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Dröhnendes Schweigen

Ex-Bundesrichterin, grün, kritisch. Aber in die falsche Richtung.

Zunächst wollte Philipp Gut sein Mütchen an ihr kühlen. An der Kanti Baden habe «Klimapropaganda» stattgefunden, unter Teilnahme lauter Befürworter der Verurteilung der Schweiz im Klimaprozess in Strassburg.

Aber die «Weltwoche» pflegt noch Rede und Gegenrede. Also durfte die ehemalige Bundesrichterin Brigitte Piffner ebenfalls in der WeWo richtigstellen: «Ich vertrete die Auffassung, dass der EGMR zunehmend ins Gebiet der Politik hineinfunkt; das ist nicht seine Aufgabe.» Das habe sie auch in Baden unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.

Reaktion ihrer politischen Bundesgenossen: fassungsloses Schweigen. Da sagte sich Rico Bandle von der «SonntagsZeitung» als Einziger: das will ich genauer wissen – und interviewte Pfiffner ausführlich. Schöner Titel: «Grüne Alt-Bundesrichterin kritisiert Urteile gegen die Schweiz scharf».

In der Tat:

«Ich habe zwei der letzten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die die Schweiz betreffen, sehr intensiv studiert: jenes zu den Klimaseniorinnen und jenes zum Racial Profiling (Diskriminierung eines Dunkelhäutigen bei einer Polizeikontrolle, Anm. der Red.). Beide sind aus meiner Sicht juristisch nicht haltbar.»

Und noch schlimmer: «Ich bin zwar eine Grüne, in diesem Punkt muss ich Albert Rösti aber recht geben. Das Gericht überschreitet klar seine Kompetenzen, wenn es Gesetzgebung und gar Volksabstimmungen eines Landes übersteuert.»

Auch das Urteil zum Thema Racial Profiling, in dem die Schweiz unterlag, wird von Pfiffner hart kritisiert. Wohlgemerkt auf einer rein juristischen Ebene; politischen Wertungen enthält sie sich, ihr geht es als Juristin in erster Linie darum, dass sich hier ein Gericht unglaubwürdig macht und somit seine normsetzende Kraft verliert.

Bandle fragt auch das Urteil gegen den AfD-Brandstifter Höcke ab, der wegen der in Deutschland verbotenen Verwendung nationalsozialistischer Zeichen oder Sprüche verurteilt wurde. Auch hierzu hat Pfiffner eine klare Meinung, mit der sie nicht hinter dem Berg hält:

«Ich kann und möchte nicht über die Gefährlichkeit der AfD urteilen. Was ich aber sagen kann: Wenn ein Gericht gegen eine Partei mit 20 bis 30 Prozent Wähleranteil vorgeht, so hat das Land ein grosses staatspolitisches Problem. Ich würde für grösstmögliche Zurückhaltung plädieren. Gerichte sind nicht da, um in die Politik einzugreifen.»

Nun könnte da ein anderer ausgewiesener Fachmann vielleicht anderer Ansicht sein. Nun müsste eigentlich die Grüne Partei und alle, die das Strassburger Urteil lauthals begrüsst und abgefeiert haben, zu dieser Ansicht aus berufenem Mund etwas sagen.

Während Pfiffners Auftritt in der WeWo noch indigniert totgeschwiegen wurde (falsche Plattform), konnte das Interview in der SoZ nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Wie immer, wenn die SDA einen Inhalt aufnimmt, gab es Echo in den übrigen Medien. Dort wurde schlichtweg die SDA-Zusammenfassung referiert, Berichterstatterpflicht.

Und sonst? Schweigen. Tiefes Schweigen. Indigniertes Schweigen. Debatte, Streitkultur, Gegenworte? Ist schon lustig: wozu das angebliche Sprachrohr der Putin-Versteher, das rechtspopulistische Monolautsprecher-Organ von Blochers Gnaden fähig ist, nämlich Widersprüche zu (fast) allem zuzulassen, dazu ist die versammelte grünlinke Intelligenz nicht in der Lage.

Kommt halt davon, wenn man in seiner eigenen Gesinnungsblase unter Luftabschluss verfault. Da wird jeder Hauch Frischluft ignoriert, wenn er aus der falschen Ecke kommt. Kommt er aus der eigenen, wird er auch ignoriert. Stürmt’s, dann ist doch höchstens gut für die Windräder. Aber Debatte? Kä Luscht.

