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Unfair-Media

Neues Altes von der Gurkentruppe.

«Fairmedia» war angetreten, als durchsickerte, dass Gottseibeiuns Christoph Blocher die «Basler Zeitung» gepostet hatte. Unter der Leitung von Markus Somm verwandelte sich das Blatt in eine muntere Plattform für verschiedene, aber lautstarke Meinungen und wurde als SVP-Postille geschmäht. Dabei war die Haltung viel liberaler als die von Tamedia. Beweis: in der BaZ durfte René Zeyer ungeniert und unzensiert publizieren, sehr zum Missfallen der damals noch mächtigen Credit Suisse und des Fürstenhofs zu Liechtenstein.

Tempi passati, die BaZ ist nun Teil der Einheitssauce aus dem Hause Tamedia, Zeyer durfte seinen allerletzten Artikel noch knapp vor Torschluss publizieren, seither niemals mehr in der BaZ.

Die «TagesWoche» ist inzwischen kläglich eingegangen, «Fairmedia» existiert kläglich weiter und war schon mehrfach im Fokus der Kritik von ZACKBUM. Denn «Fairmedia» hält sich selbst nicht an seine eigenen, grossspurig vorgetragenen Regeln.

Das «Kompetenzzentrum in Medienrecht und Medienethik» gibt von ihm Angerempelten nicht mal Gelegenheit zur Stellungnahme, schweigt auf Anfragen von ZACKBUM verkniffen und unethisch. Ergreift zudem einseitig Partei für eine ewig um ihr Verschwinden in den Schlagzeilen schlagzeilenträchtig kämpfende ehemalige Zuger Politikerin und sammelt sogar Geld für deren endlose Prozessorgien, wobei über die Verwendung nur «gegenüber unseren Spender:innen transparent kommuniziert» werde.

Das ist alles miefig und übel. Natürlich ist «Fairmedia» auch fest in den linken Kuchen eingebettet, wo man sich gegenseitig Posten und Pöstchen zuhält. Und genau das wird nun zu einem lustigen Problem. Denn der erste Präsident von «Fairmedia» hiess – Beat Jans. Genau, der frischgebackene SP-Bundesrat und Justizminister Jans.

Zudem ist «Fairmedia» personell und inhaltlich mit der ewig klagenden und ewig verlierenden Ex-Politikerin verbandelt. Die hat inzwischen, nachdem sie bis zum Bundesgericht hinauf verlor und sogar einen Rekurs gegen das Bundesgericht beim Bundesgericht einreichte (natürlich verloren), beim Europäischen Gerichtshof in Strassburg Klage eingereicht. Gegen die ganze Schweiz, notabene. Und die wird vom zuständigen Bundesrat und Justizminister vertreten.

Also darf Jans gegen die Kanzleipartnerin seines ersten Co-Geschäftsführers von «Fairmedia» antreten. Mit dem Bertschi-Clan ist Jans auch anderweitig verbandelt. Vater Bertschi sitzt im Vorstand von «Fairmedia», Tochter Bertschi ist Generalsekretärin – im Justizdepartement.

Da werden lustige Hintergrundgespräche stattfinden, bei denen Jans sich winden wird und betonen, dass er halt qua Amt leider, leider gegen seine eigenen Leute – und Ansichten – vorgehen müsse. Er wird das sicherlich mit letzter Kraft tun. Selbstverständlich wird bei lustigen Treffen von Jans mit dem Bertschi-Clan kein Wort zu diesem Thema verloren. Chinese Wall, Firewall, völlig klar. Schwester Bertschi wird weder Vater noch Bruder auch nur ein Sterbenswörtchen verraten. Man wird übers Wetter und die Langsamkeit der Berner sprechen. Da lachen ja die Hühner.

Im anständigen Bereich der Politik gäbe es die Möglichkeit, sich wegen Befangenheit herauszunehmen und die Chose seinem Stellvertreter im Bundesrat zu überlassen. Aber doch nicht ein Sozialdemokrat.

Wir wollten das Positive sehen

Aber WoZ und «Republik» machen es einem nicht einfach.

Der Plan war gut. ZACKBUM liest je einen Artikel aus der WoZ und aus der «Republik» und betont das Positive. Aber schon die Planwirtschaft ist an der Realität gescheitert.

Bei der WoZ traf es den Artikel «Rechtsumkehrt. Wie die Schweizer Medien politisch immer weiter nach rechts driften». Eine interessante These des Mit-Chefredaktors Kaspar Surber. Wir sind auf eine brillante Analyse mit schlagenden Beispielen gespannt. Aber leider, leider …

Wer eignet sich als Einstieg besser als der Gottseibeiuns aus Herrliberg. Der hatte doch tatsächlich im Januar dieses Jahres Eric Gujer von der NZZ gelobt. Christoph Blocher sei übrigens der Mann, «der mit sehr viel Macht, noch mehr Geld und zuweilen auch mit dreisten Lügen die Medien in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten zu beeinflussen suchte».

Nach dieser rechten Geraden als Einleitung kommt Surber nun zu einem Topos, der früher von rechtsbürgerlichen Warnern bedient wurde: die Unterwanderung. Gujer wird von Blocher gelobt, in die «Sonntagszeitung» sind gleich drei Rechte eingewandert; Rico Bandle, Andreas Kunz und Bettina Weber von der «Weltwoche» hätten sich dort eingefunden. «Und sie tun, was sie von Köppel gelernt haben. Sie frönen dem Kontraintuitiven

Noch schlimmer ist natürlich das U-Boot Markus Somm. Der wurde zuerst von der WeWo zur BaZ entsandt, nun gibt er den «Nebelspalter» heraus. Allerdings widerspricht sich Surber hier selbst, denn all diese Blätter, die BaZ bis zu Somms Abgang, die «Weltwoche», vom «Nebelspalter» ganz zu schweigen, sind alles andere als Erfolgsmodelle. Die BaZ wurde an Tamedia weiterverkauft, die WeWo hat kräftig an Auflage verloren, der «Nebelspalter» dümpelt in der Bedeutungslosigkeit, ewige Redesigns, Kurs- und Mitarbeiterwechsel sind deutliche Anzeichen einer gravierenden Krise.

Aber dahinter steht natürlich ein finsterer Plan. «Die Abwärtsspirale von etablierten Medienmarken ermöglichte es wiederum rechten Financiers, ihren Einfluss zu vergrössern.» Aber auch hier schreckt Surber nicht davor zurück, sich selbst gleich zu widersprechen: «Just um die Jahrtausendwende, als der Werbeboom der Medien in der Schweiz seinen Zenit erreichte, ritten sie ihren ersten erfolgreichen Angriff.»

Also Abwärtsspirale oder Boom? Macht nix, drei Angriffe würden «viel zu selten im Kontext erzählt». Viel zu oft, würde es besser treffen. Den Kontext, dass Gottseibeiuns Blocher sich inzwischen ein kleines Imperium an Amts- und Gratisblättern zusammengekauft hat, der ist dem Recherchiergenie Surber offenbar entgangen.

Aber Surber hat noch eine Personalien auf Lager: «Auch bei der NZZ machen Leute Karriere, die bei den Rechtsaussenblättern ihre Sporen abverdient haben. So etwa Benedict Neff, der von Somms «BaZ» nach Berlin geschickt wurde, dort später das Deutschlandbüro der NZZ mit aufbaute und von Eric Gujer schliesslich zum neuen Feuilletonchef gekürt wurde.»

Die BaZ als Rechtsaussenblatt? Ach was. Aber diese Gefahr ist ja durch den Verkauf durch die angeblich kapernden Rechten gebannt. Um nur durch die nächste ersetzt zu werden: «Kippt nun auch der «Tagi»? Das wäre besonders fatal.» Woran Surber das festmacht?  Der Tagi habe die Rentenaltererhöhung begrüsst und kritisiert, dass der «Frauenstreik» dieses Jahr von links gekapert worden sei, das habe «viele Feminist:innen verärgert». Und verärgerte Feminist:innen sind sicher der Massstab dafür, ob der Tagi kippt oder nicht.

Dann hat noch ein «Politologe» untersucht, Surber hat sich ein Exemplar der Unternehmensgeschichte des Tagi bis 1993 besorgt und mit – natürlich anonymen – Quellen aus Tamedia gesprochen. Die ranzen unter diesem Deckmantel: «In den neoliberalen Hierarchien sei die Empathie völlig verloren gegangen. Die einzige Temperatur, die beständig vermessen werde, sei die Klickrate einzelner Artikel.» Surber muss diese Gespräche aber vor einer ganzen Weile geführt haben, denn die Klickrate ist überhaupt nicht mehr das wichtigste Kriterium. Aber macht ja nix, ansonsten stimmt wohl auch nichts.

Nach dieser tiefschürfenden Analyse kommt Surber zum traurigen Fazit:

«Die Geschichte des Rechtsrucks der Schweizer Medien handelt von strategischen Investoren, die geschickten Jongleuren die Manege bauten. Von Vorturnern, die sich so weit aus der Manege hinaus radikalisierten, dass sie sich längst nicht mehr an die berufsethischen Regeln halten. Von einem einst stolzen Wirtschaftsblatt, das mittlerweile die AfD bedient. Von einer «SonntagsZeitung», die schludrige Thesen fabriziert, die von anderen Medien wegen der hohen «Temperatur» weitergeschmiedet werden.»

Das widerspiegelt nun einzig und alleine die Weltsicht eines Gesinnungsjournalisten, nichts von diesem Geschwurbel ist mit einem Fakt unterlegt. Die NZZ bediene die AfD? Was für ein dümmlicher Spruch. Wird null von seinen Narrativen gestützt.Surber ist zu jung, um sich daran zu erinnern, dass die WoZ und ihr Vorgänger «Das Konzept» immer wieder den Vorwurf anhören mussten, sie bedienten die Interessen Moskaus, des Kommunismus.  Das ist schon mal sehr ernüchternd. Wenn das die Qualitätsansprüche der WoZ erfüllen kann, liegen die leider auf Höhe Türschwelle. Da war man doch anderes gewohnt in früheren Jahren.

Aber der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf. Man darf weiterhin gespannt sein, wie die WoZ mit dem kleinen Sexismus-Problem umgeht, in das sie sich selbst hineingeschrieben hat.

Der zweite Versuch mit der «Republik» folgt.

Vergewaltigung: Der Mob tobt sich aus

Sexualdelikte lassen die Emotionen hochgehen. Leider auch in den Medien, wo Abscheu und Unkenntnis einen fatalen Mix ergeben.

Es muss befriedigend sein, wenn man unbeleckt von jeglichen juristischen Kenntnissen einfach mal losheulen darf. In der Erregungsmaschine Soziale Medien ist das Geschäftsprinzip (und füllt die Taschen der Betreiber). Hier müssen Kommentare möglichst kurz, dumm und knackig sein.

Hier tobt der Mob sich anonym aus.

Anlass für die aktuelle Erregung (die genauso schnell verschwinden wird wie alle ihre unendlich vielen Vorgänger) ist das Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt über einen Vergewaltigungsfall. In zweiter Instanz reduzierte es das Strafmass für einen Vergewaltiger. In der mündlichen Urteilsbegründung verstieg sich die Richterin zur Aussage, dass «das Opfer mit dem Feuer gespielt» habe.

Zudem habe das Vergewaltigungsopfer zuvor bereits alkoholisiert ein einverständiges Techtelmechtel auf einer Toilette abgehalten und sei bereits 2017 wegen einer Falschbeschuldigung verurteilt worden. Das änderte aber nach Meinung des Gerichts nichts an der Beurteilung, dass es sich um eine Vergewaltigung gehandelt habe. Lediglich das Strafmass wurde gesenkt.

Mittelalter …

Das führte erwartungsgemäss zu einem Aufschrei an den Klowänden des Internets, vor allem auf Twitter. Das hier ohne viel Kenntnis, aber mit viel Meinung polemisiert und geholzt wird, ist nichts Neues.

… oder Ohrfeige.

Erschreckend ist mehr die Reaktion in den sogenannten Qualitätsmedien. Herausragend wie meist Tamedia, diesmal in Gestalt des Lokalorgans «Basler Zeitung». Da keift Mirjam Kohler sofort nach der mündlichen Urteilsverkündigung los:

«Es gibt ein Wort dafür: Opfer-Täter-Umkehr. Schuld ist nicht der kurze Rock, nicht der Alkoholkonsum des Opfers. Sondern der Täter. Dass dieser moralisch-geschwängerte Mechanismus einen positiven Einfluss auf das Strafmass eines Vergewaltigers hat, ist beschämend und skandalös.

In unserem Justizsystem muss sich Grundlegendes verändern.»

Eine weitere Kindersoldatin des Journalismus; nach ein paar mehrmonatigen Praktiken, unter anderen beim Qualitätstitel «bajour», ist sie seit April Teilzeit-Redaktorin bei der BaZ. Nun hat jeder – auch jede – das Recht, klein anzufangen und noch viel dazuzulernen. Aber gleich so den Mund aufzureissen und grundlegende Veränderungen in unserem Justizsystem zu fordern: dazu müsste man schon ein paar juristische Grundkenntnisse aufblitzen lassen – statt gesinnungsgeschwängerter Leere.

Keiner zu klein, Kommentator zu sein

Auch «20 Minuten» begibt sich aus seiner Haltung der Nicht-Kommentierung mit dem Titel:

««Sie hat mit dem Feuer gespielt» – Vergewaltiger wird von Appellationsgericht belohnt»

Der «Blick», weit entfernt von früheren Verhaltensweisen gegen Frauen, zitiert fleissig: «Das Urteil sorgt für Empörung. Agota Lavoyer, Leiterin Beratungsstelle Opferhilfe Solothurn, twitterte: «Basel 2021: Das Gericht lastet einer Frau Mitverantwortung für ihre Vergewaltigung an, weil (Achtung!) sie mit einem anderen Mann herumgemacht habe an dem Abend.»» Dieser Empörung schliesst sich Autorin Andrea Cattani offenbar an.

Wo Empörung ist, ist der sogenannte Nachzug nicht weit. Man hält das Thema am Köcheln, indem man als Brandverstärker Berufene und Politiker zitiert. Macht kaum Arbeit, füllt aber ungemein Platz: «Politikerinnen von rechts bis links sind sich in der Frage ungewohnt einig. Franziska Stier vom feministischen Streikkollektiv Basel sagt: «Das ist eine Urteilsbegründung aus dem letzten Jahrhundert. So was erwarte ich heutzutage von einer Richterin nicht mehr. Die Signalwirkung des Urteils an alle Betroffenen ist verheerend, ein Schlag ins Gesicht»», zitiert Kohler.

«Ronja Jansen, Präsidentin der Juso Schweiz, pflichtet bei und sagt: «Auch die Vermischung von einvernehmlichen sexuellen Handlungen und Vergewaltigungen, die bei diesem Fall gemacht wurde, ist ein Affront für alle Betroffenen von sexueller Gewalt und skandalös. Unser Sexualstrafrecht ist unzureichend und hat mit der Realität oft nicht viel zu tun.» Die Grossrätin Annina von Falkenstein (LDP) kritisiert das Urteil ebenfalls: «Der Fall zeigt einmal mehr, dass die Integrität von Frauen zu wenig gewichtet wird.» Laetitia Block, Präsidentin der Jungen SVP Basel-Stadt, kommentiert: «Aus juristischer Sicht ist das Recht bei Vergewaltigungen viel zu milde. Wir brauchen dafür eine viel höhere Mindeststrafe.»»

Noch mehr Strafrechtsspezialisten gehen ans Gerät

Natürlich bringt sich auch Strafrechtler Dennis Frasch von «watson» mit einem fundierten Urteil in die Debatte ein: «Juristisch heikel einzustufen ist dann ein weiterer Punkt der Urteilsbegründung: Das Vergehen werde relativiert durch «die Signale, die das Opfer auf Männer aussendet», so die Gerichtspräsidentin. Dabei bezog sie sich vor allem auf das «Verhalten im Club», wo sich die Frau offenbar mit einem anderen Mann in eine Toilette zurückzog.»

Dennis Frasch, ein weiterer Kindersoldat und Multitalent, der alles wegschreibt, was ihm auf den Bildschirm gerät.

Twitter: Keine Ahnung, aber viel Meinung.

Aber, nach Bedenkfrist, am 5. August rafft sich sogar die NZZ zu einem Stirnrunzeln auf: ««Man muss feststellen, dass sie mit dem Feuer spielte»: Diesen verhängnisvollen Satz soll eine baselstädtische Gerichtspräsidentin am vergangenen Freitag bei der Urteilseröffnung in einem Vergewaltigungsfall von 2020 gesagt haben. Irritierend ist dies, weil das Gericht eine Schuldminderung des Täters nicht zuletzt mit diesem Hinweis auf das Verhalten des Opfers begründet haben soll. Das berichteten mehrere Medien sowie verschiedene beim Prozess Anwesende, mit denen die NZZ im Kontakt war. Die NZZ war bei der Urteilsverkündung nicht dabei.» Hier kommt strafverschärfend hinzu, dass der Autor Daniel Gerny tatsächlich über juristische Kenntnisse verfügt.

Das kann man hingegen von diesem Schreihals im «Papablog» von Tamedia nicht sagen:

«Unglaublich absurdes Gerichtsurteil.»

«Weil das Opfer betrunken war, freizügig gekleidet oder weil es gerne Sex mit wechselnden Partnern hat. Die gleiche misogyne Scheisse, immer und immer wieder. Was das mit Kindern und dem Papablog zu tun hat? Ich will, dass einvernehmliches Verhalten und Gewaltfreiheit Schulfach wird. Ich will, dass Schulklassen dieses Urteil auseinandernehmen, anschreien, zerreissen und sich ein besseres ausdenken.»

Nils Picker ist also dafür, dass Kinder an die Macht kommen, wie schon Herbert Grönemeyer forderte. Wieso überlässt er die Beurteilung nicht dem Mob? Oder dem «gerechten Volkszorn»? Wieso nicht der gute alte Pranger mit Anschreien und Anspucken? Wieso eigentlich nicht einfach abstimmen? Dabei alle Möglichkeiten anbieten: Kopf ab, Schwanz ab, lebenslänglich, Verwahrung, beim fröhlichen Jekami.

Ob ein paar Lektionen Rechtskunde nützen?

Das Appellationsgericht Basel-Stadt sah sich genötigt, was Gerichte eher selten tun, mit einer Medienmitteilung die gröbsten Irrtümer richtigzustellen.

Immerhin schaffte es Tamedia, allerdings mit einer der Kindersoldatin Kohler an die Seite gestellten Fachkraft, diese Korrektur einigermassen korrekt wiederzugeben. Die wichtigsten Punkte:

  1. Das Urteil wurde von einem Dreiergremium gefällt, nicht von einer Richterin allein.
  2. Der Schuldspruch wegen Vergewaltigung wurde bestätigt, das Strafmass allerdings von 4,25 auf 3 Jahre gesenkt. Bis zu diesem Rahmen ist gesetzlich vorgeschrieben, einen teilbedingten Vollzug zu gewähren.
  3. Die bereits abgesessenen fast 18 Monate Untersuchungshaft müssen dabei angerechnet werden, womit der Beschuldigte in wenigen Tagen freikommt.

In Punkt 6 ruft das Gericht allen Volksstimmen in Erinnerung, was zu den fundamentalen Prinzipien unserer zivilisierten Rechtsprechung gehört. Das ist dermassen wichtig, dass es zum Schluss vollständig zitiert werden muss. Denn neben der Unschuldsvermutung und dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» soll und muss unser Justizsystem nicht nur die Opfer, sondern auch die Täter beschützen. Vor Gefühlsaufwallungen, Hetze und blanker Wut. Vor Volkszorn und Lynchjustiz. Eine Vergewaltigung ist unbestreitbar etwas vom Widerlichsten, was Menschen einander antun können.

Genau deshalb muss nach Recht und fachkundig ein möglichst gerechtes Urteil gefunden werden. Ob das dem Mob passt oder nicht. Die Aussage «mit dem Feuer gespielt» war in der Vermittlung dieses Prinzips nicht hilfreich. Aber die schriftliche Begründung steht noch aus, bis dahin werden sich die Schreihälse schon längst anderen Themen angenommen haben.

Vielleicht nützt diese Erinnerung etwas, wohl eher aber nicht:

6. «Das Gesetz sieht für jeden Straftatbestand einen sogenannten Strafrahmen vor. Innerhalb dieses Strafrahmens ist die Strafe nach dem konkreten Verschulden des Täters festzusetzen. Zu berücksichtigen sind die Schwere der Verletzung, die Verwerflichkeit des Handelns, die Beweggründe und Ziele des Täters und wie weit der Täter in der Lage war, die Verletzung zu vermeiden. Ferner sind das Vorleben des Täters, dessen persönliche Verhältnisse und die Auswirkungen der Strafe auf sein Leben zu berücksichtigen. Bemisst das Gericht die Strafe, so hat es jeweils die konkreten Tatumstände, die konkrete Situation des Täters, seinen konkreten Tatbeitrag und die konkreten Auswirkungen auf das Opfer zu berücksichtigen. Wenn dabei geprüft wird, wie der Beschuldigte die Situation interpretiert hat, geht es lediglich darum, das Verschulden des Täters zu bemessen und nicht darum, das Opfer zu disqualifizieren. Ferner muss sich das Gericht vergleichbare bereits entschiedene Fälle vor Augen halten. Die Strafe muss deshalb nach den Grundsätzen der Rechtsgleichheit ausgesprochen werden. Vergleichbares Verschulden soll vergleichbar geahndet werden.»