von der Webseite der CS.

Blöd nur: In einer Präsentation von 2016, die immer noch aufzufinden ist, existiert der gleiche Wasserfall – allerdings ohne das Kleingedruckte.

Noch am 15. März hatten die Finma und die Schweizerische Nationalbank (SNB) gemeinsam bekanntgegeben:

Die Finma bestätigt, dass die Credit Suisse die höheren Kapital- und Liquiditätsanforderungen von systemrelevanten Banken erfüllt. Darüber hinaus wird die SNB der weltweit tätigen Bank bei Bedarf Liquidität zur Verfügung stellen.

Solche beruhigenden Geräusche waren nötig, um einen Bank Run zu verhindern. Das Problem dabei:

Wenn die CS all diese Kriterien erfüllt, gibt es laut den verbindlichen Ausgabeprospekten dieser AT-1-Bonds keinen Grund und keine Rechtfertigung, wieso die Bankenaufsicht diese Zwangsanleihen mit einem Federstrich von 16 Milliarden auf null vernichten könnte.

Auf einer der Folien steht zwar als Fussnote 4: „… FINMA determines that cancellation of the instrument and other similar contingent capital instruments is necessary, or that the Group requires public sector capital support, in either case to prevent it from becoming insolvent or otherwise failing (‚Customary Non-Viability Scenarios) …“.

Doch dass die Aufsicht ohne Kriterium, quasi nach eigenem Gusto, die Bonds ausradieren könnte, dürfte damit wohl kaum gemeint gewesen sein.

Wenige Tage nach dem High-noon, am 25. März, wiederholte Finanzministerin Karin Keller-Sutter in einem Interview:

Die CS hat die regulatorischen Kapital- und Liquiditätsanforderungen immer erfüllt.“

Von ihr stammt auch der fatale Satz: “This is not a bail-out”, das ist keine Notrettung.

Das wären aber die einzigen Voraussetzungen für die Streichung der 16 Milliarden gewesen.

Aber das war nicht die ganze Wahrheit. Am 16. März hatte die CS bekannt gegeben, dass die Bank von der SNB 50 Milliarden Franken Liquiditätshilfe im Rahmen der “Emergency Liquidity Assistance” (ELA) bekommen habe.

In Wirklichkeit hatte sie so nur 39 Milliarden erhalten; für die übrigen 11 konnte sie schon damals nicht genügend Sicherheiten hinterlegen, sie musste dafür einen höher verzinsten Kredit aufnehmen.

Gleichzeitig wollte die CS einen Teil dieses Kredits dafür verwenden, AT-1 Bonds zurückzukaufen. Was ihr die Finma untersagte. Womit das doppelte Problem sichtbar wird:

Erfüllte die CS alle Liquiditäts- und Kapitalbestimmungen, war ein Abschreiber der 16 Milliarden nicht möglich.

Erfüllte sie sie nicht – und wäre das bekannt geworden –, hätte es möglicherweise einen Bank Run gegeben.

Wie auch immer: In beiden Fällen spielten Bundesrat und Finma mit gezinkten Karten.

Dann überstürzten sich die Ereignisse. Als erstes Kaufangebot der UBS ging eine läppische Milliarde Franken um (was 25 Rappen pro CS-Aktie bedeutet hätte), wie «Bilanz»-Chef Dirk Schütz in seinem Buch ausführt.

Gleichzeitig lag ein Angebot der Saudi National Bank, die ihr eigenes Investment retten wollte, von 5 Milliarden auf dem Tisch.

Bei dieser Offerte wären die Besitzer von AT-1 Bonds nicht zur Kasse gebeten worden. Der Bundesrat lehnte ab.

Nun musste am 19. März während der Pressekonferenz das Kunststück aufgeführt werden, den Ramschverkauf an die UBS zum Spottpreis von 3 Milliarden als einzig mögliche Lösung zu präsentieren – und das Sondergeschenk von 16 Milliarden möglichst nicht zu erwähnen.

