Schlagwortarchiv für: Beweisumkehr

Denunziations-Maschinen

Soziale Medien werden zum Rache-Verstärker. Die Medien auch.

«Unter einer Denunziation versteht man das Erstatten einer (Straf-)Anzeige durch einen Denunzianten aus persönlichen, niedrigen Beweggründen, wie zum Beispiel das Erlangen eines persönlichen Vorteils. … Das Wort «denunzieren» hat noch eine weitere Wortbedeutung, nämlich „als negativ hinstellen, brandmarken, öffentlich verurteilen“.»

Die Definition des Begriffs aus Wikipedia ist einfach. Die Methode selbst ist abartig und widerwärtig. Dazu gibt es aus dem Jahre 1884 ein hübsches Gedicht, das das Wesen des Denunzianten auf den Punkt bringt:

«Verpestet ist ein ganzes Land,
Wo schleicht herum der Denunziant.
[…]
Der Menschheit Schandfleck wird genannt
Der niederträcht’ge Denunziant.»

Üblicherweise erfolgen Denunziationen anonym. Im Rahmen der «#metoo»-Bewegung hat sich aber ein neues Modell entwickelt. Der Denunziant steht mit seinem Namen hin, denunziert aber eine einzelne Person oder eine ganze Gruppe von nicht genannten Opfern. Herausragendes Beispiel ist dafür der «Protestbrief» von 78 erregten Tamedia-Mitarbeiterinnen, die über 60 angebliche Vorfälle als Beleg aufführten, dass im Konzern eine frauenfeindliche, diskriminierende, sexistische und demotivierende Stimmung herrsche.

Kleiner Schönheitsfehler: keine einzige dieser Denunziationen war verortbar. Es fehlten Umstände, Zusammenhänge, Zeitangaben. Daher konnte bis heute kein einziger Vorwurf verifiziert oder falsifiziert werden.

Eine Steigerung dazu stellt das dar, was gerade (und ausgerechnet) der linksradikalen deutschen Punkband «Feine Sahne Fischfilet» passiert. Sie muss sich damit auseinandersetzen, dass ein anonymer Blog anonyme und nicht einmal spezifizierte Vorwürfe angeblicher «sexualisierter Gewalt» mit angeblich 11 Opfern erhoben hat. Diese Denunziation tauchte im August 2022 im Internet auf und verfolgt die Band seither wie ein Gespenst.

Nicht nur für Patrizia Laeri sind solche Behauptungen sexueller Übergriffe ein wohlfeiles Transportmittel, um mal wieder in die Medien zu kommen. Solche Vorwürfe haben meistens drei Dinge gemein. Sie werden von einer Frau erhoben, sie liegen jenseits aller Verjährungsfristen in der Vergangenheit, sie wurden damals nicht aktenkundig gemacht, und sie richten sich zumindest öffentlich gegen unbekannt, gegen eine nicht genauer identifizierte Person. Damit wird jeglicher Klage oder Anzeige wegen Rufschädigung oder Ehrverletzung vorgebeugt.

Stellt sich in einer Untersuchung (die sich nach so vielen Jahren naturgemäss sehr schwierig gestaltet) heraus, dass sich der Vorwurf nicht erhärten lässt, zudem bei genauerer Betrachtung Widersprüche auftauchen, dann behauptet die Denunziantin, dass hier sicherlich schwerwiegende Fehler begangen wurden. Gerne deutet sie auch an, dass es sich um Männersolidarität handeln könnte.

Das Schweizer Farbfernsehen hatte es letzthin gleich mit zwei solcher Fälle zu tun. Einer betraf einen welschen TV-Starmoderator, der andere angeblich eine Führungskraft am Leutschenbach. Beide Denunziationen stellten sich als halt- und substanzlos heraus.

Die verschärfteste Version ist die öffentliche Hinrichtung mit Namensnennung in einem reichweitenstarken Titel. Das exerziert gerade eine gefeuerte Mitarbeiterin gegen ihren ehemaligen Chef und ihren Ex-Arbeitgeber durch. Beide hat sie öffentlich und mit Namensnennung denunziert, gegen den Arbeitgeber hat sie Klage eingereicht.

