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Auf die Schnauze gefallen

Guter Sieg des «Beobachter».

Keine Firma mag es, wenn sie medial kritisiert wird. Grosse Firmen beschäftigen Heerscharen von PR-Schnitzern und juristischen Fachkräften. Die Medien in die Zange nehmen, mit Geschwurbel und Schönsprech zuschütten und drohend darauf hinweisen, dass ein Rechtsstreit dann verdammt teuer werden könnte.

Diesmal hat es ein Nicht-so-Grosser versucht – und ist krachend gescheitert.

Ende 2020 veröffentlichte der «Beobachter» einen sorgfältig recherchierten Artikel «Mit Fake-Unterschrift zum Kassenwechsel».

Darin machte die Zeitschrift schwere Vorwürfe gegen den Krankenkassenvermittler Swiss Home Finance und dessen Inhaber Bernard Duzhmani: Mitarbeitende des Unternehmens sollen demnach Kundenunterschriften nachgezeichnet haben, wenn die Originalunterschrift fehlte. Der Beobachter stützte sich dabei u. a. auf Aussagen ehemaliger Mitarbeitender, interne Dokumente und – zentral – auf ein Video.

Duzhmani ging in die Gegenoffensive. Vom Groben. Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung, er forderte Unterlassung und Schadenersatz. Dafür mietete er die umtriebige Medienanwältin Rena Zulauf. Nicht unbedingt eine gute Idee.

Gleichzeitig beauftragte Duzhami die PR-Bude Rod Kommunikation, ihren Gründungspartner David Schärer, eine Medienkampagne loszutreten. Auch keine gute Idee.

Unter dem Hashtag «#SecondoAugust» wurden ganzseitige Inserate (so in der «NZZamSonntag» oder in «20 Minuten») geschaltet. Mit allen Schikanen aus der Küche der Spindoctors.

«Unser Klient wurde Opfer einer Intrige», bollerte der Aufmacher-Slogan, und dann ging’s richtig zur Sache:

  • Der Artikel des «Beobachters» sei falsch und habe ihn und seine Firma «Swiss Home Finance» existenziell geschädigt.

  • Die Vorwürfe seien durch «Feinde» oder «Intriganten» konstruiert worden.

  • Der «Beobachter» habe angeblich nicht sauber recherchiert und sei voreingenommen gewesen.

Auch die Rassismuskarte wurde gespielt: hier habe es ein Secondo geschafft, ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen, und nun mache man ihn zu Unrecht fertig.

Immerhin, ein paar Medien fielen auf diese geradezu trumpsche Wirklichkeitsverzerrung rein und übernahmen das Narrativ.

Allerdings hatte sich Duzhami zwar teure, aber vielleicht nicht die besten Hilfstruppen ausgesucht. Denn letztlich verrauchte die teure Medienkurzoffensive ohne grosse Auswirkungen.

Und RA Zulauf erlebte einen weiteren Déjà-vu-Moment: im Mai 2024 schmetterte das Zürcher Handelsgericht die Klage ab. Der Beobachter-Artikel sei, so das Handelsgericht, nicht eine blosse Racheaktion oder Diffamierung gewesen, sondern eine fundierte Recherche. Die vorhandenen Beweise – insbesondere das Video – hätten einen substantiellen Beitrag zur Wahrheitsfindung geleistet.

Trotzdem gelangten Duzhami/Zulauf ans Bundesgericht. Und kassierten eine zweite schallende Ohrfeige. Die Beschwerde sei unbegründet.

Das Bundesgericht hält fest, dass der Wahrheitsbeweis für einen Teil der Vorwürfe – nämlich das Nachzeichnen von Unterschriften – als erbracht gilt. Insbesondere das Video bilde einen «Hauptbeweis», der belege, dass in den Büros von Swiss Home Finance Unterschriften nachgezeichnet wurden.

Darüber hinaus erkannte das Gericht den öffentlichen Interessensbezug an: Die Geschäftspraktiken von Vermittlern im Gesundheits- und Versicherungsbereich berühren eine breite Öffentlichkeit. Daher sei die Berichterstattung, trotz schwerwiegender Vorwürfe, gerechtfertigt.

Das Bundesgericht wies Duzhmanis Argumente zurück, wonach es sich bei den Quellen um Intrigen oder aktenunklaren Aussagen handle. Die Vorinstanzen hätten sorgfältig geprüft, ob die Quellen glaubwürdig seien, und es lägen zusätzliche Unterstützungsbelege vor (z. B. Angaben von Kunden).

Also ausser teuren, sehr teuren Spesen nichts gewesen. Immerhin ein Lichtblick im journalistischen Elend der zum Skelett runtergesparten Medien, dass es sich wenigstens der «Beobachter» noch leisten konnte, seine Position bis vors Bundesgericht zu verteidigen.

Und ohne dass er oder der Ringier-Verlag unter der PR-Kampagne einknickten und kostensparend in einen Vergleich eingewilligt hätten. Was natürlich die Absicht der ganzen Kampagne war.

Der bei dem Urteil des Handelsgerichts eigentlich aussichtslose Gang ans Bundesgericht sollte offensichtlich einerseits bis heute die Rechtskraft des Urteils herauszögen. Und andererseits wurden damit hübsche Honorarnoten generiert, allerdings money for nothing.

Rod hingegen liess es bei einem kleinen Feuerwerk um den 1. August 2021 bewenden.

Von der Publikation des Artikels im Dezember 2020 bis zum letztinstanzlichen Gerichtsentscheid vergingen fast fünf Jahre.

Einem solchen Druck (und solchen Kosten) hält nur ein grösseres Medienhaus stand.

Gerade bei Klagen wegen angeblicher Ruf- oder Geschäftsschädigung geht es vielen Klägern in erster Linie darum, dem beklagten Organ möglichst hohe Verteidigungskosten zu verursachen. In der Hoffnung, dass dem irgendwann mal die Luft ausgeht. Wer am Schluss gewinnt, ist eigentlich egal, die Sache soll mit einem Vergleich weggeräumt werden.

Hier hat’s nicht geklappt. Ein Fünkchen Hoffnung in der Düsternis.

Paid Content mal anders

Unternehmer plus PR-Bude gegen den «Beobachter». Mal was Neues. Aber nichts Gutes.

Der «Beobachter» ist eine Schweizer Institution. Er betreibt meistens Journalismus, der wehtut. Durch seine Beratungsabteilung gehen ihm die Fallbeispiele nie aus; durch seinen riesigen Abonnentenstamm und die entsprechend hohe Auflage geht er nicht so leicht in die Knie.

Dass die von kritischen Berichten Betroffenen das nicht sonderlich komisch finden, ist verständlich. Zum Standardrepertoire gehört, unter Berufung auf Rufschädigung, Persönlichkeitsverletzung und überhaupt im Rahmen des UWG (Unlauterer Wettbewerb) mit Pech und Schwefel, Tod und Teufel zu drohen.

Ziel ist immer die Löschung eines Artikels, im Idealfall mitsamt Gegendarstellung, Korrektur plus, Sahnehäubchen, Entschuldigung der Redaktion. Beim Ringier-Verlag, der zusammen mit Axel Springer den «Beobachter» herausgibt, gehört das eigentlich zur Routine. Jüngstes Beispiel: der Fall Lachappelle.

Diese Kampfhandlungen beginnen, sobald der Betroffene konfrontiert wird. Also vor Publikation Gelegenheit zur Stellungnahme bekommt. Das ist unabdingbar in der Schweiz, und das ist auch gut so.

Meistens spielt sich viel hinter den Kulissen ab

Damit sind dem Kritisierten die Vorwürfe bekannt, und er kann sich überlegen, was er über ein «alles falsch, gelogen, behalte mir alle Schritte vor» hinaus noch unternehmen kann. Im Ernstfall wird er versuchen, auch mithilfe von (Medien)anwälten die Publikation des Artikels zu verhindern.

Gelingt das nicht, die Kritikpunkte so weit wie möglich abzuschwächen. Gelingt das nicht, wenigstens in einer ausführlichen Stellungnahme alles zurückzuweisen. Erscheint der Artikel, gibt es das Nachtreten mit einer Gegendarstellung sowieso den Versuch, auf dem Rechtsweg an Schadenersatz zu gelangen. Oder das Medium so zu zwingen, von den Kritikpunkten ganz oder teilweise abzurücken.

Passiert ständig, meistens hinter den Kulissen. Denn nicht-veröffentlichte Artikel vermisst niemand – vorausgesetzt, das Störfeuer des Kritisierten war erfolgreich.

Eigentlich wäre ein Artikel über die Praktiken des Krankenkassenvermittlers Swiss Home Finance genau so ein Fall gewesen. «Firmengründer und Geschäftsführer Benard Duzhmani betont: «Ich toleriere keine Unterschriftenfälschungen.»»

Der «Beobachter» stützte sich im Dezember 2020 auf die Aussagen ehemaliger Mitarbeiter plus ihm angeblich zugespielte Videos, dass bei dieser Firma fehlende Kundenunterschriften gefälscht, mit fragwürdigen Methoden möglichst viele Abschlüsse herbeigeprügelt würden. Kaltakquise, Zusammenarbeit mit einem Call Center im Kosovo, via einen Büroleiter mit dubioser Vergangenheit:

«Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die meisten erst Anfang 20, würden durch Firmeninhaber «Beni» Duzhmani und Büroleiter Thomas C. angetrieben, möglichst viele Verträge abzuschliessen. «Pure Sklaventreiberei», sagt dazu ein Ex-Mitarbeiter.»

Schliesslich gebe es bei Abschlüssen von KK-Versicherungen oder einem Wechsel der Krankenkasse satte Kommissionen zu verdienen, merkt der «Beobachter» noch an. Es fand anschliessend anscheinend ein Versuch statt, die Kuh vom Eis zu kriegen – bzw. die Vorwürfe vom Tisch und aus dem Internet. Vergeblich, der «Beobachter» war nicht zu bewegen, etwas zurückzunehmen.

Nach 8 Monaten geht’s plötzlich rund

Nun hätte es die Möglichkeit einer Gegendarstellung oder die Einleitung juristischer Schritte gegeben. Stattdessen geschah ziemlich genau 8 Monate lang – gar nichts. Ausser einem Versuch, ein grosses Inserat mit einer Art Gegendarstellung im «Beobachter» zu platzieren, was der zurückwies.

So macht man das. Macht man das so?

Weniger Skrupel hatten NZZaS und «20 Minuten». Sie brachten beide das Inserat von Duzhmani. Auffällig: es kam ziemlich gestylt daher. War nicht zufällig: dahinter steht die PR-Bude Rod. Ihre Selbstdarstellung lässt keine Frage offen – und kein Auge trocken:

Mehr Klapf für die Kohle.

Bei dieser bezahlten Gegendarstellung ging es vor allem darum, den kosovarischen Hintergrund des Geschäftsführers herauszuarbeiten.

Mehr als die Hälfte des Texts zeichnet seinen Aufstieg in bewegenden Worten. Armes Kind, ass den Zmittag verschämt in einem Park. Dann Einbürgerung, Lehre, Versicherungsberater. Flockig erzählt, «habe Tag und Nacht gearbeitet»; schliesslich sei dadurch Wohlstand entstanden – gleichzeitig hätten die Kunden, weil in der Muttersprache beraten, über die Jahre mehr als 70 Millionen Prämienfranken gespart.

Gemeinsames Nachdenken am 1. August

Eine märchenhafte Story von Integration, Aufstieg, Erfolg, dabei noch menschenfreundlich. Bis dann «im Dezember ein Artikel im «Beobachter» versuchte, einen Teil unseres Erfolgs zunichte zu machen». Der Unternehmer musste 60 Mitarbeiter entlassen, das «brach mir das Herz». Obwohl es «keinen Verdacht, keine Ermittlungen, keinen Prozess, kein Gerichtsurteil, keinen Schuldspruch» gebe.

Schlimmer noch: Duzhmani beschwert sich, dass man ihm aufgrund seiner Herkunft aus dem Kosovo immer wieder zu verstehen gebe, «er sei ein Ausländer, dem man nicht trauen könne». Unter dem Hashtag #secondoaugust ruft er zudem zum gemeinsamen Nachdenken darüber auf; am 1. August. Allerdings reisst darunter nur die gähnende Leere den Mund auf.

Noser ist immer bereit, Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.

