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Mario Stäuble in Erklärungsnot

Der Co-Chefredaktor des «Tages-Anzeigers» ist peinlich.

Seine Fähigkeit zur Qualitätskontrolle ist seit dem Fall Kevin Brühlmann stark zu bezweifeln. Seine Bedeutung als zurückgestufter Mit-Chefredaktor war noch nie beeindruckend.

Nun will Stäuble «In eigener Sache» der Leserschaft erklären, wieso in der Berichterstattung des Tagi zum Blutbad von Wallisellen der Name des Entführungsopfers vom Blatt als Scoop zuerst veröffentlicht wurde, um dann gestrichen zu werden. Der ganze Artikel wurde durch die verkniffene Ankündigung ersetzt:

Anschliessend erschien der Artikel wieder, allerdings abgewandelt:

Während die übrigen Medien, inklusive SDA oder NZZ, ungehemmt den Namen von Christoph Berger, Impfchef der Schweiz, nannten. Das möchte Stäuble nun erklären: «Warum wir den Namen des Entführten nennen». Damit verwirrt der elegante Schreiber allerdings, denn die Leserschaft ist ja wenn schon irritiert, wieso er genannt wurde, dann gestrichen, dann wieder genannt, während die Konkurrenz keine solchen Tänze aufführen musste.

Item, man habe bereits am Donnerstagabend den Namen des Opfers gekannt. Daraufhin trat die «erweiterte Chefredaktion zusammen, um unter Beteiligung unseres Hausanwalts die medienethischen und medienrechtlichen Aspekte des Falls zu diskutieren.» Darauf folgt das übliche Geeier. Abwägung, politische Dimension, sicherheitspolitische Fragen, also «sahen und sehen uns gegenüber unserer Leserschaft dazu verpflichtet».

So nebenbei erwähnt Stäuble, dass der Sprecher von Berger bei Kontaktnahme durch die Redaktion klargestellt hatte, «dass Herr Berger keine Berichterstattung über seine Person wünsche». Nun sollte eine «erweiterte Chefredaktion» nebst juristischer Verstärkung wissen, dass das Opfer eines Gewaltverbrechens das Recht hat, seine Namensnennung zu untersagen.

Also könnte es einen kompetenten Co-Chefredaktor nicht gross erstaunen, dass Berger dann zum Mittel der Superprovisorischen griff, als sich der Tagi nicht an diese Forderung hielt. Da Berger offenbar zu diesem Zeitpunkt nur vom Tagi kontaktiert worden war, ereilte auch nur den der Blitz des Verbots der Namensnennung. Nachdem sich dann, angesichts der übrigen Medien, Berger zu einer kurzen öffentlichen Stellungnahme veranlasst sah, fiel dann das superprovisorische Verbot.

Was also Stäuble eigentlich dem Leser erklären sollte: wir haben’s versemmelt. Wir haben den Namen rausgegrübelt, den Betroffenen damit konfrontiert. Soweit noch gut. Wenn der aber sagt, dass er seinen Namen nicht in den Medien lesen will, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Ihn vom Gegenteil überzeugen – oder das akzeptieren. Für Überzeugungsarbeit bräuchte es aber eine gewisse Eloquenz oder auch psychologische Fähigkeiten, was Stäuble offenbar abgeht. Also verstand man sich zur Fehlentscheidung: Opfer will nicht, Namen nennen wir trotzdem.

Was lernt der Leser daraus? Das Blatt wird von kompetenten journalistischen Hirschen gebastelt …