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Schlagwortarchiv für: Credit Suisse

René Zeyer

Finanzkunde für Anfänger

7. Oktober 2026/3 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

16 Milliarden für das Ja der UBS.

Die offizielle Erzählung war bislang einfach: Die Credit Suisse musste gerettet werden, der Staat sprang ein, dadurch wurde ein sogenanntes «Viability Event» ausgelöst – und die FINMA durfte AT1-Anleihen im Umfang von rund 16,5 Milliarden Franken auf null setzen.

Additional Tier 1 Convertible Bonds sollen ein Eigenkapitalpuffer sein und können unter genau definierten Umständen abgeschrieben oder in Aktien gewandelt werden.

Nur: Die Dokumente erzählen eine kompliziertere Geschichte.

Die UBS wollte die Credit Suisse zunächst nur mit einer vollständigen Staatsgarantie übernehmen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter lehnte das ab. Schliesslich erhielt die UBS eine begrenzte Verlustgarantie über neun Milliarden Franken.

Und noch etwas: Die AT1-Anleihen verschwanden.

Das war offenbar kein zufälliger Nebeneffekt. Bereits in den revidierten Forderungen der UBS vom 16. März 2023 tauchte die AT1-Abschreibung auf. Am 18. März wurde der FINMA-Verwaltungsrat informiert, dass sie ein notwendiger und nicht verhandelbarer Bestandteil der UBS-Transaktion sei.

Noch deutlicher wurde die parlamentarische Untersuchungskommission: Sie hielt es für glaubwürdig, dass die UBS die Credit Suisse ohne die Vernichtung der AT1-Anleihen nur gegen wesentlich höhere Bundesgarantien übernommen hätte.

Das lässt die Abschreibung in einem anderen Licht erscheinen. Sie rettete nicht einfach die Credit Suisse. Sie half auch dabei, der UBS den Deal schmackhaft zu machen.

Von besonderer Bedeutung ist die bislang wenig beachtete Position der Credit Suisse selbst.

Am 19. März 2023 um 16.24 Uhr, also noch vor der Abschreibungsverfügung, widersprach die CS gegenüber der FINMA ausdrücklich der Auffassung, dass der vertragliche Auslöser für eine Abschreibung eingetreten sei.

Ihre Argumentation war grundsätzlich: Die staatlichen Massnahmen dienten der Behebung eines Liquiditätsproblems, nicht eines Mangels an Eigenkapital. Die Bank sei also nicht wegen unzureichender Kapitalisierung gerettet worden. Genau diese Unterscheidung wurde später auch für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts entscheidend.

Noch explosiver war die wirtschaftliche Einschätzung der Credit Suisse. Das durch die Abschreibung entstehende zusätzliche Eigenkapital sei in der Bewertung der Übernahme nicht berücksichtigt. Die Vernichtung der AT1-Forderungen bedeute deshalb nach Einschätzung der CS

«ein Geschenk von ca. CHF 16 Mrd. an die Aktionäre der übernehmenden Partei».

Damit stammt der Vorwurf, die UBS habe durch die AT1-Abschreibung wirtschaftlich profitiert, nicht erst von geschädigten Investoren oder deren Anwälten. Die Credit Suisse selbst warnte davor – bevor die Anleihen vernichtet wurden.

Die FINMA liess sich nicht beeindrucken. Um 18.24 Uhr kündigte sie an, die Abschreibung nötigenfalls anzuordnen. Um 20 Uhr trat der neu geschaffene Artikel 5a der Notverordnung in Kraft, der der FINMA eine entsprechende Befugnis gab. Um 22.01 Uhr wurde die Verfügung zugestellt.

Und dann kam das Bundesverwaltungsgericht.

Es entschied 2025, dass weder der vertragliche Auslöser noch eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Abschreibung vorhanden gewesen seien. Auch Artikel 5a genügte nach Auffassung des Gerichts den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Das Urteil ist allerdings angefochten und damit noch nicht rechtskräftig.

Die zentrale Frage: Kam zuerst das Recht – oder zuerst das gewünschte Ergebnis?

In einem Rechtsstaat müsste die Reihenfolge eigentlich lauten: Zuerst gibt es eine Rechtsgrundlage, dann tritt der darin definierte Tatbestand ein, daraus folgt die Rechtsfolge.

Bei den AT1-Anleihen lief es möglicherweise umgekehrt: Zuerst stand das gewünschte Ergebnis fest – die UBS übernimmt die Credit Suisse, aber nur zu akzeptablen Risiken. Dafür mussten 16,5 Milliarden Franken irgendwo verschwinden.

Sie verschwanden bei den AT1-Investoren.

AT1-Anleihen sind ausdrücklich dafür konstruiert, unter vertraglich genau definierten Bedingungen Verluste zu absorbieren. Dass ihre Abschreibung eine Übernahme erleichtert oder für den Käufer attraktiver macht, ist dagegen kein vertraglicher Abschreibungsgrund.

Daher liefen am Rettungswochenende zwei verschiedene Ebenen zusammen: Einerseits musste die Schweiz die UBS dazu bringen, die Credit Suisse zu übernehmen. Andererseits brauchte die Vernichtung von 16,5 Milliarden Franken privater Forderungen eine rechtliche Grundlage.

Wurden die AT1-Anleihen abgeschrieben, weil die zuvor festgelegten rechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen tatsächlich eingetreten waren? Oder stand das gewünschte Ergebnis – die Übernahme der CS durch die UBS zu akzeptablen Bedingungen – bereits fest, und erst danach wurde nach einer Rechtsgrundlage gesucht, mit der sich die Vernichtung der Anleihen rechtfertigen liess?

Das Bundesverwaltungsgericht sagt bislang: So geht das nicht.

____

Der Artikel basiert auf «Der Preis für das Ja der UBS» des Botschafters und Rechtsanwalts Dario Item auf antigua.news.

Er erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz».

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2026/10/Bildschirmfoto-2026-09-30-um-13.14.44.png 510 1427 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2026-10-07 05:00:592026-09-30 13:16:05Finanzkunde für Anfänger
René Zeyer

Viel Money, wenig Brain

30. September 2026/6 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Wer ist an der gewaltigen Klatsche gegen die UBS im Ständerat schuld?

An zu wenig Geld oder zu wenig Einfluss kann’s nicht gelegen haben.

«Gebt mir eine Million, und ich mache aus einem Kartoffelsack einen Bundesrat», soll Rudolf Farner, der Gründer der gleichnamigen PR-Agentur, gesagt haben.

Die UBS gibt weltweit eine halbe Milliarde Dollar für Marketing und Kommunikation aus.

Da sollte man meinen, dass es der Monsterbank ein Leichtes wäre, die Schweizer Parlamentarier dazu zu bringen, das bonusschädigende Ansinnen, ihre ausländischen Töchter anständig mit Eigenkapital zu unterlegen, abzuschmettern.

CEO Sergio Ermotti warf sich höchstselbst in einem Interview mit der liebedienerischen NZZ in die Schlacht. Geniale Formulierung:

«Mit einem blauen Auge können wir leben, aber zwei blaue Augen und eine gebrochene Nase sind zu viel.»

Mit dem blauen Auge meinte er, dass die Auslandtöchter der UBS zu 50 Prozent mit AT1-Wandelobligationen unterlegt werden könnten.

Auch bekannt als Todesspiralenanlagen. Auch bekannt aus dem Untergang der Credit Suisse. Die bekam die UBS bekanntlich zum Schnäppchenpreis, machte einen Sondergewinn von 35 Milliarden und hatte noch die Frechheit, vom überforderten Bundesrat das Abschreiben per Notrecht von AT1-Bonds im Nominalwert von 16 Milliarden Dollar auf null zu fordern. Sonst kein Deal.

