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Immerhin

Ein kleiner Lichtschimmer: die NZZ über den Skandal Baud.

Gut, die alte Tante nennt es vornehmer «Affäre Jacques Baud». In trockenen Worten: «Vor einem Monat hat die EU den in Brüssel wohnhaften Schweizer Jacques Baud auf ihre Russland-Sanktionsliste gesetzt

Nach langer Bedenkzeit habe nun das EDA «von der EU «das Recht auf ein faires Verfahren verlangt und auf die Achtung der Meinungsäusserungsfreiheit hingewiesen»».

Wow.

Anschliessend zählen aber die Autoren Katharina Fontana und Antonio Fumagalli Stück für Stück auf, was hier alles nichts mit einem fairen Verfahren oder der Meinungsäusserungsfreiheit zu hat. Das ist zunächst: «Was genau dem ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und Buchautor zur Last gelegt wird, ist nebulös

Denn welche «Erkenntnisse» die EU in einem Dossier zusammengestellt haben will, ist geheim. Datenschutz.

Es wird noch schlimmer: Baud werden keine strafbaren Handlungen vorgeworfen, für ihn gilt die Unschuldsvermutung nicht, er hatte kein Recht auf Anhörung.

Ein Anwalt, der wohl aus Schiss nicht namentlich genannt werden will, geht noch ein paar Schritte weiter:

«Aus rechtsstaatlicher Sicht seien die Sanktionsregime mit ihren sehr weitgehenden Konsequenzen fragwürdig. Die Personen stünden aus politischen Erwägungen auf der Sanktionsliste, nicht weil ihnen strafbare Handlungen vorgeworfen würden. Durch die Sanktionen würden sie aber bestraft, nicht von einem Gericht, sondern von einer Exekutivbehörde.

Der Rechtsschutz, der Sanktionierten gewährt wird, ist sehr rudimentär. Er reicht deutlich weniger weit als in einem Strafverfahren, bei dem es um kriminelle Handlungen geht. Salopp gesagt ist jeder Kriminelle besser geschützt als ein Sanktionierter. Der Anwalt weist darauf hin, dass gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) keine Verurteilung für Handlungen erfolgen darf, die nicht strafbar sind. Das Verbreiten einer Verschwörungstheorie sei nicht strafbar. Zudem brauche es gemäss der EMRK ein faires Verfahren.»

Die Konsequenzen einer solchen Sanktionierung sind einschneidend. Alle Konten und Kreditkarten gesperrt. Keine Zahlungen oder Überweisungen bspw. aus Bargeldbeständen mehr möglich. Niemand darf in Geschäftsbeziehungen mit dem Sanktionierten treten, ihn gar in irgend einer Form unterstützen.

Seine Möglichkeiten, sich dagegen wehren und ein sogenanntes Delisting zu erreichen, also von er Sanktionsliste gestrichen zu werden, sind rudimentär. Abgesehen davon, dass er dafür einen Anwalt braucht und der auch nicht gratis ist.

Es wird noch absurder. In der Schweiz ist Baud nicht sanktioniert, also könnte er theoretisch hier Finanztransaktionen durchführen. Praktisch nicht, weil alle Schweizer Banken, ohne das zu müssen, aus reiner Feigheit jede Geschäftsbeziehung mit diesen sanktionierten Personen einstellen, für sie keinerlei Bankgeschäfte durchführen.

Bitteres Fazit der beiden Autoren: «Der Fall von Jacques Baud ist besonders für Journalisten und Publizisten relevant, denn er wirft die Frage auf, wo die Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit verlaufen und was auf Personen zukommt, die sich nicht an ein bestimmtes Narrativ halten. Was nach EU-Massstäben unter «Propaganda» fällt, lässt sich nicht eindeutig bestimmen, und das dürfte beabsichtigt sein.»

Es ist geradezu absurd, dass hier die NZZ das Organ der linksguten Denkungsart WoZ ganz klar links überholt. Denn dort haben zwei Orientierungslose diese Sanktion doch tatsächlich gerechtfertigt.

Nicht zuletzt mit dem an Zynismus schwer zu überbietenden Argument, dass Baud ja keinen Maulkorb bekommen habe. Essen und trinken darf er nicht, aber frei sprechen.

Früher hatte die WoZ eine Kolumne «Die Welt spinnt». Heute muss es heissen: die WoZ spinnt. Und die NZZ schreibt an ihrer Stelle das Nötige und Richtige. Wahrlich verkehrte Welt.

Zum Beispiel Mali

Wenn schwurbelnde Entwicklungshelfer ihre Felle davonschwimmen sehen.

