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Vor Inseraten wird gewarnt

Fake-Inserate erscheinen weiterhin in fast allen Online-Medien.

«Wild West Web: Betrugs-Inserate mit Prominenten – Weder Google noch Medienhäuser kriegen die weg – verdienen aber dran

Dieses Zitat ist nicht ganz taufrisch. ZACKBUM-Redaktor René Zeyer schrieb bereits 2019 (!) auf «Inside Paradeplatz» über diese Betrugsmasche.

Man nehme einen Prominenten wie Dieter Bohlen, DJ Bobo, Roger Federer oder Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Dann lege man ihnen ein skandalträchtiges Quote in den Mund, lasse das Ganze beispielsweise wie ein «Blick»-Artikel daherkommen – und fertig ist der Clickbait, um Leser zu verführen, draufzuklicken.

Dann wird der Gutgläubige dazu gebracht, Geld zu investieren, für einen angeblich todsicheren Gewinn. Aber Achtung, nur kurze Zeit möglich.

Der Titel des damaligen Artikels lautete: «Wer haftet für Fake-Werbung?»

Die Antwort ist auch sechs Jahre später die gleiche: keiner.

Es ist ein Drecksspiel. Die grossen Medienhäuser der Schweiz lassen sich von Google Inserate auf ihre Online-Auftritte spielen. Daran verdient die Suchmaschine den Löwenanteil, die Verlage geben sich mit einem Trinkgeld zufrieden.

Dafür nehmen sie einen teuren Imageschaden in Kauf. Und warnen gelegentlich mit rührseligen Geschichten vor ihren eigenen Inseraten:

Hier veröffentlichte der «Blick» im Mai 2025 die Tragödie eines Rentners, der auf so ein Fake-Inserat hereinfiel und Zehntausende von Franken verlor.

Das Publikum feixt und murmelt: selber schuld, der Dummkopf.

Natürlich ist es weder die Aufgabe von Banken, noch von Medienhäusern, ihre Kunden vor der eigenen Dummheit zu schützen.

Es gibt allerdings auch so etwas wie Fürsorgepflicht. Im Fall der Lehmann-Opfer wie im andauernden Skandal dieser Fake-Inserate ist nicht nur ein moralisches Fehlverhalten vorhanden. Enthält ein Artikel oder nur schon ein Kommentar dazu Ehrenrühriges, Verleumderisches oder eine geschäftsschädigende Falschaussage, greift die Justiz ein. Das gilt für ZACKBUM, das gilt für alle Publikationsplattformen.

Hier werden inzwischen ganze Heerscharen von Studenten beschäftigt, die die Kommentare moderieren und Schrott aussondern, unterstützt von Algorithmen, die die üblichen Schimpfwörter und Beleidigungen, natürlich aus anonymer Quelle, flaggen und aussortieren. Das sind schon mal über 60 Prozent der Einsendungen.

Zu hoch ist das Risiko schmerzlicher finanzieller Folgen, vom Reputationsschaden ganz zu schweigen.

Bei diesen Fake-Inseraten kassieren aber alle. In erster Linie der Inserent, der sich in den Weiten des Internets versteckt und schwer bis unmöglich dingfest zu machen ist. Auch der Punkt, an dem diese Betrugsmaschen oft scheitern, ist hier gelöst. Die Geldüberweisung findet auf einen gefakten und täuschend echten Online-Auftritt einer Bank statt. Oder es soll mit Kryptowährung bezahlt werden, die dann im Darknet verschwindet.

Google kassiert ebenfalls und behauptet, man würde Milliarden von Fakes löschen, aber manchmal schlüpfe halt was durch, trotz allen Bemühungen. Die Verlage behaupten im kleineren Rahmen das Gleiche.

Alle Social-Media-Plattformen profitieren weiterhin von einer Ausnahmeregelung in den USA: sie sind für die Inhalte des von ihnen Veröffentlichten nicht haftbar.