Aber Banker können den Kanal nie voll genug kriegen.

Um die Sache ganz sicher zu schaukeln, lobbyierte die UBS auf allen Kanälen.

Die Strategie war ganz klar: Statt um Prozentzahlen zu feilschen, wurde mit einem Abgang der letzten internationalen Grossbank gedroht. Also weg vom Risiko des Steuerzahlers, der die Bank schon einmal retten und wegen deren Bonusgier das Bankgeheimnis geschleift werden musste. Und hin zur Behauptung, dass die Schweiz durch zu viel Regulierung die Bank verlieren könnte.

Es gehe «um die Schweiz», behauptete Ermotti in seinem missglückten Interview grossmäulig. Natürlich auch um den Finanzplatz, Arbeitsplätze, Steuereinnahmen, Kreditversorgung, internationale Wettbewerbsfähigkeit. Und Blabla.

Als Sahnehäubchen das missmutige Gemaule, dass man unter Umständen und wider besseres Wissen allenfalls mit einem Kompromiss leben könne. Auch wenn halbe-halbe, bloss 50 Prozent EK, dazu 50 Prozent AT1Todesspiralen, immer noch viel zu viel sei.

Das sollte nicht in erster Linie die UBS selbst sagen, sondern angefütterte Medien, willfährige Wirtschaftsvertreter und ängstliche Politiker.

Also weg von «die UBS braucht dringend mehr Eigenkapital» hin zu «will die Schweiz ihre letzte Grossbank vertreiben?»

So die vermeintlich geniale Idee. Vor allem bei Ringier fand die Monsterbank damit offene Spalten. Auch nach der Kanterniederlage im Ständerat macht der «Blick» weiterhin auf Angstszenarien. Wegzug aus der Schweiz, «Schnappen sich die Amerikaner die UBS?», «Was würde eine Fusion der UBS für die Schweiz bedeuten?»

Dass zwei Mitglieder des VR von Ringier ehemalige UBS-Grössen sind, das hat damit sicherlich nichts zu tun.

Zudem wäre die Führungsriege der UBS mit dem Klammerbeutel gepudert, sich in den Machtbereich des Amok-Präsidenten Donald Trump zu begeben.

Nicht etwa hauchdünn, sondern mit 33 zu 10 Stimmen entschied sich der Ständerat dafür, dass 90 Prozent hartes Eigenkapital her müsse.

Tschakata.

Peinlicher ist selten bis nie eine Ansammlung von Spin Doctors und grossartigen Strategen untergegangen.

Dabei hatten sie bedeutende Redaktionen wie die der NZZ im Sack, bequatschten unbedarfte Politiker wie die GLP-Ständerätin Tiana Moser dazu, Sprechblasen wie «Verschärfung mit Augenmass» von sich zu geben – und konnten bis vor der Abstimmung vor Siegesgewissheit kaum geradeaus laufen.

Und jetzt der Katzenjammer und die verzweifelte Hoffnung, das im Nationalrat noch drehen zu können. Der wird in der Wintersession abstimmen.

Neuster Versuch: Der Kompromiss zum Kompromiss, angeführt durch den LGT-Banker Hans-Peter Portmann.

Da erhebt sich die Frage: wer war das? Wer hat die wohl dümmste PR-Kampagne der letzten Jahre zu verantworten? Am 25. September 2025 titelte «Inside Paradeplatz» unwidersprochen: «Teuerste PR-Agentur zieht Fäden in UBS-Schmierenkomödie». Damals reagierten weder die Dynamics Group noch die UBS auf seine Anfragen.

Das ist inzwischen anders.

«Ich möchte Sie aber bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass Dynamics Group kein solches Mandat hat oder hatte», antwortet Michael Willi, Senior Partner. Dass er zuvor Chief Communication Officer der UBS war, na und.
Die UBS selbst knirscht nach längerem Nachdenken über die Frage, ob sie die Dynamics Group auf der Payroll habe: «Wir kommentieren dies nicht.» Ein Dementi sieht anders aus, vor allem, wenn die Null-Antwort mit der Frage ergänzt wird: «Wissen Sie bereits, wann und wo Ihr Beitrag publiziert wird?»

Die Angstmacher-Idee war von Anfang an Schrott, als Dynamics sie via den UBS-Aktionär Cevian in die Medien einspeiste. Als deren offizieller Medienansprechpartner.

Nach all den Finanzkrisen und der weiterhin ungehemmten Bonusgier der Banker reicht es halt nicht, sich ein Bettlaken überzuziehen und «buhu» zu sagen. Obwohl bei einer Krise tatsächlich nicht in erster Linie mangelndes Eigenkapital, sondern versiegende Liquidität der Brandbeschleuniger ist.

Das Problem ist hier mal wieder: die einzige Goldmine in der Kommunikation ist die geniale Idee und ihre strategisch richtige Umsetzung.

Wenn die fehlt, dann ist die Sache klar: viel Money, wenig Brain, dann lass es sein.

Denn so wird das nix.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-28-um-15.30.01.png 380 1061 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2026-09-30 05:00:192026-09-29 12:11:50Viel Money, wenig Brain
René Zeyer

Wie bestellt

15. Februar 2026/2 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Die UBS hat ein Milliardenproblem. Die NZZ will helfen.

Ganze 17 Milliarden Dollar stehen im Feuer. Denn die UBS konnte die Credit Suisse nur deswegen zum Schnäppchenpreis übernehmen, weil der willfährige Bundesrat mit heisser Nadel und per Notrecht die AT1-Bonds der untergehenden Bank auf null abschreiben liess.

Nicht nur mit ihrem fatalen Satz «this is not a bail-out», was aber eine der Voraussetzungen für den Totalverlust dieser Zwangswandel-Anleihen gewesen wäre, schuf der Bundesrat mit seiner kompetenten diplomierten Dolmetscherin Karin Keller-Sutter ein scheunengrosses Einfallstor für Milliardenklagen sich geprellt fühlender Anleger.

Darunter nicht nur kleine Würstchen wie CS-Angestellte, die solche Bonds als Bonus, als faules Ei ins Körbchen gelegt kriegten und nun laut «Inside Paradeplatz» auf jegliche Forderungen gegenüber der UBS verzichten sollen. Sondern auch multimilliardenschwere institutionelle Anleger, die überall klagen, wo sie einen Rechtsstand haben. Also vornehmlich den USA und in Grossbritannien.

Aber auch in der Schweiz. Nach längerem Brüten kam das Bundesverwaltungsgericht Anfang Oktober 2025 zu einem vernichtenden Urteil. Der Abschreiber sei sowohl vertrags- wie auch rechtswidrig. Das führte bei der UBS zu Schnappatmung, denn die Gefahr besteht, dass diese 17 Milliarden wieder in die Bücher wandern – als Schulden.

Während es im Ausland eher trübe aussieht (die USA lieben bekanntlich Schweizer Banken), bleibt hierzulande nur der Gang vors Bundesgericht. Das nun eher selten Urteile der Kollegen vom Bundesverwaltungsgericht aufhebt. Da braucht die UBS alle Hilfe, die sie kriegen kann.

