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Wie bestellt

Die UBS hat ein Milliardenproblem. Die NZZ will helfen.

Ganze 17 Milliarden Dollar stehen im Feuer. Denn die UBS konnte die Credit Suisse nur deswegen zum Schnäppchenpreis übernehmen, weil der willfährige Bundesrat mit heisser Nadel und per Notrecht die AT1-Bonds der untergehenden Bank auf null abschreiben liess.

Nicht nur mit ihrem fatalen Satz «this is not a bail-out», was aber eine der Voraussetzungen für den Totalverlust dieser Zwangswandel-Anleihen gewesen wäre, schuf der Bundesrat mit seiner kompetenten diplomierten Dolmetscherin Karin Keller-Sutter ein scheunengrosses Einfallstor für Milliardenklagen sich geprellt fühlender Anleger.

Darunter nicht nur kleine Würstchen wie CS-Angestellte, die solche Bonds als Bonus, als faules Ei ins Körbchen gelegt kriegten und nun laut «Inside Paradeplatz» auf jegliche Forderungen gegenüber der UBS verzichten sollen. Sondern auch multimilliardenschwere institutionelle Anleger, die überall klagen, wo sie einen Rechtsstand haben. Also vornehmlich den USA und in Grossbritannien.

Aber auch in der Schweiz. Nach längerem Brüten kam das Bundesverwaltungsgericht Anfang Oktober 2025 zu einem vernichtenden Urteil. Der Abschreiber sei sowohl vertrags- wie auch rechtswidrig. Das führte bei der UBS zu Schnappatmung, denn die Gefahr besteht, dass diese 17 Milliarden wieder in die Bücher wandern – als Schulden.

Während es im Ausland eher trübe aussieht (die USA lieben bekanntlich Schweizer Banken), bleibt hierzulande nur der Gang vors Bundesgericht. Das nun eher selten Urteile der Kollegen vom Bundesverwaltungsgericht aufhebt. Da braucht die UBS alle Hilfe, die sie kriegen kann.

Zum Beispiel in Gestalt von Luis Agustin Maiorini. Der juristische Jungspund schreibt noch an seiner Dissertation und ist «Mitarbeiter am Institut für Föderalismus der Universität Freiburg». Und neuerdings Gastautor bei der NZZ. Dort vertritt er die klare Meinung: «Dieses Urteil zur Credit Suisse überzeugt nicht». Sagen wir mal: ihn nicht …

Es ist seine erste Wortmeldung im Blatt für die gehobenen Stände und dem Hort der reinen Wirtschaftswissenschaft. Meinungsstark  und eher kenntnisschwach urteilt Maiorini: «Das Urteil ist nämlich in wichtigen Teilen eine hinreichende Begründung schuldig geblieben, und damit bleibt der Ausgang des bundesgerichtlichen Verfahrens keiner realistischen Prognose zugänglich.»

Dann schiesst er sich selber ins Knie, indem er die sorgfältige Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zitiert:

«So überprüft das Bundesverwaltungsgericht im zweiten Teil des Urteils die Verfassungsmässigkeit der zugrunde liegenden Norm und verneint diese: Die Norm sei viel zu unbestimmt und genüge den Anforderungen des Legalitätsprinzips nicht. Betrachtet man den Wortlaut der Bestimmung in der Notverordnung isoliert, ist man geneigt, dem Bundesverwaltungsgericht zuzustimmen

Diese Neigung verkehrt sich dann allerdings in ihr Gegenteil. Denn nun  wird’s so sophistisch, dass jeder mittelalterliche Scholastiker seine helle Freude an diesen Pirouetten hätte. Denn: «Eine Norm ist bekanntlich nicht nur nach dem Wortlaut auszulegen. Die Entstehungsgeschichte, die Systematik und der Sinn und Zweck der Norm sind gleichwertig mit einzubeziehen.»

Wieso denn das? «Hier zeigt sich die Schwäche der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts: Eine Norm, die am selben Tag publiziert wird wie ihr Inkrafttreten und deren Gehalt öffentlich und weit über die Landesgrenzen hinaus medial erläutert wurde, darf nicht nur strikt nach dem Wortlaut ausgelegt werden.»

Im Gegenteil. Eine Norm, die per Notrecht nachgeschoben wird, um die wacklige Anordnung an die Finma zu unterfüttern, diese Milliarden auf null abschreiben zu lassen, ist schlichtweg fragwürdig. Wo kämen wir hin, wenn Erlasse nicht strikt nach ihrem Wortlaut ausgelegt würden? Und was für eine Rolle soll dabei die mediale Erläuterung spielen?

Eine neue Norm hiesse zum Beispiel: Es ist ab jetzt verboten, auf den Boden zu spucken. Da könnte man dann auslegen: nun ja, wenn aber einfach etwas aus dem Mund tropft, dann ist es davon nicht betroffen. Damit würde Gesetzgebung zum Jekami.

Bekanntlich wurde vom Bundesrat auch die mit grossem Getöse in Kraft gesetzte TBTF-Regelung gekübelt. Also die «too big to fail»-Bestimmungen nach der Finanzkrise eins, die eine Wiederholung von Staatsrettungen wie bei der UBS verhindern sollten. Schlussfolgerung Maiorini: «Im Urteil werden also spannende Fragestellungen aufgeworfen, aber nicht beantwortet oder nur unvollständig analysiert

Interessanter als dieser Husarenritt durch das Recht ist die Frage, wieso die NZZ auf die Idee kommt, eine solche furiose Kritik am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu publizieren. Eine einzelne Kritik? «Professoren sezieren das Verdikt des Bundesverwaltungsgerichts zum Milliardenabschreiber … gibt dem Bundesverwaltungsgericht schlechte Noten», zitiert die alte Tante am 24. Januar eine Urteilsbesprechung. «Das Urteil zu den AT1-Anleihen verunsichert die Anleger», unkte die NZZ Ende Oktober 2025. «Das jüngste Urteil zum Fall CS schränkt den Spielraum des Bundesrats ein», monierte das Blatt nach der Urteilsveröffentlichung. Oder: «Das AT1-Gerichtsurteil zur Credit Suisse wirft viele Fragen auf».

Kritik am Vorgehen des offensichtlich überforderten Bundesrats, Kritik an der ruppigen Art des UBS-VR-Präsidenten Colm Kelleher, der zuerst eine schlappe Milliarde für die CS bot und klarstellte, dass er ohne den Milliardenabschreiber die absaufende Bank nicht übernehmen werde?

Aber nein. Ob die jüngsten, schmerzlichen Abgänge im Wirtschaftsressort der NZZ etwas damit zu tun haben, dass offensichtlich bezüglich der letzten Grossbank der Schweiz der Schongang mit Weichspüler eingelegt wird? Man wird ja wohl fragen dürfen.

Schamlos

Boni für CS-Versager: abkassieren, sagt das Bundesverwaltungsgericht.

