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Völlig durchgedreht

Holzköpfe aller Orten in Zürich. Nicht nur im Schulhaus Hirschengraben.

319 Seiten umfasst ein «Gutachten» des sogenannten «Atelier Jung». In Auftrag gegeben hatte das die Stadt Zürich, genauer der Stadtzürcher Schulvorsteher Filippo Leutenegger. Zu untersuchen war, ob Figurenköpfe in der Aula «rassistisch» seien, diskriminierend oder nicht. In diesem wunderprächtigen Raum symbolisieren acht Paare eine «Galerie der Völker».

Die Wurzel dieses Wahnsinns ist der Bericht «Möglichkeiten zum Umgang mit kolonialen Spuren im Stadtraum», der im März 2021 verfasst wurde. Dahinter steht die Projektgruppe «Rassismus im öffentlichen Raum» (RiöR). Dieser Haufen von Grossinquisitoren unterschied doch tatsächlich zwischen

  1. Objekte, die entfernt werden sollten
  2. Objekte, die aufgearbeitet werden müssen
  3. Objekte, die kontextualisiert werden können.

Diese Dunkelkammer wurde von anderen Dunkelkammern bestückt:

  • PRD – Fachstelle für Gleichstellung / Integrationsförderung

  • GUD – Tiefbau- und Entsorgungsdepartement

  • SD – Sozialdepartement

  • SID – Sicherheitsdepartement (z. B. Stadtpolizei)

  • SSD – Schul- und Sportdepartement

  • Städtischer Ombudsmann

  • Denkmalpflege, Kunst, Archivierung, Liegenschaftenverwaltung (weitere Querschnittsfunktionen)

Wer masste sich diese Entscheidungsgewalt an, der schon einige Mohrenköpfe in der Stadt Zürich zum Opfer fielen? Hochqualifizierte Fachleute natürlich.

Unter der Leitung von Christof Meier (Bereichsleiter Integrationsförderung PRD) schlugen zu:

  • Shelley Berlowitz – Fachstelle für Gleichstellung (PRD)

  • Susann Birrer – Stadtpolizei (SID)

  • Michael Bischof – Integrationsförderung (PRD)

  • Myriam Fojtu – Stabsstelle Departementssekretariat (GUD)

  • Beat Haas – Inventarisation Denkmalpflege (HBD)

  • Pierre Heusser – Stadt-Ombudsmann

  • Anja Huber – Stadtarchiv (PRD)

  • Sara Izzo – Fachstelle Kunst im öffentlichen Raum (KiöR) (TED)

  • Beat Kessler – Sozialdienst Liegenschaften Stadt Zürich (FID)

  • Selin Öndül – Schulamt (SSD)

  • Vithyaah Subramaniam – Integrationsförderung (PRD)

  • Bea Troxler – Departementsstab (SD)

Natürlich verwendeten sie niemals den Begriff Rassismus oder forderten Kopf ab. Heutzutage heisst das «kontextualisieren» oder «kritisch diskutieren». Sobald sich ein «Betroffener» oder gar ein Haufen Betroffener zu Wort meldet und seinem Unwohlsein Ausdruck verleiht, beginnt die sensibilisiert-woke Stadtregierung sofort mit Hyperventilieren und fordert ein «Gutachten» an.

Im Fall der problematisierten Köpfe kam der Historiker Joseph Jung zum Handkuss, bzw. sein «Atelier Jung». Der war Privatdozent an der ETH Zürich, Chefhistoriker der Credit Suisse sowie Geschäftsführer verschiedener Stiftungen. Seit 2015 ist er Geschäftsführer und einzig aufgeführter Mitarbeiter der Einzelfirma «Atelier Jung», steuergünstig in Zug domiziliert. Das sich natürlich auf «ein Netzwerk» abstützt, auf was denn sonst.

Dieses Riesenwerk hat der bislang nicht als Rassismus-Experte aufgefallene Jung (dafür als Autor des lesenswerten Buchs «Das Laboratorium des Fortschritts») mit einem Dr. phil. Matthias Frehner verfasst. Der ist Publizist, Kurator, Spezialist für Eisenplastik und Raubkunst. Ebenfalls völlig unbeleckt vom Thema Mohrenköpfe gestern und heute.

Zur grossen Erleichterung aller Beteiligten kam das mit wissenschaftlichem Gelaber aufgeblasene Gutachten zum Schluss, dass es sich bei diesen Figuren nicht um den Ausdruck von Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit handle. Sie seien «nicht diskriminierend». Uff. Andererseits: «Die Figurenköpfe basieren auf einem rassistischen Weltbild.» Ja was denn nun?

Daher wird eine – Überraschung – «Kontextualisierung» empfohlen. Mit Infotafel, QR-Codes, dazu Unterrichtsmaterialien, Workshops, Ausstellungen. Das übliche Gedöns, wenn man nicht so weit gehen möchte, diese kunsthistorisch wertvollen Bestandteile des Gesamtkunstwerks dieser Aula einfach abzuhacken.

Der NZZ ist aufgefallen, dass eine menschliche Fratze, die über dem Eingang des Schulhauses die Besucher anblickt, «für die Schulbehörden der Belle Époque der künstlerischen Freiheit zu viel war. Das Bildnis musste vorübergehend abgedeckt werden – wie die «Mohren»-Inschriften gut 130 Jahre später.»

Besser kann man diesen absurden Bildersturm nicht der Lächerlichkeit preisgeben.

Man könnte sich über den woken Wahnsinn lustig machen. Wenn der Zürcher Steuerzahler nicht dafür kräftig bluten müsste. Laut Jung hat das Gutachten 113’000 Franken gekostet. Er hält sich für das Thema Mohrenkopf qualifiziert, weil einer seiner «Forschungsschwerpunkte ist seit vielen Jahren das 19. Jahrhundert. Neben ganz unterschiedlichen Fragestellungen ist die Kulturgeschichte das übergreifende Thema».

Seine Wackelposition begründet er so: «Vereinfacht gesagt, sind nicht die Figurenköpfe (der Völker) das Problem – diese sind egalitär, gleichwertig in der Platzierung und Ausarbeitung, es gibt keine Karikaturen, alle sind exotisch typisiert usw. Das Problem ist der Zeitgeist: das rassistische Weltbild (Imperialismus, Kolonialismus) und damit die Einteilung der Menschen in Rassen (nach Hierarchien und mit entsprechenden Diskriminierungen).»

