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Im Tagi bärtschiet es überall

So viele Redaktoren ahmen die publizistische Leiter nach unten nach.

CH Media hatte auch einmal eine publizistische Leiter nach unten. Pascal Hollenstein liess sich als Sprachrohr von Jolanda Spiess-Hegglin missbrauchen, beschimpfte seine Leser als Milchkühe – und wurde von einem Tag auf den anderen entsorgt. Wanners war es zu viel geworden.

Seit der letzten Reorganisation hat Tamedia (oder «Tages-Anzeiger», man weiss nicht einmal genau, wie der Haufen aktuell heisst) einen publizistischen Leiter. Simon Bärtschi ergriff die erste grosse Möglichkeit, sich unsterblich zu blamieren, indem er das nächste grosse Rausschmeissen als «Weichenstellung für Qualitätsjournalismus» hochschwurbelte. Seither gibt es die Bärtschi-Skala, mit der Peinlichkeit gemessen wird. Seine eigene Benchmark liegt bei 10 Bärtschis.

Die ganze «Bschiss»-Sause arbeitet sich daran ab und erklimmt neue Höhen; zurzeit liegt sie bei einer 13. Die 12 erreichte sie schon, als sie den «Campaigner» Daniel Graf interviewte, der schwere staatspolitische Bedenken äusserte und über seine Konkurrenz herzog. Was der Qualitäts-Tagi zu erwähnen vergass: auch Graf ist im Geschäft des Unterschriftensammelns unterwegs.

Aber nachdem man diverse Kreisch-Artikel zum Thema brachte, den Fachmann interviewte, sogar hübsch geframt die Stellungnahme der Bundeskanzlei in die Pfanne haute, was bleibt da noch, um die Mähre weiter zu Schanden zu reiten? Natürlich, der Kommentar.

Veredelt zum «Leitartikel» stellt Thomas Knellwolf eine knallharte Forderung auf:

Schon im Lead arbeitet er mit allen Triggerwörtern: «massive Fälschungen», «Skandal», «spielen Ernst der Lage herunter», «dringend Massnahmen».

Nur hat das Getobe ein kleines Problem: es ist beweisfrei. Es ist Vermutungs- und Unterstellungsjournalismus. Der Tagi ist auch nicht aus eigenen Kräften auf diesen angeblichen Skandal gestossen. Er wurde angefüttert mit einer Strafanzeige.

Um die herum schlingt er gewagt Girlanden. Die Bundeskanzlei habe das schon lange gewusst, «aber sie schlug nicht Alarm». Immerhin wird ihr nicht mehr unterstellt, sie habe nichts getan. Dass sie sich erklärte, was soll’s. Umhüllt von tropfender Häme durfte sie mal kurz zu Wort kommen:

«Das Amtsgeheimnis, die Unschuldsvermutung, die laufenden strafrechtlichen Verfahren sowie der Schutz der Abstimmungsfreiheit gebieten es der Bundeskanzlei, die bestehenden Verdachtsfälle diskret zu behandeln.»

Zudem: «Solange die laufenden Strafuntersuchungen nicht abgeschlossen sind, kann die BK (Bundeskanzlei, Red.) keine gesicherten Aussagen machen über das Ausmass mutmasslicher Unterschriftenfälschungen. Doch ihres Erachtens liegen keine belastbaren Indizien vor für die Vermutung, dass über Vorlagen abgestimmt wurde, die nicht rechtmässig zustande gekommen sind.»

Aber das ist natürlich für den Tagi nur blödes Gedöns, sonst könnte er ja nicht weiter «Skandal» rufen. Während also die Bundeskanzlei «herunterspielt», weiss Knellwolf: «Kontrolleurinnen und Kontrolleure wissen: Es fliegen nur die besonders dreisten oder dummen Fälscherinnen und Fälscher auf.»

