Schlagwortarchiv für: Feigheit

Skandal

Lukas Hässig soll ums Verrecken angeklagt werden. Eine Justiz-Zwängerei.

Auf Betreiben des Mitangeklagten von Pierin Vincenz sollte der Herausgeber des Finanzblogs «Inside Paradeplatz» wegen Verletzung des Bankgeheimnisses angeklagt werden.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren insgesamt drei Mal (!)  ein, wogegen Beat Stocker immer wieder Einsprache erhob. Die Staatsanwaltschaft, immer wieder zum Jagen getragen, ging sogar soweit, in den Redaktionsräumen und im privaten Bereich von Hässig Hausdurchsuchungen durchzuführen.

Der Journalist verlangte die sofortige Versiegelung des Einbehaltenen und bekam Recht. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft ein weiteres Mal das Verfahren ein.

Hintergrund ist ein weiterer Justizskandal, das Verfahren gegen den gefallenen Starbanker Vincenz und seinen Kompagnon, der sich weiterhin für einen ganz grossen Strategen hält – obwohl er erstinstanzlich sogar eine höhere Strafe erhielt. Alle appellierten gegen das Urteil, das Obergericht verpasste daraufhin dem Staatsanwalt und dem Bezirksgericht eine schallende Ohrfeige, indem es das Urteil aufhob und die Anklageschrift als ungenügend und weitschweifig abkanzelte.

Daraufhin klatschte das Bundesgericht das Obergericht ab, womit der Prozess inzwischen ins achte Jahr geht. Eine Justizposse.

Die Grundlage für das drakonische Vorgehen gegen Hässig liefert das 2015 verschärfte Bankengesetz, das selbst die Weitergabe von geleakten Bankdaten unter Strafe stellt. Eine Kriminalisierung des Journalismus, eine beispiellose Fehlleistung des Parlaments, unter dem Einfluss der Bankenlobby.

Hässig als One-man-Show hat eine ganze Reihe von Finanzskandalen aufgedeckt, nicht zuletzt die Affäre Vincenz. Mit hoher Risikobereitschaft und natürlich abgestützt auf Dokumente und Unterlagen, die ihm zugespielt wurden. Damit sorgt Hässig regelmässig für mehr Primeurs als die weitgehend zahnlose Wirtschaftspresse der Schweiz.

Immerhin wird über diese Zwängerei des Obergerichts Zürich breit berichtet – nur die NZZ hält sich vornehm zurück und hat bislang kein Wort über diesen Justizskandal verloren.

Das Obergericht sieht im «Weiteroffenbaren» einen Verstoss gegen das Bankengesetz, ein Anschlussdelikt wie Hehlerei oder Geldwäscherei. Eine absurde Konstruktion, der das Interesse der Öffentlichkeit an der Aufdeckung von Finanzskandalen diametral entgegensteht.

Andere Wirtschaftsredaktionen haben aus Schiss vor dieser Auslegung des Gesetzes bereits auf Berichterstattung feige verzichtet. Obwohl sie wie im Fall Tamedia über ganz andere finanzielle Ressourcen verfügen als Hässig.

Der muss schon mal die Hälfte der Verfahrenskosten und als Gipfel der Perversion dem Kläger Stocker eine Parteienentschädigung von 1400 Franken bezahlen.

Aber statt dass hier durch die Medien ein Aufschrei geht, sich die grossen Verlage im Namen der Pressefreiheit hinter Hässig scharen und dieses Fehlurteil scharf kritisieren, kommen sie knapp ihrer Berichterstatterpflicht nach.

Zu oft hat der Einzelkämpfer sie abgetrocknet und als Schnarchnasen demaskiert.

Auf der anderen Seite betreibt er tatsächlich manchmal einen Borderline-Journalismus mit seinem Ansatz, täglich einen Knaller rauszuhauen. Und dann toben sich in seinen Kommentarspalten frustrierte und übellaunige Finanztrottel aus, die mit ihren Anwürfen allzu oft die Grenze zum Justiziablen überschreiten.

Grosse Finanzinstitute wissen heutzutage: selbst die Androhung von juristischen Schritten kann häufig genügen, damit ein Medium die Publikation eines Berichts seinlässt. Denn selbst wenn das Geldhaus am Schluss verlieren sollte: die Kosten, die es dem Medium verursacht, werden heutzutage nur sehr ungern in Kauf genommen.

Da kennt Hässig nichts, und hoffentlich startet er ein Crowdfunding, um diese neuerlichen und völlig überflüssigen Rechtskosten abzufedern. Denn ohne seine Stimme läge die Berichterstattung über Finanzskandale im Argen.

Kritzeleien an der Klowand

Blütenlese in eigener Sache. Ein Plädoyer für die Abschaffung der Kommentarfunktion.

Roger Köppel ergriff in der «Weltwoche» das Wort und liess es länger nicht los. «Narrenschiff» Europa» nannte er seine Titelgeschichte (hinter der Bezahlschranke). Es ehrt ihn und macht ihn und sein Blatt einzigartig, dass er mir die Möglichkeit zur Replik einräumte. Nein, noch toller, die WeWo fragte an, ob sie meinen Artikel hier auf ZACKBUM übernehmen dürfe.

Selbstverständlich.

Es ist klar, dass die meisten Leser der WeWo leider auch in einer Gesinnungsblase schweben, was bei vielen zu Schnappatmung und Hirnstarre führt, wenn es jemand wagt, ihrem Vordenker zu widersprechen. So weit, so gut, sinnvoll und richtig.

Allerdings überkommt einen das kalte Grausen, wenn man versucht, aus inzwischen 93 Kommentaren den durchschnittlichen IQ des WeWo-Lesers abzuleiten. Zunächst einmal beflügelt fast alle, dass feige Anonymität mutig macht. Obwohl die Trottel nicht wissen, dass man sie über ihre IP-Adresse dingfest machen könnte. Aber wozu die Mühe, in diesen Abfallhaufen zu steigen.

Bei der kleinen Auswahl von Höhepunkten ist zu verstehen, dass dabei null persönliche Betroffenheit mitschwingt. Wer seit Jahren mit eher kantigen Meinungen in der Öffentlichkeit steht, hat schon ziemlich alles gesehen. Und im Gegensatz zu den Wecheiern, die nach dem Kadi rufen, weil sie sich von uns beleidigt fühlen, kämen wir nie auf die Idee, das zu tun.

Was die folgende Aufzählung eigentlich will: man sollte selbst die moderierte Aufschaltung von Kommentaren seinlassen. Es gibt Organe, die eine Verifizierung der Kommentarschreiber verlangen. Nun, Peter Müller mit der E-Mail p.müller789@gmail.com ist ganz sicher eine real existierende Person.