Dass das Internet ein weitgehend zensurfreier Raum ist und bleiben soll, ist das eine. Dass auch dort nicht völlige Rechtlosigkeit herrschen sollte, das andere.

Normalerweise sorgen Sanktionen und empfindliche Strafen dafür, dass im realen Geschäftsleben ein hohes Risiko existiert, dabei erwischt und zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ausser beispielsweise bei der Credit Suisse selig, aber das ist ein anderes Kapitel.

Hier aber stehlen sich alle Beteiligten und Mitprofiteure  aus der Verantwortung. Wir, haftbar? Niemals. Halt selber schuld. Wir tun unser Möglichstes, und schliesslich gibt es noch die Selbstverantwortung des Betrogenen. Wir haben ihn ja nicht dazu genötigt, so sein Geld zu verlochen.

Während vor sechs Jahren im Wesentlichen bedauernde Geräusche gemacht wurden, wird aktuell Aktivismus gespielt:

Mit Strafanzeigen haben es schon der Bundesrat und andere probiert. Die endeten mit Einstellungsverfügungen; kein Schuldiger auszumachen.

Deshalb ist die vollmundige Ankündigung des Ringier-Verlags reine Fake News: «Schluss mit Krypto-Beschiss im Blick-Look.» Wenn es das Pech will, erscheint gleichzeitig bei «Blick»-Online das nächste dieser Inserate. Und Schluss ist überhaupt nicht.

Putzig auch die Forderung nach «mehr Verantwortung von Social-Media-Plattformen wie Facebook». Der Veranstalter dieser Inserate im «Blick», nämlich Google, wird wohlweisslich ausgelassen.

Der «Journalist und AI Innovation Lead» Thomas Benkö spuckt grosse Töne: «Jetzt zieht Ringier, zu dem auch Blick gehört, die Reissleine.» Wie schnell diese Reissleine reisst, werden die nächsten entsprechenden Inserate beweisen.

Nicht nur hier zeigt sich das Elend und die Unfähigkeit der Medienmanager der grossen Verlage. Sie lassen sich online die Werbebutter vom Brot nehmen – über 80 Prozent aller Einnahmen aus Online-Marketing, für das sie ihre Plattformen hergeben, kassieren Google, Facebook, Amazon & Co. Obwohl das schon seit vielen Jahren so ist, ist ihnen keine Strategie eingefallen, um den Middle Man zwischen Produzent und Konsument auszuschalten. Oder seine Einnahmen zumindest auf ein vernünftiges Mass herunterzuschrauben.

Das ist Business as usual. Bei diesen betrügerischen Inseraten kommt noch ein Imageschaden hinzu, der ebenfalls ins dicke Tuch geht.

Es ist ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen den Opfern, die auf so etwas hereinfallen. Und den wohlbezahlten Managern, denen nichts einfällt.

 

 

Venezuela: Einer hat gewonnen

Sieg Maduro oder grosser Beschiss?

Venezuela ist ein typisches Beispiel für das Versagen der Leitmedien. Das Land verfügt über eines der modernsten digitalen Abstimmungssysteme der Welt. Der seit 2013 herrschende Autokrat Nicolás Maduro behauptet, er habe die jüngsten Präsidentschaftswahlen knapp, aber mit absolutem Mehr gewonnen.

Die Opposition behauptet, laut ihren Auswertungen habe ihr Kandidat Edmundo González Urrutia 67 Prozent und Maduro nur 30 Prozent der Stimmen erhalten. Die USA haben González Urrutia bereits als Wahlsieger anerkannt.

Demgegenüber sagt der mexikanische Präsident Manuel López Obrador, es gebe keine Beweise für Betrug bei den offiziellen Zahlen. Die OEA (Organisation amerikanischer Staaten) hat einen Antrag der USA, Argentiniens, Uruguays und Paraguays zurückgewiesen, dass die venezolanische Wahlbehörde alle Unterlagen veröffentlichen solle. Das, obwohl 17 Mitgliedsstaaten dafür waren, sich 11 enthielten und 5 nicht anwesend waren. Es hätte aber das qualifizierte Mehr von 18 Stimmen gebraucht …

Diese Abstimmungsergebnis kam auf Betreiben der beiden linken Präsidenten von Mexiko und Brasilien zustande.