Sich einfach an Recht und Gesetz halten, die Unschuldsvermutung gelten lassen, die Ergebnisse von Strafverfahren abwarten – ach was. Damit wäre es doch kein schön knackiger Skandal mehr. Deshalb stellt Knellwolf auch gleich noch ein paar knallharte Forderungen auf, was nun getan werden müsse. Dass sie allesamt untauglich oder illegal sind, was soll’s:

«Damit das Vertrauen in die direktdemokratischen Prozesse erhalten bleibt, müssen die Bögen von Abstimmungen, die anstehen, zumindest stichprobenweise nachkontrolliert werden – und zwar indem die Personen, die angeblich unterschrieben haben, abtelefoniert werden. Sollte es für solche Kontrollen keine rechtliche Grundlage geben, muss diese schnellstens geschaffen werden.
Zudem muss langfristig ein weniger anfälliges System installiert werden. Sicherer gemacht werden kann der bisherige Sammelprozess durch ein Unterschriftenregister bei den Gemeinden oder durch E-Collecting, also elektronisches Sammeln, zum Beispiel über das Handy. Will man das nicht, bleibt nur noch ein Verbot des kommerziellen Sammelns – was ohnehin die einfachste Lösung wäre

E-Collecting, die Lieblingsidee von Graf, mit der er seine beeindruckende Adresskartei noch wertvoller machen könnte, obwohl es hier gewichtige datenschützerische Probleme gibt.

Normalerweise, das kennt man von x Wiederholungen bei den Leaks und Papers, wird Tamedia noch ein Weilchen nachjapsen, bis dann alle Qualitätsjournalisten sich trollen (falls sie nicht vorher gefeuert wurden).

Umrahmt wird das mit einem faktenwidrigen Interview mit dem «deutschen Ökonomen Holger Schmiedin», der kühn behauptet: «Leute wie Sahra Wagenknecht liegen völlig falsch», denn der Westen, also Europa, befinde sich keineswegs im Niedergang. Das wird den deutschen Mittelstand aber freuen zu hören. Nur dürfte ihm der rechte Glaube fehlen.

Zwecks Messung an der Bärtschiskala führt ZACKBUM noch die Höchstleistung des «Magazin» an: «Fragebogen zu Liebe, Sex & Partnerschaft». So eine billige Nummer trauen sich selbst Boulevardmedien immer seltener.

Und schliesslich verdreht Daniel Schneebeli mit seinem woken Kommentar «Migranten Stipendien zahlen – und Sozialhilfe sparen» auf absurde Weise die Wirklichkeit, um Stimmung für eine Zürcher Abstimmung zu machen. Auch hier erspart der Tagi dem Leser Verwirrung durch Gegenmeinungen.

Das läppert sich alles zu einer beeindruckenden Zahl von 18 Bärtschis in einer einzigen Ausgabe.

Lieber Tages-Anzeiger, liebe Tages-Anzeigerin, da geht noch was. 20 Bärtschis ist in Reichweite. Gebt nochmal alles, bevor Eure Reihen gelichtet werden. Wobei, mit rund 100 Nasen weniger kommt ihr auch auf 20 Bärtschis. Man muss nur wollen.

 

 

 

Böses Erwachen?

Tamedia weidet sich an seiner Grosstat der Bschiss-Story. Wie lange noch?

«Unsere Autoren erzählen, wie sie den Unterschriften-Bschiss enthüllten». Das ist eine entlarvende Schlagzeile. Selbst bei einem solchen Thema darf die Bauchnabelschau nicht fehlen, müssen die Federn gespreizt werden, sind die Boten mindestens so wichtig wie die Botschaft.

«Unterschriften-Bschiss erschüttert die Schweiz», auch da geht es keine Nummer kleiner. Die Behauptung: «Tausende Daten für Initiativen gefälscht». Die davon abgeleitete Vermutung: es kamen Initiativen zur Abstimmung, die möglicherweise gar nicht genügend gültige Unterschriften hatten, um korrekt zustande zu kommen.

Wobei deutlich unterschieden werden muss zwischen gekauften Unterschriften (legal) und gefälschten (illegal).