Schön, dass der rassistische Zeitgeist des 19. Jahrhunderts entlarvt wurde. Denn heute sind wir weiter: es gibt offenbar keine Rassen mehr. Denn nur schon das Eingeständnis ihrer Existenz wäre – rassistisch. Das muss dem Stadtzürcher Steuerzahler doch über 100’000 Franken wert sein. Darüber kann er dann im Stau in aller Ruhe nachdenken.

 

Der Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz».

Ex-Banker Thiam: eine Zierde seines Berufs

Er erfüllt alle Vorurteile vorbildlich.

Der gescheiterte Präsidentschaftskandidat in der Elfenbeinküste zahlt seiner Ex-Haushälterin den geschuldeten Lohn nicht. Und die UBS hilft dabei.

Es ist ein Mosaikstein im kläglichen Bild des Niedergangs der zweitgrössten Bank der Schweiz.

Der Versagerrat Urs Rohner, der mit prall gefüllten Taschen als VR-Präsident noch vor dem Untergang von Bord ging, hatte den Versicherungsexperten Tidjane Thiam am 1. Juli 2015 als Nachfolger des wilden Investmentbankers Brady Dougan (Schweizer Rekordhalter im Bonuskassieren) als CEO der Credit Suisse installiert.

Schon knapp fünf Jahre später musste Thiam zurücktreten. Nach einer Beschattungsaffäre, die aus einem Nachbarschaftsstreit mit seinem Konkurrenten Iqbal Kahn entstanden war. Obwohl auch der über keinerlei Bankerfahrung verfügte, wechselte Khan gelenkig zur UBS.

Dort ist er inzwischen alleiniger Chef der globalen Vermögensverwaltung.

Mit Thiam ging’s allerdings bergab. Wie sein Vorgänger Dougan hinterliess Thiam in seiner Amtszeit Milliardenverluste. Heute hat er, dank üppiger Honorierung, seinen Wohnsitz in Miami Beach und ist Vorsitzender der «Demokratischen Partei» der Elfenbeinküste. Wurde aber von der Präsidentschaftswahl wegen seiner doppelten Staatsbürgerschaft ausgeschlossen.

Und dann gibt es einen hässlichen Streit mit seiner ehemaligen Haushälterin und Assistentin.

Die arbeitete seit 2015 für ihn und musste rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Am 9. Dezember 2018 kam es in Thiams Villa in Herrliberg zum Eklat. Sie wurde um 5 Uhr morgens aufgeboten, weil der Boiler nicht funktionierte, schreibt Arthur Rutishauser in der «SonntagsZeitung». Nachdem der herbeigerufene Handwerker sich verspätete, soll sie von Thiams Lebensgefährtin übel beschimpft worden sein, die kalt duschen musste.

Die Haushälterin erlitt einen Zusammenbruch und wurde am 12. Juni 2019 gekündigt. Sie wehrte sich dagegen, es entspann sich ein übler Rechtstreit.

Der endete mit einem rechtsgültigen Urteil: Thiam muss rund 235’000 Franken zahlen. Müsste, denn er tut es nicht.

Da die Haushälterin in einem Mail mit dem Gang an die Medien gedroht hatte, reichte Thiam eine Strafanzeige wegen Nötigung und Erpressung ein. Bereits die Staatsanwaltschaft stellte die Strafuntersuchung wegen Erpressung ein, vom Bezirksgericht Meilen wurde die Haushälterin freigesprochen.

Dagegen legte Thiam Berufung ein, die am Mittwoch vor dem Obergericht verhandelt wurde. Die Haushälterin wurde erneut freigesprochen und erhält eine Genugtuung von 2000 Franken. Das deckt bei Weitem nicht ihre bislang angefallenen Anwaltskosten in sechsstelliger Höhe.

Noch widerwärtiger ist, dass sich Thiam trotz rechtsgültigem Urteil einfach weigert, das der Haushälterin zustehende Geld auszuzahlen. Deren Anwalt ist es allerdings in einem Betreibungsverfahren gelungen, Vermögenswerte von Thiam in der Schweiz beschlagnahmen zu lassen.

Eine besondere Rolle spielt dabei unsere letzte existierende Grossbank UBS.

Rutishauser: «Die UBS behauptete gegenüber dem Betreibungsamt, Thiam habe kein Geld mehr bei ihr. Nach neun Monaten schrieb sie schliesslich, dass es zu einem Fehler gekommen sei – und Thiam habe doch 50’000 Franken auf einem ehemaligen CS-Konto liegen. Warum sie dies zuerst bestritt, wollte die UBS nicht sagen.»

Angesichts des Untergangs der CS, die durch jahrelanges Missmanagement in den Ruin getrieben wurde und Milliardenverluste einfuhr, mögen das Peanuts sein, wie der Banker gerne sagt.

Aber hier kommt alles zusammen, was das moderne Banking und seine geldgierigen Banker so verächtlich macht. Die pure Arroganz der Macht gegenüber einer ausgebeuteten Mitarbeiterin.

In der Hoffnung, dass der, trotz einer gerichtlich gestützten Forderung, doch mal das Geld und der Schnauf ausgeht. Sich um ein Gerichtsurteil foutieren. Eine aussichtslose Gegenklage im Bereich Strafrecht erheben, wo der Erstatter der Strafanzeige die weitere Arbeit kostengünstig der Staatsanwaltschaft überlassen kann.

So einer war mal CEO der zweitgrössten Bank der Schweiz. Weitere Qualifikationen verbietet das Straf- und Zivilrecht.

Und dann noch die UBS, die neun Monate braucht, um ein Konto Thiams in ihren Büchern zu entdecken.

Das alles schafft viel Vertrauen, dass die UBS-Führer alles im Griff haben und sich der Schweizer Steuerzahler keine Sorgen zu machen braucht, dass er der Monsterbank in Zukunft nochmal unter die Arme greifen müsste.

Pfeifen im Wald

Die NZZaS sieht die Bankenaufsicht FINMA mit «Superkräften».

Die FINMA ist ein Papiertiger. Sie ist zahnlos, und die wenigen Beisserchen, die sie hat, wendet sie fast nie an. Sie kann ein sogenanntes Enforcement durchführen, also eine Bank dazu zwingen, Anordnungen Folge zu leisten. Oder sie kann die Gewähr entziehen, die Lizenz zum Banking für Kader.

Beides kommt äusserst selten vor. Die Gewähr hat sie bislang nur ein paar Kleinbankern entzogen. Das war bei der UBS oder der verblichenen Credit Suisse nie der Fall. Obwohl es mehr als genug Anlässe gegeben hätte.

