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Wumms: Sara Belgeri

Dem Senkblei zur Auslotung journalistischer Tiefen müssen ein paar Meter angesetzt werden.

Die Anschuldigung sexueller Belästigung ist immer heikel. Die öffentliche Anschuldigung ist noch heikler. Die öffentliche Anschuldigung, wenn es sich auch nur um C-Promis handelt, ist am heikelsten.

Denn sie beruht meistens auf einer Aussage ohne weitere Beweise, manchmal gar nur auf einem Gefühl, einem Eindruck. Die Beschuldigten (fast immer Männer, die Frau, die die #metoo-Bewegung lostrat, ist eine der wenigen Ausnahmen) sterben fast sofort den sozialen Tod.

Einzige kleine Verteidigungsmöglichkeit ist ein Fundament unserer Rechtsordnung: die Unschuldsvermutung. Ihre korrekte Anwendung kann über die Vernichtung oder Rettung einer Existenz entscheiden.

Es gibt zur Genüge Fälle, in denen sich herausstellte, dass die Anschuldigung zu recht erhoben wurde. Im aktuellen Fall handelt es sich, sollten die Vorwürfe zutreffen, um ein besonders abartiges und widerliches Verhalten.

Sollten sie nicht zutreffen – und wie in einigen Fällen zuvor, die ebenfalls vom «Spiegel» losgetreten wurden, mehren sich auch hier die Fragezeichen –, könnte nur eine konsequenten Einforderung und Anwendung der Unschuldsvermutung ansatzweise noch retten, was von der Karriere eines Schauspielers übrig geblieben ist.

So wie die rechtliche Überprüfung der Vorwürfe gegen den Sänger von Rammstein ergab, dass in keinem einzigen Fall genügend Anhaltspunkte für eine Anklage vorhanden waren.

Die Untersuchung in Deutschland in Sachen Fernandes/Ulmen wurde von der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, mangels Kooperation der Anzeigeerstatterin. Die Untersuchung in Spanien wurde sistiert, mangels Kooperation der Anzeigeerstatterin. Ihr Vorwurf, ihr Ex-Gatte habe sie in Spanien tätlich angegriffen und sei deswegen kurzzeitig festgenommen worden, scheint nicht ganz der Wahrheit zu entsprechen. Und schliesslich bleibt die Frage, wieso das angebliche Opfer erst mehr als ein Jahr später nach erfolgter Scheidung mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gegangen ist.

Und in dieser Gemengelage meldet sich die «Blick»-Redaktorin Sara Belgeri zu Wort. Sie habe Politikwissenschaften und internationale Beziehungen studiert und die Ringier Journalistenschule absolviert. Von dieser Ausbildung scheint aber nicht viel hängen geblieben zu sein.

In einem Kommentar fragt sie doch allen Ernstes: «Wie wäre es mit der Glaubwürdigkeitsvermutung?» Man fragt sich wieder fassungslos, wieso alle Kontrollinstanzen versagt haben und zuliessen, dass ein solch hanebüchener Unsinn publiziert wird.

Kurzer Auszug aus der Absurdlogik: «Das Prinzip der Unschuldsvermutung soll nicht infrage gestellt werden, sie ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Dennoch ist der Reflex irritierend. Zu oft wird er als Mittel genutzt, Opfer sexualisierter Gewalt zu diskreditieren.»

Und noch mehr Stuss: «Natürlich gilt: Vor Gericht entscheidet das Recht. Aber wer Anschuldigungen vorschnell mit der Unschuldsvermutung zurückweist, trägt dazu bei, dass Opfern weniger Vertrauen entgegengebracht wird als Beschuldigten.»

Himmels willen. Wo soll man in diesem gedanklichen Totalschaden anfangen? Zuerst behauptet sie, die Unschuldsvermutung solle nicht infrage gestellt werden. Dann tut sie genau das. Sie soll in Wirklichkeit keineswegs dazu dienen, Opfer zu «diskreditieren». Sie trägt auch in keiner Art und Weise dazu bei, dem Opfer weniger Vertrauen entgegenzubringen als dem Beschuldigten.

Sondern die Unschuldsvermutung, arg strapaziert und missbraucht, soll verhindern, dass der Mob, dass haltlose Journalisten um der Sensation willen die soziale Existenz eines Menschen vernichten. Verantwortungslos und haftungsfrei.

