Schlagwortarchiv für: Bundesräte

Nachzug, komm heraus,

du bist umzingelt. Dieser hier ergab sich nach zähem Widerstand dem «Blick».

Eine der gefürchteten Fragen des Chefs im Newsroom ist: und, was haben wir als Nachzug? Da ducken sich alle, auch wenn das ein Chief Content Officer oder ein Head on and off oder welcher Häuptling mit merkwürdigem Kopfschmuck auch immer fragt.

Geschichte der Attentate?, meldet sich  der erste Kindersoldat des «Blick». Unwirsches Abwinken, haben wir schon. Sicherheitsexperte interviewen, wagt sich der Nächste aus der Deckung. Wegwerfende Handbewegung. Analyse, ob damit Trump die Wahlen gewonnen hat? Ist schon längst in der Mache.

Dann herrscht ein Weilchen tiefes Schweigen. Bis dann einer der wenigen überlebenden Altredaktoren sagt: Schweizer Aspekt. Aha, meint irgend ein Chief (oder Head), guter Ansatz, und wie weiter? Wieder tiefes Schweigen. Dann endlich die Erlösung: wie werden eigentlich unsere Bundesräte geschützt?, fragt einer. Irgend ein Chief weiss, was eine Gelegenheit ist: genau, wollte ich auch gerade vorschlagen, ich übernehme den Lead.

Allgemeines Aufatmen, Business as usual. Einige checken ihre Social Media Kanäle. Andere schnipseln Tickermeldungen zusammen. Dritte googeln irgendwas.

Dann rapportiert die eilig gebildete «Task Force». Allerdings wird das Gesicht des Heads (kann auch ein Chief sein)  immer grimmiger. Denn, nun ja, unsere Bundesräte laufen halt meistens einfach so herum. Keine Bodyguards, keine gepanzerten Limousinen, kein Secret Service, der jeden Gullydeckel aufschraubt. Keine Scharfschützen auf allen Dächern. Riesenmist. Da geht doch noch was, sagt der Headchief, ich will Resultate sehen, und zwar in einer Stunde.

Da werden dann alle Lappalien zusammengekratzt:

«An offiziellen Veranstaltungen, an denen ein Bundesrat angekündigt ist, seien automatisch Mitarbeiter des Bundesamts für Polizei (Fedpol) dabei, verriet Bundesrat Beat Jans (60) kürzlich in einem Interview.»

Hier erreicht der Kratzlöffel dann schon den Boden des Gefässes: «Das Fedpol will sich punkto Bundesratsschutz nicht in die Karten schauen lassen. Gegenüber Blick teilt das Amt mit: «Zu konkreten bestehenden oder möglichen Massnahmen äussern wir uns nicht, um diese in ihrer Wirkung nicht zu beeinflussen.»» Wow, das Fedpol sagt, dass es nichts sagt. Das ist doch vielsagend und muss vermeldet werden.

Dann gewaltiger Rehash, Berset während Corona. Sicherheitscheck bei alt Bundesrat Hans-Rudolf Merz zu Hause. Moritz Leuenberger musste seine Blutgruppe angeben. Schnarch. Ist das alles, fragt der Chiefhead erschüttert.

Nun gut, dann noch der Sprengsatz an der Bundesfeier auf dem Rütli anno 2007. Die Bombe bei Rudolf Friedrich 1984. Und natürlich das Zuger Kantonsparlament 2001.

Aber ingesamt: tote Hose in der Schweiz. Blöd gelaufen. Nix los. Aber da kann nicht ein Headchief plus ein paar Indianer ein paar Stunden vergeblich durchs Archiv gerannt sein. Also schön mixen, Fragetitel drauf, Foto hintendran, und ab die Schneckenpost zur Leserlähmung.

Früher hätte man das in den Papierkorb geschmissen. Heute klatscht man es ins Internet. So ändern sich die Zeiten.

 

Wie hältst du’s mit der Zensur?

Was geht – und was gar nicht geht.

In den Verfassungen gibt es weltweit zum Thema Zensur wohlklingende Worte. So das deutsche Grundgesetz, Artikel 5: «Eine Zensur findet nicht statt.» In den USA regelt das der Erste Zusatzartikel zur Verfassung: «Der Kongress soll kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Missständen zu ersuchen.»

Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO legt fest: «Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.»

Kurz und knackig die Formulierung in der Schweizer Bundesverfassung: «Zensur ist verboten.»

Heisst das nun, dass die Meinungsfreiheit grenzenlos ist? Nein, keine Freiheit darf grenzenlos sein, dann wird sie zur Willkür. Natürlich ist die Verbreitung von Kinderpornographie nicht durch die freie Meinungsäusserung gedeckt. Natürlich gibt es weitere Äusserungen, die strafbewehrt und daher verboten sind. Das ist kein Widerspruch zum Verbot der Zensur oder der möglichst umfangreichen Meinungsfreiheit.

Wie alle Freiheitsrechte ist in Schönwewtterperioden und bei Sonntagsreden das Bekenntnis zur Meinungsfreiheit und die Ablehnung von Zensur wohlfeil. Nun hat aber die EU beschlossen, die beiden russischen staatsnahen Sender «Russia Today» (RT) und «Sputnik» zu verbieten. Ein eklatanter Verfassungsbruch, nicht nur in Deutschland. Nicht begründbar.

Nun hat die Schweiz im Prinzip beschlossen, die EU-Sanktionen zu übernehmen. Gilt das auch für diese Zensurmassnahme? Erschreckend ist, dass darüber offenbar im Bundesrat Meinungsverschiedenheiten herrschen. So ist es erwiesen, dass die Bundesrätinnen Amherd und Sommaruga einem solchen Verbot zustimmen wollen oder zumindest wohlwollend gegenüberstehen. Hingegen spricht sich BR Parmelin strikt dagegen aus.

Glücklicherweise hat sich inzwischen die Vernunft durchgesetzt. Die Schweiz übernimmt auch das vierte Sanktionspaket der EU – mit Ausnahme dieser Zensurmassnahme.

Solange das noch nicht zensuriert wird: Das sind gleich zwei Skandale. Dass sich sogar Bundesräte um die Schweizer Verfassung foutieren, das ist ungeheuerlich und kann nicht oft genug angeprangert werden.

Ein gleichgrosser Skandal ist, dass diese Haltung von den Schweizer Medien kommentarlos berichtet wird. So als ginge es um eine Meinungsverschiedenheit über die Neuordnung des Aktenrundlaufs im Bundesarchiv. Dabei geschieht hier etwas, was nicht geht. Was in einem Rechtsstaat ein Unding ist.

Das macht die Schweiz natürlich nicht zu einem zweiten Russland oder China. Es ist ja im Rahmen der Meinungsfreiheit nicht verboten, über ein Verbot von Medienplattformen zu diskutieren. Aber Bundesräte sind dafür, die Medien schweigen? Das beelendet.