So weit, so alles unklar. Bereits 2018 war Maduros Wiederwahl von der EU, den USA und anderen Ländern nicht anerkannt worden; sie unterstützten den damaligen Parlamentspräsidenten Juan Guaidó, der sich selbst zum Präsidenten ernannt hatte. Vergeblich, Maduro konnte sich, unterstützt vom Militär, an der Macht halten.

Unbestreitbar ist, dass Venezuela durch Misswirtschaft und unerträgliche Korruption faktisch ruiniert ist, obwohl es über die grössten Erdölvorräte der Welt verfügt. 7,7 Millionen Venezolaner haben die Flucht ergriffen, im Land leben nur noch 28,3 Millionen, nach offiziellen Angaben. Das ist die prozentual grösste Flüchtlingswelle der Welt.

Dass der widerlich korrupte Maduroclan in der Bevölkerung keinen grossen Rückhalt mehr besitzt, ist – ausser in linken Kreisen – unbestritten. Auch sein Propagandagedöns, dass hier ein aufrecht linker Staat auf dem Weg zum Sozialismus von den imperialistischen USA bedrängt werde, verfängt immer weniger.

Das alles ändert aber nichts daran, dass bislang keine behaftbaren Zahlen vorliegen, die Sieg oder Niederlage Maduros bewiesen. Es gibt seine Behauptungen, es gibt die Behauptungen der Opposition, die sich auf eigene Auswertungen der Abstimmungsresultate in rund 80 Prozent aller Wahllokale stützen wollen.

Hier wäre es nun die Aufgabe von Recherchiermedien, den Wahlprozess, die Stimmenzählung, die möglichen Manipulationen etc. zu erklären und aufzuzeigen. Das findet in der spanischsprachigen Presse auch durchaus statt.

Da aber selbst die wenigen verbliebenen Korrespondent deutschsprachiger Medien nur über beschränkte Spanischkenntnisse verfügen – oder aber Ferndiagnosen aus Mexiko City, Sao Paulo oder wo auch immer abgeben –, wird der Leser mal wieder für dumm verkauft, bzw. mit all dem alleine gelassen, was ihm angeblich geliefert werden soll: Analyse, Einordnung, Hintergründe, Erklärungen.

Selbst die NZZ beschränkt sich darauf, eine DPA-Meldung ins Netz zu stellen, dass die USA den Oppositionskandidaten als Wahlsieger anerkannt haben.

Ist das eine erlaubte Einmischung in innere Angelegenheiten angesichts horrender Wahlfälschungen? Oder ein imperialistischer Übergriff, um ein unliebsames Regime zu destabilisieren?

Da wäre Recherche, Erklärung, Hintergrund gefragt. Stattdessen das übliche, repetitive copy/paste, viele Worte für: Genaueres weiss man halt nicht.

 

Vincenz: eine Stimme der Vernunft

Strafrechtsprofessor Marcel Niggli kritisiert das Urteil scharf.

Ordinarius für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Uni Freiburg: Niggli ist ein Schwergewicht, sozusagen die Instanz bei allen Fragen rund ums Strafrecht. Dabei hält er mit seiner Meinung nie hinter dem Berg – im Gegensatz zu vielen Kollegen, die sich lieber nicht in den Nahkampf mit den Mühlen der Justiz begeben.

Niggli rechnet in einem Interview im «Tages-Anzeiger» (hinter Bezahlschranke) mit dem erstinstanzlichen Urteil gegen den gefallenen Banker-Star Pierin Vincenz ab. Und lässt keinen guten Faden daran. Schon zuvor hatte er die 368 Seiten umfassende Anklage als «dünn» abqualifiziert. Aus der Tatsache, dass die beiden Hauptangeklagten länger in Untersuchungshaft sassen, folgerte er, «dass das Gericht keinen Freispruch fällen würde. Denn sonst müsste der Staat Ersatz leisten». So kam es dann auch.

