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Scheiss drauf

Ohne Rückgrat schreibt und lebt es sich bei Tamedia einfacher.

Wenn Oberboss Pietro Supino seine Meinung äussern will, dann tut er das. Trennung von Verlag und Redaktion? Scheiss drauf. So weibelte er für die Ablehnung des Referendums, das den Verlegerclans die schon sicher geglaubte Steuersubventionsmilliarde vor der Nase wegzog.

Trennung von Verlag und Redaktion? Aber doch nicht, wenn Supino 17’000 A verwendet, um zu erklären, dass die SRG auch mit 200 Franken ihre Aufgaben erfüllen könne. Hingegen sei der «Ausbau der indirekten Presseförderung von existenzieller Bedeutung für die Zukunft der gedruckten Zeitung».

Nachtigall, ick hör dir trapsen, sagt da der Berliner; welche Uneigennützigkeit. So hat Tamedia auch als einziger Grossverlag das Abkommen des Schweizer Verlegerverbands mit der SRG nicht unterzeichnet. Ein Schmierentück; klare Ablehnung der Initiative gegen minimale Zugeständnisse der SRG. Wobei natürlich die angeschlossenen Redaktionen völlig frei in ihrer Meinungsbildung sind.

Es darf gelacht werden.

Tamedia hingegen hat klare Prozesse, wie es mit einer Positionierung bei politischen Abstimmungen abzulaufen hat. Dem ist Nick Lüthi auf persoenlich.com nachgegangen. Denn nicht nur ihm fiel auf, dass der Tagi zur SRG-Initiative ein «Pro & Kontra» veröffentlichte. Das passiert normalerweise, wenn in der Redaktionen geteilte Meinung herrscht.

Laut Lüthi ergab aber die interne Abstimmung, dass die Redaktion in diesem «demokratischen Verfahren» mit 20 zu 2 Stimmen gegen die Initiative ist. Was ja bei der Linkslastigkeit keine Überraschung ist.

Die besteht aus etwas ganz anderem, wie Lüthi schreibt: «Das wäre ein klarer Fall für einen Nein-Kommentar gewesen. Doch Chefredaktorin Raphaela Birrer ergriff daraufhin das Veto und übersteuerte kraft ihres Amtes das übliche Vorgehen.»

Scheiss drauf, oder vornehmer formuliert: Birrer wolle «der speziellen Rolle als Branchenmitbewerberin gerecht werden». Was immer dieses Geschwurbel bedeuten mag. Birrer selbst verfasste übrigens den Kontra-Initiative-Kommentar, Kollege Andreas Kunz durfte sich dafür ins Zeug legen.

Damit aber nicht genug. In ihrem Beritt darf Birrer das. Und die Reaktion kuscht natürlich, Arbeitsplatzsicherung statt Haltung. Der erhobene Zeigefinger der moralischen Forderungen wackelt nur gegen aussen.

Aber erstaunlicherweise entschied sich auch die «Basler Zeitung», die «Berner Zeitung» und der «Bund», dieses Pro & Kontra zu bringen. Eben nach der Devise: scheiss drauf, wenn auch deren Redaktionen das anders sehen.

Das taten die Blätter selbstverständlich völlig freiwillig und in der Wahrnehmung ihrer speziellen Rolle oder so. Lüthi behauptet aber: «Angestellte der Berner Redaktion berichten gegenüber persoenlich.com von Druck des publizistischen Leiters. Simon Bärtschi habe gefordert, nicht nur einen Nein-Kommentar zur Halbierungsinitiative zu publizieren, sondern auch eine befürwortende Stimme. Bärtschi verfügt anders als Raphaela Birrer über Weisungsbefugnisse gegenüber den regionalen Tamedia-Redaktionen

Das war dann sicherlich ein weiterer Beitrag zur Qualitätssicherung dieser publizistischen Leiter nach unten.

Trifft das alles zu, dann sieht es mit der demokratischen Mitbestimmung bei Tamedia so aus: die Redaktion darf gerne demokratisch abstimmen. Das Resultat wird selbstverständlich respektiert. Wenn es mit der Meinung des Big Boss Supino übereinstimmt. Sonst gilt: scheiss drauf.

Während aber Tamedia-Redaktoren (und Redaktorinnen und everybody beyond) nicht müde werden, allen und jedem von überlegen rechthaberischer Warte aus die Einhaltung von Benimm- und anderer Regeln einzufordern und unablässig der ganzen Welt Zensuren zu erteilen, notfalls Besserung zu verlangen und sich über Fehlverhalten zu echauffieren, herrscht hier ängstliches Schweigen.

Einzig sichtbarer Protest war das Ansteigen des Alkoholkonsums in der Helvti und anderen Lokalen rund ums Glashaus an der Werdstrasse. Sowie in den einschlägigen Beizen in Basel und Bern.

