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Sie Bimbo, Sie!

Sind Sie jetzt beleidigt? Dann müssen Sie Bundesrichter sein.

Das absurde Theater hat ein Ende gefunden, Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: auch das Bundesgericht lehnt in letzter Instanz den Eintrag der Wortmarke «Bimbo QSR» ab.

Das wollte einer der grössten Backwarenhersteller der Welt beim Institut für Geistiges Eigentum registrieren lassen, weil er plante, in der Schweiz eine Kette von Schnellrestaurants aufzubauen.

Dazu muss man wissen, dass die mexikanische Firma Bimbo Group rund 140’000 Mitarbeiter überall auf der Welt beschäftigt und auf ganzen Lastwagenflotten, Fabrikhallen und auch Produkten seit vielen Jahrzehnten der Name «Bimbo» prangt. Weil die Firma halt so heisst.

ZACKBUM musste schon mehrfach über diesen Irrwitz berichten. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der Eintrag zu Recht verweigert wurde, weil das Wort sittenwidrig, diskriminierend und rassistisch sei. Oder im Wortlaut der Sprachpäpste zu Lausanne, der Begriff sei «ein stark diskriminierendes Schimpfwort für Personen mit dunkler Hautfarbe».

So weit, so schwachsinnig. Dabei stützt sich das oberste Gericht nicht zuletzt auf die Behauptung des Duden, das Wort sei ein «stark diskriminierendes Schimpfwort». Offenbar unterliegen auch die Richter dem Irrtum, dass der Duden die höchste Sprachinstanz bei Deutsch sei. Das ist natürlich Quatsch, das ist der «Rat für deutsche Rechtschreibung». In dessen Wörterverzeichnis existiert der Begriff «Bimbo» nicht.

Der ist nicht nur eine abwertende Bezeichnung, er ist auch ein Begriff für Kleinkind oder, auf Englisch, für eine intelligenzmässig unterbemittelte Frau. Also liegt seine allenfalls diskriminierende Wirkung im Auge oder Ohr des Betrachters und Hörers.

Dass der Duden, der sich immer mehr von ordentlichem Deutsch entfernt und offen für Wokes und Sprachvergewaltigungen wie «Menschin» wird, bei Bimbo nur die herabsetzende Bezeichnung für Dunkelhäutige sieht, passt ins Bild, ist aber schlichtweg sprachlich nicht ganz korrekt.

Völlig absurd wird es, wenn ein Weltkonzern, der seit 1945 unter diesem Namen existiert, Markenschutz in der Schweiz beantragt und diesen verweigert bekommt. Vielleicht sollte das Bundesgericht auch mal darüber nachdenken, ob die Verwendung eines weissen (!) Teddybären (männlich, blaue Augen!) im Logo von Bimbo nicht auch diskriminierend sein könnte.

Alle Gutmenschen, die froh über dieses Urteil sind, sollten aber zukünftig davon absehen, in Brötchen von McDonald’s oder anderen Schnellimbissketten zu beissen. Überhaupt ist der Verzehr solcher Backwaren höchst gefährlich. Denn wer liefert hier die Sättigungsbeilage zum Hamburger oder anderem Naschwerk?

Genau, Bimbo tut das. Deshalb wird ZACKBUM zukünftig all diese Sprachreiniger als Bimbos bezeichnen. Wir tun das aber in nicht-diskriminierender Absicht und unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit.

 

Bimbo? Bimbo! Part II

Das Bundesverwaltungsgericht mag das Wort «Bimbo» nicht.

Die «Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus» lässt wenig Gelegenheiten aus, sich lächerlich zu machen. So stänkerte sie gegen die Verwendung der Wortmarke «Bimbo» in der Schweiz: «Das spaltet die Gesellschaft.»

Ob die Registrierung der Marke eines der grössten Brötchenherstellers der Welt, die seit 1945 existiert, zur weiteren Spaltung der Gesellschaft beiträgt?

Bimbo wurde in Mexiko gegründet, die Riesenfirma beschäftigt rund 140’000 Mitarbeiter und macht einen Jahresumsatz von rund 10 Milliarden Franken.

Dafür hat Bimbo 105 Fabrikationsstätten in 18 Ländern, wo Brot, Brötchen, Kekse, Pasteten und so weiter hergestellt werden. Wer schon mal in einen McDonald’s gebissen hat, dürfte dabei höchstwahrscheinlich ein Bimbo-Brötchen im Mund gehabt haben. Pfui.

Nun will Bimbo auch in die Schweiz kommen und wollte die Wortmarke Bimbo QSR (Quick Service Restaurant) registrieren lassen.

Wollte. Denn der Eintrag wurde verweigert, nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in St. Gallen bestätigt, dass die Marke nicht registriert werden könne. Dabei sollte es sich mal lieber um die Frage kümmern, ob der lokale Dialekt nicht verboten werden sollte.