Zum Beispiel in Gestalt von Luis Agustin Maiorini. Der juristische Jungspund schreibt noch an seiner Dissertation und ist «Mitarbeiter am Institut für Föderalismus der Universität Freiburg». Und neuerdings Gastautor bei der NZZ. Dort vertritt er die klare Meinung: «Dieses Urteil zur Credit Suisse überzeugt nicht». Sagen wir mal: ihn nicht …

Es ist seine erste Wortmeldung im Blatt für die gehobenen Stände und dem Hort der reinen Wirtschaftswissenschaft. Meinungsstark  und eher kenntnisschwach urteilt Maiorini: «Das Urteil ist nämlich in wichtigen Teilen eine hinreichende Begründung schuldig geblieben, und damit bleibt der Ausgang des bundesgerichtlichen Verfahrens keiner realistischen Prognose zugänglich.»

Dann schiesst er sich selber ins Knie, indem er die sorgfältige Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zitiert:

«So überprüft das Bundesverwaltungsgericht im zweiten Teil des Urteils die Verfassungsmässigkeit der zugrunde liegenden Norm und verneint diese: Die Norm sei viel zu unbestimmt und genüge den Anforderungen des Legalitätsprinzips nicht. Betrachtet man den Wortlaut der Bestimmung in der Notverordnung isoliert, ist man geneigt, dem Bundesverwaltungsgericht zuzustimmen.»

Diese Neigung verkehrt sich dann allerdings in ihr Gegenteil. Denn nun  wird’s so sophistisch, dass jeder mittelalterliche Scholastiker seine helle Freude an diesen Pirouetten hätte. Denn: «Eine Norm ist bekanntlich nicht nur nach dem Wortlaut auszulegen. Die Entstehungsgeschichte, die Systematik und der Sinn und Zweck der Norm sind gleichwertig mit einzubeziehen.»

Wieso denn das? «Hier zeigt sich die Schwäche der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts: Eine Norm, die am selben Tag publiziert wird wie ihr Inkrafttreten und deren Gehalt öffentlich und weit über die Landesgrenzen hinaus medial erläutert wurde, darf nicht nur strikt nach dem Wortlaut ausgelegt werden.»

Im Gegenteil. Eine Norm, die per Notrecht nachgeschoben wird, um die wacklige Anordnung an die Finma zu unterfüttern, diese Milliarden auf null abschreiben zu lassen, ist schlichtweg fragwürdig. Wo kämen wir hin, wenn Erlasse nicht strikt nach ihrem Wortlaut ausgelegt würden? Und was für eine Rolle soll dabei die mediale Erläuterung spielen?

Eine neue Norm hiesse zum Beispiel: Es ist ab jetzt verboten, auf den Boden zu spucken. Da könnte man dann auslegen: nun ja, wenn aber einfach etwas aus dem Mund tropft, dann ist es davon nicht betroffen. Damit würde Gesetzgebung zum Jekami.

Bekanntlich wurde vom Bundesrat auch die mit grossem Getöse in Kraft gesetzte TBTF-Regelung gekübelt. Also die «too big to fail»-Bestimmungen nach der Finanzkrise eins, die eine Wiederholung von Staatsrettungen wie bei der UBS verhindern sollten. Schlussfolgerung Maiorini: «Im Urteil werden also spannende Fragestellungen aufgeworfen, aber nicht beantwortet oder nur unvollständig analysiert.»

Interessanter als dieser Husarenritt durch das Recht ist die Frage, wieso die NZZ auf die Idee kommt, eine solche furiose Kritik am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu publizieren. Eine einzelne Kritik? «Professoren sezieren das Verdikt des Bundesverwaltungsgerichts zum Milliardenabschreiber … gibt dem Bundesverwaltungsgericht schlechte Noten», zitiert die alte Tante am 24. Januar eine Urteilsbesprechung. «Das Urteil zu den AT1-Anleihen verunsichert die Anleger», unkte die NZZ Ende Oktober 2025. «Das jüngste Urteil zum Fall CS schränkt den Spielraum des Bundesrats ein», monierte das Blatt nach der Urteilsveröffentlichung. Oder: «Das AT1-Gerichtsurteil zur Credit Suisse wirft viele Fragen auf».

Kritik am Vorgehen des offensichtlich überforderten Bundesrats, Kritik an der ruppigen Art des UBS-VR-Präsidenten Colm Kelleher, der zuerst eine schlappe Milliarde für die CS bot und klarstellte, dass er ohne den Milliardenabschreiber die absaufende Bank nicht übernehmen werde?

Aber nein. Ob die jüngsten, schmerzlichen Abgänge im Wirtschaftsressort der NZZ etwas damit zu tun haben, dass offensichtlich bezüglich der letzten Grossbank der Schweiz der Schongang mit Weichspüler eingelegt wird? Man wird ja wohl fragen dürfen.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-13-um-08.48.58.png 255 496 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2026-02-15 05:00:132026-02-13 09:48:49Wie bestellt
René Zeyer

Völlig durchgedreht

1. September 2025/5 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Holzköpfe aller Orten in Zürich. Nicht nur im Schulhaus Hirschengraben.

319 Seiten umfasst ein «Gutachten» des sogenannten «Atelier Jung». In Auftrag gegeben hatte das die Stadt Zürich, genauer der Stadtzürcher Schulvorsteher Filippo Leutenegger. Zu untersuchen war, ob Figurenköpfe in der Aula «rassistisch» seien, diskriminierend oder nicht. In diesem wunderprächtigen Raum symbolisieren acht Paare eine «Galerie der Völker».

Die Wurzel dieses Wahnsinns ist der Bericht «Möglichkeiten zum Umgang mit kolonialen Spuren im Stadtraum», der im März 2021 verfasst wurde. Dahinter steht die Projektgruppe «Rassismus im öffentlichen Raum» (RiöR). Dieser Haufen von Grossinquisitoren unterschied doch tatsächlich zwischen

  1. Objekte, die entfernt werden sollten
  2. Objekte, die aufgearbeitet werden müssen
  3. Objekte, die kontextualisiert werden können.

Diese Dunkelkammer wurde von anderen Dunkelkammern bestückt:

  • PRD – Fachstelle für Gleichstellung / Integrationsförderung

  • GUD – Tiefbau- und Entsorgungsdepartement

  • SD – Sozialdepartement

  • SID – Sicherheitsdepartement (z. B. Stadtpolizei)

  • SSD – Schul- und Sportdepartement

  • Städtischer Ombudsmann

  • Denkmalpflege, Kunst, Archivierung, Liegenschaftenverwaltung (weitere Querschnittsfunktionen)

Wer masste sich diese Entscheidungsgewalt an, der schon einige Mohrenköpfe in der Stadt Zürich zum Opfer fielen? Hochqualifizierte Fachleute natürlich.

Unter der Leitung von Christof Meier (Bereichsleiter Integrationsförderung PRD) schlugen zu:

  • Shelley Berlowitz – Fachstelle für Gleichstellung (PRD)

  • Susann Birrer – Stadtpolizei (SID)

  • Michael Bischof – Integrationsförderung (PRD)

  • Myriam Fojtu – Stabsstelle Departementssekretariat (GUD)

  • Beat Haas – Inventarisation Denkmalpflege (HBD)

  • Pierre Heusser – Stadt-Ombudsmann

  • Anja Huber – Stadtarchiv (PRD)

  • Sara Izzo – Fachstelle Kunst im öffentlichen Raum (KiöR) (TED)

  • Beat Kessler – Sozialdienst Liegenschaften Stadt Zürich (FID)

  • Selin Öndül – Schulamt (SSD)

  • Vithyaah Subramaniam – Integrationsförderung (PRD)

  • Bea Troxler – Departementsstab (SD)

Natürlich verwendeten sie niemals den Begriff Rassismus oder forderten Kopf ab. Heutzutage heisst das «kontextualisieren» oder «kritisch diskutieren». Sobald sich ein «Betroffener» oder gar ein Haufen Betroffener zu Wort meldet und seinem Unwohlsein Ausdruck verleiht, beginnt die sensibilisiert-woke Stadtregierung sofort mit Hyperventilieren und fordert ein «Gutachten» an.