Tamedia antwortete auf einige präzise Fragen von ZACKBUM mit einem allgemeinen Statement:

«Publizistische Leitung und Chefredaktoren tauschen sich regelmässig zu inhaltlichen Themen aus. Insbesondere im Vorfeld solch relevanter Abstimmungen mit derlei Tragweite für die ganze Medienbranche. 
Die Tamedia-Titel stehen für eine ausgewogene Berichterstattung mithilfe derer sich unsere Leserschaft ihre eigene Meinung bilden kann.
Der Tages-Anzeiger ist mit den überregionalen Themen unsere Mantelredaktion für die anderen Deutschschweizer Titel. Den Titeln steht es frei, diese Inhalte zu übernehmen oder nicht. Im Zusammenhang mit der Halbierungsinitiative hat sich die publizistische Leitung für die Übernahme des Formats «Pro & Kontra» ausgesprochen. Verleger und VRP-Präsident Pietro Supino war in dieser Diskussion nicht mit involviert.»

 

Verstörte Tamedia-Journis

Brutal-verbal auf Polizisten eindreschen, dann kleinlaut werden.

Der «Bund» hatte am 12. Juni 2021 über einen «verstörenden» Polizeieinsatz zu berichten. Ein marokkanischer Asylbewerber sei brutal überwältigt und «wie ein Sack» in einen Polizeiwagen gestossen worden.

Das wollten ganze 11 Journalisten von «Bund» und «Berner Zeitung» beobachtet haben. Das gab natürlich einen medialen Aufschrei, die beteiligten Polizisten (und ihre Familien) gerieten in mediales Dauerfeuer und Shitstorms.

Die Medienmenschen berichteten Schreckliches: «Wir hörten, wie sein Kopf auf dem Kabinenboden aufschlägt.» Es habe eine Blutlache auf dem Boden gegeben, der Misshandelte habe um Gnade gewinselt. Furchtbar.

Die Staatsanwaltschaft klagte an, ein beteiligter Polizist wurde erstinstanzliche verurteilt, dann vom Obergericht freigesprochen. Es stellte sich heraus: es waren nicht 11, sondern nur 4 Augenzeugen. Die zudem nachweislich und kräftig flunkerten. Es gab keine Blutlache, niemand ausser einer Journalistin hörte den Marokkaner um Gnade bitten.

Der war zudem völlig zugedröhnt. Alkohol, Kokain, Cannabis und Benzodiazepine wurden in seinem Blut gefunden.

Nach der scharfen Medienschelte des Obergerichts in der schriftlichen Begründung hatte ZACKBUM ein paar Fragen an Tamedia:

  1. Wurden oder werden disziplinarische Massnahmen gegen diese Journalisten ergriffen, wenn ja, welche?
  2. Der Berner Sicherheitsdirektor wirft Tamedia eine eigentliche Medienkampagne vor. Teilt Tamedia im Nachhinein diese Auffassung?
  3. Wird Tamedia über dieses Urteil berichten, nachdem die NZZ das bereits ausführlich getan hat?
  4. Welche Konsequenzen zieht Tamedia aus diesem Vorfall?

Die Antwort: «Das Urteil des Berner Obergerichts, auf das Sie Bezug nehmen, datiert vom Februar 2025. Sowohl der «Bund» wie auch die Berner Zeitung haben damals mit mehreren Beiträgen ausführlich darüber berichtet, darunter sowohl eine Vorschau als auch die Berichterstattung zum Freispruch des Polizisten.»

Ausführlich? Zum Freispruch quetschte sich die Redaktion ein Artikelchen von 2000 A ab: «Nach einer umstrittenen Festnahme wurde ein Polizist wegen Amtsmissbrauchs und Tätlichkeiten angeklagt. Nun spricht ihn das Obergericht in allen Anklagepunkten frei. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.»

Umstritten war die Festnahme wohlgemerkt nur innerhalb von Tamedia. Die mit knapp 6000 A über diesen angeblichen Skandal berichtet hatte.

Und was ist nun mit den richterlichen Vorwürfen gegen diese Journalisten? Der Entscheid umfasse «62 Seiten und wird derzeit redaktionell geprüft und eingeordnet». Was der NZZ schon längst gelungen ist.

Und wird es Konsequenzen haben, wenn Journalisten offensichtlich flunkern, Blutlachen erfinden und die Festnahme eines schwer zugedröhnten Mannes zu einer «verstörenden Aktion» hochzwirbeln?

Gibt es ein Wort des Mitgefühls mit den Polizistenfamilien, eine Entschuldigung gar?

«Zu allfälligen disziplinarischen Massnahmen gegen Journalistinnen oder Journalisten äussern wir uns grundsätzlich nicht.»

Dann tut das ZACKBUM: Der Sicherheitsdirektor Berns hat völlig recht: «Das Verhalten der Journalisten von Bund/BZ: schockierend.»

Wenn 4 oder gar 11 Journalisten sich offenkundig untereinander absprechen, Falschaussagen machen, unverhältnismässige Polizeigewalt unterstellen und eine regelrechte Kampagne auslösen, dann dürfen die nicht damit davonkommen.

Vor allem, wenn ihnen das gerichtsfest nachgewiesen wurde.