Für Kommentare spräche höchstens noch, dass es eine möglicherweise therapeutisch nützliche Triebabfuhr für Gestörte, Zu-kurz-Gekommene und vom Leben und sich selbst Enttäuschte ist. Aber vielleicht gäbe es andere Möglichkeiten der Müllabfuhr als den Kommentar …

Der erste kann immerhin noch einen Hauch von Idee für sich in Anspruch nehmen:

«Wenn in einer Firma McKinsey auftaucht ist ihr Untergang besiegelt. Das selbe gilt bei Zeitungen wenn Zeyer auftaucht. Aktuell ist die WW und IP in freiem Fall.»

Das Pseudonym «wadlbeisser» spricht hier für sich selbst: «Wer schützt uns vor Zeyee?» (Alles immer in Originalorthografie) Der hier findet, alles sei schon gesagt, aber noch nicht von ihm: «Da die übergrosse Mehrheit der Kommentatoren hier bereits festgestellt hat, dass dieser Artikel nur als absoluter Nosens zu bezeichen ist, spare ich mir alles Weitere und kann nur zustimmen.
Erschreckend finde ich, dass es Menschen gibt, die solch einen Müll von sich geben. Ich kann einfach nicht glauben, dass das ihre eigene Meinung sein kann.»

«Sicher einer der schlechtesten Artikel, die Zeyer jemals geschrieben hat.» Langsam merkt es der geneigte Leser: ein argumentationsfreier Raum, dieses Gewäffel. «Ihr Text schafft nicht mal die Einstufung als gehobener Blödsinn

«René Zeyer, auch Gastautor bei der «Achse des Guten». Das sagt uns doch alles! Einer der Gutmenschen, wie sie überall hocken.» Dieser Trottel weiss nicht mal, welche politische Ausrichtung diese Plattform hat. «Zeyers Text ist das hilflose Moralgeschwafel eines Wichtigtuers», schwafelt einer hilflos.

Hier bringt einer einen leicht rassistischen Oberton ins Spiel: «Deutsche bleiben vom Geiste her leider immer Deutsche.» Aber eine «Heidi V.» zeigt immerhin einen Funken Humor: «Herr Zeyer, ich denke Sie brauchen ein starkes Pferd, um sich nicht zu (ver)irren

Hier hat ein Anonymus blitzschnell seine Meinung gebildet: «Schon beim Lesen der ersten Zeile wusste ich, wer da schreibt: ein Neidhammel!» Und auch der hier weiss es genau: «Mit diesem Text haben Sie sich als ernst zu nehmenden Journalisten komplett disqualifiziert

Wie kann man diesen Schrotthaufen zusammenfassen? Null Argument, lediglich Verbalinjurien aus der Deckung des verbalen Heckenschützen, der nicht mal in der Lage ist, mit seinem Namen zu seiner Herabwürdigung zu stehen. Stammtischniveau wäre eine Beleidigung dieser ehrwürdigen Veranstaltung; Kneipenschlägerei kurz vor Sperrstunde trifft es besser.

Natürlich gab es auch ein paar wenige Kommentare, die wenigstens versuchten, zu argumentieren. Aber bei 88 Stück doch erschreckend wenige.

Ach, und wie steht es mit den Kommentaren bei ZACKBUM? Gute Frage, liebe Kommentarschreiber, gute Frage. Etwas über 18’000 hat es seit Beginn gegeben. Dank strengen Erziehungsmassnahmen mussten nur eine Handvoll in den Papierkorb geschmissen werden.

Allerdings ist auch hier manchmal sehr störend zu bemerken, dass sich Kommentatoren ineinander verbeissen, statt, wie es sich gehört, auf den Inhalt des Artikels einzugehen.

Also Jungs (und Mädels und everybody beyond), das ist ein ordnungspolitischer Zwischenruf, wie das die NZZ nennen würde.

 

Die Pest im Internet

Online-Kommentare ersetzen die Kritzeleien auf Klowänden.

Grosse (und auch kleine) Medien müssen inzwischen Algorithmen oder auch Studenten einsetzen, um der Wellen von Unflat Herr zu werden, die gegen sie anbranden.

Zunächst wissen die meisten Kommentarschreiber nicht, dass das Publikationsorgan auch für diese Inhalte haftet. Man muss nun nicht gleich wie die beiden deutschen Politiker Habeck und Baerbock Hunderte von Anzeigen lostreten. Der Grüne Habeck sorgte für grosse Beachtung, als er gegen eine lustige Fotomontage vorging, die eine Schwarzkopf-Werbung mit seinem Konterfei versah und drunter «Schwachkopf» schrieb.

Kommentare lassen sich in sieben Kategorien unterteilen.

– die lobenden, immer gerne genommen
– die Besserwisser, die lediglich ihre Gesinnungsblase spazieren führen
– die kritischen, die häufig frei von jeder Sachkenntnis Whataboutism absondern
– die Kommentare auf Kommentare, die sich verhaken und nichts mehr mit dem Kommentierten zu tun haben
– die sachdienlichen, die interessante Aspekte hinzufügen
– die korrigierenden, denn niemand ist unfehlbar
– die mit Schaum vor dem Maul, die hemmungslos und frei jeglichen Anstands belfern

Drohungen («wir wissen, wo Sie wohnen», «wir werden Sie zum Schweigen bringen») werden gerne direkt per gefakter E-Mail-Adresse oder selten sogar per Brief abgeschossen.

Jede Person, die sich öffentlich äussert, muss durch diesen Schlamm waten.

Vor allem die Wäffler verstecken sich gerne feige hinter einem Pseudonym. Die Deppen wissen nicht, dass man sie mit wenig Aufwand über Ihre IP-Adresse dingfest machen könnte.

Unter ihnen gibt es wahnhaft Obsessive, die immer den gleichen Stuss absondern. Da gibt es einen Zené Reyer, der seine absurde Behauptung, der Autor schreibe positive Kommentare selbst, einfallslos repetiert. Und repetiert. Oder einen Victor Brunner, der immerhin mit seinem Namen genauso manisch faktenfreie Kritik übt.

Man hofft, dass das wenigstens therapeutischen Nutzen hat und die armen Schweine, die sich die Lektüre von Artikeln antun, die sie zutiefst hassen, wenigstens nicht in der Wirklichkeit ausrasten.

Zwei Artikel, die ZACKBUM auf Inside Paradeplatz jüngst veröffentlicht hat, bieten Anschauungsmaterial.

Natürlich möchte ein Autor wissen, was denn die Leser von seinen Werken halten. Die Lektüre sämtlicher Kommentare, unabhängig von der Kategorie, löst in erster Linie Belustigung aus. Und Besorgnis, welch elendes Leben einige wohl führen müssen, dass sie ständig in verbale Bluträusche geraten, die in oft holprigem Deutsch abreagieren und grimmige Befriedigung empfinden, wenn sie sich veröffentlicht sehen.

Ein Beispiel soll für viele andere stehen. Wie kommt jemand auf die Idee, unter dem nicht mehr taufrischen Pseudonym «Zack Dumm» abzusondern: «Zeyer tut sich vermehrt als Blödschwafler hervor. Schade. Er ruhe in Frieden.»