Die zum Tode führende Unterkapitalisierung der CS tolerierte die FINMA mit einem sogenannten «Filter», dank dem die Bank vorgaukeln konnte, dass sie alle Vorschriften erfülle. Ein Skandal.

Nun lobt aber die NZZaS neue, vom Bundesrat vorgeschlagene «Massnahmen» über den grünen Klee. «Mächtiger als jeder Banker: Der Bundesrat stattet den Finma-Chef mit Superkräften aus», bollert Zoé Baches schon im Titel.

Dabei spielt natürlich keine Rolle, dass Karin Keller-Sutterthis is not a bail-out») einen der beiden wackelnden Sitze im Bundesrat für die Freisinnigen besetzt.

«Geschäftsbereiche schliessen, Bonuszahlungen verbieten, die Bankführung auswechseln oder gleich die Dividende aussetzen: Die Finanzmarktaufsicht soll künftig früher und einschneidender bei Banken eingreifen können», jubelt sie.

Da habe sich der Bundesrat jeweils für «Maximalforderungen» entschieden: Die UBS «müsste dann ihr Eigenkapital um gut 25 Milliarden Dollar aufstocken, um den Anforderungen gerecht zu werden».

Die Bank stänkert wie zu erwarten dagegen an. Spiegelfechterei, denn sozusagen im Kleingedruckten offenbart sich das Unsinnige an diesem angeblich entschlossenen Durchgreifen. Denn diese neuen Kapitalanforderungen müsste die UBS erst 2035 erfüllen. Genug Zeit für die nächste Bankenkrise. Und wenn dieser Koloss mit einer Bilanzsumme, die doppelt so gross wie das gesamte Schweizer BIP ist, ins Wanken gerät, dann wackelt die Schweiz.

Das wäre dann natürlich unvorhersehbar. Das Lieblingswort der geldgierigen Banker, wenn sie mal wieder richtig Scheisse gebaut haben.

Auch die anderen furchtbar strengen Massnahmen haben einen kleinen Haken: «Zwar handelt es sich erst um Vorschläge, Entscheide werden frühestens in zwei Jahren vom Parlament gefällt.» Also haben die Schweizer Banken, angeführt von der Monsterbank, mindestens zwei Jahre Zeit, mit Lobbying und allen ihren Mitteln diese Vorschläge zur Unkenntlichkeit zu verwässern. Von der Möglichkeit eines Referendums, falls das der Linken dann nicht akzeptabel erscheint, ganz zu schweigen.

Das ist so, wie wenn die Hütte wieder brennt, nachdem das letzte Feuer mühsam und mit Notrecht gelöscht wurde. Der Feuerwehrkommandant wiegt bedächtig das Haupt und sagt: so geht das ja nicht. Diesmal werden wir aber eine Sprinkleranlage und ganz viele Hydranten aufstellen. So etwa in zwei Jahren. Oder in zehn.

Und als Sahnehäubchen: dann kann der Besitzer der Hütte unsere Massnahmen nicht mehr mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten verzögern, es gibt keine aufschiebende Wirkung mehr.

Bevor sich der Feuermann dafür ausgiebig auf die Schulter klopfen könnte, wäre er seinen Posten los.

Schon gibt es Kritik vom Fachmann: «Die Angaben zu den Kriterien einer Frühintervention seien nicht erkennbar, sagt Hans Gersbach, Co-Direktor des Forschungsinstituts KOF der ETH Zürich. Ohne einen klaren Katalog an quantitativen und qualitativen Kriterien öffne sich aber eine Tür zu intransparenten Ermessensentscheiden, gibt er zu bedenken. Das führe zu Unsicherheit und rechtlichen Risiken.»

Um im Bild zu bleiben: der neue Feuerwehrschlauch hat zudem unzählige Löcher.

Unverständlich, wie Baches am Schluss ihres Artikels zu dieser Schlussfolgerung kommen kann: «Für die UBS ist das eine gute Nachricht: Ausgerechnet eine starke Finma könnte ihr dazu verhelfen, dass sie weniger zusätzliches Kapital aufbauen muss.»

Dazu werden ihr Bundesrat, FINMA und alle anderen Bundesbeamten sowieso verhelfen.

In den besseren Zeiten des Journalismus hätte man hier von einer Titel-Text-Schere gesprochen.

Die «Superkräfte» für die FINMA reduzieren sich bei genauerer Betrachtung als mit entschlossener Miene vorgetragene Ankündigungen. In zwei Jahren, in zehn Jahren werden wir dann aber ganz streng werden. Wenn man uns lässt.

Unser inkompetenter Bundesrat

Bonusstreichung als Zückerchen für die Öffentlichkeit. Versemmelt.

Dank dem unermüdlichen Arthur Rutishauser wissen wir: das Handeln des Bundesrats und insbesondere der Finanzministerin Karin Keller-Sutterthis is not a bail-out») beim Untergang der Credit Suisse ist an Unfähigkeit schwer zu überbieten.

Die Bank wurde zum Schnäppchenpreis an den gewieften Colm Kelleher, der mit allen irischen Wassern gewaschene VR-Präsident der UBS, weggeben. Der hatte sich schon längst auf den Fall vorbereitet und bot am Anfang eine schlappe Milliarde. Obwohl die Bank ein Mehrfaches wert war. Dann liess er sich auf 3 Milliarden hochverhandeln und holte sich dafür üppige Garantiezusagen ab. Seine schwierigste Leistung war, bei der legendären Pressekonferenz ein ernstes, staatstragendes Gesicht zu machen und zu unterdrücken, mal schnell aufs Klo zu gehen und schallend zu lachen.

Die zuständige Bundesrätin, gelernte Dolmetscherin, wusste offensichtlich nicht, was sie mit dem Satz «this is not a bail-out» auslösen würde. Genau das wäre die Voraussetzung für die angeordnete Abschreibung von At1-Wandelanleihen im Nominalwert von 16 Milliarden Dollar auf null gewesen. So laufen weltweit Schadensersatzprozesse, während nur das Bundesverwaltungsgericht tatenlos über dem Fall brütet und den Klägern so viele Hindernisse wie möglich in den Weg legt.