Im Fall der problematisierten Köpfe kam der Historiker Joseph Jung zum Handkuss, bzw. sein «Atelier Jung». Der war Privatdozent an der ETH Zürich, Chefhistoriker der Credit Suisse sowie Geschäftsführer verschiedener Stiftungen. Seit 2015 ist er Geschäftsführer und einzig aufgeführter Mitarbeiter der Einzelfirma «Atelier Jung», steuergünstig in Zug domiziliert. Das sich natürlich auf «ein Netzwerk» abstützt, auf was denn sonst.

Dieses Riesenwerk hat der bislang nicht als Rassismus-Experte aufgefallene Jung (dafür als Autor des lesenswerten Buchs «Das Laboratorium des Fortschritts») mit einem Dr. phil. Matthias Frehner verfasst. Der ist Publizist, Kurator, Spezialist für Eisenplastik und Raubkunst. Ebenfalls völlig unbeleckt vom Thema Mohrenköpfe gestern und heute.

Zur grossen Erleichterung aller Beteiligten kam das mit wissenschaftlichem Gelaber aufgeblasene Gutachten zum Schluss, dass es sich bei diesen Figuren nicht um den Ausdruck von Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit handle. Sie seien «nicht diskriminierend». Uff. Andererseits: «Die Figurenköpfe basieren auf einem rassistischen Weltbild.» Ja was denn nun?

Daher wird eine – Überraschung – «Kontextualisierung» empfohlen. Mit Infotafel, QR-Codes, dazu Unterrichtsmaterialien, Workshops, Ausstellungen. Das übliche Gedöns, wenn man nicht so weit gehen möchte, diese kunsthistorisch wertvollen Bestandteile des Gesamtkunstwerks dieser Aula einfach abzuhacken.

Der NZZ ist aufgefallen, dass eine menschliche Fratze, die über dem Eingang des Schulhauses die Besucher anblickt, «für die Schulbehörden der Belle Époque der künstlerischen Freiheit zu viel war. Das Bildnis musste vorübergehend abgedeckt werden – wie die «Mohren»-Inschriften gut 130 Jahre später.»

Besser kann man diesen absurden Bildersturm nicht der Lächerlichkeit preisgeben.

Man könnte sich über den woken Wahnsinn lustig machen. Wenn der Zürcher Steuerzahler nicht dafür kräftig bluten müsste. Laut Jung hat das Gutachten 113’000 Franken gekostet. Er hält sich für das Thema Mohrenkopf qualifiziert, weil einer seiner «Forschungsschwerpunkte ist seit vielen Jahren das 19. Jahrhundert. Neben ganz unterschiedlichen Fragestellungen ist die Kulturgeschichte das übergreifende Thema».

Seine Wackelposition begründet er so: «Vereinfacht gesagt, sind nicht die Figurenköpfe (der Völker) das Problem – diese sind egalitär, gleichwertig in der Platzierung und Ausarbeitung, es gibt keine Karikaturen, alle sind exotisch typisiert usw. Das Problem ist der Zeitgeist: das rassistische Weltbild (Imperialismus, Kolonialismus) und damit die Einteilung der Menschen in Rassen (nach Hierarchien und mit entsprechenden Diskriminierungen).»

Schön, dass der rassistische Zeitgeist des 19. Jahrhunderts entlarvt wurde. Denn heute sind wir weiter: es gibt offenbar keine Rassen mehr. Denn nur schon das Eingeständnis ihrer Existenz wäre – rassistisch. Das muss dem Stadtzürcher Steuerzahler doch über 100’000 Franken wert sein. Darüber kann er dann im Stau in aller Ruhe nachdenken.

 

Der Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz».

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2025/08/Bildschirmfoto-2025-08-30-um-10.19.55.png 458 678 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-09-01 05:00:112025-08-31 15:01:47Völlig durchgedreht
René Zeyer

Ex-Banker Thiam: eine Zierde seines Berufs

10. Juli 2025/7 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Er erfüllt alle Vorurteile vorbildlich.

Der gescheiterte Präsidentschaftskandidat in der Elfenbeinküste zahlt seiner Ex-Haushälterin den geschuldeten Lohn nicht. Und die UBS hilft dabei.

Es ist ein Mosaikstein im kläglichen Bild des Niedergangs der zweitgrössten Bank der Schweiz.

Der Versagerrat Urs Rohner, der mit prall gefüllten Taschen als VR-Präsident noch vor dem Untergang von Bord ging, hatte den Versicherungsexperten Tidjane Thiam am 1. Juli 2015 als Nachfolger des wilden Investmentbankers Brady Dougan (Schweizer Rekordhalter im Bonuskassieren) als CEO der Credit Suisse installiert.

Schon knapp fünf Jahre später musste Thiam zurücktreten. Nach einer Beschattungsaffäre, die aus einem Nachbarschaftsstreit mit seinem Konkurrenten Iqbal Kahn entstanden war. Obwohl auch der über keinerlei Bankerfahrung verfügte, wechselte Khan gelenkig zur UBS.

Dort ist er inzwischen alleiniger Chef der globalen Vermögensverwaltung.

Mit Thiam ging’s allerdings bergab. Wie sein Vorgänger Dougan hinterliess Thiam in seiner Amtszeit Milliardenverluste. Heute hat er, dank üppiger Honorierung, seinen Wohnsitz in Miami Beach und ist Vorsitzender der «Demokratischen Partei» der Elfenbeinküste. Wurde aber von der Präsidentschaftswahl wegen seiner doppelten Staatsbürgerschaft ausgeschlossen.

Und dann gibt es einen hässlichen Streit mit seiner ehemaligen Haushälterin und Assistentin.

Die arbeitete seit 2015 für ihn und musste rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Am 9. Dezember 2018 kam es in Thiams Villa in Herrliberg zum Eklat. Sie wurde um 5 Uhr morgens aufgeboten, weil der Boiler nicht funktionierte, schreibt Arthur Rutishauser in der «SonntagsZeitung». Nachdem der herbeigerufene Handwerker sich verspätete, soll sie von Thiams Lebensgefährtin übel beschimpft worden sein, die kalt duschen musste.

Die Haushälterin erlitt einen Zusammenbruch und wurde am 12. Juni 2019 gekündigt. Sie wehrte sich dagegen, es entspann sich ein übler Rechtstreit.

Der endete mit einem rechtsgültigen Urteil: Thiam muss rund 235’000 Franken zahlen. Müsste, denn er tut es nicht.

Da die Haushälterin in einem Mail mit dem Gang an die Medien gedroht hatte, reichte Thiam eine Strafanzeige wegen Nötigung und Erpressung ein. Bereits die Staatsanwaltschaft stellte die Strafuntersuchung wegen Erpressung ein, vom Bezirksgericht Meilen wurde die Haushälterin freigesprochen.

Dagegen legte Thiam Berufung ein, die am Mittwoch vor dem Obergericht verhandelt wurde. Die Haushälterin wurde erneut freigesprochen und erhält eine Genugtuung von 2000 Franken. Das deckt bei Weitem nicht ihre bislang angefallenen Anwaltskosten in sechsstelliger Höhe.

Noch widerwärtiger ist, dass sich Thiam trotz rechtsgültigem Urteil einfach weigert, das der Haushälterin zustehende Geld auszuzahlen. Deren Anwalt ist es allerdings in einem Betreibungsverfahren gelungen, Vermögenswerte von Thiam in der Schweiz beschlagnahmen zu lassen.