Besonders fatal ist hier noch, dass diese Denunziation im leserstarken «Spiegel» erschien, begleitet von einer fast zeitgleichen Veröffentlichung in der «Zeit» durch die offensichtlich mit der Denunziantin verbandelte Journalistin Salome Müller, die deren Behauptungen ungeprüft und im Indikativ übernahm. Zudem mit weiteren angeblichen anonymen «Zeugenaussagen» ausschmückte.

Hier zeigt eine genauere Überprüfung der konkret beschriebenen Vorwürfe, dass sie in ihrer grossen Mehrheit nicht haltbar sind, zum Teil aus der Lüge überführter Quelle stammen und von keinerlei namentlichen Zeugen bestätigt wurden.

Nicht einmal das mögliche und naheliegende Motiv der Urheberin – Rache, nachdem sie ihr Ziel nicht erreichte, den Posten des Angeschuldigten zu erobern und stattdessen gefeuert wurde – wurde vor Veröffentlichung zumindest überprüft.

Ob es sich um anonyme Anschuldigungen in den asozialen Medien oder um Behauptungen in den Mainstream-Medien handelt: immer entwickelt sich schnell ein ganzer Schwarm von Kolporteuren, die die Denunziation aufnehmen, ausschmücken, mit angeblichen (und natürlich auch anonymen) weiteren Zeugenaussagen unterfüttern.

In keinem dieser Fälle gelingt es jemals – unabhängig davon, ob die Vorwürfe erfunden und erlogen sind oder zumindest teilweise zutreffen –, den Geist wieder in die Flasche zu kriegen. Kann der Betroffene seine Anonymität wahren, hat er noch Schwein gehabt. In keinem einzigen Fall getraute sich ein so anonym Angerempelter, öffentlich hinzustehen und zu sagen: Ich soll der Täter gewesen sein, das ist aber erstunken und erlogen.

Obwohl oder gerade weil bei solchen Denunziationen die Beweisumkehr gilt. Nicht der Beschuldiger muss seine Behauptungen beweisen, der Beschuldigte muss seine Unschuld belegen können. Wie aber soll das ihm gelingen, da es sich meistens um Ereignisse handelt, die sich naturgemäss unter vier Augen, Ohren und zwei Körpern abspielten – sehr häufig vor vielen Jahren.

Nicht nur in der Schweiz gibt es erschreckende Beispiele für diese neue Denunziationskultur. Der deutsche Komiker Luke Mockridge wurde zu Unrecht der versuchten Vergewaltigung beschuldigt. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde (eben typisch Männersolidarität), begleiten seine Tourneen seither Proteste, auch in der Schweiz, er soll gecancelt werden, von der Bühne verschwinden. Die Juso Zürich entblödeten sich nicht, gegen seinen Auftritt im Hallenstadion eine Petition zu starten.

Der US-Schauspieler Kevin Spacey verlor seine ihm auf den Leib geschneiderte Hauptrolle in «House of Cards»; bislang kam es zu keiner Verurteilung gegen ihn. Der schmutzige Scheidungskrieg zwischen Amber Heard und Johnny Depp endete trotz massiver Anschuldigungen gegen ihn mit seinem Sieg. Beschädigt blieben beide zurück. Dem 85-jährigen Morgan Freeman wurde vorgeworfen, vor vielen Jahren anzügliche Bemerkungen auf Filmsets gemacht zu haben. Schliesslich wurde Bob Dylan beschuldigt, vor fast 60 Jahren sexuell übergriffig geworden zu sein. Diese Klage machte ihn zum Rekordhalter, noch vor Dustin Hoffman, gegen den lagen die Vorwürfe lediglich rund 50 Jahre zurück.

Was all diesen Fällen gemeinsam ist: sie verhöhnen die Opfer wirklicher Belästigungen, Übergriffe, Vergewaltigungen. Vor den öffentlichen Gerichtshöfen der Moral werden gnadenlos und schnell gesellschaftliche Todesurteile ausgesprochen, Karrieren vernichtet, Menschen jahrelang wenn nicht lebenslänglich stigmatisiert.

Dass das Internet, die sozialen Plattformen dafür ungeahnte Möglichkeiten bieten, ist widerlich, aber wohl kaum vermeidbar. Dass sich auch sogenannte Qualitätsmedien daran beteiligen, allen voran und bedauerlicherweise der deutsche «Spiegel», ist abscheulich und wäre durchaus vermeidbar.

Dafür müssten sie sich nur an ein paar grundlegende Regeln des Handwerks erinnern. Motivlage des Anklägers. Faktencheck. Umfeldrecherche. Zeugenbefragung. Aufdecken von Widersprüchen. Und bei wackeliger Ausgangslage: Verzicht auf Publikation.

Aber seit der Unsitte der «Leaks» und «Papers», also das Arbeiten mit Hehlerware aus anonymen Quellen mit völlig undurchsichtigen Motiven, sind die Massstäbe eindeutig verrutscht. Nicht zum Wohle der Bezahlmedien …

Kläglich ist auch die Reaktion involvierter Medien auf Anfragen. Tamedia (wir wollen es bei diesem Begriff belassen) räumt lediglich ein: «Wir können bestätigen, dass eine Klage bei uns hängig gemacht wurde. Weitere Details dazu können wir nicht bekannt geben.» Also was genau Anuschka Roshani einklagte und wie sich Tamedia dagegen zu wehren gedenkt: Staatsgeheimnis. Auch die «Zeit», deren Mitarbeiterin Müller eine mehr als zwielichtige Rolle in der Affäre spielt, geruht nicht mehr, auf Anfragen zu reagieren. Ein Verhalten, das von Journalisten sonst gerne lauthals beklagt wird.

Besonders widerwärtig ist dabei, dass es auch rechtlich kaum Möglichkeiten gibt, sich gegen solche Denunziationen zur Wehr zu setzen. Was soll ein Gericht zu geschickt formulierten, viele Jahre zurückliegenden Vorwürfen sagen, die die Denunziantin damit begründet, dass es sich laut ihr so abgespielt habe oder sie zumindest eine Äusserung so empfunden habe?

Geradezu brüllend komisch ist eine Nebenwirkung dieser neuen Denunziationskultur. Viele Chefs entdecken hier den Vorteil des Grossraumbüros. Und sollten dennoch Gespräche zu heiklen Themen (ungenügende Arbeitsleistung, Kritik an einem Fehler, gar Kündigung) in vertraulichem Rahmen stattfinden, wird inzwischen immer ein Zeuge dazugerufen. Am besten weiblich und verlässlich. Damit die Kritisierte erst gar nicht auf die Idee kommt, mit einer Denunziation zurückzuschlagen.

Ausserdem getraut sich kein Mann, der noch bei Sinnen ist, in einen Lift einzusteigen, in dem sich eine einzige Frau befindet. Auch das Führen eines Tagebuchs drängt sich auf, mit wichtigen Eckdaten. So kann man dann beispielsweise den Vorwurf, es sei bei einer Jahre zurückliegenden Weihnachtsfeier zu anzüglichen Bemerkungen (oder gar Handlungen) gekommen, problemlos als Lüge entlarven, weil die Feier gar nicht stattfand – oder man gar nicht anwesend war …

Schwarzer Tag für Schwarzenbach

Justizverbrechen von Fall zu Fall.

Am Beispiel des Geldverwalters und Kunsthändlers und Besitzers des Hotels Dolder Grand lässt sich sehr schön das Funktionieren eines Rechtsstaats aufzeigen.

Urs Schwarzenbach bewegte grössere Geldsummen. Ob das eigenes Geld ist oder er, wie viele vermuten, einfach der Strohmann für den Scheich von Brunei ist, was soll’s. Die flüssigste Methode, heutzutage grössere Beträge herumzuschieben, ist der Kunsthandel. Dort werden seit Jahren Mondpreise für Kunstwerke bezahlt.

Die sind gleichzeitig leicht transportierbar, ein Gemälde kann man rollen und in eine Pappröhre stecken. Und in seinem Privatjet mitführen. Genau das tat Schwarzenbach regelmässig, und dafür wollte die Zolldirektion 11 Millionen für Kunstwerke, die Schwarzenbach am Zoll vorbeigeschmuggelt hatte.