Geldgierige Banker kennen nix, wenn es um ihren eigenen Geldbeutel geht. Mit vereinten Kräften, angeführt von einem Versagerrat und einer inkompetenten Führungsriege, führte Missmanagement in erschreckendem Ausmass die einstmals angesehene Credit Suisse in den Abgrund.

Um trotz Milliardenverlusten weiter Boni auszahlen zu können, wurden sogar Filetstücke wie Hypotheken ausgelagert und verpfändet. Ein Skandal im Skandal.

Zwei Monate nach der Notübernahme durch die UBS stricht im Mai 2023 der Bundesrat die Boni von rund 1000 CS-Managern. Vergleichsweise lächerliche 62 Millionen Franken.

Dagegen gelangten zwölf schamlose CS-Banker, stellvertretend für ihre Kollegen, ans Bundesverwaltungsgericht. Das ihnen nun Recht gab. Für diese Kürzung fehle die rechtliche Grundlage, zudem sei sie ein Eingriff in die Eigentumsgarantie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ob Gewinn oder Verlust, der Bankerbonus ist ein Menschenrecht.

Statt sich abgrundtief zu schämen, die Bank über Jahre hinweg gegen die Wand gefahren zu haben, statt zur Kenntnis zu nehmen, dass es nicht sein kann, dass für kumulierte 32,3 Milliarden Verlust eine fast gleich grosse Summe an Boni ausbezahlt wurde, haben diese Gierbanker noch die Stirn, sich gegen eine vergleichsweise läppische Kürzung juristisch zu wehren.

Aber das ist noch nicht der ganze Skandal.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass dem Bundesrat die rechtliche Grundlage für einen solchen Entscheid gefehlt habe.

«Die Frage der Verantwortung der betroffenen Manager ist laut dem Gericht rechtlich irrelevant. Ausserdem konnte der Bund keinem der zwölf beschwerdeführenden Manager ein Fehlverhalten nachweisen», schreibt die NZZ.

Das Sahnehäubchen ist, dass einige der Beschwerdeführer weiterhin für die UBS arbeiten. Ein schwerer Fehler, solche Nulpen weiter zu beschäftigen.

Der Bundesrat, ansonsten mit Notrecht schnell zur Hand, hat hier offensichtlich eine dermassen schwache Begründung für den Entscheid geliefert, dass sie einer rechtlichen Überprüfung nicht standhielt. Eine Klatsche für Karin Keller-Sutter, die hier der Öffentlichkeit Zucker geben wollte und damit kläglich gescheitert ist.

Weder im Grossen, noch im Kleinen ist die Landesregierung in der Lage, Banker in die Schranken zu weisen.

Aber damit ist der Skandal noch nicht zu Ende erzählt.

Auf der anderen Seite entschied der überforderte Bundesrat, per Notrecht der Bankenaufsicht Finma die Anweisung zu geben, AT1-Wandelanleihen im Nominalwert von rund 16 Milliarden Franken auf null abzuschreiben. Dadurch verloren weltweit institutionelle und Kleinanleger ihre gesamte Investition.

Dagegen wird nun überall geklagt, der Reputationsschaden für den Finanzplatz Schweiz ist immens. Auch hier ist die Rechtsgrundlage mehr als wackelig.

Während aber im Fall der Bonusgierigen das Bundesverwaltungsgericht relativ schnell zu einem Entscheid gelangte, verlieren sich diese Klage im Dickicht von rechtlichen Hürden, müssen Akteneinsicht und andere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage mühsam und teuer erkämpft werden – in der Schweiz.

Ein Entscheid des gleichen Gerichts liegt noch in weiter Ferne. Wahrscheinlich werden zuerst in England oder in den USA Gerichtsentscheide erfolgen.

Sollten sie zugunsten der Kläger ausfallen, kommen auf den Bundesrat – und somit auf den Schweizer Steuerzahler – Milliardenforderung zu, es greift die Staatshaftung für fahrlässiges und gesetzlich nicht gedecktes Verhalten. Aber auch der Bundesrat wird dafür persönlich nicht geradestehen müssen.

Die CS ist noch nicht tot, ihr Kadaver verfault immer noch und lässt übelreichende Blasen platzen.

Ganz abgesehen davon, dass die Boni der obersten Führungsriege, von der mehr als traurigen Gestalt Urs Rohnerweisse Weste») abwärts, nicht mal in der Gefahr stehen, ihre Multimilliardenboni über die lange Zeit des Untergangs hinweg zu verlieren.

Sie werden weder strafrechtlich noch zivilrechtlich verfolgt. Alleine in den USA drohen einigen von ihnen Verantwortlichkeitsklagen für klare Lügen, für ein unverantwortliches Schönschwatzen der lebensgefährlichen Situation der CS.

All das macht den selbstverschuldeten Untergang der Bank, die von Alfred Escher gegründet wurde, zum grössten Skandal der Schweizer Bankengeschichte.

Ganz zu schweigen von den Aktionären, die über Jahre hinweg zuschauen konnten, wie ihre Investitionen durch schreiende Inkompetenz abgeschmolzen wurden.

In der Schweiz ist offenbar nicht einmal die Landesregierung in der Lage, solchem Treiben Einhalt zu bieten. Ganz abgesehen davon dass der Notverkauf an einen cleveren UBS-Boss, der die Bundeszwerge eiskalt über den Tisch zog, erbärmlich war.

Der bot zunächst für eine Bank, die immer noch ein Vielfaches wert war, eine mickrige Milliarde. Und liess sich dann, gegen einen üppigen Strauss von Zusicherungen, um sein angeblich risikohaftes, aber aus staatstragendem Gewissen erfolgendes Handeln abzusichern, auf genauso mickrige drei Milliarden hochhandeln.

Dabei hatte die UBS sich schon lange vor dem Bundesrat auf dieses Ende vorbereitet, eigene Manager in höchste Position der serbelnden Bank gehievt, um haargenau über ihren Zustand informiert zu sein.

Banker können sich alles erlauben, sie kommen damit davon. Das ist die bittere Bilanz dieses Trauerspiels.

 

 

Regulatorischer Filter

Der Begriff steht für Staatsversagen. Für Medienversagen.

Das nur von Banausen gelobte Verscherbeln der Credit Suisse zum Schnäppchenpreis ist der jüngste – und grösste – Finanzskandal in der daran nicht armen jüngeren Geschichte der Schweiz.

Wie er – mit wenigen Ausnahmen wie dem Finanzblog «Inside Paradeplatz» – medial verarbeitet wird, ist ein weiterer Skandal. Hier paart sich wieder – wie schon mehrfach zuvor – Staatsgläubigkeit mit Inkompetenz.

Genau genommen sind es drei Skandale mit einem Schadenspotenzial in Multimilliardenhöhe. Überschattet wird das lediglich von der zukünftigen Möglichkeit, dass die Monsterbank UBS beim Umfallen einen Krater hinterlässt, der so gross ist wie die Schweiz. Denn wenn eines sicher ist im Bankenwesen: nach der Krise ist vor der Krise. Immer.