Das ist, das wäre natürlich tatsächlich ein Skandal. Nun hat aber die  für solche Themen zuständige Bundeskanzlei nach längerem Schweigen eine Stellungnahme veröffentlicht. Die ist ernüchternd für Tamedia in vollem Schuss, daher wird sie zuerst geframt und ins Narrativ eingepasst, wie man moderndeutsch sagt:

«Die nach dem Bekanntwerden von mutmasslichen Unterschriftenfälschungen in die Kritik geratene Bundeskanzlei hat sich erstmals ausführlich zu den Vorfällen geäussert, welche diese Redaktion publiziert hatte.
Mehrere Parlamentsmitglieder und Politologen liessen am Dienstag kein gutes Haar an der Bundeskanzlei
, welche die Unterschriftensammlungen für eidgenössische Volksinitiativen und Referenden prüft. Es sei unverständlich, dass Missstände erst nach einer Tamedia-Recherche ans Licht gekommen seien, lautete der Tenor.»

Nach diesen Watschen weidet Tagi-Redaktor Felix Müller (Karriere bei «Surprise», SRF und nau.ch, seit 2023 «am Desk») eine SDA-Meldung aus, denn hier versagt der eigene Recherchiermuskel. Ein Tausendsassa, zuvor schrieb er noch: eine andere SDA-Meldung zusammen: «Unkontaktierte Indigene töten zwei Holzfäller in Peru». Aber nun Themenwechsel; «Bundeskanzlei erklärt Schweigen mit Diskretion», hämt der Zwischentitel seines neusten Werks. Dann wird die Bundeskanzlei endlich mal zitiert:

«Das Amtsgeheimnis, die Unschuldsvermutung, die laufenden strafrechtlichen Verfahren sowie der Schutz der Abstimmungsfreiheit gebieten es der Bundeskanzlei, die bestehenden Verdachtsfälle diskret zu behandeln.»

Dann weist sie auf ein paar Selbstverständlichkeiten hin:

«Solange die laufenden Strafuntersuchungen nicht abgeschlossen sind, kann die BK (Bundeskanzlei, Red.) keine gesicherten Aussagen machen über das Ausmass mutmasslicher Unterschriftenfälschungen. Doch ihres Erachtens liegen keine belastbaren Indizien vor für die Vermutung, dass über Vorlagen abgestimmt wurde, die nicht rechtmässig zustande gekommen sind.»

Schliesslich fügt die BK noch hinzu: «Eine selektive Nachkontrolle einzelner Volksinitiativen erscheint nicht gerechtfertigt, allenfalls sogar problematisch. Der rechtliche Spielraum dafür wäre überdies begrenzt.»

Im Übrigen ermittelt die Bundesanwaltschaft bereits seit geraumer Zeit zu diesem Thema. Was nebenbei impliziert: sowohl BK wie BA gehen diesen Vorwürfen seit geraumer Zeit nach, nicht erst nach der Kampagne voN Tamedia.

Offensichtlich hat die Tamedia-Berichterstattung einen Kritisierten auf dem falschen Fuss erwischt. Der Präsident von Incop Franck Tessemo, dessen Firma eine Beteiligung an Unterschriftenfälschungen vorgeworfen wird, ist der Lieblingsprügelknabe von Tamedia – und war in erster Schockstarre nicht zu einer Stellungnahme bereit. Inzwischen hat er sich aber offenbar telefonisch bei den Tamedia-Cracks Christian Brönnimann und Thomas Knellwolf gemeldet. Und streitet alles ab:

«Die Anschuldigungen stammten von Leuten, die ihm und Incop schaden wollten, sagt Tessemo: «Wir haben uns nichts vorzuwerfen.» Hinter allem stecke ein unzufriedener Klient, so behauptet Tessemo. Der Incop-Chef spielt auf die Verantwortlichen der Service-Citoyen-Initiative an, die ihre Erfahrungen mit Incop dokumentiert und Strafanzeigen unter anderem gegen den Verein und Tessemo eingereicht haben.»

Wenn er von einem Betrug erfahre, entlasse er den Unterschriftensammler, behauptet Tessemo. Gleichzeitig scheint er in die USA expandieren zu wollen und hat in Kalifornien eine Firma gegründet. Das bringt die beiden Rechercheure etwas durcheinander. Im Artikel schreiben sie: «Er persönlich (Tessemo, Red.) beabsichtige nicht, in die Vereinigten Staaten umzusiedeln.»