Das zahlte er nicht, erhob auch Beschwerde gegen Zahlungsbefehle. Das führte dann zur spektakulären Aktion, dass im Dolder Grand vor staunenden Gästen diverse Kunstwerke abgehängt und beschlagnahmt wurden. Zum Schluss unterlag Schwarzenbach vor dem Bundesgericht.

Das ist ihm nun auch in zwei Verfahren gegen die Kantonalzürcher Steuerverwaltung passiert. Schon zuvor wurde er zur Nachzahlung von 40 Millionen Franken verurteilt. Darauf kommen nun noch weitere 120 Millionen. Plus Zinsen. Plus die Verfahrenskosten von insgesamt 290’000 Franken. Plus Anwaltskosten.

Ein kleines Sparpotenzial gäbe es höchstens bei seinem Sprecher. Es braucht eigentlich keinen Katastrophen-Sacha Wigdorovits, um auf Anfrage zu knirschen: «Herr Schwarzenbach bedauert, dass das Bundesgericht seinen Argumenten nicht gefolgt ist, und ist mit diesem Urteil nicht einverstanden.»

Das ist sein gutes Recht, so wie es sein Recht war, seine Ansicht durch alle Gerichtsinstanzen zu verteidigen. Was dazu führte, dass erst jetzt ein Steuerfall abgeschlossen ist, der die Zeit von 2005 bis 2013 betrifft. Langsam mahlende Mühlen.

Zweierlei Recht?

Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn man über zwei Eigenschaften in der Schweiz verfügt. Einen russischen Nachnamen und bedeutende Vermögenswerte. Dann funktioniert der Rechtsstaat so: mit seinem russischen Nachnamen kommt der Besitzer in irgendwelchen Reichen-Listen vor. Gerne genommen werden die Aufstellungen der Zeitschrift «Forbes». Ist das so, genügt das, allenfalls noch ergänzt durch einen fotografischen Beweis, dass der Russe irgendwann einmal im gleichen Raum wie Wladimir Putin war, damit er auf eine Sanktionsliste der USA kommt.

Ist das der Fall, müssen alle Finanzhäuser, Firmen und Geschäftspartner blitzartig auf Distanz zu diesem Russen gehen. Gleichzeitig wird diese Sanktion von der EU übernommen, was bedeutet, dass sie automatisch auch von der Schweiz übernommen wird. Ein schönes Beispiel nebenbei, dass die automatische Übernahme ausländischer Rechtsentwicklungen mehr als problematisch ist. Denn die Schweiz hat keinerlei Möglichkeit, sich eine eigene Meinung über die Rechtmässigkeit dieser Sanktion zu bilden.

Ist der Russe so sanktioniert, dann beginnt die Beschlagnahme aller seiner Vermögenswerte, die mit ihm in Verbindung gebracht werden können. Dafür muss er als sogenannter beneficial owner identifiziert werden, also als eigentlich Nutzniesser. Auch das ist nicht immer so einfach, denn reiche Personen neigen ganz allgemein dazu, ihre Vermögen in eher komplizierten Holding- und Truststrukturen aufbewahren zu lassen.

Was übrigens fast immer völlig legal ist. Obwohl die ewigen Schreihälse beim Ausschlachten gestohlener Geschäftsunterlagen, auch als «Leaks» oder «Papers» bekannt, immer insinuieren, dass alleine die Tatsache, im Besitz einer solchen Konstruktion zu sein, automatisch das Verdikt «illegitim» verdiente, das Ersatzwort für illegal, das Einstiegswort zu Schwarzgeld, Steuerhinterziehung, krumme Geschäfte, asozial, verantwortungslos, egoistisch.

Die Beweisumkehr

Nun ist die Sicherheit solcher Konstrukte auch nicht mehr das, was sie einmal war. Also wird die Jacht, die Villa, die Kunstsammlung, der Safe mal beschlagnahmt. Sollte der reiche Russe nicht nur Besitzer davon sein, sondern die Wertgegenstände wider Erwarten auch legal erworben haben, soll er das doch erst mal beweisen.