Eine besondere Rolle spielt dabei unsere letzte existierende Grossbank UBS.

Rutishauser: «Die UBS behauptete gegenüber dem Betreibungsamt, Thiam habe kein Geld mehr bei ihr. Nach neun Monaten schrieb sie schliesslich, dass es zu einem Fehler gekommen sei – und Thiam habe doch 50’000 Franken auf einem ehemaligen CS-Konto liegen. Warum sie dies zuerst bestritt, wollte die UBS nicht sagen.»

Angesichts des Untergangs der CS, die durch jahrelanges Missmanagement in den Ruin getrieben wurde und Milliardenverluste einfuhr, mögen das Peanuts sein, wie der Banker gerne sagt.

Aber hier kommt alles zusammen, was das moderne Banking und seine geldgierigen Banker so verächtlich macht. Die pure Arroganz der Macht gegenüber einer ausgebeuteten Mitarbeiterin.

In der Hoffnung, dass der, trotz einer gerichtlich gestützten Forderung, doch mal das Geld und der Schnauf ausgeht. Sich um ein Gerichtsurteil foutieren. Eine aussichtslose Gegenklage im Bereich Strafrecht erheben, wo der Erstatter der Strafanzeige die weitere Arbeit kostengünstig der Staatsanwaltschaft überlassen kann.

So einer war mal CEO der zweitgrössten Bank der Schweiz. Weitere Qualifikationen verbietet das Straf- und Zivilrecht.

Und dann noch die UBS, die neun Monate braucht, um ein Konto Thiams in ihren Büchern zu entdecken.

Das alles schafft viel Vertrauen, dass die UBS-Führer alles im Griff haben und sich der Schweizer Steuerzahler keine Sorgen zu machen braucht, dass er der Monsterbank in Zukunft nochmal unter die Arme greifen müsste.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2021/03/Neger.jpeg 236 501 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-07-10 05:00:182025-07-09 18:57:05Ex-Banker Thiam: eine Zierde seines Berufs
René Zeyer

Pfeifen im Wald

19. Juni 2025/4 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Die NZZaS sieht die Bankenaufsicht FINMA mit «Superkräften».

Die FINMA ist ein Papiertiger. Sie ist zahnlos, und die wenigen Beisserchen, die sie hat, wendet sie fast nie an. Sie kann ein sogenanntes Enforcement durchführen, also eine Bank dazu zwingen, Anordnungen Folge zu leisten. Oder sie kann die Gewähr entziehen, die Lizenz zum Banking für Kader.

Beides kommt äusserst selten vor. Die Gewähr hat sie bislang nur ein paar Kleinbankern entzogen. Das war bei der UBS oder der verblichenen Credit Suisse nie der Fall. Obwohl es mehr als genug Anlässe gegeben hätte.

Die zum Tode führende Unterkapitalisierung der CS tolerierte die FINMA mit einem sogenannten «Filter», dank dem die Bank vorgaukeln konnte, dass sie alle Vorschriften erfülle. Ein Skandal.

Nun lobt aber die NZZaS neue, vom Bundesrat vorgeschlagene «Massnahmen» über den grünen Klee. «Mächtiger als jeder Banker: Der Bundesrat stattet den Finma-Chef mit Superkräften aus», bollert Zoé Baches schon im Titel.

Dabei spielt natürlich keine Rolle, dass Karin Keller-Sutter («this is not a bail-out») einen der beiden wackelnden Sitze im Bundesrat für die Freisinnigen besetzt.

«Geschäftsbereiche schliessen, Bonuszahlungen verbieten, die Bankführung auswechseln oder gleich die Dividende aussetzen: Die Finanzmarktaufsicht soll künftig früher und einschneidender bei Banken eingreifen können», jubelt sie.

Da habe sich der Bundesrat jeweils für «Maximalforderungen» entschieden: Die UBS «müsste dann ihr Eigenkapital um gut 25 Milliarden Dollar aufstocken, um den Anforderungen gerecht zu werden».

Die Bank stänkert wie zu erwarten dagegen an. Spiegelfechterei, denn sozusagen im Kleingedruckten offenbart sich das Unsinnige an diesem angeblich entschlossenen Durchgreifen. Denn diese neuen Kapitalanforderungen müsste die UBS erst 2035 erfüllen. Genug Zeit für die nächste Bankenkrise. Und wenn dieser Koloss mit einer Bilanzsumme, die doppelt so gross wie das gesamte Schweizer BIP ist, ins Wanken gerät, dann wackelt die Schweiz.

Das wäre dann natürlich unvorhersehbar. Das Lieblingswort der geldgierigen Banker, wenn sie mal wieder richtig Scheisse gebaut haben.

Auch die anderen furchtbar strengen Massnahmen haben einen kleinen Haken: «Zwar handelt es sich erst um Vorschläge, Entscheide werden frühestens in zwei Jahren vom Parlament gefällt.» Also haben die Schweizer Banken, angeführt von der Monsterbank, mindestens zwei Jahre Zeit, mit Lobbying und allen ihren Mitteln diese Vorschläge zur Unkenntlichkeit zu verwässern. Von der Möglichkeit eines Referendums, falls das der Linken dann nicht akzeptabel erscheint, ganz zu schweigen.

Das ist so, wie wenn die Hütte wieder brennt, nachdem das letzte Feuer mühsam und mit Notrecht gelöscht wurde. Der Feuerwehrkommandant wiegt bedächtig das Haupt und sagt: so geht das ja nicht. Diesmal werden wir aber eine Sprinkleranlage und ganz viele Hydranten aufstellen. So etwa in zwei Jahren. Oder in zehn.

Und als Sahnehäubchen: dann kann der Besitzer der Hütte unsere Massnahmen nicht mehr mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten verzögern, es gibt keine aufschiebende Wirkung mehr.

Bevor sich der Feuermann dafür ausgiebig auf die Schulter klopfen könnte, wäre er seinen Posten los.

Schon gibt es Kritik vom Fachmann: «Die Angaben zu den Kriterien einer Frühintervention seien nicht erkennbar, sagt Hans Gersbach, Co-Direktor des Forschungsinstituts KOF der ETH Zürich. Ohne einen klaren Katalog an quantitativen und qualitativen Kriterien öffne sich aber eine Tür zu intransparenten Ermessensentscheiden, gibt er zu bedenken. Das führe zu Unsicherheit und rechtlichen Risiken.»

Um im Bild zu bleiben: der neue Feuerwehrschlauch hat zudem unzählige Löcher.

Unverständlich, wie Baches am Schluss ihres Artikels zu dieser Schlussfolgerung kommen kann: «Für die UBS ist das eine gute Nachricht: Ausgerechnet eine starke Finma könnte ihr dazu verhelfen, dass sie weniger zusätzliches Kapital aufbauen muss.»

Dazu werden ihr Bundesrat, FINMA und alle anderen Bundesbeamten sowieso verhelfen.

In den besseren Zeiten des Journalismus hätte man hier von einer Titel-Text-Schere gesprochen.

Die «Superkräfte» für die FINMA reduzieren sich bei genauerer Betrachtung als mit entschlossener Miene vorgetragene Ankündigungen. In zwei Jahren, in zehn Jahren werden wir dann aber ganz streng werden. Wenn man uns lässt.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2025/06/Bildschirmfoto-2025-06-09-um-10.36.09.png 536 1228 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-06-19 05:00:202025-06-16 09:52:52Pfeifen im Wald
René Zeyer

Unser inkompetenter Bundesrat

21. Mai 2025/1 Kommentar/in Allgemein/von René Zeyer

Bonusstreichung als Zückerchen für die Öffentlichkeit. Versemmelt.