Aber in anderer Sache ist es zu einer Entscheidung gekommen. Die angeordnete Streichung von Boni für das mittlere Kader war rechtswidrig. Die Sache ist noch nicht rechtsgültig. Aber in seiner Begründung, aus der Rutishauser genüsslich zitiert, watscht es das Finanzdepartement und den gesamten Bundesrat regelrecht ab:

«Weder die Vorinstanz noch die Beschwerdegegnerinnen haben konkret dargelegt, dass und inwiefern die einzelnen Beschwerdeführenden durch ihr Tun oder pflichtwidriges Unterlassen übermässige Risiken und damit die finanzielle Situation der Verfügungsadressatinnen im März 2023 verschuldet hätten. Es ist auch unbestritten, dass die Vorinstanz keine Abklärungen getroffen hat in Bezug auf diese Frage und den Beschwerdeführenden auch kein rechtliches Gehör gewährte.»

Multiversagen, setzen, Pfeife, heisst das weniger juristisch ausgedrückt.

Und weiter mit Rutishauser: «Die sinngemässe Argumentation von EFD und UBS, die verfügte Streichung oder Kürzung der vertraglichen Ansprüche der Beschwerdeführenden sei notwendig und gerechtfertigt, «weil die Beschwerdeführenden erheblich (mit)verantwortlich seien für die wirtschaftliche Situation der Credit Suisse, welche die Staatshilfe notwendig gemacht habe, stellt somit eine völlig unbelegte und rechtlich irrelevante Behauptung dar», sagten die Richter.»

«Völlig unbelegt und rechtlich irrelevant», da müsste jeder Jurist rot anlaufen und sich ins «Schäm di»-Eckchen stellen. Hier geht es um vergleichsweise läppische 60 Millionen. Aber auch die CoCos AT1 (die sogenannten Todesspiralen-Anleihen) waren Bestandteil von aufgeschobenen Bonusprogrammen, die im April 2023 hätten ausbezahlt werden sollen. Und nicht wurden. Nach diesem Urteil vermutet Rutishauser, dass hier Kläger möglicherweise einen Anspruch auf satte weitere 250 Millionen haben.

Wer soll das bezahlen? Die CS mangels Existenz kann nicht. Die UBS will nicht und kann darauf verweisen, dass das ja eine notrechtliche Anordnung des Bundesrats war, die AT1 auf null abzuschreiben. Also dürfte die Staatshaftung greifen.

Mit freundlichen Grüssen an den Schweizer Steuerzahler, der das dann blechen darf.

Dass sich Keller-Sutter und der Gesamtbundesrat in diesem finanztechnischen Dickicht verstolpert haben, ist eine Sache. Was die ganzen wohlbezahlten juristischen Sesselfurzer im EFD machen, welches Kommunikationsgenie der Bundesrätin den fatalen Satz mit auf den Weg gab, das verschwindet hinter den hohen Mauern der Amtsstuben, wo das bewährte Prinzip gilt: also schuld ist hier keiner, wir verrichten nur unseren Dienst.

Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps. Das gilt auch für Schnapsideen.

Schamlos

Boni für CS-Versager: abkassieren, sagt das Bundesverwaltungsgericht.

Geldgierige Banker kennen nix, wenn es um ihren eigenen Geldbeutel geht. Mit vereinten Kräften, angeführt von einem Versagerrat und einer inkompetenten Führungsriege, führte Missmanagement in erschreckendem Ausmass die einstmals angesehene Credit Suisse in den Abgrund.

Um trotz Milliardenverlusten weiter Boni auszahlen zu können, wurden sogar Filetstücke wie Hypotheken ausgelagert und verpfändet. Ein Skandal im Skandal.

Zwei Monate nach der Notübernahme durch die UBS stricht im Mai 2023 der Bundesrat die Boni von rund 1000 CS-Managern. Vergleichsweise lächerliche 62 Millionen Franken.

Dagegen gelangten zwölf schamlose CS-Banker, stellvertretend für ihre Kollegen, ans Bundesverwaltungsgericht. Das ihnen nun Recht gab. Für diese Kürzung fehle die rechtliche Grundlage, zudem sei sie ein Eingriff in die Eigentumsgarantie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ob Gewinn oder Verlust, der Bankerbonus ist ein Menschenrecht.

Statt sich abgrundtief zu schämen, die Bank über Jahre hinweg gegen die Wand gefahren zu haben, statt zur Kenntnis zu nehmen, dass es nicht sein kann, dass für kumulierte 32,3 Milliarden Verlust eine fast gleich grosse Summe an Boni ausbezahlt wurde, haben diese Gierbanker noch die Stirn, sich gegen eine vergleichsweise läppische Kürzung juristisch zu wehren.

Aber das ist noch nicht der ganze Skandal.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass dem Bundesrat die rechtliche Grundlage für einen solchen Entscheid gefehlt habe.

«Die Frage der Verantwortung der betroffenen Manager ist laut dem Gericht rechtlich irrelevant. Ausserdem konnte der Bund keinem der zwölf beschwerdeführenden Manager ein Fehlverhalten nachweisen», schreibt die NZZ.

Das Sahnehäubchen ist, dass einige der Beschwerdeführer weiterhin für die UBS arbeiten. Ein schwerer Fehler, solche Nulpen weiter zu beschäftigen.

Der Bundesrat, ansonsten mit Notrecht schnell zur Hand, hat hier offensichtlich eine dermassen schwache Begründung für den Entscheid geliefert, dass sie einer rechtlichen Überprüfung nicht standhielt. Eine Klatsche für Karin Keller-Sutter, die hier der Öffentlichkeit Zucker geben wollte und damit kläglich gescheitert ist.

Weder im Grossen, noch im Kleinen ist die Landesregierung in der Lage, Banker in die Schranken zu weisen.

Aber damit ist der Skandal noch nicht zu Ende erzählt.

Auf der anderen Seite entschied der überforderte Bundesrat, per Notrecht der Bankenaufsicht Finma die Anweisung zu geben, AT1-Wandelanleihen im Nominalwert von rund 16 Milliarden Franken auf null abzuschreiben. Dadurch verloren weltweit institutionelle und Kleinanleger ihre gesamte Investition.

Dagegen wird nun überall geklagt, der Reputationsschaden für den Finanzplatz Schweiz ist immens. Auch hier ist die Rechtsgrundlage mehr als wackelig.

Während aber im Fall der Bonusgierigen das Bundesverwaltungsgericht relativ schnell zu einem Entscheid gelangte, verlieren sich diese Klage im Dickicht von rechtlichen Hürden, müssen Akteneinsicht und andere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage mühsam und teuer erkämpft werden – in der Schweiz.