Das Gericht turnte in Sprachexegese herum; der Begriff habe eine rassistische Konnotation, er sei «zutiefst abwertend und rassistisch» für dunkelhäutige Menschen.

SRF vermeldet: «Das Gericht hält fest, dass mehrere deutsche Wörterbücher das Wort «Bimbo» als «stark diskriminierende Beschimpfung von Menschen mit dunkler Hautfarbe» definieren. Eine Untersuchung im Auftrag der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus habe gezeigt, dass nach einer Verwendung des Begriffs als Beleidigung Strafverfahren eingeleitet wurden.»

Wie die allerdings ausgingen, dazu sagt das BVGer nichts. Wohlweislich. Nochmal für Richter zum Mitschreiben. Das Wort «Bimbo» ist eine Verkürzung des italienischen bambino, Kind, Baby. Auf Englisch kann es auch Tussi oder Blödmann bedeuten, auf Französisch ebenfalls.

Spanisch hat zudem den Vorteil, dass es bei der Bezeichnung von Schwarzen keine Sprachturnereien braucht. Das ist einfach ein «negro», das gleiche Wort wird auch für die Farbe verwendet. Aber die haben ja auch kein drittes oder viertes Geschlecht; man versuche einmal einem Spanier, Engländer, Franzosen oder Türken zu erklären, was Genderwahnsinnige auf Deutsch alles anstellen.

Natürlich gibt es noch den Ethnophaulismus Bimbo. Also die abwertende Bezeichnung für eine ethnische Gruppe, hier für Menschen mit dunkler Hautfarbe. Aber das ist wahrscheinlich für die Richter ein zu schwieriges Fremdwort. Also sind sie der Ansicht, dass eine Wortmarke einer alteingesessenen Weltfirma überall verwendet werden kann – nur nicht in der Schweiz. Das muss besonders Marco Bimbo hart treffen, der ist mit seinem Namen auch im HR eingetragen. Und die Emil Mohr AG muss eigentlich genauso gesäubert werden wie die «Apotheke zum Mohrenkönig».

Aber offensichtlich ist der Wokeismus sogar in St. Gallen angekommen. Und selbst höchstamtliche Richter sind nicht in der Lage, zwischen einem Wortkern und seiner internationalen Verwendung zu unterscheiden. Bimbo kann man als Wortmarke, als Kosewort, als farb- und geschlechtsneutraler Begriff – oder als Schimpfwort verwenden. Aber das ist die Verwendung, nicht der Wortkern. Kapiert eigentlich jeder, der Semantik buchstabieren kann. Ausser den Genderisten und neuerdings Richtern.

Wer sagt «was für ein wunderschöner Neger mit ebenholzfarbener Haut», verwendet das Wort garantiert nicht im diskriminierenden oder abwertenden Sinne. Noch schlimmer ist es beim Mohr, aber man versuche mal, mit fanatischen Sprachvergewaltigern zu diskutieren.

Aber immerhin, es gibt auch gute Nachrichten. Angeführt von Daniel Jositsch sagt die Rechtskommission des Ständerats mit breiter Mehrheit, dass die Schweiz das absurde Klima-Urteil aus Strassburg einfach ignorieren soll. Und die Stimmen mehren sich, die die Beantragung von Haftbefehlen gegen mehrere mögliche Kriegsverbrecher im Nahen Osten für völlig richtig halten.

Auch hier ist es verblüffend, wie viele Menschen immer wieder unsicher werden, wenn es um Absolutheiten geht. Denn entweder sind Kriegsverbrechen Kriegsverbrechen, entweder bindet das Völkerrecht alle – oder es sind Ausnahmen gestattet. Wenn das vermeintlich Gute gegen das unbezweifelbare Böse antritt, dann heilige der Zweck die Mittel. Diese Dummheit zieht sich durch die ganze Geschichte, seit es allgemeine Menschenrechte und Völkerrecht gibt.

Foltern ist verboten, ausser bei Terroristen. Unmenschliche Haftbedingungen sind verboten, ausser bei Julian Assange. Aussergesetzliche Tötungen in Friedenszeiten sind verboten, ausser auf der Kill List des US-Präsidenten. Hamas begeht ein Kriegsverbrechen nach dem anderen, die israelische Armee kein einziges. Usw.

Immer wieder muss man diesen Flachdenkern einhämmern:

Das Unrecht, das einem Einzelnen widerfährt, ist eine Bedrohung für alle.

Wenn einer Kriegsverbrechen begehen darf und nicht als Kriegsverbrecher angeklagt wird, woher nehmen wir dann das Recht, andere dessen anzuklagen? Weil sie islamistische Wahnsinnige sind und nicht die Regierung eines demokratischen Staates? Können also demokratische Staaten keine Kriegsverbrechen begehen? Haben die USA im Vietnamkrieg, im Irak und an vielen anderen Orten der Welt keine Kriegsverbrechen begangen? Ist es in Ordnung, dass sich der Kriegsverbrecher Henry Kissinger jedem Versuch, ihn für seine Taten zur Verantwortung zu ziehen, entzog?