ZACKBUM besitzt zwar einen Doktortitel, aber wir sind nicht Arzt. Dennoch sei die hobbypsychologische Analyse gewagt: der feige Anonymus (generisches Maskulin) müsste sich dringend eine sinnvolle Aufgabe im Leben suchen. Selbst ausagierte Ausbrüche dieser Art können zu Magengeschwüren und Herzrhythmusstörungen führen.

Ganz abgesehen davon, dass eine solche Beschimpfung samt Wunsch nach Ableben des Autors keinen erkennbaren Beitrag zu Erkenntnisgewinn leistet.

Zum Brüllen komisch sind auch die Kommentatoren, die sich lauthals über Zensur beschweren, wenn eine Absonderung von ihnen, die offensichtlich justiziablen Inhalts war, nicht veröffentlicht wird. Sie missverstehen Meinungsfreiheit als das Recht, ungehemmt ins Internet zu rülpsen. Vermeintlich haftungsfrei.

ZACKBUM hat sich ein paar Mal den Spass gemacht, besonders üble Gestalten, die Ehrverletzungen und Verleumdungen publiziert sehen wollten, mit einer Rückmeldung zu beglücken, durch das gewählte Pseudonym hindurch. Das wurde dann mit erschrecktem Schweigen beantwortet.

Es ist ein altbekanntes Phänomen: anonym macht auch Feiglinge mutig. Wer sich verborgen wähnt, verliert alle Hemmungen und meint, die Welt habe auf seine Ergüsse gewartet.

Ein Autor möchte Resonanz, er will nicht in den luftleeren Raum schreiben. Andererseits möchte er eigentlich nicht wissen, welche kranken Gestalten durch die Welt wanken und seine Artikel lesen.

Immerhin: hier auf ZACKBUM kommt es immer seltener vor, dass Kommentare in den Papierkorb wandern.Man kann also mit strenger Hand Remedur schaffen.

 

Feiges Filmfestival

Was für ein Wackelpudding ist Christian Jungen.

Es gibt einen Dokumentarfilm über «Russians at War». Festivaldirektor Jungen hatte noch vor Kurzen getönt: «Filme sollen zu Diskussionen anregen. Und wir verstehen diesen Film als Antikriegsfilm.»

Die russisch-kanadische Filmemacherin Anastasia Trofimova hatte während sieben Monaten russische Soldaten im Ukrainekrieg begleitet. Sie sagt, es handle sich dabei um eine menschliche Momentaufnahme von Soldaten, die sich in einem sinnlosen Krieg befinden; sie selbst verurteile die Invasion als ungerecht und illegal.

Der Streifen war bereits an den Internationalen Filmfestspielen von Venedig gezeigt worden – ohne Zwischenfälle. In Toronto war seine Vorführung allerdings zunächst wegen Drohungen abgesagt worden.

Am Zurich Film Festival (ZFF) laufen zudem zwei Dokumentarfilme, die die ukrainische Seite zeigen. Alleine die unverschämte Intervention eines Sprechers der ukrainischen Regierung hätte in einem Land, in dem Meinungsfreiheit hochgehalten wird, scharfe Zurückweisung erfahren müssen:

«Wir fordern die Organisatoren des ZFF dringend auf, die Reputation des Festivals nicht durch die Aufführung von «Russians at War» zu ruinieren. Das ist ein Propagandafilm, der Kriegsverbrechen weisswäscht. Wirkliche Russen sind Invasoren, Kriegsverbrecher und Vergewaltiger. Das zu überdecken macht jeden zum Komplizen.»

Dagegen hielt zunächst der pseudomutige Jungen, dass er sich auf ein «veritables Filmfest mit Substanz und Glamour» freue. Wer sich den Trailer der Dokumentation anschaut, sieht, dass es sich um alles andere als einen Jubel-Propagandafilm handelt. Er zeigt etwas, was ukrainischen Kriegsgurgeln und ihren dümmlichen Apologeten in der Schweiz nicht in den Kram passt: russische Soldaten als Menschen.

Am Donnerstagabend dann die Kehrtwende: «Die Sicherheit unseres Publikums, der Gäste, Partner und Mitarbeitenden steht für das ZFF an oberster Stelle.» Daher wird die Aufführung abgesagt, die angekündigte Podiumsdiskussion mit der Regisseurin, zu der auch der ukrainische Botschafter in der Schweiz eingeladen wurde, ebenfalls. Die Regisseurin wird nicht in die Schweiz reisen.

Das heisst also, dass die Leitung des ZFF einknickt, wenn Antidemokraten und Feinde der Meinungsfreiheit nur genug Lärm machen. Da hierzulande niemand den Film gesehen hat, kann keiner sich eine Meinung darüber bilden, ob es russische Propaganda sei oder nicht. Aber das ist nicht einmal entscheidend.

Entscheidend ist: in Russland und in der Ukraine herrscht Zensur. Kann von Meinungsfreiheit und freier Meinungsbildung keine Rede sein, werden oppositionelle Meinungen unterdrückt, auch mit drakonischen Mitteln. So hat das ukrainische Kulturministerium die Regisseurin Trofimova zu «einer Bedrohung der nationalen Sicherheit» erklärt. Echt jetzt?

In der Schweiz ist das anders. Im Gegensatz zur EU kann man hier auch Russia Today weiterhin empfangen, und das ist gut so. Wer mündige Staatsbürger für so blöd hält, dass sie sich von russischer Staatspropaganda einseifen liessen, sägt an den Fundamenten einer freien Gesellschaft. Wer einen Dokumentarfilm als «russische Propaganda» kritisiert, wie das auch Schweizer Journalisten tun, ohne ihn gesehen zu haben, ist ein Dummkopf und sollte die Lizenz zum Schreiben verlieren. Das wäre mal eine sinnvolle Zensur.

Immerhin schreibt die NZZ, deren Abgesandter nach Venedig den Film offenbar gesehen hat: «Dass sich das ZFF mithin gezwungen sah, die Filmvorführung zu streichen, ist erschreckend.»

Schon der ukrainische Botschafter in Deutschland benahm sich dermassen unmöglich, dass er von seinem Posten abberufen werden musste. Was sich hier die ukrainische Regierung erlaubt, ist ebenfalls unerhört und müsste sowohl vom ZFF wie auch von der Zürcher Regierung genauso scharf beantwortet werden.

Jungen ist es gelungen, den Ruf des ZFF mit leichter Hand zu ruinieren. An der Einladung eines Roman Polanski wird festgehalten, aber ein Dokumentarfilm wird zensiert, wenn genügend Rüpel dagegen protestieren, wenn es gar Drohungen gibt? Überlässt man also dem Pöbel die Entscheidung, was wir anschauen dürfen und was nicht?

Diese Drohungen richten sich nicht in erster Linie gegen das ZFF. Sondern gegen die Meinungsfreiheit. Feige einzuknicken, das ist unehrenhaft, unanständig und desavouiert Jungen als Windfahne ohne Rückgrat.