Aber der Reihe nach.

Der erste – von den meisten einheimischen Medien zunächst gar nicht beachtete – Skandal ist das Abschreiben von sogenannten AT1 Bonds im Nominalwert von 17 Milliarden Dollar auf null. Per Federstrich, per Notrecht von einem überforderten Bundesrat angeordnet, von einer überforderten Finma ausgeführt.

Diese Schuldverschreibungen gehören zum Gebastel, mit denen schwachbrüstige Banken ihr mageres Eigenkapital aufpumpen wollen. Sie sind ein perverser Zwitter zwischen Obligation und Aktie. Von Haus aus Obligation, soll das Papier im Krisenfall in Aktien gewandelt werden und somit das Eigenkapital stärken. Oder aber auf null abgeschrieben werden, wenn mit Staatshilfe ein Bail-out stattfindet. Genial, dass die Finanzministerin Karin Keller-Sutter vor laufenden Kameras sagte: «this is not a bail-out». Das dürfte den Steuerzahler ein paar Milliarden kosten, während sich die UBS über dieses Milliardengeschenk nicht einkriegt vor klammheimlicher Freude. Denn eigentlich hätte sie beim Kauf dafür geradestehen müssen.

Der zweite – von den meisten Medien bis heute nicht beachtete – Skandal steht hinter dem Begriff «regulatorischer Filter».  Wie vieles in der perversen Finanzwelt hört sich das harmlos an, ist aber in Wirklichkeit die Bankrotterklärung des Schweizer Staats, der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma, der gesamte Berner Bundesverwaltung und auch des Bundesrats.

Denn «regulatorischer Filter» bedeutet nichts anderes, als dass die Aufsichtsbehörde Finma ihre eigenen, schon sackschwachen Regeln nochmals verwässerte, umbog, ausser Kraft setzte. «Ohne Filter wäre die CS schon ab 2020 leicht und bis im Herbst 2022 klar unterkapitalisiert werden», schreibt Urs Birchler. Der ist nicht irgendwer, sondern emeritierter Bankenprofessor und war Mitglied der Direktion der Schweizerischen Nationalbank (SNB).

In einem dreissigseitigen Gutachten für die Parlamentarische Untersuchungskommission zerfetzt er dieses Behördenversagen. Ganz abgesehen davon, dass die PUK zwar viel Papier, aber kaum Brauchbares für die Zukunft produziert hat.

Man muss sich das vorzustellen versuchen. Da gibt es eine staatliche Bankenaufsicht, die schlappe regulatorische Vorschriften durchsetzen sollte. Die noch niemals bei einer Grossbank ihre beiden schärfsten Waffen eingesetzt hat: ein Enforcement-Verfahren zur Durchsetzung einer Anordnung oder der Entzug der Gewähr, was einen leitenden Banker arbeitslos machen würde und nicht nur beim Versagerrat Urs Rohner überfällig war.

Damit nicht genug, natürlich wusste die Finma die ganze Zeit, dass die ausgebrüteten «Too big to fail»-Regeln nach der Fast-Kernschmelze des Finanzsystems von 2008 völlig unzureichend, unpraktikabel, das Papier nicht wert waren, auf das sie gedruckt wurden. Typische Bürokratenhaltung: nicht unser Bier.

Aber der Gipfel des Gipfels ist, sogar die eigenen Regeln statt anzuwenden – zu verwässern. Denn «regulatorischer Filter» heisst auf Deutsch: die CS erfüllte nicht mal die vorhandenen windelweichen Eigenkapitalvorschriften, macht aber nix, da gewähren wir ihr doch eine grosszügige Ausnahme nach der Devise: was nicht passt, wird passend gemacht.

Gibt es da rote Köpfe, Riesengebrüll, wird dringlicher Handlungsbedarf angemahnt? Ach was, sanftes Gesäusel in den Medien, die NZZaS zitiert immerhin Birchler, stellt aber seine Erkenntnisse gleichzeitig wieder in Frage.

Dabei kommt hier der dritte und noch grössere Skandal zum Vorschein. Dazu muss man wissen, dass jeder Banker, vor allem, wenn er verantwortungslos und geldgierig ist, Eigenkapital als etwas Überflüssiges, Unnützes, Sinnloses empfindet. Liegt bloss blöd rum, produziert keinen Profit, ein echter Klotz am Bein, so wenig wie möglich davon.

Als Schreckgespenst haben die Banker dann den Popanz aufgebaut, dass eine Steigerung des Eigenkapitals die Bankgeschäfte verteuern würde, bspw. die Kreditvergabe. Dass das eine niemals bewiesene Behauptung ist – was soll’s. Solange es die Medien und die Öffentlichkeit schlucken …

Eigenkapital ist nicht nur dringend nötig als Risikopuffer, es verstärkt auch die Sicherheit einer Bank, was für sie die Kapitalaufnahme verbilligt. Die Behauptung, dass beim Untergang der CS die mangelhafte Eigenkapitaldecke gar keine Rolle gespielt habe, ist Unsinn. Ausreichendes Eigenkapital hätte zwar den Abzug von Milliardenbeträgen nicht ausgleichen können – aber allenfalls verhindern, weil das ja alles Vertrauensfragen sind. Und eine gutkapitalisierte Bank geniesst viel mehr Vertrauen als eine, die mit aller kreativen Buchhaltung und gnädiger Mithilfe der staatlichen Aufsicht ein Eigenkapital herbeischwindelt.

Das ist Vergangenheit, aber das Problem ragt in die Zukunft. Denn natürlich wehrt sich auch die Monsterbank UBS mit Händen und Füssen, viel Geschwurbel und Gedöns gegen eine dringend nötige Erhöhung des Eigenkapitals. Angesichts ihrer weltweit einmaligen Grösse (im Verhältnis zum BIP der Schweiz) müsste es mindestens 20 Prozent betragen. Besser noch 25 Prozent. Und zwar echtes, hartes, reales Eigenkapital, kein Gebastel.

Da behauptet die UBS nun, das sei gar nicht möglich, so viel zusätzliches Eigenkapital aufzunehmen. Wenn wir ihr das glauben wollen, gibt es nur eine Alternative dazu: die UBS muss gewaltig auf ein zuträgliches Bilanzvolumen geschrumpft werden. Damit würden natürlich auch die weltweiten Ambitionen von VR-Präsident und CEO verzwergen, und wenn ein führender Banker etwas hasst, dann ist es Bedeutungsverlust. Einkommen, Yacht, Privatjet, Personal Assistents à gogo, alles gut und schön. Aber Bedeutung, Macht, Wichtigkeit, wenn ich anrufe, nehmen alle den Hörer ab, ich tue das nicht bei allen, selbst wenn es ein Bundesrat ist, das ist das Elixier für Bankbosse, ihr Zaubertrank, der sie jeden Morgen grösser macht, als sie eigentlich sind.