Aber Niggli geht noch weiter und zerpflückt die Begründung des Gerichts für sein drakonisches Urteil (45 Monate für Vincenz, 48 für seinen Kompagnon). Dazu nimmt er ein handliches Beispiel:

«Wenn Sie mir 100 Franken schulden, und Sie geben mir die nicht, dann klage ich. Dann bin ich noch nicht geschädigt im strafrechtlichen Sinn. Die Vorstellung, dass jemand, der seine Verpflichtungen nicht erfüllt, per se schon eine Vermögensschädigung bewirkt, ist falsch. Denn dafür ist das Zivilrecht zuständig.»

Also das Problem, dass Vincenz und Beat Stocker ihren Arbeitgebern gegenüber eine Herausgabepflicht von Gewinnen haben, könne man nicht als strafrechtliches Problem sehen. Sondern als zivil- oder arbeitsrechtliches.

Das Gericht begibt sich auf einen gefährlichen Weg

Betrug und Arglist kann Niggli alleine durch die Verwendung eines Konstrukts nicht erkennen: «Das würde ja heissen, dass, immer wenn ich eine Beteiligungsgesellschaft nutze, ich schon im betrügerischen Bereich unterwegs bin.»

Auch die Rolle der Medien sieht der Professor sehr kritisch: «Ohne die Berichterstattung wäre möglicherweise das Urteil viel neutraler ausgefallen.» Im Fall des Spesenbetrugs hätte Niggli eine Strafe von einem Jahr bedingt für angemessen gehalten.

Über den Einzelfall hinaus sieht er aber ein grundsätzliches Problem:

«Wenn man sagt, dass Vertragsverletzungen automatisch strafbar sind, dann begeben wir uns auf einen sehr gefährlichen Weg.»

Es tut gut, eine Stimme der juristischen Vernunft zu hören. Denn gerade in diesem Fall wurden in der Öffentlichkeit (und durch die Öffentlichkeit) Begrifflichkeiten vermischt, die nichts miteinander zu tun haben sollten.

Moral und Strafrecht sind zwei verschiedene Dinge

Die Entrüstung über das moralisch fragwürdige Verhalten von Vincenz versperrte den Blick auf die strafrechtliche Würdigung. Wenn jemand Spesen in Striplokalen oder für Reisen seinem Arbeitgeber in Rechnung stellt, mag das anrüchig sein. Ob es aber strafrechtlich relevant ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Hier kommt noch ein weiterer Punkt hinzu, auf den Banken-Professor Kunz aufmerksam machte: diese Spesen wurden allesamt vom Vorgesetzten des Bankers, vom damaligen VR-Präsidenten, abgesegnet.

Wenn sie dennoch im Nachhinein als betrügerisch gewertet werden, muss eigentlich jeder, der Spesen verursacht, zusammenzucken. Denn selbst die Tatsache, dass sie akzeptiert wurden, schützt ihn nicht davor, allenfalls im Nachhinein strafrechtlich belangt zu werden.

Der ganze Themenkomplex Rotlichtspesen – und die unablässige Veröffentlichung saftiger Details unter Bruch des Amts- und Geschäftsgeheimnisses – kann nur so interpretiert werden, dass damit Ruf und Reputation des Angeklagten irreversibel geschädigt werden sollten.

Damit wurde das andere Thema, arglistiger Betrug durch verschleierte Beteiligungen ohne Gewinnherausgabe, sozusagen vorbereitet. Jemand, der einen solchen Lebenswandel hat, ist doch sicher auch im Geschäftsleben nicht sauber. Um dann noch ungetreue Geschäftsbesorgung auf ein anderes Niveau zu heben, nämlich als Betrug zu werten, setzt Arglist voraus. Die Beweisführung dafür ist tatsächlich mehr als «dünn» und beruht auf der Strapazierung eines Bundesgerichtsurteils im Fall von nicht herausgegebenen Retrozessionen.