Ein Entscheid des gleichen Gerichts liegt noch in weiter Ferne. Wahrscheinlich werden zuerst in England oder in den USA Gerichtsentscheide erfolgen.

Sollten sie zugunsten der Kläger ausfallen, kommen auf den Bundesrat – und somit auf den Schweizer Steuerzahler – Milliardenforderung zu, es greift die Staatshaftung für fahrlässiges und gesetzlich nicht gedecktes Verhalten. Aber auch der Bundesrat wird dafür persönlich nicht geradestehen müssen.

Die CS ist noch nicht tot, ihr Kadaver verfault immer noch und lässt übelreichende Blasen platzen.

Ganz abgesehen davon, dass die Boni der obersten Führungsriege, von der mehr als traurigen Gestalt Urs Rohnerweisse Weste») abwärts, nicht mal in der Gefahr stehen, ihre Multimilliardenboni über die lange Zeit des Untergangs hinweg zu verlieren.

Sie werden weder strafrechtlich noch zivilrechtlich verfolgt. Alleine in den USA drohen einigen von ihnen Verantwortlichkeitsklagen für klare Lügen, für ein unverantwortliches Schönschwatzen der lebensgefährlichen Situation der CS.

All das macht den selbstverschuldeten Untergang der Bank, die von Alfred Escher gegründet wurde, zum grössten Skandal der Schweizer Bankengeschichte.

Ganz zu schweigen von den Aktionären, die über Jahre hinweg zuschauen konnten, wie ihre Investitionen durch schreiende Inkompetenz abgeschmolzen wurden.

In der Schweiz ist offenbar nicht einmal die Landesregierung in der Lage, solchem Treiben Einhalt zu bieten. Ganz abgesehen davon dass der Notverkauf an einen cleveren UBS-Boss, der die Bundeszwerge eiskalt über den Tisch zog, erbärmlich war.

Der bot zunächst für eine Bank, die immer noch ein Vielfaches wert war, eine mickrige Milliarde. Und liess sich dann, gegen einen üppigen Strauss von Zusicherungen, um sein angeblich risikohaftes, aber aus staatstragendem Gewissen erfolgendes Handeln abzusichern, auf genauso mickrige drei Milliarden hochhandeln.

Dabei hatte die UBS sich schon lange vor dem Bundesrat auf dieses Ende vorbereitet, eigene Manager in höchste Position der serbelnden Bank gehievt, um haargenau über ihren Zustand informiert zu sein.

Banker können sich alles erlauben, sie kommen damit davon. Das ist die bittere Bilanz dieses Trauerspiels.

 

 

Das dröhnende Schweigen der Medien

Multimillionenschaden für die CS, Niederlage für SRF, Israel, Sudan und Trump. Ist da was?

Es bröckelt überall. Die UBS muss über eine halbe Milliarde zahlen, um weitere Altlasten der Credit Suisse wegzuräumen. Die hatte trotz Multimilliardenbusse weiterhin US-Schwarzgelder gebunkert – und wurde dabei neuerlich erwischt.

Zudem stellte sich heraus, dass sie ihr sicherstes Asset, Schweizer Hypotheken, ausgelagert und verpfändet hatte. Um weiterhin horrende Boni für ihre Versager zahlen zu können. Und der Hauptverantwortliche Urs Rohner geniesst sein unverdientes Millionengehalt – so wie alle anderen Versagerräte und CEOs und angeblich für Compliance Zuständige.

Und? Arthur Rutishauser arbeitet sich weiterhin unermüdlich an der CS ab, ansonsten herrscht – immer abgesehen von «Inside Paradeplatz» – betroffenes Schweigen.

Das Schweizer Farbfernsehen SRF musste sich nach einer Falschberichterstattung über einen Unternehmer offiziell entschuldigen, wollte die Veröffentlichung mit einer Schweigevereinbarung verhindern, an die sich der Betroffene aber nicht hält. Zudem hat der Gebührensender mit geballter juristischer Kraft von einigen Anwälten versucht, genau das zu unterbinden. Was dieser Spass den Gebührenzahler gekostet hat, bleibt geheim. Und? Da in den Mainstreammedien niemand so richtig Munition für die Initiative zur Herabsetzung der Gebühren liefern will – tiefes Schweigen.

Die isrealische Regierung begeht fortgesetzt Kriegsverbrechen in Syrien, im Libanon und im Gazastreifen. Selbst die Israelfreunde in den Medien, und von denen gibt es viele, schweigen betroffen. oder drücken sich vor klaren Worten.

Sudan, das grösste Massaker der Menschheit zurzeit? Ach, falsche Hautfarbe, falscher Ort, was soll man dazu auch sagen, wenn in der Ukraine zwei Kinder sterben.

Und dann der Grölaz, der grösste Lümmel aller Zeiten. Macht von sich ein Selfie als Papst, behauptet, dass seine Frau das lustig gefunden hat. Der mächtigste Mann der Welt als Clown, der immer mal wieder einen raushaut. Auch Donald Trump hat noch erschreckend viele Anhänger, die über solche Bodenlosigkeit schweigen.

Es bröckelt überall. Die Schweizer Regierung will aus dem existenziellen Vertragsentwurf über den EU-Deal eine Geheimsache machen, gibt nur Ausgewählten Einblick in das 1800 Seiten umfassende Werk. Will das Ständemehr ausschalten, weil zu Recht befürchtet wird, dass es die Chancen einer Ablehnung deutlich erhöhte. Der neue deutsche Bundeskanzler in spe schafft es nicht im ersten Anlauf, gewählt zu werden. In den USA regiert ein Amok. Der ukrainische Präsident warnt vor einer Teilnahme an den Siegesfeierlichkeiten in Moskau. Das Freihandelsabkommen mit China will sich die Schweiz doch nicht durch ein paar chinesische Menschenrechtsverletzungen verderben lassen.

Gibt es Meldungen in den Medien, die all diesem Wahnsinn wenigstens Ausdruck verleihen wollen? Ach was, es wird geschwiemelt, gemeint, es wird der eigene Bauchnabel betrachtet und darüber lamentiert, dass eine solche Karikatur von geldwertem Journalismus immer weniger zahlende Konsumenten findet.