Aber beim Frontanriss auf diese Story lautet der Titel: «Chefsammler meldet sich in der Schweiz ab», und weiter: «Recherchen zeigen, dass sich der Chefsammler just in der Zeit aus Lausanne abmeldete, als die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen intensivierte: Am 14. Mai teilte er der Einwohnerkontrolle der Stadt mit, er ziehe in die USA. Tessemo sagt, es bestehe kein Zusammenhang zum Verfahren.»

Vielleicht hätte es geholfen, Tessemo mit diesen «Recherchen» zu konfrontieren. Aber dann wäre die schöne Schlagzeile futsch gewesen.

Zurzeit ist eher unklar, ob der «Bschiss» wirklich «die ganze Schweiz erschüttert»– und wenn ja, ob zu recht. Wie man die Unschuldsvermutung umdribbelt, zeigt Tamedia mal wieder exemplarisch:

«Trickserei bei Unterschriften Der Präsident der Sammelfirma, die im Visier der Schweizer Ermittler steht, expandiert in die USA.» Das ist mal wieder Demagogie vom Feinsten.

ZACKBUM ist gespannt, ob dieser Skandal – wie so viele vor ihm – wie ein Soufflee zusammenfällt.

Der Gender-Todesstern

Es passiert wieder Ungeheuerliches. Das ist dem Zentralorgan des Genderns fast eine Seite wert.

Aleksandra Hiltmann musste die schwere Bürde der Berichterstattung tragen. «Die Bundeskanzlei sagt Nein zum Genderstern», «Betroffene sind schockiert», bebt Hiltmann mit. Obwohl: «Sprachexperte nennt die neue Regelung «vernünftig»», aber das ist ja auch offensichtlich ein Mann.

Geschmackvoll präsentierte Aufforderung zur Sprachvergewaltigung.

Es war wieder einmal eine längere Zeit der Schockstarre zu überwinden, denn die «Weisungen und Erläuterungen der Bundeskanzlei» wurden bereits am 15. Juni 2021 veröffentlicht. Auf knappen 6 Seiten wird hier ausgeführt:

«Die Bundeskanzlei lehnt die Verwendung des Gendersterns und ähnlicher typografischer Mittel zur Markierung von Genderdiversität aus sprachlichen, sprachpolitischen und rechtlichen Gründen ab.»

Anschliessend werden 8 Gründe aufgeführt, von denen jeder einzelne schon reichen würde, diese Sprachvergewaltigung, diese neuste Marotte, diesen Missbrauch, diesen Stellvertreterkrieg für obsolet zu erklären.

Zunächst nur Hiobsbotschaften

Hier muss man sagen, dass die Bundeskanzlei ihre sprachlichen Hausaufgaben gemacht hat. Das gibt Hiltmann zähneknirschend und unvollständig wieder. Dann muss sie gleich mit einem weiteren Nackenschlag fortfahren: «Jürg Niederhauser, Präsident des Schweizerischen Vereins für Deutsche Sprache, findet die Weisungen zum Genderstern «vernünftig».»

Der Hiobsbotschaften nicht genug: «Das sieht auch Helena Trachsel, Leiterin der Fachstelle für Gleichstellung des Kantons Zürich, so – solange es um die strikt behördliche Kommunikation geht. «Mit Einwohnenden hingegen kommunizieren wir möglichst inklusiv», sagt Trachsel.»

Einwohnende? Wer kein blosser «Teilhabender» an der deutschen Sprache ist, sondern sie beherrscht, dem dreht es den Magen um bei diesem Missbrauch des Partizips Präsens, durch diese Missbrauchende. Aber, sonst wäre Hiltmann sicherlich verzweifelt, also eine Verzweifelnde geworden, schliesslich spricht einer Klartext: «Alecs Recher vom Transgender Network Switzerland (TGNS) findet:

«Die neue Weisung ist ein Fehler. Sie ist schockierend, verletzend und widersprüchlich.»»

