Peinlich
«Republik»- und Presserat Dennis Bühler Ziel einer Beschwerde.
Bühler ist Redaktor bei der Zeitschrift der guten Denkungsart «Republik». Bühler ist auch Mitglied im Presserat, der Kontrollinstanz der Schweizer Medien.
Es ist eher selten und peinlich, dass der Presserat eine Beschwerde gegen ein eigenes Mitglied gutheisst. Wie im Fall Bühler. In einem Artikel hatte der eine ganze Latte von Vorwürfen gegen einen Badi-Pächter referiert und dabei den Namen der Badeanstalt genannt, in der er angestellt worden war. Das sei geschehen, um eine Verwechslungsgefahr mit anderen Badis zu vermeiden, lautete das schwache Verteidigungsargument des damaligen Chefredaktors Oliver Fuchs.
Nachdem die Medien über das Gutheissen dieser Beschwerde berichtet hatten, vermeldete sie auch die «Republik»: «Presserat: Mutmasslich krimineller Badi-Pächter wurde ungenügend anonymisiert». Ein nettes Nachtreten.
Die Urteile des Presserats sind häufig realitätsfern bis unsinnig. Hier stellt sich aber die Frage, ob ihm wirklich weiterhin ein Mitglied angehören kann, gegen das eine Beschwerde gutgeheissen wurde, das also selbst gegen die Regeln verstossen hat, deren Einhaltung es beaufsichtigen sollte. An Bühlers Schaffen gäbe es auch ohne diese Beschwerde genug zu kritisieren. Mit ungebremster Häme lästert er über ihm nicht genehme Journalisten oder Medienhäuser ab.
Aber all die Skandale und Skandälchen bei der «Republik» (inklusive der Unterdrückung einer grossen Reportage über die Gewerkschaft Unia, deren Mitautor er war), die waren für Bühler nie ein Thema. Ob ein solcher Mistkratzer in fremden Gärten wirklich eine Zier für den Presserat ist, der schon genügend damit zu kämpfen hat, seinen angeschlagenen Ruf zu verteidigen?
Aber vielleicht erledigt sich dieses Problem mitsamt der «Republik» …