Es ist die Betrachtung einer ganzen Branche im unaufhaltsamen Niedergang. Sie hat kein Geschäftsmodell mehr, sie liefert kaum mehr Mehrwert oder Hilfe zur Orientierung in der Welt. Das liegt an schwindenden Ressourcen, das liegt an der Negativauswahl, dass erfahrene Kenner zu teuer werden und rausgeschmissen. Stattdessen Egoshooter, die die Leser mit ihrer höchsteigenen Meinung über die Welt langweilen und so sinnlos wie umsonst Ratschläge erteilen, an die sich niemand hält.

Ersetzt werden sie durch Kindersoldaten in der Hölle des Newsrooms, wo News schneller rausgehauen werden müssen, als der Verstand der Fliessbandarbeiter nachkommt. Im Fall Schwab hat sich keiner, ausser dem Autor dieses Blogs, an den Skandal Think Tools erinnert, wie ärmlich ist das denn.

Unter dem Leichentuch regt sich manchmal noch etwas, aber man weiss nie, ob das einfach Gärungsprozesse einer verwesenden Leiche sind – oder echte Lebenszeichen.

Was soll man darüber noch Sinnvolles schreiben, ohne sich ständig zu wiederholen?

Ausser, dem eigenen Schreibzwang nachzugeben und vielleicht zum Chronisten eines Niedergangs zu werden, der nach dem absehbaren Ende auch niemanden mehr interessiert.

Turbo-Lesen

Absurdes aus dem Departement Cassis.

Wie lange dauert es, um 1800 Seiten zu lesen? So umfangreich ist nämlich der Vertragsentwurf zum neuen EU-Deal. Den sollen nun ausgewählte Parlamentarier in einem sogenannten Reading-Room anschauen dürfen. Keine Handys, keine Kopien erlaubt, nur handschriftliche Notizen möglich.

Ein Stück wie aus Kafkas «Prozess». Lassen wir ausser Acht, dass es sich um ein hochkomplexes Schriftstück handelt. Bei normaler Lesegeschwindigkeit wären das 60 Stunden. Wenn man maximal 12 Stunden Lesen pro Tag annimmt, sind das fünf Tage. Pro Leser. Da es sich um insgesamt sechs handeln soll, wären das also insgesamt 30 Tage.

Also reicht die Lesezeit nicht einmal, um vor der offiziellen Behandlung im Parlament damit fertigzuwerden. Das ist ein Witz, aber ein schlechter. Zudem ist es völlig unklar, was die Auserwählten aus ihren Notizen anderen Parlamentariern oder gar der Öffentlichkeit bekannt geben dürfen.

Ganz abgesehen davon, dass es völlig unklar ist, ob diese Versuche einer Zusammenfassung überhaupt dem Inhalt des Monsterwerks entsprechen.

Zudem hat der Bundesrat in seiner unendlichen Weisheit beschlossen, die nötige Abstimmung nur dem Volksmehr zu unterstellen. In weiser Voraussicht, denn am Ständemehr wäre schon der letzte EU-Vertrag gescheitert. Weswegen er nur dem fakultativen Referendum unterstellt und vom Volk knapp angenommen wurde. Hätten die Kantone mitgezählt, wäre er haushoch abgelehnt worden.

In der Politik ist vieles erlaubt, um seine Ziele zu erreichen. Propaganda, umschwatzen von Unangenehmen, Verdrehung von Tatsachen, repetitive Wiederholung von Schlagworten, um sie im Bewusstsein der Öffentlichkeit einzubrennen.

In der Demokratie ist einiges nicht erlaubt, wenn man sie nicht beschädigen will. Die Glaubwürdigkeit von Entscheidungsprozessen, die Sicherheit der Stimmbürger, dass ihre Volksvertreter im Parlament tatsächlich seriös und verantwortlich ihrem Auftrag, eben der Volksvertretung, nachleben, das darf nicht leichtfertig ausgehebelt werden, um sein Ziel zu erreichen.

Zurzeit erleben wir eine ganze Reihe solcher Anschläge auf das Vertrauen des Souveräns. In Deutschland wird die grösste Oppositionspartei vom deutschen Verfassungsschutz als «gesichert rechtsradikal» stigmatisiert. Der mehr als 1000 Seite umfassende Bericht ist geheim, nur seine Ergebnisse wurden veröffentlicht. Damit hat die AfD gar nicht die Möglichkeit, sich damit auseinanderzusetzen.

Schlimmer noch: der Verfassungsschutz, der weltweit nur in Deutschland solche Befugnisse wie die Überwachung von demokratischem Parteien hat, soll etwas schützen, das es gar nicht gibt. Denn Deutschland hat keine Verfassung. Das Grundgesetz wurde von den Alliierten diktiert. Mit der Vorgabe, dass nach einer Wiedervereinigung eine entsprechende Körperschaft eine Verfassung ausarbeitet, die dann einer Volksabstimmung unterstellt werden muss.

Die Wiedervereinigung fand 1990 statt, von einem Verfassungsentwurf ist bis heute keine Rede.

Schlimmer noch: mit diesem Aufkleber stehen die AfD und ihre Mitglieder nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie das in Deutschland heisst. Und wer dort nicht steht, darf nicht im öffentlichen Dienst arbeiten. Früher, als das gegen Linke ging, nannte man das Berufsverbot. Nun fordert die selbe Linke sogar ein Verbot der AfD. Die zudem  als stärkste Oppositionsfraktion, von der Einsitznahme in wichtige Kommissionen ausgeschlossen werden soll. Zudem wird der CDU/CSU jede Zusammenarbeit auf Gebieten, wo man einer Meinung ist, verunmöglicht.

In den USA legt sich Amok Trump Mal für Mal mit der Justiz und der unabhängigen Notenbank FED an, nachdem seine absurdes Zollschlamassel bewirkt, dass in den USA die Preise steigen, die Wirtschaft abschlafft und eine Rezession vor der Türe steht. Er will ungestört mit «executive orders» durchregieren und foutiert sich selbst um Entscheidungen des Obersten Bundesgerichts.

Und nun werden selbst im Mutterland der direkten Demokratie Buebetrickli angewendet, um einen Vertragsentwurf durchzuboxen, der schwere Beeinträchtigungen der Schweizer Souveränität zur Folge hätte.

Natürlich sind das nicht nordkoreanische, russische oder chinesische Verhältnisse. Aber wie im Geschäftsleben ist es in der Politik so: ist das Vertrauen erst mal verspielt, strebt der Kunde zum Ausgang. Bei der Credit Suisse führte das zum Untergang der Bank. In der Politik sind die kurzfristigen Auswirkungen nicht so dramatisch. Aber es steigert den Politikverdruss ungemein, ist Wasser auf die Mühlen von allen, die überzeugt sind, dass die da oben in Bern sowieso machen, was sie wollen.