Nach dieser erbärmlichen Vorstellung müsste er eigentlich seinen Rücktritt erklären. Was er aber nicht tun wird. Das Publikum sollte sie eigentlich mit Buhrufen und Pfiffen quittieren und unter Protest den Saal verlassen. Was es auch nicht tun wird, denn dabei könnte man ja das Cüpli verschütten oder den Auftritt auf dem grünen Teppich versauen. Anstatt sich im Glanz von Hollywoodstars zu sonnen, sollte die Stadtpräsidentin Corine Mauch und jeder Politiker, der sich am ZFF rumtreibt, seine Missbilligung ausdrücken. Was keiner tun wird.

Und wo bleibt der Protest der mutigen Mannen (und Frauen) von Tamedia, vom «Blick», von CH Media?

Erbärmlich.

Beisshemmung

Aber jetzt muss es sein: «Die Ostschweiz» auf dem Weg nach unten.

ZACKBUM-Redaktor René Zeyer hat einige Jahre für Einschaltquote beim Online-Magazin des Ostens gesorgt. Bis dessen feiger Chefredaktor Marcel Baumgartner vor den haltlosen Drohungen einer wildgewordenen Medienanwältin einknickte und einen Artikel von Zeyer – ohne Rücksprache notabene – vom Netz nahm. Man habe juristischen Ärger befürchtet, behauptete diese Zierde seines Berufs.

Der Artikel erschien anschliessend identisch hier und anderswo – natürlich ohne juristische Folgen.

Ein trübes Kapitel medialer Charakterlosigkeit. Obwohl dazu aufgefordert, die Artikel von Zeyer zu löschen, brüstet sich die O-Schweiz im Archiv immer noch mit ihnen. Ein trübes Kapitel halt.

Seither befindet sich das Magazin, das mal das St. Galler «Tagblatt» online mit mehr Traffic abtrocknete, im stetigen Niedergang. Aktueller Aufmacher:

Die Homepage kommt ungefähr so gepflegt wie ein ungemachtes Bett nach durchwachter Nacht daher. Obwohl die Themen durchaus schlaffördernd sind.

Ein einziger Kommentar fällt auf: «Mythos «Linker Mainstream»: Ein Kampfbegriff vergiftet unsere Debatten». Nicht unbedingt wegen des Inhalts. Sondern wegen der Fussnote: «Hinweis: Mit diesem Leitartikel verabschiedet sich Odilia Hiller als Co-Chefredaktorin von «Die Ostschweiz».»

Damit bleiben «Verlagsleiter und Chefredaktor» Baumgartner und Manuela Bruhin als Redaktorin übrig.  Aus Verzweiflung werden unter «Team» noch Verwaltungsräte, ein Anzeigenverkäufer und die «Leitung Werbemarkt» aufgeführt, damit sich die beiden Redaktionsnasen nicht so einsam fühlen.

Leider ist die O-Schweiz ein weiteres Beispiel dafür, wie eine eigentlich grossartige Idee – Gegenstimme zum CH-Media-Monopol in der Ostschweiz zu werden – durch Unvermögen in den Sand gesetzt wird. Vor allem während der Coronazeit wurde die O-Schweiz ein Organ, das sogar landesweite Bedeutung erlangte, weil hier nicht der obrigkeitshörige Schmusekurs der Mainstreammedien mitgemacht wurde.

In ihren besten Zeiten veröffentlichte die O-Schweiz sogar einen Artikel von Zeyer über den einflussreichen und reichen Sherkati-Clan in St Gallen, nachdem das «Tagblatt» wo er zuerst publiziert war, ebenfalls nach einem leisen Lufthauch von Drohung eingeknickt war und den Text, obwohl unangreifbar recherchiert, ebenfalls ohne den Autor zu informieren vom Netz nahm.

Es war dann wirklich ein Treppenwitz der Geschichte, dass das damals mutige Blatt O-Schweiz sich später genauso feige verhielt.

Seither ist der Traffic eingebrochen, die Bedeutung hat sich in Luft aufgelöst, das Organ ist komatös, wird künstlich beatmet und wankt wie ein Zombie durchs Internet.

Nun hat sich auch die Co-Chefredaktorin entschlossen, das sinkende Schiff zu verlassen. Obwohl sie damals noch hinter dem ruppigen Rausschmiss von Zeyer stand.

Immerhin, ein später Lerneffekt, ist zu vermuten.

Aber bei aller – längst nicht mehr persönlich motivierten – Kritik an diesem Trauerspiel: es ist wieder einmal bedauerlich, wie bei der «Hauptstadt», bei «bajour», bei der «Republik» beim «Nebelspalter», wie mit viel oder wenig Geld durchaus im Ansatz sinnvolle Projekte und Produkte verludern, abgehalftert werden, nur noch aus Gewohnheit eine immer kleiner werdende Ingroup oder Gesinnungsblase bespassen, rasant an Relevanz verlieren (wenn es die überhaupt mal gab), und schliesslich früher oder später mit dem üblichen Gequengel (die Umstände, die Welt, die ungerechte, der Markt, das Schwein) eingehen.

Aber niemals, kein einziges Mal suchen die Versager die Schuld daran bei sich selber.

Das «Magazin» spinnt

Es gibt Texte, die sind besorgniserregend.

«Beim ESC vertritt Nemo die Schweiz. Das Lied zertrümmert das Dogma der Zweigeschlechtlichkeit und ist schon jetzt ein Gewinn. Für uns alle.»

Einen solchen Lead muss man wirklich abschmecken, bevor man ihn angewidert ausspuckt. Der erste Satz mag noch knapp angehen, obwohl es doch die Frage ist, ob dieser Sänger einfach «die Schweiz» vertritt. Der Sänger trällert nun bei der wohl seichtesten Musikveranstaltung Europas (und es gibt inzwischen ein grosses Feld ernsthafter Konkurrenten, aber der ESC schlägt nach wie vor alle). «The Code» ist voll hohlem Pathos, mit dem schon Conchita Wurst (wo ist die Wurst eigentlich geblieben?) triumphierte, plus ein Mix von diesem und jenem, was gerade musikmodisch angesagt ist, wobei da und dort vielleicht ernste Copyrightprobleme auftauchen könnten.

Dabei ist Nemo sozusagen ein singender Kim de l’Horizon, was beweist: schlimmer geht immer. Da kann das «Magazin» nun aber locker noch einen draufsetzen.

Christof Gertsch ist ein feiger Mensch. Als er bei der Preisverleihung vom «Schweizer Journalist» die Möglichkeit bekam, endlich mal ein klärendes Wort zur Roshani-Affäre beim «Magazin» zu sagen, druckste er nur herum. Dabei stand im Raum, dass er laut der gefeuerten Mobberin Ohren- und Augenzeuge gewesen sein soll, wie der damalige Chefredaktor die Redaktorin vor versammelter Mannschaft übel angegangen sei.

Er und Michael Krogerus, auch so ein Westentaschenheld, hätten hier einmal die Möglichkeit gehabt, ein wenig Zivilcourage zu beweisen und sich zu einem klaren Statement durchzuringen. Aber nein, mutig sind die nur auf Papier oder vor dem Bildschirm; in der Realität sieht’s ganz anders aus.

Dieser Gertsch behauptet nun also, dass der Schlagersänger Nemo mit seinem Liedlein «das Dogma der Zweigeschlechtlichkeit» zertrümmere. Was soll daran dogmatisch sein, dass es schlichtweg zwei biologische Geschlechter gibt? Weiss Gertsch überhaupt, was ein Dogma ist? Vielleicht macht er sich mit einem Blick auf Wikipedia kundig.

Und wieso soll ein seichter Schlager diese biologische Tatsache «zertrümmern»? Meint Gertsch damit, dass nach diesem Gesang die Zweigeschlechtlichkeit in Trümmern zu unseren Füssen läge?

Fast 35’000 A lang, das traut sich sogar die «Republik» nicht immer, labert sich Gertsch einen ab. Philosophiert über einen Banal-Schlager, als gäbe es hier einen neuen Hölderlin zu entdecken. Dabei gelingen ihm Stilblüten wie:

«Nemo kämpft für das Recht, uneindeutig zu sein in einer Welt, die Eindeutigkeit liebt.»

Der Schlagersänger kämpft für ein Recht? Wie kämpft er denn, abgesehen davon, dass er einen Schlager trällert?

Aber Gertsch ist ja noch nicht fertig mit seiner eindeutigen Lobhudelei am untauglichen Objekt. Diese angebliche Zertrümmerung eines Dogmas sei zudem ein Gewinn. Was wird da eigentlich gewonnen? Nemos Kampf um sein Recht auf Uneindeutigkeit? Meine Güte, David Bowie hat mit Uneindeutigkeiten gespielt, war androgyn, geschminkt, ein Zwitterwesen, aber dennoch auch Mann. Und fantastische Musik hat er erst noch gemacht. Aber wenn man ihn gefragt hätte, ob er das Dogma der Zweigeschlechtlichkeit habe zertrümmern wollen, dann hätte er als höflicher Engländer nur gesagt: I beg your pardon?

Was also an diesem Song von Nemo ein Gewinn sein soll (ausser, auf seinem Bankkonto), das bleibt schleierhaft. Aber Gertsch ist ja noch nicht fertig. Das Zertrümmern sei nicht nur ein Gewinn, sondern einer «für uns alle». Also wenn ZACKBUM auch «uns alle» ist: nein, sorry, wir sehen da keinen Gewinn.

Höchstens einen Verlust. An Lebenszeit. Am Glauben, dass das «Magazin» noch in der Lage ist, aus eigenen Kräften einen sinnvollen Text abzusondern. Was hier in Trümmern liegt, ist ein einstmals anspruchsvolles Organ, das durchaus ab und an nennenswerte und hochstehende Stücke veröffentlichte.

Inzwischen dampft es konsequent 20’000 Meilen unter dem Meer der Mittelmässigkeit, quält den Leser und ist zur Spielwiese von selbstverliebten Autoren verkommen, die sich furchtbar wichtig vorkommen, wenn sie absoluten Unsinn absondern, das aber mit ernster Miene.

Wäre ihre Meinung wirklich mal gefragt, schweigen sie hingegen feige. Alles kleine Nemos, kleine Niemande.

Ein Hauch von Vernunft

Ein Gericht entschärft die Killerwaffe «sexuelle Belästigung».

Zunächst die Packungsbeilage: natürlich gibt es sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz, ungehörige Bemerkungen, sogar Übergriffe, besonders widerlich, wenn dabei Abhängigkeitsverhältnisse und Hierarchien ausgenützt werden.

Auf der anderen Seite ist der Vorwurf einer verbalen sexuellen Belästigung zur Killerwaffe denaturiert, die Karrieren schlagartig beenden kann, oder Arbeitsverhältnisse. Besonders widerwärtig ist dieser Vorwurf, wenn er anonym erhoben wird, der Vorfall Jahre zurückliegt, die Tat mündlich erfolgt sein soll und niemals angezeigt wurde.

Besonderes Ziel solcher Vorwürfe sind Prominente, weil damit die Beschuldigerinnen (es gibt sehr wenig Männer unter ihnen) sich selbst ein Scheibchen Ruhm oder Geld abschneiden wollen. Mit wenigen Ausnahmen sind all diese Vorwürfe in sich zusammengefallen, besonders widerwärtig im Fall des Rammstein-Sängers, der immerhin Geld und Standing hatte, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Ein amoklaufender Schweizer Journalist des Qualitätskonzerns Tamedia forderte sogar die Absetzung aller Konzerte Rammsteins in der Schweiz, obwohl selbstverständlich die Unschuldsvermutung gelte.

Ein Oberchefredaktor des Ringier-Verlags wurde aufgrund niemals konkretisierter Vorwürfe freigestellt und entsorgt. Die Ergebnisse einer angekündigten Untersuchung wurden unter Verschluss gehalten. Einem Ex-Chefredaktor wurden aus heiterem Himmel auf der Riesenplattform «Der Spiegel» üble Vorwürfe gemacht. Dass sie von einer nach Mobbing gefeuerten Mitarbeiterin stammten, die frustriert war, weil sie eigentlich seinen Posten bekommen wollte, was soll’s. Herausragend war hier die Feigheit aller «Magazin»-Mitarbeiter. Die laufen sonst mit dem erhobenen moralischen Zeigefinger herum, waren aber hier nichts Manns genug, die Behauptungen, dass die Ex-Redakteurin auch coram publico vor der Redaktion übel angegangen worden sei, zu bestätigen – oder zu dementieren.

Schliesslich gibt es den Fall eines linken Starreporters, der zuerst freigestellt, dann fristlos gefeuert wurde. Aufgrund von anonymen, teils Jahre zurückliegenden Anschuldigungen, die ebenfalls niemals zuvor zur Anzeige gebracht worden waren. Und wir erinnern uns an die haltlosen Behauptungen von 78 erregten Tamedia-Redaktorinnen, von denen sich keine an die interne Ombudsstelle gewandt hatte, deren Vorwürfe allesamt so abstrakt formuliert waren, dass sich kein einziger überprüfen, geschweige denn erhärten liess.

All das muss man im Hinterkopf haben, wenn man ein Urteil des Zürcher Obergerichts begrüsst, über das Tamedia berichtet: «Ein Ex-Bankdirektor bekommt Geld von seiner ehemaligen Arbeitgeberin, weil diese ihm das rechtliche Gehör versagte. Er bekommt dafür rund 70’000 Franken.»

Auch er war Opfer der Anschuldigung sexueller Belästigungen geworden. Die Vorgeschichte: «Eine Angestellte hatte den Direktor im August 2018 bei der internen Ombudsfrau für Verhalten und Ethik gemeldet. Die Bank untersuchte den Fall. Sie kam dabei zum Schluss, dass die von der Angestellten sowie von weiteren Mitarbeitenden beschriebenen unangemessenen Verhaltensweisen mit grosser Wahrscheinlichkeit stattgefunden hatten

Immerhin suchte hier niemand den Weg an die Öffentlichkeit. Die Bank entliess daraufhin den Mitarbeiter mittels ordentlicher Kündigung, der wehrte sich dagegen und verlangte eine Entschädigung. Das Zürcher Obergericht gab ihm nun recht. Er sei damals mit den Vorwürfen überrumpelt worden, die Bank «informierte ihn dabei weder über die Namen der angeblich belästigten Personen noch über Ort, Zeitpunkt und genaue Art und Weise der ihm vorgeworfenen Handlungen».

Und nun kommt der entscheidende Punkt:

«Die Bank hatte geltend gemacht, damit – wie in den Merkblättern festgehalten – die Anonymität der meldenden Personen zu schützen. Sichere die Bank ihren Mitarbeitenden Vertraulichkeit zu, könne dies aber nicht zulasten der Verteidigungsmöglichkeiten des Angeschuldigten gehen, hält das Obergericht nun fest.»

Daraus folgt: «Dem Bankdirektor sei «aufgrund der mangelhaften Spezifizierung der Vorwürfe die Möglichkeit genommen worden, allfällige entlastende Tatsachen vorzubringen». Ihm sei das rechtliche Gehör nicht gewährt worden. Die Kündigung sei damit missbräuchlich erfolgt.»

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eigentlich müsste ihm noch ein zweiter folgen. Wer – geschützt durch Anonymität – ehr- oder persönlichkeitsverletzende Behauptungen öffentlich oder innerhalb eines Unternehmens äussert, müsste dafür zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie sich als unwahr oder nicht beweisbar herausstellen.

Da wird nun ein Geheul von Kampffeministinnen ertönen, dass damit die Gegenwehr gegen sexuelle Übergriffe jeglicher Art erschwert werde. Andererseits kann es doch nicht sein, dass jeder, der dabei erwischt wird, wie er Ehrverletzendes über jemand anderen sagt, dafür sanktioniert wird. Nur bei der Killerwaffe «verbale sexuelle Belästigung» soll das dann nicht gelten?

Hier herrscht nach wie vor auch eine Beisshemmung seitens der Unternehmen. Eigentlich hätte Tamedia die Unterzeichnerinnen des Schmähbriefs schadenersatzpflichtig machen müssen. Schliesslich fügten sie dem Konzern mit haltlosen Behauptungen einen messbaren Reputationsschaden zu. Aber so sehr Pietro Supino sonst aufs Geld achtet, hier traut er sich nicht.

Somm simmert

Die Schwätzerin und der Dampfkochtopf in der «SonntagsZeitung».

Irgendwie bilden die beiden ein Traumpaar. Auf der einen Seite Gülsha Adilji. Die versucht in krampfhafter Jugendsprache, nichtige Anlässe zu nichtigen Kolumnen mit nichtigen Worten umzuschreiben.

Diesmal hat sie sich den Weltfrauentag ausgesucht, der sich leider nicht dagegen wehren kann: «Nicht nur das System benachteiligt mich, auch mein endokrines System bzw. mein Zyklus fuckt mit meiner Laune, Resilienz, Schlafqualität, meinem Wohlbefinden, Energielevel etc., dazu kommen Traumata, die ein Mädchen halt so auf den Weg mitbekommt, die werden ihr ungefragt in den Lebensrucksack reingewürgt.»

Hat das jemand verstanden? Nicht wirklich, aber das macht nichts, die Autorin selbst wohl auch nicht. Noch eine Kostprobe: «ALLE Mikrofone gehören an solchen Tagen vor die Gesichter von FLINTAS!» Auch nicht verstanden? Da kann ZACKBUM helfen; FLINTAS sind «Frauen, Lesben, inter, nicht-binäre trans und agender Personen». Immer noch keine Ahnung, was das sein soll? Tja, da können wir auch nicht mehr helfen.

Auf der anderen, bzw. auf der gleichen Seite: dem hier können wir erst recht nicht mehr helfen. Wenn er nicht gerade das Geld seiner Investoren mit dem Randgruppen-Blättchen «Nebelspalter» verröstet, darf er bei der SoZ wüten. Das ist dann nicht weniger merkwürdrig als das Gestammel von Adilji. «Moralischer Bankrott», donnert Markus Somm. Und erzählt nochmal die Geschichte nach, wie ein fudamentalistischer Wahnsinniger auf einen Juden eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt hat.

Da haben zwar schon so ziemlich alle alles drüber geschrieben, aber halt Somm noch nicht. Somm ist Historiker, also erzählt er nochmals die Geschichte des Mordes an einem Juden anno 1942 nach. Die wurde zwar auch schon x-mal erwähnt, aber eben noch nicht von Somm.

Aber dann betritt er doch etwas Neuland und ortet einen moralischen Bankrott. Bei dem 15-jährigen Messerstecher, seinem Umfeld, seiner Familie, bei denjenigen, die ihn zu dieser Tat angestachelt haben? Nein, Somm ist entschieden origineller:

«Dass junge Menschen, darunter auch manche Christen oder ehemalige Christen, an Demonstrationen teilnehmen, wo offen zum Genozid an den Juden aufgerufen wird – denn nichts anderes bedeutet der englische Code «From the River to the Sea», auch wenn semantische Appeaser sich auf den Kopf stellen – dass dies unter unseren Augen mit freundlicher Genehmigung einer rot-grünen Stadtregierung geschieht: Es ist ein moralischer Bankrott.»

Somatische, Pardon, semantische Appeaser, das ist wenigstens originell; genauer gesagt origineller Unfug. Aber immerhin.

Somms Bankrotterklärung besteht darin, dass er die Ausübung des Demonstrationsrechts, auch unter Verwendung von Slogans, die ihm nicht passen, aber nicht strafbewehrt sind, als Bankrotterklärung einer Regierung denunziert, die ihm auch nicht passt.

Aber lieber eine solche rot-grüne Stadtregierung als ein Somm, der bestimmen dürfte, welche Slogans erlaubt sind und welche nicht.

Somm läuft weiter Amok: «Wir, oder genauer: unsere Politiker und Behörden, bringen es offenbar nicht mehr fertig, eine der vornehmsten Staatsaufgaben, die Herstellung von Sicherheit für alle, zu garantieren.» Ob er wohl weiss, was er da schreibt? Das sei ein «Staatsversagen», behauptet Somm. Dass es der Staat nicht verhindern kann, dass Menschen zu Tode kommen, auch durch Gewalttaten? Nichtmal ein orwellscher Überwachungsstaat könnte das völlig ausschliessen, also ist die Behauptung, das sei ein Staatsversagen, Unfug. Oder ist jeder Ermordete in der Schweiz, jeder Verkehrstote, jedes Unfallopfer ein Staatsversagen?

Aber damit ist sein verbaler Amoklauf noch nicht zu Ende: «Wir haben es weit gebracht – mit unserer Naivität, unserer Schwäche, unserer Feigheit, die sich hinter menschenrechtlichen Ausflüchten versteckt, hinter bürokratischen Rücksichten, hinter dem elitären Unwillen, realistisch zu werden.»

