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Alles Müller oder was?

Der Dritte im Bunde, Patrik Müller, ist auch aktiv.

Im Vergleich zu Tamedia geht’s im Wanner-Imperium recht ruhig und rumpelfrei zu. Obwohl man dort die neuste Runde des grossen Rausschmeissens einläutete. Das ist nicht zuletzt das Verdienst des dortigen Oberchefredaktors Patrik Müller. Der ist als einziger von der Trinität übriggeblieben. Arthur Rutishauser, Oberchefredaktor Tamedia, lupfte es über den Protest von hysterisch-erregten Tamedia-Frauen, die eine ganze Latte von anonymen und nicht belegten Behauptungen in die Welt setzten, über Sexismus und unerträgliche Arbeitsbedingungen.

Dann lupfte es Christian Dorer, Oberchefredaktor der «Blick»-Gruppe. Über ein nie genauer erklärtes angebliches Fehlverhalten. Die Ergebnisse einer «Untersuchung» wurden angekündigt, aber niemals veröffentlicht. Was nachkam, war in beiden Häusern kläglich.

Nur Müller hält sich, ging sogar als Sieger im Zweikampf mit Pascal Hollenstein, der publizistischen Leiter des Hauses CH Media, hervor. Dieser hatte sich zu oft als Sprachrohr für eine ehemaliger Zuger Politikerin hergegeben, die ständig öffentlich wiederholt, dass sie aus der Öffentlichkeit verschwinden will.

Müllers bislang ungetrübte Karriere kann auch darin ihren Grund haben, dass er recht flexibel ist, was seine politische Positionierung betrifft. Denn offensichtlich sind im Hause Wanner die Befürworter einer engeren Anbindung an die EU tonangebend. Diese Marschrichtung wurde von ganz oben schon vorgegeben.

Also interviewt Patrik Müller den Staatsrechtler Georg Müller, der überhaupt nichts von der Kompass-Initiative hält: «Die Kompass-Initiative – von einem Komitee lanciert, dem drei Milliardären angehören – gibt vor, die direkte Demokratie in der Schweiz zu stärken. Aber in Wirklichkeit wollen die Initianten verhindern, dass die Erweiterungen der Bilateralen Verträge mit der EU (Bilaterale III) zustande kommen

Wumms. Müller (der Staatsrechtler) lässt kein gutes Haar an der Initiative:

«… unnötige Ausweitung, welche den Entscheidungsprozess  verzögern, komplizieren und unsicherer machen würde … würde die Initiative die Handlungsfähigkeit der Schweiz einschränken … das macht die Initiative zu einem verzweifelten Versuch, die bereits laufenden Verhandlungen zu stören … die Rückwirkung der Initiative wäre verheerend. Eine solche Regelung könnte zu gravierender Rechtsunsicherheit führen».

Dann noch seine Schlusssalve: «Es liegt nahe, dass die Initianten auf einen Abschreckungseffekt setzen. Sie wissen, dass ihre Initiative rechtlich und praktisch problematisch ist, hoffen aber, damit die Verhandlungen über die Bilateralen III zu torpedieren. Sollte dies ihr wahres Ziel sein, wäre dies ein verantwortungsloses Störmanöver. Für die Wahrung der aussen- und wirtschaftspolitischen Interessen sowie für die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Vertragsstaat wäre dies verheerend.»

Mit anderen Worten: die Initiative ist so ziemlich das Schlechteste, was jemals seitdem es das Initiativrecht gibt, auf die Rampe geschoben wurde. Von ein paar verantwortungslosen Milliardären, die eigentlich keine Ahnung von staatsrechtlichen Aspekten haben.

Dieser Meinung kann man unbenommen sein. Es wäre allerdings einem Chefredaktor durchaus angestanden, sich nicht nur als Stichwortgeber oder als Souffleur mit ein paar pseudokritischen Fragen aufzuführen. Denn an Staatsrechtler Müllers Philippika gibt es dermassen viele Schwachpunkte, sie enthält dermassen viele polemisch-demagogische Unterstellungen und Halbwahrheiten, dass sich hier ein munteres Streitgespräch hätte entwickeln können.