Dass das Gericht hier der Argumentation des Staatsanwalts vollumfänglich folgte, macht es wahrscheinlich, dass das Obergericht korrigierend eingreifen wird.

Der Schaden ist angerichtet, unabhängig vom Ende der Justizodyssee

An der Tatsache, dass die gesellschaftliche Stellung der Angeklagten unwiderruflich zerstört ist, ihre finanziellen Verhältnisse zerrüttet, nicht zuletzt durch die schon Jahre andauernde Beschlagnahmung ihrer Vermögenswerte, stellt einen nicht wiedergutzumachenden Schaden dar.

Es geht hier keinesfalls um eine Verteidigung des Verhaltens von Vincenz. Aber es muss zwischen der strafrechtlichen und der moralischen Beurteilung strikt unterschieden werden. Hat doch Dreck am Stecken und konnte den Kanal nicht voll genug kriegen, das ist Volkes Stimme, aber keine rechtlich relevante Position.

Relevant ist hingegen, dass theoretisch bis zu einem rechtsgültigen Urteil für Vincenz und seinen Kompagnon die Unschuldsvermutung zu gelten hätte. Das ist in diesem Fall purer Hohn.

 

 

 

 

Betrüger Bannon

Wie Köppels Liebling in die Bredouille geriet.

Man kann US-Präsident Donald Trump viel vorwerfen, aber nicht, dass er ein Ideologe ist. Wahrscheinlich weiss er nicht mal, was das ist. Am Anfang seiner Präsidentschaft war dafür Steve Bannon zuständig.

Bannon hatte nach einer Karriere als Investmentbanker die vormals unbekannte Webseite «Breitbart News Network» mit Hilfe des Milliardärs Robert Mercer zum Sprachrohr der Rechtskonservativen in den USA gemacht. Als der Gründer Andrew Breitbart 2012 überraschend starb, übernahm Bannon die Leitung.

Er hatte auch seine Finger drin bei Cambridge Analytica, die später in einen Skandal um die Verwendung von Daten bei der Präsidentschaftskampagne Trumps verwickelt war. Bannon hatte als Wahlkampfleiter und später als Chefstratege im Weissen Haus bedeutenden Einfluss auf die ersten Monate der Präsidentschaft von Trump.

Er beförderte sich selbst in den Nationalen Sicherheitsrat der USA, wo die ganz geheimen Dinge verhandelt werden. Aber nach nur einem Jahr wurde er von Trumps Schwiegersohn aus dem Machtzentrum hinausbugsiert und kehrte zu Breitbart zurück. Schon bei seinem Ausscheiden wurde bekannt, dass er trotz grossen Einnahmen über 2 Millionen Dollar Schulden hatte.

Von ganz oben nach ganz unten

Im Januar 2018 endete auch seine Karriere bei Breitbart, nachdem er dem Enthüllungsjournalisten Michael Wolff Munition für dessen Buch «Fire and Fury» über die Chaostage im Weissen Haus geliefert hatte.

Anschliessend begab sich Bannon nach Europa, wo er von Roger Köppel zu einem denkwürdigen Auftritt in Zürich eingeladen wurde. Um grosse Worte nie verlegen, kündigte Bannon an, die nationalistischen Bewegungen in Europa vereinen zu wollen und bei der nächsten Europawahl ein Drittel der Abgeordneten zu stellen. Als wichtigste Gegnerin machte er Angela Merkel aus, die er als «komplette Schwindlerin« beschimpfte.

Am Donnerstagmorgen um 7.15 Uhr klickten aber die Handschellen um seine Gelenke; Steve Bannon wurde auf der 50-Meter-Yacht eines mit ihm befreundeten, flüchtigen chinesischen Milliardärs verhaftet und nach New York gebracht. Anklage wegen Verschwörung zu Betrug und Geldwäscherei.

