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Wenn der Staat Recherchen killen will

Recht haben ist gut. Aber teuer. Musste die WoZ erfahren.

Die Wochenzeitung (WoZ) musste dem Bund 5458 Franken zahlen, obwohl ihr die Unterlagen gemäss Öffentlichkeitsgesetz zustanden. Damit bremst die Verwaltung ungeliebte Nachforschungen.

In einer jüngeren Ausgabe der Wochenzeitung (WoZ) wird der Abwehrreflex des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) kritisiert. Das Seco, das zum Departement von Bundesrat Guy Parmelin (SVP) gehört, rückte die verlangten Unterlagen nur nach langem Gerichtsverfahren und unter Verrechnung von 5458 Franken Gebühren heraus. Lang bedeutet fünf Jahre und den ultimativen Entscheid im Sinne der WoZ durch das Bundesgericht. Für die WoZ war die Gebühr zahlbar, für freie Journalisten und kleine Verlage sind solche Beträge aber ein Grund, auf die Recherche zu verzichten. Genau das, was Ämter offensichtlich damit bezwecken wollen.

«Wohltuende Deutlichkeit»

Konkret ging es bei der umfangreichen Recherche der WoZ um Dokumente verschiedener Schweizer Waffenexporteure. Die WoZ klopfte dafür beim Seco an und verlangte die Namen sämtlicher Rüstungsexporteure. Die WoZ berief sich auf das Öffentlichkeitsgesetz. Dank dieses Gesetzes sollen alle Informationen und Dokumente der Bundesverwaltung öffentlich zugänglich sein. So zumindest die Theorie. Doch laut Regula Bähler, der Hausanwältin der WoZ, weigerte sich das Seco, die Daten herauszugeben. Doch erst nach dem Bundesgerichtsentscheid von 2019 «musste das Seco nachholen, was es von allem Anfang hätte tun sollen». Abklären, ob die betroffenen Firmen an den herausverlangten Dokumenten überhaupt ein Geheimhaltungsinteresse geltend machen. Dazu komme eine Güterabwägung. «Die involvierten Gerichte haben je in wohltuender Deutlichkeit entschieden, dass dabei das Interesse an einer Veröffentlichung schwerer zu gewichten ist», so Regula Bähler in der WoZ. Wie willkürlich, ja sauer das Seco auf das Bundesgerichtsurteil reagiert hat, zeigt die «Verrechnung von 28 Arbeitsstunden für die Auswertung von Fragebogen», wie Bähler im von Susan Boos geführten WoZ-Interview sagt.

Tipps für freie Journalisten

Journalistin Boos erkundigt sich, was freie Journalistinnen und Journalisten machen sollen, die sich weder Gebühren noch Anwaltskosten leisten können. Ein Gesuch um Gebührenerlass sei möglich, erklärte Bähler, Hausanwältin der WoZ. Wenn das nicht klappe, bleibe nur die Möglichkeit, eine Redaktion zu suchen, welche die Kosten übernimmt, Geldgeber suchen also – oder auf diesen Teil der Recherche zu verzichten.

Geschäft kommt erst 2021 in den Nationalrat

Regula Bähler fordert im Artikel, dass das Öffentlichkeitsgesetz nachgebessert werden solle: «Auf jeden Fall wäre verbindlich festzulegen, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten grundsätzlich keine Kosten erhoben werden.» Eine parlamentarische Initiative von Edith Graf-Litscher (SP), eingereicht 2016, verlangt dies. Die Staatspolitische Kommission des National- und Ständerats ist mit der Idee einverstanden. Das Geschäft muss aber erst bis in der Frühjahrssession 2021 im Nationalrat behandelt werden. Berns Politmühlen mahlen langsam.

Verwaltung soll umdenken

Für Regula Bähler ist dieser langwierige Polit-Prozess aber nicht das Hauptproblem. «Die Mitarbeitenden der Verwaltung oder von öffentlichen Institutionen sollen mit einer anderen Grundhaltung auf Zugangsgesuche reagieren. Gesuchsteller haben nicht einfach Böses im Sinn. Es braucht das Bewusstsein, dass Transparenz in einem Rechtsstaat etwas Selbstverständliches ist», so Bähler.

Ach ja, und wer sind nun diese Rüstungsfirmen, über die das Seco nicht Auskunft geben wollte? Neben den üblichen Verdächtigen wie Rheinmetall Air Defence AG in Zürich Oerlikon und der SIG Sauer AG in Schaffhausen auch Firmen wie Nammo MTH AG im Wallis und die Sauter Bachmann AG in Netstal, Glarus. Alles nachzulesen (ohne Bezahlschranke) im Rüstungsreport der Wochenzeitung.