Das gilt verschärft für Deutschland und für die USA.

Das Fatale daran ist, dass man Vertrauen sehr schnell verspielen kann. Es wieder aufzubauen, das dauert und dauert.

Die völlig unfähige und bonusgierige Spitze der CS wurde von ihrem Wahlvolk, den Aktionären, nicht zum Teufel gejagt. Die Chancen, dass das verantwortungslosen Politikern passiert, sind leider auch nicht viel grösser.

Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob man für eine institutionelle Anbindung an die EU ist oder nicht. Hier ist ein Schaden entstanden, der durch die Unterwerfung unter EU-Recht nur unerheblich gesteigert werden könnte. Aber solange das nicht passiert, besteht noch Hoffnung.

 

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Der Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz».

«Ich kann nichts dazu sagen»

Professor Iris Bohnet haut der Peinlichkeitsskala den Deckel raus.

Die Dame lehrt in Harvard «Public Policy». Und wettert in einem Interview in der NZZ gegen den neuen US-Präsidenten und seinen Kampf gegen alles Woke. Die Dame war von 2012 bis Juni 2023 die dienstälteste Verwaltungsrätin der Credit Suisse.

Im üblichen Plauderton quatscht sie gerne über Lohnungerechtigkeiten gegen Frauen und überhaupt über all die Formen der Diskriminierung, der sich weibliche Arbeitnehmer ausgesetzt sähen.

Sie selbst war im Vergütungsausschuss der CS und sorgte dort mit dafür, dass die tödliche Gierkultur, wo trotz massiven Verlusten massive Boni ausgeschüttet wurden, die Bank in den Untergang trieb.

So auskunftsfreudig sie im ersten Bereich ist, so verkniffen schweigsam wird sie, wenn es um ihr eigene unselige Rolle im CS-Skandal geht.

Diesen Teil des Interviews muss man sich integral zu Gemüte führen. Aber nur für starke Nerven geeignet, die immun gegen ungeheuerliche, öffentliche Peinlichkeit und Selbstentlarvung einer Dampfplauderin sind:

«Im vergangenen Jahr hat Jamie Dimon von JP Morgan 39 Millionen Dollar verdient, Brian Niccol wurde bei Starbucks mit einem Lohnpaket über 113 Millionen Dollar begrüsst, und der Industriekapitän Larry Culp von GE erhielt 89 Millionen Dollar. Sind das faire Löhne?
Ich kann dazu nichts sagen, ich möchte mich als Wissenschafterin nur äussern, wenn ich etwas beitragen kann, was ich empirisch belegen kann.
Als Verwaltungsrätin der Credit Suisse waren Sie Mitglied des Vergütungsausschusses. Würden Sie die Vergütungen von damals heute wieder akzeptieren?
Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.
Warum nicht?
Ich kann nichts dazu sagen.
Als ehemalige Verwaltungsrätin können Sie nichts dazu sagen?
Nein. Ich kann nichts dazu sagen.
Wir finden es schwierig, mit Ihnen über Fairness und Diversität zu reden und Ihre Erfahrungen bei der Credit Suisse auszublenden. Es ist auch eine Gelegenheit, Ihre Sicht der Dinge darzulegen.
Es ist mir wichtig, etwas zu Dingen sagen zu können, die für die Welt wichtig sind. Aber ich spreche nur als Wissenschafterin.
Eine Fehlerkultur zu leben, hat das nicht auch mit Fairness zu tun?
Ich kann Ihnen dazu nichts sagen.
Uns interessieren nicht nur akademische Fragen, sondern auch die reale Welt. Aus Schweizer Sicht ist es nicht verständlich, wenn der ganze Verwaltungsrat einer Grossbank auf Tauchstation geht.
(Bohnet schweigt.)
Wechseln wir das Thema und kommen zurück auf Ihr Buch. Sie sagen, alle könnten den Arbeitsplatz fairer machen, ob Praktikant oder CEO. Haben Sie ein paar Ideen?»

Will jemand wirklich das Buch einer solchen Versagerin lesen, die nicht einmal den Anstand hat, sich selbst als gutes Beispiel für das, was sie anprangert, kritisch zu hinterfragen?

Wie soll man so jemanden bezeichnen? Dazu kann ZACKBUM nichts sagen. Nicht, weil wir nichts zu sagen hätten. Aber leider gibt es da rechtliche Schranken …

 

Regulatorischer Filter

Der Begriff steht für Staatsversagen. Für Medienversagen.

Das nur von Banausen gelobte Verscherbeln der Credit Suisse zum Schnäppchenpreis ist der jüngste – und grösste – Finanzskandal in der daran nicht armen jüngeren Geschichte der Schweiz.

Wie er – mit wenigen Ausnahmen wie dem Finanzblog «Inside Paradeplatz» – medial verarbeitet wird, ist ein weiterer Skandal. Hier paart sich wieder – wie schon mehrfach zuvor – Staatsgläubigkeit mit Inkompetenz.

Genau genommen sind es drei Skandale mit einem Schadenspotenzial in Multimilliardenhöhe. Überschattet wird das lediglich von der zukünftigen Möglichkeit, dass die Monsterbank UBS beim Umfallen einen Krater hinterlässt, der so gross ist wie die Schweiz. Denn wenn eines sicher ist im Bankenwesen: nach der Krise ist vor der Krise. Immer.

Aber der Reihe nach.

Der erste – von den meisten einheimischen Medien zunächst gar nicht beachtete – Skandal ist das Abschreiben von sogenannten AT1 Bonds im Nominalwert von 17 Milliarden Dollar auf null. Per Federstrich, per Notrecht von einem überforderten Bundesrat angeordnet, von einer überforderten Finma ausgeführt.

Diese Schuldverschreibungen gehören zum Gebastel, mit denen schwachbrüstige Banken ihr mageres Eigenkapital aufpumpen wollen. Sie sind ein perverser Zwitter zwischen Obligation und Aktie. Von Haus aus Obligation, soll das Papier im Krisenfall in Aktien gewandelt werden und somit das Eigenkapital stärken. Oder aber auf null abgeschrieben werden, wenn mit Staatshilfe ein Bail-out stattfindet. Genial, dass die Finanzministerin Karin Keller-Sutter vor laufenden Kameras sagte: «this is not a bail-out». Das dürfte den Steuerzahler ein paar Milliarden kosten, während sich die UBS über dieses Milliardengeschenk nicht einkriegt vor klammheimlicher Freude. Denn eigentlich hätte sie beim Kauf dafür geradestehen müssen.