Dank dem unermüdlichen Arthur Rutishauser wissen wir: das Handeln des Bundesrats und insbesondere der Finanzministerin Karin Keller-Sutter («this is not a bail-out») beim Untergang der Credit Suisse ist an Unfähigkeit schwer zu überbieten.

Die Bank wurde zum Schnäppchenpreis an den gewieften Colm Kelleher, der mit allen irischen Wassern gewaschene VR-Präsident der UBS, weggeben. Der hatte sich schon längst auf den Fall vorbereitet und bot am Anfang eine schlappe Milliarde. Obwohl die Bank ein Mehrfaches wert war. Dann liess er sich auf 3 Milliarden hochverhandeln und holte sich dafür üppige Garantiezusagen ab. Seine schwierigste Leistung war, bei der legendären Pressekonferenz ein ernstes, staatstragendes Gesicht zu machen und zu unterdrücken, mal schnell aufs Klo zu gehen und schallend zu lachen.

Die zuständige Bundesrätin, gelernte Dolmetscherin, wusste offensichtlich nicht, was sie mit dem Satz «this is not a bail-out» auslösen würde. Genau das wäre die Voraussetzung für die angeordnete Abschreibung von At1-Wandelanleihen im Nominalwert von 16 Milliarden Dollar auf null gewesen. So laufen weltweit Schadensersatzprozesse, während nur das Bundesverwaltungsgericht tatenlos über dem Fall brütet und den Klägern so viele Hindernisse wie möglich in den Weg legt.

Aber in anderer Sache ist es zu einer Entscheidung gekommen. Die angeordnete Streichung von Boni für das mittlere Kader war rechtswidrig. Die Sache ist noch nicht rechtsgültig. Aber in seiner Begründung, aus der Rutishauser genüsslich zitiert, watscht es das Finanzdepartement und den gesamten Bundesrat regelrecht ab:

«Weder die Vorinstanz noch die Beschwerdegegnerinnen haben konkret dargelegt, dass und inwiefern die einzelnen Beschwerdeführenden durch ihr Tun oder pflichtwidriges Unterlassen übermässige Risiken und damit die finanzielle Situation der Verfügungsadressatinnen im März 2023 verschuldet hätten. Es ist auch unbestritten, dass die Vorinstanz keine Abklärungen getroffen hat in Bezug auf diese Frage und den Beschwerdeführenden auch kein rechtliches Gehör gewährte.»

Multiversagen, setzen, Pfeife, heisst das weniger juristisch ausgedrückt.

Und weiter mit Rutishauser: «Die sinngemässe Argumentation von EFD und UBS, die verfügte Streichung oder Kürzung der vertraglichen Ansprüche der Beschwerdeführenden sei notwendig und gerechtfertigt, «weil die Beschwerdeführenden erheblich (mit)verantwortlich seien für die wirtschaftliche Situation der Credit Suisse, welche die Staatshilfe notwendig gemacht habe, stellt somit eine völlig unbelegte und rechtlich irrelevante Behauptung dar», sagten die Richter.»

«Völlig unbelegt und rechtlich irrelevant», da müsste jeder Jurist rot anlaufen und sich ins «Schäm di»-Eckchen stellen. Hier geht es um vergleichsweise läppische 60 Millionen. Aber auch die CoCos AT1 (die sogenannten Todesspiralen-Anleihen) waren Bestandteil von aufgeschobenen Bonusprogrammen, die im April 2023 hätten ausbezahlt werden sollen. Und nicht wurden. Nach diesem Urteil vermutet Rutishauser, dass hier Kläger möglicherweise einen Anspruch auf satte weitere 250 Millionen haben.

Wer soll das bezahlen? Die CS mangels Existenz kann nicht. Die UBS will nicht und kann darauf verweisen, dass das ja eine notrechtliche Anordnung des Bundesrats war, die AT1 auf null abzuschreiben. Also dürfte die Staatshaftung greifen.

Mit freundlichen Grüssen an den Schweizer Steuerzahler, der das dann blechen darf.

Dass sich Keller-Sutter und der Gesamtbundesrat in diesem finanztechnischen Dickicht verstolpert haben, ist eine Sache. Was die ganzen wohlbezahlten juristischen Sesselfurzer im EFD machen, welches Kommunikationsgenie der Bundesrätin den fatalen Satz mit auf den Weg gab, das verschwindet hinter den hohen Mauern der Amtsstuben, wo das bewährte Prinzip gilt: also schuld ist hier keiner, wir verrichten nur unseren Dienst.

Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps. Das gilt auch für Schnapsideen.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2022/02/Klatsche4.jpeg 543 596 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-05-21 05:00:412025-05-20 20:05:08Unser inkompetenter Bundesrat
René Zeyer

Schamlos

15. Mai 2025/3 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Boni für CS-Versager: abkassieren, sagt das Bundesverwaltungsgericht.

Geldgierige Banker kennen nix, wenn es um ihren eigenen Geldbeutel geht. Mit vereinten Kräften, angeführt von einem Versagerrat und einer inkompetenten Führungsriege, führte Missmanagement in erschreckendem Ausmass die einstmals angesehene Credit Suisse in den Abgrund.

Um trotz Milliardenverlusten weiter Boni auszahlen zu können, wurden sogar Filetstücke wie Hypotheken ausgelagert und verpfändet. Ein Skandal im Skandal.

Zwei Monate nach der Notübernahme durch die UBS stricht im Mai 2023 der Bundesrat die Boni von rund 1000 CS-Managern. Vergleichsweise lächerliche 62 Millionen Franken.

Dagegen gelangten zwölf schamlose CS-Banker, stellvertretend für ihre Kollegen, ans Bundesverwaltungsgericht. Das ihnen nun Recht gab. Für diese Kürzung fehle die rechtliche Grundlage, zudem sei sie ein Eingriff in die Eigentumsgarantie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ob Gewinn oder Verlust, der Bankerbonus ist ein Menschenrecht.

Statt sich abgrundtief zu schämen, die Bank über Jahre hinweg gegen die Wand gefahren zu haben, statt zur Kenntnis zu nehmen, dass es nicht sein kann, dass für kumulierte 32,3 Milliarden Verlust eine fast gleich grosse Summe an Boni ausbezahlt wurde, haben diese Gierbanker noch die Stirn, sich gegen eine vergleichsweise läppische Kürzung juristisch zu wehren.

Aber das ist noch nicht der ganze Skandal.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass dem Bundesrat die rechtliche Grundlage für einen solchen Entscheid gefehlt habe.

«Die Frage der Verantwortung der betroffenen Manager ist laut dem Gericht rechtlich irrelevant. Ausserdem konnte der Bund keinem der zwölf beschwerdeführenden Manager ein Fehlverhalten nachweisen», schreibt die NZZ.

Das Sahnehäubchen ist, dass einige der Beschwerdeführer weiterhin für die UBS arbeiten. Ein schwerer Fehler, solche Nulpen weiter zu beschäftigen.

Der Bundesrat, ansonsten mit Notrecht schnell zur Hand, hat hier offensichtlich eine dermassen schwache Begründung für den Entscheid geliefert, dass sie einer rechtlichen Überprüfung nicht standhielt. Eine Klatsche für Karin Keller-Sutter, die hier der Öffentlichkeit Zucker geben wollte und damit kläglich gescheitert ist.

Weder im Grossen, noch im Kleinen ist die Landesregierung in der Lage, Banker in die Schranken zu weisen.

Aber damit ist der Skandal noch nicht zu Ende erzählt.