Es gibt allerdings eine kleine Ausnahme von dieser Regel. Ist der Oligarch nicht nur reich und Putin nahe, sondern spielt er eine wichtige Rolle in der Versorgung Europas mit Rohstoffen, dann hat er (vorläufig) Schwein gehabt. In diesem Fall, und nur in diesem, kommt er auf keine Sanktionsliste.

Man sieht den Unterschied und ist verstimmt. Im Fall Schwarzenbach musste nachgewiesen werden, dass er zu Recht zur Zahlung dieser Summen aufgefordert wurde. Er musste nicht beweisen, dass er in Wirklichkeit unschuldig und nicht zahlungspflichtig sei. Das ganze Prozedere dauerte fast 20 Jahre; erst jetzt sind diverse Summen zur Zahlung fällig.

Im Fall eines russischen Reichen gilt Rechtsstaat pervers. Bei ihm braucht es keinen rechtsgültigen Zahlungsbefehl, es braucht auch keine langwierigen Gerichtsverfahren. Sein Eigentum wird schlank und ratzfatz enteignet. Eigentumsgarantie, Unschuldsvermutung, Recht auf ein ordentliches Verfahren? Ach was, besondere Umstände erfordern besondere Massnahmen. Es gilt die Schuldvermutung; der Beschuldigte soll halt seine Unschuld beweisen, dafür steht ihm der Rechtsweg offen.

Ganz wilde Abenteurer im Rechtsstaat fordern inzwischen sogar, dass diese eingezogenen Vermögen verwertet und der Ukraine ausgehändigt werden sollen. Feuchte Träume kommunistischer Revolutionäre könnten wieder einmal wahr werden. Diesmal nur im Kapitalismus.

 

Mehr Wildwest im Rechtsstaat

Reich, Russe, Oligarch: her mit dem Geld.

Die Schweiz ist erfolgreich auf der Jagd nach hier verstauten Vermögen. Bereits 1100 Personen und 80 Institutionen sind ihr Geld losgeworden. Immerhin rund 9 Milliarden Franken.

In der ganzen EU sind 30 Milliarden Euro eingefroren worden. Warum, von wem? Nun, von allen, die auf sogenannten «Sanktionslisten» stehen. Wie kommt man da drauf? Wenn der Verdacht besteht, die Person habe aktiv etwas mit dem Krieg in der Ukraine zu schaffen, produziere für Russland Waffen oder stelle seine Jacht für kriegerische Handlungen zur Verfügung?

Ach was, ein Eintrag in der «Forbes»-Liste der reichsten Menschen der Welt oder der USA reicht bereits, wenn der Reiche einen russischen Nachnamen trägt. Also Geldwäscher, Mafiosi oder Blutdiamentenhändler Miller hat kein Problem deswegen. Aber ein Vekselberg, Abramowitsch hingegen schon.

Es handelt sich hier einwandfrei um eine perverse Umkehr eines Grundprinzips unseres Rechtsstaats. Niemals muss ein Beschuldigter seine Unschuld beweisen. Immer muss ihm über jeden vernünftigen Zweifel hinaus seine Schuld bewiesen werden. Gibt es daran den geringsten Zweifel, gilt «in dubio pro reo». Eigentlich unterscheidet schon dieses Prinzip geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben von Willkür, Unrecht und Wildwest: es gilt nicht die Schuld-, sondern die Unschuldsvermutung.

Der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen

Bei den sogenannten Oligarchen wird dieses Prinzip pervertiert und auf den Kopf gestellt. Sie stehen unter Generalverdacht und sind gezwungen, nachzuweisen, dass sie ihr Vermögen rechtmässig und ohne kriminelle Geschäfte zu betreiben, erworben haben.

Das gilt wohlgemerkt nur für russische Oligarchen. Saudische Kriminelle, Despoten aus der Dritten Welt, Mafiosi, Menschenhändler, der Abschaum der Menschheit profitiert davon, dass ihm individuell kriminelle Herkunft seiner Gelder nachgewiesen werden muss. Das mag für einige störend sein, ist aber gut und richtig so.