Andere an den Pranger stellen, das konnten die Autoren Naomi Jones, Dölf Barben und Raphael Moser. Die beiden Journalisten und der Fotograf Moser arbeiten weiterhin in der fusionierten Redaktion von «Bund» und «Berner Zeitung».

Von ihnen hat man kein Sterbenswörtchen der Einsicht, der Korrektur, gar der Entschuldigung gehört. «Wir finden übereinstimmend, dass diese Verhaftung teilweise brutal abgelaufen ist», fabulierten sie damals. Aber ach, war doch nur so eine Empfindung. Darauf kann man diese Zierden ihres Berufs doch nicht behaften.

Selbstkritik?

Ein Fremdwort für Tamedia-Journalisten.

Papers und Leaks, Corona, #metoo, die Liste liesse sich beliebig verlängern, wo flächendeckend Falschberichterstattung, Denunziation ohne Beweise, Bevormundung und moralische Unfehlbarkeit stattfand.

Aufarbeitung dieses wiederholten und gravierenden Fehlverhaltens? Niemals, in keinem einzigen Fall.

Deshalb ist das hier auch kein Einzelfall:

So berichtete der «Bund» vom 12. Juni 2021. Ganze 11 zufällig anwesende Journalisten von «Berner Zeitung» und «Bund» wollten einen klaren Fall von Polizeibrutalität beobachtet haben. Ein marokkanischer Asylbewerber sei gewalttätig überwältigt worden, er bekam ein Knie in den Bauch und in den Hals gerammt und schliesslich sei er «wie ein Sack» in einen Polizeikastenwagen gestossen oder geworfen worden.

Die Journalisten sind verstört und gehen ins Detail: «Wir hören, wie sein Kopf auf dem Kabinenboden aufschlägt.»

Das löste natürlich ein grosses Medienecho aus, schnell wurden Parallelen zum Fall George Floyd in den USA gezogen. Denn hier passt alles ins Framing und ins Narrativ. Ein dunkelhäutiger Asylbewerber, brutale, rassistische, unverhältnismässig und mit massiver Gewalt agierende Polizisten.

11 der Objektivität und Wahrheit verpflichtete Journalisten können sich doch nicht irren.

Der Berner Polizeidirektor Philippe Müller wehrte sich von Anfang an gegen die seiner Meinung nach «voreingenommene und unvollständige» Berichterstattung. Natürlich, wurde gehöhnt, das muss er ja auch, sich schützend vor seine Schlägerbullen stellen.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen zwei an der Aktion beteiligte Polizisten, auch der Marokkaner stellte Strafantrag. 2023 wurde einer der Gesetzeshüter freigesprochen, der zweite erstinstanzlich verurteilt. Das wurde nun vom Obergericht aufgehoben.

Es sah keinen Hinweis darauf, dass der Mann übermässige Gewalt angewendet oder den Marokkaner absichtlich oder mit übermässiger Gewalt ins Fahrzeug gestossen habe. Vielmehr sei davon auszugehen, dass der gestolpert und hingefallen sei. Der Grund liegt auf der Hand:

«Ein forensisch-toxikologischer Bericht zeige, dass er zur Tatzeit erheblich alkoholisiert gewesen sei und zusätzlich Kokain, Cannabis und Benzodiazepine im Blut gehabt habe. Dieser Umstand sei für die Beurteilung seines Verhaltens und der polizeilichen Reaktion relevant; in der medialen Berichterstattung habe er jedoch kaum eine Rolle gespielt», schreibt die NZZ in einem ausführlichen Artikel über dieses Urteil: «Das Berner Obergericht spricht einen Polizisten frei – und kritisiert die Medien scharf».

Das Obergericht holte zudem zu einer eigentlichen Medienschelte aus. Es vermutet gegenseitige Absprachen, zudem hätten nicht etwa 11, sondern lediglich 4 Journalisten den Vorfall beobachtet. Ihre Beschreibungen seien zudem voller Widersprüche gewesen, eine Journalistin habe sogar Aussagen gemacht, die «offensichtlich falsch» seien.

Nochmal die NZZ: «Doch damit nicht genug. Nach Ansicht des Gerichts hat die Medienschaffende auch Dinge erfunden. Für eine von ihr geschilderte «Blutlache» am Boden habe sich kein weiterer Zeuge finden lassen, zudem finde sich in keiner fotografischen Dokumentation ein Flecken auf dem Boden. Auch habe ausser ihr niemand gehört, dass der Marokkaner um Gnade gebeten habe («per favore!»).»

Der freisinnige Sicherheitsdirektor Müller warf Tamedia schon damals vor, eine wahre «Medienkampagne» gegen die Polizei betrieben zu haben.

Im Licht des Gerichtsurteils ist klar: er hat völlig recht, wenn er in einer Medienmitteilung knapp zusammenfasst:

««Bund» und «Berner Zeitung» lösten mit irreführenden und vorverurteilenden Berichten zu Unrecht viel Empörung und – bei den betroffenen Polizisten und ihren Familien – viel Leid aus.