Nun auch noch Anklage wegen Betrug und Geldwäscherei

Gegen eine Kaution in der Höhe von 5 Millionen Dollar wurde er am Nachmittag wieder auf freien Fuss gesetzt. Die Anklageschrift gegen ihn und seine Mitverschwörer liest sich wie ein drittklassiges Drehbuch für einen Hollywood-Thriller.

Der schwer verwundete und behinderte Army-Veteran Brian Kolfage hatte auf einer Crowdfunding-Plattform zu Spenden aufgerufen für eine Non-Profit-Organisation namens «We The People Build the Wall». Sie sollte Präsident Trump dabei unterstützen, die von ihm versprochene Mauer an der Grenze zu Mexiko zu bauen.

Nachdem bereits 17 Millionen Dollar zusammengekommen waren, kamen der Crowdfunding-Organisation 2018 Zweifel an deren ordnungsgemässer Verwendung; sie drohte damit, das Geld den Spendern zurückzuzahlen.

Rettungsaktion für viel Geld

Da rief Kolfage Bannon und den Financier Andrew Badolato zu Hilfe. Die gründeten flugs die neue Organisation «We Build the Wall», organisierten den Transfer der 17 Millionen dorthin und sammelten bei Hunderttausenden von Kleinspendern weitere 8 Millionen ein.

Dabei versicherten alle Beteiligten, dass weder Kolfage noch sonst jemand auch nur «einen Penny» der Spenden für sich verwenden würde, «100 Prozent» der Einnahmen gingen direkt an die Errichtung von Teilen der Mauer.

Wie die Strafermittlungsbehörden aufgrund beschlagnahmter E-Mails und Textnachrichten beweisen wollen, wurden aber insgeheim über eine Non-Profit-Organisation Bannons und eine Briefkastenfirma schon mal «100 k upfront» und «20 monthly» an Kolfage überwiesen. Also 100’000 Vorkasse und 20’000 monatlich. Um es zusätzlich zu verschleiern, erfolgten diese Zahlungen an seine Frau.

Insgesamt kassierte Kolfage so von Januar bis Oktober 2019 laut Anklageschrift 350’000 Dollar. Ein Klacks gegen Bannon selbst; der räumte eine runde Million ab. Die brauchte er laut der Anklage für die Begleichung von Kreditkartenschulden und seinen aufwendigen Lebenswandel.

Hektische Vertuschungsmanöver

Im Oktober 2019 erfuhren die Betrüger, dass gegen sie eine Strafuntersuchung laufe. Hektisch versuchten sie daraufhin, alle Spuren zu verwischen und stellten auch die Zahlungen an Kolfage ein.

Aber heutzutage hinterlässt jeder digitale Spuren. Das ist der Fluch des Internets; nichts ist jemals ganz weg. Schon nach dem Bekanntwerden seiner Beteiligung am Enthüllungsbuch von Wolff twitterte Trump, dass Bannon nicht nur seinen Job verloren habe, sondern auch «seinen Verstand». Da scheint Trump für einmal richtig zu liegen.

Typisches Grossmaul

Bannon ist ein typischer US-Angeber, der mit starken Worten, Kurzaussagen, den berüchtigten One-Liner, immer wieder ein Publikum einseifen kann, das auf solchen Quatsch steht. «Finsternis ist gut. Dick Cheney. Darth Vader. Satan. Das ist Macht.» Solches Gebrabbel verquickte Bannon mit einer kruden Ideologie, indem er provokative Anleihen von überall her nimmt: «Lenin wollte den Staat zerstören, und das ist auch mein Ziel. Ich will alles zum Einsturz bringen.»

Aber, Künstlerpech, nachdem Bannon alle seine Positionen verloren hatte, nichts Neues auf die Beine stellen konnte, ist er nun als billiger Betrüger angeklagt, der Spendengelder veruntreut. Auch eine Karriere, aber nach unten. Natürlich gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung.