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Der Mob ist los

Wieso prügeln «Tagi» und «NZZ» so auf die Kritiker des «Marsch fürs Läbe» ein?

Am Freitag schrieb die «NZZ» in einem Kommentar: «Der Mob darf nicht entscheiden». Der «Tages-Anzeiger» am gleichen Tag zum gleichen Thema: «Der Stadtrat als Erfüllungsgehilfe eines Mobs». Sowohl Daniel Fritzsche (NZZ) wie auch Edgar Schuler (TA) kritisieren darin einen Entscheid des Zürcher Stadtrats. Dieser lässt zwar eine Kundgebung rechtsbürgerlicher Fundamentalisten zu. Will aber einen so genannten «Marsch fürs Läbe», am liebsten durchs Rotlichtviertel an der Langstrasse, nicht bewilligen. Dabei wäre das eine wunderbare Provokation. Rechtschaffene Abtreibungsgegner, hergereist von halb Europa, protestieren vor den Puffs an der Langstrasse, Symbol für verwerflichen Sex, der nicht der Fortpflanzung dient. Darum sind jeweils auch Vertreter der katholischen Kirche prominent vertreten an der Kundgebung.

Warum sehen das die beiden Kommentarschreiber nicht differenzierter? Eine Demo für Abtreibung an der Osterprozession bei der Kathedrale Chur würde wohl auch nicht bewilligt. Auseinandersetzungen wären programmiert. Genau so argumentiert die Stadt Zürich auf die bewusste Provokation. Denn der Hauptorganisator, Daniel Regli, hat schon für grosse Schlagzeilen gesorgt, als er im Zürcher Gemeinderat Homosexuelle aufs Übelste heruntermachte.

Die Stadt Zürich betont, sie könne die Sicherheit der Polizei und der Passanten nicht garantieren. Wie wärs’s denn, wenn sich die Organisatoren finanziell beteiligen müssten? Wurde das geprüft?

Für Fritzsche, wie auch für Schuler ist so oder so klar: Der Stadtrat knickt ein vor dem Mob. Interessant ist, dass beide das Wort Mob verwenden, englisch für «reizbare Volksmenge».

Damit meint man eigentlich spontane, unvermittelte, aber militante Proteste. Was man in Zürich von den Abtreibungsbefürwortern nicht per se behaupten kann. Es sind Familien mit Kleinkindern, sexuell aufgeschlossene Menschen, viele Frauen.

Doch die «NZZ» und der «Tagi» werfen alle Kritiker in einen Topf. Der Mob.

Dass es militante Demonstranten hat, stimmt schon. Aber die 1. Mai-Kundgebung wird ja nicht in Frage gestellt, auch wenn sie teilweise ausartet.

Die Medien haben sowieso ein gespaltenes Verhältnis zu Demos. Oft übernehmen sie ohne zu hinterfragen den Polizei-Slang. Schon damit fängt es an: Es gibt keine illegalen Demonstrationen. Es gibt lediglich nicht bewilligte Demonstrationen. Doch mit der Bezeichnung «Illegale Demonstration» werden Teilnehmer schneller abgestempelt als Menschen, die etwas «Illegales», Gesetzeswidriges tun. Dabei ist Demonstrieren ein Grundrecht unserer Gesellschaft. Interessant ist, dass seit der Corona-Krise dieses Grundrecht von Menschen eingefordert wird, die man nicht unbedingt auf der Strasse vermutet. Staatskritiker rechts der Mitte. Das Gut-Böse-Schema verwischt.

Vorwurf: Landfriedensbruch

Die Stadt Zürich hat sich die vertrackte Situation mit dem «Marsch fürs Läbe» zum Teil auch selber eingebrockt. 2015 demonstrierten gut 3500 Menschen in Oerlikon gegen die Abtreibung. Ihre Lieblingsutensilien: weisse Kindersärge. Der damalige Zürcher Weihbischof Marian Eleganti hielt eine der Reden an die Abtreibungsgegner. Währenddessen verhaftete die Polizei das gut 100-köpfige Trüppchen, das anderer Meinung war und das Kundtun wollte. Sie wurden aber schon beim Bahnhof Oerlikon abgefangen, bevor sie auch nur ein Plakat entrollt hatten. Nachher hagelte es Strafbefehle der Staatsanwaltschaft. Tatbestand: Landfriedensbruch. Das Echo in den Medien: vernachlässigbar.

DNA-Datenbank mit 200000 Leuten

2019, als weiteres Beispiel, kesselte die Stadtpolizei wiederum Gegendemonstranten ein und nahm die Personalien auf. Monate später bekamen dann rund ein Dutzend der Demonstranten Post von der Staatsanwaltschaft. So genannte Verzeigungsvorhalte, worin die Demonstranten ihre Beweggründe an der unbewilligten Demo angeben sollten. Andere Teilnehmer wurden gemäss der Wochenzeitung «WoZ» um sechs Uhr morgens aus dem Bett geklingelt und im Kastenwagen in die Urania-Wache gefahren. Dann wurden Erkennungsfotos gemacht, sowie DNA-Proben genommen. Gemäss WoZ vom 20.2.2020 werden mit solchen Daten die DNA-Datenbank gefüttert, die schweizweit mittlerweile 200000 Menschen umfasst. Bei anderen Demonstranten gab es Hausdurchsuchungen mit der Beschlagnahmung von Handys, Kleidern, Computern. Legitimation: die Strafprozessordnung.

Rayonverbote nicht nur für Fussballfans

Auch beliebt: Das Aussprechen von Rayonverbots für Personen, bei denen man ein Potenzial an Gewalt vermutet. Ursprünglich für Fussballfans erfunden, nutzen die Polizei und die Staatsanwaltschaft dieses Instrument vermehrt, um politisch missbillige Zeitgenossen auszugrenzen, präventiv. Solche Repressionen können verängstigen. Und ja, sie tragen nicht gerade zu einer Deeskalation bei.

Es sind Themen, die in die Medien gehören. Doch die «NZZ» und auch der «Tages-Anzeiger» bleiben lieber an der Oberfläche und sprechen von «Mob». Da macht es die «WoZ» besser. Nur lesen jene Wochenzeitung oft nur selber betroffene Leute. Politiker, die den Marsch durch die Institutionen hinter sich haben (im Kanton Zürich etwa Mario Fehr/ Sicherheitsdirektion und Jacqueline Fehr/ Justizdirektion) scheinen da andere Präferenzen zu haben.