Nun hat das Obergericht des Kantons Bern sein schriftlich begründetes Urteil publiziert und zum Teil bis heute Unbekanntes zu Tage gefördert. Fazit:

  • Das Verhalten der Polizisten: Korrekt.
  • Das Verhalten der Journalisten von Bund/BZ: Schockierend

Es ist allerdings noch schlimmer. Nicht nur, dass sich Tamedia mal wieder völlig vergaloppiert hatte. Wenn ein Obergericht seinen Journalisten mögliche Absprachen, widersprüchliche Aussagen, Erfindungen und offensichtlich falsche Angaben vorwirft, dann müsste das eigentlich disziplinarische Folgen haben.

Denn es widerspricht diametral den Aufgaben eines Journalisten, so wirklichkeitsgetreu wie möglich zu berichten.

Aber was kann man auch von einem Medienhaus erwarten, dass auch in diesem Fall bislang zu diesem vernichtenden Urteil verkniffen schweigt. Mal schauen, ob es auf eine Anfrage von ZACKBUM zu reagieren geruht  …

Staatskanzlei Bern schlägt zurück

Selten, aber nötig: eine Gegendarstellung der Berner Regierung.

Unter dem Titel «Medienberichterstattung zu Polizeieinsatz war irreführend und vorverurteilend»

topft die Staatskanzlei des Kantons Bern den «Bund» und die «Berner Zeitung» ein. Beide Blätter erscheinen im Kopfblattsalat von Tamedia.

«Eine polizeiliche Anhaltung in der Stadt Bern schlug im Sommer 2021 hohe Wellen. Die Zeitungen «Der Bund» und «Berner Zeitung» hatten die Geschehnisse mit der Tötung von George Floyd in den USA verglichen. Sie hatten die Anhaltung damit wider besseres Wissen wesentlich gefährlicher dargestellt, als sie es tatsächlich gewesen ist. Zu diesem Ergebnis kommt der Regierungsrat in einem Bericht an den Grossen Rat.
Der Bericht des Regierungsrates wurde in Umsetzung der vom Grossen Rat überwiesenen Motion «Machtmissbrauch durch Medien-Konzern: Kantonsangestellte schützen» erstellt. Um ein vollständiges Bild zeichnen zu können, hatte der Regierungsrat eine Stellungnahme der Redaktion von «Der Bund» und «Berner Zeitung» eingeholt. Ebenso die Einschätzung eines unabhängigen Experten, um die Berichterstattung über die polizeiliche Anhaltung vor der Heiliggeistkirche in Bern sowohl aus medienrechtlicher wie auch aus medienethischer Optik zu analysieren. In seinem Bericht kommt der Regierungsrat wie der unabhängige Experte zum Ergebnis, dass die Berichterstattung der beiden Tamedia-Titel «Der Bund» und «Berner Zeitung» in weiten Teilen angemessen, in wichtigen Punkten jedoch irreführend und vorverurteilend gewesen ist. Der Bericht wird dem Grossen Rat in der Sommersession 2025 vorgelegt.
Vergleich zum Fall George Floyd deplatziert
Am 11. Juni 2021 wurde vor der Heiliggeistkirche in Bern ein verletzter Mann durch einen Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin der Kantonspolizei angehalten. Die Anhaltung gestaltete sich wegen der erheblichen Gegenwehr des Mannes schwierig. Bei der Fixierung am Boden und dem Anlegen der Handschellen rutschte dem Polizisten das Schienbein unbeabsichtigt für kurze Zeit auf den Hals des Mannes. Mehrere zufällig anwesende Journalistinnen und Journalisten der Tamedia-Zeitungen «Der Bund» und «Berner Zeitung» beobachteten die Anhaltung und machten Fotoaufnahmen. In ihrer darauffolgenden Berichterstattung vom 12. Juni 2021 stellte die Zeitung «Der Bund» durch ein Archivzitat eines Rechtsmediziners einen Vergleich zum Fall George Floyd in den USA her. George Floyd war im Mai 2020 durch massive Gewaltanwendung eines Polizisten bei einer Fixierung am Boden ums Leben gekommen. Der zitierte Rechtsmediziner intervenierte gleichentags schriftlich bei der Zeitung, weil sein Zitat im falschen Zusammenhang verwendet worden sei und die Fälle nicht vergleichbar seien.

Eine Woche nach dem ersten Bericht klärte «Der Bund» die Leserschaft schliesslich in einer «Analyse» darüber auf, dass der Berner Fall nicht mit dem Fall George Floyd vergleichbar sei und die Dimensionen zu wahren seien. Die Klarstellung erfolgte damit zu spät. Sie enthielt nichts, das der Redaktion nicht schon eine Woche vorher bekannt war. Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach den Polizisten am 5. September 2023 von allen strafrechtlichen Anschuldigungen rechtskräftig frei.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass Kritik an der Berichterstattung eines Mediums in Form eines Berichts an das Parlament ungewöhnlich ist. Er hält jedoch fest, dass es dem Grossen Rat freisteht, zu welchen Themen er Abklärungen einholen möchte.»

