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Ein Elend, zwei Elende, 20Minuten

Nur ein kleines Beispiel, aber signifikant für den Elendsjournalismus.

Früher einmal gab es zwischen dem, was ein Fliessbandarbeiter in der Hölle des Newsrooms in die Tasten haut, und dem Text, der dann das Licht der Welt erblickte, noch ein paar Qualitätskontrollstellen.

Die sind allerdings weitherum aus Spargründen abgeschafft. Also beweist auch «20Minuten», dass das, was gratis ist, meist auch nichts wert ist.

Gleich zwei Cracks, Jan Janssen und Florian Osterwalder, haben einen Text verbrochen. Janssen ist frisch ab Uni und «nun froh, die ganzen Theorien aus dem Studium endlich in der Praxis zu erleben». Blödsinn zu schreiben wurde ihm aber hoffentlich nicht theoretisch beigebracht.

Osterwalder, früher mal im Sport tätig, ist immerhin «Co-stellvertretender Leiter Newsdesk». Was immer das sein mag. Ein leuchtendes Vorbild ist er jedenfalls nicht.

Denn gleich am Anfang machen sich die beiden schon mal unsterblich lächerlich:

«Das Bundesgericht hat Pierin Vincenz Ende Februar in erster Instanz zu knapp vier Jahren hinter Gittern verurteilt und somit das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts bestätigt.»

Das Bundesgericht soll die erste Instanz sein? Inhaltliche Urteile fällen? Da lachen selbst juristische Laienhühner bis zum Umfallen.

«Dagegen hat Vincenz ein Revisionsgesuch eingereicht, das er nun jedoch zurückgezogen hat, wie «SRF» berichtet.» Man kann zwar im Prinzip vor dem Bundesgericht gegen einen Entscheid dieser obersten Instanz Revision einlegen. Was auch eine umtriebige, aber ständig krachende Niederlagen einfahrende Anwältin schon getan hat.

Eigentlich ist das sinnloser Quatsch.

Was hat das Bundesgericht in Wirklichkeit getan? Es war weder die erste Instanz, noch hat es Vincenz zu vier Jahren Knast verurteilt. Es ist eine Idee komplizierter, aber eigentlich für jeden Deppen durchschaubar.

Das Zürcher Bezirksgericht hatte Vincenz als tatsächlich erste Instanz zu knapp vier Jahren verurteilt. Das Obergericht hatte dann aber dieses Urteil abgeschmettert und die Staatsanwaltschaft dazu verdonnert, mit einer neuen Anklageschrift nochmal anzutreten. Totalklatsche. Dagegen erhob der Staatsanwalt Beschwerde beim Bundesgericht, das ihm recht gab. Totalklatsche fürs Obergericht.

Das ist den Fall nun nicht los, wie es eigentlich hoffte, sondern muss befinden, ob das erstinstanzliche Urteil korrekt ist. Sollte seine Entscheidung Vincenz oder der Staatsanwaltschaft nicht gefallen, dann können sie ans Bundesgericht gelangen, als letzte und oberste Instanz.

Allerdings: seit vielen Jahren sind die Vermögenswerte von Pierin Vincenz und seiner Mitangeklagten arretiert, was ein wahrhaftiger Skandal ist. In dieser Justizposse, die schon absurd genug ist, wenn man nicht noch wie «20Minuten» Kraut und Rüben, Instanzen und Urteile durcheinanderwirbelt, bis dem Leser ganz blümerant wird.

Was für eine Klatsche

Das Obergericht hebt das Urteil gegen Vincenz & Co. auf.

Kaum ein Fall der jüngeren Rechtsgeschichte war von dermassen viel Vorverurteilung begleitet wie der Fall des gefallenen Starbankers Pierin Vincenz und seines Kompagnons.

Aus einem simplen Spesenbetrug wollte die Staatsanwaltschaft ungetreue Geschäftsführung zwirbeln. Denn sie hatte sich selbst unter Zugzwang gesetzt, indem sie den Banker und seinen Kompagnon für über 100 Tage in Untersuchungshaft genommen hatte. Wäre am Schluss ein mickriger Spesenbetrug übrig geblieben, wäre das grob rechtsmissbräuchlich gewesen.

