Skandal
Lukas Hässig soll ums Verrecken angeklagt werden. Eine Justiz-Zwängerei.
Auf Betreiben des Mitangeklagten von Pierin Vincenz sollte der Herausgeber des Finanzblogs «Inside Paradeplatz» wegen Verletzung des Bankgeheimnisses angeklagt werden.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren insgesamt drei Mal (!) ein, wogegen Beat Stocker immer wieder Einsprache erhob. Die Staatsanwaltschaft, immer wieder zum Jagen getragen, ging sogar soweit, in den Redaktionsräumen und im privaten Bereich von Hässig Hausdurchsuchungen durchzuführen.
Der Journalist verlangte die sofortige Versiegelung des Einbehaltenen und bekam Recht. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft ein weiteres Mal das Verfahren ein.
Hintergrund ist ein weiterer Justizskandal, das Verfahren gegen den gefallenen Starbanker Vincenz und seinen Kompagnon, der sich weiterhin für einen ganz grossen Strategen hält – obwohl er erstinstanzlich sogar eine höhere Strafe erhielt. Alle appellierten gegen das Urteil, das Obergericht verpasste daraufhin dem Staatsanwalt und dem Bezirksgericht eine schallende Ohrfeige, indem es das Urteil aufhob und die Anklageschrift als ungenügend und weitschweifig abkanzelte.
Daraufhin klatschte das Bundesgericht das Obergericht ab, womit der Prozess inzwischen ins achte Jahr geht. Eine Justizposse.
Die Grundlage für das drakonische Vorgehen gegen Hässig liefert das 2015 verschärfte Bankengesetz, das selbst die Weitergabe von geleakten Bankdaten unter Strafe stellt. Eine Kriminalisierung des Journalismus, eine beispiellose Fehlleistung des Parlaments, unter dem Einfluss der Bankenlobby.
Hässig als One-man-Show hat eine ganze Reihe von Finanzskandalen aufgedeckt, nicht zuletzt die Affäre Vincenz. Mit hoher Risikobereitschaft und natürlich abgestützt auf Dokumente und Unterlagen, die ihm zugespielt wurden. Damit sorgt Hässig regelmässig für mehr Primeurs als die weitgehend zahnlose Wirtschaftspresse der Schweiz.
Immerhin wird über diese Zwängerei des Obergerichts Zürich breit berichtet – nur die NZZ hält sich vornehm zurück und hat bislang kein Wort über diesen Justizskandal verloren.
Das Obergericht sieht im «Weiteroffenbaren» einen Verstoss gegen das Bankengesetz, ein Anschlussdelikt wie Hehlerei oder Geldwäscherei. Eine absurde Konstruktion, der das Interesse der Öffentlichkeit an der Aufdeckung von Finanzskandalen diametral entgegensteht.
Andere Wirtschaftsredaktionen haben aus Schiss vor dieser Auslegung des Gesetzes bereits auf Berichterstattung feige verzichtet. Obwohl sie wie im Fall Tamedia über ganz andere finanzielle Ressourcen verfügen als Hässig.
Der muss schon mal die Hälfte der Verfahrenskosten und als Gipfel der Perversion dem Kläger Stocker eine Parteienentschädigung von 1400 Franken bezahlen.
Aber statt dass hier durch die Medien ein Aufschrei geht, sich die grossen Verlage im Namen der Pressefreiheit hinter Hässig scharen und dieses Fehlurteil scharf kritisieren, kommen sie knapp ihrer Berichterstatterpflicht nach.
Zu oft hat der Einzelkämpfer sie abgetrocknet und als Schnarchnasen demaskiert.
Auf der anderen Seite betreibt er tatsächlich manchmal einen Borderline-Journalismus mit seinem Ansatz, täglich einen Knaller rauszuhauen. Und dann toben sich in seinen Kommentarspalten frustrierte und übellaunige Finanztrottel aus, die mit ihren Anwürfen allzu oft die Grenze zum Justiziablen überschreiten.
Grosse Finanzinstitute wissen heutzutage: selbst die Androhung von juristischen Schritten kann häufig genügen, damit ein Medium die Publikation eines Berichts seinlässt. Denn selbst wenn das Geldhaus am Schluss verlieren sollte: die Kosten, die es dem Medium verursacht, werden heutzutage nur sehr ungern in Kauf genommen.
Da kennt Hässig nichts, und hoffentlich startet er ein Crowdfunding, um diese neuerlichen und völlig überflüssigen Rechtskosten abzufedern. Denn ohne seine Stimme läge die Berichterstattung über Finanzskandale im Argen.