Das gilt auch bei anderen Fällen. Wer weiss denn noch, dass der gefallene Starbanker Pierin Vincenz bis heute so unschuldig ist wie jeder Leser dieses Artikels?

Das dümmliche «da wird schon was dran sein» verurteilt vorschnell und gnadenlos. Insbesondere beim Vorwurf von sogenannter «sexualisierter Gewalt» gilt fast automatisch nicht die Unschuldsvermutung, sondern die Schuldgewissheit. Der Mann, das Schwein, da muss ja was dran sein.

Wer das auch nur zu hinterfragen wagt, wer nicht lauthals in den Chor der Angewiderten einfällt, ist ein (natürlich männlicher) Komplize, typisch, will das weibliche Opfer nochmal zum Opfer machen, den männlichen Täter salvieren, seine schweinischen Taten relativieren.

Aber zu fordern, dass hier eine «Glaubwürdigkeitsvermutung» gelten solle, setzt dem Ganzen wirklich die Krone auf. Die gelte dann natürlich nur für das vermeintliche Opfer, für die Anklägerin. Die Glaubwürdigkeit des Beschuldigten? Ach was, Schwein ist Schwein, der missbraucht doch nur die Unschuldsvermutung.

Deren «Prinzip» solle zwar nicht infrage gestellt werden, sie gleichzeitig aber prinzipiell ausgehebelt werden.

Auch auf die Gefahr hin, dass das als sexistisch denunziert wird: wieso lässt man eine Frau einen solchen Stuss, so etwas aberwitzig Unlogisches und zudem Brandgefährliches publizieren? Haben da alle beim «Blick» gepennt oder Beisshemmung gehabt – aus Furcht, dass sonst die Unschuldsvermutung auch für sie nicht mal mehr im Prinzip gälte?

Weltmeister im Behauptungs-Journalismus

«Leaks», «Papers», «Secrets». Synonyme für Versagen.

Die gute Nachricht ist: seit mehr als zweieinhalb Jahren ist Ruhe im Karton. Damals erschienen die sogenannten «Pandora Papers». Und es entstand, wie einer der Beteiligten frustriert einräumte, ein «Skandal, der keiner wurde».

Das ist fast richtig. Denn Skandale waren all diese Veröffentlichungen von gestohlenen Geschäftsunterlagen, «Swiss Leaks», «Offshore Leaks», «Paradise Papers» oder «Panama Papers».

Schon die Namen Leaks und Papers waren reines Framing. Es handelte sich nicht um Lecks oder einfach Papiere. Bislang unbescholtenen Firmen wurden hochvertrauliche Geschäftsunterlagen gestohlen, mit durchaus hoher krimineller Energie und einem enormen Zeit-, sowie Geldaufwand. Wer hinter all diesen Diebstählen stand, wer darauf verzichtete, ein ungeheuerliches Erpressungspotenzial auszunützen – das war den an dem Ausschlachten der Hehlerware beteiligten Journalisten völlig egal.

Sie versagten schon am Anfang jeder solchen Reportage, wo sich der Journalist – trotz aller Versuchung – fragen muss, aus welchen Motiven er denn angefüttert wird, ob eine Vorselektion stattgefunden hat, wieso zum Beispiel niemals Briefkastenfirmen in den USA oder Grossbritannien aufflogen, obwohl das die beiden Staaten mit der grössten Dichte solcher Einrichtungen sind – und in den USA zudem die grössten Geldwaschmaschinen der Welt stehen.

Da es sich um ungeheuerliche Datenberge im Terabytebereich handelte, machten sich ganze Teams weltweit an die Arbeit. In der Schweiz war Tamedia federführend dabei, natürlich zusammen mit der «Süddeutschen Zeitung», während andere seriöse Organe wie sogar der «Spiegel» von einer Beteiligung Abstand nahmen.

Das Durchforsten der Datenberge war natürlich zeitintensiv, das schlecht benannte «Recherchedesk» von Tamedia war wochen-, monatelang ausgelastet damit, einzelne Namen herauszupflücken und dann in sorgfältig juristisch abgedämpften Formulierungen («weist darauf hin», «könnte bedeuten», «wird normalerweise für Geldwäsche», «gibt keine andere Erklärung als») ans mediale Kreuz zu nageln.