So sollte es sein

Leider ist die «Weltwoche» die einzige Podiums-Zeitschrift.

Philipp Gut nahm mal wieder den Morgenstern hervor: «Klimapropaganda an Kantonsschule Baden: Wer stoppt die ideologische Verschleuderung unserer Steuergelder

Das Urteil zugunsten der «Klimaseniorinnen» sei auch im Aargau abgefeiert worden: «Dazu führt die Kantonsschule Baden eine Veranstaltung durch, an der ausschliesslich Vertreter und Befürworter einer Partei, der Gegenpartei zur Schweiz im Klimaprozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, zu Wort kommen: eine Vertreterin der Klimaseniorinnen, die von Greenpeace montiert wurden, eine grüne Richterin und eine Universitätsjuristin, die sich bereits im Vorfeld des Strassburger Prozesses gegen die Schweiz positioniert hatte.» Soweit Gut, der schon mit seiner Autorenmarke sehr patriotisch daherkommt:

Zwischenschritt: als der Wanner-Clan und der Coninx-Clan die letzten unabhängigen Schweizer Tageszeitungen zusammenkauften, sodass nun von Basel über Bern bis nach Zürich, über Aarau bis nach Luzern und St. Gallen aus zwei Zentralredaktionen die Einheitssauce verteilt wird, gab es grosse Schwüre und Ankündigungen: niemals werde darunter die Meinungsvielfalt leiden, das seien dann «Forumszeitungen» im Fall, natürlich kämen auch divergierende Meinungen zu Wort, man sei sich da seiner staatsbürgerlichen Pflicht bewusst.

Leere Versprechen, so in der Tradition der Ankündigung von Pietro Supino, dass man niemals nicht die Redaktionen von «Berner Zeitung» und «Bund» zusammenlegen werde.

Denn statt diesem Pluralismus gibt es auch Meinungseinheitsbrei. Wie sagte ein aufrechter Redaktor aus dem Hause Tamedia zum ZACKBUM-Redaktor René Zeyer mal so schön, als der einen Artikel einreichte: wunderbar geschrieben. Aber das kann ich nicht mal an der Redaktionskonferenz vorschlagen, keine Chance.

Ansonsten werden auch an den Haaren herbeigezogene Vorwände benützt, um die Leser in ihrer vermuteten Gesinnungsblase nicht aufzuschrecken. Nach der Devise: lieber stattdessen Leser zu Tode langweilen und mit mediokrem Geholper vergraulen.

(Fast) alle einig sind sich hingegen, dass die «Weltwoche» ein ganz übles rechtspopulistisches Blatt von Putin-Verstehern von Gnaden Blochers sei, wo ein  allmächtiger Besitzer, Verleger, Herausgeber und Chefredaktor mit harter Hand eine Meinungsdiktatur durchsetze.

Es ist zwar richtig, dass hier etwas Checks and Balances fehlen. Aber der gleiche ZACKBUM-Redaktor kann bezeugen, dass Roger Köppel der einzige Chefredaktor im deutschen Sprachraum ist, der sich im eigenen Blatt massiv kritisieren lässt.

Weiter im Text. Nach diesem Keulenschlag von Gut darf eine Teilnehmerin an dieser «ideologischen Verschleuderung unserer Steuergelder» zurückkeulen:

Die ehemalige Bundesrichterin Brigitte Pfiffner stellt richtig: «Schon 2011 habe ich in der Fachzeitschrift Iusletter ausführlich und kritisch von «ausufernder Rechtsprechung» des EGMR gesprochen. Auch der Titel meines Referats an der Kantonsschule Baden trug diesen Titel – ohne Fragezeichen. Ich vertrete die Auffassung, dass der EGMR zunehmend ins Gebiet der Politik hineinfunkt; das ist nicht seine Aufgabe.»

Das exemplifiziert sie sehr kritisch an mehreren Urteilen von Strassburg, um zum Schluss zu gelangen:

«Aus verschiedenen – hier aus Platzgründen nicht auszuführenden Überlegungen – bin ich der Meinung, dass das neueste Urteil dem Gericht schadet – und dem Klimaschutz nicht nützt. Dem Ministerrat, dem die Aufgabe zukommt, den Vollzug der EGMR-Urteile zu überwachen, wird die Schweiz erläutern können, was sie zur Verbesserung des Klimas bereits schon vor dem Urteil auf die Wege gebracht hatte. Und damit hat sich’s.
So bleibt vom Klimaseniorinnen-Urteil des EGMR Schall und Rauch zurück. Und vom einseitigen Artikel zur Veranstaltung an der Kantonsschule Baden von Philipp Gut nur ein Schluss: Der Schuss ging daneben.»