Aber auch hier gilt: diskutier mal mit fanatisch Verblendeten.

Bimbo? Bimbo!

Was für ein Bimborium. Pardon, Brimborium.

Mit Kunstnamen in verschiedenen Sprachen ist es so eine Sache. Das weiss auch DJ Bobo. Denn bobo heisst auf Spanisch blöd, Idiot. Nun mag das angesichts seiner Musik einigen durchaus passend vorkommen. Aber item.

Der Tagi berichtet nun über ein viel ernsteres Problem. Hand aufs Herz, wissen Sie, wo der Ausdruck Bimbo herkommt? Nein? Das ist die Kurzform des italienischen «bambino», kleines Kind, Also eigentlich noch nichts Schlimmes.

Auf Englisch bedeutet bimbo eine attraktive, aber dumme Frau. Also ungefähr Tussi oder dummes Blondchen. Zuvor wurde er auch auf «unmännliche» Männer angewendet.

Und dann gibt es noch den Ethnophaulismus Bimbo. Also die abwertende Bezeichnung für eine ethnische Gruppe, hier für Menschen mit dunkler Hautfarbe.

Ach, schliesslich noch der Grupo Bimbo, einer der grössten Lebensmittelproduzenten weltweit mit Sitz in Mexiko. Den gibt es schon seit 1945, er beschäftigt rund 140’000 Mitarbeiter und macht einen Jahresumsatz von rund 10 Milliarden Franken.

Dafür hat Bimbo 105 Fabrikationsstätten in 18 Ländern, wo Brot, Brötchen, Kekse, Pasteten und so weiter hergestellt werden. Wer schon mal in einen McDonald’s gebissen hat, dürfte dabei höchstwahrscheinlich ein Bimbo-Brötchen im Mund gehabt haben.

Nun will Bimbo auch in die Schweiz kommen und hat die Wortmarke Bimbo QSR (Quick Service Restaurant) registrieren lassen. Wollte sie registrieren. Denn das Schweizer Institut für Geistiges Eigentum (IGE), gute Sitten und fromme Lebensart hat den Eintrag verweigert. Der Name verstosse gegen die guten Sitten. In einem solchen Fall dürfen die das, aber ist das so ein Fall? Das muss nun das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entscheiden, denn Grupo Bimbo will das natürlich nicht akzeptieren.

Sie könnten Bimbo auch ohne Markenschutz in der Schweiz verwenden, aber dann könnte jeder, der darauf lustig ist, sich auch Bimbo nennen.

Dass riesige Lagerstätten, Lastwagenflotten und x Produkte mit dem herzigen Bärchen mit dem B auf der Kochmütze und dem Namen Bimbo überall auf der Welt für das Krümelmonster Grupo Bimbo Werbung machen, ohne dass sich bislang jemand daran gestört hat, lässt die woken Sesselfurzer vom IGE kalt. Abwertende Bezeichnung, rasssitisch. Dass schon andere Bimbos eingetragen sind, zum Beispiel der Spielplatzhersteller Bimbo, was soll’s.

Natürlich muss sich hier auch die «Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus» lächerlich machen und lässt im Tagi verlauten:

«Sprache wirkt sowohl auf unsere Wahrnehmung wie auch unser Verhalten», sagt deren Geschäftsleiter Philip Bessermann. Diskriminierende Markennamen könnten deshalb Vorurteile verstärken, Diskriminierung fördern und Bevölkerungsgruppen ausgrenzen. «Das spaltet die Gesellschaft.»»

Ob die Registrierung der Marke eines der grössten Brötchenhersteller der Welt, die seit 1945 existiert, zur weiteren Spaltung der Gesellschaft beiträgt, das wollte Bessermann nicht beantworten. Auch nicht, ob es der empfindsame Gutmensch noch verantworten kann, bei McDonald’s zu speisen, wenn er dabei einen Bimbo verzehrt.

Es ist verblüffend, dass wokes Gedankengut bereits in Amtsstuben Einzug gehalten hat. Und was wohl das im HR eingetragene Laboratorium Odontotecnico Marco Bimbo dazu sagt? Da trägt der Inhaber also einen Namen, der abwertend, rassistisch und überhaupt pfui ist. Denn müsste er dringend ändern, ginge es nach den IGE.

Und wenn wir schon dabei sind: «Apotheke zum Mohrenkönig»? Oder Edina Mohr, Schönheitsberaterin (ausgerechnet)? Emil Mohr AG? Es wimmelt im Handelsregister geradezu vor abwertenden Bezeichnungen und Namen. Bessermann, übernehmen Sie! Wobei, ist das genau betrachtet  nicht auch ein diskriminierender Name? Der beinhaltet doch, dass sein Träger besser als andere Männer sei. Das spaltet die Gesellschaft aber auch ganz schön.