Also eine veritable Klatsche, ein Sittenbild eines verludernden Journalismus, der um der Schlagzeile willen journalistische Anstandsregeln über Bord wirft. Ein Desaster für das Haus Tamedia, das doch behauptet, verantwortungsbewussten Qualitätsjournalismus zu betreiben.

Rassismus ohne Inhalt

Das Gurtenfestival hat’s nun auch erwischt.

Es gab in den Berner Tamedia-Gazetten Schreckliches zu vermelden:

Diese Behauptung machte schon die Runde, auch der «Blick» kolportierte diesen neuerlichen Ausbruch von Diskriminierung und Rassenhass. Worum geht es eigentlich?

«Kollektiv schliesst Stand. Das Ausmass an Diskriminierung, mit dem er konfrontiert war, sei nicht zumutbar gewesen, sagt der Verein Café Révolution». Und berichtet Jessica King, «Redaktorin im Ressort Kultur&Gesellschaft». Sie sei «Journalistin mit langjähriger redaktioneller Erfahrung», behauptet sie auf LinkedIn.

Das erstaunt sehr. Denn eine solche Erfahrung sollte sie eigentlich davon abhalten, unbelegte, unspezifische und dadurch unglaubwürdige Behauptungen einfach zu publizieren. Stattdessen schreibt King: «So berichtet das Kollektiv von Café Révolution von Rassismus und Gewalterfahrungen am Festival, die die Grenze des Zumutbaren überschritten hätten.»

Das habe den Verein dazu veranlasst, seinen Stand bereits nach der Hälfte des Festivals zu räumen. Damit verzichtete das Kollektiv theoretisch auf weitere Einnahmen durch das Depot auf Bechern und Geschirr, das die Besucher ihnen überlassen konnten. Eine nette Geste der Veranstalter.

Das abrupte Ende der Geldsammlung erstaunt etwas an einem Festival, dass sich «Respect, Diversity, Love» auf die Fahnen geschrieben hat. Was ist denn passiert, was das Kollektiv zu dieser bitteren Aussage verleitete: Es habe schon mit übergriffigem und diskriminierendem Verhalten gerechnet, aber: «Wir können es nicht mit gutem Gewissen verantworten, ein Team von schwarzen und schwarz gelesenen Menschen dem auszusetzen, und haben uns deshalb entschieden, keinen Stand mehr zu haben.»

Wem oder was auszusetzen? Was genau ist denn passiert? Da scheiterte die erfahrene Lokaljournalistin King: «Mehr zu den Vorfällen wollen auf Anfrage weder das Kollektiv noch das Gurtenfestival sagen.» Sie kriegte nur noch heraus: «Bei der Kantonspolizei Bern seien bisher im Zusammenhang mit dem Gurtenfestival keine Meldungen zu mutmasslichen rassistischen Vorkommnissen eingegangen, so die Medienstelle.»

Es gibt also null, nix und nada an konkreten Vorfällen zu berichten. Wie heute üblich, windet sich und winselt die Organisation: «Die Geschehnisse hätten das Gurtenfestival-Team «zutiefst» erschüttert. «Wir müssen feststellen, dass wir als Gesellschaft nicht dort sind, wo wir sein sollten»», berichtet King anteilnehmend.

Das mag ja alles sein, nur: WELCHE Geschehnisse? Imaginierte, erfundene, reale? Wer solch schwere Anschuldigungen erhebt, sollte doch vielleicht ein einziges konkretes Beispiel nennen können, oder nicht? Tut er das nicht, müsste er (oder auch sie oder wie immer man das «lesen» will) sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er (oder sie oder es) fahrlässig mit gravierenden Vorwürfen hantiert und wirkliche Opfer von Rassismus damit desavouiert.

Es geht aber in der Absurdität noch weiter, wie die erfahrene Journalistin schreibt: «Zwei Menschen haben die mutmasslichen Übergriffe am Gurtenfestival bereits «Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus» (Gggfon) im Kanton Bern gemeldet – das Informationsund Beratungsangebot führt unter anderem eine Meldestelle für rassistische Vorfälle. Mehr darüber, was geschehen ist, weiss auch Leiter Giorgio Andreoli nicht.» Ob sich zwei Schneeflocken hier irgendwie «unwohl» gefühlt haben? Wer waren die «zwei Menschen»? Mitglieder des Kollektivs? Zeugen, die nicht eingegriffen haben?

Bislang war es zumindest Brauch, nicht nur Rassismus zu krähen, sondern dafür wenigstens ein konkretes Beispiel zu benennen. Scheint nicht mehr nötig zu sein, irritiert die Autorin keinesfalls. Ihre Schlusspointe ist dann an Peinlichkeit (für das Café Révolution) nicht zu überbieten: «Bis zum Schluss des Festivals konnte weiterhin bei den offiziellen Rücknahmestellen Becher und Geschirr für Café Revolution gespendet werden.»