Also müsste das Eigenkapital gewaltig hochgesetzt werden, wenn der Staat stärker als die UBS wäre. Zudem müsste die UBS endlich ein akzeptables Entgelt dafür zahlen, dass sie sich wie keine andere Bank in der Schweiz einer impliziten Staatsgarantie erfreut. Nicht nur ein Wettbewerbsvorteil, sondern auch bares Geld wert.

Zwei einfache Massnahmen als Konsequenz aus diesem Riesenskandalberg.

Wetten, dass keine davon umgesetzt wird?

Tagi keift

Schlechte Verlierer erkennt man am Mundgeruch.

Da meinte doch Tamedia, man habe einen neuen Riesenskandal aufgedeckt. Ein Grundpfeiler der direkten Demokratie sei ins Wanken geraten. Die heilige Unterschriftensammlung für eine Initiative sei korrumpiert. Es würden nicht nur Unterschriften gegen Bezahlung gesammelt (legal), sondern auch gefälschte Unterschriften eingereicht (illegal).

Schlimmer noch: zu Tausenden. Schlimmer noch: unentdeckt. Schlimmer noch: daher könnten Initiativen zustande gekommen sein, anschliessend sei darüber angestimmt worden, obwohl gar nicht genügend gültige Unterschriften eingereicht worden seien.

Skandal, Skandal, Skandal.

Die Geschichte der Schweizer Initiativen muss neu geschrieben werden. Typisch, die Sesselfurzer in der Bundeskanzlei, die Überprüfer in den Gemeinden, alles Schnarchsäcke, Nichtstuer. Sie wussten dank Strafanzeigen schon lange von diesem «Bschiss», taten aber nix. Aber jetzt, dank Tagi & Co., wird endlich Licht in diese Dunkelkammer gebracht, tut sich was. Der Tagi rettet die direkte Demokratie, nächstens muss an der Werdstrasse ein Denkmal errichtet werden, für die mutigen Tellensöhne.

So die Mär. Tapfer aufgepumpt zu einer schillernden Blase. Erste Nadelstiche wurden noch tapfer ignoriert. Denn die Bundeskanzlei vermeldete, dass man durchaus untersuche, auch zusammen mit der Bundesanwaltschaft. Aber angesichts laufender Untersuchungen und so Kleinigkeiten wie der Unschuldsvermutung könne man halt nicht in das Geschrei des Tagi einstimmen.

Die Kollegen von der «SonntagsZeitung» brachten das Problem – zudem mit einer unverdächtigen Kronzeugin – auf den Punkt: dem ganzen Geschrei mangelt es jeglichen Beweises. «Insider» behaupten, der Konjunktivjournalismus feiert mal wieder Urständ. Bis das Soufflee aus dem Ofen kam und der Bundesrat verkündete: «Keine belastbaren Indizien». Bitter für den Tagi: «Bundesrat verzichtet auf notrechtliche Massnahmen». Noch leises Nachjapsen: «Trotz gefälschter Unterschriften».

Denn das Urproblem bei diesem «Skandal» war und ist: natürlich dürfte es zu Unterschriftenfälschungen kommen. Nur: zu wie vielen? Wie viele sind einfach ungültig, wie viele absichtlich gefälscht? Und vor allem: wie viele werden nicht entdeckt? Wie viele Verurteilungen deswegen gibt es? Dazu sendete der Tagi das Pausezeichen, weil solche blöden Fragen beim Aufpumpen der Blase nur gestört hätten.

Nun ist sie geplatzt, und eines der Pumpgenies nimmt übel. Thomas Knellwolf zeigt dem Bundesrat, wo der Hammer hängt: «Was macht die Regierung? Sie setzt auf Selbstregulierung. Das reicht nicht.» Nachsitzen, Strafaufgabe, die sieben Bundeszwerge müssen hundert mal an die Wandtafel schreiben: «reicht nicht».

Aber das ist erst der sanfte Anfang; schnell steigert sich Knellwolf zum Crescendo:

«Damit demonstriert die Bundeskanzlei erneut ihre Machtlosigkeit angesichts des schon seit Jahren immer krasser werdenden Missbrauchs der Volksrechte durch Kriminelle.»

Fahrlässig, Ihr Bundesräte ohne Rat: «Regeln oder gar ein Verbot für bezahltes Sammeln – das Grundübel – zieht er ebenfalls nicht in Betracht.» Ist schon erstaunlich, hätte Knellwolf die eingängige Begründung im Schwesterblatt SoZ gelesen, wieso bezahltes Sammeln sinnvoll ist, würde er solchen Unsinn nicht wiederholen.

Dann feuert er noch seinen letzten Böller ab: «Damit nimmt der Bundesrat hin, dass bei Initiativen und bei Referenden weiterhin getrickst und betrogen werden kann. Vielleicht bräuchte es nun im Bundeshaus einmal einen runden Tisch zum Thema konsequenter Schutz der Volksrechte.»

Ein weiterer Beitrag zu: Thema verfehlt, an der Sache vorbeigeschrieben. Setzen, nachdenken, Kurs wechseln, Logik anwenden. Vielleicht bräuchte es in der Breifabrik Zentralredaktion «Tages-Anzeiger» mal einen runden Tisch zum Thema: Blasenbildungen vermeiden.

Oder aber, Knellwolf kümmert sich angelegentlich weiterhin um die Unterleibsgeschichten eines Wetterfroschs, das ist vielleicht mehr seine Liga.

Spiegeln wir den fundamentalen Denkfehler von Knellwolf und allen «Bschiss»-Blasenbläsern an einem parallelen Beispiel.

ZACKBUM enthüllt: Bei Urnengängen werden massenhaft Stimmen absichtlich falsch gezählt. Insider berichten, dass die Resultate ganzer Abstimmungen dadurch verfälscht werden. Es komme vor, dass eine Ja-Mehrheit verkündet wird, obwohl die Neinstimmen überwogen.

Skandal.

Die Wahlbehörden bestätigen, nachdem ZACKBUM diesen Skandal enthüllt hat, dass es in Einzelfällen zu Nachzählungen gekommen sei. Dabei seien aber keine gravierenden Unregelmässigkeiten festgestellt worden; es sei kein Fall aufgedeckt worden, bei dem eine Nachzählung das Resultat umkehrte. Und ausserdem gäbe es keine Indizien für absichtliche Resultatfälschung.

Nochmal Skandal. Das ist Vernebelungstaktik, die Wahlbehörden wollen offenbar hinnehmen, dass weiterhin getrickst und betrogen werden kann.

So dümmlich, leicht durchschaubar und von Anfang an zum Platzen verurteilt kann man eine Blase aufpumpen. ZACKBUM ist sich zu fein für solchen Unsinn. Der Qualitätskonzern Tamedia nicht. Schlimmer noch: man könnte ja – wie bei all den «Papers», «Leaks» und «Secrets» – wenigstens grummelnd eingestehen, dass mal wieder nix am internationalen oder nationalen Gewaltsskandal war.

Aber bei diesem Sturm im Wasserglas muss der Tagi noch nachmopsen. Nach der Devise: wenn schon lächerlich machen, dann richtig.

Russenpolka

Wenn «Russia Today» den Bär tanzen lässt.

Propaganda will gekonnt sein. Dass der Westen auf diesem Gebiet Russland haushoch überlegen ist, hat ZACKBUM bereits dargestellt. Nun ein Beispiel, wie idiotisch dagegen russische Propaganda daherkommt.

Allerdings: immerhin kann man in der Schweiz die Webseite von «Russia Today» aufrufen; im EU-Raum wird sie – peinlich für unsere angebliche Meinungsfreiheit – zensiert. Obwohl es wirkungsvoller wäre, sie ungehindert ihren Nonsens verbreiten zu lassen.

Da wird um eine eher mit einer Holzhammer-KI erstellte Montage herum Unsinn behauptet:

Das entspricht zwar dem Gesetz von Le Bon, dass je dreister eine Lüge ist, desto eher werde sie geglaubt. Allerdings sollte eine solche Lüge auch den Hauch eines Belegs haben: «Es ist offiziell: Die pro-NATO und pro-Kiew Schweizer Regierung hat still und heimlich beschlossen, welche Zeitungen künftig gelesen werden dürfen und welche nicht.»

Vertrauenserweckender Autor ist «Szene isch Züri». Dieser Schwachkopf ist auch für Storys verantwortlich wie diese hier:

Der «Beweis»: «Diese Idee wurde von Priska Seiler Graf, der Präsidentin der schweizerischen Sicherheitspolitischen Kommission, initiiert. Es ist an der Zeit, Russland die militärische Stärke der Schweiz zu zeigen, meint die Zürcherin.»

Aber zurück zur Meinungszensur. Da geht’s im wilden Geholper weiter: «Offenbar haben ukrainische Propagandisten das Ruder übernommen: Im Namen des Demokratie-Schutzes plant die Schweiz rigorose Pressekontrollen und die Unterdrückung abweichender Meinungen.»

Anlass dieser wilden Behauptungen ist eine Medienmitteilung des Bundesrats über «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation». Hier werden einige Beispiele angeführt, am lustigsten ein Fake Inserat des Bundes, auf dem jedem Denunzianten eine Belohnung von 200 Franken versprochen wird, der meldet, wenn ein Nachbar seine Wohnung auf über 19 Grad heize. Immerhin 80 tapfere Eidgenossen riefen an …

Blöd für RT, dass es in diesem Bericht heisst: «Im Bereich Sanktionen hat die Schweiz namentlich diejenigen der EU vom 1. März 2022 gegen RT und Sputnik – wichtige staatsnahe russische Nachrichtenportale im Ausland – nicht übernommen. Auch wenn es sich bei diesen Kanälen um Werkzeuge der gezielten russischen Propaganda und Desinformation handelt, ist der Bundesrat der Meinung, dass es wirksamer sei, unwahren und schädlichen Äusserungen mit Fakten zu begegnen, anstatt sie zu verbieten. Die Reichweite dieser Medien in der Schweiz gilt als gering

Eigentlich zeigt diese Stellungnahme des Bundesrats das Gegenteil von dem, was RT behauptet: «Zurzeit existieren in der Schweiz keine Strukturen mit dem Ziel, umfassend systematische Beeinflussung
im Informationsraum zu erkennen, ihre Absicht und Urheberschaft zu ermitteln und gegebenenfalls da-
rauf zu reagieren.»

Reiner Schwachsinn steht tatsächlich auf RT: «Der Bundesrat empfiehlt dabei wärmstens nur noch SP- und Ukraine-freundliche Medien wie den Tages-Anzeiger und die Tagesschau des Schweizer Fernsehens.»

Damit nicht genug: «Auch Posts in sozialen Medien sollen ab dem 1. August entfernt werden, wenn sie der woken pro-NATO Regierung missfallen.»

Und weiter im wilden Verschwörungstaumel: «Die neueste Furzidee aus Bern ist, dass die Schweizer Regierung eine Fake-News-App auf deinem iPhone installieren will, die all deine Aktivitäten überwacht und mitliest, was du konsumierst – von Medien bis zu WhatsApp-Chats.»

Immerhin gefällt das selbst einem Kommentator auf RT nicht wirklich: «Der Artikel liest sich nicht nur grottenschlecht, er ist es auch inhaltlich. Gewöhnlich sind die fett geschriebenen Sätze Zitate. Hier werden Zitate suggeriert, die keine sind

Das beruhigt insofern, dass offenbar nicht alle RT-Leser über einen Hohlraum verfügen, wo bei anderen das Hirn sitzt.

Offensichtlich ist RT darüber erzürnt, dass die Schweizer Regierung zwar keinen Anlass für Zensur sieht, das aber auch damit begründet, dass RT und «Sputnik» nur geringe Reichweiten hätten. Das haben sich diese Kanäle allerdings selbst zuzuschreiben.

Eigentlich, in früheren Zeiten, wäre der Schmierfink hinter «Szene isch Züri» nach Moskau beordert worden, wo man ihm als westlichen Agenten einen Schauprozess gemacht hätte – mit anschliessendem bösem Ende. Denn es ist leider wahr: mit solchem Schwachsinn erweist sich die russische Propaganda einen Bärendienst. Selbst wenn dort gelegentlich bedenkenswerte Artikel erscheinen, werden die durch solchen Quatsch unglaubwürdig gemacht.

Und es ist für den «Tages-Anzeiger» ein Leichtes, sich darüber lustig zu machen. Obwohl das Blatt nicht nur in Gestalt ihres Auslandchefs ohne Ausland (Wagenknecht und Köppel als «willige Helfer Putins») schwere Schlagseite mitsamt Denunziantentum hat.

 

Wie man die Leser erzürnt

Auch der «Blick» reimt; go woke, go broke.

Das kann man nicht nur mit feministischen Finanzplattformen erreichen, sondern auch mit Artikeln.

So ist es dem «Blick» einen Artikel wert, dass die Gesangs- und Hupfdohle Nemo von Bundesrat Beat Jans empfangen wurde. Als ob der Mann (der Bundesrat) nicht andere Probleme und Aufgaben hätte, als über die mögliche Einführung eines dritten Geschlechts im Pass zu parlieren.

Aber hallo, Kim der Blutige kann sich sonst mit seinem Pass und der Schweiz nicht identifizieren. Soweit würde Nemo vielleicht nicht gehen, schliesslich hat (oder hatte) er auch eine Freundin, und die Nummer mit dem fluid Hybriden hat er auch noch nicht so lange entdeckt.

Aber gut, der Gewinn des ESC ist eine Sache, im Gespräch bleiben die andere. Also verkündete Nemo markig, der fehlende Eintrag für ein drittes Geschlecht «sei inakzeptabel, das müssen wir ändern». Natürlich beantwortete das der Bundesrat, fluid-hybrider Politiker, schaumgummiweich auf X: «Ziel muss sein, dass wir in einer offenen und toleranten Gesellschaft leben, in der alle integriert sind und sich auch alle integriert fühlen.»