Das übernahm in erster Linie Finma-Präsidentin Amstad. Sie sagte vieldeutig:

Die heute präsentierte Lösung, die Übernahme der CS durch die UBS … sowie von der Finma angeordneten Wandlung von entsprechenden AT-1 Kapitalinstrumenten in Eigenkapital bringt Stabilität für Kundinnen und Kunden der Bank, für den Finanzplatz und für die Finanzmärkte allgemein.

Wohlgemerkt: Von “Wandlung” konnte keine Rede sein.

Ein Journalist stellte in der anschliessenden Fragerunde fest, dass so doch die Aktionäre und die Halter von Pflichtwandelanleihen “ungeschoren davon” kämen, also in erster Linie die saudischen Investoren.

Er hatte offensichtlich die Aussage von Amstad falsch verstanden. Daraufhin doppelte Amstad mit einer völlig unverständlichen Antwort nach:

Also dazu muss ich festhalten … dass wir den AT-1 ist ein Teil der ‚too big to fail Regulierung‘ … der so vorgesehen ist, dass man die entsprechenden Bonds – die von Investoren, nicht von kleinen Investoren, sondern von [unverstehbar] den und grossen Investoren gehalten werden – dass die eben dann in equity gewandelt werden und dieses Teil der ‚too big to fail Regulierung’ der ist jetzt hier eben auch ausgelöst worden von daher hat man eben auch eine Beteiligung der von Ihnen erwähnten Investoren.

Die Aussage, dass es nur um Bonds von Grossinvestoren gehe, ist nachweislich falsch. Diese AT-1 Bonds wurden in Stückelungen von lediglich 5’000 Franken auch an Kleinanleger verkauft.

Und diese Schuldpapiere wurde eben nicht in Eigenkapital verwandelt, sondern vernichtet.

Bundesrätin Keller-Sutter wurde wohl bewusst, dass die Finma-Präsidentin falsch und unverständlich geantwortet hatte; sie ergänzte nicht minder kryptisch:

… das ist natürlich eine schmerzhafte Lösung für diejenigen, die solche Beteiligung halten, aber es ist eine ordnungspolitisch korrekte Lösung.

Aber schon am Ende der Pressekonferenz zirkulierte das offizielle Statement der Finma online, das eiskalt festhielt:

Die ausserordentliche staatliche Unterstützung löst eine vollständige Abschreibung des Nennwerts aller AT-1-Anleihen der Credit Suisse im Umfang von rund sechzehn Milliarden Franken und damit eine Steigerung des Kernkapitals aus.

Bereits zuvor hatte der Reuters-Korrespondent die entscheidende Frage gestellt:

Wie ist es möglich, dass die CS-Aktionäre etwas bekommen, die Besitzer von Obligationen aber leer ausgehen?“

Darauf antwortet Amstad mit dem eingangs zitierten Gestammel.

Kein Wort über die klaren Bestimmungen in den Ausgabeprospekten für diese AT-1 Zwangswandelanleihen, nach denen dieser Abschreiber nicht möglich wäre.

Kein Wort über die nachträglichen Änderungen in der Notverordnung, mit denen das rückwirkend (!) erlaubt werden sollte.

Kein Wort darüber, dass die Obligationsbesitzer geschädigt werden, um die Aktionäre zu retten.

Kein Wort darüber, wieso die Offerte der Saudis abgelehnt worden war. Kein Wort über die mysteriöse CS-Präsentation, obwohl die Finma immer behauptete, dass sie alle Vorgänge in der CS von ganz nah beobachte.

Kein Wort darüber, dass CS-CEO Körner noch am 14. März unwahre Angaben machte, ohne dass die Finma eingegriffen hätte.

Als sie jedoch zugeben mussten, dass sie Tipp-Ex genutzt hatten, um über 16 Milliarden an AT-1-Anleihen auszulöschen, was auch zum Verlust von Ersparnissen von Tausenden von Kleinsparern führte, weigerten sich Regierung und Bankenaufsicht, dafür Verantwortung zu übernehmen.

So vieles blieb unausgesprochen; Amateure im Chaos. Gott behüte.” So endet Dario Item seine Darstellung dieses Desasters auf antigua.news.

Seine Recherchen liegen – mit freundlicher Erlaubnis – diesem Artikel zugrunde.

Wie blöd ist das denn?

Wie die Schweizer Wirtschaftspresse vor einem einfachen Problem versagte.

Mit einem Federstrich löste die Schweizer Bankenaufsicht Finma 17 Milliarden Franken in Luft auf. Es handelte sich um sogenannte AT1-Bonds. Das ist ein von den Regulatoren erfundenes Gebastel, das den Banken  half, ihre ewig zu dünne Eigenkapitaldecke aufzupolstern.

Es handelt sich kurz gesagt um sogenannte Zwangswandelanleihen. Ein Zwitter zwischen Obligationen und Aktien. Vorteil: Obligationen sind nicht Bestandteil des Eigenkapitals, können sie aber zwangsweise unter bestimmten Voraussetzungen in Aktien umgewandelt werden, werden sie’s.

Nun braucht es für diese Umwandlung einen Anlass. Definiert ist, dass ein Absinken der Eigenkapitalquote einer Bank –  hier der Credit Suisse – unter einen bestimmten Prozentsatz diese Zwangsumwandlung auslösen würde. Das war bei der CS unbestritten nicht der Fall.

Einen Totalschaden erleiden die Anleger, wenn es zu einer staatlichen Rettungsaktion kommt. Und genau das ist hier der grosse Streitpunkt. War der verordnete Zwangsverkauf der CS an die UBS, samt dem Bereitstellen von insgesamt 259 Milliarden Liquidität, ein solcher Eingriff in die CS oder nicht.

Zunächst entging der gesammelten Schweizer Wirtschaftspresse die Brisanz des Entscheids der Finma, 17 Milliarden auf null abzuschreiben. Das wurde zwar auf der Webseite der CS publiziert, aber recherchieren war bekanntlich gestern. Erst als die angelsächsischen Medien, zuvorderst die «Financial Times», darauf aufmerksam machten, dass sich ein Riesengebrüll erhob, wachten die CH-Medien auf.

Um mehr oder minder kompetent, mehr oder minder gewunden zu erklären, dass das schon seine Ordnung habe, auch US-Grossinvestoren halt das Kleingedruckte genauer lesen sollten. Von Staatshaftung oder einem gravierenden Fehler der Finma könne keine Rede sein, hiess es unisono von «Blick» bis NZZ. Und Tamedia, Pardon, das Qualitätsblatt «Tages-Anzeiger», schreibt sowieso nur ab, was andere schreiben.

Es ist völlig klar, dass weder Kleinanleger noch die grossen US-Hedgefonds wie Blackrock insgesamt 17 Milliarden einfach ans Bein streichen und höchstens etwas Unfreundliches über Schweizer Gnome sagen. Natürlich wird geklagt, und zwar in den USA und in der Schweiz. Natürlich haben sich die Grossanleger der Dienste einer der grössten (und besten) Anwaltskanzleien der Welt versichert.

Einige Schweizer Organe halten dennoch weiterhin tapfer die Kriegsflagge oben und behaupten ungebrochen, dass das natürlich Juristenfutter sei, aber eigentlich aussichtslos. Etwas gedämpfter erschallt dieser Schlachtruf, seit ein nicht unwichtiges US-Gremium einen einstimmigen Entscheid gefällt hat.

Es handelt sich um das «Credit Derivatives Determination Committee» (CD). Hinter dem etwas umständlichen Namen verbirgt sich ein Komitee, das die grössten Derivatehändler versammelt und dessen Meinung zwar nicht rechtlich bindend, aber sehr gewichtig ist.

Denn kompliziert wird die Frage einer Haftung auch dadurch, dass es natürlich Ausfallversicherungen auf Investitionen in diese AT1 gab, die sogenannten Credit Default Swaps (CDS). Damit versichern sich Grossinvestoren gegen das Risiko eines Kreditausfalls. Nun wollen aber die Ausgeber dieser Policen nicht zahlen, weil sie sich auf den Standpunkt stellen, dass kein Versicherungsereignis stattgefunden hat.