Müller hätte zum Beispiel fragen können, was genau die finanziellen Auswirkungen einer Übernahme von EU-Recht wären. Was die Gewinne, was die zusätzlichen Ausgaben durch die Anpassung an das Bürokratiemonster Brüssel.

Aber das hätte dann nicht ganz den Absichten des Besitzerclans entsprochen.

Ein cleverer Mann, dieser Müller (nein, nicht der Staatsrechtler).

Aktivismus statt Journalismus Teil 1

«Rundschau»-Beitrag über Schaffhauser Prügelattacke: ein demagogisches Meisterwerk. Die minutiöse Aufarbeitung.

Von Thomas Baumann

Geschickte rhetorische Verknüpfungen, strategische Auslassungen: SRF lässt in seinem Bericht keinen Trick aus, um die Zuschauer auf den Weg seines Narrativs zu lotsen.
Vor zweieinhalb Jahren wurde eine Frau in Schaffhausen brutal verprügelt. Die Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin ein Verfahren, stellte Beweismittel sicher. So weit, so normal.
Weil das Opfer mit dem Fortgang der Ermittlungen offenbar unzufrieden war, gelangte es an SRF. Die Sendung «Rundschau» zimmerte daraus einen reisserischen Bericht. Seither rätselt und streitet die Öffentlichkeit darüber, was hinter dieser Tat im nordwestlichsten Zipfel der Ostschweiz steckt.
Fast täglich melden sich weitere Akteure zu Wort, kommen neue Fakten und Sichtweisen zum Vorschein. Die Affäre ist in Bewegung und für ein Fazit ist es definitiv noch zu früh.
SRF schafft ein eigenes Narrativ
Es lohnt sich aber, an dieser Stelle einmal einen genauen Blick darauf zu werfen, wie die «Rundschau» ihre Berichterstattung ursprünglich aufgebaut hat. Denn es ging offensichtlich nicht darum, neutral ein paar Fakten aufzulisten. Vielmehr sollte ein eigentliches Narrativ geschaffen werden. Die Sendungsmacher taten dies mit viel Geschick.
Die zwei Hauptvorwürfe, welche in der Sendung erhoben werden: 1. Schlampige Polizeiarbeit; 2. Ein Vergewaltigungsopfer sollte dazu gebracht werden, von einer Anzeige abzusehen. Als es nicht kooperierte, wurde es verprügelt, eingeschüchtert — und möglicherweise gleich nochmals vergewaltigt.
Die Klammer, welche die beiden Teile zusammenhält: Über das Opfer sagte SRF, «nicht nur die massiven Angriffe hätten sie traumatisiert, sondern auch das Vorgehen der Behörden, welche die Männer mit Samthandschuhen angefasst hätten
Mit anderen Worten: Das Opfer hat nicht bloss direkte rohe Gewalt erfahren, sondern ist darüber hinaus auch noch Opfer struktureller Diskriminierung und dadurch re-traumatisiert worden. Am Horizont zeichnet sich das Schreckgespenst des ‹Patriarchats› ab.
Ein Überblick über die Sendung vom 22. Mai:
Der Beitrag wird anmoderiert: «Eine Frau wird zum Essen eingeladen und dann von einer Gruppe von Männern spitalreif geschlagen. […] Bei der Aufklärung des Kriminalfalls aus Schaffhausen spielt die Polizei eine fragwürdige Rolle.» 10 Sekunden Prügelbilder von der Überwachungskamera, daraufhin Fabienne W., welche auf einem Sofa sitzt.
Eine Stimme sagt in bedeutungsschwangerem Tonfall: «Fabienne W. [das Prügelopfer] ist in Behandlung wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Eine Folge der Misshandlungen, die sie erlebt habe, sagt sie.» Fabienne W. erzählt von ihrer angeschlagenen psychischen Gesundheit.
2. Minute: «28. Dezember 2021: Fabienne W. wird zum Abendessen eingeladen — in die Privatwohnung eines Anwalts, den sie flüchtig kennt.» Wieder Bilder der Überwachungskamera, erst friedlich, danach Prügelszenen. Dazu die Stimme aus dem Off: «In der Wohnung sind noch drei weitere Männer anwesend, alle Kumpel des Anwalts. […] Eine wehrlose Frau, vier Männern ausgeliefert.»
Nicht gesagt wird, wer die Einladung ausgesprochen hat. Fernsehzuschauer dürften stillschweigend davon ausgehen, dass die Einladung vom Hausherrn, d.h. dem Anwalt kam: Einladen kann man üblicherweise nur zu sich selbst — nicht in die Wohnung eines anderen. Eine Einladung zu einem Anwalt, den man persönlich nicht näher kennt, ist im Übrigen eher unüblich.
«Extreme Schmerzen»
3. Minute: «Am nächsten Morgen wird Fabienne W. in der Schaffhauser Altstadt gefunden und ins Krankenhaus gebracht. Sie macht eine erste Aussage: Ich habe an den Beinen, zwischen den Beinen, an den Armen und am Kopf extreme Schmerzen. […] Den extremen Schmerzen zwischen den Beinen wird nicht nachgegangen.»
Ungesagt bleibt: Einer der beteiligten Männer hat die Sanität angerufen. Durch die Unterlassung geht der Fernsehzuschauer davon aus, dass Fabienne W. entweder von den Tätern verletzt ‹am Strassenrand› liegen gelassen und von Dritten «gefunden» wurde — oder sich mit letzter Kraft selber aus der Wohnung retten konnte.
4. Minute: Auftritt eines «unabhängigen Experten», in der Person des renommierten Strafverteidigers Konrad Jeker. Dieser findet es «nicht verständlich», dass den laut SRF extremen Schmerzen zwischen den Beinen nicht forensisch nachgegangen wurde.
SRF blendet den Namen des Juristen falsch ein: «Roland Jeker, Strafverteidiger». Solche kleinen Fehler sind oft ein Hinweis, dass auch im Grossen nicht sauber gearbeitet wird: Man glaubt, sich um Details foutieren zu können.
Nichtwissen als Dreh- und Angelpunkt
5. Minute: Der Anwalt wird mit den Worten «Ich habe nichts gesehen und nichts gehört. Ich weiss es nicht» zu den Vorfällen in seiner Wohnung zitiert. Der Experte kritisiert den Anwalt für diese Aussage.
Grundsätzlich ist diese Aussage aus dem Einvernahmeprotokoll des Anwalts kaum relevant. Sie erfüllt aber zwei Zwecke: Einerseits gerät dadurch der Anwalt ins Visier und wird zu einem möglichen Nebenziel. Andererseits erlaubt das Stichwort des ‹Nichtwissens› eine elegante Überleitung:
«Später zeigt sich: Der Anwalt weiss weit mehr, als er anfangs behauptet. Er weiss zum Beispiel, dass sein alter Kollege, nennen wir ihn Peter, in grossen Schwierigkeiten steckt. Denn Peter soll Fabienne W. vergewaltigt haben, vor etwas mehr als einer Woche, am 16. Dezember 2021.»
Innert zwei Minuten und mit einem rhetorischen Kniff wird so aus einer ‹einfachen›, wenngleich brutalen, Prügelei eine potentiell gleich zweifache Vergewaltigung!
SRF zerrt den Sohn der Opfers vor die Kamera