Bedeutet? Heisst? Gilt das auch für islamistische Wahnsinnige? Für Pädophile? Keine Ahnung.

Eine deutliche Meinung hat hingegen der «Blick»-Kommentarschreiber. Der findet diese ganze Angelegenheit mindestens zum Gähnen. Oder wird eher giftig-binär:

«Der dauergrinsende Nemo kann auch ganz schön unverschämt sein wenn er sagt, das Fehlen des dritten Geschlechts sei «inakzeptabel» … Für eine kleine Minderheit braucht es nur Respekt aber keine neue Gesetzte … Mal schauen was ich wann bin. Beim Pensionsalter bin ich Frau, aber beim Lohn dann doch lieber Mann. kann man dann ja je nach Situation ändern».

Also ohne hier jemanden (m/w/d) ausgrenzen, diskriminieren oder sich unwohl fühlen lassen: offensichtlich findet der «Blick»-Leser, und nicht nur der, das ganze Gedöns etwa so überflüssig wie ein 17. Geschlecht oder 5 verschiedene WCs in öffentlichen Gebäuden.

Nun ist es ein Grundprinzip des Boulevard, dass man niemals gegen die einhellige Meinung der Leser schreiben soll. Weltmeister Übersax beherzigte das als Letzter, deshalb hatte zu seiner Regentschaft der «Blick» noch eine Auflage von 384’000 Exemplaren, und Michael Ringier konnte sich locker einen Aston Martin als Drittwagen leisten.

Aber so verprellt man/frau/divers die Leser scharenweise. Ob es ein gutes Businessmodell ist, sie durch Vertreter der LGBTGIA+ Community in der Schweiz zu ersetzen? Was das ist? Also bitte, das sind

lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle/Transgender-, queere, intersexuelle und asexuelle Menschen, 

wobei die ungefähr 164 verschiedenen Gender (die Zahl ist etwas fluid) gar noch nicht angesprochen sind. Das sind furchtbar viele?

Jein, in der Schweiz sollen sich nach einer Umfrage ganze 13 Prozent als Mitglied (oder – nein, nicht nochmal) der LGBT+-Community identifizieren. Die Zahl mag beeindrucken. Bis man weiss, wie sie zustande kam. Dafür wurden in der Schweiz 500 Personen befragt. Ein Witz.

Aber doch eigentlich eine neue Meldung für den «Blick». Denn das wären dann rund 1,2 Millionen Menschen in der Schweiz.

Rechtsverständnis

Die Sanktionen gegen Russland ritzen den Rechtsstaat.

Die Auswirkungen der Sanktionen auf die russische Wirtschaft sind sehr überschaubar. Dank Mulitmilliardeneinnahmen aus Rohstoffverkäufen in neue Richtungen klingelt das Geld in der Kasse des russischen Staates.
Die Auswirkungen der Sanktionen auf den Schweizer Rechtsstaat sind gigantisch. Und bedenklich.

Zunächst übernimmt der Bundesrat unbesehen sämtliche Sanktionen der USA und der EU. Theoretisch prüft er sie, praktisch winkt er sie durch. Damit ist nicht zuletzt die Schweizer Neutralität in Frage gestellt.

Dann haben von ihnen Betroffene keinerlei Möglichkeit zur Gegenwehr. Ein rechtsstaatlich unmöglicher Zustand. Russe, reich, Oligarch. Das genügt, damit das Eigentumsrecht ausser Kraft gesetzt wird. Schlimmer noch: gegen solche Arrestierungen oder Beschlagnahmen kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Das Buebetrickli: es handelt sich um Beschlüsse des Bundesrats. Dagegen kann kein Gericht angerufen werden, das Parlament kann auch nicht eingreifen.

Wenn sich ein Betroffener an den Bundesrat direkt wendet, werden seine Schreiben schlichtweg in den Papierkorb geworfen, Antworten gibt es nie.

All das sind rechtsstaatlich mehr als fragwürdige Zustände. Aber es geht noch schlimmer.

Da sich die Sanktionen als untauglich erweisen, werden sie ständig verschärft. Alleine die EU hat bislang 1435 Sanktionen gegen Russland erlassen. Gerade hat sich die dsyfunktionale Staatengemeinschaft auf ein 13. Sanktionspaket verständigt. Es wird wie seine Vorgänger in der EU mehr Schäden anrichten als in Russland. Es wird sicherlich ohne zu zögern auch in der Schweiz angewendet.

Rechtsstaatlich besonders empörend ist die Bestimmung, dass Schweizer Anwälte russischen Firmen nicht rechtlich beistehen dürfen. Berät ein Schweizer Anwalt eine Firma mit Niederlassung in Russland, droht ihm eine Gefängnisstrafe von maximal einem Jahr.

Das will nun ein Parlamentarier abschaffen. Dafür kassiert Beat Rieder, Mitte-Ständerat aus dem Wallis, bereits steifen Gegenwind. Er konstatiert: «Wegen des Ukraine-Kriegs werden jetzt überall Grenzen überschritten, deren Überschreiten vor einigen Jahren noch unvorstellbar gewesen wäre.»

Immerhin bekommt Rieder Unterstützung vom FDP-Vizepräsidenten Andrea Caroni, der im Tagi so zitiert wird: ««In unserem Rechtsstaat gewähren wir allen einen Rechtsbeistand. Das gilt sogar für Terroristen, Mafiosi und Kriegsverbrecher. Das können wir nicht einzig russischen Sanktionierten verwehren.» Caroni, ebenfalls Rechtsanwalt von Beruf, betont, er stehe hinter allen anderen Sanktionen. Aber diese gehe zu weit.»

Von den Befürwortern werden Feinheiten wie die angeführt, dass schliesslich nur Rechtsberatung verboten sei, käme es zu einem Gerichtsverfahren, dürfe dort ein Anwalt tätig werden. Absurde Haarspaltereien.

Noch schlimmer als diese Verletzungen des Rechtsstaats, um einen Unrechtsstaat bzw. unbescholtene Firmen und Einzelpersonen zu sanktionieren, sind die hysterischen Reaktionen der Befürworter. So sagt die SP-Ständerätin Franziska Roth im «Tages-Anzeiger»: ««Schweizerische Anwälte sollen Verbrechern und Embargo-Brechern weiterhin beim Verstecken ihrer Reichtümer helfen – das ist es, was die Motion fordert.» Dies sei nicht nur aussenpolitisch, sondern auch sicherheitspolitisch fatal: «Die Sicherheit Europas und der Schweiz hängt auch davon ab, dass die Embargo-Beschlüsse gegen die Putin-Freunde tatsächlich wasserdicht umgesetzt werden.»»

Die Sicherheit der Schweiz hängt in erster Linie und vor allem davon ab, dass sie ein Rechtsstaat ist und bleibt.