Der WeWo-Kommentator ist teilweise von so viel Meinungsfreiheit überfordert. Aber das ist ein herausragendes Beispiel, wie Forumsmedien funktionieren sollten. Rede und Widerrede, so sollte es sein. Rechthaberei im luftleeren und widerspruchsfreien Raum bringt meistens einen Erkenntnisgewinn von null. Ohne Widerpart wird auch der mediokre Gesinnungsjournalist zum King im Ring, weil niemand das Mittelmass von Gedanken und Formulierungen denunzieren darf.

CH Media ist auf diesem unheilvollen Weg unterwegs, Tamedia hat bereits das Zielband gerissen. Und auch die NZZ schwächelt vor allem beim Thema Ukraine bedenklich. Den «Blick» kann man als Meinungsträger nicht mehr ernst nehmen. Und sonst gibt es nur Randgruppenprogramme. Bleibt noch die WeWo.

Dass der ZACKBUM-Redaktor dort gelegentlich publiziert, macht diese Analyse in keiner Form obsolet.

Was kostet der Mensch?

Ein Menschenleben ist nicht in Geld aufzuwiegen. Leider Quatsch.

Absolute Wahrheiten sollte man Gläubigen überlassen. Denn wo Zweckrationalität, Logik und Erkenntnis herrschen, gibt es sie nicht.

Absolutes ist sowieso immer bedenklich. «Alles für», «vorwärts im Sinne von», «niemals, immer, auf ewige Zeiten», wer solche Sprüche klopft, ist potenziell gefährlich.

Das gilt besonders heute, in den garstigen Zeiten einer bislang erfolglosen Bekämpfung einer Pandemie. Wer schüchtern nach den Kosten, Folgekosten und Schäden durch drakonische Massnahmen fragt, wird schnell zurecht gestutzt: wie könne man wagen, den Wert eines Menschenlebens in Franken ausdrücken zu wollen.

Menschenverachtend, zynisch, neoliberal, oder wie Dummschwätzer Lukas Bärfuss formuliert: «In einem Teil des rechtsnationalen Spektrums herrscht die Vorstellung, dass Corona den helvetischen Organismus durchputzt.»

Vielen Corona-Kreischen, die sich mit Forderungen nach Lockdowns, nach der wiederholten Paralysierung der Wirtschaft und Gesellschaft überschlagen, sind die Folgeschäden und -kosten schnurzegal. Das muss uns doch ein Menschenleben wert sein, ist ihr Totschlagargument.

Hat nichts mit einem Menschenleben zu tun …

Auch Banker werden schnell emotional

Auch Zahlenmenschen, die normalerweise nicht zu Gefühlsduseleien neigen, rasten schnell aus, wenn es um die Berechnung des Werts eines Menschenlebens geht. Das konnte ZACKBUM gerade austesten, mit der Frage nach den Kosten der Corona-Bekämpfung, drüben auf «Inside Paradeplatz».

Da überschlägt sich jeweils der Kommentator. Natürlich ist die grosse Mehrheit voller Lob, wie es sich gehört. Aber nehmen wir einen anonymen Kritiker, weil der so schön wäffelt:

«Eine Krankenkasse kann nur prüfen ob eine Behandlung wirtschaftlich und Zweckmässig ist, das ist grossmehrheitlich auch alles im Tarif abgelegt, es gibt praktisch keine Individualentscheide. Das KVG ist Deckungsidentisch.

Diese Diskussion steht uns eben allen noch bevor, entgegen Ihrer Behauptung kann die KK eben gerade nicht Entscheiden das dem 90 Jährigen kein neues Hüftgelenk mehr eingesetzt wird, er hat Anspruch darauf auch wenn er 3 Monate später stirbt.»

Zunächst ein schönes Beispiel dafür, dass Kommentarspalten nicht gerade zur Steigerung des Niveaus beitragen (ausser auf ZACKBUM, versteht sich). Dann sehen wir über eine etwas rumpelige Beherrschung der deutschen Sprache hinweg. Und konzentrieren uns auf den Inhalt.

Unbezahlbar oder mit zugemessenem Wert?

100’000 Franken, dann ist Schluss

Dem Absolutismus, dass ein Menschenleben unbezahlbar sei, stehen ganze Tabellen entgegen, die den Wert jedes Körperteils (bzw. dessen Verlust) genau beziffern. Schliesslich ist auch hier der Verursacher eines Schadens haftbar. Kostet der einen Finger, ein Bein, die Niere, das Augenlicht oder die geistige Gesundheit: alles berechenbar, alles in Franken und Rappen umrechenbar.

In einem häufig zitierten Bundesgerichtsurteil von 2012 kamen die obersten Richter zum Schluss, dass in einem spezifischen Fall eines 70-Jährigen eine Therapie für 400’000 Franken nicht von seiner Krankenkasse übernommen werden musste. Maximal 100’000 Franken lägen drin, entschied Lausanne.

Der Wert eines Menschenlebens, wird es schuldhaft beendet, bemisst sich schlicht und einfach nach dem dadurch entstehenden Verdienstausfall. Unter Vermutung der abgekürzten Lebenserwartung, Qualifikation, Vorerkrankung, Alter usw.

Das ist nun kein Einzelfall oder Ausdruck zynischer Richterlogik. Im Gegenteil, it’s the law in der Schweiz. Denn falls keine schwierigen Entscheide getroffen würden, zahlten wir wohl doppelt so hohe Krankenkassenprämien, was auch all den Gutmenschen, die jede Monetarisierung eines Menschenlebens entrüstet ablehnen, auch nicht recht wäre.

Chemisch gesehen sind wir knapp 24 Dollar wert …

In diesem Zusammenhang kann man nur immer wieder auf einen ausgezeichneten Artikel einer ehemaligen Bundesrichterin hinweisen, die als Mitglied der Grünen nicht im Verdacht stehen kann, neoliberaler Menschenverachtung anzuhängen.

Brigitte Pfiffner stellt klar:

«Mediziner, Krankenkassen, Gerichte müssen genau diese Fragen – sprich: Kosten-Nutzen-Erwägungen im Zusammenhang mit Leben und Tod – praktisch täglich beantworten

Dann führt sie Bundesgerichtsurteile an, in denen die Kostenübernahme verweigert – oder befohlen wurde. Denn: «Gesetz und Rechtsprechung stellen bei medizinischen Behandlungen stets Kosten-Nutzen-Überlegungen an. Das Krankenversicherungsgesetz schreibt nämlich vor, dass drei Kriterien – Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit – gleichberechtigt zu prüfen seien. Eine Kostenobergrenze sieht das Gesetz nicht vor.»

Wirtschaftlichkeit, das gilt auch bei allen anderen staatlichen Massnahmen. So ist das Kriterium für die Errichtung einer Lawinenverbauung, in welchem Verhältnis die Kosten mit der Anzahl der potenziell geschützten Menschenleben stehen, also mit deren kumuliertem Wert.

Seherische Fähigkeiten der Autorin

Man muss erwähnen, dass dieser Artikel Anfang Mai 2020 erschien. Als es sich abzuzeichnen begann, dass die Bekämpfung der Pandemie nicht nur mit der Benützung von Schutzmasken durchgeführt wird, sondern dass es auch drakonische Beschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens geben wird.

«Wie hoch darf der Preis für die Stilllegung der Wirtschaft sein, um die aktuelle Pandemie zu bekämpfen?»

Geradezu seherisch mutet die Schlussbemerkung der alt Bunderichterin an:

«Zu welchem Preis also erkaufen wir uns bei der Corona-Krise eine nicht bezifferbare Lebensverlängerung?

Wenn es so ist, dass viele Todesfälle wegen oder mitbedingt durch Vorerkrankungen eintraten, relativiert sich die Gefährlichkeit von Covid-19. Wenn es so ist, dass die allermeisten der infizierten Personen eher leichte Krankheitsverläufe aufweisen, relativiert sich die Gefährlichkeit auch aus diesem Grund.

Mit anderen Worten: Bei einer zögerlichen Aufhebung des verordneten wirtschaftlichen Stillstandes – der anfänglich seine Berechtigung hatte – bestünde je länger, desto stärker ein Missverhältnis zwischen Nutzen und Kosten der Schutzmassnahmen.»

Es gibt Artikel, die gültig bleiben – und denen auch fast anderthalb Jahre später nichts hinzuzufügen ist. Man muss nur jede Gelegenheit beim Schopf packen, sie wieder in Erinnerung zu rufen

Oder ist das Leben etwas raunend Mystisches?