6. Minute: SRF zerrt den Sohn des Opfers vor die Kamera. «Ihr Sohn glaubt, jemand habe seiner Mutter an jenem Abend [16. Dezember 2021] etwas ins Getränk gemischt.» Den Grund dafür nennt der Sohn mit treuherzigem Blick: «Ich kenne meine Mutter so nicht. Ich habe meine Mutter auch schon gesehen, als sie ein paar Gläschen zu viel gehabt hatte. Damals war sie niemals so gewesen, wie an jenem Abend dort.»
Peter wird mit der Aussage zitiert, es habe schon an der Party am 16. Dezember 2021 einen sexuellen Kontakt zwischen ihm und Fabienne W. gegeben. Fabienne W.: «Das ist nicht möglich!» Interviewer: «Warum nicht?» Fabienne W.: «Weil ich davon nichts weiss.»
7. Minute: In der Nacht kam es in der Wohnung von Fabienne W. gemäss Peter dreimal zu «einvernehmlichem» Geschlechtsverkehr. Fabienne W., wieder auf dem Sofa sitzend, schildert, dass sie am Morgen beim ersten Toilettengang herauslaufende Flüssigkeit zwischen ihren Beinen feststellte.
Anwesender Abwesender
8. Minute: Peter bekommt mit, dass herumerzählt wird, dass er Fabienne W. vergewaltigt habe. Er sucht juristischen Rat beim Anwalt. Dieser rät ihm, nichts zu tun. «12 Tage nach der mutmasslichen Vergewaltigung wird Fabienne W. zum Abendessen eingeladen — zum Anwalt nach Hause. Dessen Kumpel Peter ist an diesem Abend nicht anwesend.»
Wiederum ein rhetorischer Kniff: Obwohl der Abend offenbar nichts mit Peter zu tun hat, wird durch die explizite Erwähnung seiner «Abwesenheit» trotzdem eine Verbindung hergestellt.
9. Minute: «Der Anwalt sei an jenem Abend schnell auf die Vergewaltigung zu sprechen gekommen.» Fabienne W.: «Ich musste an den Tisch sitzen und mit dem Anwalt sprechen, dass ich keine Anzeige machen werde.»
In der Zwischenzeit ist aus weiteren Recherchen bekannt, dass Fabienne W. nicht vom Anwalt eingeladen wurde und dieser erst später dazu stiess. Der «Rundschau»-Beitrag vermittelte hingegen wiederholt den Eindruck, dass die Einladung vom Anwalt stammt.
Das ominöse Dessert
15. Minute: «W. habe angefangen zu randalieren, werden die Männer später sagen. Sie hätten lediglich versucht, sie zu beruhigen. W. vermutet hingegen, es sei um Einschüchterung gegangen. […] Zu sehen ist aber auch, wie die Männer mit der Frau im Schlafzimmer verschwinden. Erst nach sieben Minuten kommen sie wieder mit ihr raus. Was ist hier passiert? Auffällig, W. trägt nun Handschellen. Sie weiss von all dem nichts mehr.» Fabienne W.: «Ich weiss einfach, nach dem Dessert-Essen ging es mir nicht mehr gut.» Sie habe einen Filmriss gehabt.
Auch hier wieder rhetorisch geschickt verknüpft: Erst wird das Wort «Einschüchterung» in den Raum gestellt, dann eine mögliche Vergewaltigung insinuiert. Die schon früh in der Sendung — unter anderem durch den ersten Auftritt des Experten — thematisierten «extremen Schmerzen zwischen den Beinen» erlangen hier ihre volle Bedeutung.
Es bleibt jedoch bei der Andeutung, der schwere Vorwurf wird nicht weiter ausgeführt. Was haften bleibt: Die Assoziation von Vergewaltigung und «Einschüchterung». Eine Vergewaltigung zur Einschüchterung — in der Wohnung eines Anwalts? Starker Tobak!
Fortsetzung folgt.