Das kann man sich so vorstellen: wer sein Haus gegen Blitzschlag versichert hat, aber dann zündet es die Feuerwehr an, der bekommt auch keinen Schadensersatz aus dieser Versicherung, er muss auf die Feuerwehr Regress nehmen.

Nun hat dieses Derivatekomitee einstimmig entschieden, dass es sich beim staatlichen Eingriff in die CS um kein Kreditereignis gehandelt habe. Mit anderen Worten: Es läge kein Ereignis vor, dass diese Abschreibung nach den AGB korrekt ausgelöst habe. Und wenn das nicht der Fall ist, müssen die Kreditausfallversicherer auch nicht zahlen.

Das bedeutet, dass die Investoren als einzige Möglichkeit auf den Schweizer Staat losgehen müssen, wollen sie ihr Geld zurück. Die NZZ zählt «mehr als 230 Klagen» gegen diesen Finma-Entscheid. Vielleicht trauen sich Schweizer Gerichte nicht, eine staatliche Behörde zu verurteilen und damit eine Staatshaftung in Milliardenhöhe auszulösen. Aber US-Gerichte haben diesbezüglich sicherlich keine Skrupel.

Es war, das stand hier bei ZACKBUM von Anfang an in aller Klarheit, ein Geschenk der Finma, des Bundesrats, des Staats an die UBS. Die hat inzwischen so versteckt wie möglich (unter dem putzigen Namen «negativer Goodwill») einen Sondergewinn von 35 Milliarden Franken im Zusammenhang mit dem CS-Aufkauf ausgewiesen.

Das ist der zweite Skandal. Der überforderte Bundesrat ist auf die gerunzelte Stirn des UBS-Bosses Colm Kelleher reingefallen. Der so tat, als sei der Kauf der CS für das Trinkgeld von 3 Milliarden Franken ein Hochrisikogeschäft, das man nur aus staatstragender Verantwortung abschliesse.

Dabei ist klar, dass alleine durch den Unterschied zwischen Kaufpreis und Buchwert ein Milliardengewinn entstand. Plus noch 17 Milliarden Staatsgeschenk obendrauf. Die Dummheit der Regierenden wird höchsten noch durch die Inkompetenz der Wirtschaftsredaktionen übertroffen. Wie immer mit einer Ausnahme: «Inside Paradeplatz».

Von Riesen und Zwergen

Die UBS ist gross, der Rest der Schweiz klein.

Es ist immer wieder erfrischend, die Realität in aller Brutalität vorgeführt zu bekommen. Vor allem, wenn es um reine Machtfragen geht.

Die Schweiz ist zweifellos eine Demokratie, sogar eine direkte, die dem Stimmbürger reichlich Gelegenheit gibt, über ihn betreffende Belange mitzureden. Die Wahlen ins Parlament finden pannenfrei und korrekt statt, die Anzahl der Skandale von Politikern ist – sogar im mitteleuropäischen Vergleich – sehr überschaubar.

Hier braucht auch keine Regierung Millionenausgaben für Visagisten und Fotografen, hier fliesst nicht einmal Geld, wenn Regierende gerne positive Berichterstattung möchten. Das Ausnützen von Eitelkeiten reicht dafür.

Der Bau einer Turnhalle, einer Umfahrungsstrasse, der Steuerfuss, Tempo 30, gendergerechte Sprache, über (fast) alles kann abgestimmt und mitbestimmt werden. Das ist schön.

Manchmal geht es aber um die grossen Dinge, um reine Machtfragen. Wer hat das Sagen, das letzte Wort, wenn es um wirklich bedeutende Entscheidungen geht? Das Stimmvolk, seine Vertretung das Parlament, der Bundesrat, Behörden und Ämter und Institutionen wie die Nationalbank oder die Finanzmarktaufsicht FINMA?

