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Das Elend der Elendsmedien

Maulkorb für einen Journalisten? Na und?

Die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern-Mittelland betrat juristisches Neuland. Sie gab dem Antrag auf Erlass einer Superprovisorischen statt, die der «Weltwoche» und René Zeyer untersagte, über die Klage des Mohrenkopf-Professor Bernhard Carlos Schär zu berichten.

Er witterte ihn vier Artikeln Persönlichkeitsverletzungen, Rufmord und Gefährdung seiner weiteren Karriere.

Absurde Begründung für die Superprovisorische: andernfalls würde die Rufschädigung gegen den Gaga-Professor fortgesetzt, der eine Studie zum Thema Mohr verfasste und dabei das Pfui-Wort konsequent als M*** verhunzte.

Also durften die beiden keinen Laut zu einer gegen sie gerichteten Klage geben. Ist eines Rechtsstaats unwürdig. Ein Skandal.

Das ist ein Anschlag auf die Medienfreiheit, ein Maulkorb-Erlass.

Wie bei einer Superprovisorischen üblich, erfolgte er ohne Anhörung der Betroffenen. Die sich sofort und umfangreich dagegen zur Wehr setzten.

Normalerweise wird in solchen Fällen eher rasch entschieden, ob eine Superprovisorische aufrecht erhalten oder kassiert wird. Aber doch nicht in Bern. Obwohl sogar das Anlass – Verhinderung von Berichterstattung – weggefallen war, machte die zuständige Richterin keinen Wank. Fast zwei Monate lang. Was man nur als rechtsmissbräuchlich bezeichnen kann.

Schliesslich verlangte sie als Feigenblatt die Streichung von drei Wörtern in den beklagten Artikeln (statt deren vollständige Löschung plus das Versprechen, nie mehr über den Professor zu berichten, wie dessen Anwältin verlangt hatte) und liess erkennen, dass die Superprovisorische hinfällig geworden sei.

Das alles ist ungeheuerlich.

Aber den Mainstream-Medien keine Zeile wert. Lediglich die Journalistengewerkschaft impressum runzelte die Stirn und wackelte etwas mit dem Zeigefinger.

Tamedia, CH Media, Ringier, NZZ? Zuständige Redaktoren, die Chefredaktionen und weitere Entscheidungsträger wurden von ZACKBUM angefragt, wieso sie ein Schweigegelübde in diesem Fall abgelegt hätten.

Reaktion? Keine Reaktion, keine Antwort, nichts.

Das gleiche Verhalten wie beim Professor, der niemals auf Angebote zur Stellungnahme reagiert oder sich inhaltlich gegen happige Vorwürfe und Zweifel an seiner Kompetenz wehren würde.

In welcher Parallelwelt er lebt, beweist er zudem mit einem Kommentar auf persoenlich.com zu seiner krachenden Niederlage, was ihm happige Kosten verursacht, weil er die Honorare seiner Anwältin, der Gegenanwälte und die Gerichtskosten übernehmen muss:

«Ich nehme den Gerichtsentscheid mit Genugtuung zur Kenntnis», behauptet Schär, „es bekräftigt den Grundsatz, dass haltlose Anschuldigungen und Ehrverletzungen im professionellen Journalismus keinen Platz haben sollen. Ich betrachte die Angelegenheit damit als erledigt.»

Haltlose Anschuldigungen? Genugtuung, dass statt vier Artikel drei Wörter gestrichen werden müssen, alles andere Bestand hat? Dass nun über diese Klage und auch weiterhin über diesen Professor auf ZACKBUM publiziert werden darf, obwohl das doch angeblich Rufmord sei und seine weitere Karriere gefährde?

Absonderlich.

Er mag sich die krachende Niederlage schönreden, wieso nicht.

Dass aber die grossen Medienhäuser angesichts dieser Bedrohung für alle Medienschaffenden stumm bleiben, es ihnen schnurzegal ist, dass ein solcher Maulkorb-Erlass auch mal einen ihrer Mitarbeiter treffen könnte – ist das peinlich. Erbärmlich.

Recht geschieht’s dem Zeyer, uns geht das nichts an? Dieses Schweigen ist ein öffentliches Bekenntnis zur Dummheit.

Krachende Niederlage für den Mohrenkopf-Professor

Bernhard Carlos Schär verträgt Kritik nur schlecht.

Schnell droht er mit Presserat oder reicht gar Klage ein. Allerdings vergeblich.

Gegen die NZZ wollte der Assistenzprofessor der Uni Lausanne den Presserat anrufen. Sie hatte es gewagt, seine Studie über M*** als fehlerhaft und unwissenschaftlich zu kritisieren.

Denn wer sich Gedanken über den angeblich rassistischen Gehalt des Wortes Mohrenkopf oder Mohrentanz macht und das Pfui-Wort nicht mal ausschreibt, disqualifiziert sich selbst.