Wenn Gutmenschen empört sind

Dann keilen sie ohne Rücksicht auf Verluste aus.

Fabian Renz ist entsetzt. Das ist er häufiger. Dann wird er jeweils ziemlich demagogisch und primitiv. Nun muss ihn besonders getroffen haben, dass nicht nur eine grüne Ex-Bundesrichterin, sondern auch der Rechtsprofessor Daniel Jositsch das Klima-Urteil von Strassburg für übergriffig hält.

Das hat die Rechtskommission des Ständerats mit breitem Mehr bekundet, aber das hätten sie besser nicht getan. Denn Renz in seinem Zorn ist fürchterlich. Der «Leiter Analyse und Meinungen» hat’s nicht so sehr mit Analyse, dafür ausgesprochen mit Meinung.

Zunächst holt er nostalgisch Anlauf, früher sei auch im Stöckli alles besser gewesen. Aber: «Dieses Goldene Zeitalter ist lange vorüber, das Niveau seither merklich gesunken. Für einen vorläufigen Tiefpunkt hat diesen Dienstag nun die ständerätliche Rechtskommission gesorgt.»

Ihre «Erklärung» – Achtung, Nase zuhalten – «schöpft kräftig aus den populistischen Sickergruben». Da fragt man sich zunächst, ob Renz weiss, was eine Sickergrube ist. Eher nicht, aber macht nichts.

Renz ist nicht nur entsetzt, sondern auch fassungslos: «Nun ist man zunächst einmal versucht, die «Erklärung» der Kommission als Jux abzutun.» Wenn man das liest, ist man versucht, diesen Holzhammerkommentar als schlechten Jux abzutun. Aber bei einer Verbreitung von über einer Million? Langsam hat Renz nun Betriebstemperatur erreicht – und überschritten:

«Leider ist das Papier aber doch mehr als ein Jux … Botschaft mit maximalem Schadenspotenzial … dass man Entscheide demokratisch legitimierter Institutionen fallweise ignorieren darf … leichten Angriffszielen für Populisten aller Couleur, die sich nicht an den Rechtsstaat gebunden fühlen … Alternative ist das Faustrecht … sondern diese Renitenz sogar lauthals in die Welt hinausposaunen will: Es ist einfach nur beschämend.»

Der arme Jositsch wird zum «agilen Zeitgeistsurfer», der dazu beitrage, «die Legitimität des EGMR zu untergraben».

Renz profitiert davon, dass er offensichtlich keine Ahnung von Rechtssprechung hat. Und vom EGMR. Aber auch das macht ja nix. Es ist müssig, ihm die wohldurchdachten Argumente der Kritiker dieser absurden Entscheidung zu wiederholen, das interessiert Renz null. Er galoppiert lieber mit dem Denkfehler weiter, dass die kompetenten Kritiker die Legitimität dieses Gremiums untergrüben. In Wirklichkeit ist es der Gerichtshof selbst, der sich selbst ermächtigt, in ungehöriger und inakzeptabler Form in die Rechtssprechung souveräner Staaten einzugreifen; nicht mehr rechtlich abgestützte Urteile fällt, sondern damit Politik machen will. Nicht zum ersten Mal.

Darauf reagiert dann die Politik. Nicht die Politiker sind übergriffig, das Richtergremium ist’s.

Selbstverständlich hat auch Renz das Recht, sich öffentlich zum Deppen zu machen. Aber es ist schon auffällig, dass sogar die «Süddeutsche», deren Inhalte ja von Tamedia fleissig übernommen werden, zu einem besonnenen Kommentar fähig ist, was das Beantragen von Haftbefehlen für mutmassliche Kriegsverbrecher betrifft.

Dagegen schreibt Renz aus der Jauchegrube der rechthaberischen Arroganz. Dass er jeden Anstand vermissen lässt, geschenkt, so sind halt Gutmenschen, wenn sie auf dem Kriegspfad unterwegs sind. Aber dass eine solche Primitivpolemik eines Wutbürgers an allen Kontrollinstanzen vorbei ins Blatt kommt, verstärkt die Zweifel an der Kompetenz der Chefredaktion von Tamedia, das Organ einigermassen auf Kurs zu halten.