Allerdings hatte insbesondere Tamedia Pech. Trotz aller Bemühungen waren keine saftigen Fälle mit Schweizbezug herauszukitzeln. Gunter Sachs selig mögliche Steuerhinterziehung vorzuwerfen: ein Totalflop. Den schweizerisch-angolanischen Geschäftsmann Jean-Claude Bastos fertigzumachen, seine Firmen zu ruinieren, während er in einem angolanischen Höllenknast schmorte – ein Skandal. Sämtliche aufgrund von Verleumdungen in der «SonntagsZeitung» angestossenen Prozesse endeten mit Einstellung – oder Freisprüchen. Alle.

Der federführende Journalist Christian Brönnimann zeigte null Unrechtsbewusstsein oder wenigstens ein schlechtes Gewissen. Er könne ja nichts dafür, was Strafverfolgungsbehörden so täten.

Nun haben auch die «Panama Papers» ihr klägliches Ende gefunden. Dieser Datendiebstahl ruinierte die panamaische Firma Mossack Fonseca. Sie war bis 2015 in ihrer vierzigjährigen Existenz niemals in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Sie stellte Finanzgefässe her, die dann von anderen vertrieben wurden. Völlig legal.

Daraus machte die Journaille dann einen weiteren «Riesenskandal», «Kriminelle, Prominente, Staatsoberhäupter» und natürlich «das Umfeld von Putin» benützten solche Konstrukte, als «geheime Verstecke in Steueroasen». Selbst wenn es so wäre: auch das ist meist legal, nicht strafbar. Aber diese einfache Unterscheidung wurde durch «illegitim und amoralisch» ersetzt.

Und wieder draufgedroschen, bis auch dieses Soufflé im kalten Wind der Wirklichkeit zusammenfiel.

Nun hat noch ein panamaisches Gericht die dort Angeklagten auf ganzer Linie freigesprochen. Nach der sorgfältigen Untersuchung von knapp einer halben Million Aktenseiten.

Indem die Journalistenhehler die ihnen zugespielten Daten zum Aufbauschen von Skandalen und zur Auflagesteigerung verwendet hatten, sei natürlich die juristisch zwingende Aufbewahrungskette unterbrochen worden. Wird am Tatort ein blutiges Messer gefunden, muss das eingetütet, beschriftet und ordentlich in die Asservatenkammer überführt werden. Damit es als Beweismittel taugt.

Fingern Dutzende von Journalisten dran herum, ist es rechtlich wertlos. Zudem reichten «die übrigen Beweise nicht aus, um die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten festzustellen». Zwei gewaltige Klatschen für die Hehler.

Denn wären sie nicht so verantwortungslos auf Skandal gebürstet gewesen, hätten sie das getan, was jeder Staatsbürger beim Empfang von Hehlerware tun sollte: sie den zuständigen Behörden übergeben. Aber das ist bis heute nicht und in keinem Fall erfolgt, höchstens partiell und parteilich.

So wie die «Rundschau» sich überflüssig macht, könnte eigentlich auch dieses «Recherchedesk» eingespart werden. Fiele niemandem wirklich auf.

Resozialisierung mal anders

Normalerweise ist heute der Vorwurf «sexuelle Belästigung» tödlich.

Wie steht es aber mit Sex mit Kindern? 2003 wurde ein Urteil rechtskräftig, mit dem ein Journalist wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen wurde. Dafür kassierte er eine bedingte Gefängnisstrafe von 14 Monaten.

Danach war es natürlich mit seiner Karriere in der Schweiz vorbei, er wechselte nach Deutschland. Um einige Jahre später als Redaktor in der Schweiz wieder aufzuerstehen.

Selbstverständlich ist das ein löbliches Beispiel von gelungener Resozialisierung. Genau das ist auch der Sinn unserer Rechtsprechung; eine Strafe soll nicht einfach Bestrafung sein, sondern einen Gestrauchelten wenn möglich wieder auf den rechten Weg zurückführen.