Man sieht hier nicht zum ersten Mal, wie dünn die Firnis ist, die bei vielen Menschen ihr Verhältnis zum Rechtsstaat bedeckt. Geht es um Russland, verschwindet die blitzschnell, dahinter kommt Hässliches zum Vorschein. Willkür, die Umkehrung der Unschuldsvermutung, ein Sanktionierter ist durch Zugehörigkeit zu einer Ethnie schuldig und kann nicht einmal seine Unschuld  beweisen. Rechtliche Unterstützung ist ihm auch zu verweigern, diesem Paria, diesem Verbrecher durch Nachnamen.

Solche Zustände herrschen in Unrechtsregimes wie in Russland. Das bedeutet natürlich nicht, dass die Schweiz wie Russland sei. Aber die Prinzipien des Rechtsstaas sind unser einziger und letzter Schutzwall vor Faustrecht und Barbarei, vor der politischen Auslegung von Gesetz und Recht, wie es gerade in den Kram passt.

«Nur ein starker Staat kann die vereinbarten Normen durchsetzen», tönt Roth auf ihrer Webseite. Vielleicht erklärt sich ihr Ausbruch gegen fundamentale Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit so: «Bevorzugtes Essen und Getränk: Hauptsache ein Glas Rotwein, alles andere ist Beilage.»

Denn zu diesen Normen gehört, dass jeder Mensch das Recht auf die Vertretung durch einen Anwalt hat. Aber für Roth ist das offenbar eine Floskel, die man in US-Krimis hört, die aber in der Schweiz keine Gültigkeit habe. Verbrecher, Embargo-Brecher, Mörder, Pädophile – auch betrunkene Autofahrer – alle haben das Recht auf einen Anwalt. Und kann man sich keinen leisten, wird er gestellt. Punkt.

Wer hinnimmt, dass Sanktionen gegen einen Unrechtsstaat den Schweizer Rechtsstaat beschädigen, hat eigentlich im Ständerat nichts zu suchen.

 

Unfair-Media

Neues Altes von der Gurkentruppe.

«Fairmedia» war angetreten, als durchsickerte, dass Gottseibeiuns Christoph Blocher die «Basler Zeitung» gepostet hatte. Unter der Leitung von Markus Somm verwandelte sich das Blatt in eine muntere Plattform für verschiedene, aber lautstarke Meinungen und wurde als SVP-Postille geschmäht. Dabei war die Haltung viel liberaler als die von Tamedia. Beweis: in der BaZ durfte René Zeyer ungeniert und unzensiert publizieren, sehr zum Missfallen der damals noch mächtigen Credit Suisse und des Fürstenhofs zu Liechtenstein.

Tempi passati, die BaZ ist nun Teil der Einheitssauce aus dem Hause Tamedia, Zeyer durfte seinen allerletzten Artikel noch knapp vor Torschluss publizieren, seither niemals mehr in der BaZ.

Die «TagesWoche» ist inzwischen kläglich eingegangen, «Fairmedia» existiert kläglich weiter und war schon mehrfach im Fokus der Kritik von ZACKBUM. Denn «Fairmedia» hält sich selbst nicht an seine eigenen, grossspurig vorgetragenen Regeln.

Das «Kompetenzzentrum in Medienrecht und Medienethik» gibt von ihm Angerempelten nicht mal Gelegenheit zur Stellungnahme, schweigt auf Anfragen von ZACKBUM verkniffen und unethisch. Ergreift zudem einseitig Partei für eine ewig um ihr Verschwinden in den Schlagzeilen schlagzeilenträchtig kämpfende ehemalige Zuger Politikerin und sammelt sogar Geld für deren endlose Prozessorgien, wobei über die Verwendung nur «gegenüber unseren Spender:innen transparent kommuniziert» werde.

Das ist alles miefig und übel. Natürlich ist «Fairmedia» auch fest in den linken Kuchen eingebettet, wo man sich gegenseitig Posten und Pöstchen zuhält. Und genau das wird nun zu einem lustigen Problem. Denn der erste Präsident von «Fairmedia» hiess – Beat Jans. Genau, der frischgebackene SP-Bundesrat und Justizminister Jans.

Zudem ist «Fairmedia» personell und inhaltlich mit der ewig klagenden und ewig verlierenden Ex-Politikerin verbandelt. Die hat inzwischen, nachdem sie bis zum Bundesgericht hinauf verlor und sogar einen Rekurs gegen das Bundesgericht beim Bundesgericht einreichte (natürlich verloren), beim Europäischen Gerichtshof in Strassburg Klage eingereicht. Gegen die ganze Schweiz, notabene. Und die wird vom zuständigen Bundesrat und Justizminister vertreten.

Also darf Jans gegen die Kanzleipartnerin seines ersten Co-Geschäftsführers von «Fairmedia» antreten. Mit dem Bertschi-Clan ist Jans auch anderweitig verbandelt. Vater Bertschi sitzt im Vorstand von «Fairmedia», Tochter Bertschi ist Generalsekretärin – im Justizdepartement.

Da werden lustige Hintergrundgespräche stattfinden, bei denen Jans sich winden wird und betonen, dass er halt qua Amt leider, leider gegen seine eigenen Leute – und Ansichten – vorgehen müsse. Er wird das sicherlich mit letzter Kraft tun. Selbstverständlich wird bei lustigen Treffen von Jans mit dem Bertschi-Clan kein Wort zu diesem Thema verloren. Chinese Wall, Firewall, völlig klar. Schwester Bertschi wird weder Vater noch Bruder auch nur ein Sterbenswörtchen verraten. Man wird übers Wetter und die Langsamkeit der Berner sprechen. Da lachen ja die Hühner.

Im anständigen Bereich der Politik gäbe es die Möglichkeit, sich wegen Befangenheit herauszunehmen und die Chose seinem Stellvertreter im Bundesrat zu überlassen. Aber doch nicht ein Sozialdemokrat.

Grün, ohne rot zu werden

Bastien Girod hat alles, was es für einen aalglatten Politiker braucht.

Nach der Klimakonferenz ist selbstverständlich vor einer Wortmeldung von Girod, der bekanntlich in tiefer Nacht aus dem Schlaf gerissen werden könnte – und sofort zu irgend etwas Stellung nähme, sei es auch nur zum Sternenhimmel.

«Es läuft gerade extrem viel», beginnt er atemlos. Denn er wäre so gerne Bundesrat geworden, hat sich aber doch nicht zu kandidieren getraut: «In der vergangenen Woche mussten wir einmal mehr zusehen, wie das Machtkartell der Bundesratsparteien die Reihen schliesst und uns GRÜNEN einen Sitz in Bundesrat verwehrt.»

Dann gab es noch die Klimakonferenz, an der Girod sicher auch gerne teilgenommen hätte. Da fehle dann «ein verbindlicher Plan», ist dem scharfen analytischen Auge Girods nicht entgangen. Daraus folgt: «Es gibt noch einiges zu tun. Die Schweiz muss endlich Verantwortung übernehmen und sich zu Hause und an internationalen Klimakonferenzen für ambitionierte Massnahmen gegen die Klimaerhitzung einsetzen.»