Nun weiss man, dass Reiche dazu neigen, ihre Vermögenswerte zu verstecken, den sogernannten «beneficial owner» hinter Tarnkonstruktionen zu verschleiern. Dazu dienen Konstrukte auf kleinen karibischen und pazifischen Inseln, die teilweise zum Rechtsraum von Grossbritannien, den USA oder Frankreich gehören. Was dort aber kein Problem ist. Ausser, man ist Russe.

In der Schweiz wird gerne das Anwaltsgeheimnis benützt. Hansueli Schöchli geht in der NZZ der Frage nach, was die entsprechene Verordnung des Bundesrats genau bedeutet: «Alle, die wissen oder vermuten, dass von Sanktionen Betroffene Vermögen in der Schweiz haben, müssen dies dem Staatssekretariat für Wirtschaft «unverzüglich melden»

Was ist mit dem Anwaltsgeheimnis?

In der ersten Fassung der Verordnung galt das auch für Anwälte. Da gibt es aber das Anwaltsgesetz, das glasklar definiert, dass Anwälte «zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist», unterstünden.

Dritterseits gibt es das 2002 beschlossene Embargogesetz, das verlangt:

«Wer von den Massnahmen nach diesem Gesetz unmittelbar oder mittelbar betroffen ist, muss den vom Bundesrat bezeichneten Kontrollorganen die Auskünfte erteilen und die Unterlagen einreichen, die für eine umfassende Beurteilung oder Kontrolle erforderlich sind.»

In solchen Gemengelagen kann eine Fachauskunft helfen: «Ein vom Anwaltsverband bestelltes Gutachten des Freiburger Strafrechtsprofessors Marcel Niggli kommt zu dem Schluss, dass die Ukraine-Verordnung des Bundesrats das Anwaltsgeheimnis nicht übersteuern kann.»

Was also bedeuten würde, dass Anwälte nicht auskunftpflichtig sind, was bedeuten würde, dass Oligarchen sich hinter dem Anwaltsgeheimnis verstecken könnten. Was sowohl bei Volkes Stimme wie im Ausland Protest auslösen könnte. Also was tun? Da gelingt Schöchli eine fast genialische Formulierung:

«In der Praxis ist vorderhand anscheinend künstlerische Unschärfe mit pragmatischer Toleranz angesagt: Die Rechtsfrage bleibt offen, aber der Bund dürfte kaum den Anwälten nachjagen.»

Künstlerische Unschärfe mit pragmatischer Toleranz. So kann man das Ende von klaren rechtsstaatlichen Verhältnissen auch bezeichnen. In den USA herrscht einerseits Wildwest in Rechtsfragen. Andererseits herrscht ein ungeheuerlicher Formalismus zum Schutz der Gesetze.

Die USA machen’s uns vor

Wir kennen das aus unzähligen US-Krimis: bei der Verhaftung müssen dem Verhafteten seine Rechte verlesen werden, Recht auf Anwalt, von jetzt an kann und wird alles, was er sagt, vor Gericht gegen ihn verwendet werden. Sollte das hingegen vergessen gehen oder nicht korrekt erfolgen, kann selbst ein Geständnis nicht gegen den Angeschuldigten verwendet werden.

Das kann durchaus dazu führen, dass ein geständiger Mörder freikommt. Was sehr stossend ist. Aber immer noch besser als eine Beschädigung des Rechtsstaats durch Rechtsbeugung.

Wenn ein Oligarch mit seinem kriminell erworbenen Vermögen, das er sogar in den Dienst der russischen Regierung stellt, davonkommt, ist das stossend. Aber immer noch besser, als dass eine Sippenhaft und eine Beweisumkehr für alle Oligarchen gilt.

Den Schaden, den ein Einzelner so anrichten kann, ist völlig vernachlässigbar im Verhältnis zu einer gravierenden Beschädigung des Rechtsstaats. Applaudiert von Medien und Politikern wird daran gerade mit Energie gearbeitet.

Kritische Stimmen, Protest? Wird als Gemopse von Putin-Verstehern abgekanzelt, die sich von der russischen Propaganda einlullen liessen.