Also wurden die Medien immer wieder mit saftigen Storys aus dem Bankerleben von Vincenz angefüttert. Ausflüge in den Rotlichtbezirk, eine unselige Vorliebe für Striptease-Schuppen wie die Haifisch-Bar, knappe Spesenbelege mit einer Zahl und einer Unterschrift drauf, alles aber durchgewinkt vom völlig unfähigen VR-Präsidenten von Raiffeisen, der bis heute an der HSG ausgerechnet über Corporate Governance doziert.

Wie diese Interna an die Öffentlichkeit und vor allem in die Hände des damaligen Tamedia-Oberchefredaktors Rutishauser gerieten – ein Geheimnis. Das sich aber einer logischen Deduktion nicht entzieht. Einblick hatte die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung – und Raiffeisen als Privatkläger. Dreimal darf man raten …

Nun aber die Granate aus dem Obergericht. Nach dem Schuldspruch mit happigen Gefängnisstrafen hatten alle Beteiligten inklusive Staatsanwaltschaft appelliert. Im Sommer hätte die Verhandlung vor dem Obergericht stattfinden sollen. Ist abgeblasen.

«Das Urteil vom 11. April 2022 sowie das Nachtragsurteil vom 22. August 2022 des Bezirksgerichts Zürich, 9. Abteilung, werden aufgehoben

So eine oberrichterliche Klatsche hat Seltenheitswert. Denn sie erfolgt nur, wenn «schwerwiegende, nicht heilbare Mängel des erstinstanzliche Verfahrens» festgestellt werden müssen. Das ist zunächst eine gewaltige Ohrfeige für den zwischenzeitlich triumphierenden Staatsanwalt Marc Théodore Jean-Richard-dit-Bressel, der seine lange und erfolglose Karriere endlich noch mit einem Blattschuss abrunden und beenden wollte. War nix. Seiner Anklageschrift wird vom Obergericht vorgeworfen, sie sei «teilweise ausschweifend», wiederhole sich, sprenge den gesetzlichen Rahmen mit ihrem Umfang von 364 Seiten.

Das gilt ähnlich auch für das Urteil, das sagenhafte 1200 Seiten lang war.

Normalerweise flickt das Obergericht solchen Bruch einfach, indem es in seinem Urteil und seiner Begründung all das zurechtrückt, was die untere Instanz in den Sand setzte. Hier ist es nun offensichtlich so, dass die drei Oberrichter nicht die geringste Lust verspürten, sich durch diese Papierberge hindurchzuwühlen. Stattdessen: alles wieder auf Start. Nochmal von vorne.

Das bedeutet: alleine Vincenz und Stocker bekommen mal eine Entschädigung von zusammen 100’000 Franken. Insgesamt schüttet das Gericht 400’000 Franken aus. Also der Steuerzahler blutet für den Schrott, den die untere Instanz zusammengeschraubt hat.

Das bedeutet: der Fall wird an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Dort kann der Pechvogel mit dem langen Namen nochmals eine Anklageschrift basteln – oder den Fall abgeben. Gelingt das, wird nochmal am Bezirksgericht Klage eingereicht.

Das bedeutet: bislang ausser Spesen nichts gewesen. Für alle Beteiligten (ausser dem Staatsanwalt und dem Bezirksgericht) gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Obwohl die noch nie so mit Füssen getreten wurde wie hier.

Das bedeutet vor allem: da die Chose wieder bei der Staatsanwaltschaft hängig ist, laufen die Verjährungen weiter. Also dürfte die neue Anklageschrift entschieden dünner werden, weil einige Anklagepunkte inzwischen aus den Traktanden gefallen sind.

Das bedeutet aber auch: die Vermögenswerte von Vincenz und seinem Kompagnon bleiben weiterhin «sichergestellt», das heisst, sie haben seit vielen Jahren und weiterhin keinen Zugriff darauf. Was so ein Nebenskandal in diesem Justizskandal ist.