Das Private und das Öffentliche, Teil zwei
Wie eine verfolgende Unschuld ein Geschäftsmodell entdeckt.
Hier geht’s zum Teil eins.
Hier beginnt die Geschichte nochmal. Denn Spiess-Hegglin wehrte sich gegen diesen von ihr so empfundenen Übergriff in ihre Privat- und Intimsphäre. Und begann einen juristischen und publizistischen Feldzug gegen alle, die sie, wenn schon nicht als Schändungsopfer, dann doch als Medienopfer skandalisieren und lüsterne Leser mit Details aus ihrem Privatleben verköstigen wollten.
Spiess-Hegglin führte und führt bis heute als verfolgende Unschuld einen Kampf darum, dass man sie endlich in Ruhe lasse und ihre Privatsphäre respektiere. Damit bleibt beides dem öffentlichen Interesse ausgesetzt. Das Medienarchiv SMD verzeichnet über 3000 Treffer, wenn man den Suchbegriff Spiess-Hegglin eingibt.
Es entwickelte sich ein weltanschaulicher Grabenkampf
Verschärft wird diese Auseinandersetzung dadurch, dass sich aus Rechtsstreitigkeiten mit einer Zeitung und einigen Journalisten ein weltanschaulicher Grabenkampf entwickelt hat. Hier die angeblich aufs Sexuelle reduzierte Frau, auf deren Kosten sich Skandalblätter einen schönen Tag machen, ein Opfer, das sich weigert, Opfer zu sein und, unterstützt von einigen Hilfstruppen, unermüdlich den Feldzug gegen unerträgliche Übergriffe in ihr Privatleben fortführt.
Dort die scheinbar übermächtige Phalanx von Grossverlagen, die eine einzelne Widerstandskämpferin fertigmachen wollen. So lautet das Narrativ, das Spiess-Hegglin unermüdlich verbreitet. Auf allen Kanälen, mit einem eigenen Verein, mit Crowdfunding für Prozessfinanzierung.
Das Obergericht Zug schmetterte die Berufung von Spiess-Hegglin ab
Nachdem auch die zweite Instanz in Zug festgehalten hat, dass es tatsächlich zu einer Persönlichkeitsverletzung durch eine nicht mit öffentlichem Interesse begründbare Berichterstattung kam, verlieren Spiess-Hegglin und ihre Unterstützerschar etwas den Kontakt mit der Realität und feiern das als weiteren triumphalen Sieg über das Boulevardblatt «Blick». Dabei ist ihrer Aufmerksamkeit offenbar entgangen, dass das Obergericht die von Spiess-Hegglin gegen das erstinstanzliche Urteil eingereichte Berufung vollumfänglich abgeschmettert hat. Hingegen der ebenfalls von Ringier eingelegten Berufung weitgehend entsprach, zum Beispiel mit einer weiteren Reduktion der ursprünglich geforderten Genugtuung von 25’000 Franken auf nur noch 10’000.
Auch mit ihrer Forderung, dass sich der Ringier-Verlag bei ihr entschuldigen müsse, kam sie vor Gericht nicht durch. Ihr Medienbüttel veröffentlichte flugs, dass sie das sehr bedaure. Um dieses Bedauern und das Urteil exklusiv melden zu können, brach er sogar die gerichtlich angeordnete Informations-Sperrfrist. Peinlich dann, dass sich der CEO von Ringier nach Ablauf der Sperrfrist freiwillig «aufrichtig und in aller Form» entschuldigte.
Entschuldigung ist nicht gleich Entschuldigung
Nach einem kurzen Moment der Sprachlosigkeit machte Spiess-Hegglin sich dann über diese Entschuldigung bei ihrer Twittergemeinde lustig, die sei doch gar nicht ernst gemeint. Aber zu ihrem Bedauern ist damit natürlich eine Kernforderung ihres Feldzugs weggefallen.
Obwohl Spiess-Hegglin sich mit ihrem Verein «Netzcourage» gegen «Hassrede im Internet» stellen will, gelegentlich auch schon mal anbietet, eine Strafanzeige zurückzuziehen, wenn dafür eine Spende gemacht werde, teilt sie selbst auch weit unter der Gürtellinie aus. So ernennt sie einen ihr missliebigen Journalisten zum Favoriten des «Wettbewerbs um das Arschloch des Monats», einen anderen rempelt sie an, ob der in der Schule überhaupt lesen gelernt habe. Wer ihren Twitterverlauf verfolgt, der sieht sich mit einer unter Luftabschluss verfaulenden Gesinnungsblase konfrontiert, mit einer Art Veitstanz, in dem sich Spiess-Hegglin und weitere Teilnehmer immer mehr gegenseitig aufschaukeln.
Geht sie einmal für zu viele zu weit, dann fängt sie das mit einer larmoyanten Entschuldigung wieder ein, wie im Fall des Favoriten in ihrem Arschloch-Wettbewerb. Das wird dann von ihrer Ingroup auf Twitter mit stehenden Ovationen bedacht, während die Entschuldigung des CEO von Ringier verlacht wurde.
Erforschung der Grenzen der Gewinnherausgabe
Was bleibt, sind ihre Forderungen nach Gewinnherausgabe. Damit ist gemeint, dass Opfer einer Medienberichterstattung verlangen können, dass der mit ihnen erzielte Gewinn, gemessen an höherer Auflage usw., herausgegeben werden muss. Damit betritt Spiess-Hegglin allerdings juristisches Neuland.
Fortsetzung folgt.