Auf der anderen Seite entschied der überforderte Bundesrat, per Notrecht der Bankenaufsicht Finma die Anweisung zu geben, AT1-Wandelanleihen im Nominalwert von rund 16 Milliarden Franken auf null abzuschreiben. Dadurch verloren weltweit institutionelle und Kleinanleger ihre gesamte Investition.

Dagegen wird nun überall geklagt, der Reputationsschaden für den Finanzplatz Schweiz ist immens. Auch hier ist die Rechtsgrundlage mehr als wackelig.

Während aber im Fall der Bonusgierigen das Bundesverwaltungsgericht relativ schnell zu einem Entscheid gelangte, verlieren sich diese Klage im Dickicht von rechtlichen Hürden, müssen Akteneinsicht und andere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage mühsam und teuer erkämpft werden – in der Schweiz.

Ein Entscheid des gleichen Gerichts liegt noch in weiter Ferne. Wahrscheinlich werden zuerst in England oder in den USA Gerichtsentscheide erfolgen.

Sollten sie zugunsten der Kläger ausfallen, kommen auf den Bundesrat – und somit auf den Schweizer Steuerzahler – Milliardenforderung zu, es greift die Staatshaftung für fahrlässiges und gesetzlich nicht gedecktes Verhalten. Aber auch der Bundesrat wird dafür persönlich nicht geradestehen müssen.

Die CS ist noch nicht tot, ihr Kadaver verfault immer noch und lässt übelreichende Blasen platzen.

Ganz abgesehen davon, dass die Boni der obersten Führungsriege, von der mehr als traurigen Gestalt Urs Rohner («weisse Weste») abwärts, nicht mal in der Gefahr stehen, ihre Multimilliardenboni über die lange Zeit des Untergangs hinweg zu verlieren.

Sie werden weder strafrechtlich noch zivilrechtlich verfolgt. Alleine in den USA drohen einigen von ihnen Verantwortlichkeitsklagen für klare Lügen, für ein unverantwortliches Schönschwatzen der lebensgefährlichen Situation der CS.

All das macht den selbstverschuldeten Untergang der Bank, die von Alfred Escher gegründet wurde, zum grössten Skandal der Schweizer Bankengeschichte.

Ganz zu schweigen von den Aktionären, die über Jahre hinweg zuschauen konnten, wie ihre Investitionen durch schreiende Inkompetenz abgeschmolzen wurden.

In der Schweiz ist offenbar nicht einmal die Landesregierung in der Lage, solchem Treiben Einhalt zu bieten. Ganz abgesehen davon dass der Notverkauf an einen cleveren UBS-Boss, der die Bundeszwerge eiskalt über den Tisch zog, erbärmlich war.

Der bot zunächst für eine Bank, die immer noch ein Vielfaches wert war, eine mickrige Milliarde. Und liess sich dann, gegen einen üppigen Strauss von Zusicherungen, um sein angeblich risikohaftes, aber aus staatstragendem Gewissen erfolgendes Handeln abzusichern, auf genauso mickrige drei Milliarden hochhandeln.

Dabei hatte die UBS sich schon lange vor dem Bundesrat auf dieses Ende vorbereitet, eigene Manager in höchste Position der serbelnden Bank gehievt, um haargenau über ihren Zustand informiert zu sein.

Banker können sich alles erlauben, sie kommen damit davon. Das ist die bittere Bilanz dieses Trauerspiels.

 

 

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2025/05/Bildschirmfoto-2025-05-14-um-09.52.22.png 599 961 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-05-15 05:00:042025-05-15 09:30:34Schamlos
René Zeyer

Das dröhnende Schweigen der Medien

10. Mai 2025/4 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Multimillionenschaden für die CS, Niederlage für SRF, Israel, Sudan und Trump. Ist da was?

Es bröckelt überall. Die UBS muss über eine halbe Milliarde zahlen, um weitere Altlasten der Credit Suisse wegzuräumen. Die hatte trotz Multimilliardenbusse weiterhin US-Schwarzgelder gebunkert – und wurde dabei neuerlich erwischt.

Zudem stellte sich heraus, dass sie ihr sicherstes Asset, Schweizer Hypotheken, ausgelagert und verpfändet hatte. Um weiterhin horrende Boni für ihre Versager zahlen zu können. Und der Hauptverantwortliche Urs Rohner geniesst sein unverdientes Millionengehalt – so wie alle anderen Versagerräte und CEOs und angeblich für Compliance Zuständige.

Und? Arthur Rutishauser arbeitet sich weiterhin unermüdlich an der CS ab, ansonsten herrscht – immer abgesehen von «Inside Paradeplatz» – betroffenes Schweigen.

Das Schweizer Farbfernsehen SRF musste sich nach einer Falschberichterstattung über einen Unternehmer offiziell entschuldigen, wollte die Veröffentlichung mit einer Schweigevereinbarung verhindern, an die sich der Betroffene aber nicht hält. Zudem hat der Gebührensender mit geballter juristischer Kraft von einigen Anwälten versucht, genau das zu unterbinden. Was dieser Spass den Gebührenzahler gekostet hat, bleibt geheim. Und? Da in den Mainstreammedien niemand so richtig Munition für die Initiative zur Herabsetzung der Gebühren liefern will – tiefes Schweigen.

Die isrealische Regierung begeht fortgesetzt Kriegsverbrechen in Syrien, im Libanon und im Gazastreifen. Selbst die Israelfreunde in den Medien, und von denen gibt es viele, schweigen betroffen. oder drücken sich vor klaren Worten.

Sudan, das grösste Massaker der Menschheit zurzeit? Ach, falsche Hautfarbe, falscher Ort, was soll man dazu auch sagen, wenn in der Ukraine zwei Kinder sterben.

Und dann der Grölaz, der grösste Lümmel aller Zeiten. Macht von sich ein Selfie als Papst, behauptet, dass seine Frau das lustig gefunden hat. Der mächtigste Mann der Welt als Clown, der immer mal wieder einen raushaut. Auch Donald Trump hat noch erschreckend viele Anhänger, die über solche Bodenlosigkeit schweigen.

Es bröckelt überall. Die Schweizer Regierung will aus dem existenziellen Vertragsentwurf über den EU-Deal eine Geheimsache machen, gibt nur Ausgewählten Einblick in das 1800 Seiten umfassende Werk. Will das Ständemehr ausschalten, weil zu Recht befürchtet wird, dass es die Chancen einer Ablehnung deutlich erhöhte. Der neue deutsche Bundeskanzler in spe schafft es nicht im ersten Anlauf, gewählt zu werden. In den USA regiert ein Amok. Der ukrainische Präsident warnt vor einer Teilnahme an den Siegesfeierlichkeiten in Moskau. Das Freihandelsabkommen mit China will sich die Schweiz doch nicht durch ein paar chinesische Menschenrechtsverletzungen verderben lassen.

Gibt es Meldungen in den Medien, die all diesem Wahnsinn wenigstens Ausdruck verleihen wollen? Ach was, es wird geschwiemelt, gemeint, es wird der eigene Bauchnabel betrachtet und darüber lamentiert, dass eine solche Karikatur von geldwertem Journalismus immer weniger zahlende Konsumenten findet.

Es ist die Betrachtung einer ganzen Branche im unaufhaltsamen Niedergang. Sie hat kein Geschäftsmodell mehr, sie liefert kaum mehr Mehrwert oder Hilfe zur Orientierung in der Welt. Das liegt an schwindenden Ressourcen, das liegt an der Negativauswahl, dass erfahrene Kenner zu teuer werden und rausgeschmissen. Stattdessen Egoshooter, die die Leser mit ihrer höchsteigenen Meinung über die Welt langweilen und so sinnlos wie umsonst Ratschläge erteilen, an die sich niemand hält.