Die geplanten oder schon durchgeführten Kürzungen bei der grössten Entwicklungshilfsorganisation der Welt haben Entsetzensschreie ausgelöst. Dass USAID nicht mehr mit der grossen Kelle Milliarden verteilt, trifft viele arme Entwicklungshelfer an ihrer empfindlichsten Stelle: dem Portemonnaie.

Das sei unmenschlich, unverantwortlich, Kinder sterben, Seuchen breiten sich aus, Hungersnöte, furchtbar. So das Narrativ. Die NZZ hat unter Verwendung des Öffentlichkeitsgesetzes Einblick in einen immer noch teilweise geschwärzten internen Bericht des EDA genommen, der sich mit der Schweizer Entwicklungshilfe in Mali befasst.

Zu der hat der berufene Fachmann Toni Stadler bereits das Nötige gesagt: «Weil die Bevölkerung stärker wuchs als das BIP, geht es der Unterschicht Afrikas heute schlechter als nach der Unabhängigkeit. Nach jahrzehntelanger Unterstützung sind der Sudan, Tschad, Niger, Mali, Burkina Faso oder Moçambique gescheiterte Staaten und werden (unterstützt durch Russland oder China) wieder autoritär regiert.»

Stadler hat 25 Jahre bei IKRK, Uno, OECD, Schweizer Auslandhilfe in Asien, Nahost und Afrika gearbeitet.

Im gescheiterten Staat Niger verbrät nebenbei die staatlich alimentierte NGO Swissaid seit 1974 Millionen. Das aktuelle Jahresbudget beträgt satte 3,52 Millionen Franken. Sinnlos verpulvert.

Der gescheiterte Staat Mali ist ein sogenanntes «Schwerpunktland» der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Deza. Als eines der wenigen Länder betreibt die Schweiz weiterhin «Entwicklungshilfe», während viele andere Staaten nach diversen Militärputschs und bürgerkriegsähnlichen Zuständen aufgegeben haben und abgezogen sind.

Aber auch die Schweiz konnte beim besten Willen 8 Millionen Franken ihres Gesamtbudgets von etwas über 21 Millionen nicht ausgeben. Allerdings, so schreibt die NZZ: «Nur das Budget für die kurzfristigere humanitäre Hilfe schöpfte die Schweiz in Mali vollständig aus.»

Also die sinnlosestes Art von Entwicklungshilfe. Insgesamt konstatiert der Bericht in der Zusammenfassung der NZZ ein Desaster: «Kriegerische Auseinandersetzungen erschwerten die Arbeit der Deza zusätzlich. In den betroffenen Regionen sei es nur in begrenztem Ausmass möglich gewesen, Besuche von Projekten und Partnern durchzuführen, heisst es im Bericht. Kontrollen scheinen generell schwierig zu sein. Die Prüfer stiessen auf verschiedene Zahlungen an Partnerorganisationen, die freigegeben worden waren, ohne dass bei diesen ein Bedarf an liquiden Mitteln feststellbar gewesen sei. In einigen Fällen seien für 2024 vereinbarte Zahlungen ohne nachweisbaren Bedarf bereits Ende 2023 vorgenommen worden.»

Diese «Verzögerungen» bedeuten zum Beispiel, dass ganze Projektteams in Lohn und Brot stehen, aber einfach Däumchen drehen. Erschwerend kommt hinzu, dass Mali Entwicklungshilfe mit 11 Prozent als festen Posten im Staatsbudget einbucht. Die Schweiz gehört mit insgesamt 38 Millionen diverser Hilfen zu den zehn grössten Geberländern des gescheiterten Staats.

Noch beunruhigender als dieses herausgeschmissene Steuergeld ist die Haltung des EDA, das der NZZ mitteilt:

«In volatilen Kontexten wie Mali sei eine Kombination von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe wichtig, um die langfristigen Ziele zu erreichen.»

Also null Problembewusstsein. Ein weiteres Problem, dem sich das Deza ausgesetzt sieht, läuft allerdings unter dem Aspekt schlechter Witz:

«Die an Ort und Stelle tätigen Schweizer sagten den Kontrolleuren, man ermüde in diesem Umfeld stark und benötige alle zwei bis drei Monate eine Auszeit. Selbst innerhalb Bamakos sei es nur mit Einschränkungen möglich, sich zu bewegen. Dadurch sei man das ganze Jahr einer schlechten Luft ausgesetzt. Das EDA bekundet zunehmend Mühe, Interessenten für die frei werdenden Stellen zu finden. Für die Stelle des Chefs der IZA ging in der ersten Runde keine Bewerbung ein.»

Schön wäre es, wenn es sich um einen Aprilscherz handeln würde …