Spätestens seit dem 19. März ist (wieder einmal) klar: wenn es hart auf hart kommt, haben all diese Gremien nichts zu sagen. Sind Statisten in einem Spiel, das von anderen gespielt wird. Es hatte etwas rührend Klägliches, wie ein sachfremder Bundespräsident mit ernster Miene vom Blatt las, was man ihm aufgeschrieben hatte. Es hatte etwas berührend Ärmliches, als eine fachunkundige Finanzministerin vom Blatt las, was sie nicht im Ansatz verstand.

Am Tisch sassen noch ein überforderter Präsident der Nationalbank, der seit der fatalen Einführung der Untergrenze zum Euro eine Schneise der Zerstörung hinterlässt. Und irgend jemand von der FINMA, an die sich sowieso niemand mehr erinnert. Dazu Plisch und Plum von der Credit Suisse, die keinerlei Schuldbewusstsein zeigen wollten dafür, dass sie die traditionelle, grosse den Namen der Schweiz im Titel führende Bank gegen die Wand gefahren hatten.

Und dann sass da noch ein kantiger Ire, der sich das Gequatsche simultanübersetzen liess, obwohl es ihn eigentlich nicht sonderlich interessierte. Denn Colm Kelleher wusste: der Einzige, der hier das Sagen hat, bin ich.

Der VR-Präsident der UBS wusste schon lange, dass die Credit Suisse in ernsthaften Schwierigkeiten steckt. Er wusste schon lange, dass die sinnvollste Abhilfe eine zeitweise Verstaatlichung, die Stützung mit unbegrenzter Liquidität durch die SNB, eine Auswechslung des unfähigen Managements und der anschliessende Börsengang wäre.

Das wäre sinnvoll, zum Vorteil der CS, des Schweizer Staates, des Steuerzahlers, des Finanzplatzes. Aber nicht zum Vorteil der UBS. Und Kelleher geht es einzig um den Vorteil der UBS. Daran ist auch nichts auszusetzen, das ist seine Aufgabe, dafür wird er bezahlt.

Wie es ihm dann allerdings gelang, die Bundeszwerge, die überforderte Regierung, die nichtsnutzige FINMA über den Tisch zu ziehen, das ist schon bedenklich. Wie er mit steinerner Miene am Tisch sass und zuhörte, wie die Marionetten brav ihre Texte aufsagten, es ist bewundernswert, wie er seine Gesichtszüge im Griff hatte und nicht gelegentlich ein breites Lächeln aufsetzte.

250 Milliarden Liquidität, im Notfall sicher noch mehr, 9 Milliarden Risikoübernahme, ein lächerlicher Kaufpreis von 3 Milliarden, keine Arbeitsplatzgarantie, keine Standortgarantie, keine Garnichts, Kelleher hätte sich am Anfang der Verhandlungen sicher nicht träumen, lassen, dass er mit allen seinen unverschämten Forderungen glatt durchkommt.

Und die Vierte Gewalt, die Medien? Von ein, zwei Ausnahmen abgesehen ein begleitendes Trauerspiel. Inkompetentes Gequatsche von überforderten Journalisten, die bei einer Bilanz nicht mal wissen, wo links und rechts ist.

Und als Sahnehäubchen eine Sondersession des Parlaments wie in Nordkorea. Mit dem einzigen Unterschied, dass dort immer einstimmig der Regierung zugestimmt wird. Das Schweizer Parlament wagte es dagegen, wofür es von den Medien streng gerügt wurde, seine Zustimmung zu verweigern. Nur: spielt überhaupt keine Rolle. Ist völlig egal. Das Parlament hätte auch fordern können, dass die CS die UBS übernimmt. Reine Folklore.

Der einzig ernsthafte Vorschlag, das «too big to fail»-Problem dadurch zu lösen, dass es keine solchen übergrossen Dinosaurierbanken mehr gibt, wurde von den grössten Versagern in der Debatte, der SP, versenkt.

Kelleher wird es sich sicher nicht angetan haben, dieses Kasperltheater anzuschauen und sich übersetzen zu lassen. Aber als man ihm auf Englisch eine Kurzzusammenfassung lieferte, hat er sicherlich herzlich gelacht und sich einen doppelten Teeling Single Grain oder vielleicht einen Bushmills eingeschenkt. Verdient hat er’s.