Ist man Rassist, wenn man sagt, dass sich dieses feine Kollektiv damit die Mühe gespart hat, Becher und Geschirr höchstpersönlich entgegenzunehmen?

Aber es geht ja noch weiter, sonst wäre es nicht Tamedia. Unter dem Artikel sammelten sich schnell ein paar Dutzend Kommentare an, in denen durchaus kritische Fragen zum Verhalten des Kollektivs und des Organisations-Teams gestellt wurden und man gerne gewusst hätte, was denn genau vorgefallen sei. Aber oh Wunder: schon am Nachmittag waren alle gelöscht, die Kommentarfunktion geschlossen.

Auf Nachfrage eines Abonnenten erklärt Chefredaktor Simon Bärtschi: «Die Kommentarfunktion abschalten ist nie gut. Aber in diesem Fall die bessere Option. Artikel über Rassismus lösen immer problematische weitere Kommentare aus, die der Einordnung nicht dienlich sind. Die Redaktion ist für sämtliche Kommentare zuständig und kann belangt werden, deshalb ist dieser Schritt manchmal nötig.»

Die «Chefredaktorin Bund» fügte noch hinzu: «Doch spätabends artete die Diskussion dann leider aus. Unser Newsdesker entschied sich deshalb, die Kommentarfunktion auszuschalten. Leider ging unsere Best Practice vergessen, in einer Fussnote den Notstop zu begründen.» Zudem wäre es toll, bereits publizierte Kommentare stehenlassen zu können. «Leider ist das aus technischen Gründen nicht möglich

ZACKBUM fasst zusammen. Richtig ist, dass das Publikationsorgan (auch ZACKBUM) für den Inhalt von Kommentaren haftbar ist. Daher werden sie heutzutage (auch bei ZACKBUM) vor dem Freischalten kontrolliert. Dass es bei Tamedia nicht möglich ist, auch spätabends gegen Gesetzesnormen verstossende Kommentare auszuscheiden, akzeptable hingegen zu publizieren, ist ein weiteres Armutszeugnis.

Dann geht was vergessen, und aus «technischen Gründen» sei es nicht möglich, bereits publizierte Kommentare stehen zu lassen, wenn man einen «Notstop» macht? Ja was ist das denn für ein Spar-CMS? Verwendet Tamedia etwa eine Gratis-Lösung aus dem Internet, die nur beschränkte Möglichkeiten bietet? Wird tatsächlich nicht nur an Umfang, Inhalt, Work Force und Redaktionsbudget gespart, bis es quietscht, sondern auch an der Infrastruktur?

Das ist kein Armutszeugnis mehr, das ist zutiefst beunruhigend. Die «Berner Zeitung» kostet happige 555 Franken im Jahr, der «Bund» gar 579 Franken. Bei weitgehend identischem, von der Zentralredaktion in Zürich übernommenem und grösstenteils in München hergestelltem Inhalt.

Und dafür soll es zwei Zeitungsredaktionen in Bern, soll es den zentralen Diensten in Zürich nicht möglich sein, Kommentare zu moderieren? Kann man sich kein CMS leisten, dass es erlauben würde, alle publizierten Kommentare stehenzulassen?

Ein oberflächlicher, unvollständiger, mehr Fragen als Antworten liefernder Artikel. Als es kritische Kommentare prasselt, ein Notstop. Mit erst am nächsten Tag nachgeschobener, dürftiger Erklärung. Die erst auf Nachfrage etwas ausführlicher ausfällt. Und dafür wollt Ihr ernsthaft noch Geld?

 

 

Wumms: Isabelle Jacobi

Alles ist gesagt. Nur noch nicht von allen.

«Es gibt weitere Gemeinsamkeiten: In beiden Fällen kam es zu einem «Bank Run», und in beiden Fällen scheiterte die Finanzaufsicht, frühzeitig für Stabilität zu sorgen.»

Isabelle Jacobi ist die Chefredaktorin des Berner «Bund». Die einstmals stolze Zeitung, deren Redaktion niemals mit der «Berner Zeitung» zusammengelegt werden sollte, verteilt die gleiche Einheitssauce wie alle Zeitungen aus dem Hause «Tages-Anzeiger» und wurde natürlich fast vollständig zusammengelegt.

Jacobi hat einige Theaterstücke verfasst, arbeitete lange Jahre für SRF 2 Kultur und im «Echo der Zeit». Sie war diverse Male in New York stationiert und übernahm im Juli 2022 den Posten des Grüss-August beim «Bund».

Das alles qualifiziert sie ungemein, auch noch ihren Senf zur Credit Suisse abzugeben. Mit dem stimmigen Titel «Dieser Bankcrash war eine Nahtoderfahrung». Einer Chefredaktorin, auch wenn sie kaum Ahnung von der Materie hat, redet natürlich keiner rein, wenn sie kommentiert. Das Phänomen kennen wir von Priska Amstutz, Mario Stäuble und neuerdings Raphaela Birrer.