Ach, und bevor er es vergisst, noch ein neckisches PS: «Wir GRÜNE zählen nicht auf Spenden von Grosskonzernen, sondern auf Menschen wie dich.»

Girod selbst zählte allerdings eher auf einen Grosskonzern namens «South Pole». Der Händler mit Klimazertifikaten steht immer wieder in der Kritik. Geheimverträge mit Ölriesen wie Shell oder Chevron, gleichzeitig verdient die Zürcher Firma Millionen mit Klimaschutz. Nun ist auch das Vorzeigeprojekt, die weltgrösste CO2-Kompensation in Simbabwe, explodiert.

Schon länger wurde «South Pole» vorgeworfen, eigentlich wertlose CO2-Zertifikate zu verkaufen. Zunächst zeigte sich der Grüne GirodHead of Clima Solutions») noch kämpferisch und verteidigte seinen Brötchengeber. Dann ging er auf Tauchstation. Sein Motto: «Klimaschutz. Soziale Gerechtigkeit. Kreislaufwirtschaft. Gleichstellung. Naturschutz. Grundrechte. Es ist Zeit für Lösungen.»

Der Trennungsschmerz für Girod ist nachvollziehbar, denn ein Direktor verdient dort locker bis zu 175’000 Franken im Jahr. Aber wie sagte Girod tapfer, bevor er auf Tauschstation ging: «Ich bin bewusst in die Privatwirtschaft gewechselt, um an sehr guten – wenn auch nicht perfekten – Lösungen zu arbeiten.»

Diese «Arbeit» hat Girod inzwischen eingestellt. Und ZACKBUM fragt sich bang: Bettelt Girod wohl um Spenden in eigener Sache? Denn eines ist und bleibt klar: ein Grüner läuft niemals rot an, das ist nicht in seiner DNA vorgesehen.

 

Beamter müsste man sein

Obwohl es diesen Status in der Schweiz gar nicht gibt.

Beamter, im Sinn von lebenslänglich garantierte Arbeitsstelle, das bleibt in der Schweiz ein feuchter Traum für viele Sesselfurzer. Wobei sie durchaus genügend Schmerzensgeld dafür kriegen, dass man sie theoretisch entlassen könnte. Aber wer will das schon.

Da gibt es nun die in vorderster Linie Stehenden, die auch ständig in der Öffentlichkeit beäugt werden. Also die Bundesräte. Die verdienen brutto 468’276 Franken im Jahr. Plus Spesenpauschale (30’000 Franken). Plus Kosten Telekommunikation, plus Repräsentations- plus Dienstfahrzeug. Plus GA 1. Klasse und GA für die Schweizer Seilbahnen. Radio- und TV-Gebühren zahlen die Bundesräte aber selber.

Das ist ganz hübsch, wobei bis heute ein Managing Director einer Bank nur müde lächeln würde bei einem solchen Angebot; ein CEO würde dafür nicht einmal einen halben Monat arbeiten.

Aber daneben ist ein Salärdschungel gewuchert, in dem subalterne Chefs oder Präsidenten leben, die bei der Verwaltung von Steuergeldern oder anderer Einnahmen null unternehmerische Verantwortung tragen, aber gigantisch abkassieren.

Da hätten wir mal den SRG-Generaldirektor Gilles Marchand. Der schlägt den Bundesrat mit 514’000 Franken. Man fragt sich, wofür er dermassen viel Kohle kassiert. Das gilt natürlich auch für die SRF-Chefin Nathalie Wappler, die allerdings mit 390’000 Franken doch unter einem Bundesratssalär liegt.

In einer anderen Liga spielt der CEO der Postfinance. Der hält sich offenbar für einen Banker mit bescheidenen Ansprüchen und gibt sich mit läppischen 800’000 zufrieden. Da kann natürlich der oberste Chef der Post nicht zurückstehen, Roberto Cirillo kriegt 821’000.

Die skandalgebeutelte RUAG zahlt ihrem Chef Andre Wall knapp 800’000 Franken. Ganz soviel verdiente er in seinem vorherigen Job als Chief Technical Officer bei der Iberia nicht. Grosse Ahnung von Rüstungsgeschäften hat er offenbar auch nicht, aber immerhin versteht er etwas vom Fliegen. Das kann bald einmal nützlich sein.

SBB-Chef ist auch kein Knochenjob, wird aber mit über einer Dreiviertelmillion entschädigt, was Vincent Ducrot ausnehmend freut. Dann hätten wir noch den staatlichen Unfallversicherer Suva, für den Schoggi-Job des CEO kassierte Felix Weber satte 630’000 Franken.

Im Vergleich dazu ist Marchand wiederum fast ein armer Schlucker. Trotz diesen absurden Gehältern (das Schweizer Durchschnittseinkommen liegt bei rund 85’000 Franken brutto, ein Bundesangestellter kommt im Schnitt dagegen auf 182’000 im Jahr, es Bitzeli mehr), passieren ständig Pleiten, Pech und Pannen.

Immerhin herrscht hier weitgehend Transparenz; das «Eidgenössische Personalamt» veröffentlicht jedes Jahr tapfer ein «Kaderlohnreporting», das jeder – auch Journalisten – einsehen kann. Aber darüber berichten sie mehr so im Vorbeigehen. Warum? Nun, nicht allzu wenige Medienschaffende wechseln gerne die Stelle – aus welchen Gründen auch immer – und fallen dann in ein gut gepolstertes und weiches Bett bei der Bundesverwaltung. So wie André Marty oder unlängst Pascal Hollenstein.

Besondere Qualifikationen, das ist das Sahnehäubchen, sind dafür nicht nötig.Vorherige Erfolge im Berufsleben auch nicht. Im Gegenteil; wenn sich ein Medienkonzern wie im Fall Hollensteins holterdipolter trennt – natürlich im gegenseitigen Einvernehmen –, dann mindert es die Bereitschaft zur Gegenwehr oder zum Protest, wenn bereits ein sanftes Ruhepöstchen zu einem netten Gehalt in Aussicht ist.

Als Leiter Kommunikation hätte Hollenstein eigentlich die Oberverantwortung für den fatalen Satz seiner Chefin während der Pressekonferenz über den Ramschverkauf der Credit Suisse. Dort sagte sie bekanntlich, dass das kein «bail-out» sei, womit sie dem Steuerzahler möglicherweise ein Milliardenproblem einbrockte. Aber das ist ja das Schöne an Quasi-Beamtenstellen: Verantwortlichkeit gibt’s nicht. Haftung noch viel weniger.

Die Höchststrafe ist normalweise eine Frühpensionierung oder die Versetzung auf ein Pöstchen (zu gleichem Gehalt, versteht sich), auf dem der Quasi-Beamte weniger Schaden anrichten kann.