Das mit dem Presserat liess Schär dann bleiben, dafür reichte er Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen einen Artikel dieses Autors in der «Weltwoche» und wegen drei Artikeln auf ZACKBUM ein.

Unter anderem forderte Schär, dass per superprovisorischer Anordnung diesem Autor verboten werden sollte, über die Klage gegen ihn zu berichten.

Unglaublich: das Regionalgericht Bern-Mittelland gab diesem Antrag statt. Ein einmaliger Maulkorb-Erlass, ein Anschlag auf die Medienfreiheit. Gegen den sofort Einsprache erhoben wurde.

Anschliessend liess sich das Berner Gericht fast zwei Monate (!) Zeit, um über diese Superprovisorische zu befinden. Um schliesslich am 25. November zur Einsicht zu gelangen: «Soweit weitergehend wird das Gesuch (von Schär, Red.) vom 29. September abgewiesen.»

Tschakata. Die WeWo und Zeyer wurden lediglich angewiesen, drei von vielen eingeklagten Bezeichnungen zu löschen.

Alle weiteren Behauptungen Schärs, dass hier eine Rufmordkampagne gegen ihn geführt werde, die auch sein berufliches Weiterkommen gefährde, weswegen auch nicht über seine Klage berichtet werden dürfe, sowie alle diese Artikel samt Kommentaren integral zu löschen seien, wurden aus dem Recht gewiesen.

Ein dritter ArtikelSchär, der Schweiger» ), der ebenfalls hätte gelöscht werden sollen, wird im Berner Entscheid nicht mal erwähnt.

Absurd war die Forderung seiner Anwältin, dass nicht nur all diese Artikel gelöscht werden müssten, sondern WeWo und Zeyer verpflichtet werden sollten, «keine neuen Artikel über den Gesuchsteller (Schär, Red.) zu publizieren».

Der empfindsame Forscher hat nun drei Monate Zeit, ob er es dennoch auf einen Prozess ankommen lassen will oder nicht.

Sein Mütchen kühlen dürfte allerdings die Entscheidung der Gerichtspräsidentin, dass er die Gerichtskosten und eine Parteienentschädigung übernehmen muss. Plus natürlich die Kosten seiner eigenen Anwältin.

Geschichtswissenschaft ist keine exakte Wissenschaft. Im Gegensatz zu Mathematik oder Physik gelten hier andere Regeln als Falsifikation oder Wiederholbarkeit eines Experiments als Methoden zur Überprüfung.

In seiner Gegendarstellung, die von der NZZ unverständlicherweise abgedruckt wurde, behauptete Schär: «Zutreffend ist, dass Prof. Dr. Bernhard C. Schär [. . .] kein wissenschaftlicher Fehler nachgewiesen wird. Unter schweren wissenschaftlichen Fehlern sind erwiesene Datenmanipulationen, Plagiate oder vorsätzliche Verfälschung von Forschungsergebnissen zu verstehen. Nichts Vergleichbares liegt hier vor.»

Zu bestreiten, was gar nicht vorgeworfen wurde, nämlich beispielsweise vorsätzliche Verfälschung, ist ein übler Trick aus der untersten Schublade der Demagogie.

Tatsächlich wird Schär vorgeworfen, dass er allein schon durch die Verwendung von Sternchen, weil er den Begriff «Mohr» – sein Untersuchungsgegenstand – nicht aussprechen will, Voreingenommenheit signalisiert.

Zudem wird ihm bislang unwidersprochen vorgeworfen, dass er sich in der Genealogie der Eigentümerschaft des Mohrenkopf-Hauses in Zürich wie auch in der Wappenkunde schwer verhauen hat.

Das sind zwar nach seiner Definition keine «wissenschaftlichen Fehler». Aber oberpeinlich ist es trotzdem.

Noch peinlicher ist, dass normalerweise in Geisteswissenschaften Erkenntnisgewinn durch Rede und Gegenrede entsteht, durch Behaupten und Widerlegen von Behauptungen.

Wer sich dem entzieht (inhaltlich wollte und will Schär zu keinem Vorwurf Stellung nehmen), erlaubt zumindest Zweifel daran, als historischer Forscher ernst genommen zu werden.

Damit findet ein ganz trübes Kapitel der Mohrenforschung hoffentlich sein Ende.

Wie bei ihm üblich hat Schär auch hier die Gelegenheit zur Stellungnahme nicht benützt.

Dass zum ersten Mal in der jüngeren Mediengeschichte einem Journalisten ein Maulkorb verpasst wurde, dass er über eine Klage gegen ihn selbst nicht berichten darf, bleibt als Skandal.