Schwäche, Feigheit? Menschenrechtliche Ausflüchte? Was will der Mann denn? Stärke, Mut, weg mit den Menschenrechten? Er traut sich da nicht, konsequent weiterzugehen und flüchtet sich in die Geschichte: «Die drei Haupttäter (des Judenmords, Red.) von Payerne wurden 1943 mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft, einer galt als minderjährig (19) und erhielt 20 Jahre.»

Also wäre es laut Somm mutig, das Jugendstrafrecht über Bord zu werfen und den Messerstecher lebenslänglich wegzusperren, wenigstens aber für 20 Jahre? Wieso nicht gleich Kopf ab, das wäre doch wenigstens eine Ansage. Und wenn wir schon dabei sind: pädophile Straftäter gehören kastriert, Mörder hingerichtet, Auge um Auge, Zahn um Zahn.

Adilji und Somm auf einer Seite. Ein Alptraumpaar, eine wöchentliche Zumutung für den Leser.

Die tapferen Träumer

Ein Blick in die WoZ ist wie eine Zeitreise.

Eine Reise in eine Zeit, als wünschen und wollen noch hoch im Kurs standen. Immerhin, das muss man der WoZ lassen: im Gegensatz zu ihrer missratenen Schwester «Republik» macht sie viel weniger Gedöns und ist vor allem nicht ständig am Rand der Pleite.

Ungehemmt kämpft die WoZ weiterhin gegen alles, was von rechts kommt. Und das ist ja eine ganze Menge. Aktuell die Anti-Chaoten-Initiative der SVP. «Das Demokratieverbot», überschreibt Merièm Strupler ihren kämpferischen Kommentar. Sie singt das hohe Lied der Demonstrationen: «Emanzipatorische Protestbewegungen wandeln individuelle Ohnmacht in gemeinsame Kraft. Sie sind das, was – in Anbetracht der Weltlage – Mut macht. Und Hoffnung.»

Die will die SVP zunichte machen. Aber nicht mit der WoZ: «Denn die Initiative und der lediglich homöopathisch abgeschwächte Gegenvorschlag sehen eine generelle Bewilligungspflicht für Demonstrationen und eine zwingende Kostenüberwälzung von «ausserordentlichen Polizeieinsätzen» auf Organisatorinnen und Teilnehmer von Versammlungen vor. Das gefährdet die Meinungs- und Versammlungsfreiheit – insbesondere bei spontanen Demonstrationen und Gegenkundgebungen. Grundrechtsexpert:innen halten beide Vorhaben für rechtswidrig

Diesen Unsinn verzapfte schon der Tagi. Wäre die Initiative rechtswidrig, würde sie nicht zur Abstimmung kommen, denn rechtswidrige Initiativen, aber es ist hoffnungslos.

Auch in Basel sollen «die Polizeikosten – in neoliberaler Manier – auf Demonstrant:innen» abgewälzt werden. Das ist natürlich eine Unverschämtheit, wieso soll der Steuerzahler nicht weiterhin dafür aufkommen, was Chaoten, Randalierer und Krawallanten vom Schwarzen Block für Schäden und Kosten verursachen? Wo bleiben da deren demokratische Rechte, Schaufenster von harmlosen Kleingewerbetreibenden einzuschlagen?

Hier verlangt die Initiative, verdammte Frechheit: «Hinzu kommen Zivilklagen, über die Geschädigte Schadenersatz erlangen können.» Statt stolz den Obolus zu entrichten, den man als Demokrat halt zu zahlen hat, wenn sich wild gewordene Chaoten austoben möchten. Ein Schädiger soll haftbar gemacht werden, was für ein undemokratischer, geradezu putanesker Einfall.

Aber dann stellt die Autorin die grossen Zusammenhänge her: «Sei es der grosse Schweizer Landesstreik 1918 für eine AHV, der Einsatz der Suffragetten für das Frauenstimmrecht, der Kampf für den Achtstundentag oder seien es die Jugendunruhen – Stichwort «Züri brännt» – in den achtziger Jahren, die der biederen Finanzstadt kulturelle Freiräume brachten: Oft zeigt sich die Legitimität eines Anliegens erst im Verlauf der Geschichte, wenn die Kämpfe darum so weit zurückliegen, dass die Distanz einen anderen Blick auf sie ermöglicht.»

Eigentlich sollte man eine solche freche Geschichtsvergessenheit auch schadensersatzpflichtig machen. Ganz zum Schluss dann der Rücksturz in die Gegenwart, die überhaupt nicht schön ist. Denn wir leben in schlimmen Zeiten: «Eine Zeit, in der Autoritarismus gedeiht, in der in Italien eine faschistische Partei regiert und in Deutschland eine Partei die Deportation von Millionen Menschen plant. Soll in einer Zeit wie dieser tatsächlich das Demonstrationsrecht eingeschränkt werden?»

Auch hier muss man sich fragen, in welcher Parallelwelt Strupler lebt – und ob es gelingen mag, sie vorsichtig an die Wirklichkeit heranzuführen, ohne dass ihr die ideologische Brille runterfällt.

Geht’s noch schlimmer? Oh ja, wenn sich Chefredaktor Kaspar Surber, der in seiner bornierten Selbstherrlichkeit nicht auf Fragen antwortet, sein Kriegsgeschrei ertönen lässt. Natürlich hat auch er es auf Russland abgesehen, denn: «In Russland – und in den Gebieten, die Putin in seinen grossrussischen Fantasien für sich reklamiert – regiert die nackte, zügellose, obszöne Gewalt.»

Dagegen der degenerierte, schwache Westen, Surber wird geradezu verschroben-lyrisch: «So dringlich die militärische Unterstützung der Ukraine bleibt, so skeptisch sind die Aufrüstungspläne der Nato-Staaten zu werten, vom «Aufwuchs» der Schweizer Armee ganz zu schweigen: Die Engführung auf eine rein militärische Antwort auf den russischen Autoritarismus führt in ein Kriegsfieber, das an Putins Absichten vorbeideliriert

Hä? Offenbar ist die Einnahme halluzinogener Stoffe während des Schreibens bei der WoZ erlaubt. Aufwuchs, Engführung, vorbeidelirieren? Nein, jetzt muss zugepackt werden; in bester Manier wie Kornelius, Häsler und andere Sandkastengeneräle fordert Surber: «Es braucht endlich eine Rohstoffaufsichtsbehörde und ein öffentliches Register der wirtschaftlich Berechtigten von Firmen. Denn nur so können Umgehungen der Sanktionen verhindert, die Oligarchenvermögen beschlagnahmt und der Ukraine übergeben – und so Putins grosser Diebstahl gestoppt werden

Also russische Besitztümer sollen, weil sie russisch sind, enteignet und dem korruptesten Staat Europas in den Rachen geworfen werden. Ob Surber das vielleicht bereut, wenn er aus dem Rausch erwacht? Aber es fehlt ihm noch die Schlusspointe:

«Dass die Schweizer Politik stattdessen lieber darüber streitet, ob sich einzelne Rom:nja allenfalls einen Schutzstatus S für ukrainische Geflüchtete erschwindelt haben könnten – das sagt nicht nur alles zur Selbstverzwergung der Schweiz, sondern auch zur hiesigen Feigheit

«Rom:nja», das ist hohe, aber unverständliche Sprachkunst. Inhaltlich ist’s leider überhaupt keine Kunst. Dass versucht wird, offensichtlichen Missbrauch des Asylwesens zu verhindern, ist für Surber Ausdruck von Feigheit. Da wäre es doch schön, wenn er mutig einen Fonds für solche Schwindelfälle gründen würde und mit dem eigenen Gehalt vorbildlich auffüllen. Damit das der feige Schweizer Steuerzahler nicht mehr tun muss. Dieser Feigling schüttet jedes Jahr ungefragt und weitgehend ohne Murren 1,7 Milliarden Franken für Ukraineflüchtliunge aus. Von denen nur eine radikale Minderheit nicht dem Steuerzahler zur Last fällt. Dafür alle Sozialleistungen bekommen, von denen viele Schweizer nur träumen können.

Apropos Feigheit: wie hält es Surber eigentlich mit der Aufrüstung der Schweizer Armee angesichts dieses Monsters im Osten? Ja? GSoA oder neue Panzer? Kriegsdienstverweigerung oder Mann an der Waffe? Ja, bitte?

Was für ein abgehobener Traumtänzer. Benebelt, berauscht, bescheuert und allerhöchstens in seiner engsten und miefigsten Gesinnungsblase wohlgelitten.

Feige «Ostschweiz»

Wie sich eine schwache Redaktion ins Bockshorn jagen lässt.

Es gab Zeiten, da veröffentlichte «Die Ostschweiz» einen Artikel, den das St. Galler «Tagblatt» feige nach einem Druckversuch gelöscht hatte – ohne den Autor auch nur anzuhören.

Die Zeiten ändern sich. Jetzt löscht «Die Ostschweiz» feige einen Artikel nach einem Druckversuch, ohne den Autor auch nur anzuhören.

Zurzeit ist viel die Rede davon, wie Medien schnell unter juristischen Drohungen einknicken. Hier haben wir ein Paradebeispiel, das sich am besten am Fragenkatalog erklären lässt, auf den die Redaktionsleitung nicht einmal antwortete.

Im seriösen Journalismus, den ich im Gegensatz zu Ihnen betreibe, gibt man vor Publikation (oder dem Gegenteil) dem Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme. Et voilà.

  1. Sie haben ohne Rücksprache mit mir meinen Artikel «Jolanda Spiess-Hegglin: Sie klagt mal wieder» gelöscht. Halten Sie das für ein korrektes Vorgehen?
  2. Sie haben mir gegenüber als Begründung, wieso Sie den Artikel löschen «werden» – dabei war er schon gelöscht –, angegeben, dass «die Anwältin» (gemeint ist sicherlich RA Zulauf) behauptet habe, der Artikel könne nicht «objektiv» sein, weil es einen «Rechtsstreit» zwischen ihr und mir gegeben habe. Wieso soll das ein Grund sein, den Artikel, ohne den Autor anzuhören, zu löschen?
  3. Was soll an dem Artikel «nicht objektiv» sein? Wie Sie sicherlich wissen, gibt es Werturteile, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Und es gibt Tatsachenbehauptungen, die wahr oder falsch sind. Werden sie angezweifelt, muss das begründet werden; wer die Tatsachenbehauptungen aufgestellt hat, muss Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Wieso sind diese Selbstverständlichkeiten hier nicht passiert?
  4. Wäre es nicht ein professionell-korrektes Vorgehen gewesen, RA Zulauf um Konkretisierung ihrer Vorwürfe zu bitten, mir Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und erst anschliessend eine so drastische Entscheidung in Erwägung zu ziehen?
  5. Die Behauptung von RA Zulauf, es gebe (oder habe gegeben) einen Rechtsstreit zwischen uns, entspricht nicht der Wahrheit. Wieso glauben Sie ihr das unbenommen? Dass die Dame es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, sollten Sie doch wissen.
  6. Wie kann es sein, dass Sie sich von unsubstantiierten Drohungen einschüchtern lassen, die zudem keinerlei Bezug zum Inhalt des Artikels haben?
  7. Hat RA Zulauf irgend eine inhaltliche Kritik geäussert, wenn ja, welche?
  8. Da Sie kaum aufgrund eines Drohanrufs eingeknickt sind, liegt sicherlich ein Schriftwechsel vor. Als Opfer dieser Intrige habe ich doch das Recht, in ihn Einblick zu nehmen, oder nicht?
  9. Sie erinnern sich sicher, dass es bereits das zweite Mal ist, dass es RA Zulauf mit unwahren Behauptungen gelingt, Sie zu einer vorschnellen Löschung eines ihr nicht genehmen Artikels zu treiben. Das letzte Mal wurde dieser Fehlentscheid korrigiert und der Artikel wieder online gestellt. Trotz gegenteiligen Drohungen geschah dann nichts. Wieso sind Sie zum zweiten Mal auf diese Masche hereingefallen?
  10. Sie haben offenbar blitzartig auf die Drohungen mit falschen Behauptungen der Anwältin reagiert. Mir gegenüber haben Sie ein Gespräch verweigert und Terminprobleme vorgeschützt. Halten Sie das für ein professionelles Vorgehen?

In der Vergangenheit gab es einen ähnlichen Vorfall. Ein Artikel über Spiess-Hegglin, eine Drohung ihrer Anwältin Rena Zulauf mit haltlosen Behauptungen. Der Artikel wurde vom Chefredaktor Marcel Baumgartner auf «Die Ostschweiz» gelöscht, nach der Intervention von René Zeyer wieder aufgeschaltet. Aber nun hat das Online-Magazin aller Mut verlassen.

Damals setzte der Verwaltungsratspräsident Peter Weigelt noch zu einer wahren Lobeshymne auf den Autor Zeyer an: «Ihre klaren Analysen und ihre direkte Ansprache der Fakten und Namen sind leider in der Schweiz, wenn überhaupt, nur noch selten zu lesen. Ich freue mich daher über Ihr Mitwirken bei uns in «Die Ostschweiz“. Der hohe Leserzuspruch zeigt, dass Ihre Texte sehr geschätzt werden und zu einem Aushängeschild für unsere unabhängige und offene Medienplattform geworden sind.»

Der aktuell gelöschte Artikel war übrigens bis zur Zensur der meistgelesene … Tempora mutantur, nos et mutamur in illis. Aber wer keine Zivilcourage hat, kann auch nicht Latein.

Traurig, wie die Verelendung des Journalismus weitergeht. Aber nicht auf ZACKBUM. Daher folgt der Original-Artikel …