Ersetzt werden sie durch Kindersoldaten in der Hölle des Newsrooms, wo News schneller rausgehauen werden müssen, als der Verstand der Fliessbandarbeiter nachkommt. Im Fall Schwab hat sich keiner, ausser dem Autor dieses Blogs, an den Skandal Think Tools erinnert, wie ärmlich ist das denn.

Unter dem Leichentuch regt sich manchmal noch etwas, aber man weiss nie, ob das einfach Gärungsprozesse einer verwesenden Leiche sind – oder echte Lebenszeichen.

Was soll man darüber noch Sinnvolles schreiben, ohne sich ständig zu wiederholen?

Ausser, dem eigenen Schreibzwang nachzugeben und vielleicht zum Chronisten eines Niedergangs zu werden, der nach dem absehbaren Ende auch niemanden mehr interessiert.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2021/06/Gorilla.jpeg 426 785 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-05-10 05:00:522025-05-08 22:07:32Das dröhnende Schweigen der Medien
René Zeyer

Turbo-Lesen

6. Mai 2025/1 Kommentar/in Allgemein/von René Zeyer

Absurdes aus dem Departement Cassis.

Wie lange dauert es, um 1800 Seiten zu lesen? So umfangreich ist nämlich der Vertragsentwurf zum neuen EU-Deal. Den sollen nun ausgewählte Parlamentarier in einem sogenannten Reading-Room anschauen dürfen. Keine Handys, keine Kopien erlaubt, nur handschriftliche Notizen möglich.

Ein Stück wie aus Kafkas «Prozess». Lassen wir ausser Acht, dass es sich um ein hochkomplexes Schriftstück handelt. Bei normaler Lesegeschwindigkeit wären das 60 Stunden. Wenn man maximal 12 Stunden Lesen pro Tag annimmt, sind das fünf Tage. Pro Leser. Da es sich um insgesamt sechs handeln soll, wären das also insgesamt 30 Tage.

Also reicht die Lesezeit nicht einmal, um vor der offiziellen Behandlung im Parlament damit fertigzuwerden. Das ist ein Witz, aber ein schlechter. Zudem ist es völlig unklar, was die Auserwählten aus ihren Notizen anderen Parlamentariern oder gar der Öffentlichkeit bekannt geben dürfen.

Ganz abgesehen davon, dass es völlig unklar ist, ob diese Versuche einer Zusammenfassung überhaupt dem Inhalt des Monsterwerks entsprechen.

Zudem hat der Bundesrat in seiner unendlichen Weisheit beschlossen, die nötige Abstimmung nur dem Volksmehr zu unterstellen. In weiser Voraussicht, denn am Ständemehr wäre schon der letzte EU-Vertrag gescheitert. Weswegen er nur dem fakultativen Referendum unterstellt und vom Volk knapp angenommen wurde. Hätten die Kantone mitgezählt, wäre er haushoch abgelehnt worden.

In der Politik ist vieles erlaubt, um seine Ziele zu erreichen. Propaganda, umschwatzen von Unangenehmen, Verdrehung von Tatsachen, repetitive Wiederholung von Schlagworten, um sie im Bewusstsein der Öffentlichkeit einzubrennen.

In der Demokratie ist einiges nicht erlaubt, wenn man sie nicht beschädigen will. Die Glaubwürdigkeit von Entscheidungsprozessen, die Sicherheit der Stimmbürger, dass ihre Volksvertreter im Parlament tatsächlich seriös und verantwortlich ihrem Auftrag, eben der Volksvertretung, nachleben, das darf nicht leichtfertig ausgehebelt werden, um sein Ziel zu erreichen.

Zurzeit erleben wir eine ganze Reihe solcher Anschläge auf das Vertrauen des Souveräns. In Deutschland wird die grösste Oppositionspartei vom deutschen Verfassungsschutz als «gesichert rechtsradikal» stigmatisiert. Der mehr als 1000 Seite umfassende Bericht ist geheim, nur seine Ergebnisse wurden veröffentlicht. Damit hat die AfD gar nicht die Möglichkeit, sich damit auseinanderzusetzen.

Schlimmer noch: der Verfassungsschutz, der weltweit nur in Deutschland solche Befugnisse wie die Überwachung von demokratischem Parteien hat, soll etwas schützen, das es gar nicht gibt. Denn Deutschland hat keine Verfassung. Das Grundgesetz wurde von den Alliierten diktiert. Mit der Vorgabe, dass nach einer Wiedervereinigung eine entsprechende Körperschaft eine Verfassung ausarbeitet, die dann einer Volksabstimmung unterstellt werden muss.

Die Wiedervereinigung fand 1990 statt, von einem Verfassungsentwurf ist bis heute keine Rede.

Schlimmer noch: mit diesem Aufkleber stehen die AfD und ihre Mitglieder nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie das in Deutschland heisst. Und wer dort nicht steht, darf nicht im öffentlichen Dienst arbeiten. Früher, als das gegen Linke ging, nannte man das Berufsverbot. Nun fordert die selbe Linke sogar ein Verbot der AfD. Die zudem  als stärkste Oppositionsfraktion, von der Einsitznahme in wichtige Kommissionen ausgeschlossen werden soll. Zudem wird der CDU/CSU jede Zusammenarbeit auf Gebieten, wo man einer Meinung ist, verunmöglicht.

In den USA legt sich Amok Trump Mal für Mal mit der Justiz und der unabhängigen Notenbank FED an, nachdem seine absurdes Zollschlamassel bewirkt, dass in den USA die Preise steigen, die Wirtschaft abschlafft und eine Rezession vor der Türe steht. Er will ungestört mit «executive orders» durchregieren und foutiert sich selbst um Entscheidungen des Obersten Bundesgerichts.

Und nun werden selbst im Mutterland der direkten Demokratie Buebetrickli angewendet, um einen Vertragsentwurf durchzuboxen, der schwere Beeinträchtigungen der Schweizer Souveränität zur Folge hätte.

Natürlich sind das nicht nordkoreanische, russische oder chinesische Verhältnisse. Aber wie im Geschäftsleben ist es in der Politik so: ist das Vertrauen erst mal verspielt, strebt der Kunde zum Ausgang. Bei der Credit Suisse führte das zum Untergang der Bank. In der Politik sind die kurzfristigen Auswirkungen nicht so dramatisch. Aber es steigert den Politikverdruss ungemein, ist Wasser auf die Mühlen von allen, die überzeugt sind, dass die da oben in Bern sowieso machen, was sie wollen.

Das gilt verschärft für Deutschland und für die USA.

Das Fatale daran ist, dass man Vertrauen sehr schnell verspielen kann. Es wieder aufzubauen, das dauert und dauert.

Die völlig unfähige und bonusgierige Spitze der CS wurde von ihrem Wahlvolk, den Aktionären, nicht zum Teufel gejagt. Die Chancen, dass das verantwortungslosen Politikern passiert, sind leider auch nicht viel grösser.

Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob man für eine institutionelle Anbindung an die EU ist oder nicht. Hier ist ein Schaden entstanden, der durch die Unterwerfung unter EU-Recht nur unerheblich gesteigert werden könnte. Aber solange das nicht passiert, besteht noch Hoffnung.

 

____

Der Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz».

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2025/05/Bildschirmfoto-2025-05-04-um-10.34.06.png 966 1630 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-05-06 05:00:082025-05-04 16:08:36Turbo-Lesen
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