Dass die Mainstream-Medien das nicht einmal vermeldet haben, obwohl es alle Journalisten betrifft, ist bedenklich. Hier herrscht offenbar die Meinung vor: Maulkorb für Zeyer – recht geschieht’s ihm.

Dieser Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz».

Schär, der Schweiger

Ein Verfasser von Gaga-Gutachten und Meinungsträger. Aber nicht diskursfähig.

Professor Dr. Bernhard C. Schär ist eine Schande für die Historikerzunft. Er verbrät Steuergelder auf einer «Eccellenza»-Professur in Lausanne. Ist aber überhaupt nicht exzellent.

Er sei «der Professor, der überall Rassismus sieht», urteilt die NZZ über ihn. Da ist er immer zur Stelle, wenn es die Meinung eines angeblichen Fachmanns braucht.

Denn statt so wissenschaftlich wie möglich historischen Untersuchungen nachzugehen, meint der Ideologe:

«Schule und Erziehung im 21. Jahrhundert brauchen (…) mehr Postkolonialismus, Intersektionalität und Feminismus.»

Ob’s das wirklich braucht, sei dahingestellt. Was Schär bräuchte, wäre ein wenig Nachhilfeunterricht im minimalen Ansprüchen genügender Abfassung von «Gutachten».

In seiner «bau- und begriffsgeschichtlichen Auslegeordnung» zuhanden der Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch, schafft er es (zusammen mit seiner Co-Autorin, der Gymnasiallehrerin Ashkira Darman), das Wort, das im Zentrum der «Studie» steht, haargenau einmal auszuschreiben:

Auf den übrigen 123 Seiten dieses Machwerks heisst es konsequent «M***». Werden Inschriften an Häusern «untersucht», heissen die «Zum M*****kopf» und «Zum M*****tanz». Das ist schon mal gaga.

Das ist etwa so, wie wenn man bei einer Untersuchung über den F******** dieses Wort nur so schreiben würde, ebenso H*****, während eine gewisse Partei N***** hiesse.

Peinlich ist, dass den beiden Autoren handwerkliche Schnitzer der gröberen Art unterlaufen sind.

Peinlicher ist, dass aufgrund dieses fehlerhaften Werks nun diese Inschriften mit den unaussprechlichen Wörtern abgedeckt werden.

Am peinlichsten ist, dass die beiden Autoren sich jeder Debatte über ihr Werk verweigern. Darman ist angeblich anderweitig ausgelastet, Schär sagt einfach nein.

Stumm wie ein Fisch bleibt er auch, wenn man ihn fragt, wie viel Steuergelder denn für dieses Beispiel mangelnder Kompetenz ausgegeben wurden.

Denn eigentlich müsste der Auftraggeber sein Geld zurückverlangen, mittels Mängelrüge.

Um welchen Betrag handelt es sich hier? Schär geruht, eine journalistische Anfrage nicht mal zu beantworten. Aber immerhin, die Präsidialabteilung der Stadt Zürich ist auskunftsfreudiger:

«Der Auftrag für die Studie «Zürcher ‚Mohren’fantasien. Eine bau- und begriffsgeschichtliche Auslegeordnung, ca. 1400–2022» ging an die Professur «Geschichte der modernen Welt» der ETH Zürich. Auftragnehmer war Prof. Harald Fischer-Tiné. Die Kosten für die Studie betrugen 33 000 Franken.»

Es bleibt die Frage, wieso Fischer-Tiné den Auftrag weitergegeben hat und wie viel er sich von den 33’000 Franken abgriff.

Aber wie auch immer, da scheint eine gewisse Ordnung zu herrschen. Prof. Joseph Jung kassierte für sein 319 Seiten umfassendes Werk über ein paar Holzköpfe in der Aula des Schulhauses Hirschengraben 113’000 Franken. Das Machwerk von Schär ist rund zweidrittel kleiner, also entsprechend weniger Kohle.

Allerdings konnte man Jung keine handwerklichen Schnitzer bei der Untersuchung dieses Schnitzwerks auf allfällig rassistischen Gehalt nachweisen.

Ist hingegen jemand wie Schär wirklich dafür qualifiziert, sich auf Kosten des Steuerzahlers mit Professorengehalt auf eine ordentliche Professur vorzubereiten – und dann anschliessend auch noch Professor zu werden?

Wenn jemand sein Handwerk nicht beherrscht, wie soll er es dann unterrichten? Wenn jemand nicht weiss, wie man korrekt historisch forscht, wie soll der dann Forschung betreiben? Wenn jemand alles durch eine ideologische Brille sieht, wie erkenntnisfördernd ist dann sein Arbeit?

Vor allem aber: wenn sich jemand kritischem Dialog verweigert und berechtigte Fragen nicht beantwortet, ist er nicht alleine dadurch schon disqualifiziert?