Daher soll das hier keinesfalls eine nachträgliche Nachverurteilung sein. Nur: der Unterschied zu den meisten aktuellen «#metoo»-Fällen liegt auf der Hand. Während es in diesen Fällen identifizierbare Opfer gab, eine ordentliche Gerichtsverhandlung, die mit einem rechtskräftigen Urteil endete, tagt neuerdings der Volksgerichtshof, beziehungsweise die Versammlung von Scharfrichtern in den asozialen Medien und den Hetzpostillen der angeblichen korrekten Lebensart. Die lautstark über solche angeblichen Sexmonster herziehen – bis sich deren Unschuld herausstellt. Oder zumindest sich die oft längst verjährten, anonymen Beschuldigungen als substanzlos, nicht belegbar, gar erfunden erweisen.

Ein besonders abschreckendes Beispiel ist der grossartige Schauspieler Kevin Spacey. Viele Jahre zurückliegender Übergriffe beschuldigt, wie immer baute sich eine Meute von Mitläufern auf, die für Geld oder Ruhm oder beides behaupteten, auch Opfer von Spacey zu sein. Die Meute japste, er verlor alles. Ansehen, Einkommen, Karriere. Dann wurde er auf ganzer Linie freigesprochen. Selbst daran wurde noch herumgemäkelt – und seither herrscht Ruhe. Entschuldigung, Einsehen, Selbstreflexion? Null.

So ging es beim Fall des ehemaligen «Magazin»-Chefredaktors. Beim Fall des ehemaligen Oberchefredaktors der «Blick»-Gruppe, dem nicht mal explizit sexuelle Übergriffe, sondern schwammig eine «Bevorzugung» einer gewissen Gruppe von Redaktoren vorgeworfen wurde.

Und nun der jüngste Fall eines Journalisten, der ausgerechnet vom ach so korrekten Zwangsgebührenfunk SRF ans Kreuz genagelt wurde. Aufgrund von anonymen, nicht zeitlich verorteten Beschuldigungen, bei denen keinerlei Anzeigen erstattet wurden. Dennoch beschreibt SRF die Tätigkeit des Journalisten so entlarvend, dass sie auch gleich seinen Namen hätten hinschreiben können. Statt den Tanz aufzuführen, dass man weder die mutmassliche Opfer, noch den «es gilt die Unschuldsvermutung» mutmasslichen Täter namentlich aufführen wolle.

Bei allem Verständnis für Schamgefühl oder gar Angst: wer zur Vernichtung einer Karriere, einer gesellschaftlichen Existenz ansetzt, sollte vielleicht doch die Courage haben, dazu mit Namen hinzustehen. Selbst Trittbrettfahrerinnen, selbst die rachsüchtige, gefeuerte «Magazin»-Redaktorin bringen diesen Mut auf. Er ist insbesondere unabdingbar, wenn es sich um Vorwürfe handelt, die längst verjährt sind und daher nicht mehr ins Recht gefasst werden können, selbst wenn sie sich als wahr herausstellen.

Denn das wäre der Sinn der so missbrauchten Unschuldsvermutung. Sie setzt nämlich schon einmal voraus, dass es Untersuchungshandlungen einer Strafbehörde gibt. Ohne die dürfte es nichtmal diese Vermutung geben. Dann ist der Mensch nämlich schlichtweg unschuldig wie jeder andere auch, der nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Und selbst dann, nach einer Verurteilung, wird die Resozialisierung höher gewichtet als eine anhaltende Stigmatisierung als Straftäter. Wie im Fall des eingangs genannten Redaktors.

So sollte es sein. So ist es nicht. Sexuelle Übergriffe jeglicher Art sind eine Schweinerei. Finden sie am Arbeitsplatz und unter Ausnützung einer Hierarchie statt, sind sie eine doppelte Schweinerei. Wird – fast immer von Frauen – ein sexueller Übergriff behauptet, aus welchen Motiven auch immer, der oftmals schon längst verjährt wäre und der sich oftmals nicht erhärten lässt, ist das ebenfalls eine doppelte Schweinerei. Jedes einzelne Mal ein Hohn für alle wirklichen Opfer. Jedes Mal ein ungesühntes Verbrechen, weil es die Vernichtung einer Karriere, einer sozialen Existenz bedeutet.

Darüber sollten all die Japser nachdenken, die sofort herbeieilen, um mit erhobenem Zeigefinger und moralisch geschwellter Brust über einen neuerliche, widerlichen Sexismus-Skandal zu berichten, wobei natürlich die Unschuldsvermutung gelte, logo.