Der zweite – von den meisten Medien bis heute nicht beachtete – Skandal steht hinter dem Begriff «regulatorischer Filter».  Wie vieles in der perversen Finanzwelt hört sich das harmlos an, ist aber in Wirklichkeit die Bankrotterklärung des Schweizer Staats, der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma, der gesamte Berner Bundesverwaltung und auch des Bundesrats.

Denn «regulatorischer Filter» bedeutet nichts anderes, als dass die Aufsichtsbehörde Finma ihre eigenen, schon sackschwachen Regeln nochmals verwässerte, umbog, ausser Kraft setzte. «Ohne Filter wäre die CS schon ab 2020 leicht und bis im Herbst 2022 klar unterkapitalisiert werden», schreibt Urs Birchler. Der ist nicht irgendwer, sondern emeritierter Bankenprofessor und war Mitglied der Direktion der Schweizerischen Nationalbank (SNB).

In einem dreissigseitigen Gutachten für die Parlamentarische Untersuchungskommission zerfetzt er dieses Behördenversagen. Ganz abgesehen davon, dass die PUK zwar viel Papier, aber kaum Brauchbares für die Zukunft produziert hat.

Man muss sich das vorzustellen versuchen. Da gibt es eine staatliche Bankenaufsicht, die schlappe regulatorische Vorschriften durchsetzen sollte. Die noch niemals bei einer Grossbank ihre beiden schärfsten Waffen eingesetzt hat: ein Enforcement-Verfahren zur Durchsetzung einer Anordnung oder der Entzug der Gewähr, was einen leitenden Banker arbeitslos machen würde und nicht nur beim Versagerrat Urs Rohner überfällig war.

Damit nicht genug, natürlich wusste die Finma die ganze Zeit, dass die ausgebrüteten «Too big to fail»-Regeln nach der Fast-Kernschmelze des Finanzsystems von 2008 völlig unzureichend, unpraktikabel, das Papier nicht wert waren, auf das sie gedruckt wurden. Typische Bürokratenhaltung: nicht unser Bier.

Aber der Gipfel des Gipfels ist, sogar die eigenen Regeln statt anzuwenden – zu verwässern. Denn «regulatorischer Filter» heisst auf Deutsch: die CS erfüllte nicht mal die vorhandenen windelweichen Eigenkapitalvorschriften, macht aber nix, da gewähren wir ihr doch eine grosszügige Ausnahme nach der Devise: was nicht passt, wird passend gemacht.

Gibt es da rote Köpfe, Riesengebrüll, wird dringlicher Handlungsbedarf angemahnt? Ach was, sanftes Gesäusel in den Medien, die NZZaS zitiert immerhin Birchler, stellt aber seine Erkenntnisse gleichzeitig wieder in Frage.

Dabei kommt hier der dritte und noch grössere Skandal zum Vorschein. Dazu muss man wissen, dass jeder Banker, vor allem, wenn er verantwortungslos und geldgierig ist, Eigenkapital als etwas Überflüssiges, Unnützes, Sinnloses empfindet. Liegt bloss blöd rum, produziert keinen Profit, ein echter Klotz am Bein, so wenig wie möglich davon.

Als Schreckgespenst haben die Banker dann den Popanz aufgebaut, dass eine Steigerung des Eigenkapitals die Bankgeschäfte verteuern würde, bspw. die Kreditvergabe. Dass das eine niemals bewiesene Behauptung ist – was soll’s. Solange es die Medien und die Öffentlichkeit schlucken …

Eigenkapital ist nicht nur dringend nötig als Risikopuffer, es verstärkt auch die Sicherheit einer Bank, was für sie die Kapitalaufnahme verbilligt. Die Behauptung, dass beim Untergang der CS die mangelhafte Eigenkapitaldecke gar keine Rolle gespielt habe, ist Unsinn. Ausreichendes Eigenkapital hätte zwar den Abzug von Milliardenbeträgen nicht ausgleichen können – aber allenfalls verhindern, weil das ja alles Vertrauensfragen sind. Und eine gutkapitalisierte Bank geniesst viel mehr Vertrauen als eine, die mit aller kreativen Buchhaltung und gnädiger Mithilfe der staatlichen Aufsicht ein Eigenkapital herbeischwindelt.

Das ist Vergangenheit, aber das Problem ragt in die Zukunft. Denn natürlich wehrt sich auch die Monsterbank UBS mit Händen und Füssen, viel Geschwurbel und Gedöns gegen eine dringend nötige Erhöhung des Eigenkapitals. Angesichts ihrer weltweit einmaligen Grösse (im Verhältnis zum BIP der Schweiz) müsste es mindestens 20 Prozent betragen. Besser noch 25 Prozent. Und zwar echtes, hartes, reales Eigenkapital, kein Gebastel.

Da behauptet die UBS nun, das sei gar nicht möglich, so viel zusätzliches Eigenkapital aufzunehmen. Wenn wir ihr das glauben wollen, gibt es nur eine Alternative dazu: die UBS muss gewaltig auf ein zuträgliches Bilanzvolumen geschrumpft werden. Damit würden natürlich auch die weltweiten Ambitionen von VR-Präsident und CEO verzwergen, und wenn ein führender Banker etwas hasst, dann ist es Bedeutungsverlust. Einkommen, Yacht, Privatjet, Personal Assistents à gogo, alles gut und schön. Aber Bedeutung, Macht, Wichtigkeit, wenn ich anrufe, nehmen alle den Hörer ab, ich tue das nicht bei allen, selbst wenn es ein Bundesrat ist, das ist das Elixier für Bankbosse, ihr Zaubertrank, der sie jeden Morgen grösser macht, als sie eigentlich sind.

Also müsste das Eigenkapital gewaltig hochgesetzt werden, wenn der Staat stärker als die UBS wäre. Zudem müsste die UBS endlich ein akzeptables Entgelt dafür zahlen, dass sie sich wie keine andere Bank in der Schweiz einer impliziten Staatsgarantie erfreut. Nicht nur ein Wettbewerbsvorteil, sondern auch bares Geld wert.

Zwei einfache Massnahmen als Konsequenz aus diesem Riesenskandalberg.

Wetten, dass keine davon umgesetzt wird?