Dazu ein seitenfüllendes Porträt von ihm. Professionell gemacht. Inhalt, Anmutung, Abfolge der Argumente, Lebensgeschichte, Fleiss, Integration Erfolg – und dann das. Wohl wegen seiner Herkunft, «wann gehört man als Migrant/in dazu?», fragt er anklagend. Nett von David Schärer, «Gründungspartner» und zuständig für «Amplification» bei Rod, der hier eine «übergeordnete Ebene» sieht, wie er in einem persoenlich.com-Interview erläutert.

Bislang also eine klassische Win-Win-Win-Situation. Duzhmani fordert Gehör und Gerechtigkeit, die «a bigger bang fort he buck» versprechende Agentur erhält als Beifang ein sozialpolitisch geschärftes Image – und persoenlich.com kann die ganze Angelegenheit lang und breit abfeiern.

Sympathische Selbstdarstellung von Rod.

Da fehlt natürlich noch einer im Umzug. Der frischgebackene Chefredaktor des «Beobachter», der sich gleich bei Amtsantritt mit einer neuen Form der Kriegsführung gegen sein Blatt konfrontiert sieht. Dominique Strebel wiederholt in einem grossen Interview bei persoenlich.com, was sein Magazin bereits auf seiner Homepage veröffentlichte.

Der «Beobachter» nimmt Stellung.

Wesentliche Aussage: «Seine Vorwürfe sind haltlos.» Etwas ausführlicher:

«Das Verhalten, das Swiss Home Finance vorgeworfen wird, kann Konsumentinnen und Konsumenten schädigen. Daher besteht ein klares und berechtigtes öffentliches Interesse für eine Berichterstattung – unabhängig davon, ob in dieser Angelegenheit ein juristisches Verfahren läuft oder nicht. Der Beobachter sieht es als eine seiner wichtigen Aufgaben, vor zweifelhaften Unternehmen zu warnen.»

Es ist tatsächlich auffällig, dass in dem Gegenwehr-Inserat so ziemlich alles ausführlich bis sogar langfädig, wenn auch flott, dargestellt wird. Nur eins nicht: eine Widerlegung der Vorwürfe, die der «Beobachter» erhoben hatte. Ob deswegen ein Strafverfahren läuft oder nicht: wurden Unterschriften von Kunden gefälscht oder nicht? Wurden Mitarbeiter, im Provisonsgeschäft üblich, zu möglichst vielen Abschlüssen gedrängt? Welche Rolle spielt das Call Center im Kosovo? Werden zweifelhafte Praktiken verwendet, um Kontaktierte zu einem Abschluss zu bewegen?

Bislang entstand viel Qualm durch verröstetes Geld – aber sonst?

Der «Beobachter» behauptet – bislang unwidersprochen –, über entsprechende Aussagen, Belege, sogar Videos zu verfügen. Hier wird der PR-Text der PR-Agentur ziemlich dünn, das Geschwurbel des für Amplification zuständigen Rod-Mitbegründers auch.

Könnte es sein, dass Duzhmani ziemlich viel Geld dafür ausgegeben hat, um sich selbst nochmals zu schaden? Fehlberaten von einem cleveren Verkäufer, der ihm aber keine KK-Police aufschwatzte, sondern die Gestaltung eines Inserats? Kostenpunkt unbekannt. Alleine die Seite in der NZZaS kostete laut Tarif 24’100 Franken. Kein Pappenstiel, um die Öffentlichkeit auf einen längst vergessenen Artikel aufmerksam zu machen.

Kein Pappenstiel, wenn der «Beobachter» sich dazu animiert fühlen sollte, nochmal nachzulegen. Verblüffend auch: Duzhmani verwendet als Argument, dass gegen seine Firma keinerlei Strafuntersuchung im Gang sei, die Gerichte nicht angerufen wurden. Und man ihn trotzdem kritisiere. Er selbst hat aber bislang auch auf alle ihm möglichen rechtlichen Schritte gegen den «Beobachter» verzichtet. Hat er sich einen Gefallen mit diesem Inserat getan? Hat Rod damit wirklich das Image gesteigert? Oder nicht eher einmal mehr gezeigt, dass PR und Journalismus eigentlich nichts miteinander zu tun haben und PR-Menschen keine Ahnung von Journalismus haben?