Was tun? Auch dazu hat Recher eine klare Meinung, ist also ein klar Meinender: «Die Expertise von nicht binären Menschen ist da, die Bundeskanzlei muss diese nun schnellstmöglich bei Organisationen wie TGNS abholen, von sich aus.» Bis dahin, so fordert Recher, solle die Bundeskanzlei ihre neu erlassene Weisung zum Genderstern zurückziehen.»

Wer ist eigentlich diese Organisation TGNS?

Wer ist eigentlich diese Organisation TGNS? Gegründet von ebendiesem Recher, der zudem dort angestellt ist, besteht sie aus einer unbekannten Anzahl Mitgliedern; ihr Vorstand präsentiert sich so:

  • May Freigang, Co-Präsidium (sie / ihr)
  • Eneas Pauli, Co-Präsidium (er / they)
  • Siméon Seiler (er / they / kein Pronomen)
  • Mi (kein Pronomen)
  • Louis Käser (er)
  • James Ackermann (er)
  • Iliri Rexhepi (kein Pronomen, they / them)
  • Henryk Amalia (hen)

Sagen wir mal vorsichtig so: gewöhnungsbedürftig. Oder schlichtweg Randgruppenprogramm, unwichtig, nebensächlich, bedeutungslos. Eigentlich würde es zu den Aufgaben einer kompetenten Journalistin gehören, für den Leser transparent zu machen, wie bedeutend die von ihr zitierten Personen sind, bzw. welche Bedeutung deren Positionen oder Organisationen haben.

Aber Hiltmann ist eben eine Journalierende, keine ernstzunehmende Journalistin. Sie arbeitet zudem weiterhin für den als sexistisch, frauenfeindlich, demotivierend und ungerecht gegenüber Frauen stigmatisierten Tamedia-Konzern: «Der Genderstern wird in journalistischen Texten nicht angewendet», muss sie die Position der «Redaktion Tamedia» wiedergeben.

Was sagt denn die Konkurrenz zum Thema?

Der Artikel ist hinter der Bezahlschranke von Tamedia verborgen, was also den Lesenden sagen will, dass dieser Text, auch als Textin, formuliert von einer Textenden, Geld wert sein soll. Das wagen wir zu bezweifeln. Die Konkurrenz aus dem Hause CH Media hat sich immerhin zu dieser Zusammenfassung hier aufgerafft:

  • Genderstern: Bürger*in. Das Sternchen – der Asterisk – steht für die geschlechtliche Vielfalt. Wird zusehends von Behörden, Firmen und Organisationen genutzt.
  • Gender-Doppelpunkt: Bürger:in. Diese Schreibweise ist gerade für Seheingeschränkte angenehmer zu lesen. Ebenso soll der maskuline Wortstamm weniger im Vordergrund stehen.
  • Gendergap: Bürger_in. Die Lücke steht für geschlechtliche Variationen. Auch als kleine Pause beim Sprechen zu hören.
  • Schrägstrich-Schreibweise: Bürger/in. Hat sich namentlich bei amtlichen Stellen als Variante in Kurztexten etabliert.
  • Binnen-I: BürgerIn. Seit über 30 Jahren etabliert, um Frauen und Männer in einem Wort zu nennen.
  • Ausrufezeichen: Bürger!n. Wird von Luise F. Pusch, der Begründerin der feministischen Linguistik, als Übergangslösung vorgeschlagen. Soll weniger Lückenfüller sein als der Gendergap.

Wer Nachhilfe will; wir verlangen keine Kommission …

Das Organ der vertieften Recherche fügt hinzu: In Zürich empfiehlt die Fachstelle für Gleichstellung, den Genderstern im Unterricht zu verwenden. Die oberste Schweizer Lehrerin ist darüber nicht erfreut. So raportiert «watson» einen Bericht im «Tages-Anzeiger». Besonders lustig dabei: der zuständige Stadtrat Filippo Leutenegger soll von diesem Anschlag auf unschuldige Schüler nichts gewusst haben.

Wir möchten eigentlich von solchem Unfug überhaupt und allgemein nichts mehr wissen …