Ob es wohl Sinn macht, Jacobi zu erklären, was ein «Bank Run» ist? Ob man ihr hier Hilfestellung leisten sollte: «Sowohl in der Schweiz als auch in den USA werden griffigere TBTF-Regelungen gefordert»?

Oder ob man ihr schonend beibringen kann, wie unsinnig solche Sätze sind ? «Nach einer solchen Erfahrung darf man nicht zum «business as usual» zurückgehen.» Wie überflüssig diese: «Die US-Finanzministerin Janet Yellen und der Fed-Vorsitzende Jerome Powell anerkannten diese Leistung der Schweiz öffentlich. Yellen soll während der Verhandlungen wiederholt mit Bern telefoniert haben, berichtet die «Financial Times»».

Oder der hier: «Eine frühe Lehre aus der Krise ist: Die internationalen Finanzmärkte sind fragiler und noch abhängiger voneinander, als wir dachten.» Vielleicht hätte sie besser formuliert: als ich dachte.

Aber natürlich kommt Jacobi zum Schluss, und zu einer Schlussfolgerung, die an historischer Bedeutung nicht zu übertreffen ist: «Wenn eine Bankenaufsicht zu etwas taugen soll, dann dazu, einen «Bank Run» zu vermeiden

Wenn ein Kommentar zu etwas taugen soll, dann dazu, dem Leser ein Mü Erkenntnisgewinn zu schenken. Sonst rennt er, wie bei Tamedia üblich, zum Ausgang.

Beschneidung des Penis,

Pardon: der Pressefreiheit. Was für ein Quatsch.

Der ehemalige Co-Chefredaktor vom «Tages-Anzeiger» frönt weiterhin seinem Lieblingszeitvertreib: «Kommentar zum Ende der Credit Suisse: Der Bundesrat beschneidet mit Notrecht die Pressefreiheit». Das ist ja ein Ding, und nur Mario Stäuble hat’s gemerkt.

Dass es sonst niemandem aufgefallen ist, kann aber auch daran liegen, dass sich Stäuble über Phantomschmerzen beschwert. Denn schon die Unterzeile macht ziemlich misstrauisch: «Die Regierung hält rund um den CS-Kollaps wichtige Dokumente zurück. Das untergräbt das Vertrauen in ihre Arbeit.»

Eiderdaus, das ist ja ein Ding. Denn: «Warum war es nicht möglich, das Ende der Credit Suisse abzuwenden? War der Bundesrat alert genug, oder hat er geschlafen? Und hat die Regierung seriös Alternativen geprüft, bevor sie die UBS drängte, ihre Erzfeindin zu übernehmen? Das sind wichtige Fragen von historischer Bedeutung.»

Aber diese historisch wichtigen Fragen kann zumindest Stäuble nicht beantworten. Warum? Darum: «Aber was hinter verschlossenen Türen konzipiert und besprochen wurde, liegt heute grossteils im Dunkeln.»

Das ist wirklich unverschämt vom Bundesrat. Normalerweise wird hinter verschlossenen Türen nur besprochen, was man anschliessend mit eingeschaltetem Megaphon vor der versammelten Presse verliest. Oder zumindest Stäuble aushändigt, weil der so treuherzig schauen kann.

Aber logisch stringent argumentieren kann er nicht. Nachdem er sich genügend darüber aufgeregt hat, dass verschlossene Türen verschlossen sind und was dahinter besprochen wird, geheim bleibt, räumt er ein: «Das Anliegen ist im Grundsatz nicht unberechtigt. Der Bundesrat muss vertraulich beraten und entscheiden können. Und die Credit-Suisse-Dossiers beim Bund sind voller hochsensibler Geschäftsgeheimnisse.»

Aber Stäuble scheint sich den Spruch der deutschen Aussenministerin mit der 360-Grad-Kehre zu eigen gemacht zu haben, denn am Schluss dreht er sich nochmal rum: «im Zuge des CS-Zusammenbruchs haben wir gelernt: Vertrauen ist alles. Der Bund sollte darum seine Geheimhaltetaktik überdenken.»

Wenn ZACKBUM den irrlichternden Stäuble richtig versteht: Historisch wichtige Fragen wollen beantwortet werden. Deshalb muss Licht hinter verschlossene Türen fallen. Dort wurde allerdings Vertrauliches besprochen, Geschäftsgeheimnisse auf den Tisch gelegt. Aber dennoch sollte das überdacht werden. Also sollte der Bund Vertrauliches veröffentlichen, inklusive Geschäftsgeheimnisse?

Das würde dann allerdings keine historisch wichtige Frage klären, sondern eine banale Antwort provozieren: dann wäre der Bund vollbescheuert. Sowohl historisch wie aktuell.

Tamedia: Berner Modell für Zürich

Tamedia will auch im Kanton Zürich Redaktionen zusammenlegen. Am 17. November werden die Betroffenen informiert.

Droht dem Landboten, den Zürichsee-Zeitungen und dem Zürcher Unterländer ein ähnliches Schicksal wie der Berner Zeitung und dem Bund? Erstmals konkret wurde vor kurzem die WoZ: «Die Redaktionen von Bund und Berner-Zeitung – die momentan in Kurzarbeit und im Homeoffice sind – sollen ab April 2021 aus Spargründen vollständig zusammengelegt werden. Zuvor will Tamedia dem Vernehmen nach eine ähnliche Übung mit ihren Zeitungen im Kanton Zürich durchziehen. Siebzig Millionen Franken sollen eingespart werden, davon ein siebenstelliger Betrag in Bern».

Zackbum.ch weiss: Am Dienstag, 17. November, werden die Tamedia-Redaktionen informiert. In einem ersten Schritt geht es um die Zusammenlegung der Kantonsredaktionen des Tages-Anzeigers und der Zürichsee-Zeitungen. Darüber hinaus sollen auch vermehrt Artikel ausgetauscht werden zwischen den Zeitungstiteln.

Was plant Tamedia konkret? Mediensprecherin Nicole Bänninger beantwortet den eingereichten Fragenkatalog nur zusammenfassend. «Um unser Geschäft nachhaltig betreiben und unserer Leserschaft trotz sinkender Einnahmen und des absehbaren weiteren Rückgangs der Printauflagen weiterhin einen unabhängigen, in den Regionen verankerten Qualitätsjournalismus bieten zu können, müssen wir überall Synergiepotentiale eruieren und unsere Kosten reduzieren». Gleichzeitig verlange der Aufbau einer zahlungsbereiten digitalen Leserschaft, «dass wir uns damit auseinandersetzen, welche Bedürfnisse digitale Leserinnen und Leser haben, und unsere Inhalte entsprechend darauf ausrichten – auch in der lokalen und regionalen Berichterstattung».

Achtung: Jetzt wird’s ein bisschen konkreter:

«Dies bedingt eine noch engere redaktionsübergreifende Zusammenarbeit. Wie diese konkret ausgestaltet werden soll, werden wir mit den Redaktionen zusammen über die nächsten Monate prüfen und erarbeiten.»

Und wie sieht’s mit den einzelnen Zeitungstiteln Landbote, Zürichsee-Zeitungen und Zürcher Unterländer aus? Die Antwort lässt vieles offen. Titelstreichungen scheinen durchaus möglich.

«Es ist unsere Ambition, all unsere Zeitungstitel zu erhalten und sie auch weiterhin unterschiedlich zu positionieren.»

Nachfrage von ZACKBUM.ch: «Bleiben die Deckblätter als einzige Referenz an die publizistische Herkunft?» Auch hier antwortet Bänninger eher allgemein: «Mit BZ und Bund in Bern und dem Tages-Anzeiger und den Zürcher Regionalzeitungen in Zürich haben wir in beiden Regionen starke Zeitungen mit eigenen Profilen, die auch ein unterschiedliches Publikum ansprechen. Wie die gesamte Medienbranche stehen wir jedoch vor grossen Herausforderungen: Der Werbeumsatz im Print erodiert kontinuierlich, genauso wie die Umsätze aus den Print-Abos.» Das Deckblattmodell ist und bleibt also eine Option.

Und noch eine Frage: «Gibt es schon Zahlen zur geplanten Anzahl Kündigungen und die geplanten einzusparenden Ausgaben in der Region Zürich?» «Über personellen Veränderungen lässt sich noch keine Aussage machen. Wir versuchen aber stets, nötige Massnahmen so weit wie möglich über Fluktuation, interne Verschiebungen oder andere Anschlusslösungen zu vollziehen», so Bänninger, die zusätzlich zu ihrer Funktion als Kommunikationsverantwortliche Tamedia stellvertretende Leiterin Kommunikation der TX Group ist.

Somedia operiert heute schon so

Ein ähnliches Modell wie das geplante Deckblattmodell in Bern pflegt heute schon die Somedia. Sie gibt in Graubünden die Südostschweiz und das Bündner Tagblatt heraus. Die beiden Zeitungen unterscheiden sich durch die Seiten zwei und drei mit je individuellem Inhalt, sowie verschieden gestalteteten Titelseiten. Wie beurteit die Somedia die Pläne der Tamedia? «Von den Plänen der TX Group habe ich nur aus den Medien erfahren» antwortet Silvio Lebrument, Geschäftsführer Medien der Südostschweiz. Der Sohn von Verleger Hanspeter Lebrument schreibt weiter: «Wenn ich mich auf den Bericht von persoenlich.com stütze, ist vieles noch ungesichert bzw. nicht bestätigt. Daher ist ein Vergleich schwierig». Er stehe aber gerne zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung.

Übrigens unterstützte Christoph Blocher ab 1987 das damals serbelnde Bündner Tagblatt finanziell. 1996 gingen dann Herstellung und Vertrieb des Bündner Tagblatts an die damalige Gasser Media (heute Somedia). «Unter Wahrung einer unabhängigen Redaktion», wie Hansmartin Schmid in einem lesenswerten Buch über «die Geschichte der Churer Presse» schreibt.

Wie es in Bern und Zürich weitergeht, wird man frühestens am Dienstag erfahren.